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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/2159

24.9.2026

BESCHLUSS (GASP) 2026/2159 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 22. September 2026

zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/2/2026)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, die zum Zweck der Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) geeigneten Beschlüsse zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“).

(2)

Am 25. Juni 2026 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2026/1479 (2) angenommen, mit dem Herr Felix ANDÅKER für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2026 zum Missionsleiter der EUPOL COPPS ernannt wurde.

(3)

Am 3. August 2026 hat die Hohe Vertreterin vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Felix ANDÅKER als Missionsleiter der EUPOL COPPS vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. Juni 2027 zu verlängern.

(4)

Unter Berücksichtigung der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen sollte das Mandat des Missionsleiters der EUPOL COPPS vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. Juni 2027 verlängert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Felix ANDÅKER als Missionsleiter der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) wird vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. Juni 2027 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt vorbehaltlich der Annahme eines Beschlusses durch den Rat, mit dem die Geltungsdauer des Beschlusses 2013/354/GASP über den 30. September 2026 hinaus verlängert wird.

Geschehen zu Brüssel am 22. September 2026.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

L. MANDEL VENSILD


(1)   ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/354/oj.

(2)  Beschluss (GASP) 2026/1479 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 25. Juni 2026 zur Ernennung der Missionsleiterin der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2026) (ABl. L, 2026/1479, 29.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1479/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2159/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)