9.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 36/10


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 8. Februar 2005

über die Fortführung der im Jahr 2004 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests an Vermehrungsmaterial von Hosta Tratt. gemäß der Richtlinie 98/56/EG des Rates im Jahr 2005

(2005/116/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 98/56/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Verkehr mit Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen (1),

gestützt auf die Entscheidung 2003/865/EG der Kommission vom 11. Dezember 2003 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungsmaterial von Pelargonium l'Herit. und Hosta Tratt., Euphorbia pulcherrima Willd. ex Klotzsch und Rosa L. gemäß der Richtlinie 98/56/EG des Rates (2), insbesondere auf Artikel 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Entscheidung 2003/865/EG enthält die Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests an Hosta Tratt. gemäß der Richtlinie 98/56/EG für die Jahre 2004 und 2005.

(2)

Die 2004 begonnenen Prüfungen und Tests sollten 2005 fortgeführt werden —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die 2004 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests an Vermehrungsmaterial von Hosta Tratt. sollten 2005 gemäß der Entscheidung 2003/865/EG fortgeführt werden.

Brüssel, den 8. Februar 2005

Für die Kommission

Markos KYPRIANOU

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 226 vom 13.8.1998, S. 16. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG (ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 23).

(2)   ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 62.