11985I378

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 378

Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0135


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Artikel 378

( 1 ) Die in der Liste des Anhangs XXXII aufgeführten Rechtsakte gelten für die neuen Mitgliedstaaten nach Maßgabe dieses Anhangs .

( 2 ) Auf hinreichend begründeten Antrag des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik kann der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission vor dem 1 . Januar 1986 Maßnahmen ergreifen , die zeitweilige Abweichungen von den Rechtsakten der Organe der Gemeinschaften beinhalten , welche zwischen dem 1 . Januar 1985 und dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Akte erlassen worden sind .