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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2023/2487 |
10.11.2023 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/2487 DES RATES
vom 9. November 2023
zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 23. Dezember 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/798/GASP des Rates (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik angenommen. |
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(2) |
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 27. Juli 2023 die Resolution 2693 (2023) verabschiedet. In dieser Resolution ist festgelegt, dass die Maßnahmen des Rüstungsembargos und die damit verbundenen Meldepflichten nicht mehr für die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial sowie die Bereitstellung von Hilfe, Beratung und Ausbildung für die Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik, einschließlich der zivilen staatlichen Strafverfolgungsbehörden, gelten. |
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(3) |
Der Beschluss 2013/798/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 2 des Beschlusses 2013/798/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Absatz 1 Buchstabe g erhält folgende Fassung:
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2. |
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 9. November 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
N. CALVIÑO SANTAMARÍA
(1) Beschluss 2013/798/GASP des Rates vom 23. Dezember 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 51).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2487/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)