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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/4118 |
29.7.2025 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 25. Juli 2025
zur Änderung des Beschlusses 2011/C 253/04 vom 29. August 2011 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Zahlungsverkehrsmarkt“ im Hinblick auf seine Geltungsdauer
(C/2025/4118)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Beschluss 2011/C 253/04 vom 29. August 2011 (1) setzte die Kommission die Expertengruppe „Zahlungsverkehrsmarkt“ ein. Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2025. In der Expertengruppe vertreten sind verschiedene Arten von Zahlungsdienstleistern und Nutzern, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Kommission bei der Vorbereitung politischer Initiativen im Bereich der Zahlungsdienste zu unterstützen, Hinweise zur praktischen Umsetzung dieser Initiativen zu geben und sich über bewährte Verfahren oder mögliche Probleme für den Zahlungsdienstemarkt auszutauschen. |
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(2) |
In Anbetracht der raschen Innovationen und technologischen Fortschritte auf dem Zahlungsverkehrsmarkt ist die Kommission permanent auf fachkundige Beratung angewiesen, wie für Zahlungsdienstenutzer der Zugang zu bequemen, innovativen, effizienten und sicheren Zahlungsdiensten sichergestellt werden kann, die auf interoperablen Zahlungslösungen und robusten Zahlungssystemen sowie auf gleichen Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Arten von Zahlungsdienstleistern beruhen. |
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(3) |
In ganz Europa werden Initiativen ergriffen, um den Markt zu stärkerer Standardisierung, Innovation, Souveränität und Betrugsprävention im Zahlungsverkehr zu ermutigen und diese voranzutreiben, unter anderem im Rahmen des Euro Retail Payments Board und des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses. Angesichts dieser Initiativen wird nach wie vor ein formelles Gremium benötigt, das ein breites Spektrum der heutigen Zahlungsdienstleister und Nutzerkategorien vertritt und einen strukturierten Meinungsaustausch ermöglicht. Folglich ist es angemessen, dass die Expertengruppe „Zahlungsverkehrsmarkt“ ihre Arbeit für weitere fünf Jahre fortsetzt. |
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(4) |
Der Beschluss 2011/C 253/04 vom 29. August 2011 sollte daher entsprechend geändert werden — |
BESCHLIEẞT:
Einziger Artikel
In Artikel 8 des Beschlusses 2011/C 253/04 vom 29. August 2011 wird das Datum „31. Dezember 2025“ durch das Datum „31. Dezember 2030“ ersetzt.
Brüssel, den 25. Juli 2025
Für die Kommission
Maria Luís ALBUQUERQUE
Mitglied der Kommission
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4118/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)