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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/2177

29.9.2026

BESCHLUSS (EU) 2026/2177 DES RATES

vom 22. September 2026

zur Ernennung eines vom Königreich Spanien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der spanischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen.

(3)

Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Frau María del Mar VAQUERO PERIANEZ zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Die spanische Regierung hat Frau María del Mar VAQUERO PERIANEZ, Vertreterin einer regionalen Gebietskörperschaft, die gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist, Vicepresidenta y Consejera de Presidencia, Justicia y Cultura del Gobierno de Aragón (Vizepräsidentin und Ministerin der Regionalregierung von Aragonien im Präsidialamt, zuständig für Justiz und Kultur) auf der Grundlage eines anderen nationalen Mandats als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau María del Mar VAQUERO PERIANEZ, Vertreterin einer regionalen Gebietskörperschaft, die gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist, Vicepresidenta y Consejera de Presidencia, Justicia y Cultura del Gobierno de Aragón (Vizepräsidentin und Ministerin der Regionalregierung von Aragonien im Präsidialamt, zuständig für Justiz und Kultur), wird auf der Grundlage eines anderen nationalen Mandats für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 22. September 2026.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. BYRNE


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj.

(2)  Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2177/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)