13.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 353/7


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 26. Oktober 2004

zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen

(Fall Nr. COMP/M.3436 — Continental/Phoenix)

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4219)

(Nur die deutsche Version ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2006/896/EG)

Am 26. Oktober 2004 erließ die Kommission eine Entscheidung in einem Zusammenschlussfall nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen  (1) („Fusionskontrollverordnung“), im besonderen nach Art 8 Abs. 2 dieser Verordnung. Eine nicht verbindliche Version der ungekürzten Entscheidung in der Verfahrenssprache des Falles und den Arbeitssprachen der Kommission kann auf der Webseite der Generaldirektion Wettbewerb unter der folgenden Adresse gefunden werden: http://europa.eu.int/comm/competition/index_en.html.

I.   EINZELHEITEN DER TRANSAKTION

(1)

Am 12. Mai 2004 hat die Continental AG, Hannover (im Folgenden „Continental“), bei der Europäischen Kommission das Vorhaben angemeldet, die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Phoenix AG, Hamburg (im Folgenden „Phoenix“), im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung durch ein öffentliches Übernahmeangebot vom 26.04.2004 zu erwerben.

1.   Die Parteien

(2)

Die Continental AG („Continental“) ist ein führender Hersteller von Reifen, Bremsen, Federungssystemen und anderen technischen Gummiprodukten, hauptsächlich für den Gebrauch in der Fahrzeugindustrie.

(3)

Die Phoenix AG („Phoenix“) spezialisiert sich ebenfalls auf die Herstellung von technischen Gummiprodukten (z. B. Federungssysteme, Anti-Vibrations-Systeme, Schläuche und Fördergurte), ist aber nicht in der Herstellung von Reifen tätig. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland.

2.   Das Vorhaben

(4)

Continental beabsichtigt die alleinige Kontrolle im Sinne des Artikel 3(1)(b) der Fusionskontrollverordnung über die Gesamtheit von Phoenix zu erwerben. Die Transaktion wurde am 12. Mai 2004 bei der Kommission angemeldet; am 28. Juni erwarb Continental 75,51 % der Aktien von Phoenix im Wege eines öffentlichen Angebotes.

II.   DIE RELEVANTEN MÄRKTE

(5)

Der Zusammenschluss führt zu horizontalen Überschneidungen in einer Reihe von Produktmärkten im Bereich technische Gummiprodukte. Wettbewerbsprobleme erschienen insbesondere auf den folgenden vier Märkten möglich:

—

Luftfedern für Nutzfahrzeuge;

—

Luftfedern für PKW;

—

Luftfedern für Schienenfahrzeuge;

—

Schwere Stahlseilfördergurte.

1.   Luftfedern für Nutzfahrzeuge (OEM/OES)

(6)

Beide Parteien sind in der Herstellung von Luftfedern tätig. Luftfedern bestehen normalerweise aus einem Gummibalg und einer aus Stahl gefertigten Metallplatte (2). Sie werden in Nutzfahrzeugen eingesetzt, um Vibrationen zwischen Achse und Fahrzeugchassis zu verringern und um das Fahrzeugchassis den unterschiedlichen Belastungen anzupassen (3). Obwohl Continental eine Marktabgrenzung vorschlägt, die alle Arten von Federungssystemen für Nutzfahrzeuge einschließt (Spiralfedern aus Stahl, Blatt- und Luftfedern), hat die Marktuntersuchung die Auffassung der Kommission bestätigt, dass Luftfedern einen gesonderten Produktmarkt darstellen. Ebenso hat die Untersuchung gezeigt, dass eine Unterscheidung getroffen werden muss zwischen Luftfedern, die an Fahrzeughersteller (OES/OEM) verkauft werden, und Luftfedern, die an den freien Ersatzteilemarkt (IAM) verkauft werden. Eine weitere Unterscheidung kleinerer Märkte (z. B. für Luftfedern für LKW/Busse einerseits und Achsen/Anhänger andererseits) war dagegen nicht geboten; eine solche Unterscheidung würde im Übrigen nicht die wettbewerbliche Beurteilung ändern.

(7)

Hinsichtlich des geografisch relevanten Marktes trägt Continental vor, dass der geografisch relevante Markt für Luftfedern weltweit sei. Die Marktuntersuchung hat dagegen gezeigt, dass die Marktbedingungen für Luftfedern für Nutzfahrzeuge in Europa sich wesentlich von denen in anderen Regionen unterscheiden. Aufgrund unterschiedlicher technischer Anforderungen (z. B. größere LKW in den USA) und unterschiedlicher Kundenpräferenzen (europäische Federn sind technisch anspruchsvoller) können in den USA verwendete Federn nicht in Europa verwendet werden und umgekehrt. Daraus folgt, dass kein nennenswerter Wettbewerbsdruck von außerhalb Europas auf den europäischen Markt besteht. Nur ein Unternehmen (die US-Firma Firestone) importiert derzeit Luftfedern nach Europa. Diese Luftfedern werden speziell für den europäischen Markt entworfen. Sie enthalten Metallteile, die zunächst in Europa gekauft, dann in die USA versandt und dort in der Luftfeder verarbeitet werden, um dann wieder zurück nach Europa versandt zu werden. Durch Zölle und Transportkosten entsteht dabei ein weiterer Kostennachteil. Es ist wahrscheinlich, dass die Importe in der nahen Zukunft noch zurückgehen werden, da Firestone dabei ist, eine Produktionsstätte in Polen zu bauen, die 2005 produktionsbereit sein wird. Daher ist die Kommission der Ansicht, dass der relevante Markt für Luftfedern für OEM/OES europaweit abzugrenzen ist.

(8)

Im Hinblick auf Luftfedern, die an unabhängige Händler im Ersatzteilemarkt (IAM) verkauft werden, kann die Frage nach der geografischen Marktabgrenzung offen bleiben, da die Marktuntersuchung gezeigt hat, dass keine Wettbewerbsbedenken im Ersatzteilemarkt zu erwarten sind.

2.   Luftfedern für PKW

(9)

Sowohl Continental als auch Phoenix/Vibracoustic stellen Luftfedern für PKW her. In PKW sind Luftfedern (bestehend aus einem Balg und einem Plattenbauteil) Teil eines anspruchsvolleren Luftfederungssystems aus Luftfeder und anderen Komponenten (z. B. Luftdrucksystem, Kontrollgeräte, etc.). Die Tätigkeiten von Continental und Phoenix überschneiden sich nur im Bereich der Luftfedern. Luftfedern sind zur Zeit ein Nischenprodukt, das hauptsächlich in Luxusfahrzeugen verwendet wird. Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass Luftfedern für PKW getrennt von anderen Luftfedertypen (z. B. Stahlfedern) beurteilt werden müssen. Dennoch scheint es nicht angemessen, den Markt noch weiter nach Kundensegmenten zu unterteilen (z. B. „Limousine“, „SUV“ und „leichte LKW“), da der Produktionsablauf und die Kunden für alle drei Segmente ähnlich sind.

(10)

Continental ist der Auffassung, es handele sich um einen weltweiten Markt. Die Marktuntersuchung spricht dagegen für eine europaweite Marktabgrenzung. Tatsächlich gibt es derzeit nur einen nicht-europäischen Lieferanten — Gates aus den USA -, der in Europa tätig ist. Importe haben im Jahre 2003 nur etwa [5-15 (*1) ] % ausgemacht. Kürzlich hat Gates in Aachen (Deutschland) eine neue Produktionsstätte für Luftfedern eröffnet, um den europäischen Markt von Europa aus bedienen zu können. In der Tat tendieren die meisten Kunden nicht dazu, importierte Luftfedern zu kaufen. Dies liegt in erster Linie daran, dass die Entwicklung von PKW-Luftfedern eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und dem Hersteller erfordert, da es sich bei Luftfedern um technologisch anspruchsvolle Produkte handelt. Noch entscheidender ist, dass bei der Entwicklung eines ganzen Luftfederungssystems auch Lieferanten anderer Komponenten mit einbezogen werden, die üblicherweise ihren Sitz in Europa haben. Daraus folgt, dass die meisten Fahrzeughersteller es vorziehen, sich von den beiden europäischen Herstellern (Phoenix/Vibracoustic oder Continental) beliefern zu lassen.

3.   Luftfedern für Schienenfahrzeuge

(11)

Beide Parteien stellen auch Federungsprodukte für Schienenfahrzeuge her. Wiederum schlägt Continental vor, einen einheitlichen Produktmarkt für alle Arten von unterschiedlichen Federungs- und Anti-Vibrations-Systemen für den Gebrauch in Schienenfahrzeugen abzugrenzen (z. B. Stahlfedern, Hydrauliksysteme, Luftfedern, Gummi-Metall-Teile). Die Markuntersuchung hat hingegen die Ansicht der Kommission bestätigt, dass Sekundärluftfedersysteme (Gummibalg und Gummi-Metall-Teile) einen separaten Produktmarkt bilden, der von anderen Primär- oder Sekundärfederungskomponenten zu trennen ist. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die meisten Kunden die Luftfedern getrennt von den anderen Federungskomponenten kaufen und dass sich das Produktions-Know-how für Luftfedern wesentlich von dem Know-how für andere Federungskomponenten unterscheidet. Anders als bei Nutzfahrzeugen gibt es keinen Ersatzteilemarkt für Luftfederungsprodukte für Schienenfahrzeuge.

(12)

Continental führt an, dass der Markt weltweit abzugrenzen sei. Die Marktuntersuchung hat allerdings eher einen europaweiten Markt nahe gelegt, denn die meisten europäischen Kunden haben nur mit europäischen Herstellern Geschäftsbeziehungen. Die geografische Marktabgrenzung kann jedoch offen bleiben, da selbst auf einem europaweiten Markt keine marktbeherrschende Stellung von Continental und Phoenix entstehen würde.

4.   Schwere Stahlseilfördergurte

(13)

Phoenix und Continental sind auch beide auf die Produktion von schweren Stahlseilfördergurten spezialisiert, die aus Gummi, Textil oder PVC gefertigt werden und zum Transport von Gütern dienen. Es gibt drei Grundtypen von Fördergurten: leichte Fördergurte, schwere Fördergurte und Spezialfördergurte. Schwere Fördergurte werden für den Transport schwerer Güter wie Kohle, Erz, Kies und Sand benutzt. Es kann im wesentlichen zwischen zwei Arten von schweren Fördergurten unterschieden werden, nämlich Stahlseilfördergurten und Textilfördergurten. Die Parteien haben eine besonders starke Stellung im Bereich der Stahlseilfördergurte. Continental argumentiert, dass beide Arten (Textil und Stahl) zu einem einheitlichen Produktmarkt für schwere Fördergurte gehören. Das Ergebnis der Marktuntersuchung hat diese Marktabgrenzung indes nicht bestätigt.

(14)

Aus Sicht der Hersteller erfordern Textilgurte und Stahlgurte einen unterschiedlichen Produktionsprozess, da Stahlgurte aus Gummi und Stahlseilen gefertigt werden, während Textilgurte aus mehreren Schichten technischer Fasern gewoben werden. Darüber hinaus haben Wettbewerber und Kunden angegeben, dass beide Gurtarten aufgrund eindeutig unterschiedlicher Produktcharakteristika unterschiedliche Anwendungsfelder haben: während Textilgurte für kleinere Anwendungen verwendet werden können (kurze Entfernungen, geringere Belastungen), erfordert der Transport über längere Strecken (z. B. für den Gebrauch im Tagebau) zwingend einen Stahlseilfördergurt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Textilgurte elastischer sind als Stahlgurte und daher nur relativ kurze Distanzen überbrücken können. Obwohl Continental zutreffend feststellt, dass für bestimmte Anwendungen beide Gurtarten benutzt werden können, zeigt die Marktuntersuchung, dass nur 5-10 % der Stahlgurtanwendungen durch Textilgurte ersetzt werden können. Dementsprechend gehören schwere Stahlseilfördergurte nicht zu demselben Produktmarkt wie schwere Textilfördergurte und müssen getrennt untersucht werden.

(15)

Continental zufolge ist der Markt für schwere Fördergurte weltweit. Das Ergebnis der Marktuntersuchung spricht hingegen klar für einen europaweiten Markt. Dies liegt daran, dass in vielen Fällen der Stahlfördergurt für eine bestimmte Anwendung maßgeschneidert wird. Außerdem spielen Transport- und Logistikprobleme eine wichtige Rolle. Folglich spielen nicht-europäische Hersteller eine untergeordnete Rolle auf dem europäischen Stahlseilfördergurtmarkt. Daher hat die Kommission ihrer Analyse einen europaweiten Markt zugrunde gelegt.

III.   WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG

1.   Luftfedern für Nutzfahrzeuge (OEM/OES)

(16)

Continental und Phoenix hätten in diesem Markt einen gemeinsamen Marktanteil von [60-70] %. Die stärksten Konkurrenten sind CF Gomma [10-15 %], Firestone [10-15 %] and Goodyear [5-10 %].

(17)

Ein solch hoher Marktanteil würde schon allein auf eine marktbeherrschende Stellung (4) von Continental hindeuten. Eine marktbeherrschende Stellung ist auch im Hinblick auf die Marktstruktur wahrscheinlich: der Marktanteil der zusammengeschlossenen Einheit wäre viermal so hoch wie der des nächsten Wettbewerbers.

(18)

Potentielle Wettbewerbsprobleme werden nicht schon durch die bloße Tatsache ausgeschlossen, dass die Kunden der zusammengeschlossenen Einheit zu einem bestimmten Grad große Fahrzeughersteller sind. Wenn es auch stimmt, dass einige der großen LKW-Hersteller hinsichtlich des Zusammenschlusses keine Bedenken geäußert haben, befürchten doch kleinere Achsen-/Anhängerhersteller negative Auswirkungen der Transaktion auf die Preise.

(19)

Weitere Faktoren unterstreichen diese Bedenken. Erstens wären im Fall einer Preiserhöhung durch die zusammengeschlossene Einheit die Kunden nicht in der Lage, problemlos nennenswerte Auftragsvolumina an Wettbewerber zu vergeben. Dies liegt nicht nur daran, dass alle Lieferanten bei den meisten Kunden einen Qualifikationsprozess durchlaufen müssen, sondern auch daran, dass alle Wettbewerber nur begrenzte Kapazitäten haben. Sowohl CF Gomma als auch Goodyear lasten ihre Kapazitäten weitgehend aus. Firestones neue Produktionsstätte in Polen dürfte durch die bestehenden Lieferverträge bereits voll ausgelastet sein.

(20)

Zweitens führt der Zusammenschluss die beiden führenden Anbieter im OEM/OES-Markt zusammen. Tatsächlich spiegelt die derzeitige Marktstellung von Phoenix anscheinend nicht deren wahres Potential wider. Phoenix hat das OEM/OES Geschäft für LKW und Busse in das Gemeinschaftsunternehmen mit Freudenberg, Vibracoustic, eingebracht. Das Gemeinschaftsunternehmen hat jedoch seine Aktivitäten am Markt auf Luftfedern für PKW konzentriert und nur einen geringen Marktanteil auf dem Markt für Busse und LKW erreicht. Phoenix ist es vertraglich verboten, sich an Ausschreibungen von Herstellern von Bussen und LKW im OEM/OES-Luftfedergeschäft zu beteiligen. In zwei Fällen konnte Phoenix jedoch kürzlich eine Befreiung von dieser Verbotsklausel aushandeln und hat an Vergabewettbewerben teilgenommen. In beiden Fällen belegte Phoenix den zweiten Platz hinter Continental. Kunden schätzen Phoenix bei der technischen Kompetenz nahe bei Contitech ein und bewerten Phoenix bei den Preisen sogar besser.

(21)

Drittens hat die Marktuntersuchung entgegen dem Vorbringen von Continental ergeben, dass Hersteller Patente einsetzten, um Wettbewerber davon abzuhalten, als Zweitlieferant in einen bestehenden Vertrag einzutreten. Ein Wettbewerber hat der Kommission mitgeteilt, dass insbesondere Continental behauptete Rechte an geistigem Eigentum nutzt, um Wettbewerber vom Wettbewerb auszuschließen.

(22)

Nach alledem ist die Kommission der Meinung, dass die geplante Übernahme von Phoenix durch Continental zu einer marktbeherrschenden Stellung der zusammengeschlossenen Einheit auf dem Markt für Luftfedern für Nutzfahrzeuge (OEM/OES-Geschäft) in Europa führen würde.

2.   Luftfedern für PKW

(23)

Die Übernahme von Phoenix/Vibracoustic durch Continental würde die beiden führenden Hersteller von PKW-Luftfedern zusammen bringen. Der gemeinsame Marktanteil der zusammengeschlossenen Einheit läge für das Jahr 2003 bei etwa [85-95] %. Auch wenn alle Kunden für Luftfedern große Automobilhersteller sind und normalerweise eine gewisse Nachfragemacht gegenüber ihren Lieferanten haben, haben einige der großen Kunden Bedenken hinsichtlich des Zusammenschlusses geäußert. Tatsächlich hat die Marktuntersuchung gezeigt, dass viele Fahrzeughersteller nur einen Lieferanten für Luftfedern haben. Der Zusammenschluss würde die Möglichkeit der Fahrzeughersteller beseitigen, den Wettbewerb zwischen Continental und Phoenix zu nutzen, da ihnen nur noch ein in Europa tätiger Lieferant zur Verfügung stünde. Andererseits hat die Kommission einige Anhaltspunkte für einen baldigen Markteintritt von Wettbewerbern außerhalb Europas gefunden.

(24)

Die Frage, ob der Zusammenschluss zu einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für Luftfedern für PKW führen würde, kann aber letztlich offen bleiben, da Continental zugesagt hat, Phoenix' Aktivitäten auf diesem Markt aufzugeben, indem der Anteil von Phoenix an dem Gemeinschaftsunternehmen Vibracoustic an Freudenberg verkauft wird. Der Erwerb der Anteile von Phoenix an Vibracoustic durch Freudenberg beseitigt die Wettbewerbsbedenken im Bereich Luftfedern für PKW, da Phoenix in diesem Markt nur durch Vibracoustic tätig ist.

3.   Luftfedern für Schienenfahrzeuge

(25)

Die Marktuntersuchung hat einen gemeinsamen Marktanteil von Continental und Phoenix für Sekundärluftfedersysteme von ca. [55-65] % ergeben. Andere Wettbewerber (z. B. Paulstra, Schwab, Trelleborg oder Toyo) hätten nur kleinere Marktanteile von 5 % oder weniger.

(26)

Trotz dieser relativ hohen Marktanteile ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für Luftfedern für Schienenfahrzeuge aus zwei Gründen nicht zu erwarten ist: Erstens müssen alle Hersteller (einschließlich der Parteien) bis zu 70 % der Bestandteile der Luftfederungssysteme von ihren Wettbewerbern kaufen, die entweder Hersteller von Gummibälgen oder Metallteilen sind. Tatsächlich konnte Continental nachweisen, dass in jüngerer Zeit die Lieferungen von Gummibälgen an einen Wettbewerber im Bereich Luftfederungssysteme erhöht wurden und dass in diesem Industriezweig Querlieferungen eine verbreitete Praxis sind. Zweitens gibt es genügend potentielle Wettbewerber auf diesen Markt, die die Parteien von einer unkontrollierten Preiserhöhung abhalten könnten. Toyo und Sumitomo aus Japan haben ihre Präsenz auf dem europäischen Markt durch Tochtergesellschaften in Europa wesentlich erhöht. Sie waren imstande, ihre Geschäfte durch ihre neu gegründeten Tochtergesellschaften in Europa auszudehnen und haben gute Aussichten, ihre Marktanteile in naher Zukunft zu vergrößern. Aufgrund der langen Lebenszeit von Zügen (bis zu 30 Jahre), haben Kunden auch genügend Zeit, neue Lieferanten zu qualifizieren.

(27)

Daher geht die Kommission davon aus, dass die geplante Übernahme nicht zu der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für Luftfedern für Schienenfahrzeuge führen wird.

4.   Schwere Stahlseilfördergurte

(28)

Das Vorhaben würde zwei führende Hersteller in Europa zusammen bringen. Tatsächlich hat die Marktuntersuchung gezeigt, dass der gemeinsame Marktanteil von Continental and Phoenix [>70] % betragen würde. Die verbleibenden Wettbewerber sind Sempertrans [5-15] %, Bridgestone [0-5] % und einige kleine, meist regionale Lieferanten mit Marktanteilen unter [0-5] %.

(29)

Das Vorhaben reduziert somit die Anzahl der wesentlichen Wettbewerber in Europa von vier auf drei, wobei die beiden anderen Wettbewerber (Sempertrans and Bridgestone) verglichen mit der zusammengeschlossenen Einheit sehr klein wären. Einerseits hat die Marktuntersuchung ergeben, dass die wichtigsten Kunden — große Energieunternehmen wie z. B. RWE — eindeutig über eine gewisse Nachfragemacht verfügen, die sie einsetzen werden, um den Wettbewerb auf dem Markt zu erhalten. Dennoch räumen sie ein, dass sie — wenn überhaupt — nach dem Zusammenschluss nur eingeschränkte Lieferalternativen haben werden. Die Marktstellung der zusammengeschlossenen Einheit wäre besonders stark im Segment Fördergurte für Braunkohletagebauanwendungen und Gurte mit einer Breite von mehr als 2,40 m. Braunkohleminenkunden machen mehr als 50 % der gesamten Nachfrage nach Stahlseilfördergurten aus. Für einige Gurtbreiten (> 2,40 m), hätte die zusammengeschlossene Einheit sogar eine faktische Alleinstellung in Europa.

(30)

Aus den oben genannten Gründen ist es wahrscheinlich, dass die geplante Übernahme von Phoenix durch Continental zu einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für schwere Stahlseilfördergurte führen würde.

5.   Ergebnis

(31)

Die Entscheidung kommt daher zum Ergebnis, dass im Hinblick auf den angemeldeten Zusammenschluss ernsthafte Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt bestehen, soweit er Luftfedern für Nutzfahrzeuge und schwere Stahlseilfördergurte betrifft.

IV.   VON DEN PARTEIEN ANGEBOTENE ZUSAGEN

(32)

Um die zuvor ausgeführten Wettbewerbsbedenken auszuräumen, hat die anmeldende Partei am 1. Oktober Zusagen angeboten.

(1)

Continental verpflichtet sich Phoenix' 50 %-igen Anteil an Vibracoustic an den Partner im Gemeinschaftsunternehmen, Freudenberg (5), zu verkaufen;

(2)

Phoenix' gesamte Produktion von Luftfedern für PKW (OES/OEM), die sich in Nyireghyza in Ungarn befindet, an Freudenberg zu verkaufen;

(3)

Eine Produktionslinie für bis zu 3,20 m breite schwere Stahlseilfördergurte an den Wettbewerber Sempertrans zu verkaufen.

Beurteilung der angebotenen Zusagen

Luftfedern für Nutzfahrzeuge

(33)

Die Veräußerung von Phoenix' Anteil an Vibracoustic erlaubt Freudenberg/Vibracoustic, die gesamte Produktpalette von Luftfedern für Nutzfahrzeuge, einschließlich Luftfedern für Achsen/Anhänger und den Ersatzteilemarkt, anzubieten. Durch die Kontrolle über Vibracoustic, hat Freudenberg ein starkes Forschungs- und Entwicklungsteam sowie ein erfahrenes Vertriebsteam zu seiner Verfügung, um im Markt für Luftfedern zu konkurrieren. Durch den Erwerb von Phoenix' Luftfederproduktion in Ungarn hat Freudenberg/Vibracoustic seine eigene Produktionsstätte für Luftfedern, was es ermöglichen wird, Luftfedern nicht nur an Hersteller von Bussen und Lieferwagen, sondern auch an Hersteller von Achsen und Anhängern zu liefern. Die Veräußerung umfasst auch die bestehenden Lieferverträge mit den Kunden von Phoenix.

(34)

Die vollständige Veräußerung von Phoenix' Aktivitäten auf dem Markt für Luftfedern für Nutzfahrzeuge (OES/OEM) beseitigt die Überschneidung auf diesem Markt.

Fördergurte

(35)

Die Zusage, eine komplette Produktionslinie für Stahlseilfördergurte mit einer Breite von mehr als 2,40 m an Sempertrans zu verkaufen, ist ebenfalls eine geeignete Abhilfemaßnahme, um die Wettbewerbsprobleme auf dem Markt für Stahlseilfördergurte zu lösen. In der Tat beruhen die Hauptbedenken in diesem Markt auf dem Segment Fördergurte für Braunkohleminenkunden. Der Erwerber Semperit/Sempertrans hat sich bereits mit einigen Gurten in diesem Segment qualifiziert und wird durch den Erwerb Zugang zur Produktionstechnologie für breite Fördergurte erhalten. Die Fähigkeit, derartige Gurte zu produzieren, ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg im Markt für Stahlseilfördergurte. Der Markttest hat die Wirksamkeit der Zusage bestätigt, denn alle großen Kunden haben der Kommission signalisiert, dass sie die Veräußerung einer Produktionslinie als ein geeignetes Mittel ansehen, um den Wettbewerb in dem Markt für Stahlseilfördergurte wiederherzustellen. Daher geht die Kommission davon aus, dass die Veräußerung die Wettbewerbsbedenken auf diesem Markt beseitigt.

V.   SCHLUSSFOLGERUNG

(36)

Die Kommission gelangt in ihrer Entscheidung daher zu dem Ergebnis, dass der angemeldete Zusammenschluss auf der Grundlage der von den Parteien vorgelegten Verpflichtungszusagen keine beherrschende Stellung der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen auf den Märkten für Luftfedern für Nutzfahrzeuge (OEM/OES), für PKW und für Schienenfahrzeuge sowie auf dem Markt für schwere Stahlseilfördergurte begründen wird, durch den wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde. Der Zusammenschluss wurde daher vorbehaltlich der vollständigen Einhaltung der von den Parteien eingegangenen Verpflichtungen gemäß Art. 2 Absatz 2 und Art. 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung sowie Artikel 57 des EWR-Abkommens für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt.


(1)   ABl. L 395, 30.12.1989, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1310/97 ABl. L 180, 9.7.1997, S. 1.

(2)   Phoenix vermarktet seine OES/OEM Luftfedern für LKW und Busse in einem Gemeinschaftsunternehmen („ Vibracoustic“ ) mit dem deutschen Bauteilehersteller Freudenberg (siehe Fall M.1778 — Freudenberg/Phoenix/JV). Vibracoustic hat jedoch keine eigene Luftfederproduktion für Nutzfahrzeuge, sondern verkauft von Phoenix produzierte Federn.

(3)  Durch Veränderung des Luftdrucks in der Luftfeder kann die Höhe des Fahrzeugchassis reguliert werden.

(*1)  Die in eckigen Klammern genannten Angaben beziehen sich auf Zahlenangaben in der Entscheidung, die von den Parteien als Geschäftsgeheimnisse angesehen werden.

(4)  Der Fall wurde unter der alten Fusionskontrollverordnung 4064/89 angemeldet.

(5)  Freudenberg hat eine Option auf Phoenix' 50 %-Anteil an Vibracoustic im Falle der Übernahme von Phoenix durch ein drittes Unternehmen. Ohne die Zusage war jedoch unklar, ob Freudenberg von dieser Option Gebrauch machen würde.