18.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 270/67


BESCHLUSS (GASP) 2022/1965 DES RATES

vom 17. Oktober 2022

zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Teilnehmerstaaten der Konferenz der Vereinten Nationen (VN) über den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten haben am 20. Juli 2001 das Aktionsprogramm der VN zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) angenommen. Die Generalversammlung der VN hat am 8. Dezember 2005 das Internationale Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten (im Folgenden „Internationales Rückverfolgungsinstrument“) angenommen. In diesen beiden internationalen Instrumenten wird erklärt, dass die Staaten in geeigneter Weise mit den VN zusammenarbeiten, um die wirksame Umsetzung der Instrumente zu unterstützen.

(2)

Der Rat hat am 12. Juli 2002 die Gemeinsame Aktion 2002/589/GASP (1) zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“) angenommen.

(3)

Der Europäische Rat hat am 16. Dezember 2005 die EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit angenommen. Darin wird die Unterstützung des VN-Aktionsprogramms als erste Priorität für Maßnahmen auf internationaler Ebene genannt und es wird dazu aufgerufen, ein internationales verbindliches Rechtsinstrument zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von SALW und dazugehöriger Munition anzunehmen.

(4)

Nach der Verabschiedung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments hat die Union dessen uneingeschränkte Umsetzung unterstützt, indem sie die Gemeinsame Aktion 2008/113/GASP des Rates (2) angenommen und umgesetzt hat. Der Rat hat die Umsetzung der Gemeinsamen Aktion positiv bewertet.

(5)

Am 18. Juli 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/428/GASP (3) angenommen, mit dem die zweite Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms von 2012 unterstützt wurde.

(6)

In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die am 25.-27. September 2015 auf den Weg gebracht wurde, wird bestätigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW erforderlich ist, um viele Ziele für nachhaltige Entwicklung, darunter jene in Bezug auf Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, Armutsminderung, Wirtschaftswachstum, Gesundheit, Geschlechtergleichstellung und sichere Städte, zu verwirklichen. Daher haben sich alle Staaten im Rahmen des Ziels für nachhaltige Entwicklung 16.4 dazu verpflichtet, illegale Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern.

(7)

Am 3. April 2017 hat der Rat den Beschluss 2017/633/GASP (4) angenommen, mit dem die dritte Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms von 2018 unterstützt wurde. Am 30. Juni 2018 hat die dritte Überprüfungskonferenz ein Abschlussdokument angenommen, in dem die Staaten ihre Zusage zur Verhütung und Bekämpfung der Umlenkung von SALW erneuert haben. Die Staaten bekräftigten ihre Bereitschaft, die internationale Zusammenarbeit fortzusetzen und die regionale Zusammenarbeit durch die Verbesserung von Koordinierung, Konsultation, Informationsaustausch und operativer Zusammenarbeit unter Einbeziehung der einschlägigen regionalen und subregionalen Organisationen sowie der für die Strafverfolgung, Grenzkontrollen und Aus- und Einfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden zu verstärken.

(8)

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat in seiner am 24. Mai 2018 vorgelegten Agenda für die Abrüstung mit dem Titel „Securing our Common Future“ (Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft) dazu aufgerufen, die übermäßige Anhäufung von konventionellen Waffen und den unerlaubten Handel damit zu bekämpfen und Ansätze auf Länderebene betreffend SALW als ein Hauptverursacher bewaffneter Gewalt und bewaffneter Konflikte zu unterstützen.

(9)

Am 19. November 2018 hat der Rat die Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ (im Folgenden „EU-SALW-Strategie“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich SALW vorgegeben werden. In der EU-SALW-Strategie wird das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen als globaler Rahmen zur Bekämpfung der Bedrohung durch unerlaubte SALW betrachtet und seine vollständige und wirksame Umsetzung auf nationaler, regionaler und globaler Ebene unterstützt.

(10)

Am 17. Dezember 2018 hat der Rat den Beschluss 2018/2011/GASP (5) angenommen. In der EU-SALW-Strategie heißt es, dass die Union Gleichstellungsaspekte und den Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich systematisch in die Konzipierung neuer Projekte für die Bekämpfung von Waffengewalt und die Kontrolle von SALW im Allgemeinen einbeziehen wird.

(11)

In dem Schlussbericht der Achten Zweijährlichen Tagung der Staaten von 2022 zur Erörterung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms wird auf Folgendes hingewiesen:

—

dass die vollständige und wirksame Umsetzung des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments von entscheidender Bedeutung ist, um die Bemühungen um dauerhaften Frieden, Sicherheit, sozioökonomische Entwicklung, die Wahrnehmung der Menschenrechte und den Schutz von Menschenleben voranzubringen, so wie es auch in den einschlägigen Bestimmungen über SALW in der Abrüstungsagenda des Generalsekretärs der Vereinten Nationen dargelegt wurde;

—

dass es einer uneingeschränkten, gleichberechtigten, substanziellen und wirksamen Beteiligung von Frauen an allen Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm und dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument bedarf, sowie dass die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei den Umsetzungsbemühungen der Staaten zu fördern ist, um die unterschiedlichen Auswirkungen des unerlaubten Handels mit SALW auf Frauen, Männer, Mädchen und Jungen zu bewältigen;

—

die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Unterstützung der Bemühungen der Staaten um eine vollständige und wirksame Umsetzung des Aktionsprogramms sowie die Anerkennung der positiven Beiträge, welche die Jugend in dieser Hinsicht leisten kann;

—

den Bedarf an einer verstärkten, wirksamen und nachhaltigen internationalen Zusammenarbeit und Unterstützung;

—

dass die jüngsten Entwicklungen in den Bereichen Herstellung, Technologie und Entwicklung von SALW, insbesondere Polymer- und modulare Waffen sowie durch 3D-Druck hergestellte Schusswaffen, Auswirkungen auf die vollständige und wirksame Umsetzung des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments haben und von allen Staaten angegangen werden sollten, wobei die Chancen, Herausforderungen, die Rolle der Industrie sowie die Notwendigkeit finanzieller und technischer Unterstützung, das technologische Gefälle zwischen den Staaten und die Notwendigkeit der Förderung der internationalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen sind;

—

die Bedeutung einer wirksamen Rückverfolgung von SALW für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW in Situationen während und nach Konflikten;

—

die Bedeutung der Entwicklung oder Festlegung strenger nationaler Rechtsrahmen für die Kennzeichnung, Aufzeichnung und Rückverfolgung von SALW im Einklang mit dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument, um die Umlenkung und den unerlaubten internationalen Transfer von SALW an unbefugte Empfänger zu verhindern und zu bekämpfen;

—

das Erfordernis, die im Internationalen Rückverfolgungsinstrument enthaltenen Verpflichtungen in Bezug auf die Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgung unabhängig von den bei der Herstellung von SALW verwendeten Materialien oder Methoden umzusetzen;

—

die Einsetzung der gemäß der Resolution 76/233 der Generalversammlung eingesetzten offenen Arbeitsgruppe (OEWG), um eine Reihe politischer Verpflichtungen als einen neuen globalen Rahmen auszuarbeiten, mit dem bestehende Lücken bei der Verwaltung von Munition über die gesamte Lebensdauer geschlossen werden sollen;

—

die jeweilige Rolle der Akteure in den verschiedenen Phasen des gesamten Lebenszyklus von SALW, einschließlich der Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Industrie und gegebenenfalls dem Privatsektor, um die unerlaubte Herstellung von SALW und den unerlaubten Handel damit wirksam zu verhindern.

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Zur Umsetzung der EU-SALW-Strategie besteht der Zweck dieses Beschlusses darin, die vollständige und wirksame Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments zu unterstützen, die internationale, regionale und nationale Sicherheit zu stärken, zur Verwirklichung der menschlichen Sicherheit beizutragen und durch die Kontrolle von SALW eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

(2)   Gemäß Absatz 1 werden mit dem Beschluss folgende Ziele verfolgt:

a)

die Unterstützung zukunftsorientierter globaler politischer Entwicklungen im Zusammenhang mit der vierten Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms im Jahr 2024;

b)

die Stärkung der wirksamen nationalen und regionalen Umsetzung des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments;

c)

die Unterstützung geschlechtergerechter Strategien und Programme zur Kontrolle von SALW.

(3)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA).

(3)   UNODA nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit UNODA.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts beträgt 4 524 465,05 EUR.

(2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Finanzierungsvereinbarung mit UNODA. In dieser Finanzierungsvereinbarung wird festgelegt, dass UNODA zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzierungsvereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger ausführlicher Berichte des UNODA über die Umsetzung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die vom Rat vorzunehmende Bewertung.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Luxemburg am 17. Oktober 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Gemeinsame Aktion 2002/589/GASP des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 1999/34/GASP (ABl. L 191 vom 19.7.2002, S. 1).

(2)  Gemeinsame Aktion 2008/113/GASP des Rates vom 12. Februar 2008 zur Unterstützung des Internationalen Rechtsinstruments zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 40 vom 14.2.2008, S. 16).

(3)  Beschluss 2011/428/GASP des Rates vom 18. Juli 2011 zur Unterstützung der Tätigkeiten des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hinsichtlich der Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (ABl. L 188 vom 19.7.2011, S. 37).

(4)  Beschluss (GASP) 2017/633 des Rates vom 3. April 2017 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (ABl. L 90 vom 4.4.2017, S. 12).

(5)  Beschluss (GASP) 2018/2011 des Rates vom 17. Dezember 2018 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 38).


ANHANG

PROJEKTDOKUMENT ZUR UNTERSTÜTZUNG DES AKTIONSPROGRAMMS DER VEREINTEN NATIONEN ZUR VERHÜTUNG, BEKÄMPFUNG UND BESEITIGUNG DES UNERLAUBTEN HANDELS MIT KLEINWAFFEN UND LEICHTEN WAFFEN UNTER ALLEN ASPEKTEN

1.   Hintergrund

Die Annahme des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden "VN-Aktionsprogramm") im Jahr 2001 stellte einen Wendepunkt in den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden "SALW") dar. Seither wurden bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des zugehörigen Rückverfolgungsinstruments, des Internationalen Rechtsinstruments zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten (im Folgenden "Internationales Rückverfolgungsinstrument") von 2005, erzielt. Allerdings stehen der vollständigen und wirksamen Umsetzung beider Instrumente nach wie vor Herausforderungen und Hindernisse entgegen.

Eine wirksame Kontrolle von Kleinwaffen trägt nicht nur zur Stärkung der nationalen und menschlichen Sicherheit bei. Sie fördert auch die nachhaltige Entwicklung; was von den Staaten in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die als Rahmen für eine umfassende globale Politikgestaltung und Programmplanung dient, anerkannt wurde. Die illegalen Waffenströme spielen eine zentrale Rolle bei der Entstehung und Verschärfung sowie dem Fortdauern bewaffneter Konflikte und allgegenwärtiger Gewalt sowie von Verbrechen und Terrorismus. Diese Ströme wirken sich insbesondere in Konfliktsituationen negativ auf die Arbeit der humanitären Helfer und des Personals von Friedensmissionen aus und erschweren den Abschluss von Friedensabkommen.

Das VN-Aktionsprogramm und das Internationale Rückverfolgungsinstrument geben weiterhin den universellen Rahmen vor, auf den sich alle VN-Mitgliedstaaten zur Bewältigung des Kleinwaffenproblems geeinigt haben, und verpflichten alle Staaten dazu, ihre nationalen Rechtsvorschriften und Strategien in Bezug auf Kleinwaffen, die Einfuhr- und Ausfuhrkontrollen, die Bestandsverwaltung sowie die Kennzeichnung und Rückverfolgung zu verbessern und sich für Zusammenarbeit und Unterstützung einzusetzen. In den letzten Jahrzehnten sind jedoch neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen entstanden, darunter Entwicklungen im Bereich der Herstellung, Technologie und Konstruktion von Kleinwaffen und leichten Waffen, welche die Wirksamkeit einiger Bestimmungen des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments untergraben könnten.

Die achte Zweijährliche Tagung der Staaten, die im Juni 2022 stattfand, und die vierte Überprüfungskonferenz (im Folgenden "RevCon4"), die für 2024 geplant ist, bieten den Staaten Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme der noch bestehenden Defizite vorzunehmen, neue Herausforderungen anzugehen und Abhilfe- und Korrekturmaßnahmen sowie operative Maßnahmen einzuleiten, die es den Staaten ermöglichen, die globale politische Agenda zu stärken und die Wirksamkeit des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments zu erhöhen.

Von den Verpflichtungen hin zum Handeln

Trotz lobenswerter Fortschritte auf globaler politischer Ebene sind nach wie vor entschiedene nationale und regionale Maßnahmen erforderlich, um die globalen Verpflichtungen und regionalen Instrumente umzusetzen, auf die sich die Staaten geeinigt haben. Da weltweit schätzungsweise eine Milliarde Feuerwaffen im Umlauf sind (1), ist die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen nach wie vor eine dringende Aufgabe.

Die Ersuchen um internationale Hilfe (2) liegen nach wie vor auf einem hohen Niveau. Um dem Bedarf gerecht zu werden und die Kontrolle und Regulierung von Kleinwaffen und leichten Waffen zu stärken, sind verbesserte, nachhaltige und berechenbare Unterstützungsmechanismen erforderlich. Viele Staaten benötigen internationale Hilfe, um ihre politischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Kontrolle von Kleinwaffen wie auch im Rahmen der Entwicklungsagenda 2030 uneingeschränkt erfüllen zu können.

Vielen Staaten mangelt es nach wie vor an nationalen Koordinierungsmechanismen, und in vielen Ländern, in denen solche Mechanismen bestehen, sind sie schwach. Diese Mechanismen sind für die Harmonisierung der nationalen Politiken und Programme und die Entwicklung, Umsetzung, Bewertung und Überwachung umfassender nationaler Politiken, Strategien und Programme zur Bewältigung von Kleinwaffenproblemen von wesentlicher Bedeutung. Die Zahl der nationalen Aktionspläne zur Eindämmung von Kleinwaffen und leichten Waffen ist nach wie vor gering, und dort, wo Pläne vorhanden sind, fehlt es an der Zuweisung von Mitteln oder an der Einbindung in umfassendere nationale Entwicklungs- und Sicherheitsrahmen. Die Datenerhebung stellt in vielen Staaten nach wie vor eine große Herausforderung dar, hierdurch werden die Rückverfolgung und die quantitative Überwachung der Umsetzungsbemühungen untergraben. Wo Daten verfügbar sind, erweist sich die Harmonisierung und Aufschlüsselung der nationalen Daten nach wie vor als problematisch. Bei der Kennzeichnung wurden zwar relativ große Fortschritte erzielt, doch gibt es einen anhaltend hohen Bedarf an Unterstützung bei der Bestandsverwaltung, der Registrierung, der Kontrolle der Verbringung und der Rückverfolgung. (3) Da die Rückverfolgung Teil des Rahmens für die Ziele für nachhaltige Entwicklung ist, untergraben niedrige Erfolgsquoten in diesem Rahmen insbesondere die Verwirklichung der Agenda 2030. (4)

Seit der sechsten Zweijährlichen Tagung der Staaten im Jahr 2016 wurden weltweit erhebliche Fortschritte dabei erzielt, die Verbindungen zwischen der Kontrolle von Kleinwaffen und der Gleichstellung der Geschlechter zu stärken. Die einzigartigen und zutiefst gesellschaftlich geprägten Merkmale des Problems der Kleinwaffen erfordern eine umfassende Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in allen Dimensionen der Kleinwaffenkontrolle. Gemäß den nationalen Berichten, die dem UNODA von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden, sind bemerkenswerte Fortschritte bei der Umsetzung geschlechtsspezifischer Bestimmungen zu verzeichnen: die Berichte zeigen, dass zwischen 2018 und 2022 der Anteil der Staaten, die nun geschlechtsspezifische Erwägungen bei der Kontrolle von Kleinwaffen berücksichtigen, von 40 % auf 63 % deutlich angestiegen ist. (5)

Der Beschluss (GASP) 2018/2011 des Rates vom 17. Dezember 2018 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit, in dessen Rahmen Maßnahmen in Afrika, Asien und im Pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und der Karibik durchgeführt wurden, hat bei diesen Bemühungen eine bedeutende Rolle gespielt. Dennoch sind die Intensität und die geografische Umsetzung dieser Bemühungen sehr unterschiedlich, und Berichten zufolge erheben nur 24 % der Staaten nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Daten zu Kleinwaffen. (6) Ohne genaue, detaillierte und evidenzbasierte Informationen über die verschiedenen Risiken, die Kleinwaffen für Frauen, Männer, Mädchen und Jungen und ihre besonderen Sicherheitsbedürfnisse darstellen, dürften Maßnahmen zur Kontrolle von Kleinwaffen gleichstellungsindifferent bleiben, wodurch wirksame politische und programmatische Entwicklungen erschwert und die Verwirklichung des Ziels Nr. 5 für nachhaltige Entwicklung behindert würden. Weitere Fortschritte in dieser Hinsicht werden auch der Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit zugutekommen, zumal der neue Überwachungsrahmen der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit einen Indikator für die Anzahl der Länder enthält, die geschlechtsspezifische Erwägungen bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms für Kleinwaffen und leichte Waffen berücksichtigen, wozu dieses Projekt beitragen wird.

Das Problem der Kleinwaffen, das sich weltweit auf sehr unterschiedliche Weise manifestiert, und die Herausforderungen, denen sich die einzelnen Staaten im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen gegenübersehen, spiegeln einzigartige Kombinationen von Umständen und Kontexten wider. Folglich können Fortschritte bei der Umsetzung nur in begrenztem Umfang durch eine konzertierte, global koordinierte Anstrengung erzielt werden, sondern müssen vielmehr auf nationaler und regionaler Eigenverantwortung und entsprechenden Prioritäten beruhen. Daher haben die Staaten bei der siebenten Zweijährlichen Tagung der Staaten zur Prüfung der Durchführung des VN-Aktionsprogramms vereinbart, die Festlegung freiwilliger nationaler und regionaler Ziele im Einklang mit dem Aktionsprogramms zu erwägen, bei denen verschiedene nationale und regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden, um die nationale und regionale Eigenverantwortung zu stärken und die Messbarkeit der Umsetzungsfortschritte zu verbessern. (7) Derlei Ziele sollten sich auf Maßnahmen beziehen, die in nationalen Aktionsplänen oder Strategien zu Kleinwaffen und leichten Waffen, einschließlich regionaler Fahrpläne, festgelegt sind, und sie sollten messbar sein und mit dem VN-Aktionsprogramm und dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument sowie den in der Agenda 2030 vereinbarten Zielen und Vorgaben in Einklang stehen. Darüber hinaus müssen die nationalen Anstrengungen zur Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen mit anderen nationalen Rahmen, die für Sicherheit, Gleichstellung der Geschlechter und Entwicklung von Belang sind, in Einklang gebracht werden, wann immer diese vorhanden sind.

Die Staaten werden das VN-Sekretariat um Anleitung und Unterstützung bei der Umsetzung dieses neuen zielorientierten Ansatzes ersuchen, der letztlich auch eine einzigartige Gelegenheit für besser auf die Gegebenheiten zugeschnittene Ersuchen um internationale Hilfe und eine gezieltere Zuweisung von Ressourcen bietet. (8) Die jüngsten Trends bei der Aufstellung regionaler Fahrpläne und Aktionspläne und -programme sind ein hervorragendes Beispiel dafür, wie die Festlegung von Zielen Fortschritte bei der Umsetzung erleichtern kann, wobei dafür zu sorgen ist, dass zur Unterstützung der entsprechenden Bemühungen koordinierte Hilfe geleistet wird.

Auf früheren Projekten und Erfolgen aufbauen und den Weg für die nächsten Schritte ebnen

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren wertvolle finanzielle Beiträge zur Unterstützung des VN-Aktionsprogramms an das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) und seine regionalen Zentren geleistet; damit haben sie die Vorbereitung von Überprüfungskonferenzen im Rahmen des VN-Aktionsprogramms unterstützt (9); operative Aspekte wie eine verbesserte Bestandsverwaltung in Afrika finanziert (10); und in jüngster Zeit die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigende Strategien, Programme und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit unterstützt (11).

Zu den greifbaren Ergebnissen dieser Projekte zählte, dass auf der dritten Überprüfungskonferenz Einvernehmen über ein zukunftsorientiertes Abschlussdokument erzielt wurde (12); ermöglicht wurde dies durch Expertendiskussionen, regionale Konsultationen und ein Sponsoring-Programm, das eine breitere und gerechtere Beteiligung von Staaten und Vertretern der Zivilgesellschaft an der Konferenz gewährleistete. In Afrika wurden operative und technische Kapazitäten ausgebaut, wodurch die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen in Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria und Tschad konkret gestärkt wurden. Im Rahmen des laufenden Projekts zu Geschlechtergleichstellung und Kontrolle von Kleinwaffen wurden in Ländern weltweit nationale Kapazitäten aufgebaut, um die geschlechtergerechte Kontrolle von Kleinwaffen zu unterstützen, Vertreter regionaler und subregionaler Organisationen zu diesem Thema geschult und die Synergien zwischen den Bemühungen um die Kontrolle von Kleinwaffen und der Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit erheblich verbessert.

Mit dem vorliegenden Projektvorschlag wird auf diesen früheren Projekten und deren Erfolgen aufgebaut; gleichzeitig wird mit ihm ein neuer, drei Handlungsstränge umfassender Ansatz eingeführt, um die wirksame Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments voranzubringen.

Das neue Projekt wird es dem UNODA und seinen regionalen Zentren ermöglichen, sicherzustellen, dass die globale Politikgestaltung und die nationale und regionale Umsetzung aufeinander abgestimmt werden und dass weiterhin regionenübergreifend die Weitergabe von Wissen stattfindet.

2.   Projektziele, -maßnahmen und -ergebnisse

Hauptziel des Projekts ist es, die internationale, regionale und nationale Sicherheit zu stärken, zur Verwirklichung der menschlichen Sicherheit beizutragen und durch die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Dies wird durch einen bereichsübergreifenden Ansatz erreicht, durch den (1) die Arbeit an zukunftsorientierten globalen politischen Entwicklungen im Rahmen der Vierten Überprüfungskonferenz und (2) die wirksame nationale und regionale Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments unterstützt werden sowie (3) ein besonderer Schwerpunkt auf geschlechtergerechte Strategien und Programme zur Kontrolle von Kleinwaffen gelegt wird.

Parallel dazu werden durch die drei Säulen das VN-Aktionsprogramm und das Internationale Rückverfolgungsinstrument als universelle globale Rahmen für die Kontrolle von Kleinwaffen gestärkt und ihre weitere Relevanz und Wirksamkeit gewährleistet.

Ergebnisse in allen drei Säulen:

—

Die Zusammenarbeit mit regionalen und subregionalen Organisationen wird gestärkt, wodurch ein strafferer Ansatz für politische Maßnahmen und Umsetzungsmaßnahmen auf subregionaler, regionaler und globaler Ebene ermöglicht wird.

—

Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, insbesondere von Frauenorganisationen und Akteuren des Jugendsektors, wird auf allen Ebenen gestärkt.

3.   Beschreibung der Strategien der Projektsäulen

3.1   Förderung globaler Strategien und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der vierten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm zu Kleinwaffen (RevCon4) im Jahr 2024.

3.1.1   Ergebnisse

—

Die Relevanz und Wirksamkeit des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments werden sichergestellt und erhöht.

—

Die RevCon4 zum VN-Aktionsprogramm wird gut unterstützt und bezieht ein breites Spektrum von Akteuren ein.

—

Die nationale Berichterstattung der Staaten im Rahmen des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments wird gestärkt, unter anderem als Rahmen für die Datenerhebung für die SDG-Zielvorgabe 16.4 (13) und den Indikator 16.4.2 (14).

3.1.2   Maßnahmen

Rundtischgespräch mit Experten (im Online-Modus), um zur Unterstützung der RevCon4 maßnahmenorientierte Empfehlungen zur SALW-Kontrolle auszuarbeiten.

Im Rahmen einer Reihe im Online-Modus durchgeführter Rundtischgespräche mit Experten werden verschiedene Themen erörtert und untersucht, um die Relevanz und Wirksamkeit des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments sicherzustellen. Die Themen der Rundtischgespräche werden auf der Grundlage der Ergebnisse der achten Zweijährlichen Tagung der Staaten festgelegt (d. h. aus den Schwerpunktbereichen des Abschlussdokuments dieser Tagung im Hinblick auf weitere Maßnahmen und zur weiteren Prüfung auf der RevCon4 ausgewählt). Der designierte Präsident der RevCon4 wird zu allen Rundtischgesprächen mit Experten eingeladen. Diese Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit dem UNIDIR durchgeführt. Alle Rundtischgespräche mit Experten werden im Online-Modus durchgeführt. Die wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen aller Rundtischgespräche werden auf allen regionalen Treffen vorgestellt und erörtert.

Substanzielle und integrative Vorbereitungsarbeiten für RevCon4

Regionale Treffen werden den teilnehmenden Staaten und den jeweiligen regionalen Organisationen ein Forum bieten, um regionalspezifische Herausforderungen im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen zu ermitteln und regionale Prioritäten für die RevCon4 zu erörtern. Der designierte Präsident der RevCon4 wird zu allen regionalen Treffen eingeladen.

Andere Regionen und regionale Organisationen wie die Europäische Union, die Liga der Arabischen Staaten, das Forum der pazifischen Inseln und die OSZE werden wie üblich ein Vorbereitungstreffen für die RevCon4 organisieren. Diese Regionen müssen von dem Projekt nicht abgedeckt werden. Auf Antrag kann das UNODA an diesen regionalen Treffen teilnehmen bzw. darin eingebunden werden, um die Ergebnisse der Rundtischgespräche mit Experten vorzustellen. Diese Maßnahme wird Ende 2023/Anfang 2024 vom UNODA und seinen regionalen Zentren mit substanzieller Unterstützung durch das UNIDIR durchgeführt. Alle Projektmaßnahmen finden als Präsenzveranstaltungen statt.

Es werden folgende fünf Regionalkonferenzen vorgeschlagen:

Länder der Subregionen

Regionale Organisationen

Regionalzentrum

Ort

West-und Zentralafrika

Afrikanische Union (AU), Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten (ECCAS), Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS), Regionalzentrum für Kleinwaffen (RECSA), Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), G5 Sahel

Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Afrika (UNREC)

Lomé, Togo

Ost- und Südafrika

AU, Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC), Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC), Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (IGAD), Regionalzentrum für Kleinwaffen (RECSA), SARCOM

Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Afrika (UNREC)

Lomé, Togo

Karibik

Karibische Gemeinschaft (CARICOM)

Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC)

Virtuell

Lateinamerika

MERCOSUR, Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), zentralamerikanisches Integrationssystem SICA

Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC)

Virtuell

ASEAN und südasiatische Staaten

ASEAN, Südasiatische Vereinigung für regionale Zusammenarbeit (SAARC)

Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Asien und im Pazifik (UNRCPD)

Bangkok, Thailand

Sponsoring-Programm, um Teilnehmern aus Entwicklungsländern oder stark betroffenen Ländern die Teilnahme an RevCon4 zu ermöglichen

Aufgrund mangelnder finanzieller Mittel ist es für viele Entwicklungsländer schwierig, auf den Konferenzen zur Überprüfung des VN-Aktionsprogramms durch ihre wichtigsten Beamten, die sich in der Hauptsache mit SALW-Fragen befassen, vertreten zu sein. Ein Sponsoring-Programm für eine ausgewählte Gruppe der am stärksten betroffenen Länder würde deren Teilnahme ermöglichen und somit die Beratungen im Rahmen der RevCon4 bereichern. Es bietet zudem eine ausgezeichnete Gelegenheit zur Vernetzung und kann mögliche Synergien mit Nebenveranstaltungen und anderen Aktivitäten am Rande der RevCon4 bewirken.

Die Teilnehmer werden vom EAD auf Empfehlung des UNODA einschließlich seiner Regionalzentren ausgewählt. Grundsätzlich sollten ausgewählte Beamte der nationalen Behörden als nationale Anlaufstellen für das VN-Aktionsprogramm benannt werden. Weitere Auswahlkriterien sind geschlechtsspezifische Erwägungen, die rechtzeitige Vorlage eines nationalen Berichts, die aktive Teilnahme an regionalen Sitzungen und/oder Rundtischgesprächen.

Maßnahmen zur Stärkung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Kontrolle von Kleinwaffen

Die Tätigkeiten umfassen Forschung und Mobilisierungsmaßnahmen, Medienkampagnen, Sponsoring-Programme und Workshops. Die Maßnahmen werden vom Internationalen Aktionsnetz zu Kleinwaffen (IANSA) in Verbindung/Zusammenarbeit mit dem UNODA und seinen regionalen Zentren durchgeführt, um die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der RevCon4 zu fördern.

3.1.3   Ergebnisse

—   Im Jahr 2023 werden vier (4) virtuelle Rundtischgespräche mit Experten organisiert.

Bei den Rundtischgesprächen werden maßnahmenorientierte Empfehlungen ausgesprochen, welche die Staaten in das Abschlussdokument der RevCon4 im Jahr 2024 aufnehmen könnten. Die wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen der Rundtischgespräche wurden in einem einzigen kurzen Papier zusammengefasst und vor der RevCon4 veröffentlicht. Das Papier wurde in englischer Sprache zur Verfügung gestellt und ins Arabische, Französische und Spanische übersetzt.

—   Fünf (5) zweitägige regionale Treffen wurden organisiert, um Regierungen und Organisationen aus bestimmten Regionen bei der Vorbereitung auf die RevCon4 zu unterstützen.

Die nationale Berichterstattung wurde auf die Tagesordnung der regionalen Sitzungen gesetzt, und den Delegationen, die während der Sitzungen ihre nationalen Berichte erstellen und/oder vorlegen wollten, wurde Unterstützung gewährt. Aufgrund der niedrigen Berichtsquoten in den asiatischen und pazifischen Regionen wurde im Anschluss an das Regionaltreffen eine eintägige nationale Beratungsveranstaltung zur Berichterstattung durchgeführt, um die Berichtsquoten in der Region im Kontext der RevCon4 zu erhöhen. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Rundtischgespräche mit Experten (Aktivität 1.3.1) wurden in den Sitzungen vorgestellt und erörtert.

—   Fünfzehn (15) gesponserte Teilnehmer nahmen an der RevCon4 teil

Die Reise zur RevCon4 und die Unterbringung vor Ort (jedoch nicht zur Tagung des Vorbereitungsausschusses Anfang 2024) für bis zu 15 Teilnehmer wurde gesponsert. Darüber hinaus wurde eine Reise für einen Teilnehmer aus jedem regionalen Zentrum (UNREC, UNLIREC, UNRCPD) gesponsert, damit diese an der RevCon4 in New York teilnehmen konnten.

3.1.4   Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft wurde durch folgende Maßnahmen gestärkt:

i.

Es wurde ein Bericht über die Ergebnisse der achten Zweijährlichen Tagung der Staaten für zivilgesellschaftliche Organisationen erstellt und verbreitet, der in die Vorbereitungen der RevCon4 einfloss.

ii.

Für die globale Aktionswoche gegen Waffengewalt wurde eine Kampagne konzipiert und gefördert, deren thematischer Schwerpunkt die RevCon4 ist.

iii.

Im Vorfeld der Konferenz wurde ein Leitfaden für die Zivilgesellschaft zur RevCon4 ausgearbeitet und verbreitet, in dem dargelegt wird, wie die Zivilgesellschaft zu den Vorbereitungen und zur eigentlichen RevCon4 beitragen könnte.

iv.

Bis zu zehn (10) Vertreter der Zivilgesellschaft besuchten die RevCon4 und nahmen im Rahmen eines Sponsoring-Programms aktiv an Veranstaltungen teil, die am Rande der RevCon4 organisiert wurden.

v.

Es wurde ein vorbereitender Workshop zur RevCon4 für teilnehmende Organisationen der Zivilgesellschaft veranstaltet. Es handelte sich um eine zweitägige Präsenzveranstaltung, bei der IANSA-Mitglieder am Wochenende vor der Konferenz in New York zusammenkamen.

vi.

Es wurden bis zu drei (3) Themenpapiere für IANSA-Mitglieder zu Themen erstellt und verbreitet, die im VN-Aktionsprogramm und im Internationalen Rückverfolgungsinstrument nicht ausreichend behandelt wurden. Die Papiere wurden online in englischer Sprache mit einer Übersetzung ins Französische und Spanische zur Verfügung gestellt. Auf der RevCon4 wurden Hartkopien zur Verfügung gestellt.

3.2   Sicherstellung der vollständigen und wirksamen Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments auf der Grundlage nationaler und regionaler Prioritäten, Ziele, Strategien und Aktionspläne

3.2.1   Ergebnisse

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Die vollständige und wirksame Umsetzung der von den Staaten im Rahmen des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments eingegangenen Verpflichtungen wird gestärkt.

—

Es wurde mit der Umsetzung der nationalen und regionalen Ziele begonnen, die von den Staaten auf der Siebten Zweijährlichen Tagung der Staaten vereinbart worden waren.

3.2.2   Maßnahmen

Erweiterung des MOSAIC-Bewertungsinstruments (Online- und Papierausgabe), damit die Staaten Selbstbewertungen der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments durchführen können

Mit dem MOSAIC-Bewertungsinstrument können die Staaten den Stand der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und anderer Rahmen für die Kontrolle von Kleinwaffen auf nationaler Ebene selbst bewerten. Es unterstützt die Staaten dabei, Lücken in ihren nationalen Systemen zur Kontrolle von Kleinwaffen zu ermitteln und vorrangige Bereiche festzulegen, die angegangen werden müssen, um die nationalen Fähigkeiten zu stärken und die vollständige und wirksame Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments sicherzustellen.

Die Ergebnisse der Bewertungen können der Ausarbeitung nationaler und regionaler Aktionspläne, Strategien, Fahrpläne und/oder Ziele als Grundlage dienen, wodurch sichergestellt werden kann, dass diese auf den Bestimmungen beruhen, die in wichtigen globalen SALW-Übereinkommen vereinbart wurden. Das MOSAIC-Bewertungsinstrument kann auch genutzt werden, um die Sammlung und Zusammenstellung der Informationen zu unterstützen, die in die nationalen Berichte über die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments aufzunehmen sind, und um die Erarbeitung von Projektvorschlägen zum Zwecke der Mittelbeschaffung zu erleichtern.

Das MOSAIC-Bewertungsinstrument wird nationale Überlegungen zu ihren Kleinwaffenkontrollsystemen in Bezug auf die Bereiche erleichtern, die von den MOSAIC-Modulen der Reihen 2, 3, 4, 5 und 6 abgedeckt werden, und sich somit über den gesamten Lebenszyklus von Kleinwaffen und auch über Querschnittsthemen wie die Geschlechter- und Jugendperspektive erstrecken. (15) Zusätzlich zur Nutzung des Instruments durch die nationalen Behörden ist vorgesehen, dass es auch von einem breiteren Spektrum von Akteuren, einschließlich regionaler Organisationen und der Zivilgesellschaft, verwendet werden kann. Es wird unmittelbar der Arbeit der regionalen UNODA-Zentren zugutekommen und kann bei Sondierungsmissionen im Rahmen der Saving Lives Entity (SALIENT) genutzt werden (16). Um sicherzustellen, dass diese Einrichtungen die nationalen Bemühungen um die Nutzung des MOSAIC-Bewertungsinstruments unterstützen können, wird ein Benutzerleitfaden entwickelt und zur Verfügung gestellt.

Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem UNIDIR durchgeführt.

Unterstützung der Staaten bei der Verstärkung ihrer Bemühungen zur Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments

In Lateinamerika und der Karibik vom UNLIREC umgesetzt

—

Konsolidierung eines Fahrplans zur Eindämmung von SALW für zentralamerikanische Staaten (2022-2024), an dem alle interessierten Mitgliedstaaten des Sistema de la Integración Centroamericana (SICA) (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama) beteiligt sind, um die Umsetzung internationaler, regionaler und subregionaler SALW-Instrumente zu fördern und die unerlaubte Verbreitung von Waffen und Munition in der Teilregion zu verringern. (17)

Die Maßnahmen umfassen subregionale Seminare, Workshops und Arbeitssitzungen (Redaktionssitzungen und thematische Sitzungen). Die zentralamerikanischen Staaten werden in der Lage sein, die politische Dynamik im Vorfeld der RevCon4 zu nutzen, um eine neue subregionale Initiative mit klaren Zielen und Indikatoren voranzubringen.

Der Konsolidierungsprozess der Initiative für einen Fahrplan wird in Zusammenarbeit mit der Abteilung öffentliche Sicherheit der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) durchgeführt und die im Beschluss (GASP) 2022/847 des Rates vom 30. Mai 2022 dargelegten Maßnahmen ergänzen. Das UNLIREC wird in der Lage sein, den Prozess gemeinsam mit der OAS zu leiten und auf deren Fachwissen im Rahmen des Fahrplans für die Karibik-Region zur Eindämmung von Feuerwaffen aufzubauen. Alle Aktivitäten werden mit der subregionalen Organisation SICA koordiniert.

—

In süd- und mittelamerikanischen Staaten werden Kurse zur Bekämpfung des Handels mit Waffen und Munition (CTAM) und zum Verbot von Kleinwaffen, Munition, Teilen und Komponenten (ISAAPC) durchgeführt.

Im asiatisch-pazifischen Raum vom UNRCPD umgesetzt

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Unterstützung der Einrichtung und Schulung der nationalen Kontaktstellen für das VN-Aktionsprogramm. Bislang haben nur 17 Länder im asiatisch-pazifischen Raum eine nationale Kontaktstelle für die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments benannt und gemeldet. Im Rahmen dieser Maßnahme wird das UNRCPD die Einrichtung nationaler Kontaktstellen unterstützen, sofern diese nicht existieren, und die Kapazitäten der bestehenden Kontaktstellen und nationalen Koordinierungsmechanismen durch einen speziellen regionalen Workshop stärken. Diese Maßnahme wird 2023 durchgeführt, um sicherzustellen, dass die nationalen Kontaktstellen rechtzeitig für die RevCon4 benannt werden. Diese Maßnahme wird im Online-Modus durchgeführt.

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MOSAIC-Bewertungen in ausgewählten Staaten, um Defizite und Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer verstärkten Umsetzung und der Festlegung nationaler und regionaler Prioritäten, Ziele und Aktionspläne zu ermitteln. Diese Maßnahme wird im Präsenzmodus durchgeführt.

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Unterstützung der Staaten im asiatisch-pazifischen Raum bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments. Unterstützung kann in Bezug auf verschiedene Aspekte der SALW-Kontrolle geleistet werden, darunter Gesetzgebungs- und Regulierungsaspekte, die Gestaltung und Verwaltung der Kleinwaffenkontrolle und/oder operative Unterstützung. Dies kann auch subregionale Ansätze (z. B. zur Grenzsicherheit) umfassen. Alle Maßnahmen werden geschlechtergerecht und inklusiv sein. Sie können operative Unterstützung, Schulungen, Workshops, Sitzungen, Datenerhebungen oder Forschungstätigkeiten umfassen. Die Hauptbegünstigten werden nationale Behörden und/oder Sicherheitsdienste und Verteidigungskräfte sein.

Das UNRCPD wird während der Projektdurchführung gestellten Hilfeersuchen von Ländern nachkommen. Hilfeersuchen, die sich aus anderen Maßnahmen im Rahmen dieses Projekts ergeben, insbesondere aus der MOSAIC-Bewertung, oder die in den nationalen Berichten mitgeteilt wurden, werden vorrangig behandelt. Die Hilfe kann im Präsenz- und/oder im Online-Modus geleistet werden.

In Afrika vom UNREC umgesetzt

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MOSAIC-Bewertungen in ausgewählten Staaten, um Defizite und Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer verstärkten Umsetzung und der Festlegung nationaler und regionaler Prioritäten, Ziele und Aktionspläne zu ermitteln. Diese Maßnahme wird im Präsenzmodus durchgeführt.

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Unterstützung von Staaten in Afrika bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments. Unterstützung kann in Bezug auf verschiedene Aspekte der SALW-Kontrolle geleistet werden, darunter Gesetzgebungs- und Regulierungsaspekte, die Gestaltung und Verwaltung der Kleinwaffenkontrolle und/oder operative Unterstützung. Dies kann auch subregionale Ansätze (z. B. zur Grenzsicherheit) umfassen. Alle Maßnahmen werden geschlechtergerecht und inklusiv sein. Sie können operative Unterstützung, Schulungen, Workshops, Sitzungen, Datenerhebungen oder Forschungstätigkeiten umfassen. Die Hauptbegünstigten werden nationale Behörden und/oder Sicherheitsdienste und Verteidigungskräfte sein.

Das UNRCPD wird während der Projektdurchführung gestellten Hilfeersuchen von Ländern nachkommen. Hilfeersuchen, die sich aus anderen Aktivitäten im Rahmen dieses Projekts ergeben, insbesondere aus der MOSAIC-Bewertung, oder die in den nationalen Berichten mitgeteilt wurden, werden vorrangig behandelt. Die Hilfe kann im Präsenz- und/oder im Online-Modus geleistet werden.

Maßnahmen zur Stärkung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft im Bereich der Kleinwaffenkontrolle, die unter anderem Folgendes einschließen:

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Jährliche Kampagnen - das IANSA und seine Mitgliedsorganisationen führen jährliche Kampagnen für Veranstaltungen wie die Globale Aktionswoche gegen Waffengewalt, den Internationalen Tag der Jugend, den „Africa Amnesty Month“, den Internationalen Tag des Friedens, den Tag der afrikanischen Jugend, den Tag für die Vernichtung von Waffen, den „Wear Orange Day“, den Internationalen Tag der Frau und die „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ durch.

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Aufbau von Kapazitäten der Zivilgesellschaft im Bereich der SALW-Kontrolle - Ausarbeitung politikorientierter Materialien und Organisation von Lernangeboten für IANSA-Mitglieder, einschließlich Webinare und Präsentationen, die dazu dienen, das Wissen über das VN-Aktionsprogramm und das Internationale Rückverfolgungsinstrument und andere internationale, regionale und subregionale Instrumente, die für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen von Bedeutung sind, in der Zivilgesellschaft zu bewerten und zu verbessern, um diese in die Lage zu versetzen, für die Kontrolle von Kleinwaffen einzutreten und diese voranzutreiben.

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Einbeziehung der Zivilgesellschaft, Mobilisierungsmaßnahmen und Outreach-Programm zu nationalen und regionalen Zielvorgaben, Aktionsplänen und/oder Fahrplänen - in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem UNODA und seinen regionalen Zentren wird das IANSA seine Netzwerkmitglieder dabei unterstützen, mit Beamten zu diskutieren und die Entwicklung nationaler und regionaler Ziele und Prioritäten für die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments durch die Staaten zu fördern.

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Finanzhilfeprogramm für die nachhaltige Einbeziehung ausgewählter IANSA-Mitglieder - IANSA wird ein Finanzhilfeprogramm für IANSA-Mitglieder aufsetzen, das Basisorganisationen in die Lage versetzt, programmatische Arbeit durchzuführen. Die IANSA wird die Umsetzung des Finanzhilfeprogramms durch ein Verfahren auf der Grundlage klar definierter Auswahlkriterien, die vom UNODA genehmigt werden, erleichtern.

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Förderung der nationalen Berichterstattung - IANSA und seine Mitglieder setzen sich in Abstimmung mit dem UNODA durch einen konstruktiven Dialog mit nationalen Behörden und Parlamentariern konsequent für regelmäßige und umfassende Berichte über die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments ein.

Diese Maßnahmen werden vom Internationalen Aktionsnetz für Kleinwaffen (IANSA) in Verbindung/Zusammenarbeit mit dem UNODA und seinen regionalen Zentren durchgeführt; sie dienen dazu, die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der vollständigen und wirksamen Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments zu unterstützen.

3.2.3   Ergebnisse

Das MOSAIC-Bewertungsinstrument erhielt die folgenden Verbesserungen:

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Entwicklung eines MOSAIC-Bewertungsinstruments, mit dem die Kontrolle von Kleinwaffen auf nationaler Ebene gestärkt, die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und die fundierte Festlegung von Zielen sowie die Ausarbeitung von Aktionsplänen und Fahrplänen unterstützt und Ersuchen um internationale Hilfe erleichtert wurden. Das MOSAIC-Bewertungsinstrument baut auf der zuvor entwickelten Beta-Version des ISACS-Bewertungsinstruments auf, dessen Anwendungsbereich auf die Reihe 5 der Internationalen Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen (ISACS) beschränkt war.

—

Eine Papierversion des Tools wurde auf Arabisch, Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde eine englische Online-Version zur Verfügung gestellt.

—

Entwicklung und Veröffentlichung eines Benutzerleitfadens für das MOSAIC-Bewertungsinstrument in englischer Sprache mit Übersetzungen ins Arabische, Französische, Portugiesische und Spanische.

—

Am Rande der regionalen Sitzungen wurden zur Vorbereitung der RevCon4 kombinierte Validierungsübungen/Schulungen zum MOSAIC-Bewertungsinstrument mit regionalen und subregionalen Organisationen und Mechanismen durchgeführt.

In Lateinamerika und der Karibik

—

Es fanden bis zu acht (8) Seminare/Workshops/Arbeitstagungen/Sitzungen im Präsenz- und im Online-Modus statt, um die Konsolidierung eines Fahrplans für die zentralamerikanischen Staaten zur Eindämmung von SALW (2022-2024) zu unterstützen. Im ersten Tätigkeitsjahr wurde der Entwurf des Fahrplans konsolidiert, während im zweiten Jahr der Schwerpunkt auf der Einleitung der Entwicklung nationaler Strategien (nationale Aktionspläne (NAP) oder ähnliche Initiativen) und der Umsetzung der in der subregionalen Initiative/dem Fahrplan genannten Maßnahmen lag.

—

UNLIREC hat zwei (2) ISAAPC-Kurse und vier (4) CTAM-Kurse in ausgewählten zentralamerikanischen und südamerikanischen Staaten durchgeführt.

In Asien und im Pazifischen Raum

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Es fand ein spezieller regionaler Workshop statt. Bei dem regionalen Workshop lag der Schwerpunkt auf der Rolle und den Aufgaben einer nationale Kontaktstelle, insbesondere auf der Koordinierung mit nationalen Einrichtungen, der Vorlage nationaler Berichte und der Bereitstellung von Leitlinien für Politik und Programmplanung im Zusammenhang mit der SALW-Kontrolle. Er beruhte auf dem MOSAIC-Modul 03.40 über nationale Koordinierungsmechanismen für die SALW-Kontrolle.

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In bis zu zwei (2) ausgewählten Staaten wurden MOSAIC-Bewertungen im Präsenzmodus durchgeführt.

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Bis zu vier (4) Staaten im asiatisch-pazifischen Raum erhielten Unterstützung bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments.

In Afrika

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In bis zu zwei (2) ausgewählten Staaten wurden MOSAIC-Bewertungen im Präsenzmodus durchgeführt.

—

Bis zu vier (4) Staaten in Afrika erhielten Unterstützung bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments.

3.2.4   Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft wurde durch folgende Maßnahmen gestärkt:

i.

Kampagnen und die entsprechenden Materialien wurden entwickelt, und lokalen und nationalen IANSA-Mitgliedsorganisationen wurden kleine Stipendien für Aktivitäten zur Verfügung gestellt, die während dieser Kampagnen durchgeführt wurden.

ii.

Es wurden politikorientierte Materialien entwickelt und Lernmöglichkeiten für IANSA-Mitglieder organisiert.

iii.

Es wurde ein Programm zur Einbeziehung und Mobilisierung der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Festlegung der nationalen und regionalen Zielvorgaben, Aktionspläne und/oder Fahrpläne ausgearbeitet.

iv.

Es wurde ein Finanzhilfeprogramm für die nachhaltige Einbeziehung ausgewählter IANSA-Mitglieder eingerichtet.

v.

Bei nationalen Behörden und Parlamentariern wurde für die Verbesserung der nationalen Berichterstattung geworben.

3.3   Der anhaltenden Forderung nachkommen, die auf die Stärkung und Vertiefung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien und Programmen für die Kontrolle von Kleinwaffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit abzielt

3.3.1   Ergebnisse

—

Die dauerhaften strategischen und operativen Kapazitäten, mit denen bei einem breiten Spektrum wichtiger Akteure darauf hingewirkt werden soll, dass bei der Kleinwaffenkontrolle der Gleichstellungsaspekt durchgängig berücksichtigt wird, werden weiter ausgebaut und vertieft.

—

Synergien und praktikable Verknüpfungen mit ergänzenden politischen Rahmen und Agenden, insbesondere der Agenda 2030, der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit, unserer Gemeinsamen Agenda und den Resolutionen der Generalversammlung zu Frauen und Abrüstung, werden weiter gestärkt.

3.3.2   Maßnahmen

Alle Maßnahmen werden auf den Ergebnissen des vorhergehenden EU-finanzierten Projekt aufbauen, das im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/2011 des Rates vom 17. Dezember 2018 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit durchgeführt wurde.

Stärkung der Komponente „Kontrolle von Kleinwaffen“ in der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit

Dazu gehört auch das fortgesetzte Engagement des UNODA im Netzwerk der Anlaufstellen für Frauen und Frieden und Sicherheit, um die Einbeziehung der Kontrolle von Kleinwaffen in nationale Aktionspläne und Strategien für Frauen, Frieden und Sicherheit und bei deren Umsetzung zu fördern. Dabei handelt es sich um ein kontinuierliches Engagement während der gesamten Projektdurchführung; die entsprechenden Maßnahmen werden im Präsenz- und/oder im Online-Modus durchgeführt.

Unterstützung der Staaten bei der Stärkung geschlechtergerechter Strategien und Programme zur Kontrolle von Kleinwaffen

In Lateinamerika und der Karibik vom UNLIREC umgesetzt

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Schulungen zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen in den zentral- und südamerikanischen Staaten - die Kurse richten sich an nationale Behörden, die für die Kontrolle und Regulierung von Kleinwaffen, die Sicherheit der Bevölkerung und die Verhütung und Verringerung von Gewalt gegen Frauen/geschlechtsspezifische Gewalt zuständig sind.

—

Webinar-Reihe zu SALW-Kontrollen und Geschlechtergleichstellung im Vorfeld der RevCon4 - die Themen werden variieren und in Abstimmung mit den zentral- und südamerikanischen Staaten und im Einklang mit den Vorbereitungen und Ergebnissen der RevCon4 festgelegt.

Im asiatisch-pazifischen Raum vom UNRCPD umgesetzt

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Harmonisierung der Umsetzung konvergierender Agenden für die Kontrolle von Kleinwaffen und die Gleichstellung der Geschlechter - dazu gehört die Einbeziehung der Länder Asiens und des pazifischen Raums mit abgelaufenen, bestehenden oder geplanten nationalen Aktionsplänen für Frauen, Frieden und Sicherheit, um die Umsetzung konvergierender Agenden mit Initiativen zur Kontrolle von Kleinwaffen zu verbessern. Im Rahmen der Initiative werden auch Synergien mit anderen Gleichstellungsrahmen, insbesondere der Spotlight-Initiative, erforscht.

—

Regionales Seminar über die Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) im asiatisch-pazifischen Raum und die Konvergenz mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit - 2013 verabschiedeten die Staaten den ATT, einen multilateralen Vertrag, der speziell den internationalen Handel mit konventionellen Waffen regelt. Der ATT ist auch der erste rechtsverbindliche Vertrag über Waffen, in dem die Verbindung zwischen dem Waffenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt anerkannt wird. Die Umsetzung des ATT ermöglicht es den Staaten auch, ihren im VN-Aktionsprogramm von 2001 eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Waffenausfuhren nachzukommen. Im asiatisch-pazifischen Raum ist die Zahl der Beitritte zum ATT nach wie vor gering, doch der kürzlich erfolgte Beitritt Chinas und der Philippinen hat in der Region eine günstige politische Dynamik zur Förderung der Universalisierung des Vertrags geschaffen. Der Workshop baut auf dem Engagement der Zivilgesellschaft und der Parlamentarier im Rahmen des vorherigen Projekts auf, bei dem der ATT als ein vorrangiger Bereich ermittelt wurde. Der Workshop wird in Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern, darunter UN-Organisationen, regionale und internationale Organisationen sowie die Zivilgesellschaft, durchgeführt. Er wird im Online-Modus organisiert.

In Afrika vom UNREC umgesetzt

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Regionale Workshops zum Gender Mainstreaming bei der Kleinwaffenkontrolle, die einen Austausch über geschlechtsspezifische Herausforderungen und Prioritäten ermöglichen sollen - diese regionalen Workshops werden für Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und das südliche Afrika veranstaltet. Die Workshops werden in Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen und wichtigen Partnern durchgeführt und als Präsenzveranstaltungen stattfinden.

—

Einbeziehung der Kleinwaffenkontrolle in umfassendere Bemühungen in den Bereichen Geschlechtergleichstellung, Entwicklung und Sicherheit durch eine Webinar-Reihe mit Experten, die sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt, sexueller Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten, der Einbeziehung junger Menschen, humanitären Fragen und der Unterstützung von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen befassen, um das Bewusstsein für die zugrunde liegenden Ursachen und Auswirkungen der Verbreitung von Kleinwaffen, des illegalen Handels mit diesen Waffen und des Missbrauchs solcher Waffen sowie die Notwendigkeit, die Waffenkontrolle mit anderen Agenden zu verbinden und/oder in diese zu integrieren, zu schärfen. Ziel der Webinar-Reihe ist es, einen mehrdimensionalen Ansatz für die Verhütung und Verringerung bewaffneter Gewalt zu entwickeln und zu diesem Zweck konkrete Verbindungen zwischen den für die Kontrolle von Kleinwaffen zuständigen nationalen Behörden und weiteren Akteuren herzustellen. Die Webinar-Reihe wird in Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern durchgeführt und im Online-Modus stattfinden.

Maßnahmen zur Stärkung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft im Bereich der Kleinwaffenkontrolle, die Folgendes einschließen:

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Gender Mainstreaming & SALW-Bericht über die im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts (Beschluss (GASP) 2018/2011) erzielten Erfolge und gewonnenen Erkenntnisse, einschließlich eines Überblicks und einer Bewertung der vom IANSA und seinen Mitgliedern durchgeführten Maßnahmen sowie Empfehlungen für eine weitere Einbeziehung. Dieser Bericht wird in andere geschlechtsspezifische Maßnahmen im Rahmen dieses Projekts einfließen.

—

Virtuelle Workshops, Schulungen und Veranstaltungen für die Zivilgesellschaft zum Thema der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen – in Zusammenarbeit mit dem UNODA und seinen regionalen Zentren wird IANSA während des gesamten Projektdurchführungszeitraums Workshops, Schulungen und Veranstaltungen im Online-Modus zum Thema Geschlechtergleichstellung und Kleinwaffenkontrolle für ein breites, globales Publikum organisieren.

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Vorschläge der Zivilgesellschaft zur Stärkung der Synergien mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit. Erstellung eines Instrumentariums, in dem die Vorschläge der IANSA-Mitglieder zur Verbesserung der Synergien zwischen der Agenda für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen und der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit zusammengefasst werden, wobei der Schwerpunkt auf Mobilisierungstechniken, regionenübergreifenden Botschaften und der Umsetzung politischer Maßnahmen liegt, die in allen Regionen angewandt werden können. Das Instrumentarium wird umfassend verbreitet werden, auch im Rahmen von Maßnahmen, die vom IANSA und/oder UNODA und seinen regionalen Zentren organisiert werden.

Die oben genannten Maßnahmen werden von IANSA in Verbindung/Zusammenarbeit mit dem UNODA und seinen regionalen Zentren durchgeführt, um die Beteiligung der Zivilgesellschaft an die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Maßnahmen und Programmen zur Kontrolle von Kleinwaffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit zu unterstützen.

3.3.3   Ergebnisse

Rüstungskontrolle und Abrüstung, auch in Bezug auf Kleinwaffen, wurden im Rahmen der Arbeit und der Netzwerke der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit und auch im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen sexuelle Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten, gefördert. (18)

Stärkung der Kapazitäten der Staaten für geschlechtergerechte Strategien und Programme zur Kontrolle von Kleinwaffen durch folgende Maßnahmen:

 

In Lateinamerika und der Karibik

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Es wurden drei (3) Kurse zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen in den zentral- und südamerikanischen Staaten organisiert und durchgeführt.

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Bis zu vier (4) Webinare zu SALW-Kontrollen und Gleichstellungsfragen wurden im Vorfeld und/oder im Anschluss an die RevCon4 abgehalten.

 

Im asiatisch-pazifischen Raum

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Ein (1) regionaler Workshop wird 2023 in Zusammenarbeit mit wichtigen regionalen Partnern wie dem ASEAN, dem Forum der pazifischen Insel und zivilgesellschaftlichen Partnern durchgeführt.

—

Es wurde ein regionales Seminar über die Universalisierung des ATT im asiatisch-pazifischen Raum und die Konvergenz mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit durchgeführt.

 

In Afrika

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Es fanden vier (4) dreitägige regionale Workshops zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen für die nationalen Kommissionen/Kontaktstellen des VN-Aktionsprogramms und wichtige Akteure statt. In den Workshops wurden die Fortschritte vorgestellt, die im Rahmen des früheren von der EU finanzierten Projekts erzielt wurden; außerdem boten die Workshops eine Plattform für den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Ländern der Region. Ferner wurden Defizite und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Stärkung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen ermittelt. Am dritten Tag des Workshops trafen sich regionale Organisationen, um Prioritäten und eine Strategie festzulegen, wie in Zukunft die Ergebnisse des Workshops in nationale Praxis umgesetzt werden können.

—

Es wurde eine Webinar-Serie über die Verbreitung von Kleinwaffen, den illegalen Handel mit diesen Waffen und deren Missbrauch sowie über die Notwendigkeit der Verknüpfung der Rüstungskontrolle mit anderen Agenden und/oder ihrer Integration in andere Agenden durchgeführt.

3.3.4   Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Kontrolle von Kleinwaffen wird durch folgende Maßnahmen gestärkt:

i.

Erstellung und Verbreitung eines Berichts über die im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts (Beschluss (GASP) 2018/2011) erzielten Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse.

ii.

Es fanden virtuelle Workshops, Schulungen und Veranstaltungen für die Zivilgesellschaft zum Thema der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen statt.

iii.

Es wurde ein Instrumentarium geschaffen und verbreitet, in dem die Vorschläge der IANSA-Mitglieder zur Verbesserung der Synergien zwischen der Agenda für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen und der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit zusammengefasst wurden.

4.   Sensibilisierung, Mobilisierung, Öffentlichkeitsarbeit und Partnerschaften

Das UNODA und seine Durchführungspartner werden anhand wirksamer Sensibilisierungsmaßnahmen sowie durch Mobilisierungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Partnerschaften eine nachhaltige Wirkung erzeugen.

UNODA wird sich dafür einsetzen, dass Informationen über die vorgeschlagenen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse ein möglichst breites Publikum erreichen. Ferner wird im Rahmen aller relevanten Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, und zwar über die Medien sowie durch Nebenveranstaltungen und Web-Tools. Das UNODA und das IANSA werden im Laufe des Jahres Kampagnen in den sozialen Medien entwickeln und daran teilnehmen.

UNODA und IANSA werden ein möglichst breites Spektrum an Kommunikationsinstrumenten einsetzen, so unter anderem Websites, schriftliche Presseerklärungen, ausgewählte Instrumente der sozialen Medien, Nebenveranstaltungen und informelle Briefings. Die Umsetzung aller Maßnahmen wird durch Überwachungs- und Evaluierungsinstrumente verfolgt, zu denen unter anderem auch Teilnehmerbefragungen und regelmäßige Sitzungen der jeweiligen Arbeitsgruppen zählen.

UNODA ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende Beachtung zuteilwird. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt.

Während der gesamten Projektdurchführung wird die Koordinierung mit einem breiten Spektrum von Partnern sichergestellt, einschließlich derjenigen, denen andere Beschlüsse des Rates der EU zugutekommen.

Das UNODA wird sich weiterhin aktiv am informellen Koordinierungsmechanismus für Gleichstellungsfragen und Maßnahmen gegen Kleinwaffen und leichte Waffen beteiligen, der im Rahmen des laufenden Projekts 2019 eingerichtet wurde.

5.   Dauer

Die geschätzte Gesamtlaufzeit des Projekts, einschließlich aller Maßnahmen im Rahmen seiner drei Säulen, beträgt 36 Monate.

6.   Berichterstattung

Das UNODA wird im Einklang mit der ausgehandelten Vereinbarung regelmäßig Berichte erstellen.

7.   Gesamtkosten

Die Mittel, um die die EU für die Durchführung von Phase II ersucht wird, belaufen sich schätzungsweise auf insgesamt rund XXX EUR.


(1)  https://www.smallarmssurvey.org/database/global-firearms-holdings (nur auf Englisch).

(2)  https://smallarms.un-arm.org/international-assistance (nur auf Englisch).

(3)  Präsentation des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) auf der siebten Zweijährlichen Tagung der Staaten mit dem Titel „Programme of Action on SALW. International Tracing Instrument. Trends, Challenges and Opportunities. Data from 2020 National Reports“ („Aktionsprogramm zu Kleinwaffen und leichten Waffen. Das Internationale Rückverfolgungsinstrument. Trends, Herausforderungen und Chancen. Daten aus den nationalen Berichten 2020“), https://documents.unoda.org/wp-content/uploads/2021/07/BMS7-UNODA-Trends-challenges-opportunities.pdf (nur auf Englisch).

(4)  Der SDG-Indikator 16.4.2 lautet: „Anteil der beschlagnahmten, aufgefundenen oder abgegebenen Waffen, deren illegaler Ursprung oder Kontext im Einklang mit internationalen Übereinkünften von einer zuständigen Behörde rückverfolgt oder nachgewiesen wurde.“

(5)  Präsentation des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) auf der BMS7 mit dem Titel „Programme of Action on SALW. International Tracing Instrument. Trends, Challenges and Opportunities. Data from 2020 National Reports” (Aktionsprogramm zu Kleinwaffen und leichten Waffen. Das internationale Rückverfolgungsinstrument. Trends, Herausforderungen und Chancen, Daten aus den nationalen Berichten 2020) (nur auf Englisch).

(6)  https://smallarms.un-arm.org/statistics (nur auf Englisch).

(7)  https://undocs.org/A/CONF.192/BMS/2021/1 (nur auf Englisch), Absatz 50. Siehe auch Rn. 51, 52, 57 und 58.

(8)  https://www.undocs.org/A/74/187 (nur auf Englisch).

(9)  Beschluss 2011/428/GASP des Rates vom 18. Juli 2011 und Beschluss (GASP) 2017/633 des Rates vom 3. April 2017.

(10)  Beschluss 2014/912/GASP des Rates vom 15. Dezember 2014.

(11)  Beschluss (GASP) 2018/2011 des Rates vom 17. Dezember 2018.

(12)  https://meetings.unoda.org/section/poa-revcon3-2018_documents (nur auf Englisch).

(13)  SDG-Zielvorgabe 16.4: „Bis 2030 die illegalen Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen“.

(14)  SDG-Indikator 16.4.2: „Anteil der beschlagnahmten, aufgefundenen oder abgegebenen Waffen, deren illegaler Ursprung oder Kontext im Einklang mit internationalen Übereinkünften von einer zuständigen Behörde rückverfolgt oder nachgewiesen wurde.“

(15)  www.un.org/disarmament/mosaic (nur auf Englisch)

(16)  www.un.org/disarmament/salient (nur auf Englisch).

(17)  Es sei darauf hingewiesen, dass die SICA-Staaten Belize und Dominikanische Republik an dem Fahrplan für die Karibik-Region zur Eindämmung von Feuerwaffen beteiligt sind, wohingegen die Teilnahme Nicaraguas bestätigt werden muss.

(18)  Beteiligung, Konfliktverhütung, Schutz und Unterstützung und Wiederaufbau.