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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2938

11.12.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/2938 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 14. November 2024

über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/32)

(Neufassung)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 26.2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Beschluss (EU) 2016/2247 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35) (1) wurde mehrmals wesentlich geändert. Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, sollte dieser Beschluss im Interesse der Klarheit neu gefasst werden.

(2)

Gemäß Artikel 26.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) wird der Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „EZB“) vom Direktorium nach den vom EZB-Rat aufgestellten Grundsätzen erstellt und vom EZB-Rat festgestellt. Mit diesem Beschluss werden die Bestimmungen festgelegt, die für die EZB bei der Erstellung ihres Jahresabschlusses gelten.

(3)

Die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften sehen die Möglichkeit für den EZB-Rat vor, eine Rückstellung für Finanzrisiken in die Bilanz der EZB aufzunehmen.

(4)

Die Erfassung von Erträgen sowie die Berücksichtigung außerbilanzieller Geschäfte werden gemäß den und durch Bezugnahme auf die Bestimmungen erfasst, die in der Leitlinie (EU) 2024/2941 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/31) (2) festgelegt sind.

(5)

Ist eine konkrete Rechnungslegungspraxis in diesem Beschluss nicht aufgeführt und liegt kein anderweitiger Beschluss des EZB-Rates vor, so sollte die EZB auf ihre Geschäfte und Konten die betreffenden Bewertungsprinzipien gemäß den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards anwenden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

KAPITEL I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

(1)   Die in Artikel 1 der Leitlinie (EU) 2024/2941(EZB/2024/31) definierten Begriffe haben in diesem Beschluss die gleiche Bedeutung.

(2)   Weitere in diesem Beschluss verwendete bilanztechnische Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie in Anhang II der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31).

Artikel 2

Anwendungsbereich

Die in diesem Beschluss festgelegten Regelungen gelten für den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB), der aus der Bilanz, den außerbilanziell in den Büchern der EZB verbuchten Positionen, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erläuterungen zum Jahresabschluss der EZB besteht.

Artikel 3

Qualitative Anforderungen

Die in Artikel 3 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) definierten qualitativen Anforderungen gelten im Sinne dieses Beschlusses.

Artikel 4

Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

(1)   Die in Artikel 4 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) festgelegten allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze gelten im Sinne dieses Beschlusses.

(2)   Abweichend von Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) sind die Bilanz beeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag nur bis zu dem Tag zu berücksichtigen, an dem das Direktorium die Vorlage des Jahresabschlusses der EZB an den EZB-Rat zur Verabschiedung genehmigt.

Artikel 5

Erfassung von Transaktionen nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und auf Grundlage des Zahlungszeitpunkts/Abwicklungstags

Die in Artikel 5 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) festgelegten Bestimmungen finden auf den vorliegenden Beschluss Anwendung.

Artikel 6

Ausweis von Aktiva und Passiva

Finanzielle oder sonstige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden nur gemäß Artikel 6 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) in der Bilanz der EZB ausgewiesen.

KAPITEL II

GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ

Artikel 7

Gliederung der Bilanz

Die Bilanz wird nach dem in Anhang I dargestellten Schema gegliedert.

Artikel 8

Rückstellung für Finanzrisiken

Unter gebührender Berücksichtigung der Art der Tätigkeit der EZB kann der EZB-Rat eine Rückstellung für Finanzrisiken in die Bilanz der EZB aufnehmen. Über die Höhe und Verwendung der Rückstellung entscheidet der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung der Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist.

Artikel 9

Bilanzbewertungsvorschriften

(1)   Sofern nicht abweichend in Anhang I geregelt, werden aktuelle Marktkurse und -preise zur Bewertung in der Bilanz herangezogen.

(2)   Die Neubewertung von Gold, Fremdwährungsinstrumenten, Wertpapieren (ausgenommen Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, nicht marktgängige Wertpapiere und zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere, die zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst werden) und von Finanzinstrumenten, jeweils einschließlich außerbilanziell erfasster Positionen, erfolgt zum Jahresende zu Marktmittelkursen und -preisen.

(3)   Beim Gold werden Preis- und Kursbestandteile bei der Neubewertung nicht gesondert behandelt; den sich insgesamt aufgrund von Preis- und Kursänderungen ergebenden Bewertungsdifferenzen beim Gold liegt vielmehr der Preis in Euro pro Gewichtseinheit zugrunde, der sich aus dem Euro/US-Dollar-Wechselkurs am vierteljährlichen Neubewertungsstichtag ergibt. Die Neubewertung der Fremdwährungsbestände, einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte, erfolgt für jede Währung gesondert. Für die Zwecke dieses Artikels werden Bestände von Sonderziehungsrechten (SZR), einschließlich bestimmter einzelner Fremdwährungsbestände, die im SZR-Währungskorb enthalten sind, als ein Bestand behandelt. Bei Wertpapieren umfasst die Neubewertung die gesamte Position in einer Wertpapiergattung, d. h. alle Wertpapiere mit derselben internationalen Wertpapieridentifikationsnummer bzw. derselben Art, allerdings werden eingebettete Optionen bei der Bewertung nicht ausgenommen. Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere oder unter den Positionen „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ oder „Sonstiges“ ausgewiesene Wertpapiere werden als gesonderter Bestand behandelt.

(4)   Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene marktgängige Wertpapiere werden als gesonderter Bestand behandelt und in Abhängigkeit von geldpolitischen Überlegungen entweder zum Marktpreis oder zu fortgeführten Anschaffungskosten (die Wertminderungen unterliegen) bewertet.

(5)   Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, werden als gesonderter Bestand behandelt und zu fortgeführten Anschaffungskosten (die Wertminderungen unterliegen) bewertet. Gleiches gilt für nicht marktgängige Wertpapiere. Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, können unter folgenden Bedingungen vor ihrer Fälligkeit veräußert werden:

a)

wenn die veräußerte Menge verglichen mit der Gesamtposition des Portfolios der bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapiere als nicht erheblich angesehen wird;

b)

wenn die Wertpapiere innerhalb eines Monats vor ihrem Fälligkeitstag veräußert werden;

c)

unter außergewöhnlichen Umständen, etwa bei einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Emittenten.

Artikel 10

Befristete Transaktionen

Befristete Transaktionen werden gemäß Artikel 10 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

Artikel 11

Marktgängige Aktien

Marktgängige Aktien werden gemäß Artikel 11 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

Artikel 12

Marktgängige Investmentfonds

Marktgängige Investmentfonds werden gemäß Artikel 12 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

Artikel 13

Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei Wertpapieren durch Derivate

Die Absicherung des Zinsänderungsrisikos wird gemäß Artikel 13 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

Artikel 14

Synthetische Instrumente

Synthetische Instrumente werden gemäß Artikel 14 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

KAPITEL III

ERGEBNISERMITTLUNG

Artikel 15

Ergebnisermittlung

(1)   Für die Ergebnisermittlung gilt Artikel 16 Absätze 1, 2, 3, 5 und 7 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31).

(2)   Bestände der speziellen Ausgleichsposten aus Neubewertung, die gemäß Artikel 48.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) aus Beiträgen von Zentralbanken von Mitgliedstaaten stammen, deren Ausnahmeregelung aufgehoben wurde, werden zum Ausgleich nicht realisierter Verluste verwendet, wenn Letztere die im jeweiligen Standardausgleichsposten aus Neubewertung gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe c der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) gebuchten Neubewertungsgewinne aus Vorperioden übersteigen; nur darüber hinausgehende Verluste werden nach Artikel 33.2 der ESZB-Satzung abgedeckt. Falls sich die Gold-, Währungs- und Wertpapierbestände verringern, werden auch die Bestände der speziellen Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold, Währungen und Wertpapiere anteilig reduziert.

Artikel 16

Transaktionskosten

Artikel 17 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) findet auf diesen Beschluss Anwendung.

KAPITEL IV

BILANZIERUNGSVORSCHRIFTEN FÜR AUẞERBILANZIELLE GESCHÄFTE

Artikel 17

Allgemeine Vorschriften

Artikel 18 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) findet auf diesen Beschluss Anwendung.

Artikel 18

Devisentermingeschäfte

Devisentermingeschäfte werden gemäß Artikel 19 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

Artikel 19

Devisenswaps

Devisenswaps werden gemäß Artikel 20 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

Artikel 20

Finanztermingeschäfte

Finanztermingeschäfte werden gemäß Artikel 21 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

Artikel 21

Zinsswaps

(1)   Zinsswaps werden gemäß Artikel 22 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

(2)   Nicht realisierte, in der Gewinn- und Verlustrechnung am Jahresende ausgewiesene Verluste werden in den Folgejahren nach der linearen Methode abgeschrieben. Im Fall von Forward-Zinsswaps beginnt die Abschreibung am Tag der Wertstellung der Transaktion.

Artikel 22

Forward Rate Agreements

Forward Rate Agreements werden gemäß Artikel 23 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

Artikel 23

Wertpapiertermingeschäfte

Wertpapiertermingeschäfte werden nach der Methode A gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

Artikel 24

Optionen

Optionen werden gemäß Artikel 25 der Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31) verbucht.

KAPITEL V

VERÖFFENTLICHTE JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Artikel 25

Gliederungen

(1)   Die Gliederung der veröffentlichten Jahresbilanz der EZB ist in Anhang II aufgeführt.

(2)   Die Gliederung der veröffentlichten Gewinn- und Verlustrechnung der EZB ist in Anhang III aufgeführt.

KAPITEL VI

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 26

Weiterentwicklung, Anwendung und Auslegung der Vorschriften

(1)   Bei der Auslegung dieses Beschlusses werden die vorbereitenden Arbeiten, die durch Unionsrecht harmonisierten Rechnungslegungsgrundsätze und die allgemein anerkannten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (und Bilanzierung) berücksichtigt.

(2)   Ist eine konkrete Rechnungslegungspraxis in diesem Beschluss nicht aufgeführt und liegt kein anderweitiger Beschluss des EZB-Rates vor, wendet die EZB auf ihre Geschäfte und Konten die betreffenden Bewertungsprinzipien gemäß den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards an.

(3)   Kommt der EZB-Rat in äußerst seltenen Fällen zu dem Schluss, dass die Einhaltung einer Anforderung dieses Beschlusses nicht zu einer wirklichkeitsgetreuen Darstellung des Jahresabschlusses der EZB führen würde, hat die EZB von dieser Anforderung abzuweichen und die Gründe in den Erläuterungen zum Jahresabschluss darzulegen.

Artikel 27

Aufhebung

(1)   Der Beschluss (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) wird hiermit aufgehoben.

(2)   Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss und sind gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang V zu lesen.

Artikel 28

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 14. November 2024.

Die Präsidentin der EZB

Christine LAGARDE


(1)  Beschluss (EU) 2016/2247 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35) (ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 1).

(2)  Leitlinie (EU) 2024/2941 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2024/31) (ABl. L, 2024/2941, 11.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2024/2941/oj).


ANHANG I

Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz

AKTIVA

 

Bilanzposition (1)

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

1

Gold und Goldforderungen

Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern. Nicht physisch vorhandenes Gold, wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: a) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen und b) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps

Marktwert

2

Forderungen in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Forderungen in Fremdwährung gegenüber Geschäftspartnern mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken

 

2.1

Forderungen gegenüber dem Internationalen Währungsfonds (IWF)

a)

Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 (Euro-Konto für Verwaltungsaufwand) kann in dieser Position ausgewiesen bzw. unter der Passivposition 6 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ gebucht werden.

a)

Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

b)

Sonderziehungsrechte (SZR)

Bestände an SZR (brutto)

b)

SZR

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

c)

Sonstige Forderungen

Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen bei vom IWF verwalteten Treuhandfonds

c)

Sonstige Forderungen

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

2.2

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets mit Ausnahme von Guthaben der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

b)

Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets mit Ausnahme von Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, Aktien, als Teil der Währungsreserven bewertete Investmentfonds (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b)

i)

Marktgängige Schuldverschreibungen mit Ausnahme bis zur Fälligkeit gehaltener Wertpapiere

Marktpreis und aktueller Wechselkurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

ii)

Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Wechselkurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Wechselkurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

iv)

Marktgängige Aktien

Marktpreis und aktueller Wechselkurs

v)

Marktgängige Investmentfonds

Marktpreis und aktueller Wechselkurs

c)

Auslandskredite (Einlagen) an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets mit Ausnahme von Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

c)

Auslandskredite

Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

d)

Sonstige Auslandsaktiva

Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets

d)

Sonstige Auslandsaktiva

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

3

Forderungen in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

a)

Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets mit Ausnahme von Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, Aktien, als Teil der Währungsreserven bewertete Investmentfonds (jeweils begeben von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet)

a)

i)

Marktgängige Schuldverschreibungen mit Ausnahme bis zur Fälligkeit gehaltener Wertpapiere

Marktpreis und aktueller Wechselkurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

ii)

Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Wechselkurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Wechselkurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

iv)

Marktgängige Aktien

Marktpreis und aktueller Wechselkurs

v)

Marktgängige Investmentfonds

Marktpreis und aktueller Wechselkurs

b)

Sonstige Forderungen gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet mit Ausnahme von Forderungen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, sonstige Kreditgewährung

b)

Sonstige Forderungen

Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

4

Forderungen in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

4.1

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets mit Ausnahme von Guthaben der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert

b)

Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben werden, mit Ausnahme von Wertpapieren der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ oder der Aktivposition 7.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“

Aktien, Investmentfonds, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b)

i)

Marktgängige Schuldverschreibungen mit Ausnahme bis zur Fälligkeit gehaltener Wertpapiere

Marktpreis. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

ii)

Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen der Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen der Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

iv)

Marktgängige Aktien

Marktpreis

v)

Marktgängige Investmentfonds

Marktpreis

c)

Kredite an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets mit Ausnahme von Krediten der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

c)

Kredite an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Einlagen zum Nennwert

4.2

Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des Wechselkursmechanismus II (WKM II)

Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II

Nennwert

5

Kreditgewährung in Euro aus geldpolitischen Geschäften an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Positionen 5.1. bis 5.5: Transaktionen im Sinne der jeweiligen geldpolitischen Instrumente, die in der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/60) (2) aufgeführt sind

 

5.1

Hauptrefinanzierungsgeschäfte

Regelmäßige befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.2

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

Regelmäßige befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität, in der Regel mit monatlicher Frequenz und mit einer längeren Laufzeit als die Hauptrefinanzierungsgeschäfte

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.3

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.4

Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.5

Spitzenrefinanzierungsfazilität

Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität)

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.6

Kredite im Zusammenhang mit Margenausgleich

Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden

Nennwert oder Anschaffungskosten

6

Sonstige Forderungen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Zusammenhang mit der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ eingestellten Wertpapierportfolios, einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften des Eurosystems stehen

Nennwert oder Anschaffungskosten

7

Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

 

 

7.1

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere (einschließlich zu geldpolitischen Zwecken erworbener Wertpapiere, die von supranationalen oder internationalen Organisationen oder multilateralen Entwicklungsbanken begeben werden, unabhängig von deren Sitz). Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der EZB

a)

Marktgängige Wertpapiere

In Abhängigkeit von geldpolitischen Erwägungen verbucht:

i)

Marktpreis. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

ii)

Anschaffungskosten unterliegen der Wertminderung (Anschaffungskosten, wenn die Wertminderung durch eine in der Passivposition 13.2 Buchstabe a „Sonstige Rückstellungen“ ausgewiesene Rückstellung gedeckt wird). Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

b)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen der Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

7.2

Sonstige Wertpapiere

Wertpapiere mit Ausnahme von Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“, 8 „Forderungen in Euro gegenüber öffentlichen Haushalten“ und 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“: Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, endgültig erworbene Geldmarktpapiere. Aktien und Investmentfonds

a)

Marktgängige Schuldverschreibungen mit Ausnahme bis zur Fälligkeit gehaltener Wertpapiere

Marktpreis. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

b)

Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen der Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

c)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen der Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

d)

Marktgängige Aktien

Marktpreis

e)

Marktgängige Investmentfonds

Marktpreis

8

Forderungen in Euro gegenüber öffentlichen Haushalten

Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegenüber dem öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite)

Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

9

Intra-Eurosystem-Forderungen

 

 

9.1

Forderungen im Zusammenhang mit TARGET (netto)

Forderungen im Zusammenhang mit TARGET (netto)

Nennwert

9.2

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank (3)

Nennwert

9.3

Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

a)

Korrespondenzkonten von NZBen

a)

Nennwert

b)

Sonstige mögliche Intra-Eurosystem-Salden in Euro, einschließlich der vorläufigen Verteilung der Einkünfte der EZB an die NZBen

b)

Nennwert

10

Schwebende Verrechnungen

Saldi von Abrechnungskonten (Forderungen) einschließlich Floats im Zusammenhang mit im Einzug befindlichen Schecks

Nennwert

11

Sonstige Aktiva

 

 

11.1

Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

Euro-Münzen

Nennwert

11.2

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich EDV-Ausstattung, Software

Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung

Abschreibung ist die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Lauf seiner Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Anlagewert dem Wirtschaftssubjekt voraussichtlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer einzelner wesentlicher Anlagewerte kann systematisch überprüft werden, falls die Voraussagen von früheren Schätzungen abweichen. Größere Vermögenswerte können Bestandteile mit unterschiedlicher Nutzungsdauer aufweisen. Die Nutzungsdauer dieser Bestandteile sollte einzeln bewertet werden.

Die Kosten der immateriellen Anlagewerte beinhalten den Anschaffungspreis des immateriellen Anlagewerts. Sonstige unmittelbare oder mittelbare Kosten sind aufwandswirksam zu erfassen.

Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter 10 000  EUR exklusive Umsatzsteuer)

11.3

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

—

Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Aktien und Investmentfonds

—

Wertpapiere, einschließlich Aktien und Investmentfonds, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben (z. B. Termineinlagen und Girokonten), die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden

—

Reverse-Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten im Zusammenhang mit der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

—

Reverse-Repo-Geschäfte in Euro mit im Euroraum ansässigen Finanzinstituten (mit Ausnahme von Kreditinstituten) im Zusammenhang mit der Verwaltung von nicht in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

a)

Marktgängige Aktien

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs, soweit auf Fremdwährungen lautend

b)

Marktgängige Investmentfonds

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs, soweit auf Fremdwährungen lautend

c)

Beteiligungen und nicht marktgängige Aktien sowie sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Eigenkapitalinstrumente

Anschaffungskosten unterliegen der Wertminderung

d)

Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder wesentliche Anteile

Nettovermögenswert

e)

Marktgängige Schuldverschreibungen mit Ausnahme bis zur Fälligkeit gehaltener Wertpapiere

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs, soweit auf Fremdwährungen lautend Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

f)

Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden

Anschaffungskosten unterliegen der Wertminderung, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs, soweit auf Fremdwährungen lautend Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden abgeschrieben

g)

Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

Anschaffungskosten unterliegen der Wertminderung

h)

Bankguthaben und Kredite

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs, soweit die Guthaben oder Einlagen auf Fremdwährungen lauten

11.4

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Abwicklungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

11.5

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind. Vorauszahlungen und gezahlte Stückzinsen, d. h. beim Kauf eines Wertpapiers erworbener Anspruch auf aufgelaufene Zinsen

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

11.6

Sonstiges

a)

Vorschüsse, Kredite und andere geringfügige Positionen. Treuhandforderungen

a)

Nennwert oder Anschaffungskosten

b)

Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden

b)

Marktwert

c)

Nettovermögen von Pensionskassen

c)

Gemäß Artikel 26 Absatz 2

d)

Offene Forderungen und ausstehende Wertpapiere, die sich aus dem Ausfall von zugelassenen Geschäftspartnern oder Emittenten im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften des Eurosystems ergeben

d)

Nennwert/erzielbarer Wert (vor/nach Abrechnung der Verluste)

e)

Vermögenswerte oder Forderungen (gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten, die sich in Verzug befindliche Geschäftspartner des Eurosystems begeben haben, angeeignet und/oder erworben wurden

e)

Anschaffungskosten, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs zum Zeitpunkt des Erwerbs, soweit die finanziellen Vermögenswerte auf Fremdwährungen lauten

PASSIVA

 

Bilanzposition (4)

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

1

Banknotenumlauf

Von der EZB ausgegebene Euro-Banknoten gemäß dem Beschluss EZB/2010/29

Nennwert

2

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet aus geldpolitischen Geschäften

Positionen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5: Einlagen in Euro gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60)

 

2.1

Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

Euro-Konten von Kreditinstituten, die im Verzeichnis der Finanzinstitute aufgeführt sind und gemäß der ESZB-Satzung den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen, mit Ausnahme von Kreditinstituten, die von der Mindestreservepflicht befreit sind. Diese Position enthält in erster Linie Konten für Mindestreserveguthaben, nicht jedoch Mittel von Kreditinstituten, die nicht frei verfügbar sind.

Nennwert

2.2

Einlagefazilität

Hereinnahme von Einlagen über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz (ständige Fazilität)

Nennwert

2.3

Termineinlagen

Hereinnahme von Einlagen zum Zweck der Liquiditätsabsorption aufgrund von Feinsteuerungsoperationen

Nennwert

2.4

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Geldpolitische Transaktionen zum Zweck der Liquiditätsabsorption

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

2.5

Einlagen aus Margenausgleich

Einlagen von Kreditinstituten zur Abdeckung eines Wertverlusts von Vermögenswerten, die für Kredite an diese Kreditinstitute hinterlegt werden

Nennwert

3

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ eingestellten Wertpapier-Portfolios. Sonstige Geschäfte, die keinen Bezug zu den geldpolitischen Geschäften des Eurosystems haben. Mittel von Kreditinstituten, die nicht frei verfügbar sind, und Konten von Kreditinstituten, die von der Mindestreservepflicht befreit sind.

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

4

Begebene EZB-Schuldverschreibungen

Schuldverschreibungen gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60). Zum Zweck der Liquiditätsabsorption begebene Diskontpapiere

Anschaffungskosten. Etwaige Disagiobeträge werden abgeschrieben

5

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

 

 

5.1

Öffentliche Haushalte

Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen

Nennwert

5.2

Sonstige Verbindlichkeiten

Girokonten von Mitarbeitern, Unternehmen und Kunden einschließlich Finanzinstituten, die nicht der Mindestreservepflicht unterliegen (vgl. Passivposition 2.1); Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten mit Ausnahme von Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren mit Ausnahme der unter der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ eingestellten Wertpapiere; Termineinlagen, Sichteinlagen

Nennwert

6

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen, einschließlich Konten für Zahlungsverkehrszwecke und zur Reservehaltung. Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro. Guthaben von TARGET-Konten von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

7

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

Nennwert, umgerechnet zum Wechselkurs per Jahresende

8

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

8.1

Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

Nennwert, umgerechnet zum Wechselkurs per Jahresende

8.2

Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des Wechselkursmechanismus II (WKM II)

Kreditaufnahmen zu den Bedingungen des WKM II

Nennwert, umgerechnet zum Wechselkurs per Jahresende

9

Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

Auf Sonderziehungsrechte lautende Position, die den Betrag der dem jeweiligen Land/der jeweiligen NZB ursprünglich zugeteilten SZR enthält

Nennwert, umgerechnet zum Wechselkurs per Jahresende

10

Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

 

 

10.1

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

EZB-Bilanzposition in Euro

Nennwert

10.2

Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)

Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)

Nennwert

10.3

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

a)

Korrespondenzkonten von NZBen

a)

Nennwert

b)

Sonstige mögliche Intra-Eurosystem-Salden in Euro, einschließlich der vorläufigen Verteilung der Einkünfte der EZB an die NZBen

b)

Nennwert

11

Schwebende Verrechnungen

Saldi von Abrechnungskonten (Forderungen) einschließlich Floats im Zusammenhang mit Giroüberweisungen

Nennwert

12

Sonstige Verbindlichkeiten

 

 

12.1

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Abwicklungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

12.2

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Noch nicht fällige Ausgaben, die der Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind. Einnahmen in der Berichtsperiode, die zukünftigen Perioden zuzurechnen sind

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

12.3

Sonstiges

a)

Steuerzwischenkonten. Kredit- oder Garantiedeckungskonten in Fremdwährung. Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten im Rahmen der Verwaltung der Wertpapierportfolios unter der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“. Obligatorische Einlagen mit Ausnahme der Mindestreservehaltung. Andere geringfügige Positionen. Treuhandverbindlichkeiten.

a)

Nennwert oder (mit Repo-Geschäften verbundene) Anschaffungskosten

b)

Goldeinlagen von Kunden

b)

Marktwert

c)

Nettoverbindlichkeiten von Pensionskassen

c)

Gemäß Artikel 26 Absatz 2

13

Rückstellungen

 

 

13.1

Risikorückstellungen

Rückstellungen für nicht eingetretene Risiken, einschließlich der Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden.

Nennwert

13.2

Sonstige Rückstellungen

a)

Rückstellungen aufgrund der Wertminderung geldpolitischer Geschäfte.

a)

Nennwert (auf der Grundlage einer Bewertung zum Jahresende durch den EZB-Rat)

b)

Für andere Zwecke (z. B. absehbare künftige Ausgaben)

b)

Anschaffungskosten/Nennwert

14

Ausgleichsposten aus Neubewertung

a)

Ausgleichsposten aus Neubewertung im Zusammenhang mit Preisänderungen für Gold, für alle Arten von Wertpapieren in Euro oder in Fremdwährung sowie für Optionen; unterschiedliche Marktbewertungen bei Zinsderivaten; Ausgleichsposten aus Neubewertung im Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen für alle gehaltenen Nettowährungspositionen einschließlich Devisenswaps/-termingeschäften und SZR.

Spezielle Ausgleichsposten aus Neubewertung zur Erfassung von Beiträgen im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden. Siehe Artikel 15 Absatz 2

a)

Neubewertungsdifferenz zwischen den Durchschnittskosten und dem Marktwert, bei Fremdwährungspositionen umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs

b)

Ergebnisse der Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

i)

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtung

ii)

Ertrag aus Planvermögen unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind

iii)

Veränderungen bei der Auswirkung der Vermögensobergrenze unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind

b)

Gemäß Artikel 26 Absatz 2

15

Kapital und Rücklagen

 

 

15.1

Kapital

Eingezahltes Kapital

Nennwert

15.2

Rücklagen

Gesetzliche Rücklagen im Sinne von Artikel 33 der ESZB-Satzung und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden

Nennwert

16

Kumulierte Verlustvorträge

 

Nennwert

17

Bilanzgewinn (-verlust)

 

Nennwert


(1)  Mit Ausnahme der Aktivposition 7.1 beruht die Zuordnung der Guthaben zu den Bilanzpositionen, die sich auf Gebietsansässigkeit und/oder Wirtschaftszweig beziehen, auf der Klassifikation für statistische Zwecke.

(2)  Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60) (ABl. L 91 vom 2.4.2015, S. 3).

(3)  Beschluss EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 26).

(4)  Die Zuordnung der Guthaben zu den Bilanzpositionen, die sich auf Gebietsansässigkeit und/oder Wirtschaftszweig beziehen, beruht auf der Klassifikation für statistische Zwecke.


ANHANG II

Jahresbilanz der EZB

(in Mio. EUR)

Aktiva (2)

Berichtsjahr

Vorjahr

Passiva

Berichtsjahr

Vorjahr

1.

Gold und Goldforderungen

2.

Forderungen in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

2.1.

Forderungen gegenüber dem IWF

2.2.

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte

3.

Forderungen in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

4.

Forderungen in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

4.1.

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

4.2.

Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

5.

Kreditgewährung in Euro aus geldpolitischen Geschäften an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

5.1.

Hauptrefinanzierungsgeschäfte

5.2.

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

5.3.

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

5.4.

Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

5.5.

Spitzenrefinanzierungsfazilität

5.6.

Kredite im Zusammenhang mit Margenausgleich

6.

Sonstige Forderungen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

7.

Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

7.1.

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

7.2.

Sonstige Wertpapiere

8.

Forderungen in Euro gegenüber öffentlichen Haushalten

9.

Intra-Eurosystem-Forderungen

9.1.

Forderungen im Zusammenhang mit TARGET (netto)

9.2.

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

9.3.

Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)

10.

Schwebende Verrechnungen

11.

Sonstige Aktiva

11.1.

Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

11.2.

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

11.3.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

11.4.

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

11.5.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

11.6.

Sonstiges

 

 

1.

Banknotenumlauf

2.

Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Geschäften gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

2.1.

Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

2.2.

Einlagefazilität

2.3.

Termineinlagen

2.4.

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

2.5.

Einlagen aus Margenausgleich

3.

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

4.

Begebene EZB-Schuldverschreibungen

5.

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

5.1.

Öffentliche Haushalte

5.2.

Sonstige Passiva

6.

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

7.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

8.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

8.1.

Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

8.2.

Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

9.

Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

10.

Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

10.1.

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

10.2.

Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)

10.3.

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

11.

Schwebende Verrechnungen

12.

Sonstige Passiva

12.1.

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

12.2.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

12.3.

Sonstiges

13.

Rückstellungen

13.1.

Risikorückstellungen

13.2.

Sonstige Rückstellungen

14.

Ausgleichsposten aus Neubewertung

15.

Kapital und Rücklagen

15.1.

Kapital

15.2.

Rücklagen

16.

Kumulierte Verlustvorträge

17.

Bilanzgewinn (-verlust)

 

 

Aktiva insgesamt

 

 

Passiva insgesamt

 

 


(1)  Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.

(2)  Die Tabelle der Aktiva kann auch über der Tabelle der Passiva veröffentlicht werden.


ANHANG III

Veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung der EZB

(in Mio. EUR)

Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember … endende Geschäftsjahr

Berichtsjahr

Vorjahr

1.

Nettozinserträge/(-aufwendungen)

 

 

1.1.

Zinserträge

 

 

1.2.

Zinsaufwendungen

 

 

2.

Nettoertrag aus Finanzgeschäften und Abschreibungen

 

 

2.1.

Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzgeschäften

 

 

2.2.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

 

 

3.

Nettoertrag/Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

 

 

4.

Erträge aus Aktien und Beteiligungen

 

 

5.

Sonstige Erträge

 

 

6.

Personalaufwendungen (2)

 

 

7.

Verwaltungsaufwendungen (2)

 

 

8.

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

 

 

9.

Aufwendungen für die Banknotenherstellung (3)

 

 

10.

Sonstige Aufwendungen

 

 

Überschuss/(Fehlbetrag) vor Auflösung von/(Zuführung zu) Risikorückstellungen

 

 

11.

Auflösung von/(Zuführung zu) Risikorückstellungen (4)

 

 

Jahresüberschuss (-fehlbetrag)

 

 


(1)  Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.

(2)  Einschließlich Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen.

(3)  Sollte die Banknotenproduktion an externe Firmen ausgelagert werden, werden in dieser Position die Kosten für den Ankauf der Banknoten durch die Zentralbanken erfasst. Es wird empfohlen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von nationalen Banknoten sowie Euro-Banknoten verursachten Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, wenn sie in Rechnung gestellt werden oder anderweitig anfallen, siehe auch Leitlinie (EU) 2024/2941 (EZB/2024/31).

(4)  Dies schließt nur Auflösungen von/(Zuführungen zu) Rückstellungen für Risiken ein, die noch nicht eingetreten sind; daher sind Auflösungen von/(Zuführungen zu) Rückstellungen aufgrund der Wertminderung geldpolitischer Geschäfte und andere Rückstellungen nicht in dieser Position enthalten.


ANHANG IV

Aufgehobener Beschluss und Liste chronologischer Änderungen

Beschluss (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35)

ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 1.

Beschluss (EU) 2017/2239 (EZB/2017/36)

ABl. L 320 vom 6.12.2017, S. 18.

Beschluss (EU) 2019/2215 (EZB/2019/35)

ABl. L 332 vom 23.12.2019, S. 168.

Beschluss (EU) 2021/2040 (EZB/2021/52)

ABl. L 419 vom 24.11.2021, S. 1.


ANHANG V

Entsprechungstabelle

Beschluss (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35)

Vorliegender Beschluss

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 11a

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2938/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)