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12.4.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 103/1 |
BESCHLUSS (EU) 2019/593 DES RATES
Vom 8. April 2019
über den Abschluss — im Namen der Europäischn Union — des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK -Stiftung
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 37,
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 209 Absatz 2 und Artikel 212 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2,
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1873 des Rates (2) wurde das Übereinkommen zur Errichtung der internationalen EU-LAK -Stiftung (im Folgenden: Übereinkommen) am 25. Oktober 2016 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — unterzeichnet. |
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(2) |
Mit dem Übereinkommen wird die EU-LAK -Stiftung als internationale Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach dem Völkerrecht gegründet. |
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(3) |
Bei einem Tätigwerden im Rahmen der EU-LAK-Stiftung stimmen die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Standpunkte nach Maßgabe der Verträge und gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit ab. |
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(4) |
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden. — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Übereinkommen zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung wird im Namen der Union genehmigt.
Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die in Artikel 24 des Übereinkommens vorgesehene Ratifizierungsurkunde im Namen der Union zu hinterlegen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 8. April 2019.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
(1) Zustimmung vom 4. Oktober 2017 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(2) Beschluss (EU) 2016/1873 des Rates vom 10. Oktober 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 288 vom 22.10.2016, S. 1).