|
13.7.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 192/30 |
BESCHLUSS 2006/486/GASP DES RATES
vom 11. Juli 2006
zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/557/GASP (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Vertrags über die Europäische Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Der Rat hat am 21. November 2005 den Beschluss 2005/806/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan (2) angenommen. |
|
(2) |
Die EU sollte ihre Unterstützung fortsetzen, bis die Mission der Afrikanischen Union zu einer Mission der Vereinten Nationen wird; gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2005/806/GASP hat der Rat beschlossen, die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan fortzusetzen. |
|
(3) |
Hinsichtlich der zivilen Komponente sollte der Rat dementsprechend über die Finanzierung der Fortsetzung der Unterstützungsaktion entscheiden. |
|
(4) |
Die Lage, in der die EU-Unterstützungsaktion für AMIS II durchgeführt wird, kann sich verschlechtern und die Ziele der GASP nach Artikel 11 des Vertrags beeinträchtigen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses 2005/806/GASP deckt auch die in der Zeit vom 29. Juli bis 31. Oktober 2006 anfallenden Ausgaben.
Artikel 2
Der Rat beurteilt bis spätestens zum 30. September 2006, ob die EU-Unterstützungsaktion fortgesetzt werden sollte.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 11. Juli 2006.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. HEINÄLUOMA