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2.3.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 61/4 |
BESCHLUSS (GASP) 2020/289 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 19. Februar 2020
zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) (EUNAVFOR MED/1/2020)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/778 des Rates vom 18. Mai 2015 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) (1), insbesondere auf Artikel 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2015/778 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Operation“) zu fassen. |
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(2) |
Am 18. Mai 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/778 angenommen, mit dem Konteradmiral Enrico CREDENDINO zum Befehlshaber der EU-Operation ernannt wurde. |
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(3) |
Die italienischen Militärbehörden haben vorgeschlagen, Konteradmiral Fabio AGOSTINI als Nachfolger von Konteradmiral Enrico CREDENDINO zum Befehlshaber der EU-Operation zu ernennen. |
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(4) |
Am 3. Februar 2020 hat der Militärausschuss der Europäischen Union diesen Vorschlag unterstützt und die Benennung von Konteradmiral Fabio AGOSTINI als Befehlshaber der EU-Operation mit Wirkung ab dem 21. Februar 2020 befürwortet. |
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(5) |
Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Konteradmiral Fabio AGOSTINI wird mit Wirkung vom 21. Februar 2020 zum Befehlshaber der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 21. Februar 2020 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 19. Februar 2020.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
S. FROM-EMMESBERGER