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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/1202

5.6.2026

BESCHLUSS (GASP) 2026/1202 DES RATES

vom 4. Juni 2026

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/921 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 4. Mai 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/921 (1), mit dem eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau eingerichtet wurde, angenommen.

(2)

Die Lieferung bestimmter Ausrüstung an die Streitkräfte der Republik Moldau hat sich verzögert und wird erst nach dem Ende des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2023/921 abgeschlossen sein. Dieser Durchführungszeitraum sollte daher um 17 Monate, vom 31. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2027, verlängert werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2023/921 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses (GASP) 2023/921 erhält folgende Fassung:

„(4)   Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 53 Monate ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Vertrags zwischen dem Verwalter der Unterstützungsmaßnahmen, der als Anweisungsbefugter handelt, und den in Artikel 4 Absatz 2 des vorliegenden Beschlusses genannten Stellen, im Einklang mit Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a des Beschlusses (GASP) 2021/509.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 4. Juni 2026.

Im Namen des Rates

Der Präsident

C. FITIRIS


(1)  Beschluss (GASP) 2023/921 des Rates vom 4. Mai 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau (ABl. L 119 vom 5.5.2023, S. 173, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/921).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1202/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)