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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1255

23.6.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/1255 DES RATES

vom 23. Juni 2025

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 (1) angenommen.

(2)

Durch die Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte haben die Union und ihre Mitgliedstaaten am 8. Dezember 2020 ihr starkes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt bekräftigt. Durch die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird die Entschlossenheit der Union unterstrichen, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der Union. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte ist ein Grundwert der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

(3)

Im März 2025 führte eine Welle der Gewalt in Syriens Küstenregion zu einer hohen Zahl von Opfern, darunter viele Zivilisten. Am 11. März 2025 gab die Hohe Vertreterin im Namen der Union eine Erklärung ab, in der die Union die schrecklichen Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, einschließlich willkürlicher Tötungen, verurteilte. Darüber hinaus spielen Akteure, die mit dem ehemaligen al-Assad-Regime in Verbindung stehen, nach wie vor eine destabilisierende Rolle und sind verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße in Syrien oder unterstützen diese.

(4)

In diesem Zusammenhang sollten fünf Personen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. Juni 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)  Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1999/oj).


ANHANG

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 werden die folgenden Einträge in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen unter Abschnitt „A. Natürliche Personen“ aufgenommen:

 

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Namen

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„121.

Miqdad Lu’ay FATIHA

alias Miqdad FATIHA, Miqdad FUTAIHA, Abu Jafar, Abu Jaafar, Abu Ja’ afar

مقداد لؤيّ فتيحة

مقداد فتيحة

(arabische Schreibweise)

Geburtsdatum: 19.6.1989

Geburtsort: Jableh, Latakia, Syrien

Staatsangehörigkeit: syrisch

Geschlecht: männlich

Anschrift: Syria/Lebanon

Miqdad Fatiha ist ehemaliges Mitglied der syrischen Republikanischen Garde, die inzwischen aufgelöst wurde. In dieser Funktion war er verantwortlich für viele schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, einschließlich Folter und anderer grausamer Behandlung von Gefangenen.

Nach dem Sturz des al-Assad-Regimes im Dezember 2024 hat Miqdad Fatiha in den syrischen Küstenregionen Milizen gebildet, die religiös motivierte Spannungen anfachen und zu Gewalt aufstacheln. Einheiten unter seinem Kommando waren an der religiös motivierten Gewalt im März 2025 in der syrischen Küstenregion beteiligt, bei der Hunderte von Zivilpersonen ums Leben kamen.

Als Anführer der Milizen ist Miqdad Fatiha daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung.

23.6.2025

122.

Ghaith DALLA

alias Ghiath Suleiman DALLA, Ghyath DALLA, Ghayth DALLA

غياث سليمان دلا

غياث سليمان دلّا

(arabische Schreibweise)

Geburtsdatum: 31.7.1971

Geburtsort: Beit Yashout, Syrien

Staatsangehörigkeit: syrisch

Geschlecht: männlich

Verbundene Personen: Maher Al-Assad

Verbundene Organisationen: Fourth Division of the Syrian Army (Vierte Division der syrischen Armee), Military Council for the Liberation of Syria (Militärrat für die Befreiung Syriens)

Ghaith Dalla ist ein ehemaliger Brigadegeneral bei der berüchtigten Vierten Armeedivision während des al-Assad-Regimes. In dieser Funktion war er verantwortlich für viele schwere und gut dokumentierte Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, einschließlich außergerichtlicher Tötungen und grausamer Bestrafung durch Aushungern.

Nach dem Fall des al-Assad-Regimes setzte Gaith Dalla im März 2025 den ‚Militärrat für die Befreiung Syriens‘ ein und leitete ihn. Seine Miliz hat seitdem religiös motivierte Spannungen angefacht und in der syrischen Küstenregion zu Gewalt angestiftet. Die Einheiten von Gaith Dalla waren an der religiös motivierten Gewalt im März 2025 in der syrischen Küstenregion beteiligt, bei der Hunderte von Zivilisten ums Leben kamen.

Daher ist Ghaith Dalla verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße.

23.6.2025

123.

Suhayl AL-HASAN

alias Suhail Salman AL-HASAN, Suhail AL-HASSAN

سهيل سلمان الحسن

(arabische Schreibweise)

Geburtsdatum: 10.6.1970

Geburtsort: Jableh, Latakia, Syrien

Staatsangehörigkeit: syrisch

Geschlecht: männlich

Anschrift: Tartus, Syria

Suhayl Al-Hasan ist ehemaliger Befehlshaber der Division 25 der Spezialkräfte der syrischen Streitkräfte während des al-Assad-Regimes. In dieser Funktion sowie in den zahlreichen anderen Positionen, die er in den syrischen Streitkräften innehatte, hat er unzählige schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße begangen und die Aufsicht darüber geführt, einschließlich Folter, außergerichtlicher Tötungen und willkürlicher Festnahmen. Berichten zufolge hat er auch beim Einsatz chemischer Waffen die Aufsicht geführt.

Nach dem Fall des al-Assad-Regimes gründete Suhayl Al-Hasan im März 2025 die ‚Brigade des Küstenschilds‘. Seine Miliz hat seitdem religiös motivierte Spannungen angefacht und in der syrischen Küstenregion zu Gewalt angestiftet. Die Einheiten von Suhayl Al-Hasan waren an der religiös motivierten Gewalt im März 2025 in der syrischen Küstenregion beteiligt, bei der Hunderte von Zivilpersonen ums Leben kamen.

Daher ist Suhayl Al-Hasan verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße.

23.6.2025

124.

Mudalal KHOURY

alias Madalal (Mtanyus) KHURI, Mudallal KHOURY Mudallal KHOURI

مدلل خوري

(arabische Schreibweise)

Geburtsdatum: 18.6.1957

Geburtsort: Homs, Syrien

Staatsangehörigkeit: syrisch, russisch

Geschlecht: männlich

Anschrift: Moscow

Verbundene Person: Imad Khoury

Mudalal Khoury ist ein syrisch-russischer Geschäftsmann, der von Russland aus tätig ist. Er ist einer der bekanntesten syrischen Geschäftsleute, die das al-Assad-Regime unterstützt haben. In einem Kontext, in dem das Assad-Regime Fassbomben und chemische Waffen gegen die Zivilbevölkerung Syriens einsetzte, vertrat Mudalal Khoury die geschäftlichen und finanziellen Interessen des Regimes in Russland. Unter anderem stellte er Strohfirmen für die syrischen Programme des al-Assad-Regimes für chemische und ballistische Waffen bereit.

Mudalal Khoury hat daher schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, finanziell, technisch und materiell unterstützt.

23.6.2025

125.

Imad KHOURY

alias Emad KHOURY, Mtanyus KHURY, KHURI, KHOURI

عماد خوري

(arabische Schreibweise)

Geburtsdatum: 3.10.1964

Staatsangehörigkeit: syrisch/russisch

Geschlecht: männlich

Verbundene Person: Mudalal Khoury

Imad Khoury ist einer der bekanntesten syrischen Geschäftsleute, die das al-Assad-Regime unterstützt haben. In einem Kontext, in dem das al-Assad-Regime Fassbomben und chemische Waffen gegen die Zivilbevölkerung Syriens einsetzte, vertrat Imad Khoury die geschäftlichen und finanziellen Interessen des Regimes. Unter anderem gründete er ein Unternehmen, das Teil eines Geldwäschesystems zur Unterstützung des al-Assad-Regimes war. Auf diese Weise trug er zusammen mit seinem Bruder Mudalal Khoury zur Finanzierung der unter dem al-Assad-Regime begangenen schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei.

Imad Khoury hat daher schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, finanziell, technisch und materiell unterstützt.

23.6.2025“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1255/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)