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9.2.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 36/10 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 8. Februar 2005
über die Fortführung der im Jahr 2004 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests an Vermehrungsmaterial von Hosta Tratt. gemäß der Richtlinie 98/56/EG des Rates im Jahr 2005
(2005/116/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 98/56/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Verkehr mit Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen (1),
gestützt auf die Entscheidung 2003/865/EG der Kommission vom 11. Dezember 2003 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungsmaterial von Pelargonium l'Herit. und Hosta Tratt., Euphorbia pulcherrima Willd. ex Klotzsch und Rosa L. gemäß der Richtlinie 98/56/EG des Rates (2), insbesondere auf Artikel 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Entscheidung 2003/865/EG enthält die Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests an Hosta Tratt. gemäß der Richtlinie 98/56/EG für die Jahre 2004 und 2005. |
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(2) |
Die 2004 begonnenen Prüfungen und Tests sollten 2005 fortgeführt werden — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Die 2004 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests an Vermehrungsmaterial von Hosta Tratt. sollten 2005 gemäß der Entscheidung 2003/865/EG fortgeführt werden.
Brüssel, den 8. Februar 2005
Für die Kommission
Markos KYPRIANOU
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 226 vom 13.8.1998, S. 16. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG (ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 23).