02012D0642 — DE — 24.07.2026 — 039.001
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BESCHLUSS DES RATES 2012/642/GASP vom 15. Oktober 2012 (ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1) |
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BESCHLUSS DES RATES 2012/642/GASP
vom 15. Oktober 2012
über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Artikel 1
Es ist untersagt,
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu erbringen;
unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus, zu gewähren,
wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der unter den Buchstaben a oder b genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.
Artikel 1a
Es ist verboten,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern nach Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter zu erbringen,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen oder
an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
Artikel 1aa
Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Einfuhr, des Kaufs oder der Weitergabe für:
die Bereitstellung von Ersatzteilen und Diensten, die für die Wahrung, Wiederherstellung und Sicherung vorhandener Fähigkeiten innerhalb der Union erforderlich sind, oder
die Erfüllung von Verträgen, die vor dem 20. Juli 2025 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.
Artikel 1b
Es ist verboten,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien zu erbringen;
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen; oder
an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
▼M52 —————
▼M54 —————
▼M42 —————
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen eine Genehmigung für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 oder die Bereitstellung damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe erteilen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder Technologien oder die Bereitstellung damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe erforderlich sind für
medizinische oder pharmazeutische Zwecke oder für humanitäre Zwecke wie die Durchführung oder Erleichterung von Hilfsleistungen, einschließlich medizinischer Hilfsgüter, Nahrungsmittellieferungen oder der Transport humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe, oder für Evakuierungen,
die ausschließliche Nutzung durch den genehmigenden Mitgliedstaat und unter dessen vollständiger Kontrolle stehen, damit dieser seine Unterhaltungsverpflichtungen in Bereichen erfüllen kann, die einem langfristigen Mietvertrag zwischen diesem Mitgliedstaat und Belarus unterliegen, oder
die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit und die Weiterführung der Planung und des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.
▼M48 —————
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen eine Genehmigung für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der anschließend aufgeführten Güter oder die Bereitstellung damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe erteilen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe für die persönliche Verwendung im Haushalt durch natürliche Personen in Belarus erforderlich sind:
Güter des KN-Codes 8417 20 ;
Rohre aus Kupfer und Rohrformstücke aus Kupfer der KN-Codes 7411 oder 7412 mit einem inneren Durchmesser von bis zu 50 mm;
Güter des KN-Codes 8414 60 ;
Güter der KN-Codes 3916 20 , wenn sie für den Verkauf von PVC-Bodenbelägen unbedingt erforderlich sind.
Artikel 2
Artikel gilt nicht für
den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von nichtletalem militärischen Gerät oder von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung, welche ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke oder für die Programme der Vereinten Nationen (VN) und der Union zum Aufbau von Institutionen oder für Krisenmanagementoperationen der EU und der VN bestimmt sind,
den Verkauf, die Lieferung, den Transfer oder die Ausfuhr von nicht zum Kampfeinsatz bestimmten Fahrzeugen, die die mit Werkstoffen hergestellt oder ausgerüstet wurden, die einen ballistischen Schutz bewirken und nur zum Schutz des Personals der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Belarus bestimmt sind,
die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten und sonstigen Diensten im Zusammenhang mit derartiger Ausrüstung oder mit derartigen Programmen und Operationen,
die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit derartiger Ausrüstung oder mit derartigen Programmen und Operationen,
unter der Voraussetzung, dass solche Ausfuhren und solche Hilfen vorab von der jeweils zuständigen Behörde genehmigt wurden.
▼M22 —————
Artikel 2a
Artikel 2ab
Artikel 2b
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach diesem Absatz erteilte Genehmigungen innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
Artikel 2c
Es ist verboten,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien zu erbringen,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen oder
an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
Unbeschadet der Genehmigungspflichten nach der Verordnung (EU) 2021/821 gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder für die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe und Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer, wenn die Güter und Technologien oder Hilfe und Finanzhilfe für das Folgende bestimmt sind:
humanitäre Zwecke, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder für die Bewältigung von Naturkatastrophen, oder
medizinische oder pharmazeutische Zwecke, sofern sie nicht in Anhang XXX der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführt sind.
Der Ausführer erklärt in der Zollanmeldung, dass die Güter im Rahmen der einschlägigen Ausnahmeregelung dieses Absatzes ausgeführt werden, und unterrichtet die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Ausführer ansässig oder niedergelassen ist, über die jeweils erste Inanspruchnahme der betreffenden Ausnahmeregelung für den jeweiligen Empfänger in Belarus.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels und unbeschadet der Genehmigungspflichten nach der Verordnung (EU) 2021/821 können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder Technologien oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe für das Folgende bestimmt sind:
die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen;
den Betrieb, die Instandhaltung, die Wiederaufarbeitung von Brennelementen und die Sicherheit ziviler nuklearer Kapazitäten sowie die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung,
zivile elektronische Kommunikationsnetze, die nicht einer Organisation gehören, die sich unter öffentlicher Kontrolle oder zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft befindet,
ausschließlich zur Verwendung durch Organisationen, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats oder eines Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden,
die diplomatischen Vertretungen der Union, der Mitgliedstaaten und der Partnerländer, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen,
die Gewährleistung der Cybersicherheit und Informationssicherheit für juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Belarus, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden;
Softwareaktualisierungen,
zur Verwendung als Verbraucherkommunikationsgeräte, oder
medizinische oder pharmazeutische Zwecke, sofern sie in Anhang XXX der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführt sind.
Bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigung gemäß den Absätzen 4 und 5 erteilen die zuständigen Behörden keine Genehmigung, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben,
dass der Endnutzer ein militärischer Endnutzer oder eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung nach Anhang II sein könnte oder dass die Güter eine militärische Endverwendung haben könnten, es sei denn, der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe ist nach Artikel 2da Absatz 1b Buchstabe a erlaubt, oder
dass der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe für die Luft- oder Raumfahrtindustrie bestimmt ist.
Artikel 2d
Es ist verboten,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien zu erbringen,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen oder
an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Güter und Technologien gemäß Absatz 1 oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe und Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer, wenn die Güter und Technologien oder Hilfe und Finanzhilfe für das Folgende bestimmt sind:
humanitäre Zwecke, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder für die Bewältigung von Naturkatastrophen oder
medizinische oder pharmazeutische Zwecke, sofern sie nicht in Anhang XXX der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführt sind.
Der Ausführer erklärt in der Zollanmeldung, dass die Güter im Rahmen der einschlägigen Ausnahmeregelung dieses Absatzes ausgeführt werden, und unterrichtet die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Ausführer ansässig oder niedergelassen ist, über die jeweils erste Inanspruchnahme der betreffenden Ausnahmeregelung für den jeweiligen Empfänger in Belarus.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder Technologien oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe für das Folgende bestimmt sind:
die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
den Betrieb, die Instandhaltung, die Wiederaufarbeitung von Brennelementen und die Sicherheit ziviler nuklearer Kapazitäten sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung,
die maritime Sicherheit,
zivile elektronische Kommunikationsnetze, die nicht einer Organisation gehören, die sich unter öffentlicher Kontrolle oder zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft befindet,
ausschließlich zur Verwendung durch Organisationen, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats oder eines Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden,
die diplomatischen Vertretungen der Union, der Mitgliedstaaten und der Partnerländer, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen,
die Gewährleistung der Cybersicherheit und Informationssicherheit für juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Belarus, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden;
Softwareaktualisierungen,
Verwendung als Verbraucherkommunikationsgeräte oder
medizinische oder pharmazeutische Zwecke, sofern sie in Anhang XXX der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführt sind.
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Bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigung gemäß den Absätzen 4 und 5 erteilen die zuständigen Behörden keine Genehmigung, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben,
dass der Endnutzer ein militärischer Endnutzer oder eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung nach Anhang II sein könnte oder dass die Güter eine militärische Endverwendung haben könnten, es sei denn, der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe ist nach Artikel 1da Absatz 1b Buchstabe a erlaubt, oder
dass der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe für die Luft- oder Raumfahrtindustrie bestimmt ist.
Artikel 2da
Es ist verboten,
für in Anhang II aufgeführte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter oder Technologien zu erbringen,
für in Anhang II aufgeführte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen, oder
an in Anhang II aufgeführte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
Abweichend von den Absätzen 1 und 1a und unbeschadet der Genehmigungsanforderungen der Verordnung (EU) 2021/821 dürfen die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von in Anhang Va der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführten Gütern und Technologien oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe nur gestatten, nachdem sie festgestellt haben, dass
diese Güter oder Technologien oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe zur dringenden Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses erforderlich sind, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder
diese Güter oder Technologien oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe im Rahmen von vor dem 3. März 2022 geschlossenen Verträgen oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen bereitzustellen sind, sofern die Genehmigung vor dem 1. Mai 2022 beantragt wird.
Artikel 2db
Es ist verboten,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien zu erbringen,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen oder
an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
Artikel 2e
▼M28 —————
Artikel 2ea
Es ist verboten,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern nach Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter zu erbringen,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen oder
an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
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Artikel 2eb
Es ist verboten,
eine neue Beteiligung an einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die nach belarussischem Recht oder dem Recht eines anderen Drittlands gegründet oder eingetragen wurde und die im Energiesektor in Belarus tätig ist, zu erwerben oder eine bestehende solche Beteiligung auszuweiten,
neue Darlehen oder Kredite oder sonstige Finanzmittel, einschließlich Eigenkapital, für eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die nach belarussischem Recht oder dem Recht eines anderen Drittlands gegründet oder eingetragen wurde und die im Energiesektor in Belarus tätig ist, oder nachweislich für den Zweck der Finanzierung einer solchen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung bereitzustellen oder sich an solchen Vereinbarungen zu beteiligen,
ein neues Gemeinschaftsunternehmen mit einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die nach belarussischem Recht oder dem Recht eines anderen Drittlands gegründet oder eingetragen wurde und die im Energiesektor in Belarus tätig ist, zu gründen oder
Wertpapierdienstleistungen, die unmittelbar mit den unter den Buchstaben a, b und c genannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen, zu erbringen.
Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
diese für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung in der Union sowie die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sofern nicht unter Artikel 2f verboten, aus oder durch Belarus in die Union erforderlich sind oder
diese ausschließlich eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung betreffen, die im Energiesektor in Belarus tätig ist und die sich im Eigentum einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragen Organisation oder Einrichtung befindet.
Artikel 2ec
Es ist verboten,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien zu erbringen,
für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen oder
an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
▼M42 —————
In hinreichend begründeten dringenden Fällen kann der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung erfolgen, sofern der Ausführer die zuständige Behörde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Verkauf, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr davon unterrichtet und die einschlägigen Gründe für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung ausführlich darlegt.
Artikel 2ed
Es ist verboten,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Weitergabe, der Ausfuhr oder der Bereitstellung von Software gemäß Absatz 1 zu erbringen;
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Weitergabe, der Ausfuhr oder der Bereitstellung von Software gemäß Absatz 1 oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen oder
an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Weitergabe, der Ausfuhr oder der Bereitstellung von Software gemäß Absatz 1 unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
Artikel 2f
▼M42 —————
Artikel 2g
▼M28 —————
Artikel 2h
Es ist untersagt, übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, zu verkaufen, Wertpapierdienstleitungen oder Hilfsdienste bei der Begebung zu erbringen oder anderweitig damit zu handeln, die nach dem 29. Juni 2021 begeben wurden von:
der Republik Belarus, ihrer Regierung oder ihren öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
einem größeren Kreditinstitut, das in Belarus niedergelassen ist und sich mit Wirkung vom 1. Juni 2021 zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befand, wie in Anhang III aufgeführt;
einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die außerhalb der Union niedergelassen ist und deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Buchstaben a und b dieses Artikels aufgeführten Organisationen gehalten werden;
einer natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Weisung einer der unter den Buchstaben a, b oder c dieses Artikels aufgeführten Organisationen handelt.
Artikel 2ha
Artikel 2hb
Ab dem 12. April 2022 ist es verboten, an in der Union registrierten oder anerkannten Handelsplätzen übertragbare Wertpapiere von in Belarus niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft befinden, zu notieren und Dienstleistungen dafür zu erbringen.
Artikel 2hc
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienste in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung, Steuerberatung und Unternehmens- und Managementberatung oder Öffentlichkeitsarbeit zu erbringen für:
die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen und Agenturen, oder
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Weisung der Republik Belarus, ihrer Regierung, ihrer öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen handeln.
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienste in den Bereichen Bauwesen, Architektur, Ingenieurwesen, integriertes Ingenieurwesen, Stadtplanung, mit Ingenieurdienstleistungen zusammenhängende wissenschaftliche und technische Beratungsdienstleistungen und technischen Prüf- und Analysediensten, Rechtsberatung oder IT-Beratung zu erbringen für
die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen und Agenturen, oder
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Weisung der Republik Belarus, ihrer Regierung, ihrer öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen handeln.
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Werbung, Markt- oder Meinungsforschung zu erbringen für
die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen und Agenturen, oder
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Weisung der Republik Belarus, ihrer Regierung, ihrer öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen handeln.
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Software für die Unternehmensführung, Software für Industriedesign und Fertigung oder Software mit bestimmten Verwendungszwecken im Banken- und Finanzsektor zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben, auszuführen oder bereitzustellen für
die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen und Agenturen, oder
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Weisung der Republik Belarus, ihrer Regierung, ihrer öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen handeln.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.
Es ist verboten, ab dem 25. November 2025 unmittelbar oder mittelbar kommerzielle weltraumgestützte Dienste in Bezug auf Erdbeobachtung und Satellitennavigation, Dienste im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) in Bezug auf den Zugang zu Modellen oder Plattformen für deren Training, Feinabstimmung und Interferenz, oder Hochleistungsrechnen, einschließlich des Zugangs zu durch Grafikprozessoren beschleunigter Rechentechnik oder Quanteninformatikdiensten, zu erbringen für:
die Republik Belarus, ihre Regierung oder ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen, oder
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Weisung der Republik Belarus, ihrer Regierung, ihrer öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen handeln.
Es ist verboten, ab dem 25. Mai 2026 unmittelbar oder mittelbar verwaltete Sicherheitsdienste bereitzustellen für
die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen, oder
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Weisung der Republik Belarus, ihrer Regierung, ihrer öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen handeln.
Es ist verboten,
für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen oder jegliche natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Weisung einer solchen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit der Bereitstellung der in den Absätzen 1 bis 4b genannten Dienste und Softwaretools zu erbringen,
für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen oder jegliche natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Weisung einer solchen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt, unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit der Bereitstellung der in den Absätzen 1 bis 4b genannten Dienste und Softwaretools oder der Erbringung damit verbundener technischer Hilfe, Vermittlungsdienste oder anderer Dienste bereitzustellen, oder
an die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen oder jegliche natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Weisung einer solchen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt, im Zusammenhang mit der in Absatz 4 genannten Software und der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Software unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
▼M42 —————
▼M42 —————
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden die Erbringung der dort genannten Dienstleistungen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind für die Einrichtung, Zertifizierung oder Bewertung einer Firewall, mit der
einer in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung die Kontrolle über die Vermögenswerte einer nicht in der Liste aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats eingetragen oder gegründet wurde und sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der Ersteren befindet, entzogen wird und
sichergestellt wird, dass der in der Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung keine weiteren Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen zugutekommen.
Abweichend von den Absätzen 1 bis 5 können die zuständigen Behörden die dort genannten Dienstleistungen und Softwaretools unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies erforderlich ist für
humanitäre Zwecke wie die Durchführung oder Erleichterung von Hilfsleistungen, einschließlich medizinischer Hilfsgüter, Nahrungsmittellieferungen oder der Transport humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe, oder für Evakuierungen,
zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in Belarus,
die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten oder von Partnerländern in Belarus, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Belarus, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen,
die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung in der Union und den Kauf von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz oder deren Einfuhr oder Beförderung in die Union,
die Gewährleistung des kontinuierlichen Betriebs von Infrastrukturen, Hardware und Software, die für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Sicherheit der Umwelt von grundlegender Bedeutung sind,
die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit und die Weiterführung der Planung und des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
die Erbringung elektronischer Kommunikationsdienste durch Telekommunikationsbetreiber der Union, die für den Betrieb, die Instandhaltung und die Sicherheit, einschließlich der Cybersicherheit, elektronischer Kommunikationsdienste in Belarus, der Ukraine, der Union, zwischen Belarus und der Union sowie zwischen der Ukraine und der Union sowie für Rechenzentrumsdienste in der Union erforderlich sind, oder
die ausschließliche Nutzung durch in Belarus niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes, der Schweiz oder eines in Anhang IV aufgeführten Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden, oder
den laufenden Bau von Infrastruktur mit einer Höhe von bis zu 25 m, die für die zivile Energieversorgung und -verteilung an Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung erforderlich ist.
Artikel 2i
Ab dem 29. Juni 2021 ist es untersagt, unmittelbar oder mittelbar Vereinbarungen zu treffen oder an Vereinbarungen beteiligt zu sein über die Neuvergabe von Darlehen oder Krediten mit einer Laufzeit von über 90 Tagen an
die Republik Belarus, ihre Regierung oder ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
ein größeres Kreditinstitut, das in Belarus niedergelassen ist und sich mit Wirkung vom 1. Juni 2021 zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befand, wie in Anhang III aufgeführt;
eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die außerhalb der Union niedergelassen ist und deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Buchstaben a und b dieses Absatzes aufgeführten Organisation gehalten werden;
eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter den Buchstaben a, b oder c dieses Absatzes aufgeführten Organisation handelt.
Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen auch eine Genehmigung zur Vergabe von Darlehen oder Krediten gemäß Absatz 1 oder zur Beteiligung daran erteilen, wenn die zuständige Behörde zu der Feststellung gelangt ist, dass
die betreffenden Tätigkeiten für die Unterstützung der belarussischen Zivilbevölkerung, wie z. B. humanitäre Hilfe, Umweltprojekte und nukleare Sicherheit, bestimmt sind, oder das Darlehen oder der Kredit erforderlich ist, um der gesetzlichen Mindestrücklage oder ähnlichen Auflagen zur Einhaltung der Solvabilitäts- und Liquiditätsanforderungen an Finanzinstitute in Belarus, die sich mehrheitlich im Eigentum von Finanzinstituten der Union befinden, zu erfüllen, und
die betreffenden Tätigkeiten, das Darlehen oder der Kredit nicht dazu führen, dass Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen unmittelbar oder mittelbar einer Person, Organisation oder Einrichtung gemäß Artikel 4 bereitgestellt werden oder zugutekommen.
Bei der Anwendung der Bedingungen der Buchstaben a und b verlangt die zuständige Behörde angemessene Informationen über den Gebrauch, der von der erteilten Genehmigung gemacht wird, einschließlich Informationen über den Zweck der betreffenden Tätigkeiten und die daran Beteiligten.
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach der Genehmigung.
▼M28 —————
Artikel 2j
Es ist untersagt, Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen zu erbringen für
die Republik Belarus, ihre Regierung oder ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
jedwede natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung einer in Buchstabe a aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt.
▼M28 —————
Artikel 2k
Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in diesem Beschluss festgelegten Verbote bezweckt oder bewirkt wird, auch wenn mit der Beteiligung an solchen Tätigkeiten dieser Zweck oder diese Wirkung nicht absichtlich angestrebt wird, es aber für möglich gehalten wird, dass sie diesen Zweck oder diese Wirkung hat, und dies billigend in Kauf genommen wird.
Artikel 2l
Zusätzlich zu den Verboten in Artikel 2i sind untersagt
jedwede Auszahlung oder Zahlung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) im Rahmen von oder in Verbindung mit zwischen der Republik Belarus oder einer ihrer staatlichen Stellen und der EIB geschlossenen laufenden Vereinbarungen;
die Weiterführung durch die EIB aller bestehenden Dienstleistungsverträge über technische Hilfe für Projekte, die im Rahmen der unter Buchstabe a genannten Vereinbarungen zum mittelbaren oder unmittelbaren Vorteil der Republik Belarus oder einer ihrer Behörden in Belarus finanziert werden.
Artikel 2m
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Tätigkeiten multilateraler Entwicklungsbanken, deren Mitglied sie sind, insbesondere der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, in Belarus zu beschränken, indem sie u. a. gegen die Neuvergabe von Darlehen oder andere Formen der Finanzierung für in Artikel 2i genannte Organisation stimmen; davon ausgenommen solche Organisation in dessen Absatz 2 und 3 und ohne dass Projekte im Privatsektor, die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen finanzieren, beeinträchtigt würden.
Artikel 2n
Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen oder Geschäften, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit diesem Beschluss verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise berührt wird, einschließlich Schadensersatzansprüchen und ähnlichen Ansprüchen, wie etwa Entschädigungsansprüche oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder auf Zahlung einer Schuldverschreibung, einer Garantie oder eines Schadensersatzanspruchs, insbesondere einer finanziellen Garantie oder eines finanziellen Schadensersatzanspruchs in jeglicher Form, werden nicht erfüllt, sofern sie geltend gemacht werden von:
benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Anhang I aufgeführt sind;
jedweder natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die in den Artikeln 2h, 2i, 2j oder 2y genannt oder in den Anhängen I, III oder V aufgeführt ist;
jedweder sonstigen belarussischen Person, Organisation oder Einrichtung, einschließlich der belarussischen Regierung;
jedweder Person, Organisation oder Einrichtung, die über eine der unter Buchstabe a, b oder c dieses Absatzes genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder in deren Namen handelt;
natürlichen Personen eines Drittlands, die nicht belarussische Staatsangehörige sind, und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in einem anderen Drittland als Belarus — mit Ausnahme der in Anhang IVa dieses Beschlusses aufgeführten Partnerländer — niedergelassen sind, die Güter, Technologien und Dienstleistungen, deren Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr nach diesem Beschluss verboten ist, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der Union haben oder nicht, an die unter den Buchstaben a, b, c oder d dieses Absatzes genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Belarus verkaufen, liefern, weitergeben oder ausführen.
Artikel 2na
Jeder Mitgliedstaat ergreift gegebenenfalls jede geeignete Maßnahme, um in Gerichtsverfahren vor den zuständigen Gerichten eines Mitgliedstaats Schadensersatz, einschließlich Rechtskosten, für alle direkten oder indirekten Schäden, die diesem Mitgliedstaat infolge eines Verfahrens zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten entstanden sind, das im Zusammenhang mit nach diesem Beschluss verhängten Maßnahmen gegen den Mitgliedstaat eingeleitet wurde, zu erlangen oder ein Recht darauf zu erhalten. Der Mitgliedstaat hat gegebenenfalls das Recht, diesen Schadensersatz von den Personen, Organisationen oder Einrichtungen gemäß Artikel 2n Absatz 1 Buchstabe a, b, c oder d zu erhalten, die die Investor-Staat-Streitbeilegung eingeleitet haben, interveniert sind oder daran beteiligt waren oder die Vollstreckung eines Schiedsspruchs, eines Beschlusses oder eines Urteils im Zusammenhang mit der Investor-Staat-Streitbeilegung anstreben, sowie von Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Eigentümer einer dieser Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind oder diese kontrollieren.
Gegebenenfalls hat die Union das Recht, Ersatz für ihr entstandene Schäden unter den gleichen Bedingungen zu erhalten.
Artikel 2nb
Die Mitgliedstaaten nutzen alle zur Verfügung stehenden Einspruchsmöglichkeiten gegen die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen, die gegen sie in Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten im Zusammenhang mit nach diesem Beschluss verhängten Maßnahmen ergangen sind.
Artikel 2o
Es ist untersagt,
unmittelbar oder mittelbar Holzerzeugnisse in die Union einzuführen, die
ihren Ursprung in Belarus haben oder
aus Belarus ausgeführt wurden;
unmittelbar oder mittelbar Holzerzeugnisse nach Buchstabe a zu erwerben, die sich in Belarus befinden oder ihren Ursprung in Belarus haben;
Holzerzeugnisse nach Buchstabe a zu befördern, die ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus in ein anderes Land ausgeführt werden;
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten gemäß den Buchstaben a, b und c bereitzustellen.
▼M42 —————
Artikel 2p
Es ist untersagt,
unmittelbar oder mittelbar Zementerzeugnisse in die Union einzuführen, die
ihren Ursprung in Belarus haben oder
aus Belarus ausgeführt wurden;
unmittelbar oder mittelbar Zementerzeugnisse nach Buchstabe a zu erwerben, die sich in Belarus befinden oder ihren Ursprung in Belarus haben;
Zementerzeugnisse nach Buchstabe a zu befördern, die ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus in ein anderes Land ausgeführt werden;
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten gemäß den Buchstaben a, b und c bereitzustellen.
▼M42 —————
Artikel 2q
Es ist untersagt,
unmittelbar oder mittelbar Eisen- und Stahlerzeugnisse in die Union einzuführen, die
ihren Ursprung in Belarus haben oder
aus Belarus ausgeführt wurden;
unmittelbar oder mittelbar Eisen- und Stahlerzeugnisse nach Buchstabe a zu erwerben, die sich in Belarus befinden oder ihren Ursprung in Belarus haben;
Eisen- und Stahlerzeugnisse nach Buchstabe a zu befördern, die ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus in ein anderes Land ausgeführt werden;
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten gemäß den Buchstaben a, b und c bereitzustellen.
▼M42 —————
Artikel 2r
Es ist untersagt,
unmittelbar oder mittelbar Kautschukerzeugnisse in die Union einzuführen, die
ihren Ursprung in Belarus haben oder
aus Belarus ausgeführt worden sind;
unmittelbar oder mittelbar Kautschukerzeugnisse gemäß Buchstabe a zu erwerben, die sich in Belarus befinden oder ihren Ursprung in Belarus haben;
Kautschukerzeugnisse gemäß Buchstabe a zu befördern, die ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus in ein anderes Land ausgeführt werden;
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten sowie Versicherungen und Rückversicherungen, im Zusammenhang mit den Verboten gemäß den Buchstaben a, b und c bereitzustellen.
▼M42 —————
Artikel 2ra
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.
Es ist verboten,
in Verbindung mit dem Verbot in Absatz 1 unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien zu erbringen,
in Verbindung mit dem Verbot in Absatz 1 unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Kauf, die Einfuhr oder die Weitergabe dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen.
Die zuständigen Behörden können unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Eingang eines Fahrzeugs des KN-Codes 8703 in die Union genehmigen, das nicht zum Verkauf bestimmt ist und sich im Eigentum befindet von:
einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats oder einem unmittelbaren Familienangehörigen, der seinen Wohnsitz in Belarus hat und das Fahrzeug ausschließlich zum persönlichen Gebrauch in die Union führt; oder
einem Staatsangehörigen von Belarus, der über ein gültiges Visum oder einen gültigen Aufenthaltstitel für die Einreise in die Union verfügt und das Fahrzeug ausschließlich zum persönlichen Gebrauch in die Union führt.
▼M42 —————
▼M54 —————
Artikel 2rb
Es ist verboten,
in Verbindung mit den Verboten in den Absätzen 1, 2 und 3 unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern gemäß den genannten Absätzen und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter zu erbringen oder
in Verbindung mit den Verboten in den Absätzen 1, 2 und 3 unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern gemäß den genannten Absätzen für den Kauf, die Einfuhr oder die Weitergabe dieser Güter oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen.
Artikel 2rc
Es ist verboten,
in Verbindung mit den Verboten in den Absätzen 1 und 2 unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern gemäß den genannten Absätzen und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter zu erbringen,
in Verbindung mit den Verboten in den Absätzen 1 und 2 unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern gemäß den genannten Absätzen für den Kauf, die Einfuhr oder die Weitergabe dieser Güter oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen.
Artikel 2s
Es ist untersagt,
bestimmte Maschinen mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen;
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten sowie Versicherungen und Rückversicherungen, im Zusammenhang mit den Verboten gemäß Buchstabe a bereitzustellen.
Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von in Absatz 1 genannten Maschinen oder für die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe und Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer, wenn die Maschinen bestimmt sind für
humanitäre Zwecke, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder für die Bewältigung von Naturkatastrophen,
medizinische oder pharmazeutische Zwecke,
die vorübergehende Verwendung durch Nachrichtenmedien,
Softwareaktualisierungen,
die Verwendung als Verbraucherkommunikationsgeräte,
die Gewährleistung der Cybersicherheit und der Informationssicherheit für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus mit Ausnahme der Regierung von Belarus und der Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von dieser Regierung kontrolliert werden, oder
die persönliche Verwendung durch nach Belarus reisende natürliche Personen, beschränkt auf persönliche Gegenstände, Haushaltsgegenstände, Fahrzeuge oder Arbeitsmittel, die sich im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind.
Außer in den in Buchstaben f und g genannten Fällen erklärt der Ausführer in seiner Zollanmeldung, dass die Güter im Rahmen der einschlägigen Ausnahmeregelung dieses Absatzes ausgeführt werden, und unterrichtet die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Ausführer ansässig oder niedergelassen ist, innerhalb von 30 Tagen nach dieser ersten Ausfuhr über die erstmalige Anwendung der betreffenden Ausnahmeregelung.
▼M42 —————
Abweichend von Absatz 1a können die zuständigen Behörden die Durchfuhr von in Anhang XIVa der der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführten Gütern und Technologien durch das Hoheitsgebiet von Belarus genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder Technologien erforderlich sind für
medizinische oder pharmazeutische Zwecke oder für humanitäre Zwecke wie die Durchführung oder Erleichterung von Hilfsleistungen, einschließlich medizinischer Hilfsgüter und Nahrungsmittellieferungen, oder den Transport humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe, oder für Evakuierungen,
die ausschließliche Nutzung durch den genehmigenden Mitgliedstaat und unter dessen vollständiger Kontrolle stehen, damit dieser seine Unterhaltungsverpflichtungen in Bereichen erfüllen kann, die einem langfristigen Mietvertrag zwischen diesem Mitgliedstaat und Belarus unterliegen, oder
die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit, für die Weiterführung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, für die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.
Artikel 2sa
Es ist verboten,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien zu erbringen,
für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen oder
an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
▼M42 —————
Abweichend von den Absätzen 1 und 4 können die zuständigen nationalen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Erfüllung von vor dem 5. August 2023 geschlossenen Finanzierungsleasingverträgen für Luftfahrzeuge genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
dies für die Zahlung der Leasingraten an eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die unter keine der restriktiven Maßnahmen nach diesem Beschluss fällt, unbedingt erforderlich ist und
dem belarussischen Vertragspartner keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme der Übertragung des Eigentums an dem Luftfahrzeug nach vollständiger Begleichung der Leasingverbindlichkeiten.
Bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigungen für medizinische, pharmazeutische oder humanitäre Zwecke nach diesem Absatz erteilen die zuständigen nationalen Behörden keine Genehmigung für Ausfuhren an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben, dass die Güter eine militärische Endverwendung haben könnten.
Artikel 2t
Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für
verbindliche Verpflichtungen betreffend die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen, die vor dem 10. März 2022 eingegangen wurden,
▼M42 —————
die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit Lebensmitteln sowie für landwirtschaftliche, medizinische oder humanitäre Zwecke.
Artikel 2u
Es ist verboten, folgende Dienste unmittelbar oder mittelbar für belarussische Staatsangehörige oder in Belarus ansässige natürliche Personen oder für in Belarus niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen:
Krypto-Dienste im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 );
die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten, die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen oder die Zahlungsauslösung im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 5 );
die Ausgabe von E-Geld im Sinne der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ).
▼M42 —————
Abweichend von den Absätzen 1 und 1a können die zuständigen Behörden die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Erbringung einer solchen Dienstleistung unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Erbringung einer solchen Dienstleistung
zur Deckung der Grundbedürfnisse der in Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, erforderlich ist,
ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare oder der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung juristischer Dienstleistungen dient,
zur Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die betreffende zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte,
für amtliche Tätigkeiten einer diplomatischen Mission, konsularischen Vertretung oder internationalen Organisation erforderlich ist,
ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dient oder
für den nicht verbotenen grenzüberschreitenden Handel mit Gütern und Dienstleistungen zwischen der Union und Belarus erforderlich ist.
Abweichend von Artikel 2u Absätze 1 und 1a können die zuständigen Behörden die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Erbringung einer solchen Dienstleistung unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Erbringung einer solchen Dienstleistung
für humanitäre Zwecke wie die Durchführung oder die Erleichterung von Hilfsleistungen einschließlich medizinischer Hilfsgüter, Nahrungsmittellieferungen oder den Transport humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe oder für Evakuierungen erforderlich ist oder
für zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in Belarus erforderlich ist.
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach diesem Absatz erteilte Genehmigungen innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
Artikel 2v
Artikel 2w
Artikel 2x
Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten, sofern dieser Verkauf, diese Lieferung, diese Weitergabe oder diese Ausfuhr erforderlich ist für
den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen, die nach Belarus reisen oder von deren mitreisenden unmittelbaren Familienangehörigen,
amtliche Tätigkeiten diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen in Belarus, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder
Tätigkeiten der Zivilgesellschaft und der Medien, mit denen Demokratie, Menschenrechte oder Rechtsstaatlichkeit in Belarus unmittelbar gefördert werden und die öffentliche Mittel von der Union, den Mitgliedstaaten oder den in Anhang Vba der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführten Ländern erhalten.
Artikel 2y
Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für Transaktionen
zur Gewährleistung des Funktionierens der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten oder von Partnerländern in Belarus, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Belarus, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen,
von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, die in Belarus ansässig sind und dies bereits vor dem 24. Februar 2022 waren,
die für die Ausfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Beförderung von pharmazeutischen, medizinischen oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Lebensmitteln, einschließlich Weizen und Düngemitteln, deren Ausfuhr, Verkauf, Lieferung, Verbringung oder Beförderung nach Belarus nach diesem Beschluss gestattet ist, erforderlich sind,
die zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat oder für die Anerkennung oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils oder eines Schiedsspruchs aus einem Mitgliedstaat unbedingt erforderlich sind, sofern diese Transaktionen mit den Zielen dieses Beschlusses im Einklang stehen,
die für humanitäre Zwecke wie die Durchführung oder die Erleichterung von Hilfsleistungen einschließlich medizinischer Hilfsgüter, Nahrungsmittellieferungen oder des Transports humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe oder für Evakuierungen erforderlich sind,
die für die Entgegennahme von Zahlungen erforderlich sind, die von den in Anhang V genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund von Verträgen und Verpflichtungen geschuldet werden, die vor dem 24. April 2026 ausgeführt wurden,
die für die Bezahlung angemessener Honorare oder der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung juristischer Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind, oder
die für den Bedarf staatlich finanzierter zwischengeschalteter Organisationen für die auswärtige Kulturpolitik der Mitgliedstaaten in Belarus erforderlich sind.
Artikel 2z
Juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich vor dem 8. April 2022 in der Union niedergelassen haben und bereits als Kraftverkehrsunternehmen im Gebiet der Union Güter auf der Straße, einschließlich zu Zwecken der Durchfuhr, befördern, ist es verboten, Änderungen an ihrer Kapitalstruktur vorzunehmen, durch die sich der prozentuale Eigentumsanteil einer belarussischen natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung erhöhen würde, es sei denn, dieser prozentuale Eigentumsanteil bleibt nach dieser Änderung unter 25 %.
▼M42 —————
Abweichend von den Absätzen 1 und 1a können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Beförderung von Gütern durch ein in Belarus niedergelassenes Kraftverkehrsunternehmen oder ein anderes Kraftverkehrsunternehmen genehmigen, wenn diese mit in Belarus zugelassenen Anhängern oder Sattelanhängern befördert werden, auch wenn diese Anhänger oder Sattelanhänger von in anderen Ländern zugelassenen Lastkraftwagen gezogen werden, sofern die zuständigen Behörden festgestellt haben, dass eine solche Beförderung erforderlich ist für
den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz in die Union,
den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von pharmazeutischen, medizinischen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, einschließlich Weizen und Düngemittel deren Kauf, Einfuhr oder Transport nach diesem Beschluss gestattet ist,
humanitäre Zwecke, oder
die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Belarus, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Belarus, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
Artikel 2za
Sofern keine anderweitigen Verbote vorliegen, gelten die Verbote gemäß Absatz 1 nicht für Transaktionen, die
erforderlich sind für den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von pharmazeutischen, medizinischen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Lebensmitteln, einschließlich Weizen und Düngemitteln, deren Kauf, Einfuhr und Beförderung nach diesem Beschluss gestattet sind,
zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat oder für die Anerkennung oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils oder eines Schiedsspruchs aus einem Mitgliedstaat unbedingt erforderlich sind, sofern diese Transaktionen mit den Zielen dieses Beschlusses im Einklang stehen,
— unbeschadet des Buchstabens b — unbedingt erforderlich sind, um Schadensersatz gemäß Artikel 8h der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 zu erhalten.
Artikel 2zb
Es ist verboten, sich unmittelbar oder mittelbar an Transaktionen mit den in Anhang VIII aufgeführten Kryptowerten oder digitalen Zentralbankwährungen zu beteiligen oder die Entwicklung solcher Kryptowerte oder digitalen Zentralbankwährungen zu unterstützen
Artikel 2zc
Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für Transaktionen,
die für die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten oder von Partnerländern in Belarus, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Belarus, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind,
von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, die in Belarus ansässig sind und dies bereits vor dem 24. Februar 2022 waren.
Artikel 3
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um folgenden in Anhang I aufgeführten Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern:
Personen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben, sowie allen mit ihnen in Verbindung stehenden Personen,
Personen, die von dem Lukaschenko-Regime profitieren oder es unterstützen.
Personen, die Tätigkeiten des Lukaschenko-Regimes organisieren oder dazu beitragen, welche Folgendes erleichtern:
das rechtswidrige Überschreiten der Außengrenzen der Union oder
die Weitergabe verbotener Güter und die rechtswidrige Weitergabe von Gütern, die Beschränkungen unterliegen, einschließlich gefährlicher Güter, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats,
Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Republik Belarus zuzurechnen sind und die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der Union oder in einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten, in einer internationalen Organisation oder in einem Drittland untergraben oder bedrohen oder die Souveränität oder Unabhängigkeit eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten oder eines Drittlands untergraben oder bedrohen, durch die folgenden Handlungen verantwortlich sind, durch eine der folgenden Handlungen umsetzen, unterstützen, davon profitieren, an ihnen beteiligt sind oder sie erleichtern:
die Planung, Steuerung, unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an, die Unterstützung oder anderweitige Erleichterung des Einsatzes von Informationsmanipulation und Einflussnahme,
die Planung, Steuerung, unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an, die Unterstützung oder anderweitige Erleichterung von Handlungen, die sich gegen das Funktionieren demokratischer Institutionen, Wirtschaftstätigkeiten oder Dienstleistungen von öffentlichem Interesse richten, einschließlich durch unerlaubte Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich seines Luftraums, oder die darauf abzielen kritische Infrastruktur zu stören, einschließlich durch Sabotage oder böswilliger Cyberaktivitäten als Teil von hybriden Aktivitäten,
die Planung, Steuerung, unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an, Unterstützung oder anderweitige Erleichterung oder Ermöglichung weitverbreiteter oder systematischer Handlungen, die das Funktionieren kritischer Infrastrukturen stören;
natürliche Personen, die Personen unterstützen, die unter Buchstabe ca genannte Aktivitäten ausüben.
Personen, die zum militärisch-industriellen Komplex von Belarus gehören, diesen materiell oder finanziell unterstützen oder von ihm profitieren, auch indem sie an der Entwicklung, Herstellung oder Lieferung von Militärtechnologie und Militärgütern beteiligt sind,
Personen, die Verstöße gegen das Verbot der Umgehung der Bestimmungen dieses Beschlusses erleichtern oder diese Bestimmungen auf andere Weise erheblich unterlaufen, oder
natürliche Personen, die mit in Buchstabe b, c, ca, d oder e gennannten Personen in Verbindung stehen.
Absatz 1 lässt die Fälle unberührt, in denen für einen Mitgliedstaat eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, und zwar:
wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,
wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen worden ist oder unter deren Schirmherrschaft steht,
im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Immunitäten verleiht,
oder
im Rahmen des 1929 geschlossenen Vertrags zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien (Lateranvertrag).
Artikel 4
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum folgender im ►M26 Anhang I ◄ aufgeführter Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren:
Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben, sowie mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die vom Lukaschenko-Regime profitieren oder es unterstützen,
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Tätigkeiten des Lukaschenko-Regimes organisieren oder dazu beitragen, welche Folgendes erleichtern:
das rechtswidrige Überschreiten der Außengrenzen der Union oder
die Weitergabe verbotener Güter und die rechtswidrige Weitergabe von Gütern, die Beschränkungen unterliegen, einschließlich gefährlicher Güter, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats,
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Republik Belarus zuzurechnen sind und die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der Union oder in einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten, in einer internationalen Organisation oder in einem Drittland untergraben oder bedrohen oder die Souveränität oder Unabhängigkeit eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten oder eines Drittlands untergraben oder bedrohen, durch die folgenden Handlungen verantwortlich sind, durch eine der folgenden Handlungen umsetzen, unterstützen, davon profitieren, an ihnen beteiligt sind oder sie erleichtern:
die Planung, Steuerung, unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an, die Unterstützung oder anderweitige Erleichterung des Einsatzes von Informationsmanipulation und Einflussnahme,
die Planung, Steuerung, unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an, die Unterstützung oder anderweitige Erleichterung von Handlungen, die sich gegen das Funktionieren demokratischer Institutionen, Wirtschaftstätigkeiten oder Dienstleistungen von öffentlichem Interesse richten, einschließlich durch unerlaubte Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich seines Luftraums , oder darauf abzielen kritische Infrastruktur zu stören, einschließlich durch Sabotage oder böswilliger Cyberaktivitäten als Teil von hybriden Aktivitäten,
die Planung, Steuerung, unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an, Unterstützung oder anderweitige Erleichterung oder Ermöglichung weitverbreiteter oder systematischer Handlungen, die das Funktionieren kritischer Infrastrukturen stören;
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Personen, Organisationen oder Einrichtungen unterstützen, die unter Buchstabe ca genannte Aktivitäten ausüben.
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Verstöße gegen das Verbot der Umgehung der Bestimmungen dieses Beschlusses erleichtern oder diese Bestimmungen auf andere Weise erheblich unterlaufen;
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die zum militärisch-industriellen Komplex von Belarus gehören, diesen materiell oder finanziell unterstützen oder von ihm profitieren, auch indem sie an der Entwicklung, Herstellung oder Lieferung von Militärtechnologie und Militärgütern beteiligt sind;
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Eigentum von unter Buchstabe a bis da fallenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen oder von ihnen kontrolliert werden;
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die mit in Buchstabe b, c, ca, d oder da gennannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Verbindung stehen.
Artikel 5
Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Zurverfügungstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen
zur Befriedigung der Grundbedürfnisse von im ►M26 Anhang I ◄ aufgeführten Personen und ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen notwendig sind,
ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen,
ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen,
für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den anderen zuständigen Behörden und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte,
auf Konten oder von Konten einer diplomatischen Vertretung, einer Konsularstelle oder einer internationalen Organisation überwiesen werden sollen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießt, sofern diese Zahlungen der amtlichen Tätigkeit dieser diplomatischen Vertretung, Konsularstelle oder internationalen Organisation dienen,
ausschließlich bestimmt sind für:
humanitäre Zwecke, zur Evakuierung oder Rückbeförderung von Personen oder für Initiativen zur Bereitstellung von Unterstützung für Opfer von Natur- oder Nuklearkatastrophen oder von Chemieunfällen,
die Durchführung von Flügen im Rahmen internationaler Adoptionsverfahren,
die Durchführung von Flügen, die für die Teilnahme an Treffen erforderlich sind, deren Ziel eine Lösung der Krise in Belarus oder die Unterstützung der mit den restriktiven Maßnahmen verfolgten politischen Ziele ist,
eine Notlandung, einen Notstart oder einen Notüberflug eines EU-Luftverkehrsunternehmens, oder
die Behandlung dringender und eindeutig festgelegter Fragen der Flugsicherheit und nach vorheriger Konsultation der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit erforderlich sind.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung.
Artikel 4 Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift auf eingefrorenen Konten von
Zinsen oder sonstigen Erträgen dieser Konten oder
Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen oder eingegangen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP, dem Beschluss 2010/639/GASP des Rates oder dem vorliegenden Beschluss unterliegen,
sofern solche Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Artikel 4 Absatz 1 dieses Beschlusses fallen.
Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Datum, an dem die in Artikel 4 genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Anhang I aufgenommen wurde, ergangen ist, oder einer vor oder nach diesem Datum in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder im betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung;
die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich für die Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestand in einer solchen Entscheidung bestätigt worden ist;
die Entscheidung kommt nicht einer in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zugute; und
die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Absatz erteilte Genehmigung.
Artikel 5a
Abweichend von Artikel 4 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die Eigentum oder Besitz einer in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind oder von einer solchen gehalten oder kontrolliert werden, oder die Erbringung von Dienstleistungen für eine solche natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung unter den zuständigen Behörden geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für die Einrichtung, Zertifizierung oder Bewertung einer Firewall unbedingt erforderlich ist, mit der
einer in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung die Kontrolle über die Vermögenswerte einer nicht in der Liste aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats eingetragen oder gegründet wurde und sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der Ersteren befindet, entzogen wird und
sichergestellt wird, dass der in der Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung keine weiteren Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen zugutekommen.
Artikel 5b
Abweichend von den Artikeln 1b, 2c, 2d, 2db, 2e, 2ea, 2ec, 2s und 2sa können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von in den Anhängen Va, VI, XIV, XVII, XVIII, XX, XXIV und XXV der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführten Gütern und Technologien bis zum 31. Dezember 2024 genehmigen, wenn der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe für den Abzug von Investitionen aus Belarus oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Belarus unbedingt erforderlich ist, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Güter und Technologien befinden sich im Eigentum eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung oder einer in Belarus niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befindet, und
die zuständigen Behörden haben bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigungen keine vernünftigen Gründe zu der Annahme, dass die Güter und Technologien für einen militärischen Endnutzer oder eine militärische Endverwendung in Belarus bestimmt sein könnten, und
die betreffenden Güter und Technologien befanden sich physisch in Belarus, bevor die jeweiligen Verbote in den Artikeln 1b, 2c, 2d, 2db, 2e, 2ea, 2ec, 2s und 2sa für diese Güter und Technologien in Kraft traten.
Abweichend von Artikel 2f in Bezug auf Mineralerzeugnisse und von den Artikeln 2o, 2p, 2q, 2r, 2ra und 2rb können die zuständigen Behörden die Einfuhr oder Weitergabe von in den Anhängen VII, X, XI, XII, XIII, XXI, XXII und XXVII der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführten Gütern bis zum 31. Dezember 2024 genehmigen, wenn die Einfuhr oder Weitergabe für den Abzug von Investitionen aus Belarus oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Belarus unbedingt erforderlich ist, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Güter befinden sich im Eigentum eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung oder einer in Belarus niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befindet, und
die betreffenden Güter befanden sich physisch in Belarus, bevor die Verbote in Artikel 2f in Bezug auf Mineralerzeugnisse oder in den Artikeln 2o, 2p, 2q, 2r, 2ra und 2rb für diese Güter in Kraft traten.
Abweichend von Artikel 2hc können die zuständigen Behörden die weitere Erbringung der darin genannten Dienstleistungen bis zum 31. Dezember 2024 genehmigen, wenn diese Dienstleistungen für den Abzug von Investitionen aus Belarus oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Belarus unbedingt erforderlich sind, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Dienstleistungen werden für die aus dem Abzug von Investitionen hervorgehenden juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen und ausschließlich zu deren Gunsten erbracht und
die zuständigen Behörden haben bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigungen keine vernünftigen Gründe zu der Annahme, dass die Dienstleistungen mittelbar oder unmittelbar für die Regierung von Belarus oder für einen militärischen Endnutzer erbracht werden oder eine militärische Endverwendung in Belarus haben könnten.
Artikel 5ba
Abweichend von Artikel 4 des vorliegenden Beschlusses und vorausgesetzt, die betreffenden Gelder wurden infolge der Beteiligung einer als zwischengeschalteter Bank fungierender in Anhang I des vorliegenden Beschlusses aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, oder einer juristischen Person, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer in dem genannten Anhang aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befindet, an dem Transfer dieser Gelder in die Union aus der Republik Belarus, aus einem Drittland in die Union oder aus der Union eingefroren, können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass der Transfer dieser Gelder
zwischen zwei natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erfolgt, die nicht in Anhang I des vorliegenden Beschlusses aufgeführt sind,
unter Nutzung von Konten bei Kredit- oder anderen Finanzinstituten erfolgt, die nicht in Anhang I des vorliegenden Beschlusses aufgeführt sind, und
nicht gegen Artikel 4 Absatz 2 oder Artikel 2k des vorliegenden Beschlusses verstößt.
Der vorliegende Absatz gilt nicht für eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die von Zentralverwahrern im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 gehalten werden.
Abweichend von Artikel 4 des vorliegenden Beschlusses und vorausgesetzt, die Zahlung wurde aufgrund eines durch oder von eine(r) in Anhang I des vorliegenden Beschlusses aufgeführte(n) juristischen Person, Organisation oder Einrichtung oder durch oder von eine(r) juristische(n) Person, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer in dem genannten Anhang aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befindet, veranlassten Geldtransfers in die Union aus der Republik Belarus, aus einem Drittland oder aus der Union eingefroren, können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe dieser eingefrorenen Zahlung unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Zahlung
zwischen zwei natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erfolgt, die nicht in Anhang I des vorliegenden Beschlusses aufgeführt sind; und
nicht gegen Artikel 4 Absatz 2 oder Artikel 2k des vorliegenden Beschlusses verstößt.
Der vorliegende Absatz gilt nicht für eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die von Zentralverwahrern im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 gehalten werden.
Nur Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, eines Landes, das Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist, oder der Schweiz sowie natürliche Personen im Besitz einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in einem Mitgliedstaat, einem Land, das Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist, oder der Schweiz dürfen Begünstigte eines Transfers gemäß Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes sein.
Je Antragsteller kann eine Genehmigung erteilt werden.
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Absatz erteilte Genehmigung innerhalb von einer Woche nach deren Erteilung.
Artikel 5c
Artikel 5d
Absatz 1 gilt nicht für
die Erfüllung von Verträgen über Güter der in Anhang XXX der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführten KN-Codes 8457 10, 8458 11, 8458 91, 8459 61, 8466 93;
die Erfüllung von vor dem 1. Juli 2024 geschlossenen Verträgen bis zu ihrem Ablaufdatum.
Artikel 6
Artikel 6a
Der Rat und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss zu erfüllen, insbesondere
im Fall des Rates für die Ausarbeitung und Durchführung von Änderungen des Anhangs I,
im Fall des Hohen Vertreters für die Ausarbeitung von Änderungen des Anhangs I.
Artikel 6b
Entsprechend der in Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Achtung der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten sowie gegebenenfalls unbeschadet der Regeln zur Vertraulichkeit von Informationen im Besitz von Justizbehörden, sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,
Informationen, die die Umsetzung dieser Verordnung erleichtern, der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz haben, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Informationen zu übermitteln und
mit der zuständigen Behörde bei der Überprüfung dieser Informationen zusammenzuarbeiten.
Artikel 7
Damit die vorstehend genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die den in diesem Beschluss vorgesehenen entsprechen.
Artikel 7a
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen vernünftigen Grund zu der Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen die Maßnahmen nach diesem Beschluss verstoßen.
Artikel 8
Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am 1. November 2012 in Kraft.
ANHANG I
Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1
Natürliche Personen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1
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Namen (Transliteration der belarussischen Schreibweise) (Transliteration der russischen Schreibweise) |
Namen (belarussische Schreibweise) (russische Schreibweise) |
Angaben zur Identität |
Gründe für die Aufnahme in die Liste |
Datum der Aufnahme in die Liste |
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1. |
Uladzimir Uladzimiravich NAVUMAU Vladimir Vladimirovich NAUMOV |
Уладзімір Уладзіміравіч НАВУМАЎ Владимир Владимирович НАУМОВ |
Position(en): Ehemaliger Innenminister; ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten Geburtsdatum: 7.2.1956 Geburtsort: Smolensk, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation) Geschlecht: männlich |
Navumau hat nichts zur Aufklärung des ungeklärten Verschwindens von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000 unternommen. Ehemaliger Innenminister, zudem ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten. Als Innenminister war er bis zu seinem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (6. April 2009) verantwortlich für die Unterdrückung der friedlichen Proteste. Erhielt von der Präsidialverwaltung im Nomenklatur-Bezirk Drozdy in Minsk eine Wohnresidenz. Im Oktober 2014 wurde ihm von Präsident Lukaschenko der Verdienstorden 3. Klasse verliehen. Seit November 2023 ist Vladimir Naumov Eigentümer einer 75 %igen Beteiligung an dem Unternehmen Zorka Food. Zorka Food ist in Moskau registriert und ist in der von Russland besetzten Region Donezk und in der Stadt Mariupol in der Ukraine tätig, führt Getreide und Futtermittel über den Hafen von Mariupol aus und unterstützt die Beteiligung von Belarus am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime. |
24.9.2004 |
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2. |
Dzmitry Valerievich PAULICHENKA Dmitri Valerievich PAVLICHENKO (Dmitriy Valeriyevich PAVLICHENKO) |
Дзмiтрый Валер'евiч ПАЎЛIЧЭНКА Дмитрий Валериевич ПАВЛИЧЕНКО |
Position(en): Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR); Befehlshaber einer OMON-Einheit Geburtsdatum: 1966 Geburtsort: Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs „Honour“, 111 Mayakovskogo St., 220028 Minsk, Belarus Geschlecht: männlich |
Einer der Hauptakteure bei dem ungeklärten Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoly Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums. Geschäftsmann, Präsident der „Ehre“, des Veteranenverbandes der Sondereinsatzkräfte des Innenministeriums. Er wurde identifiziert als Befehlshaber einer OMON-Einheit während des brutalen Vorgehens gegen Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in Belarus. Dzmitry Paulichenka unterstützte Lukaschenko im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im Februar 2025 in Belarus. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime. |
24.9.2004 |
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3. |
Viktar Uladzimiravich SHEIMAN (Viktar Uladzimiravich SHEYMAN) Viktor Vladimirovich SHEIMAN (Viktor Vladimirovich SHEYMAN) |
Вiктар Уладзiмiравiч ШЭЙМАН Виктор Владимирович ШЕЙМАН |
Position(en): Ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung; Ko-Leiter der „Vector Capital Group“; Gesandter des Präsidenten Geburtsdatum: 26.5.1958 Geburtsort: Soltanishki, Region/Oblast Grodno/Hrodna, früher UdSSR (jetzt Belarus) Anschrift: Belarus President Property Management Directorate, 38 Karl Marx St., 220016 Minsk, Belarus Geschlecht: männlich Rang: Generaloberst |
Ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Verantwortlich für das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoly Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Sekretär des Sicherheitsrates. Sheiman ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime, indem er als Sonderberater/Mitarbeiter des Präsidenten und als Sondergesandter Lukaschenkos für die Zusammenarbeit mit Afrika fungiert. Darüber hinaus ist Viktar Sheiman Ko-Leiter des Unternehmens „Vector Capital Group“, das ein Unternehmen beaufsichtigt, das an der Herstellung von Drohnen beteiligt ist. Daher unterstützt er das Lukaschenko-Regime und den belarussischen militärisch-industriellen Komplex, indem er an der Herstellung von Militärtechnologie und Militärgütern beteiligt ist. |
24.9.2004 |
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4. |
Iury Leanidavich SIVAKAU (Yuri Leanidavich SIVAKAU, SIVAKOU) Iury (Yuri) Leonidovich SIVAKOV |
Юрый Леанідавіч СIВАКАЎ, СIВАКОЎ Юрий Леонидович СИВАКОВ |
Position(en): Ehemaliger Innenminister; ehemaliger Stellvertretender Leiter der Präsidial-verwaltung; Außerordentlicher Professor an der Akademie für innere Angelegenheiten und Fakultät der belarussischen Staatsuniversität (juristische Fakultät) Geburtsdatum: 5.8.1946 Geburtsort: Onor, Region/Oblast Sachalin, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation) Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs „Honour“, 111 Mayakovskogo St., Minsk 220028, Belarus Geschlecht: männlich |
Steuerte das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr und Sport, ehemaliger Innenminister und ehemaliger Stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung. |
24.9.2004 |
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5. |
Yuri Khadzimuratavich KARAEU Yuri Khadzimuratovich KARAEV |
Юрый Хаджымуратавіч КАРАЕЎ Юрий Хаджимуратович КАРАЕВ |
Position(en): Ehemaliger Innenminister; Generalleutnant der Miliz (Polizei) Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Grodno/Hrodna; Vorsitzender des Exekutivausschusses der Region Grodno Geburtsdatum: 21.6.1966 Geburtsort: Ordzhonikidze, frühere UdSSR (jetzt Vladikavkaz, Russische Föderation) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Grodno/Hrodna und als Vorsitzender des Regionalen Exekutivkomitees Grodno. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime und ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
2.10.2020 |
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6. |
Genadz Arkadzievich KAZAKEVICH Gennadi Arkadievich KAZAKEVICH |
Генадзь Аркадзьевіч КАЗАКЕВIЧ Геннадий Аркадьевич КАЗАКЕВИЧ |
Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Minister des Innern; Erster Stellvertretender Innenminister – Befehlshaber der Kriminalmiliz, Oberst der Miliz (Polizei) Geburtsdatum: 14.2.1975 Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Rang: Generalmajor der Miliz |
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister. Er bekleidet die Stellung eines Befehlshabers der Kriminalmiliz. |
2.10.2020 |
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7. |
Aliaksandr Piatrovich BARSUKOU Alexander (Alexandr) Petrovich BARSUKOV |
Аляксандр Пятровіч БАРСУКОЎ Александр Петрович БАРСУКОВ |
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister; Generalleutnant der Miliz (Polizei); Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Minsk; Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung von Belarus Geburtsdatum: 29.4.1965 Geburtsort: Kreis Vetkovski (Vetka), frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Minsk und als Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung von Belarus. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime und ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
2.10.2020 |
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8. |
Siarhei Mikalaevich KHAMENKA Sergei Nikolaevich KHOMENKO |
Сяргей Мiкалаевiч ХАМЕНКА Сергей Николаевич ХОМЕНКО |
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister; Generalleutnant der Miliz (Polizei); Ehemaliger Justizminister; Stellvertretender Vorsitzender des Rates der Republik Belarus Geburtsdatum: 21.9.1966 Geburtsort: Yasinovataya, früher UdSSR (jetzt Ukraine) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Vorsitzender des Rates der Republik Belarus. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime und ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
2.10.2020 |
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9. |
Yuri Genadzevich NAZARANKA Yuri Gennadievich NAZARENKO |
Юрый Генадзевіч НАЗАРАНКА Юрий Геннадьевич НАЗАРЕНКО |
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums Erster Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit, Generalmajor der Miliz (Polizei) Geburtsdatum: 17.4.1976 Geburtsort: Slonim, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium und Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit. |
2.10.2020 |
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10. |
Khazalbek Baktibekavich ATABEKAU Khazalbek Bakhtibekovich ATABEKOV |
Хазалбек Бактiбекавiч АТАБЕКАЎ Хазалбек Бахтибекович АТАБЕКОВ |
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums Geburtsdatum: 18.3.1967 Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Per Dekret von Aliaksandr Lukashenka wurde er im März 2022 in die Militärreserve versetzt. Er ist berechtigt, eine militärische Uniform und militärische Abzeichen zu tragen. |
2.10.2020 |
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11. |
Aliaksandr Valerievich BYKAU Alexander (Alexandr) Valerievich BYKOV |
Аляксандр Валер’евiч БЫКАЎ Александр Валерьевич БЫКОВ |
Position(en): Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums, ehemaliger Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR), Oberstleutnant Geschlecht: männlich Rang: Generalmajor |
In seiner früheren Position als Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR) im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums. |
2.10.2020 |
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12. |
Aliaksandr Sviataslavavich SHEPELEU Alexander (Alexandr) Svyatoslavovich SHEPELEV |
Аляксандр Святаслававіч ШЭПЕЛЕЎ Александр Святославович ШЕПЕЛЕВ |
Position(en): Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium Geburtsdatum: 14.10.1975 Geburtsort: Rublewsk, Kreis Krugloye, Region/Oblast, Mogiljow/Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus), Geschlecht: männlich |
In seiner gehobenen Position als Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium ist er beteiligt an der Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
2.10.2020 |
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13. |
Dzmitry Uladzimiravich BALABA Dmitry Vladimirovich BALABA |
Дзмітрый Уладзіміравіч БАЛАБА Дмитрий Владимирович БАЛАБА |
Position(en): Ehemaliger Befehlshaber von OMON („Sondereinheit der Polizei“) für das Verwaltungskomitee der Stadt Minsk; Vorsitzender des Zentralrates der belarussischen Gesellschaft für Körperkultur und Sport Dynamo Geburtsdatum: 1.6.1972 Geburtsort: Gorodilovo, Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
2.10.2020 |
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14. |
Ivan Uladzimiravich KUBRAKOU Ivan Vladimirovich KUBRAKOV |
Iван Уладзіміравіч КУБРАКОЎ Иван Владимирович КУБРАКОВ |
Position(en): Ehemaliger Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk Innenminister, Generalmajor der Miliz (Polizei) Geburtsdatum: 5.5.1975 Geburtsort: Dorf Malinovka, Region/Oblast Mogilev/Mahiliou, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Rang: Generalleutnant |
In seiner früheren Position als Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Innenminister. |
2.10.2020 |
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15. |
Maxim Aliaksandravich GAMOLA (HAMOLA) Maxim Alexandrovich GAMOLA |
Максім Аляксандравіч ГАМОЛА Максим Александрович ГАМОЛА |
Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskowski von Minsk Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Moskowski von Minsk, war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei. |
2.10.2020 |
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16. |
Aliaksandr Mikhailavich ALIASHKEVICH Alexander Mikhailovich ALESHKEVICH |
Аляксандр Мiхайлавiч АЛЯШКЕВIЧ Александр Михайлович АЛЕШКЕВИЧ |
Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowsky der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Leninsky der Stadt Minsk Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowsky der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Leninsky der Stadt Minsk. |
2.10.2020 |
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17. |
Andrei Vasilievich GALENKA Andrey Vasilievich GALENKA |
Андрэй Васiльевiч ГАЛЕНКА Андрей Васильевич ГАЛЕНКА |
Position(en): Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit. |
2.10.2020 |
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18. |
Aliaksandr Paulavich VASILIEU Alexander Pavlovich VASILIEV |
Аляксандр Паўлавiч ВАСIЛЬЕЎ Александр Павлович ВАСИЛЬЕВ |
Position(en): Ehemaliger Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region/Oblast Gomel/Homyel; Ehemaliger Leiter der Akademie des Innenministeriums; Vertreter des Rates der Innenminister im GUS-Exekutivkomitee Geburtsdatum: 24.3.1975 Geburtsort: Mahiliou/Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Vertreter des Rates der Innenminister im GUS-Exekutivkomitee. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime und ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
2.10.2020 |
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19. |
Aleh Mikalaevich SHULIAKOUSKI Oleg Nikolaevich SHULIAKOVSKI |
Алег Мiкалаевiч ШУЛЯКОЎСКI Олег Николаевич ШУЛЯКОВСКИЙ |
Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Kriminalpolizei; Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest Geburtsdatum: 26.7.1977 Geschlecht: männlich Rang: Generalmajor |
In seiner früheren Position als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Kriminalpolizei war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest. |
2.10.2020 |
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20. |
Anatol Anatolievich VASILIEU Anatoli Anatolievich VASILIEV |
Анатоль Анатольевiч ВАСIЛЬЕЎ Анатолий Анатольевич ВАСИЛЬЕВ |
Position(en): Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit Ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Ermittlungskommitees Geburtsdatum: 26.1.1972 Geburtsort: Gomel/Homyel, Region/Oblast Gomel/Homyel, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit. |
2.10.2020 |
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21. |
Aliaksandr Viachaslavavich ASTREIKA Alexander Viacheslavovich ASTREIKO |
Аляксандр Вячаслававiч АСТРЭЙКА Александр Вячеславович АСТРЕЙКО |
Position(en): Ehemaliger Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest, Generalmajor der Miliz (Polizei); Ehemaliger Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Minsk; Leiter der Akademie des Innenministeriums Geburtsdatum: 22.12.1971 Geburtsort: Kapyl, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Rang: Generalmajor der Miliz |
In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest und Generalmajor der Miliz war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Leiter der Akademie des Innenministeriums. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime und ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
2.10.2020 |
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22. |
Leanid Viachaslavavich ZHURAUSKI Leonid Vyacheslavovich ZHURAVSKI |
Леанiд Вячаслававіч ЖУРАЎСКI Леонид Вячеславович ЖУРАВСКИЙ |
Position(en): Ehemaliger Befehlshaber von OMON („Sondereinheit der Polizei“) in Witebsk/Wizebsk; Erster Stellvertretender Befehlshaber der OMON in der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk Geburtsdatum: 20.9.1975 Geschlecht: männlich Rang: Oberst der Miliz |
In seiner früheren Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/Wizebsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/Wizebsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten. |
2.10.2020 |
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23. |
Mikhail Aliaksandravich DAMARNACKI Mikhail Aleksandrovich DOMARNATSKY |
Міхаіл Аляксандравіч ДАМАРНАЦКI Михаил Александрович ДОМАРНАЦКИЙ |
Position(en): Ehemaliger Befehlshaber von OMON („Sondereinheit der Polizei“) in Gomel/Homyel; Stellvertretender Befehlshaber von OMON in der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk Geschlecht: männlich Rang: Oberst der Miliz |
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten. |
2.10.2020 |
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24. |
Maxim Yakaulevich MIKHOVICH Maxim Yakovlevich MIKHOVICH |
Максім Якаўлевіч МIХОВIЧ Максим Яковлевич МИХОВИЧ |
Position(en): Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, Generalmajor der Miliz (Polizei) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 25.11.1974 |
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Brest ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Brest im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten. |
2.10.2020 |
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25. |
Aleh Uladzimiravich MATKIN Oleg Vladimirovitch MATKIN |
Алег Уладзіміравіч МАТКІН Олег Владимирович МАТКИН |
Position(en): Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, Generalmajor der Miliz (Polizei) Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung – einschließlich Folterung – von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern in den Hafteinrichtungen und für das allgemeine brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. |
2.10.2020 |
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26. |
Ivan Yurievich SAKALOUSKI Ivan Yurievich SOKOLOVSKI |
Iван Юр’евіч САКАЛОЎСКI Иван Юрьевич СОКОЛОВСКИЙ |
Position(en): Ehemaliger Direktor der Haftanstalt Akrestina, Minsk; Leiter der Abteilung Aufsicht und Durchsetzung der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk Geburtsdatum: 17.11.1979 Geschlecht: männlich Rang: Oberst der Miliz |
In seiner Eigenschaft als Direktor der Haftanstalt Akrestina in Minsk ist Ivan Sakalouski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von in der Haftanstalt inhaftierten Bürgern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020. |
2.10.2020 |
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27. |
Valeri Paulavich VAKULCHYK Valery Pavlovich VAKULCHIK |
Валерый Паўлавіч ВАКУЛЬЧЫК Валерий Павлович ВАКУЛЬЧИК |
Position(en): Ehemaliger Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB); Ehemaliger Staatssekretär des Sicherheitsrates; Ehemaliger Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Brest; Leiter des Büros des Ministerrats Geburtsdatum: 19.6.1964 Geburtsort: Radostovo, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Leiter des Büros des Ministerrats. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime und ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
2.10.2020 |
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28. |
Siarhei Yaugenavich TSERABAU Sergey Evgenievich TEREBOV |
Сяргей Яўгенавіч ЦЕРАБАЎ Сергей Евгеньевич ТЕРЕБОВ |
Position(en): Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) Geburtsdatum: 1972 Geburtsort: Borisov/Barisaw, frühere UdSSR, jetzt Belarus Geschlecht: männlich Rang: Generalmajor |
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen. |
2.10.2020 |
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29. |
Dzmitry Vasilievich RAVUTSKI Dmitry Vasilievich REUTSKY |
Дзмітрый Васільевіч РАВУЦКІ Дмитрий Васильевич РЕУЦКИЙ |
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen. |
2.10.2020 |
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▼M43 ————— |
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31. |
Alieg Anatolevich CHARNYSHOU Oleg Anatolievich CHERNYSHEV |
Алег Анатольевiч ЧАРНЫШОЎ Олег Анатольевич ЧЕРНЫШЁВ |
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums der Nationalen Akademie der Wissenschaften Geschlecht: männlich Dienstgrad: Generalmajor |
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums der Nationalen Akademie der Wissenschaften. |
2.10.2020 |
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32. |
Aliaksandr Uladzimiravich KANYUK Alexander (Alexandr) Vladimirovich KONYUK |
Аляксандр Уладзіміравіч КАНЮК Александр Владимирович КОНЮК |
Position(en): Ehemaliger Generalstaatsanwalt der Republik Belarus; Ehemaliger Botschafter der Republik Belarus in Armenien Geburtsdatum: 11.7.1960 Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Generalstaatsanwalt war er verantwortlich für den weitverbreiteten Einsatz von Strafverfahren zum Ausschluss von Oppositionskandidaten im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2020 und dafür, dass Personen am Beitritt zu dem von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat gehindert wurden. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime und ist verantwortlich für Repressionen gegen die demokratische Opposition in Belarus. |
2.10.2020 |
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33. |
Lidzia Mihailauna YARMOSHINA Lidia Mikhailovna YERMOSHINA |
Лiдзiя Мiхайлаўна ЯРМОШЫНА Лидия Михайловна ЕРМОШИНА |
Position(en): Ehemalige Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 29.1.1953 Geburtsort: Slutsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich |
In ihrer früheren Position als Vorsitzende der der Zentralen Wahlkommission (ZWK) war sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
2.10.2020 |
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34. |
Vadzim Dzmitryevich IPATAU Vadim Dmitrievich IPATOV |
Вадзім Дзмітрыевіч IПАТАЎ Вадим Дмитриевич ИПАТОВ |
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Stellvertretender Vorsitzender der Repräsentantenkammer Geburtsdatum: 30.10.1964 Geburtsort: Kolomyia, Region/Oblast Iwano-Frankiwsk, frühere UdSSR (jetzt Ukraine) Geschlecht: männlich |
Als Stellvertretender Vorsitzender der ZWK ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
2.10.2020 |
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35. |
Alena Mikalaeuna DMUHAILA Elena Nikolaevna DMUHAILO |
Алена Мiкалаеўна ДМУХАЙЛА Елена Николаевна ДМУХАЙЛО |
Position(en): Ehemalige Sekretärin der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 1.7.1971 Geschlecht: weiblich |
In ihrer früheren Position als Sekretärin der ZWK war sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
2.10.2020 |
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36. |
Andrei Anatolievich GURZHY Andrey Anatolievich GURZHIY |
Андрэй Анатольевіч ГУРЖЫ Андрей Анатольевич ГУРЖИЙ |
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 10.10.1975 Geschlecht: männlich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
2.10.2020 |
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37. |
Volga Leanidauna DARASHENKA Olga Leonidovna DOROSHENKO |
Вольга Леанідаўна ДАРАШЭНКА Ольга Леонидовна ДОРОШЕНКО |
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 1976 Geschlecht: weiblich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
2.10.2020 |
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38. |
Siarhei Aliakseevich KALINOUSKI Sergey Alexeyevich KALINOVSKIY |
Сяргей Аляксеевіч КАЛІНОЎСКІ Сергей Алексеевич КАЛИНОВСКИЙ |
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 3.1.1969 Geschlecht: männlich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
2.10.2020 |
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39. |
Sviatlana Piatrouna KATSUBA Svetlana Petrovna KATSUBO |
Святлана Пятроўна КАЦУБА Светлана Петровна КАЦУБО |
Position(en): Leiterin der sozial-, geistes- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Technischen Staatsuniversität Gomel/Homyel, ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 6.8.1959 Geburtsort: Podilsk, Region/Oblast Odessa, frühere UdSSR (jetzt Ukraine) Geschlecht: weiblich |
In ihrer früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. Sie ist weiterhin aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiterin der sozial-, geistes- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Technischen Staatsuniversität Gomel/Homyel. |
2.10.2020 |
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40. |
Aliaksandr Mikhailavich LASYAKIN Alexander (Alexandr) Mikhailovich LOSYAKIN |
Аляксандр Міхайлавіч ЛАСЯКІН Александр Михайлович ЛОСЯКИН |
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 21.7.1957 Geschlecht: männlich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
2.10.2020 |
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41. |
Igar Anatolievich PLYSHEUSKI Ihor Anatolievich PLYSHEVSKIY |
Iгар Анатольевiч ПЛЫШЭЎСКI Игорь Анатольевич ПЛЫШЕВСКИЙ |
Position(en): Geschäftsführender Direktor der OOO Bergia-Gruppe, ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Stellvertretender Vorsitzender für Rechtsfragen der Liberal-Demokratischen Partei von Belarus Geburtsdatum: 19.2.1979 Geburtsort: Lyuban, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Geschäftsführender Direktor der OOO Bergia-Gruppe. Während des Präsidentschaftswahlkampfs 2025 diente er der Zentralen Wahlkommission in beratender Funktion. Laut zahlreichen Berichten internationaler Beobachter und internationaler Organisationen war die Wahl in Belarus von 2025 weder frei noch fair. Igar Plysheuski unterstützt daher das Lukaschenko-Regime und ist für Repressionen gegen die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich. |
2.10.2020 |
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42. |
Marina Yureuna RAKHMANAVA Marina Yurievna RAKHMANOVA |
Марына Юр’еўна РАХМАНАВА Марина Юрьевна РАХМАНОВА |
Position(en): Ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 26.9.1970 Geschlecht: weiblich |
In ihrer früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
2.10.2020 |
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43. |
Aleh Leanidavich SLIZHEUSKI Oleg Leonidovich SLIZHEVSKI |
Алег Леанiдавiч СЛIЖЭЎСКI Олег Леонидович СЛИЖЕВСКИЙ |
Position(en): Leiter der Abteilung für rechtliche Unterstützung des Ständigen Ausschusses des Unionsstaates Belarus und Russland, ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 16.8.1972 Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Leiter der Abteilung für rechtliche Unterstützung des Ständigen Ausschusses des Unionsstaates Belarus und Russland. |
2.10.2020 |
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44. |
Irina Aliaksandrauna TSELIKAVETS Irina Alexandrovna TSELIKOVEC |
Iрына Аляксандраўна ЦЭЛIКАВЕЦ Ирина Александровна ЦЕЛИКОВЕЦ |
Position(en): Ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Exekutivsekretärin des Justizministerrats der GUS Geburtsdatum: 2.11.1976 Geburtsort: Zhlobin, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich |
In ihrer früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. In ihrer Funktion als Exekutivsekretärin des Justizministerrats der GUS war sie bei den Präsidentschaftswahlen 2025 an der internationalen Wahlbeobachtungsmission der GUS beteiligt. Laut zahlreichen Berichten internationaler Beobachter und internationaler Organisationen war die Wahl in Belarus von 2025 weder frei noch fair. Irina Tselikavets unterstützt daher das Lukaschenko-Regime und ist für Repressionen gegen die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich. |
2.10.2020 |
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45. |
Aliaksandr Ryhoravich LUKASHENKA Alexander (Alexandr) Grigorievich LUKASHENKO |
Аляксандр Рыгоравіч ЛУКАШЭНКА Александр Григорьевич ЛУКАШЕНКО |
Position(en): Präsident der Republik Belarus Geburtsdatum: 30.8.1954 Geburtsort: Siedlung Kopys, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Als Präsident von Belarus mit Befehlsgewalt über staatliche Stellen ist er verantwortlich für die gewalttätige Repression, die der Staatsapparat vor und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 ausgeübt hat, insbesondere für den Ausschluss wichtiger Oppositionskandidaten, willkürliche Festnahmen und Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten. |
6.11.2020 |
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46. |
Viktar Aliaksandravich LUKASHENKA Viktor Aleksandrovich LUKASHENKO |
Вiктар Аляксандравiч ЛУКАШЭНКА Виктор Александрович ЛУКАШЕНКО |
Position(en): Ehemaliger Nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten, Mitglied des Sicherheitsrates Präsident des Nationalen Olympischen Komitees von Belarus Geburtsdatum: 28.11.1975 Geburtsort: Mahiliou/Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3281175A014PB8 |
In seiner früheren Position als nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten und Mitglied des Sicherheitsrates und aufgrund seiner informellen Aufsichtsbefugnis über die belarussischen Sicherheitskräfte war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Präsident des Nationalen Olympischen Komitees. In dieser Position, zu der er am 26. Februar 2021 ernannt wurde, trägt er die Verantwortung für die Misshandlung der Athletin Krystsina Tsimanouskaya durch offizielle Vertreter des NOK während der Olympischen Sommerspiele 2020 in Tokio. |
6.11.2020 |
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47. |
Ihar Piatrovich SERGYAENKA Igor Petrovich SERGEENKO |
Iгар Пятровіч СЕРГЯЕНКА Игорь Петрович СЕРГЕЕНКО |
Position(en): Ehemaliger Leiter des Führungsstabs der Präsidialverwaltung; Vorsitzender der Repräsentantenkammer (Unterhaus) der Nationalversammlung von Belarus Geburtsdatum: 14.1.1963 Geburtsort: Dorf Stolitsa, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR, (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Als Stabschef der Präsidialverwaltung steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und hat die Durchsetzung der Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Innen- und Außenpolitik sicherzustellen. Dadurch unterstützt er das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020. |
6.11.2020 |
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48. |
Ivan Stanislavavich TERTEL Ivan Stanislavovich TERTEL |
Іван Станіслававіч ТЭРТЭЛЬ Иван Станиславович ТЕРТЕЛЬ |
Position(en): Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB), ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees Geburtsdatum: 8.9.1966 Geburtsort: Privalka/Privalki, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) und als ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten sowie gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
6.11.2020 |
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49. |
Raman Ivanavich MELNIK Roman Ivanovich MELNIK |
Раман Iванавiч МЕЛЬНIК Роман Иванович МЕЛЬНИК |
Position(en): Ehemaliger Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium Leiter der Verwaltung des Stadtbezirks Leninsky von Minsk. Geburtsdatum: 29.5.1964 Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Verwaltung des Stadtbezirks Leninsky von Minsk. |
6.11.2020 |
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50. |
Ivan Danilavich NASKEVICH Ivan Danilovich NOSKEVICH |
Iван Данiлавiч НАСКЕВIЧ Иван Данилович НОСКЕВИЧ |
Position(en): Ehemaliger Vorsitzender des Untersuchungskomitees Mitglied der Reserve des Untersuchungskomitees Geburtsdatum: 25.3.1970 Geburtsort: Cierabličy, Region/Oblast Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von jenem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als ein Mitglied der Reserve des Untersuchungskomitees. |
6.11.2020 |
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51. |
Aliaksey Aliaksandravich VOLKAU Alexei Alexandrovich VOLKOV |
Аляксей Аляксандравіч ВОЛКАЎ Алексей Александрович ВОЛКОВ |
Position(en): Ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees, jetzt Vorsitzender des Staatskomitees für forensisches Fachwissen Geburtsdatum: 7.9.1973 Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden. |
6.11.2020 |
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52. |
Siarhei Yakaulevich AZEMSHA Sergei Yakovlevich AZEMSHA |
Сяргей Якаўлевіч АЗЕМША Сергей Яковлевич АЗЕМША |
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees Geburtsdatum: 17.7.1974 Geburtsort: Rechitsa, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Rang: Generalmajor der Justiz |
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die vom Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden. |
6.11.2020 |
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53. |
Andrei Fiodaravich SMAL Andrei Fyodorovich SMAL |
Андрэй Фёдаравiч СМАЛЬ Андрей Федорович СМАЛЬ |
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees Geburtsdatum: 1.8.1973 Geburtsort: Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden. |
6.11.2020 |
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54. |
Andrei Yurevich PAULIUCHENKA Andrei Yurevich PAVLYUCHENKO |
Андрэй Юр’евіч ПАЎЛЮЧЕНКА Андрей Юрьевич ПАВЛЮЧЕНКО |
Position(en): Leiter des Operations- und Analysezentrums Geburtsdatum: 1.8.1971 Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Leiter des Operations- und Analysezentrums steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft, insbesondere für die Unterbrechung der Verbindung zu Telekommunikationsnetzen als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression. |
6.11.2020 |
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55. |
Ihar Ivanavich BUZOUSKI Igor Ivanovich BUZOVSKI |
Ігар Іванавіч БУЗОЎСКІ Игорь Иванович БУЗОВСКИЙ |
Position(en): Stellvertretender Minister für Information Geburtsdatum: 10.7.1972 Geburtsort: Dorf Koshelevo, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression. |
6.11.2020 |
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56. |
Natallia Mikalaeuna EISMANT Natalia Nikolayevna EISMONT |
Наталля Мікалаеўна ЭЙСМАНТ Наталья Николаевна ЭЙСМОНТ |
Position(en): Pressereferentin des belarussischen Präsidenten Geburtsdatum: 16.2.1984 Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geburtsname: Kirsanova (russische Schreibweise: Кирсанова) oder Selyun (russische Schreibweise: Селюн) Geschlecht: weiblich |
Als Pressereferentin des belarussischen Präsidenten steht sie in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Koordinierung der Medienaktivitäten des Präsidenten, wozu auch das Ausarbeiten von Erklärungen und das Organisieren von öffentlichen Auftritten gehört. Dadurch unterstützt sie das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020. Insbesondere hat sie mit ihren im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 abgegebenen öffentlichen Erklärungen, in denen sie den Präsident verteidigt und Oppositionelle und friedliche Demonstranten kritisiert hat, erheblich zur Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus beigetragen. |
6.11.2020 |
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57. |
Siarhei Yaugenavich ZUBKOU Sergei Yevgenevich ZUBKOV |
Сяргей Яўгенавіч ЗУБКОЎ Сергей Евгеньевич ЗУБКОВ |
Position(en): Befehlshaber der „Alpha“-Einheit (Antiterroreinheit des Staatssicherheitskomitees (KGB)); Stellvertretender Leiter des Antiterrorismuszentrums der GUS (CIS ATC) Geburtsdatum: 21.8.1975 Geschlecht: männlich |
Als Befehlshaber der Einsatzkräfte der „Alpha“-Einheit ist er verantwortlich für die von diesen Einsatzkräften durchgeführte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
6.11.2020 |
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58. |
Andrei Aliakseevich RAUKOU Andrei Alexeyevich RAVKOV |
Андрэй Аляксеевіч РАЎКОЎ Андрей Алексеевич РАВКОВ |
Position(en): Ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat Botschafter der Republik Belarus in Aserbeidschan Geburtsdatum: 25.6.1967 Geburtsort: Dorf Revyaki, Region/Oblast Witebsk / Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Als ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat stand er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Botschafter von Belarus in Aserbeidschan. |
6.11.2020 |
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59. |
Pyotr Piatrovich MIKLASHEVICH Petr Petrovich MIKLASHEVICH |
Пётр Пятровіч МІКЛАШЭВІЧ Петр Петрович МИКЛАШЕВИЧ |
Position(en): Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Belarus Geburtsdatum: 18.10.1954 Geburtsort: Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Als Präsident des Verfassungsgerichts ist er verantwortlich für die am 25. August 2020 ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichts, durch die die Ergebnisse der manipulierten Wahlen für rechtmäßig erklärt wurden. Er hat deshalb die im Rahmen der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats gegen friedliche Demonstranten und Journalisten durchgeführten Maßnahmen unterstützt und ermöglicht und ist somit verantwortlich für eine ernsthafte Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus. |
6.11.2020 |
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60. |
Anatol Aliaksandravich SIVAK Anatoli Alexandrovich SIVAK |
Анатоль Аляксандравіч СІВАК Анатолий Александрович СИВАК |
Position(en): Stellvertretender Ministerpräsident, ehemaliger Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk Geburtsdatum: 19.7.1962 Geburtsort: Zavoit, Kreis Narovlya, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Leitungsfunktion als Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der unter seiner Aufsicht stehenden lokalen Verwaltungsbehörden in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Proteste in Belarus kritisierte. In seiner derzeitigen Führungsposition als stellvertretender Ministerpräsident unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime. |
17.12.2020 |
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61. |
Ivan Mikhailavich EISMANT Ivan Mikhailovich EISMONT |
Іван Міхайлавіч ЭЙСМАНТ Иван Михайлович ЭЙСМОНТ |
Position(en): Vorsitzender der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt, Leiter der Belteleradiokampanija Geburtsdatum: 20.1.1977 Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner derzeitigen Position als Leiter der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt ist er verantwortlich für die Verbreitung von Staatspropaganda in öffentlichen Medien, und er unterstützt durchweg das Lukaschenko-Regime. So nutzt er unter anderem die Medien, um den Verbleib des Präsidenten in seinem Amt trotz der manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 und das anschließende wiederholte gewaltsame Vorgehen gegen die friedlichen und legitimen Proteste zu unterstützen. Eismont hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstranten kritisierte, und hat die Berichterstattung über die Proteste durch die Medien verweigert. Er hat zudem ihm unterstellte streikende Mitarbeiter der Rundfunkanstalt „Belteleradiokampanija“ entlassen und ist somit verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen. |
17.12.2020 |
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62. |
Uladzimir Stsiapanavich KARANIK Vladimir Stepanovich KARANIK |
Уладзімір Сцяпанавіч КАРАНІК Владимир Степанович КАРАНИК |
Position(en): Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna, ehemaliger Gesundheitsminister Geburtsdatum: 30.11.1973 Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Leitungsfunktion als Gesundheitsminister war er dafür verantwortlich, dass Gesundheitsdienste zur Verfolgung friedlicher Demonstranten eingesetzt wurden, indem beispielsweise Demonstranten, die medizinischer Versorgung bedurften, von Krankenwagen in Untersuchungsgefängnisse anstatt in Krankenhäuser verbracht wurden. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstrationen in Belarus kritisierte, und in einem Fall einem Demonstranten unterstellte, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel stehe. In seiner derzeitigen Führungsposition als Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime. |
17.12.2020 |
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63. |
Natallia Ivanauna KACHANAVA Natalia Ivanovna KOCHANOVA |
Наталля Іванаўна КАЧАНАВА Наталья Ивановна КОЧАНОВА |
Position(en): Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus Geburtsdatum: 25.9.1960 Geburtsort: Polotsk, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich |
In ihrer derzeitigen Führungsposition als Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus ist sie verantwortlich für die Unterstützung der innenpolitischen Entscheidungen des Präsidenten. Sie ist verantwortlich für die Organisation der manipulierten Wahlen vom 9. August 2020. Sie hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen sie das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten rechtfertigte. |
17.12.2020 |
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64. |
Pavel Mikalaevich LIOHKI Pavel Nikolaevich LIOHKI |
Павел Мiкалаевiч ЛЁГКI Павел Николаевич ЛЁГКИЙ |
Position(en): Gesandter bei der belarussischen Botschaft in Moskau, ehemaliger Erster Stellvertretender Minister für Information Geburtsdatum: 30.5.1972 Geburtsort: Baranawitschy, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Minister für Information war er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression. Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Gesandter bei der belarussischen Botschaft in Moskau (Russland). |
17.12.2020 |
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65. |
Ihar Uladzimiravich LUTSKY Igor Vladimirovich LUTSKY |
Iгар Уладзiмiравiч ЛУЦКI Игорь Владимирович ЛУЦКИЙ |
Position(en): Stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung; ehemaliger Minister für Information; Mitglied des Rates der Republik Belarus Geburtsdatum: 31.10.1972 Geburtsort: Stolin, Region/Oblast Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Minister für Information war er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitglied des Rates der Republik Belarus und als Stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime und ist für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
17.12.2020 |
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66. |
Andrei Ivanavich SHVED Andrei Ivanovich SHVED |
Андрэй Іванавіч ШВЕД Андрей Иванович ШВЕД |
Position(en): Generalstaatsanwalt der Republik Belarus Geburtsdatum: 21.4.1973 Geburtsort: Glushkovichi, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Generalstaatsanwalt ist er verantwortlich für die anhaltenden Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition, insbesondere für die Einleitung zahlreicher Strafverfahren gegen friedliche Demonstranten, Oppositionsführer und Journalisten nach den Präsidentschaftswahlen von 2020. Er hat zudem öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er Teilnehmern an „nicht genehmigten Versammlungen“ Bestrafung androhte. |
17.12.2020 |
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67. |
Genadz Andreevich BOGDAN Gennady Andreievich BOGDAN |
Генадзь Андрэевiч БОГДАН Геннадий Андреевич БОГДАН |
Position(en): ehemaliger stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung Geburtsdatum: 8.1.1977 Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung beaufsichtigte er die Tätigkeit zahlreicher Unternehmen. Das von ihm geleitete Amt leistet den Behörden des Staatsapparats und den Behörden der Republik finanzielle, materielle, technische, soziale, logistische und medizinische Unterstützung.Er steht in enger Verbindung zum Präsidenten und unterstützt weiterhin das Lukaschenka-Regime. |
17.12.2020 |
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68. |
Ihar Paulavich BURMISTRAU Igor Pavlovich BURMISTROV |
Iгар Паўлавiч БУРМIСТРАЎ Игорь Павлович БУРМИСТРОВ |
Position(en): Ehemaliger Stabschef und Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums; Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Novopolotsk Geburtsdatum: 30.9.1968 Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden Truppen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er wurde in die Militärreserve versetzt. Er ist berechtigt, eine militärische Uniform und militärische Abzeichen zu tragen. |
17.12.2020 |
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69. |
Arciom Kanstantinavich DUNKA Artem Konstantinovich DUNKO |
Арцём Канстанцiнавiч ДУНЬКА Артем Константинович ДУНЬКО |
Position(en): Stellvertretender Leiter des Büros der Region/Oblast Vitebsk/Wizebsk der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees, ehemaliger leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees Geburtsdatum: 8.6.1990 Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen Oppositionsführer und Aktivisten eingeleitet wurden. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als stellvertretender Leiter des Büros der Region/Oblast Vitebsk/Wizebsk der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees. |
17.12.2020 |
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70. |
Aleh Heorhievich KARAZIEI Oleg Georgevich KARAZEI |
Алег Георгiевiч КАРАЗЕЙ Олег Георгиевич КАРАЗЕЙ |
Position(en): Ehemaliger Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums Außerordentlicher Professor an der Akademie des Innenministeriums Geburtsdatum: 1.1.1979 Geburtsort: Region/Oblast Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Außerordentlicher Professor an der Akademie des Innenministeriums. |
17.12.2020 |
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71. |
Dzmitry Aliaksandravich KURYAN Dmitry Alexandrovich KURYAN |
Дзмiтрый Аляксандравiч КУРЬЯН Дмитрий Александрович КУРЬЯН |
Position(en): Stellvertretender Leiter der öffentlichen Miliz der Akademie des Innenministeriums, Oberst der Polizei, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium Geburtsdatum: 3.10.1974 Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als stellvertretender Leiter der öffentlichen Miliz der Akademie des Innenministeriums und hat weiterhin den Rang eines Oberst der Polizei inne. |
17.12.2020 |
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72. |
Aliaksandr Henrykavich TURCHIN Alexander (Alexandr) Henrihovich TURCHIN |
Аляксандр Генрыхавіч ТУРЧЫН Александр Генрихович ТУРЧИН |
Position(en): Ehemaliger Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk; Ministerpräsident der Republik Belarus Geburtsdatum: 2.7.1975 Geburtsort: Novogrudok, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk war er zuständig für die Beaufsichtigung der lokalen Verwaltung, einschließlich einiger Komitees. In seiner Position als Ministerpräsident der Republik Belarus unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime. |
17.12.2020 |
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73. |
Dzmitry Mikalaevich SHUMILIN Dmitry Nikolayevich SHUMILIN |
Дзмiтрый Мiкалаевiч ШУМIЛIН Дмитрий Николаевич ШУМИЛИН |
Position(en): Stellvertretender Leiter der Direktion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung Großveranstaltungen der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk Geburtsdatum: 26.7.1977 Geschlecht: männlich Rang: Generalmajor der Miliz |
In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter der Abteilung Großveranstaltungen der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung des lokalen Verwaltungsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er war nachweislich persönlich an der unrechtmäßigen Inhaftierung friedlicher Demonstranten beteiligt. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Leiter der Direktion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk. |
17.12.2020 |
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74. |
Vital Ivanavich STASIUKEVICH Vitalyi Ivanovich STASIUKEVICH |
Віталь Іванавіч СТАСЮКЕВІЧ Виталий Иванович СТАСЮКЕВИЧ |
Position(en): Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna Geburtsdatum: 5.3.1976 Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Zeugen zufolge hat er persönlich die unrechtmäßige Inhaftierung friedlicher Demonstranten überwacht. |
17.12.2020 |
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75. |
Siarhei Leanidavich KALINNIK Sergei Leonidovich KALINNIK |
Сяргей Леанiдавiч КАЛИННИК Сергей Леонидович КАЛИННИК |
Position(en): Stellvertretender Leiter der Kriminalpolizei in der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk, ehemaliger Oberst der Polizei, Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk Geburtsdatum: 23.7.1979 Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Zeugen zufolge hat er persönlich die Folterung von unrechtmäßig festgehaltenen Demonstranten überwacht und sich daran beteiligt. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als stellvertretender Leiter der Kriminalpolizei in der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk. |
17.12.2020 |
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76. |
Vadzim Siarhaevich PRYGARA Vadim Sergeyevich PRIGARA |
Вадзім Сяргеевіч ПРЫГАРА Вадим Сергеевич ПРИГАРА |
Position(en): Oberstleutnant der Polizei, Leiter der Kreispolizeidirektion in Molodetschno Geburtsdatum: 31.10.1980 Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Leiter der Kreispolizeidirektion in Molodetschno ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Zeugen zufolge überwachte er persönlich das Verprügeln von unrechtmäßig festgehaltenen Demonstranten. Ferner gab er gegenüber den Medien zahlreiche abwertende Bemerkungen über Demonstranten ab. |
17.12.2020 |
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77. |
Viktar Ivanavich STANISLAUCHYK Viktor Ivanovich STANISLAVCHIK |
Вiктар Iванавiч СТАНIСЛАЎЧЫК Виктор Иванович СТАНИСЛАВЧИК |
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit Erster Stellvertretender Leiter des Zentrums für fortgeschrittene Studien und Spezialisten des Innenministeriums Geburtsdatum: 27.1.1971 Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Zeugen zufolge überwachte er persönlich die Festnahme friedlicher Demonstranten und das Verprügeln jener unrechtmäßig festgehaltenen Personen. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter des Zentrums für fortgeschrittene Studien und Spezialisten des Innenministeriums. |
17.12.2020 |
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78. |
Aliaksandr Aliaksandravich PIETRASH Alexander (Alexandr) Alexandrovich PETRASH |
Аляксандр Аляксандравiч ПЕТРАШ Александр Александрович ПЕТРАШ |
Position(en): Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Zentralny von Minsk, ehemaliger Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk Geburtsdatum: 16.5.1988 Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk war er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Berichten zufolge waren unter seiner Aufsicht geführte Gerichtsverfahren von Verletzungen der Rechte der Verteidigung gekennzeichnet und auf falsche Zeugenaussagen gestützt. Er war an der Verhängung von Geldstrafen gegen Demonstranten, Journalisten und Oppositionsführer sowie an deren Verhaftung im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 maßgeblich beteiligt. Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition. Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Zentralny von Minsk. |
17.12.2020 |
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79. |
Andrei Aliaksandravich LAHUNOVICH Andrei Alexandrovich LAHUNOVICH |
Андрэй Аляксандравіч ЛАГУНОВІЧ Андрей Александрович ЛАГУНОВИЧ |
Position(en): Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition. |
17.12.2020 |
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80. |
Alena Vasileuna LITVINA Elena Vasilevna LITVINA |
Алена Васільеўна ЛІТВІНА Елена Васильевна ЛИТВИНА |
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou Geschlecht: weiblich |
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionsaktivisten und Ehegatten der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, Siarhei Tsikhanousky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition. |
17.12.2020 |
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81. |
Victoria Valeryeuna SHABUNYA Victoria Valerevna SHABUNYA |
Вікторыя Валер’еўна ШАБУНЯ Виктория Валерьевна ШАБУНЯ |
Position(en): Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk Geburtsdatum: 27.2.1974 Geschlecht: weiblich |
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates und Vorsitzenden eines Streikkomitees Sergei Dylevsky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition. |
17.12.2020 |
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82. |
Alena Aliaksandravna ZHYVITSA Elena Alexandrovna ZHYVITSA |
Алена Аляксандравна ЖЫВІЦА Елена Александровна ЖИВИЦА |
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk Geburtsdatum: 9.4.1990 Geschlecht: weiblich |
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition. |
17.12.2020 |
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83. |
Natallia Anatolievna DZIADKOVA Natalia Anatolievna DEDKOVA |
Наталля Анатольеўна ДЗЯДКОВА Наталья Анатольевна ДЕДКОВА |
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk Geburtsdatum: 2.12.1979 Geschlecht: weiblich |
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung der Vorsitzenden des Koordinierungsrates, Mariya Kalesnikava. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition. |
17.12.2020 |
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84. |
Maryna Arkadzeuna FIODARAVA Marina Arkadievna FEDOROVA |
Марына Аркадзьеўна ФЁДАРАВА Марина Аркадьевна ФЕДОРОВА |
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk Geburtsdatum: 11.9.1965 Geschlecht: weiblich |
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition. |
17.12.2020 |
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85. |
Yulia Chaslavauna HUSTYR Yulia Cheslavovna HUSTYR |
Юлiя Чаславаўна ГУСТЫР Юлия Чеславовна ГУСТЫР |
Position(en): Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk; Rechtsberaterin im Bezirk Oktyabrsky Geburtsdatum: 27.2.1974 Geschlecht: weiblich |
In ihrer früheren Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk war sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung verletzt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. Sie ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Anwältin bei der Rechtsberatungsstelle des Bezirks Oktyabrsky von Minsk. |
17.12.2020 |
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86. |
Alena Tsimafeeuna NYAKRASAVA Elena Timofeyevna NEKRASOVA |
Алена Цімафееўна НЯКРАСАВА Елена Тимофеевна НЕКРАСОВА |
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk Geburtsdatum: 26.11.1974 Geschlecht: weiblich |
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition. |
17.12.2020 |
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87. |
Aliaksandr Vasilevich SHAKUTSIN Aleksandr Vasilevich SHAKUTIN |
Аляксандр Васiльевiч ШАКУЦIН Александр Васильевич ШАКУТИН |
Position(en): Geschäftsmann, Anteilseigner von Amkodor Bel, Amkodor Spamash, Spamash, EM System, Navanep, Amkodor-Onego, Amkodor-Alga und Amkodor-Agidel Geburtsdatum: 12.1.1959 Geburtsort: Bolshoe Babino, Kreis Orscha, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Aliaksandr Shakutsin ist ein belarussischer Geschäftsmann mit erheblichen Geschäftsinteressen in Belarus, Russland und anderen Ländern. Als Eigentümer und Begünstigter der Amkodor Holding profitierte er erheblich vom Lukaschenko-Regime. Seit der Übernehme der Amkodor Holding durch den Staat profitiert Aliaksandr Shakutsin nach wie vor vom ökonomischen und politischen Kapital, das er vom Lukaschenko-Regime während seiner Jahre in der Amkodor Holding erworben hat. Darüber hinaus profitiert er nach wie vor durch seine verbleibenden Verbindungen zur Amkodor Holding und andere Geschäftsinteressen in Belarus und im Ausland vom Regime. Berichten zufolge gehört er zu den Personen, die unter Lukaschenkos Präsidentschaft am meisten von der Privatisierung profitiert haben. Er ist auch ein ehemaliges Mitglied des Präsidiums der für Lukaschenko eintretenden öffentlichen Vereinigung „Belaya Rus“ und ein ehemaliges Mitglied des Rates für die Entwicklung der Unternehmerschaft in der Republik Belarus. In öffentlichen Äußerungen vom Juli 2020 verurteilte er die Proteste der Opposition in Belarus und unterstützte damit die Repressionspolitik des Lukaschenko-Regimes gegen friedliche Demonstranten, die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft. Er nimmt nach wie vor Geschäftsinteressen in Belarus wahr und besitzt Anteile an Unternehmen mit Verbindungen zur Amkodor Holding. Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und unterstützt dieses. |
17.12.2020 |
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88. |
Mikalai Mikalaevich VARABEI/VERABEI Nikolay Nikolaevich VOROBEY |
Мiкалай Мiкалаевiч ВАРАБЕЙ/ВЕРАБЕЙ Николай Николаевич ВОРОБЕЙ |
Position(en): Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe Geburtsdatum: 4.5.1963 Geburtsort: Ukrainische SSR (jetzt Ukraine) Geschlecht: männlich |
Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute und nahm Geschäftsinteressen im Erdöl-, Kohlentransit- und Bankensektor sowie in anderen Sektoren wahr. Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, eines Unternehmens, das in den Genuss von Steuervergünstigungen und anderweitiger Unterstützung seitens der belarussischen Regierung kam. Sein Unternehmen BelKazTrans erhielt das ausschließliche Recht, Kohle durch Belarus zu verbringen. Im Dezember 2020 übertrug er einen Teil seiner Vermögenswerte auf mit ihm eng verbundene Geschäftspartner. Medienberichten zufolge kontrolliert er immer noch die Unternehmen Interservice und Oil Bitumen Plant. Er unterhält Geschäftstätigkeiten und enge Beziehungen zu den belarussischen Behörden und lieferte Lukaschenko zwei Luxusautos. Er nimmt auch Geschäftsinteressen in der Ukraine und in Russland wahr. Er setzte seine Geschäftstätigkeit fort, nachdem er Sanktionen unterworfen wurde, indem er Zwischenhändler zur Umgehung restriktiver Maßnahmen verwendete. Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und unterstützt dieses. |
17.12.2020 |
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89. |
Natallia Mikhailauna BUHUK Natalia Mikhailovna BUGUK |
Наталля Мiхайлаўна БУГУК Наталья Михайловна БУГУК |
Position: Richterin am Stadtgericht Minsk, ehemalige Richterin am Gericht des Stadtbezirks Frunsensky von Minsk Geburtsdatum: 19.12.1989 Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als ehemalige Richterin am Gericht des Stadtbezirks Frunsensky von Minsk war Natallia Buhuk verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung von Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. Sie ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Richterin am Stadtgericht Minsk. |
21.6.2021 |
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90. |
Alina Siarhieeuna KASIANCHYK Alina Sergeevna KASYANCHYK |
Алiна Сяргееўна КАСЬЯНЧЫК Алина Сергеевна КАСЬЯНЧИК |
Position: Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Minsk, ehemalige stellvertretende Staatsanwältin am Gericht des Stadtbezirks Frusensky von Minsk Geburtsdatum: 12.3.1998 Geburtsort: Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als ehemalige stellvertretende Staatsanwältin am Gericht des Stadtbezirks Frusensky von Minsk hat Alina Kasianchyk das Lukashenka-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten vertreten. Insbesondere hat sie die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova für die Aufzeichnung von friedlichen Protesten auf der Grundlage einer unbegründeten Anklage wegen „Verschwörung“ und „Verstößen gegen die öffentliche Ordnung“ strafrechtlich verfolgt. Außerdem wurden von ihr Mitglieder der belarussischen Zivilgesellschaft strafrechtlich verfolgt — beispielsweise für die Teilnahme an friedlichen Protesten und an Gedenkveranstaltungen für den ermordeten Demonstranten Aliaksandr Taraikousky. Sie hat beim Richter stets lange Haftstrafen beantragt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. Sie ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft der Stadt Minsk. |
21.6.2021 |
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91. |
Ihar Viktaravich KURYLOVICH Igor Viktorovich KURILOVICH |
Ігар Віĸтаравіч КУРЫЛОВІЧ, Игорь Викторович КУРИЛОВИЧ |
Leitender Ermittler der Bezirksabteilung von Frunsensky im Ermittlungskomitee Geburtsdatum: 26.09.1990 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als leitender Ermittler am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk war Ihar Kurylovich an der Vorbereitung einer politisch motivierten Strafsache gegen die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova beteiligt. Die Journalistinnen, die eine Sendung über friedliche Prozesse gemacht hatten, wurden wegen Verstößen gegen die öffentliche Ordnung angeklagt und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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92. |
Siarhei Viktaravich SHATSILA Sergei Viktorovich SHATILO |
Сяргей Віĸтаравіч ШАЦІЛА Сергей Виĸторович ШАТИЛО |
Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk Geburtsdatum: 13.08.1989 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Siarhei Shatsila für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Natallia Hersche, Dzmitry Halko und Dzmitry Karatkevich, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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93. |
Anastasia Vasileuna ACHALAVA Anastasia Vasilievna ACHALOVA |
Анастасія Васільеўна АЧАЛАВА Анастасия Васильевна АЧАЛОВА |
Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk Geburtsdatum: 15.10.1992 Geburtsort: Minsk, Belarus Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Anastasia Achalava für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates Dzmitry Kruk sowie von medizinischem Personal und älteren Menschen. Berichten zufolge stützen sich die unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren auf anonyme Zeugenaussagen. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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94. |
Mariya Viachaslavauna YAROKHINA Maria Viacheslavovna YEROKHINA |
Марыя Вячаславаўна ЯРОХІНА Мария Вячеславовна ЕРОХИНА |
Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk Geburtsdatum: 04.07.1987 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Mariya Yarokhina verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, aktive Gewerkschaftsmitglieder, Sportler und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Journalisten Uladzimir Hrydzin. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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95. |
Yuliya Aliaksandrauna BLIZNIUK Yuliya Aleksandrovna BLIZNIUK |
Юлія Аляĸсандраўна БЛІЗНЮК Юлия Алеĸсандровна БЛИЗНЮК |
Stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk Geburtsdatum: 23.09.1971 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Yuliya Blizniuk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Artsiom Khvashcheuski, Artsiom Sauchuk und Maksim Pauliushchyk. Letztere werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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96. |
Anastasia Dzmitreuna KULIK Anastasia Dmitrievna KULIK |
Анастасія Дзмітрыеўна КУЛІК Анастасия Дмитриевна КУЛИК |
Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk Geburtsdatum: 28.07.1989 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richterin am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Anastasia Kulik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aliaksandr Zakharevich, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener eingestuft wird. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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97. |
Maksim Leanidavich TRUSEVICH Maksim Leonidovich TRUSEVICH |
Маĸсім Леанідавіч ТРУСЕВІЧ Маĸсим Леонидович ТРУСЕВИЧ |
Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk Geburtsdatum: 12.08.1989 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Maksim Trusevich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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98. |
Tatsiana Yaraslavauna MATYL Tatiana Yaroslavovna MOTYL |
Тацяна Яраславаўна МАТЫЛЬ Татьяна Ярославовна МОТЫЛЬ |
Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk Geburtsdatum: 20.01.1968 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richterin am Bezirksgericht Moskovsky in Minsk ist Tatsiana Matyl für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionspolitikers Mikalai Statkevich und des Journalisten Alexander Borozenko. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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99. |
Aliaksandr Anatolevich RUDZENKA Aleksandr Anatolevich RUDENKO |
Аляĸсандр Анатольевіч РУДЗЕНКА Алеĸсандр Анатольевич РУДЕНКО |
Stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk Geburtsdatum: 01.12.1981 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Aliaksandr Rudzenka für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung eines älteren, behinderten Demonstranten zu einer Geldstrafe sowie für die Verurteilung von Lyudmila Kazak, der Anwältin der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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100. |
Aliaksandr Aliaksandravich VOUK Aleksandr Aleksandrovich VOLK |
Аляĸсандр Аляĸсандравіч ВОЎК Алеĸсандр Алеĸсандрович ВОЛК |
Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk Geburtsdatum: 01.08.1979 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Aliaksandr Vouk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Schwestern Anastasia und Victoria Mirontsev, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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101. |
Volha Siarheeuna NIABORSKAIA Olga Sergeevna NEBORSKAIA |
Вольга Сяргееўна НЯБОРСКАЯ Ольга Сергеевна НЕБОРСКАЯ |
Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk Geburtsdatum: 14.02.1991 Geburtsort: Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Volha Niaborskaya für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten und Journalisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Sofia Malashevich und Tikhon Kliukach, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung verletzt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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102. |
Marina Sviataslavauna ZAPASNIK Marina Sviatoslavovna ZAPASNIK |
Марына Святаславаўна ЗАПАСНІК Марина Святославовна ЗАПАСНИК |
Stellvertretende Vorsitzende des Bezirksgerichts Leninskiy in Minsk Geburtsdatum: 28.03.1982 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretende Vorsitzende und Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Marina Zapasnik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Vladislav Zenevich, Olga Pavlova, Olga Klaskovskaya, Viktar Barushka, Sergey Ratkevich, Aleksey Charvinskiy, Andrey Khrenkov, des Studenten Viktor Aktistov und des minderjährigen Maksim Babich. Sie alle werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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103. |
Maxim Yurevich FILATAU Maxim Yurevich FILATOV |
Максім Юр’евіч ФIЛАТАЎ Максим Юрьевич ФИЛАТОВ |
Position(en): Richter am Stadtgericht Lida Geburtsdatum: 23.8.1978 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richter am Stadtgericht Lida ist Maxim Filatau für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Aktivisten Vitold Ashurok, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener anerkannt wird. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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104. |
Andrei Vaclavavich HRUSHKO Andrei Vatslavovich GRUSHKO |
Андрэй Вацлававiч ГРУШКО Андрей Вацлавович ГРУШКО |
Position: Stellvertretender Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Leninsky von Brest, ehemaliger Richter am Gericht des Stadtbezirks Leninsky von Brest Geburtsdatum: 24.1.1979 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richter am Gericht des Stadtbezirks Leninsky von Brest ist Andrei Hrushko für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aktivisten, die als politische Gefangene anerkannt sind, und Minderjährigen. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. Zurzeit bekleidet er das Amt des Stellvertretenden Direktors des Gerichts des Stadtbezirks Leninsky von Brest. |
21.6.2021 |
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105. |
Dzmitry Iurevich HARA Dmitry Iurevich GORA |
Дзмітрый Юр’евіч ГАРА Дмитрий Юрьевич ГОРА |
Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees (am 11. März 2021 ernannt); ehemaliger stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus (bis zum 11. März 2021) Geburtsdatum: 04.05.1970 Geburtsort: Tbilisi, früher Georgische SSR (jetzt Georgien) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt bis März 2021 trägt Dzmitry Hara die Verantworung für politisch motivierte Strafsachen gegen friedliche Demonstranten, Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Dzmitry Hara war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt. Als Leiter der staatlichen Kommission, die von der Generalstaatsanwaltschaft eingesetzt wurde, um bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Machtsmissbrauch durch Strafverfolgungsbeamte zu ermitteln, ist Dzmitry Hara für die Untätigkeit dieser Einrichtung verantwortlich, da trotz Anträgen auf Einleitung von Strafverfahren wegen Gewaltanwendung, Misshandlung und Folter kein Fall bekannt ist, in dem solche Ermittlungen stattgefunden haben. Seit März 2021 ist er Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees. Als solcher ist er für die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und Teilnehmern an friedlichen Protesten verantwortlich. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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106. |
Aliaksei Kanstantsinavich STUK Alexey Konstantinovich STUK |
Аляĸсей Канстанцінавіч СТУК Алеĸсей Константинович СТУК |
Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus Geburtsdatum: 1959 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Aliaksei Stuk die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er ist verantwortlich dafür, dass die Staatsanwaltschaft die Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz noch schärfer kontrolliert und Teilnehmer an friedlichen Protesten in unverhältnismäßiger Weise zur Rechenschaft gezogen werden. Er erklärte öffentlich, dass die Generalstaatsanwaltschaft daran arbeitete, „illegale“ Bürgervereinigungen zu ermitteln und deren Tätigkeit zu unterdrücken. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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107. |
Genadz Iosifavich DYSKO Gennadi Iosifovich DYSKO |
Генадзь Іосіфавіч ДЫСКО Геннадий Иосифович ДЫСКО |
Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus, Staatsrat für Justiz der 3. Klasse Geburtsdatum: 22.03.1964 Geburtsort: Oshmyany, Region Hrodna, Belarus (früher UdSSR) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Genadz Dysko die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen die Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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108. |
Sviatlana, Anatoleuna LYUBETSKAYA Svetlana Anatolevna LYUBETSKAYA |
Святлана Анатольеўна ЛЮБЕЦКАЯ Светлана Анатольевна ЛЮБЕЦКАЯ |
Position(en): Richterin am Verfassungsgericht von Belarus, ehemaliges Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, ehemalige Vorsitzende der Ständigen Rechtskommission Geburtsdatum: 3.6.1971 Geburtsort: UdSSR (jetzt Ukraine) Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als ehemalige Vorsitzende der parlamentarischen Rechtskommission war Sviatlana Lyubetskaya für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschließlich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist sie für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Außerdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Maße untergraben. Als von Alexander Lukaschenko ernannte Richterin am Verfassungsgericht ist sie nach wie vor im Lukaschenko-Regime aktiv. |
21.6.2021 |
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109. |
Aliaksei Uladzimiravich IAHORAU Alexei Vladimirovich YEGOROV |
Аляксей Уладзіміравіч ЯГОРАЎ Алексей Владимирович ЕГОРОВ |
Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus; Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission Geburtsdatum: 16.12.1969 Geburtsort: Novosokolniki, Region Pskov, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretender Vorsitzender der parlamenarischen Rechtskommission ist Aliaksei Iahorau für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschließlich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Außerdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Maße untergraben. |
21.6.2021 |
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110. |
Aliaksandr Paulavich AMELIANIUK Aleksandr Pavlovich OMELYANYUK |
Аляксандр Паўлавіч АМЕЛЬЯНЮК Александр Павлович ОМЕЛЬЯНЮК |
Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission Geburtsdatum: 06.03.1964 Geburtsort: Kobrin, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretender Vorsitzender der parlamentarischen Rechtskommission ist Aliaksandr Amelianiuk für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschließlich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Außerdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Maße untergraben. |
21.6.2021 |
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111. |
Andrei Mikalaevich MUKAVOZCHYK Andrei Nikolaevich MUKOVOZCHYK |
Андрэй Міĸалаевіч МУКАВОЗЧЫК Андрей Ниĸолаевич МУКОВОЗЧИК |
Politischer Beobachter von „Sovietskaia Belarus — Belarus Segodnya“ (Belarus heute) Geburtsdatum: 13.06.1963 Geburtsort: Novosibirsk, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Reisepass-Nr.: MP 3413113 und MP 2387911 |
Andrei Mukavozchyk gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenko-Regimes und veröffentlicht seine Beiträge in der amtlichen Zeitung der Präsidialverwaltung „Belarus Segodnya“. In seinen Artikeln werden die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft mithilfe von Falschinformationen systematisch in einem schlechten Licht dargestellt und verächtlich gemacht. Er ist ein wichtiges Sprachrohr der Regierungspropaganda, die Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft unterstützt und rechtfertigt. Im Mai 2020 erhielt Mukavozchyk von der belarussischen Journalistenunion, einer regierungsfreundlichen Organisation, den Preis „Goldene Feder“. Im Dezember 2020 erhielt er den Preis „Goldener Buchstabe“, der ihm von Vertretern des belarussischen Informationsministeriums überreicht wurde. Im Januar 2021 unterzeichnete Aliaksandr Lukashenka ein Dekret zur Auszeichnung von Mukavozchyk mit einem Orden für verdienstvolle Tätigkeiten. Damit profitiert dieser vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es. |
21.6.2021 |
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112. |
Siarhei Aliaksandravich GUSACHENKA Sergey Alexandrovich GUSACHENKO |
Сяргей Аляксандравiч ГУСАЧЭНКА Сергей Александрович ГУСАЧЕНКО |
Position(en): Erster Stellvertretender Vorsitzender der nationalen staatlichen Rundfunkanstalt (Belteleradiokampanija) Geburtsdatum: 5.11.1983 Geburtsort: Minsk, UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Tel. (Büro): + 375 (17) 369-90-15 |
Als erster stellvertretender Vorsitzender der nationalen staatlichen Rundfunkanstalt Belteleradiokampanija, Autor und Moderator der wöchentlichen Propaganda-Fernsehshow Glavnyy efir hat Siarhei Gusachenka der belarussischen Öffentlichkeit bereitwillig Falschinformationen über die Wahlergebnisse, Proteste und die Repression durch die staatlichen Behörden sowie die Aktivitäten des Lukaschenko-Regimes zur Erleichterung des illegalen Überschreitens der Außengrenzen der Union präsentiert. Er ist unmittelbar verantwortlich dafür, wie das Staatsfernsehen über die Lage im Land informiert, und unterstützt damit die Behörden, einschließlich Lukaschenko. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime. |
21.6.2021 |
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113. |
Genadz Branislavavich DAVYDZKA Gennadi Bronislavovich DAVYDKO |
Генадзь Браніслававіч ДАВЫДЗЬКА Геннадий Брониславович ДАВЫДЬКO |
Mitglied der Repräsentantenkammer, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Medien Vorsitzender der belarussischen politischen Organisation Belaya Rus Geburtsdatum: 29.09.1955 Geburtsort: Dorf Popovka, Senno/Sjanno, Gebiet Vitebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Reisepass-Nr.: MP2156098 |
Als Vorsitzender von Belaya Rus, einer wichtigen lukaschenkofreundlichen Organisation, gehört Genadz Davydzka zu den wichtigsten Propagandisten des Regimes. Bei seiner Unterstützung Lukaschenkos machte er oft hetzerische Äußerungen und ermutigte den Staatsapparat zu Gewalt gegen friedliche Demonstranten. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime. |
21.6.2021 |
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114. |
Volha Mikalaeuna CHAMADANAVA Olga Nikolaevna CHEMODANOVA |
Вольга Мiĸалаеўна ЧАМАДАНАВА Ольга Ниĸолаевна ЧЕМОДАНОВА |
Position(en): Ehemalige Pressesekretärin des belarussischen Innenministeriums Leiterin der Hauptabteilung für Ideologie und Jugend des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk Geburtsdatum: 13.10.1977 Geburtsort: Region/Oblast Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch Dienstgrad: Oberst Reisepass-Nr.: MC1405076 |
In ihrer früheren Position als wichtigste Medienfigur des belarussischen Innenministeriums spielte Volha Chamadanava eine Schlüsselrolle bei der Verdrehung und Zurückweisung der Tatsachen in Bezug auf die Gewalt gegen Demonstranten und bei der Verbreitung von Falschinformationen über sie. Sie bedrohte friedliche Demonstranten und rechtfertigte kontinuierlich die gegen sie verübte Gewalt. Da sie dem Sicherheitsapparat angehörte und in seinem Namen sprach, unterstützt sie daher das Lukaschenka-Regime. Sie ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiterin der Hauptabteilung für Ideologie und Jugend des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk. |
21.6.2021 |
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115. |
Siarhei Ivanavich SKRYBA Sergei Ivanovich SKRIBA |
Сяргей Іванавіч СКРЫБА Сергей Иванович СКРИБА |
Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft Geburtsdatum: 21.11.1964 / 1965 Geburtsort: Kletsk, Region Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch E-Mail: skriba_s@bseu.by |
Als Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft ist Siarhei Skryba verantwortlich für Sanktionen gegen Studenten wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Protesten, einschließlich ihres Ausschlusses von der Universität. Einige dieser Sanktionen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 verhängt, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime. |
21.6.2021 |
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116. |
Siarhei Piatrovich, RUBNIKOVICH Sergei Petrovich RUBNIKOVICH |
Сяргей Пятровіч РУБНIКОВIЧ Сергей Петрович РУБНИКОВИЧ |
Position(en): Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin Geburtsdatum: 18.6.1974 Geburtsort: Sharkauschyna, Gebiet Vitebsk/Viciebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenko bewilligt wurde, ist Siarhei Rubnikovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschließen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime. |
21.6.2021 |
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117. |
Aliaksandr Henadzevich BAKHANOVICH Aleksandr Gennadevich BAKHANOVICH |
Аляĸсандр Генадзевiч БАХАНОВIЧ Алеĸсандр Геннадьевич БАХАНОВИЧ |
Position(en): Erster Stellvertretender Minister für Bildung, ehemaliger Rektor der staatlichen Technischen Universität Brest Geburtsdatum: 15.9.1972 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner früheren Position als Rektor der staatlichen Technischen Universität Brest, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenko bewilligt wurde, war Aliaksandr Bakhanovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschließen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen. Im Januar 2023 wurde Aliaksandr Bakhanovich zum Ersten Stellvertretenden Minister für Bildung der Republik Belarus ernannt. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime |
21.6.2021 |
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118. |
Mikhail Ryhoravich BARAZNA Mikhail Grigorevich BOROZNA |
Міхаіл Рыгоравіч БАРАЗНА Михаил Григорьевич БОРОЗНА |
Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie Geburtsdatum: 20.11.1962 Geburtsort: Rakusheva, Gebiet Mahileu/Mogiliev, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie ist Mikhail Barazna verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschließen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen. Daher ist Mikhail Barazna für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime. |
21.6.2021 |
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119. |
Maxim Uladzimiravich RYZHANKOU Maxim Vladimirovich RYZHENKOV |
Максім Уладзіміравіч РЫЖАНКОЎ Максим Владимирович РЫЖЕНКОВ |
Position(en): Außenminister; Erster Stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung Geburtsdatum: 19.6.1972 Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Erster Stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung steht Maxim Ryzhankou in enger Verbindung zum Präsidenten und ist für die Durchsetzung der Befugnisse des Präsidenten in der Innen- und Außenpolitik verantwortlich. In über 20 Jahren seiner Laufbahn im belarussischen Staatsdienst hatte er eine Reihe von Ämtern inne, u. a. im Außenministerium und in verschiedenen Botschaften. Als Außenminister befindet er sich nach wie vor in einer Machtposition und setzt weiterhin die Außenpolitik des Lukaschenko-Regimes um. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime. |
21.6.2021 |
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120. |
Dzmitry Aliaksandravich LUKASHENKA Dmitry Aleksandrovich LUKASHENKO |
Дзмітрый Аляксандравіч ЛУКАШЭНКА Дмитрий Александрович ЛУКАШЕНКО |
Geschäftsmann, Vorsitzender des Sportclubs des Präsidenten Geburtsdatum: 23.03.1980 Geburtsort: Mogilev/Mahiliou, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Dzmitry Lukashenka ist Aliaksandr Lukashenkas Sohn und Geschäftsmann. Seit 2005 ist er Vorsitzender des staatlich-öffentlichen Vereins „Sportclub des Präsidenten“ und 2020 wurde er in dieses Amt wiedergewählt. Über diese Einrichtung macht er Geschäfte und kontrolliert eine Reihe von Unternehmen. Er wohnte der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei. Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es. |
21.6.2021 |
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121. |
Liliya Valereuna LUKASHENKA (SIAMASHKA) Liliya Valerevna LUKASHENKO (SEMASHKO) |
Лiлiя Валер'еўна ЛУКАШЭНКА (СЯМАШКА) Лилия Валерьевна ЛУКАШЕНКО (СЕМАШКО) |
Position(en): Geschäftsfrau, Direktorin einer Kunstgalerie Geburtsdatum: 29.10.1979 Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 4291079A047PB1 |
Liliya Lukashenka ist Viktar Lukashenkas Ehefrau und Aliaksandr Lukashenkas Schwiegertochter. Sie war mit einer Reihe sehr bekannter Unternehmen eng verbunden, die vom Lukaschenka-Regime profitiert haben, darunter Dana Holdings/Dana Astra und der Konzern Belkhudozhpromysly. Zusammen mit ihrem Ehemann Viktar Lukashenka wohnte sie der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei. Sie ist derzeit Direktorin der Kunstgalerie „Art Chaos“. Ihre Geschäftstätigkeiten werden von regimenahen Medien gefördert. Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. |
21.6.2021 |
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122. |
Valeri Valerevich IVANKOVICH Valery Valerevich IVANKOVICH |
Валерый Валер’евіч IВАНКОВIЧ Валерий Валерьевич ИВАНКОВИЧ |
Position(en): Generaldirektor von OJSC „MAZ“ Geburtsdatum: 15.2.1971 Geburtsort: Novopolotsk, Weißrussische SSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Generaldirektor von OJSC „MAZ“ trägt Valeri Ivankovich die Verantwortung für die Festnahme von MAZ-Mitarbeitern durch Sicherheitskräfte auf dem MAZ-Betriebsgelände und für die Entlassung von MAZ-Beschäftigten, die an friedlichen Protesten gegen das Regime teilnahmen. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. Er wurde von Lukaschenko zum Mitglied der Kommission ernannt, die mit dem Entwurf von Änderungen an der belarussischen Verfassung betraut wurde. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime. |
21.6.2021 |
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123. |
Aliaksandr Yauhenavich SHATROU Alexander (Alexandr) Evgenevich SHATROV |
Аляксандр Яўгенавiч ШАТРОЎ Александр Евгеньевич ШАТРОВ |
Position(en): Geschäftsmann, Anteilseigner und ehemaliger Geschäftsführer von Synesis LLC Geburtsdatum: 9.11.1978 Geburtsort: früher UdSSR (jetzt Russische Föderation) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: russisch, belarussisch Persönliche Kennnummer: 3091178A002VF5 |
Als ehemaliger Geschäftsführer und ehemaliger Mehrheitsanteilseigner von Synesis LLC war Alexander Shatrov für den Beschluss dieses Unternehmens verantwortlich, den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform, Kipod, zur Verfügung zu stellen, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann. Daher trägt er zu Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition durch den Staatsapparat bei. Eigenen Angaben zufolge stellt Synesis den belarussischen Behörden die Plattform Kipod inzwischen nicht mehr zur Verfügung, nach Berichten der Vereinigung belarussischer Sicherheitskräfte BYPOL wird Kipod jedoch nach wie vor von den staatlichen Sicherheitsorganen genutzt. Synesis gehört zu den Unternehmen, die in dem mit dem Dekret von Aliaksandr Lukashenka eingerichteten Hi-Tech-Park angesiedelt sind, und genießt daher zahlreiche Vergünstigungen, wie die Befreiung von der Einkommenssteuer, der MwSt., von Offshore-Gebühren, Zöllen u. dgl. Synesis LLC und ihre Filiale Panoptes profitieren von ihrer Beteiligung am staatlichen Sicherheitsüberwachungssystem. Auch andere Unternehmen, wie BelBet und Synesis Sport, deren Eigentümer oder Miteigentümer Shatrov war, profitieren von Regierungsaufträgen. Er gab öffentliche Erklärungen ab, in denen er die Menschen, die gegen das Lukashenka-Regime protestierten, kritisierte und das Fehlen von Demokratie in Belarus relativierte. Damit profitiert er vom Lukashenka-Regime und unterstützt dieses. Er ist nach wie vor Anteilseigner von Synesis LLC. |
21.6.2021 |
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124. |
Siarhei Siamionavich TSIATSERYN Sergei Semionovich TETERIN |
Сяргей Сямёнавiч ЦЯЦЕРЫН Сергей Семёнович ТЕТЕРИН |
Position(en): Geschäftsmann, Eigentümer von BelGlobalStart, Miteigentümer von VIBEL, ehemaliger Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands Geburtsdatum: 7.1.1961 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Siarhei Tsiatseryn zählt zu den führenden in Belarus tätigen Geschäftsleuten und hat (durch seine Firma BelGlobalStart) Wirtschaftsinteressen im Vertrieb von alkoholischen Getränken, Lebensmitteln und Möbeln. Er gehört zum inneren Kreis von Lukaschenka. 2019 wurde BelGlobalStart die Möglichkeit gegeben, mit dem Bau eines multifunktionellen Geschäftszentrums gegenüber dem Präsidentenpalast in Minsk zu beginnen. Siarhei Tsiatseryn ist Miteigentümer des Unternehmens VIBEL, das Werbespots auf einer Reihe von Kanälen des belarussischen Staatsfernsehens verkauft. Er war Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands und ehemaliger Berater Lukashenkas für Sportangelegenheiten. |
21.6.2021 |
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125. |
Mikail Safarbekovich GUTSERIEV |
Микаил (Михаил) Сафарбекович ГУЦЕРИЕВ |
Position(en): Unternehmer; ehemaliger Anteilseigner und Leiter von Slavkali; Verwaltungsratsvorsitzender und Anteilseigner von: JSC Mospromstroi, Industrial Financial Group Safmar JSC, LLC Proekt Grad; Mitglied des Verwaltungsrats und Anteilseigner von JSC NKNeftisa Geburtsdatum: 9.3.1958 Geburtsort: Akmolinsk, UdSSR (jetzt Kasachstan) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: russisch |
Mikail Gutseriev ist ein prominenter russischer Geschäftsmann mit Geschäftsinteressen im Energiesektor, im Sektor kritischer Mineralien und in anderen Sektoren. Darüber hinaus ist er im postsowjetischen Kultursektor tätig. Er ist ein langjähriger Bekannter von Alexander Lukaschenko und konnte dank dieser Verbindung zur politischen Elite in Belarus erheblichen Reichtum anhäufen und Einfluss gewinnen. Safmar, eine Organisation mit Verbindungen zu Mikail Gutseriev, war die einzige russische Ölgesellschaft, die belarussische Raffinerien während der Energiekrise zwischen Belarus und Russland im Frühjahr 2020 weiterhin mit Öl belieferte. Mikail Gutseriev unterstützte Lukaschenko auch bei Streitigkeiten mit Russland über Öllieferungen. Mikail Gutseriev war Vorsitzender des Verwaltungsrats und Anteilseigner des Unternehmens Slavkali, das die Nezhinsky-Anlage für den Abbau und die Verarbeitung der Kaliumchloridvorkommen der Kalilagerstätte von Starobinsky bei Lyuban errichtet hat. Diese Investition in Höhe von 2 Mrd. USD war die größte in Belarus. Lukaschenko versprach, die Stadt Lyuban zu Ehren von Mikail Gutseriev in „Gutserievsk“ umzubenennen. Das Projekt Nezhinsky wurde verstaatlicht. Nach belarussischem Recht sollte Mikail Gutseriev für die Verstaatlichung der Anlage entschädigt werden, und Mikail Gutseriev hat erklärt, dass er mit dem Regime über die Frage der Entschädigung verhandelt . Zu Mikail Gutserievs Unternehmungen in Belarus gehörten auch die Slavneft-Tankstellen und Erdöllager sowie ein Hotel, ein Geschäftszentrum und ein Flughafen-Terminal in Minsk. Lukaschenko dankte Mikail Gutseriev für seine finanziellen Zuwendungen zu wohltätigen Zwecken und für die Investitionen in Höhe von Milliarden Dollar in Belarus. Mikail Gutseriev hat an der Amtseinführung von Lukaschenko im Jahr 2020 teilgenommen. Im selben Jahr erschienen Lukaschenko und Mikail Gutseriev bei der Eröffnung einer orthodoxen Kirche, die von Letzterem finanziert wurde. Mikail Gutseriev unterstützte die Anschaffung von CT-Scannern für Belarus während der COVID-19-Krise. 2024 gewann Lukaschenkos Schwiegertochter den Wettbewerb „Chanson des Jahres“, der von Mikail Gutserievs Radiosender organisiert wurde und dazu beitrug, ihr als öffentliche Person Aufwind zu geben, bevor sie 2025 die Wahlkampfleiterin für die belarussischen Wahlen wurde. Mikail Gutseriev profitiert daher vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es. |
21.6.2021 |
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126. |
Aliaksey Ivanavich ALEKSIN Alexei Ivanovich OLEKSIN |
Аляксей Іванавіч АЛЕКСІН Алексей Иванович ОЛЕКСИН |
Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe Geburtsdatum: Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Aliaksei Aleksin ist einer der führenden Geschäftsleute in Belarus mit Geschäftsinteressen in den Bereichen Erdöl und Energie, Immobilien, Entwicklung, Logistik, Tabak, Einzelhandel, Finanzen usw. Er unterhält enge Beziehungen zu Aliaksandr Lukashenka und dessen Sohn und ehemaligem nationalen Sicherheitsberater Viktar Lukashenka. Aliaksei Aleksin ist aktives Mitglied in der Biker-Bewegung in Belarus, einem Hobby, das er mit Viktar Lukashenka teilt. Sein Unternehmen besitzt eine Immobilie in „Alexandria 2“ (Region Mogilev), die allgemein als „Residenz des Präsidenten“ bezeichnet wird, weil sich Aliaksandr Lukashenka dort regelmäßig aufhält. Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, Initiator und Mitverwalter des Projekts der Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret errichtet wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Bremino-Orsha-Zone sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Aleksin und andere Miteigentümer der Bremino-Gruppe wurden durch Viktar Lukashenka unterstützt. Die Unternehmen „Inter Tobacco“ und „Energo-Oil“, die Aleksin und nahen Angehörigen von Aleksin gehören, erhielten auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukashenka unterzeichneten Dekrets ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus und staatliche Unterstützung für die Gründung von „Tabakierka“-Kiosken. Aleksin war vermutlich an der Gründung von GardServis, dem ersten von der Regierung genehmigten privaten Militärunternehmen in Belarus, beteiligt, dem Verbindungen zum belarussischen Sicherheitsapparat nachgesagt werden. Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es. |
21.6.2021 |
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127. |
Aliaksandr Mikalaevich ZAITSAU Alexander (Alexandr) Nikolaevich ZAITSEV |
Аляксандр Мiкалаевiч ЗАЙЦАЎ Александр Николаевич ЗАЙЦЕВ |
Position(en): Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe und der Sohra-Gruppe Geburtsdatum: 22.11.1976 Geburtsort: Rushany, Region/Oblast Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Aliaksandr Zaitsau ist der ehemalige Assistent von Viktar Lukashenka, dem Sohn und ehemaligen nationalen Sicherheitsberater von Aliaksandr Lukashenka. Durch seinen Zugang zur Lukashenka-Familie erhält Zaitsau lukrative Verträge für seine wirtschaftlichen Unternehmungen. Er hatte enge Verbindungen zur Sohra-Gruppe, der Rechte für die Ausfuhr von Produkten aus staatseigenen Unternehmen (Traktoren, Lastkraftwagen) an die Golfstaaten und afrikanische Länder gewährt werden. Er ist ferner Miteigentümer und Vorsitzender des Rates der an der Bremino-Gruppe Beteiligten. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Zone Bremino-Orsha sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Zaitsau und andere Eigentümer der Bremino-Gruppe wurden von Viktar Lukashenka unterstützt. Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses. |
21.6.2021 |
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128. |
Ivan Branislavavich MYSLITSKI Ivan Bronislavovich MYSLITSKIY |
Іван Браніслававіч МЫСЛІЦКІ Иван Брониславович МЫСЛИЦКИЙ |
Erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium Geburtsdatum: 23.10.1976 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Ivan Myslitski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden. In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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129. |
Aleh Mikalaevich, BELIAKOU Oleg Nikolaevich BELIAKOV |
Алег Мiĸалаевiч БЕЛЯКОЎ Олег Ниĸолаевич БЕЛЯКОВ |
Position: Leiter der Abteilung für ideologische Arbeit und Personalbetreuung im belarussischen Innenministerium, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium Geburtsdatum: Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, war Aleh Beliakou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukashenka an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden. In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Leiter der Abteilung für ideologische Arbeit und Personalbetreuung im belarussischen Innenministerium. |
21.6.2021 |
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130. |
Uladzislau Aliakseevich MANDRYK Vladislav Alekseevich MANDRIK |
Уладзіслаў Аляксеевіч МАНДРЫК Владислав Алексеевич МАНДРИК |
Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium Geburtsdatum: 04.07.1971 Geburtsort: Nationaler Personalausweis: 3040771A125PB2; Reisepass-Nr.: MP3810311. Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Uladzislau Mandryk verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden. In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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131. |
Andrei Mikalaevich DAILIDA Andrei Nikolaevich DAILIDA |
Андрэй Мiкалаевiч ДАЙЛIДА Андрей Ниĸолаевич ДАЙЛИДА |
Position: Leiter der Abteilung Hinterlandlogistik des belarussischen Innenministeriums, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium Geburtsdatum: 1.7.1974 Geburtsort: Reisepass-Nr.: KH2133825 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, war Andrei Dailida verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukashenka an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden. In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter. Für seine Tätigkeit als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium hat er im Dezember 2020 den Orden des Präsidenten für besondere Verdienste am Mutterland erhalten und somit vom Lukashenka-Regime profitiert. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Leiter der Abteilung Hinterlandlogistik des belarussischen Innenministeriums. |
21.6.2021 |
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132. |
Aleh Mikalaevich LASHCHYNOUSKI Oleg Nikolaevich LASHCHINOVSKII |
Алег Мікалаевіч ЛАШЧЫНОЎСКІ Олег Николаевич ЛАЩИНОВСКИЙ |
Ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium Geburtsdatum: 12.05.1963 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als ehemals stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, war Aleh Lashchynouski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums in diesen Hafteinrichtungen festgehalten wurden. In seiner ehemaligen Funktion war er für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen verantwortlich; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Festgenommenen unterzogen wurden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
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133. |
Zhana Uladzimirauna BATURYTSKAIA Zhanna Vladimirovna BATURITSKAYA |
Жана Уладзіміраўна БАТУРЫЦКАЯ Жанна Владимировна БАТУРИЦКАЯ |
Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium Geburtsdatum: 20.04.1972 Geburtsort: Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Zhana Baturitskaia verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden. In ihrer Funktion trägt sie die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge, brutale Folter. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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134. |
Dzmitry Mikalaevich STREBKOU Dmitry Nikolaevich STREBKOV |
Дзмітрый Мікалаевіч СТРЭБКОЎ Дмитрий Николаевич СТРЕБКОВ |
Position(en): Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino; Abgeordneter des Stadtrates von Zhodino Geburtsdatum: 19.3.1977 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino ist Dzmitry Strebkou verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dieser Haftanstalt und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt und dem dazugehörigen Untersuchungsgefängnis festgehalten wurden. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
21.6.2021 |
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135. |
Yauhen Andreevich SHAPETSKA Evgeniy Andreevich SHAPETKO |
Яўген Андрэевіч ШАПЕЦЬКА Евгений Андреевич ШАПЕТЬКО |
Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina Geburtsdatum: 30.03.1989 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Shapetska verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dem Isolationszentrum und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt festgehalten wurden. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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136. |
Ihar Ryhoravich KENIUKH Igor Grigorevich KENIUKH |
Ігар Рыгоравіч КЕНЮХ Игорь Григорьевич КЕНЮХ |
Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina Geburtsdatum: 21.01.1980 Geburtsort: Gebiet Gomel, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Ihar Keniukh verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Schlägen und Folter — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Er hat Druck auf das medizinische Personal ausgeübt, damit Ärzte entlassen wurden, die mit Demonstranten sympathisierten. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten „Ihre Rechte“ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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137. |
Hleb Uladzimiravich DRYL Gleb Vladimirovich DRIL |
Глеб Уладзіміравіч ДРЫЛЬ Глеб Владимирович ДРИЛЬ |
Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina Geburtsdatum: 12.05.1980 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses ist Hleb Dryl verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Schlägen und Folter — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Nach Zeugenaussagen wurden einige der vom 9.-12. August 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Frauen schwer geschlagen. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten „Ihre Rechte“ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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138. |
Uladzimir Iosifavich LAPYR Vladimir Yosifovich LAPYR |
Уладзімір Іосіфавіч ЛАПЫР Владимир Иосифович ЛАПЫРЬ |
Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina Geburtsdatum: 21.08.1977 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Uladzimir Lapyr verantwortlich für entsetzliche Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Schlägen und Folter — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten „Ihre Rechte“ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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139. |
Aliaksandr Uladzimiravich VASILIUK Alexander (Alexandr) Vladimirovich VASILIUK |
Аляксандр Уладзіміравіч ВАСІЛЮК Александр Владимирович ВАСИЛЮК |
Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees Geburtsdatum: 08.05.1975 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Vasiliuk verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des oppositionellen Koordinierungsrates wie der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava, die von Menschenrechtsorganisationen als politische Gefangene eingestuft wird, verantwortlich. Darüber hinaus ist er für die Festnahme mehrerer oppositioneller Medienvertreter verantwortlich. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. |
21.6.2021 |
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140. |
Yauhen Anatolevich ARKHIREEU Evgeniy Anatolevich ARKHIREEV |
Яўген Анатольевіч АРХІРЭЕЎ Евгений Анатольевич АРХИРЕЕВ |
Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Zentralbüro des Ermittlungskomitees Geburtsdatum: 1.07.1977 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Yauhen Arkhireeu verantwortlich für die Einleitung politisch motivierter Strafverfahren, insbesondere gegen Mitglieder des oppositionellen Koordinierungsrates und andere Demonstranten, und die damit verbundenen Ermittlungen. Solche Ermittlungen bezwecken die Einschüchterung von Demonstranten und die Kriminalisierung der Teilnahme an friedlichen Protesten. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. |
21.6.2021 |
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141. |
Aliaksei Iharavich KAURYZHKIN Alexey Igorovich KOVRYZHKIN |
Аляĸсей Ігаравіч КАЎРЫЖКІН Алеĸсей Игоревич КОВРИЖКИН |
Leiter der Ermittlungsgruppe, Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee Geburtsdatum: 03.11.1981 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksei Kauryzhkin verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des Wahlkampfteams des Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika und von Mitgliedern des Koordinierungsrates wie des Rechtsanwalts Maksim Znak, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener eingestuft wird. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. |
21.6.2021 |
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142. |
Aliaksandr Dzmitryevich AHAFONAU Alexander (Alexandr) Dmitrievich AGAFONOV |
Аляксандр Дзмітрыевіч АГАФОНАЎ Александр Дмитриевич АГАФОНОВ |
Erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee Geburtsdatum: 13.03.1982 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Ahafonau verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme von Siarhei Tsikhanousky (Präsidentschaftskandidat und Aktivist der Opposition, Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya) und anderen politischen Aktivisten wie Mikalai Statkevich und Dzmitry Kazlou. Siarhei Tsikhanousky, Dzmitry Kazlou und Mikalai Statkevich werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. |
21.6.2021 |
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143. |
Kanstantsin Fiodaravich BYCHAK Konstantin Fedorovich BYCHEK |
Канстанцін Фёдаравіч БЫЧАК Константин Фёдорович БЫЧЕК |
Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung Geburtsdatum: 20.09.1985 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung war Kanstantin Bychak für die politisch motivierten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika zuständig. Die Kandidatur von Babarika wurde von der Zentralen Wahlkommission abgelehnt. Dieser Beschluss geht auf einen Bericht des KGB und offizielle Erklärungen von Bychak im Fernsehen zurück, in denen er Babarika der Geldwäsche beschuldigte, obwohl die betreffenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen waren. Am 26. Oktober 2020 äußerte sich Bychak im staatlichen Fernsehen und drohte friedlichen Demonstranten damit, dass ihr Handeln als terroristische Straftat eingestuft würde. Daher ist er für Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
21.6.2021 |
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144. |
Andrei Siarheevich BAKACH Andrei Sergeevich BAKACH |
Андрэй Сяргеевiч БАКАЧ Андрей Сергеевич БАКАЧ |
Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaysky von Minsk Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses des Gebiets Grodno/Hrodna Geburtsdatum: 19.11.1983 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten der Verwaltung des Stadtbezirks Pervomaysky von Minsk (seit Dezember 2019) war Andrei Bakach verantwortlich für das Handeln der zu seinem Polizeibezirk gehörenden Polizeikräfte und für alle in der Polizeidienststelle erfolgten Handlungen. Während seiner Zeit als Leiter wurden in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle friedliche Demonstranten einer brutalen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses des Gebiets Grodno/Hrodna. |
21.6.2021 |
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145. |
Aliaksandr Uladzimiravich, PALULEKH Aleksandr Vladimirovich POLULEKH |
Аляксандр Уладзіміравіч ПАЛУЛЕХ Александр Владимирович ПОЛУЛЕХ |
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk Geburtsdatum: 25.06.1979 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Leiter der Direktion „Innere Angelegenheiten“ der Bezirksverwaltung von Frunsensky in Minsk ist Aliaksandr Palulekh verantwortlich für die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 durch Polizeikräfte verübten Repressionen gegen friedliche Demonstranten, insbesondere durch Misshandlung, auch Folter, von friedlichen Demonstranten, die in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle festgehalten wurden. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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146. |
Aliaksandr Aliaksandravich ZAKHVITSEVICH Aleksandr Aleksandrovich ZAKHVITSEVICH |
Аляксандр Аляксандравіч ЗАХВІЦЭВІЧ Александр Александрович ЗАХВИЦЕВИЧ |
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk Geburtsdatum: 01.01.1977 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Zakhvitsevich zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunsensky und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten in diesem Bezirk. Zakhvitsevich unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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147. |
Siarhei Uladzimiravich USHAKOU Sergei Vladimirovich USHAKOV |
Сяргей Уладзiмiравiч УШАКОЎ Сергей Владимирович УШАКОВ |
Position(en): Leiter und ehemaliger stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzensky von Minsk Geburtsdatum: 22.8.1980 Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzensky von Minsk war Siarhei Ushakou zuständig für die Kriminalpolizei und verantwortlich für das Handeln seiner Untergebenen, insbesondere für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunzensky und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ushakou direkt unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. Er ist derzeit Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzensky von Minsk. |
21.6.2021 |
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148. |
Siarhei Piatrovich ARTSIOMENKA Sergei Petrovich ARTEMENKO / ARTIOMENKO |
Сяргей Пятровіч АРЦЁМЕНКА Сергей Петрович АРТЁМЕНКО |
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky von Minsk Geburtsdatum: 26.03.1973 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky in Minsk ist Siarhei Artemenko zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen in der Polizeidienststelle Pervomaisky von Minsk und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ein Beispiel hierfür ist die Misshandlung von Maksim Haroshin, einem Besitzer eines Blumenladens, der verhaftet wurde, nachdem er den Teilnehmerinnen des Frauenmarsches vom 13. Oktober 2020 Blumen geschenkt hatte. Artemenko übte Druck auf Bürgerinnen und Bürger aus, um diese von der Teilnahme an friedlichen Demonstrationen abzuhalten. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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149. |
Aliaksandr Mikhailavich RYDZETSKI Aleksandr Mikhailovich RIDETSKIY |
Аляксандр Міхайлавіч РЫДЗЕЦКІ Александр Михайлович РИДЕЦКИЙ |
Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk, Leiter der Direktion für innere Sicherheit des Staatskomitees für forensische Untersuchung Geburtsdatum: 14.08.1978 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner ehemaligen Funktion als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky, Minsk, ist Aliaksandr Rydzetski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dem Bezirk festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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150. |
Dzmitry Iauhenevich BURDZIUK Dmitry Evgenevich BURDIUK |
Дзмітрый Яўгеньевіч БУРДЗЮК Дмитрий Евгеньевич БУРДЮК |
Funktion: Stellvertretender Leiter der Hauptabteilung strafrechtliche Ermittlungen der Kriminalpolizei des Innenministeriums der Republik Belarus; Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky; Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky von Minsk Geburtsdatum: 31.1.1980 Geburtsort: Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3310180C009PB7 Reisepass-Nr.: MP3567896 |
Als im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 im Stadtbezirk Partizansky friedliche Demonstranten und Passanten brutal zusammengeschlagen und gefoltert wurden, war Dzmitry Burdziuk als damaliger Leiter des Polizeikommissariats in diesem Stadtbezirk hierfür verantwortlich. Er wurde im Dezember 2020 zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky ernannt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
21.6.2021 |
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151. |
Vital Vitalevich KAPILEVICH Vitaliy Vitalevich KAPILEVICH |
Віталь Вітальевіч КАПIЛЕВIЧ Виталий Витальевич КАПИЛЕВИЧ |
Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk; Ehemaliger Stellvertretender Leiter der Hauptdirektion für Drogenkontrolle und Bekämpfung des Menschenhandels des Innenministeriums der Republik Belarus; Stellvertretender Leiter der Hauptabteilung strafrechtliche Ermittlungen der Kriminalpolizei des Innenministeriums der Republik Belarus Geburtsdatum: 26.11.1988 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner ehemaligen Position als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk ist Vital Kapilevich verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Polizeikommissariat im Stadtbezirk Leninsky. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. |
21.6.2021 |
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152. |
Kiryl Stanislavavich KISLOU Kirill Stanislavovich KISLOV |
Кірыл Станіслававіч КIСЛОЎ Кирилл Станиславович КИСЛОВ |
Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk; Ehemaliger Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk; Stellvertretender Leiter der Akademie des Innenministeriums der Republik Belarus Geburtsdatum: 2.1.1979 Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner ehemaligen Position als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk ist Kiryl Kislou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von in den Räumen dieser Polizeidienststelle festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für zahlreiche Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten verantwortlich, die durch seine Untergebenen verübt wurden. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Leiter der Akademie des Innenministeriums der Republik Belarus. Daher unterstützt er das Lukaschenko-Regime und ist für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
21.6.2021 |
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153. |
Siarhei Aliaksandravich VAREIKA Sergey Aleksandrovich VAREIKO |
Сяргей Аляĸсандравіч ВАРЭЙКА Сергей Алеĸсандрович ВАРЕЙКО |
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk, ehemaliger stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk Geburtsdatum: 01.02.1980 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky war Siarhei Vareika verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten. Am 21. Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk ernannt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft. |
21.6.2021 |
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154. |
Siarhei Feliksavich DUBAVIK Sergey Feliksovich DUBOVIK |
Сяргей Феліĸсавіч ДУБАВІК Сергей Фелиĸсович ДУБОВИК |
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky Geburtsdatum: 01.02.1974 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky ist Siarhei Dubavik verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern. Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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155. |
Aliaksandr Mechyslavavich ANDRYEUSKI Alexander (Alexandr) Mechislavovich ANDRIEVSKII |
Аляĸсандр Мечыслававіч АНДРЫЕЎСКІ Алеĸсандр Мечиславович АНДРИЕВСКИЙ |
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk Geburtsdatum: 29.04.1982 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Andryeuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Festgehaltenen mussten sich stundenlang mit gebeugtem Kopf hinknien, wurden brutal geschlagen und es wurde ein Taser gegen sie eingesetzt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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156. |
Vital Mikhailavich MAKRYTSKI Vitalii Mikhailavich MAKRITSKII |
Віталь Міхайлавіч МАКРЫЦКІ Виталий Михайлович МАКРИЦКИЙ |
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk (bis 17. Dezember 2020); seit dem 17. Dezember 2020 Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky von Minsk Geburtsdatum: 17.02.1975 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk war Vital Makrytski verantwortlich für die Aufsicht über das brutale Schlagen und Foltern von friedlichen Demonstranten und Passanten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen dieser Polizeidienststelle. Im Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Minsker Stadtbezirk Partizansky befördert. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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157. |
Yauhen Aliakseevich URUBLEUSKI Evgenii Alekseevich VRUBLEVSKII |
Яўген Аляĸсеевіч УРУБЛЕЎСКІ ЕвгенийАлеĸсеевич ВРУБЛЕВСКИЙ |
Leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina Geburtsdatum: 28.01 1966 Geburtsort: Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Urubleuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Isolationszentrum für Straftäter festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen und Medienberichten war er persönlich daran beteiligt, als im August 2020 festgenommene Bürgerinnen und Bürger brutal geschlagen wurden. Daher ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. |
21.6.2021 |
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158. |
Mikalai Mikalaevich KARPIANKAU Nikolai Nikolaevich KARPENKOV |
Міĸалай Міĸалаевіч КАРПЯНКОЎ Ниĸолай Ниĸолаевич КАРПЕНКОВ |
Stellvertretender Innenminister, ehemaliger Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium Geburtsdatum: 06.09.1968 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium ist Mikalai Karpiankau verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten, und für deren willkürliche Festnahme und Inhaftierung. Zahlreiche Zeugenaussagen, Fotos und Videos belegen, dass die Gruppe unter seinem Befehl friedliche Demonstranten schlug, sie mit Feuerwaffen bedrohte und sie festnahm. Am 6. September 2020 wurde Karpiaukou dabei gefilmt, wie er eine Glastür eines Cafés, in dem sich friedliche Demonstranten verstecken, mit einem Stock einschlug und sie brutal festnahm. Es wurde eine Aufnahme veröffentlicht, in der er damit droht, dass seine Abteilung Feuerwaffen gegen die Demonstranten einsetzen werde. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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159. |
Mikhail Viachaslavavich HRYB Mikhail Viacheslavovich GRIB |
Міхаіл Вячаслававіч ГРЫБ Михаил Вячеславович ГРИБ |
Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk Geburtsdatum: 29.07 1980 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Mikhail Hryb war von März 2019 bis Oktober 2020 Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Vitebsk; anschließend wurde er zum Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ernannt, und ihm wurde der Titel eines Generalmajors der Miliz (Polizei) verliehen. In diesen Funktionen ist er sowohl in der Region Vitebsk bis Oktober 2020 als auch in Minsk ab Oktober 2020 für das Handeln der Polizei verantwortlich, wozu brutale Repressionen gegen friedliche Demonstranten und Verletzungen des Rechts auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung durch die Polizei in Vitebsk und Minsk im Anschluss an die belarussischen Präsidentschaftswahlen von 2020 zählen. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
21.6.2021 |
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160. |
Viktar Genadzevich KHRENIN Viktor Gennadievich KHRENIN |
Віктар Генадзевіч ХРЭНІН Виктор Геннадиевич ХРЕНИН |
Verteidigungsminister Geburtsdatum: 01.08.1971 Geburtsort: Navahrudak/Novogrudek, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Dienstgrad: Generalleutnant Belarussischer Reisepass Nr.: KH2594621 Persönliche Kennnummer: 3010871K003PB1 |
In der Position als Minister für Verteidigung, die er seit dem 20. Januar 2020 bekleidet, ist Viktar Khrenin verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. In mehreren öffentliche Erklärungen bekundete Khrenin seine Bereitschaft, im August 2020 die Armee gegen friedliche Demonstranten einzusetzen, und verglich Demonstranten, die die historische weiß-rot-weißen Flagge trugen, mit Nazi-Kollaborateuren. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime. |
21.6.2021 |
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161. |
Ihar Uladzimiravich HOLUB Igor Vladimirovich GOLUB |
Iгар Уладзiмiравiч ГОЛУБ Игорь Владимирович ГОЛУБ |
Position(en): Direktor der Abteilung Luftfahrt des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation, ehemaliger Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte Geburtsdatum: 19.11.1967 Geburtsort: Chernigov, Gebiet Chernigovskaya, frühere UdSSR (jetzt Ukraine) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Rang: Generalmajor Belarussischer Reisepass Nr.: KH2187962 Persönliche Kennnummer: 3191167E003PB1 |
In seiner früheren Position als Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus war Ihar Holub verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Verkehrsministeriums, Artem Sikorsky, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Maßnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenka-Regime. Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation. |
21.6.2021 |
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162. |
Andrei Mikalaevich GURTSEVICH Andrei Nikolaevich GURTSEVICH |
Андрэй Мікалаевіч ГУРЦЕВИЧ Андрей Николаевич ГУРЦЕВИЧ |
Chef des Hauptstabes, erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe Geburtsdatum: 27.07.1971 Geburtsort: Baranovich, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Dienstgrad: Generalmajor Belarussischer Reisepass Nr.: MP3849920 Persönliche Kennnummer: 3270771C016PB2 |
In seiner Position als Chef des Hauptstabes und erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe ist Andrei Gurtsevich verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. In den nach dem Vorfall abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Maßnahmen der belarussischen Behörden. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime. |
21.6.2021 |
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163. |
Leanid Mikalaevich CHURO Leonid Nikolaevich CHURO |
Леанiд Мiкалаевiч ЧУРО Леонид Николаевич ЧУРО |
Position(en): Vorsitzender des republikanischen Schachverbands – öffentliche Vereinigung „Belarussischer Schachverband“, ehemaliger Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens BELAERONAVIGATSIA Geburtsdatum: 8.7.1956 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Belarussischer Reisepass Nr.: P4289481 Persönliche Kennnummer: 3080756A068PB5 |
In seiner früheren Position als Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens BELAERONAVIGATSIA war Leanid Churo für die Flugverkehrskontrolle in Belarus verantwortlich. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Vorsitzender des republikanischen Schachverbands – öffentliche Vereinigung „Belarussischer Schachverband“. |
21.6.2021 |
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164. |
Aliaksei Mikalaevich AURAMENKA Alexey Nikolaevich AVRAMENKO |
Аляксей Мікалаевіч АЎРАМЕНКА Алексей Николаевич АВРАМЕНКО |
Minister für Verkehr und Kommunikation Geburtsdatum: 11.05.1977 Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Belarussischer Reisepass Nr.: MP3102183 Persönliche Kennnummer: 3110577A020PB2 |
In seiner Position als belarussischer Minister für Verkehr und Kommunikation ist Aliaksei Auramenka verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und für die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. |
21.6.2021 |
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165. |
Artsiom Igaravich SIKORSKI Artem Igorevich SIKORSKIY |
Арцём Iгаравiч СIКОРСКI Артем Игоревич СИКОРСКИЙ |
Position(en): Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens BELAERONAVIGATSIA, ehemaliger Direktor der Abteilung Luftfahrt des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation Geburtsdatum: 1983 Geburtsort: Soligorsk, Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Belarussischer Reisepass Nr.: MP3785448 Persönliche Kennnummer: 3240483A023PB7 |
In seiner früheren Position als Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation war Artsiom Sikorski verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierflugs FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus, Ihar Holub, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Maßnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenka-Regime. Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens BELAERONAVIGATSIA. |
21.6.2021 |
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166. |
Aleh Siarheevich HAIDUKEVICH Oleg Sergeevich GAIDUKEVICH |
Алег Сяргеевіч ГАЙДУКЕВIЧ Олег Сергеевич ГАЙДУКЕВИЧ |
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung, Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Vorsitzender der Liberal-Demokratischen Partei von Belarus Geburtsdatum: 26.3.1977 Geburtsort: Minsk, UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3260377A081PB9 Reisepass-Nr.: MP2663333 |
Aleh Haidukevich ist stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung und Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. In den vom ihm angegebenen öffentlichen Erklärungen begrüßte er die am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 nach Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. In den von ihm abgegebenen öffentlichen Erklärungen schlug Aleh Haidukevich vor, dass belarussische Oppositionsführer im Ausland gefasst und im Kofferraum eines Autos nach Belarus verbracht werden könnten; damit sprach er sich für das anhaltende gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die belarussische demokratische Opposition und belarussische Journalisten aus. Aleh Haidukevich ist der Vorsitzende der Liberal-Demokratischen Partei von Belarus, die Lukaschenko unterstützt. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime. |
21.6.2021 |
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167. |
Ihar Anatolevich KRUCHKOU Igor Anatolevich KRIUCHKOV |
Ігар Анатольевіч КРУЧКОЎ Игорь Анатольевич КРЮЧКОВ |
Leiter des Sonderdienstes für Aktive Maßnahmen (ASAM) der Spezialkräfte des Staatlichen Grenzkomitees Geburtsdatum: 13.4.1976 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3130476M077PB6 |
In seiner Position als Leiter des Sonderdienstes für Aktive Maßnahmen (ASAM) der Spezialkräfte des Komitees für die Staatsgrenzen ist Ihar Kruchkou verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Kräfte, die an der physischen Beförderung von Migranten innerhalb von Belarus hin zur Grenze zwischen Belarus und Mitgliedstaaten der Union beteiligt sind. ASAM verlangt von den beförderten Migranten eine Bezahlung für den Grenzübertritt. Diese Handlungen werden als Teil der Operation „Tor“ durchgeführt. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei. |
2.12.2021 |
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168. |
Anatol Piatrovich LAPO Anatoliy Petrovich LAPPO |
Анатоль Пятровiч ЛАПО/ЛАППО Анатолии Петрович ЛАППО |
Position(en): ehemaliger Generalleutnant und Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees der Republik Belarus (ernannt am 29. Dezember 2016), Leitender Beauftragter für die Staatsgrenzen Geburtsdatum: 24.5.1963 Geburtsort: Kulakovka, Region/Oblast Mogilev, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Reisepass-Nummer: MP4098888 Persönliche Kennnummer: 3240563K033PB5 |
In seiner ehemaligen Position als Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees war Anatol Lapo verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzeinheiten, deren Grenzschutzbeamte nachweislich Migranten zum rechtswidrigen Überschreiten der Grenze zwischen Belarus und Mitgliedstaaten der Union hingeführt, angeleitet oder gezwungen haben und deren vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung ihrer Aufgaben Versuche von Migranten, diese Grenze zu überschreiten, erleichtert. Er ist damit verantwortlich für die Organisation von Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union. Er wurde im Mai 2023 in die Militärreserve versetzt. |
2.12.2021 |
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169. |
Kanstantsin Henadzevich MOLASTAU Konstantin Gennadevich MOLOSTOV |
Канстанцiн Генадзьевiч МОЛАСТАЎ Константин Геннадьевич МОЛОСТОВ |
Position(en): Oberst, Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees, ehemaliger Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Grodno (ernannt am 1. Oktober 2014), Militäreinheit 2141, Beauftragter für die Staatsgrenzen Geburtsdatum: 30.5.1970 Geburtsort: Krasnoarmeysk, Region Saratov, Russische Föderation Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Reisepass-Nummer: KH2479999 Persönliche Kennnummer: 3300570K025PB3 |
In seiner früheren Position als Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Grodno war Kanstantsin Molastau verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Grodno erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei. Er wurde von Lukaschenka zum Vorsitzenden des Staatlichen Grenzkomitees ernannt. |
2.12.2021 |
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170. |
Pavel Mikalaevich KHARCHANKA Pavel Nikolaevich KHARCHENKO |
Павел Мікалаевіч Харчанка Павел Николаевич ХАРЧЕНКО |
Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Polotsk Geburtsdatum: 29.3.1981 Geburtsort: Chita, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Polotsk ist Pavel Kharchanka verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzeinheit Polotsk erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei. |
2.12.2021 |
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171. |
Ihar Mikalaevich GUTNIK Igor Nikolaevich GUTNIK |
Iгар Мiкалаевiч ГУТНIК Игорь Николаевич ГУТНИК |
Position(en): Oberst, Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees, ehemaliger Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Brest Geburtsdatum: 17.12.1974 Geburtsort: Dorf Zabolotye, Bezirk Smolevichi, Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Anschrift: 90 Heroes of Defense of the Brest Fortress St., 224018, Brest, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Reisepass-Nummer: BM1962867 |
In seiner früheren Position als Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Brest war Ihar Gutnik, der 2018 als einer der loyal zu Lukashenka stehenden Kandidaten Abgeordneter des Regionalrates Brest wurde, verantwortlich für die Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Brest erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei. Er wurde von Lukaschenka zum stellvertretenden Vorsitzenden des Staatlichen Grenzkomitees ernannt. |
2.12.2021 |
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172. |
Aliaksandr Barysavich DAVIDZIUK Aleksandr Borisovich DAVIDIUK |
Аляксандр Барысавіч ДАВІДЗЮК Александр Борисович ДАВИДЮК |
Oberst, Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Lida, Militäreinheit 1234 (ernannt am 27. September 2016), Delegierter des Grenzschutzes Mitglied des Abgeordnetenrates des Bezirks Lida, Wahlkreis 28 (Amtsantritt am 2. Februar 2018) Geburtsdatum: 4.5.1973 Geburtsort: Novograd-Volynsky, Region Zhytomyr, früher UdSSR (jetzt Ukraine) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Reisepass-Nr.: KH2613034 Persönliche Kennnummer: 3040573E050PB7 |
In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Lida ist Aliaksandr Davidziuk verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzeinheit Lida erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei. |
2.12.2021 |
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173. |
Maksim Viktaravich BUTRANETS Maxim Viktorovich BUTRANETS |
Максiм Вiктаравiч БУТРАНЕЦ Максим Викторович БУТРАНЕЦ |
Position(en): Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Brest, ehemaliger Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Smorgon, Militäreinheit 2044 (ernannt im März 2018), Delegierter des Grenzschutzes Geburtsdatum: 12.12.1978 Geburtsort: Sverdlovsk, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner früheren Position als Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Smorgon war Maksim Butranets verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Smorgon erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten. Maksim Butranets erklärte ferner, dass die Zahl der Migranten an der Grenze zwischen Belarus und Litauen — trotz des auf litauischer Seite festgestellten erheblichen Anstiegs — auf dem üblichen Niveau geblieben sei. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei. Er wurde zum Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Brest ernannt. |
2.12.2021 |
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174. |
Anatol Anatolyevich GLAZ Anatoliy Anatolyevich GLAZ |
Анатоль Анатольевіч ГЛАЗ Анатолий Анатольевич ГЛАЗ |
Leiter der Abteilung Information und Digitale Diplomatie (Sprecher) des Außenministeriums von Belarus Geburtsdatum: 31.7.1982 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Anatol Glaz ist seit 11. Juni 2018 Leiter der Abteilung Information und Digitale Diplomatie und Sprecher des Außenministeriums von Belarus. In dieser Eigenschaft gab er eine Reihe öffentlicher Erklärungen ab, in denen er die Politik des Lukashenka-Regimes bei den jüngsten Versuchen zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze von Mitgliedstaaten der Union unterstützte. Ferner verteidigte er öffentlich die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte erzwungene Landung des Passagierfluges FR4978 auf dem Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapiega und ist eine Form der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. Er unterstützt daher das Lukashenka-Regime. |
2.12.2021 |
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175. |
Siarhei Aliaksandravich EPIKHAU Sergei Aleksandrovich EPIKHOV |
Сяргей Аляксандравіч ЕПІХАЎ Сергей Александрович ЕПИХОВ |
Richter am Regionalgericht Minsk Geburtsdatum: 16.5.1966 Anschrift: 38 Timoshenko St., apt. 198, Minsk, Belarus; 59 L.Tolstoy St., apt. 80, Vileika, Belarus; 14 Kedyshko St., apt. 11, Minsk, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3160566B046PB4 |
In seiner Position als Richter am Regionalgericht Minsk ist Siarhei Epikhau für politisch motivierte Urteile gegen Oppositionsführer und Aktivisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Maria Kolesnikova und Maksim Znak, die von Menschenrechtsorganisationen als politische Gefangene betrachtet werden. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
2.12.2021 |
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176. |
Ihar Viachaslavavich LIUBAVITSKI Igor Viacheslavovich LIUBOVITSKI |
Ігар Вячаслававіч ЛЮБАВІЦКІ Игорь Вячеславович ЛЮБОВИЦКИЙ |
Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus Geburtsdatum: 21.7.1983 Anschrift: Vogel 1K St., apt. 17, Minsk, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3210783C002PB2 |
In seiner Position als Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus ist Ihar Liubavitski für politisch motivierte Urteile gegen Oppositionsführer, Aktivisten und Journalisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener betrachtet wird. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
2.12.2021 |
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177. |
Siarhei Siarheevich GIRGEL Sergei Sergeevich GIRGEL |
Сяргей Сяргеевіч ГІРГЕЛЬ Сергей Сергеевич ГИРГЕЛЬ |
Leitender Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Geburtsdatum: 16.6.1978 Anschrift: 16 Lidskaya St., apt. 165, Minsk, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3160678H018PB5 |
In seiner Position als der Leitende Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft hat Siarhei Girgel das Lukashenka-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Oppositionsführer und Mitglieder der Zivilgesellschaft vertreten. So hat er insbesondere die Strafverfolgung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika durchgeführt, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener anerkannt wird. Siarhei Girgel hat stets bei dem Richter lange Haftstrafen beantragt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
2.12.2021 |
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178. |
Valiantsina Genadzeuna KULIK Valentina Gennadevna KULIK |
Валянціна Генадзьеўна КУЛІК Валентина Геннадьевна КУЛИК |
Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus Geburtsdatum: 15.1.1960 Address:54 Angarskaya St., apt. 48, Minsk, Belarus Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 4150160A119PB2 |
In ihrer Position als Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus ist Valiantsina Kulik verantwortlich für politisch motivierte Entscheidungen gegen Aktivisten und Oppositionsführer. Sie hat insbesondere die Beschwerde von Viktar Barbarika zur Einleitung eines Zivilverfahrens auf der Grundlage seiner Beschwerden gegen die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission, ihm die Registrierung als Präsidentschaftskandidat zu verweigern, abgelehnt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
2.12.2021 |
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179. |
Andrei Andreevich PRAKAPUK Andrey Andreevich PROKOPUK |
Андрэй Андрэевiч ПРАКАПУК Андрей Андреевич ПРОКОПУК |
Position: Direktor des Unternehmens „Brester Zentrum für Normung, Metrologie und Zertifizierung“ der Republik Belarus, ehemaliger Stellvertretender Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees der Republik Belarus Oberst der Finanzpolizei Geburtsdatum: 22.7.1973 Geburtsort: Kobrin, Region Brest, Belarus Anschrift: 22 Mira St., apt. 88, Priluki, Region/Oblast Minsk, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3220773C061PB1 |
In seiner früheren Position als Stellvertretender Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees der Republik Belarus war Andrei Prakapuk verantwortlich für politisch motivierte Kampagnen dieser Abteilung gegen Journalisten und unabhängige belarussische Medienunternehmen. Er genehmigte persönlich einen Beschluss zur Durchsuchung der Räumlichkeiten des unabhängigen Medienunternehmens TUT.by und leitete ein Gerichtsverfahren gegen TUT.by und die bei dem Unternehmen beschäftigten Journalisten sowie die Blockade des Zugangs zur Website von TUT.by ein. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit. Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Direktor des Unternehmens „Brester Zentrum für Normung, Metrologie und Zertifizierung“ der Republik Belarus. |
2.12.2021 |
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180. |
Ihar Anatolevich MARSHALAU Igor Anatolevich MARSHALOV |
Ігар Анатольевіч МАРШАЛАЎ Игорь Анатольевич МАРШАЛОВ |
Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees, Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees Generalmajor der Finanzpolizei Geburtsdatum: 12.1.1972 Geburtsort: Shkolv, Region/Oblast Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus) Anschrift: 15 Shchukina St., Minsk, Belarus; 43A Franciska St., apt. 41, Minsk, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3120172H018PB4 |
Ihar Marshalau ist Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees von Belarus und Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees. In dieser Position ist er verantwortlich für die Einleitung des politisch motivierten, vorgeblich auf Artikel 243 des Strafgesetzbuchs der Republik Belarus gestützten Verfahrens wegen Steuerhinterziehung gegen das Medienunternehmen TUT.by; dieses Verfahren bedroht die Medienfreiheit in Belarus. Er ist ferner verantwortlich für die im Mai 2021 im Minsker Büro von TUT.by sowie in den Regionalbüros des Unternehmens und in den Privatwohnungen mehrerer Mitarbeiter von TUT.by durchgeführten Durchsuchungen. Er ist außerdem verantwortlich für die Festnahme von Mitgliedern des belarussischen Presse-Clubs im Dezember 2020, für eine Durchsuchung und die Beschlagnahme von Gegenständen im Büro der Organisation für die Rechte von Menschen mit Behinderungen — einschließlich der unter Gewaltanwendung durchgeführten Vernehmung von Aleh Hrableuski und Syarhei Drazdouski im Januar 2021 —, ferner für die Festnahme des Mitglieds des Koordinationsrates Liliya Ulasava und die gegen sie erhobenen Steuerhinterziehungsvorwürfe sowie für die im September 2021 durchgeführten Durchsuchungen und Festnahmen, von denen Beschäftigte des Softwareunternehmens PandaDoc, das die Initiative „Protect Belarus“ betrieb, betroffen waren. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit. |
2.12.2021 |
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181. |
Hanna Mikhailauna SAKALOUSKAYA Anna Mikhaylovna SOKOLOVSKAYA |
Ганна Міхайлаўна САКАЛОЎСКАЯ Анна Михайловна СОКОЛОВСКАЯ |
Richterin im Justizkollegium für Zivilsachen am Obersten Gerichtshof Geburtsdatum: 18.9.1955 Anschrift: 22 Surhanava St., apt. 1, Minsk, Belarus Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 4180955A015P80 |
In ihrer Position als Richterin im Justizkollegium für Zivilsachen am Obersten Gerichtshof ist Hanna Sakalouskaya verantwortlich für die politisch motivierte Entscheidung, das belarussische PEN-Zentrum — eine Organisation der belarussischen Zivilgesellschaft — aufzulösen. Sie ist ferner verantwortlich für den politisch motivierten Beschluss zur Auflösung des Helsinki-Komitees von Belarus (BHC), weil sie am 2. September 2021 die Beschwerde von BHC gegen die vom belarussischen Justizministerium an das BHC gerichtete Verwarnung abwies. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
2.12.2021 |
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182. |
Marat Siarheevich MARKAU Marat Sergeevich MARKOV |
Марат Сяргеевіч МАРКАЎ Марат Сергеевич МАРКОВ |
Vorsitzender des Verwaltungsrats des staatlich kontrollierten Fernsehkanals ONT, Moderator der Sendung „Markov: Nichts Persönliches“ Geburtsdatum: 1.5.1969 Geburtsort: Luninets, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Marat Markau ist der Vorsitzende des Verwaltungsrats des staatlich kontrollierten Fernsehkanals ONT und Moderator der Sendung „Markau: Nichts Persönliches“. In dieser Position hat er bereitwillig die belarussische Öffentlichkeit mit falschen Informationen über das Wahlergebnis, die Proteste und die von staatlichen Behörden betriebene Repression sowie über die Umstände der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk beliefert. Er ist unmittelbar verantwortlich dafür, wie der Fernsehkanal ONT über die Lage im Land informiert, und unterstützt damit die Behörden, einschließlich Lukashenkas. Er unterstützt daher das Lukashenka-Regime. Markau führte das erste erzwungene Interview mit Raman Pratasevich durch, nachdem Pratasevich von den belarussischen Behörden festgenommen und — nach zahlreichen Meldungen — gefoltert worden war. Markau bedrohte ferner ONT-Mitarbeiter, die nach den gefälschten Präsidentschaftswahlen von 2020 und dem harten Vorgehen der Behörden in einen Streik getreten waren, und schüchterte sie ein. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. |
2.12.2021 |
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183. |
Dzmitry Siarheevich KARSIUK Dmitriy Sergeevich KARSIUK |
Дзмітрый Сяргеевіч КАРСЮК Дмитрий Сергеевич КАРСЮК |
Richter am Zentralbezirk des Stadtgerichts von Minsk Geburtsdatum: 7.7.1995 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richter am Zentralbezirk des Stadtgerichts von Minsk ist Dzmitriy Karsiuk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Protestierende verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Yahor Viarshynin, Pavel Lukoyanov, Artsiom Sakovich and Mikalai Shemetau, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene anerkannt werden. Er hat Personen zu Strafkolonie, Haft und Hausarrest wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten, Posts in sozialen Medien, der Verwendung der weiß-rot-weißen Flagge von Belarus und anderer Ausdrucksformen bürgerlicher Freiheiten verurteilt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
2.12.2021 |
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184. |
Ihar Vasilievich KARPENKA Igor Vasilievich KARPENKO |
Iгар Васiльевiч КАРПЕНКА Игорь Васильевич КАРПЕНКО |
Positionen(en): Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik Geburtsdatum: 28.4.1964 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik seit dem 13. Dezember 2021 ist Ihar Karpenka verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Verfassungsreferendums vom 27. Februar 2022, das weder den internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte entsprach noch die Kriterien der Venedig-Kommission erfüllte. Insbesondere war der Ausarbeitungsprozess nicht transparent, und es wurden weder die Zivilgesellschaft noch die demokratische Opposition im Exil einbezogen. Daher ist er verantwortlich für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus. |
3.6.2022 |
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185. |
Dzmitry Aliakseevich ALEKSIN Dmitry Alexeevich OLEKSIN |
Дзмiтрый Аляксеевiч АЛЕКСIН Дмитрий Алексеевич ОЛЕКСИН |
Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest) Geburtsdatum: 25.4.1987 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Dzmitry Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschließlich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde. Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime. |
3.6.2022 |
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186. |
Vital Aliakseevich ALEKSIN Vitaliy Alexeevich OLEKSIN |
Вiталь Аляксеевiч АЛЯКСIН Виталий Алексеевич ОЛЕКСИН |
Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest) Geburtsdatum: 29.8.1997 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Vital Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschließlich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde. Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime. |
3.6.2022 |
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187. |
Bogoljub KARIĆ |
Богољуб КАРИЋ Боголюб КАРИЧ |
Position(en): Serbischer Geschäftsmann und Politiker, steht mit dem Unternehmen Dana Holdings in Verbindung Geburtsdatum: 17.1.1954 Geburtsort: Peja/Pec, Kosovo Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: serbisch Reisepass-Nr.: 012830978 (gültig bis 27.12.2026) |
Bogoljub Karić ist ein serbischer Geschäftsmann und Politiker. Zusammen mit seinen Familienmitgliedern hat er in Belarus ein Netz von Immobiliengesellschaften aufgebaut und unterhält ein Netz von Kontakten mit der Familie von Aliaksandr Lukaschenka. Insbesondere ist er eng mit Dana Holdings und ihrer ehemaligen Tochtergesellschaft Dana Astra verbunden und hat diese Unternehmen Berichten zufolge bei Treffen mit Lukaschenka vertreten. Das Projekt Minsk World, das von einem mit Karić in Verbindung stehenden Unternehmen entwickelt wurde, wurde von Lukaschenka als „Beispiel der Zusammenarbeit in der slawischen Welt“ beschrieben. Dank dieser engen Beziehungen zu Lukaschenka und seinem Umfeld erhielten mit Karić in Verbindung stehende Unternehmen eine Vorzugsbehandlung durch das Lukaschenka-Regime, einschließlich Steuervergünstigungen und Grundstücken für die Immobilienentwicklung. Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses. |
3.6.2022 |
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188. |
Andrii SICH Andrey SYCH |
Андрiй СИЧ Андрей СЫЧ |
Position(en): Mitmoderator des Programms „Platform“ des staatseigenen Fernsehsenders „Belarus 1“. Mitglied der Organisation „Rusj molodaja“ Geburtsdatum: 20.9.1990 Geburtsort: Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Andrii Sich ist Mitmoderator des Programms „Platform“ des staatseigenen Fernsehsenders „Belarus 1“. In dieser Funktion hat er Regierungsdiskurse unterstützt, die darauf abzielen, unabhängige Medien zu diskreditieren, die Demokratie zu untergraben und Repression zu rechtfertigen. Er unterstützte den Diskurs des Lukaschenka-Regimes über die Absichten westlicher Staaten, in Belarus einen Staatsstreich zu organisieren und forderte strenge Strafen für die mutmaßlich Beteiligten, unterstützte Desinformationskampagnen über die Misshandlung von Migranten, die von Belarus aus in die Union gelangt sind, und förderte das Image unabhängiger Medien als Akteure ausländischer Einflussnahme, deren Tätigkeit eingeschränkt werden sollte. Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime. |
3.6.2022 |
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189. |
Dzianis Aliaksandravich MIKUSHEU Denis Alexandrovich MIKUSHEV |
Дзянiс Аляксандравiч МIКУШЭЎ Денис Александрович МИКУШЕВ |
Position(en): Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel; leitender Rechtsberater. Geburtsdatum: 21.3.1980 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Dzianis Mikusheu ist Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel und leitender Rechtsberater. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Einleitung der Strafverfolgung gegen Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
3.6.2022 |
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190. |
Mikalai Ivanavich DOLIA Nikolai Ivanovich DOLYA |
Мiĸалай Iванавiч ДОЛЯ Ниĸолай Иванович ДОЛЯ |
Position(en): Richter am Regionalgericht Gomel Geburtsdatum: 3.7.1979 Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI |
Mikalai Dolia ist ein Richter am Regionalgericht Gomel. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Verurteilung von Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich zu unverhältnismäßig langen Haftstrafen. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. |
3.6.2022 |
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191. |
Andrei Yauhenavich PARSHYN Andrei Yevgenevich PARSHIN |
Андрэй Яўгенавiч ПАРШЫН Андрей Евгеньевич ПАРШИН |
Position(en): Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption in Belarus (GUBOPiK) Geburtsdatum: 19.2.1974 Anschrift: Skryganova Str. 4A, Apt. 211, Minsk, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Andrei Parshyn ist seit 2021 Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK). GUBOPiK ist eines der wichtigsten Organe, die für politisch motivierte Verfolgung in Belarus verantwortlich sind, einschließlich willkürlicher und unrechtmäßiger Festnahmen und Misshandlungen, darunter Folter, von Aktivisten und Mitgliedern der Zivilgesellschaft. GUBOPiK hat in seinem Telegram-Profil die Videos erzwungener Geständnisse belarussischer Aktivisten und Bürger veröffentlicht, die sie der belarussischen breiten Öffentlichkeit vor Augen führen und sie als Instrument für politischen Druck nutzen. Darüber hinaus inhaftierte GUBOPiK Mark Bernstein, einen der führenden russischsprachigen Wikipedia-Editoren, wegen der Veröffentlichung von Informationen über die russische Aggression gegen die Ukraine, die als antirussische Falschmeldungen bezeichnet werden. Daher ist Andrei Parshyn verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. |
3.6.2022 |
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192. |
Ihar Piatrovich TUR Igor Petrovich TUR |
Iгар Пятровiч ТУР Игорь Петрович ТУР |
Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender „ONT“, Autor und Moderator mehrerer Sendungen („Propaganda“, „Noch zu ergänzen“), Geburtsdatum: 26.3.1989 Geburtsort: Grodno/Hrodna, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Ihar Tur ist ein Angestellter des staatseigenen Fernsehsenders „ONT“ und gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist Moderator der Sendung „Propaganda“ und ruft darin zu Gewalt auf, diskreditiert Aktivisten der Opposition und zeigt Videos mit erzwungenen Geständnissen politischer Gefangener. Er ist der Verfasser einer Reihe falscher Meldungen über Proteste der belarussischen Opposition, und von Desinformation über Ereignisse in der Union und über Angriffe auf die Zivilgesellschaft. Er ist außerdem für die Verbreitung von Desinformation und von zu Gewalt anstachelnden Online-Inhalten verantwortlich. Er hat von Aliaksandr Lukaschenka eine Medaille für seine Medienarbeit erhalten. Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses. |
3.6.2022 |
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193. |
Lyudmila Leanidauna HLADKAYA Lyudmila Leonidovna GLADKAYA |
Людмiла Леанiдаўна ГЛАДКАЯ Людмила Леонидовна ГЛАДКАЯ |
Position(en): Sonderkorrespondentin der Zeitung „SB Belarus Segodnya“, Moderatorin beim staatseigenen Fernsehsender „Belarus 1“ Geburtsdatum: 30.6.1983 Anschrift: St. Vodolazhsky 8A, apt. 45, Minsk, Belarus Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Lyudmila Hladkaya ist eine der bekanntesten Propagandistinnen des Lukaschenka-Regimes. Sie ist Angestellte der Zeitung „SB Belarus Segodnya“ und mit weiteren regimefreundlichen Medien verbunden, einschließlich des staatseigenen Fernsehsenders „Belarus 1“. Sie verwendet häufig Hetze und herabwürdigende Sprache, wenn sie von der demokratischen Opposition spricht. Ferner hat sie zahlreiche „Interviews“ mit zu Unrecht inhaftierten belarussischen Bürgerinnen und Bürgern, oft Studenten, durchgeführt, die in entwürdigenden Situationen gezeigt wurden, und sie dabei verhöhnt. Sie hat Repressionen durch den belarussischen Sicherheitsapparat befördert und sich an Desinformationskampagnen und an Kampagnen zur Manipulation von Informationen beteiligt. Sie spricht öffentlich ihre Unterstützung für Aliaksandr Lukaschenka aus und bekundet Stolz, sein Regime zu unterstützen. Sie wurde von Lukaschenka für ihre Arbeit öffentlich gelobt und ausgezeichnet. Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses. |
3.6.2022 |
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194. |
Ryhor Yuryevich AZARONAK Grigoriy Yurevich AZARYONOK |
Рыгор Юр’евiч АЗАРОНАК Григорий Юрьевич АЗАРЁНОК |
Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender „CTV“, Autor und Moderator mehrerer Sendungen („Geheime Quellen der Politik“, „Judas-Orden“, „Panoptikum“) Dienstgrad: Leutnant der Reserve Geburtsdatum: 18.10.1995 Geburtsort: Minsk, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Ryhor Azaronak ist einer der Hauptpropagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist politischer Kolumnist, Autor und Moderator wöchentlicher Propaganda-Shows des staatseigenen Fernsehsenders „CTV“. In seinen Sendungen befürwortete er Gewalt gegen Dissidenten des Lukaschenka-Regimes und verwendete systematisch herabwürdigende Sprache gegen Aktivisten, Journalisten und andere Gegner des Lukaschenka-Regimes. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka mit der Medaille „Für Mut“ ausgezeichnet. Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses. |
3.6.2022 |
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195. |
Ivan Ivanavich GALAVATYI Ivan Ivanovich GOLOVATY |
Iван Iванавiч ГАЛАВАТЫ Иван Иванович ГОЛОВАТЫЙ |
Position(en): Ehemaliger Generaldirektor der Open Joint Stock Company „Belaruskali“; Aufsichtsratsvorsitzender von JSC Belarussian Potash Company; Erster Stellvertretender Direktor von Nedra Nezhin; Erster Stellvertretender Direktor des Abbau- und Verarbeitungskomplexes (Mining and Processing Complex, MPC) im Bezirk Lyuban Mitglied des Ständigen Ausschusses des Rates der Republik der Nationalversammlung der Republik Belarus für auswärtige Angelegenheiten und nationale Sicherheit Geburtsdatum: 15.6.1976 Geburtsort: Pogost Settlement, Soligorsk District, Minsk Province, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Ivan Galavatyi ist der ehemalige Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaruskali, das eine wichtige Einkommens- und Devisenquelle für das Lukaschenko-Regime ist. Er ist ein ehemaliges Mitglied des Rates der Republik Belarus und der Nationalversammlung. Er bekleidet außerdem mehrere weitere hochrangige Positionen in Belarus und hat während seiner Laufbahn mehrere staatliche Auszeichnungen, auch von Lukaschenko, erhalten. Er steht in enger Verbindung zu Lukaschenko und dessen Familienangehörigen. Alexander Lukaschenko hat vorgeschlagen, Ivan Galavatyi als Botschafter in ein Land der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten zu entsenden. Daher profitiert Ivan Galavatyi vom Lukaschenko-Regime und unterstützt dieses. Als ehemaliger Generaldirektor von Belaruskali war Ivan Galavatyi direkt an der Umsiedlung ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten durch das Lukaschenko-Regime in Zusammenarbeit mit Russland beteiligt. Daher unterstützt Galavatyi das Lukaschenko-Regime. Er unterstützt das Lukaschenko-Regime und profitiert weiterhin vom Lukaschenko-Regime als Erster Stellvertretender Direktor von Nedra Nezhin, einem Unternehmen, das Berichten zufolge ein Nachfolger von Slavkali, einem wichtigen Kali-Hersteller in Belarus, ist, und als Erster Stellvertretender Direktor des Abbau- und Verarbeitungskomplexes (Mining and Processing Complex, MPC) im Bezirk Lyuban. Beschäftigte der Offenen Aktiengesellschaft „Belaruskali“, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden Prämien vorenthalten, und sie wurden entlassen. Alexander Lukaschenko selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Daher ist Ivan Galavatyi als ehemaliger Leiter von Belaruskali für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
3.6.2022 |
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196. |
Aliaksandr Uladzimirovich KARNIENKA Alexander Vladimirovich KORNIENKO |
Аляксандр Уладзiмiравiч КАРНIЕНКА Александр Владимирович КОРНИЕНКО |
Position(en): Ehemaliger Leiter der Strafkolonie IK-17 Schklow, Oberstleutnant des internen Dienstes Bezirksinspektor/Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Bezirks Sluzk Geburtsdatum: 9.1.1979 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner Position als ehemaliger Leiter der Strafkolonie IK-17 in Schklow war Aliaksandr Karnienka verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschließlich Folter, der politischen Gefangenen und anderen Bürgern, die nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 und im Zuge der anschließenden friedlichen Proteste in dieser Strafkolonie inhaftiert wurden. Er war Leiter dieser Strafkolonie, als der politische Gefangene Vitold Ashurak dort am 21. Mai 2021 unter ungeklärten Umständen zu Tode kam. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. Als Beamter des Verwaltungskomitees des Bezirks Sluzk ist er nach wie vor im Lukaschenko-Regime aktiv. |
3.8.2023 |
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197. |
Andrei Siarheevich PALCHIK Andrei Sergeevich PALCHIK |
Андрэй Сяргеевiч ПАЛЬЧЫК Андрей Сергеевич ПАЛЬЧИК |
Position(en): Ehemaliger Leiter der Strafkolonie Nr. 1 in Nowopolozk; Direktor der Haftanstalt in Vitebsk; Stellvertretender Direktor der Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 Geburtsdatum: 3.3.1981 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner früheren Position als Leiter der Strafkolonie Nr. 1 in Nowopolozk war Andrei Palchik verantwortlich für und beteiligt an systematischer Folter, Misshandlung und missbräuchlicher Bestrafung, einschließlich lang andauernder und wiederholter Einzelhaft, von politischen Gefangenen und anderen Bürgern, die insbesondere nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 und im Zuge der anschließenden friedlichen Proteste in dieser Strafkolonie inhaftiert wurden. Als Leiter der Strafkolonie war Andrei Palchik nicht nur verantwortlich für die Anordnung und Überwachung dieser Übergriffe, sondern nachweislich persönlich an Folter und Gewaltanwendung gegen Gefangene beteiligt. Unter der Leitung von Andrei Palchik von 2017 bis März 2023 geriet die Strafkolonie Nr. 1 in Nowopolozk wegen ihrer extrem harten Haftbedingungen und der Misshandlung von Gefangenen in Verruf, darunter viele führende politische Aktivisten und Vertreter der Zivilgesellschaft, die wegen ihrer Opposition gegen das Regime Präsident Lukaschenkos inhaftiert waren. Nach seiner Versetzung von der Strafkolonie Nr. 1 bekleidet Palchik weiterhin eine aktive hochrangige Position in einer anderen Haftanstalt und dient somit weiterhin dem repressiven System. Als Direktor der Haftanstalt in Vitebsk und Stellvertretender Direktor der Untersuchungshafteinrichtung Nr. 2 ist er nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime. Daher unterstützt er das Lukaschenko-Regime und ist für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
3.8.2023 |
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198. |
Aliaksandr Uladzimiravich KAROL Aleksandr Vladimirovich KAROL |
Аляксандр Уладзiмiравiч КАРОЛЬ Александр Владимирович КОРОЛЬ |
Position(en): Leitender Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Geburtsdatum: 28.6.1992 Geburtsort: Bobruisk, Region/Oblast Mogilev, Republik Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3280692M019PB8 |
In seiner Position als Leitender Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft von Belarus ist Aliaksandar Karol verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Strafverfahren gegen belarussische Menschenrechtsverteidiger. Er ist insbesondere an der politisch motivierten Strafverfolgung von Vertretern der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna beteiligt, einschließlich des Vorsitzenden von Viasna Ales Bialiatski, des stellvertretenden Vorsitzenden Valiantsin Stefanovic, des Anwalts Uladzimir Labkovich, der Koordinatorin des Freiwilligennetzes von Viasna Marfa Rabkova, des Büroleiters von Viasna in Gomel Leanid Sudalenka und des freiwilligen Helfers Andrei Chapiuk sowie der freiwilligen Helferin Tatsiana Lasitsa, die am 24. September 2022 aus der Strafkolonie in Gomel entlassen wurde. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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199. |
Mikhail Mikhailavich MURASHKIN Mikhail Mikhailovich MURASHKIN |
Мiхаiл Мiхайлавiч МУРАШКIН Михаил Михайлович МУРАШКИН |
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Leiter der städtischen Abteilung für innere Angelegenheiten in Schodino, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit; Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten in Borissow, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit seit dem 29.10.2021; geschäftsführender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Bezirks Uzda Geburtsdatum: 8.9.1989 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner Eigenschaft als ehemaliger Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit in Schodino gab Mikhail Murashkin den Polizeikräften und der Bereitschaftspolizei OMON den Befehl zur brutalen Niederschlagung der friedlichen Proteste im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020; dabei wurden Demonstrierende geschlagen und Gewalt gegen sie angewendet. Er ist außerdem an der widerrechtlichen wiederholten Inhaftierung unabhängiger Journalisten beteiligt, die über die Proteste im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen berichteten. Er bekleidet weiterhin eine ähnliche hochrangige Position in der Abteilung für innere Angelegenheiten. Daher unterstützt er das Lukaschenko-Regime und ist für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
3.8.2023 |
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200. |
Mikalai Vasilievich MAKSIMAVICH Nikolai Vasilievich MAKSIMOVICH |
Мiкалай Васiльевiч МАКСIМАВIЧ Николай Васильевич МАКСИМОВИЧ |
Position(en): Stellvertretender Leiter der Miliz für öffentliche Sicherheit, Direktion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Minsk Geburtsdatum: 25.2.1977 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Anschrift: Minsk, st. Yankee Brylya 21, apt. 224; Minsk, st. Kolesnikova 32, apt. 3 Persönliche Kennnummer: 3250277M077PB2 |
In seiner Eigenschaft als stellvertretender Leiter der Miliz für öffentliche Sicherheit in der Direktion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Minsk ist Mikalai Maksimovich verantwortlich für die brutale Niederschlagung der friedlichen Proteste im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im August 2020 und danach. Er hat persönlich der Bereitschaftspolizei OMON den Befehl erteilt, die Demonstrationen gewaltsam zu unterdrücken, Demonstrierende und unabhängige Journalisten, die über diese Ereignisse berichteten, festzunehmen und sie strengen Haftbedingungen auszusetzen. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. |
3.8.2023 |
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201. |
Piotr Aleksandrovich ARLOU Petr Aleksandrovich ORLOV |
Пётр Александровiч АРЛОЎ Петр Александрович ОРЛОВ |
Position(en): Richter am Stadtgericht Minsk Geburtsdatum: 6.4.1967 Geburtsort: Minsk, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3040667A088PB0 Anschrift: Minsk, st. Sharangovicha 78, apt. 60 |
In seiner Position als Richter am Stadtgericht Minsk hat Piotr Arlou das Lukaschenka-Regime in zahlreichen politisch motivierten Verfahren vertreten und ist für die Verurteilung in Abwesenheit von mehreren Mitgliedern der demokratischen Opposition zu langjährigen Haftstrafen verantwortlich: Sviatlana Tsikhanouskaya (15 Jahre), Pavel Latushka (18 Jahre) und Volha Kavalkova, Maryia Maroz und Siarhei Dyleuski (jeweils zwölf Jahre). Piotr Arlou ist außerdem verantwortlich für die politisch motivierten Verfahren und Urteile gegen den Blogger Eduard Palchys (13 Jahre Haft) und die Journalistin Katsiaryna Andreyeva (zwei Jahre). Diese Urteile sind Teil der systematischen Verweigerung des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch die belarussischen Behörden und die systematische Bestrafung der Ausübung dieses Rechts. Die von Piotr Arlou verhängten Urteile sind Beispiele der systematischen Unterdrückung abweichender Meinungen. Er ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für Aktivitäten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Belarus ernsthaft untergraben, verantwortlich. |
3.8.2023 |
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202. |
Ruslan Khikmetavich MASHADZEOU Ruslan Khikmetovich MASHADIYEV |
Руслан Хiкметовiч МАШАДЗЕЎ Руслан Хикметович МАШАДИЕВ |
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Leiter der Strafkolonie Nr. 1; derzeitiger Leiter der Strafkolonie Nr. 1 Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 26.9.1981 Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner Position als Leiter und ehemaliger Stellvertretender Leiter der Strafkolonie Nr. 1 ist Ruslan Mashadzeou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschließlich Folter, der politischen Gefangenen und anderen Bürger, die nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 und im Zuge der anschließenden friedlichen Proteste in dieser Strafkolonie inhaftiert wurden. Er war Leiter dieser Strafkolonie, als der politische Gefangene Vitold Ashurak dort am 21. Mai 2021 unter ungeklärten Umständen zu Tode kam. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. |
3.8.2023 |
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203. |
Siarhei Uladzimiravich KARCHEUSKY Sergey Vladimirovitch KARCHEVSKIY |
Сяргей Уладзiмiравiч КАРЧЭЎСКI Сергей Владимирович КАРЧЕВСКИЙ |
Position(en): Major und Leiter der Regime-Abteilung der Strafkolonie Nr. 17 in Schklow Geburtsdatum: 15.6.1983 Anschrift: 6 Fatina str, apt. 100, Mogilev, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 3150683MO74PB5 |
Als Leiter der Regime-Abteilung der Strafkolonie Nr. 17 in Schklow ist Siarhei Kharcheusky direkt verantwortlich für die unmenschlichen Haftbedingungen in der Kolonie, für Gewaltausübung gegen Gefangene — insbesondere politische Gefangene — und deren Misshandlung. Er war persönlich an Schlägen und anderen Handlungen extremer Gewalt gegen Gefangene beteiligt, und er war direkt am Tod des politischen Gefangenen Vitold Ashurak am 21. Mai 2021 in dieser Strafkolonie beteiligt und dafür verantwortlich. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. |
3.8.2023 |
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204. |
Siarhei Vasilyevich MASLIUKOU Sergey Vasilyevich MASLIUKOV |
Сяргей Васiльевiч МАСЛЮКОЎ Сергей Васильевич МАСЛЮКОВ |
Position(en): Oberstleutnant des internen Dienstes des Erziehungslagers Nr. 2 in Bobruisk Geburtsort: Schklow, Belarus Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Vermuteter Aufenthaltsort: Bobruisk |
In seiner Position als Oberstleutnant des internen Dienstes des Erziehungslagers Nr. 2 in Bobruisk ist Siarhei Masliukou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Minderjährigen. Er ist dafür verantwortlich, dass Kinder Hunger, Folter, Zwangsarbeit und verschiedenen Formen von physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt wurden. Er ist außerdem dafür verantwortlich, dass minderjährigen Insassen der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert wurde. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. |
3.8.2023 |
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205. |
Sviatlana Aliaksandrauna BANDARENKA Svetlana Aleksandrovna BONDARENKO |
Святлана Аляксандраўна БАНДАРЭНКА Светлана Александровна БОНДАРЕНКО |
Position(en): Richterin am Obersten Gerichtshof von Belarus, ehemalige Richterin am Bezirksgericht Moskovsky in Minsk Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In ihrer früheren Position als Richterin am Bezirksgericht Moskovsky in Minsk war Sviatlana Bandarenka verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile. Sie hat mehrere belarussische Bürgerinnen und Bürger wegen der Teilnahme an Protesten und der Veröffentlichung regierungsfeindlicher Kommentare auf Telegram verurteilt. Sie hat außerdem die Journalistin Ekaterina Borisevich und den Krankenhaus-Notarzt Artyom Sorokin wegen der Offenlegung vertraulicher medizinischer Informationen über Roman Bondarenko, der von Sicherheitskräften zu Tode geschlagen wurde, verurteilt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. Sie wurde von Lukaschenka zur Richterin am Obersten Gerichtshof von Belarus ernannt. |
3.8.2023 |
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206. |
Sviatlana Paulauna PAKHODAVA Svetlana Pavlovna POKHODOVA |
Святлана Паўлаўна ПАХОДАВА Светлана Павловна ПОХОДОВА |
Position(en): Ehemalige Leiterin der Strafkolonie Nr. 4 für Frauen in Gomel Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch Vermuteter Aufenthaltsort: Gomel |
In ihrer ehemaligen Position als Leiterin der Strafkolonie Nr. 4 für Frauen in Gomel ist Sviatlana Pakhodava verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschließlich Folter, von politischen Gefangenen und anderen Bürgerinnen, die in dieser Strafkolonie für Frauen inhaftiert sind. Sie war bereits Leiterin der Strafkolonie zum Zeitpunkt der Strafverfolgung von Maria Kalesnikava, einer politischen Gefangenen, die wegen ihrer Beteiligung an Protesten gegen das autoritäre Regime von Alexander Lukaschenko zu einer elfjährigen Haftstrafe in dieser Strafkolonie verurteilt wurde. Maria Kalesnikava wurden alle Rechte von Gefangenen verweigert, einschließlich des Rechts, einen Anwalt zu konsultieren. Daher ist Sviatlana Pakhodava verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. |
3.8.2023 |
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207. |
Tatsiana Valerieuna PIROZHNIKAVA Tatiana Valeryevna PIROZHNIKOVA |
Таццяна Валер’еўна ПIРОЖНIКАВА Татьяна Валерьевна ПИРОЖНИКОВА |
Position(en): Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk Geburtsdatum: 8.1.1987 Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch Persönliche Kennnummer: 4010887M019PB2 |
In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk hat Tatsiana Pirozhnikava mehrere belarussische Bürgerinnen und Bürger aus politischen Gründen verurteilt, unter anderem wegen der Teilnahme an Protesten und wegen der Veröffentlichung regierungsfeindlicher Kommentare auf Telegram. Sie erteilt nachweislich gelegentlich höhere Strafen als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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208. |
Tatsiana Aliaksandrauna GRAKUN Tatyana Alexandrovna GRAKUN |
Таццяна Аляксандраўна ГРАКУН Татьяна Александровна ГРАКУН |
Position(en): Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft der Region Minsk für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen, Rechtsberaterin Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch Geburtsdatum: 5.2.1986 |
Tatsiana Grakun ist eine belarussische Staatsanwältin, die in der Staatsanwaltschaft der Region Minsk tätig ist. In dieser Position hat sie das Lukaschenko-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Journalisten vertreten. Sie hat insbesondere die Chefredakteurin von TUT.BY Maryna Zolatava, die zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, und die Generaldirektorin von TUT.BY Liudmila Chekina, die im März 2023 zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, auf der Grundlage einer unbegründeten Anklage wegen „Schädigung der nationalen Sicherheit der Republik Belarus“ strafrechtlich verfolgt. Daher ist Tatsiana Grakun verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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209. |
Valyantsina Mikalaeuna ZIANKEVICH Valentina Nikolaevna ZENKEVICH |
Валянцiна Мiкалаеўна ЗЯНКЕВIЧ Валентина Николаевна ЗЕНЬКЕВИЧ |
Position(en): Richterin im Justizkollegium für Strafsachen des Stadtgerichts Minsk Geburtsdatum: 8.1.1969 Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Valyantsina Ziankevich ist eine belarussische Richterin im Justizkollegium für Strafsachen des Stadtgerichts Minsk. Sie hat politisch motivierte Urteile gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie hat mindestens sieben belarussische Bürgerinnen und Bürger aus politischen Gründen verurteilt, darunter die Chefredakteurin von TUT.BY Maryna Zolatava, die zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, und die Generaldirektorin von TUT.BY Liudmila Chekina, die im März 2023 zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Sie hat seit 2022 nachweislich politisch motivierte Urteile gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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210. |
Yauhen Valerievich BUBICH Yevgeniy Valerievich BUBICH |
Яўген Валер’евiч БУБIЧ Евгений Валерьевич БУБИЧ |
Position(en): Leiter der Strafkolonie Nr. 2; Oberstleutnant des internen Dienstes Geburtsdatum: 3.6.1979 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch Anschrift: Bobruysk, st. Kovzana 60, apartment 42; Bobruysk, st. Kovzana 5/485; Bobruysk, st. Internationalnaya 66B, apartment 31 |
In seiner Position als Leiter der Strafkolonie Nr. 2 in Bobruisk ist Yauhen Bubich verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Gefangenen, einschließlich Folter, Zwangsarbeit sowie physischer und psychischer Gewalt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. |
3.8.2023 |
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211. |
Yuri Ivanavich VASILEVICH Yuriy Ivanovich VASILEVICH |
Юры Iванавiч ВАСIЛЕВIЧ Юрий Иванович ВАСИЛЕВИЧ |
Position(en): Leiter der Strafkolonie Nr. 14 in Novosady Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
In seiner Position als Leiter der Strafkolonie Nr. 14 ist Yuri Vasilevich verantwortlich für die Misshandlung von Gefangenen, die unter seiner Zuständigkeit inhaftiert sind, und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschließlich Folter, von politischen Gefangenen und anderen Bürgern, die in dieser Strafkolonie inhaftiert sind. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. |
3.8.2023 |
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212. |
Raman Ivanavich BIZIUK Roman Ivanovich BIZYUK |
Раман Iванавiч БIЗЮК Роман Иванович БИЗЮК |
Position(en): Staatsanwalt Geburtsdatum: 25.3.1986 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3250386H012PB7 Anschrift: Minsk, 30 Masherova Ave., apt. 25 |
In seiner Position als Staatsanwalt am Stadtgericht Minsk hat Raman Biziuk das Lukaschenka-Regime in zahlreichen politisch motivierten Fällen vertreten, insbesondere gegen Marfa Rabkova und Andrei Chapiuk, die außergewöhnlich lange Haftstrafen erhielten (15 bzw. sechs Jahre), und die acht Mitangeklagten, die Haftstrafen zwischen fünf und 17 Jahren erhielten. Marfa Rabkova wurde wegen der politisch motivierten Anschuldigung der „Ausbildung von Menschen zur Teilnahme an Massenunruhen oder Finanzierung solcher Tätigkeiten“ inhaftiert, weil sie den Freiwilligendienst der international anerkannten Menschenrechtsgruppe Viasna koordinierte und die Beobachtung der Wahlen im August 2020 organisierte. Sie dokumentierte außerdem Fälle von Folter und sonstiger Misshandlung von inhaftierten Demonstranten. Marfa Rabkova war eines der ersten Mitglieder von Viasna, die von den Behörden nach den Protesten vom August 2020 mit politisch motivierten Anschuldigungen ins Visier genommen wurden. Andrei Chapiuk wurde unter anderem wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, wegen Aufstachelung zum Hass und wegen seiner Mitarbeit als freiwilliger Helfer bei Viasna angeklagt. Ihr Verfahren wurde auf Antrag des Staatsanwalts Raman Biziuk und auf Genehmigung des Richters Siarhei Khrypach unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt; als Grund wurde das angebliche Vorhandensein von „extremistischem Material“ in ihrem Fall angeführt. Raman Biziuk ist außerdem für die politisch motivierte Strafverfolgung der Mitangeklagten in demselben Verfahren, nämlich Akihiro Haeuski-Hanada, Alyaksandr Frantaskevich, Alykaksei Galauko, Alyaksandr Kazlyanka, Pavel Shpteny, Mikita Dranets, Andrei Marach und Daniil Chul, verantwortlich. Er ist ferner verantwortlich für die politisch motivierten Anschuldigungen gegen Andrei Linnik und Anton Bialenski sowie gegen Dzmitry Kanapelka, Vitalii Kavalenka, Tsimur Pipiya, Dzianis Boltuts, Vital Shyshlou und Emil Huseinau. Raman Biziuk ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für Aktivitäten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Belarus ernsthaft untergraben, verantwortlich. |
3.8.2023 |
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213. |
Siarhei Fiodaravich KHRYPACH Sergey Fedorovich KHRIPACH |
Сяргей Фёдаравiч ХРЫПАЧ Сергей Федорович ХРИПАЧ |
Position(en): Richter am Stadtgericht Minsk Geburtsdatum: 16.4.1966 Geburtsort: Minsk, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3160466A077PB2 Anschrift: Minsk, st. Odintsova 105, apt. 206 |
In seiner Position als Richter am Stadtgericht Minsk hat Siarhei Khrypach das Lukaschenka-Regime in zahlreichen politisch motivierten Fällen vertreten, insbesondere gegen Marfa Rabkova und Andrei Chapiuk, die außergewöhnlich lange Haftstrafen erhielten (von 15 bzw. sechs Jahren), und die acht Mitangeklagten, die Haftstrafen zwischen fünf und 17 Jahren erhielten. Marfa Rabkova wurde wegen der politisch motivierten Anschuldigung der „Ausbildung von Menschen zur Teilnahme an Massenunruhen oder Finanzierung solcher Tätigkeiten“ inhaftiert, weil sie den Freiwilligendienst der international anerkannten Menschenrechtsgruppe Viasna koordinierte und die Beobachtung der Wahlen im August 2020 organisierte. Sie dokumentierte außerdem Fälle von Folter und sonstiger Misshandlung von inhaftierten Demonstranten. Marfa Rabkova war eines der ersten Mitglieder von Viasna, die von den Behörden nach den Protesten vom August 2020 mit politisch motivierten Anschuldigungen ins Visier genommen wurden. Andrei Chapiuk wurde unter anderem wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, wegen Aufstachelung zum Hass und wegen seiner Mitarbeit als freiwilliger Helfer bei Viasna angeklagt. Ihr Verfahren wurde auf Antrag des Staatsanwalts Raman Biziuk und auf Genehmigung des Richters Siarhei Khrypach unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt; als Grund wurde das angebliche Vorhandensein von „extremistischem Material“ in ihrem Fall angeführt. Siarhei Khrypach ist außerdem für die politisch motivierte Verfahrensführung und Verurteilung der Mitangeklagten in demselben Verfahren, nämlich Akihiro Haeuski-Hanada, Alyaksandr Frantaskevich, Alykaksei Galauko, Alyaksandr Kazlyanka, Pavel Shpteny, Mikita Dranets, Andrei Marach und Daniil Chul, verantwortlich. Siarhei Khrypach ist ferner für das politisch motivierte Urteil verantwortlich, das im Mai 2021 gegen Yegor Dudnikov erlassen wurde. Er ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für Aktivitäten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Belarus ernsthaft untergraben, verantwortlich. |
3.8.2023 |
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214. |
Vadzim Frantzavich GIGIN Vadim Franzevich GIGIN Vadzim HIHIN |
Вадзiм Францавiч ГIГIН Вадим Францевич ГИГИН |
Position(en): Direktor der Nationalbibliothek von Belarus, ehemaliger Leiter der belarussischen regierungsnahen Gesellschaft „Wissen“ und Dekan der Fakultät für Philosophie und Sozialwissenschaften der Belarussischen Staatlichen Universität, Kandidat der Akademie der Wissenschaften im Fachgebiet Geschichtswissenschaften. Geburtsdatum: 21.10.1977 Geburtsort: Minsk, ehemalige Belarussische SSR (jetzt Belarus) Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Vadzim Gigin ist einer der vernehmlichsten und einflussreichsten Akteure des belarussischen Staatspropagandasystems. Er unterstützt systematisch das Lukaschenka-Regime und vertritt seine Ansichten häufig in den staatlichen Fernsehsendern ONT und Belarus 1. Vadzim Gigin hat die Unterdrückung der demokratischen Opposition sowie der Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien unterstützt und gerechtfertigt, insbesondere nach den Präsidentschaftswahlen von August 2020. Vadzim Gigin verbreitet Propaganda-Narrative über ein „Nazi-Regime in der Ukraine“, die Diskreditierung des Westens und die Rechtfertigung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Bis Juni 2023 war Vadzim Gigin Leiter der belarussischen Gesellschaft „Wissen“, einer erwiesenermaßen staatlich geförderten Nichtregierungsorganisation, die Lukaschenka und sein Regime unterstützt. Seine Arbeit für das Regime wurde im September 2021 von Lukaschenka gewürdigt, indem Gigin den Orden für verdienstvolle Tätigkeiten verliehen wurde. Darüber hinaus wurde er im Februar 2023 zum Mitglied des Ausschusses ernannt, der Beschwerden belarussischer Bürgerinnen und Bürger im Ausland im Zusammenhang mit von ihnen begangenen Straftaten prüft und der von Generalstaatsanwalt Andrei Shved geleitet wird. Vadzim Gigin profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. |
3.8.2023 |
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215. |
Ksenia Piatrouna LEBEDZEVA Ksenia Petrovna LEBEDEVA |
Ксенiя Пятроўна ЛЕБЕДЗЕВА Ксения Петровна ЛЕБЕДЕВА |
Position(en): Propagandistin und Mitarbeiterin des staatlichen Senders „Belarus 1“ und der Nachrichtenagentur in Belarus Geburtsdatum: 12.12.1987 Geburtsort: Mogilev, ehemalige Belarussische SSR (jetzt Belarus) Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich |
Ksenia Lebedzeva ist eine der führenden Propagandistinnen des Lukaschenka-Regimes und ist eng mit den regimetreuen Medien verbunden. Sie ist eine belarussische Fernsehmoderatorin beim staatseigenen Sender „Belarus 1“. Seit Juli 2021 präsentiert sie die Informations- und Analyseprogramm „Dies ist anders“ im staatseigenen Fernsehsender „Belarus 1“. In dieser Sendung und in Berichten für den Fernsehsender „Belarus 1“ fördert sie russische Propaganda über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie gegen die Opposition und gegen Nachbarländer gerichtete belarussische Staatspropaganda. Ksenia Lebedzeva befördert die Idee, dass die Ukraine zusammen mit der NATO seit 2020 Informations- und psychologische Sondereinsätze gegen Belarus führt, und sie verbreitet das Narrativ von Lukaschenka, dass die Vertreter der Opposition von westlichen Ländern finanziert werden. Am 16.1.2021 wurde Ksenia Lebedzeva von Präsident Lukaschenka für ihren „erheblichen Beitrag zur Umsetzung der staatlichen Informationspolitik, ihre hohe Professionalität sowie ihre objektive und umfassende Berichterstattung über das soziopolitische und soziokulturelle Leben des Landes“ ausgezeichnet. Ksenia Lebedeva profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. |
3.8.2023 |
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216. |
Zinaida Vasilieuna BALABALAVA Zinaida Vasilievna BALABALAVA |
Зiнаiда Васiльеўна БАЛАБАЛАВА Зинаида Васильевна БАЛАБОЛАВА |
Position(en): Richterin am Stadtgericht Nowopolozk Geschlecht: weiblich |
In ihrer Position als Richterin am Stadtgericht Nowopolozk ist Zinaida Balabalava verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende, insbesondere die Verurteilung der Gewerkschaftsführerin Volha Brytsikava und der Aktivisten Hanna Tukava und Andrei Halavyryn. Sie hat Geld- und Haftstrafen gegen Personen wegen des Tragens von „Kein Krieg“-Zeichen oder wegen unabhängiger Berichterstattung über Verfahren verhängt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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217. |
Halina KNIZHONAK Galina KNIZHONAK |
Галiна КНIЖОНАК Галина КНИЖОНАК |
Position(en): Richterin am Bezirksgericht Mosyr Geschlecht: weiblich |
In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Mosyr ist Halina Knizhonak verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende, insbesondere die Verurteilung von Hleb Koipish, Uladzislau Hancharou, Aliaksandr Tsimashenka und Daniil Skipalski. Sie hat Personen wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten gegen das Lukaschenka-Regime zu Haftstrafen verurteilt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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218. |
Hanna Barisauna LIAVUSIK Anna Borisovna LEUSIK |
Ганна Барысаўна ЛЯВУСIК Анна Борисовна ЛЕУСИК |
Position(en): Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Grodno Geburtsdatum: 7.10.1973 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich Anschrift: Grodno, st. Soviet Border Guards 120, apt. 47 Persönliche Kennnummer: 4071073K000PB2 |
In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Grodno ist Hanna Liavusik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende verantwortlich, insbesondere die Verurteilung von Alexander Tyelega. Sie hat Personen wegen Äußerungen gegen Gewalt und Unterdrückung zu Geld- und Haftstrafen verurteilt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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219. |
Henadz Ivanavich KUDLASEVICH Gennadiy Ivanovich KUDLASEVICH |
Генадзь Iванавiч КУДЛАСЕВIЧ Геннадий Иванович КУДЛАСЕВИЧ |
Position(en): Richter am Bezirksgericht Ivanovsky Geburtsdatum: 5.5.1973 Geburtsort: Tereblychi, Bezirk Stolin, ehemalige Belarussische SSR (jetzt Belarus) Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Richter am Bezirksgericht Ivanovsky ist Henadz Kudlasevich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende verantwortlich, insbesondere die Verurteilung von Yuryi Holik. Er hat Personen wegen Protesten gegen die Regierung oder wegen unabhängiger Berichterstattung zu Haftstrafen, Hausarrest und Geldstrafen verurteilt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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220. |
Ina Leanidauna PAULOUSKAYA Inna Leonidovna PAVLOVSKAYA |
Iна Леанiдаўна ПАЎЛОЎСКАЯ Инна Леонидовна ПАВЛОВСКАЯ |
Position(en): Richterin am Bezirksgericht Baranawitschy Geburtsdatum: 29.7.1975 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich Anschrift: Baranovichi, st. Mikolskaya 32 Persönliche Kennnummer: 4290775C016PB9 |
In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Baranawitschy ist Ina Paulouskaya für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende verantwortlich, insbesondere die Verurteilung von Vitaly Korsak und Anatoly Pugach. Sie hat Personen wegen Kritik an Präsident Lukaschenka und Protesten gegen das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen von 2020 zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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221. |
Aliaksandr Mikalaevich TARAKANAU Alexander Nikolaevich TARAKANOV |
Аляксандр Мiкалаевiч ТАРАКАНАЎ Александр Николаевич ТАРАКАНОВ |
Position(en): Richter am Bezirksgericht Schklow, Region Mogilev Geburtsdatum: 19.5.1965 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Aliaksandr Tarakanau ist ein belarussischer Richter, der beim Bezirksgericht Schklow in der Region Mogilev tätig ist. Er wurde 2017 von Aliaksandr Lukaschenka auf Lebenszeit ernannt. Er hat überwiegend Urteile erlassen, mit denen die Strafen gegen politische Gegner der belarussischen Behörden verschärft wurden, insbesondere die Umwandlung verhängter Strafen zu Haftstrafen ohne Bewährung oder zu einer strengeren Art der Verbüßung solcher Strafen. Ein solches Urteil erging im Fall des Philosophen und Journalisten Uladzimir Matskievich, der mit dem unabhängigen Fernsehsender Belsat verbunden ist. Daher ist Aliaksandr Tarakanau verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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222. |
Dzmitriy Vitalievich BUBENCHIK Dmitriy Vitalievich BUBENCHIK |
Дзмiтрый Вiтальевiч БУБЕНЧЫК Дмитрий Витальевич БУБЕНЧИК |
Position(en): Richter am Regionalgericht Grodno Geburtsdatum: 15.7.1985 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Dzmitriy Bubenchik ist ein belarussischer Richter, der beim Bezirksgericht Grodno tätig ist. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka ernannt. Er hat politisch motivierte Urteile gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Er hat am 8. Februar 2023 Andrzej Poczobut, einen unabhängigen Journalisten und Aktivisten der polnischen Minderheit, wegen Kritik an der Regierung der Republik Belarus zu acht Jahren Haft verurteilt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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223. |
Aleg Uladzimiravich KHOROSHKA Oleg Vladimirovich KHOROSHKO |
Алег Уладзiмiравiч ХОРОШКА Олег Владимирович ХОРОШКО |
Position(en): Richter, Regionalgericht Gomel Geburtsdatum: 22.5.1977 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Aleg Khoroshka ist ein belarussischer Richter, der bei einem Bezirksgericht in Gomel tätig ist. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka ernannt. Er hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner der belarussischen Behörden erlassen, zu denen auch eine Journalistin des unabhängigen Fernsehsenders Belsat, Katsiaryna Andrejewa, gehörte, die zu acht Jahren und drei Monaten in einer Strafkolonie verurteilt wurde. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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224. |
Anastasia Uladzimirouna BENEDZISIUK Anastasia Vladimirovna BENEDISYUK |
Анастасiя Уладзimipаўнa БЕНЕДЗIСЮК Анастасия Владимировна БЕНЕДИСЮК |
Position(en): Leiterin der Reporterabteilung der Fernsehnachrichtenagentur des staatlichen Fernsehsenders Belarus 1 Geburtsdatum: 31.10.1992 Geburtsort: Oshmyan, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich |
Anastasia Benedzisiuk gehört zu den führenden Propagandisten des Lukaschenka-Regimes und ist Leiterin der Reporterabteilung der Fernsehnachrichtenagentur, die Reportagen für den Fernsehsender Belarus 1 erstellt. Sie gestaltet das Informationsprogramm „Plan B“ beim staatlichen Fernsehsender „Belarus 1“. In ihrem Programm und ihren Reportagen für den Fernsehsender Belarus 1 verbreitet sie russische Propagandanarrative über ein „Nazi-Regime in der Ukraine“, die ukrainischen Streitkräfte sowie die Propaganda von Präsident Lukaschenka gegen die belarussische Opposition und das Kalinousky-Regiment. Sie verbreitet auch Propaganda gegen die westlichen Sanktionen. 2023 wurde Anastasia Benedzisiuk von Lukaschenka offiziell für ihren „erheblichen Beitrag zur Umsetzung der staatlichen Informationspolitik, ihre hohe Professionalität sowie ihre objektive und umfassende Berichterstattung über das soziopolitische und soziokulturelle Leben des Landes“ ausgezeichnet. Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. |
3.8.2023 |
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225. |
Yauhen PUSTAVY Yevgeniy PUSTOVOY |
Яўген ПУСТАВЫ Евгений ПУСТОВОЙ |
Funktion: Belarussischer Propagandist und Fernsehveranstalter Geburtsdatum: 29.2.1984 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Yauhen Pustavy ist ein belarussischer Propagandist und arbeitet für Stolichnoye Televideniye, einen der drei staatlichen Fernsehsender in Belarus, und für Minskaya Prauda, eine staatliche Zeitung. Er ist verantwortlich für die Verbreitung von Propaganda zur Unterstützung der Politik von Lukaschenka und zur Rechtfertigung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Er wurde von Lukaschenka für seine Verdienste um die staatliche Informationspolitik ausgezeichnet. Er ist ferner Mitglied der staatlichen Kommission zur Überprüfung politischer Flüchtlinge, die nach Belarus zurückkehren möchten. Diese Kommission wurde von Lukaschenka mit dem politischen Ziel eingesetzt, die nach Belarus zurückkehrenden Flüchtlinge als Personen darzustellen, die ihr Vorgehen gegen das Lukaschenka-Regime bereuen. Er profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. |
3.8.2023 |
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226. |
Alena Stanislavauna HARMASH Alena Stanislavovna GORMASH |
Алена Станiславаўна ГОРМАШ Елена Станиславовна ГОРМАШ |
Funktion: Richterin, Bezirksgericht Bobruisk Geburtsdatum: 10.9.1967 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich |
Alena Harmash ist eine belarussische Richterin, die bei dem Bezirksgericht in Bobruisk tätig ist. Sie hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie verurteilte sechs Anhänger und Aktivisten der Opposition aus politischen Gründen. Sie hat seit 2020 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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227. |
Andrei Ramanavich TARASEVICH Andrei Romanovich TARASEVICH |
Андрэй Раманавiч ТАРАСЕВIЧ Андрей Романович ТАРАСЕВИЧ |
Funktion: Richter, Bezirksgericht Glubokoye Geburtsdatum: 10.11.1974 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Andrei Tarasevich ist ein belarussischer Richter, der bei einem Bezirksgericht in Glubokoye tätig ist. Er hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Er verurteilte mindestens 13 belarussische Bürger aus politischen Gründen. Er hat von 2017 bis 2023 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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228. |
Hanna Mikhailauna ASIPENKA Anna Mikhailovna OSIPENKO |
Ганна Мiхайлаўна АСIПЕНКА Анна Михайловна ОСИПЕНКО |
Funktion: Richterin am Bezirksgericht Bobruisk Geburtsdatum: 7.12.1982 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich |
Hanna Asipenka ist eine belarussische Richterin, die bei einem Bezirksgericht in Bobruisk tätig ist. Sie hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie war zwischen 2020 und 2023 aktiv an der Verurteilung politischer Gegner des Regimes beteiligt. In diesem Zeitraum hat sie mindestens 13 Urteile erlassen, darunter gegen zwei unabhängige Medienjournalisten. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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229. |
Iryna Uladzimirauna PADKAVYRAVA Irina Vladimirovna PODKOVYROVA |
Iрына Уладзiмiраўна ПАДКАВЫРАВА Ирина Владимировна ПОДКОВЫРОВА |
Funktion: Staatsanwältin Geburtsdatum: 22.9.1972 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich |
Iryna Padkavyrava ist eine belarussische Staatsanwältin. Sie steht mindestens seit 2009, als sie als leitende Staatsanwältin in der Region Gomel tätig war, mit den Strafverfolgungsbehörden in Verbindung. 2022 war sie als Staatsanwältin im Verfahren gegen einen unabhängigen Journalisten tätig, der mit TVP und Belsat TV in Verbindung stand. Sie beantragte damals eine vierjährige Freiheitsstrafe für den Journalisten. Sie beteiligte sich auch an der Prüfung von Rechtsmitteln gegen Urteile wegen der Veröffentlichung von Beiträgen in belarussischen sozialen Medien, die gegen die Regierung und ihre Beamten gerichtet waren. Als Staatsanwältin befürwortete sie die Strafen, die sie für angemessen und fair hielt. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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230. |
Ludmila Stsiapanauna VASHCHANKA Ludmila Stiepanovna VASHCHENKO |
Людмiла Сцяпанаўна ВАШЧАНКА Людмила Степановна ВАЩЕНКО |
Funktion: Richterin am Bezirksgericht Glubokoye Geburtsdatum: 22.9.1972 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich |
Ludmila Vashchanka ist eine belarussische Richterin, die am Bezirksgericht Glubokoye tätig ist. Sie hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie hat von 2007 bis 2023 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. In diesem Zeitraum verurteilte sie mindestens neun belarussische Bürger aus politischen Gründen, darunter Anhänger und Aktivisten der Opposition. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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231. |
Uladzimir Aliaksandravich DAVYDAU Vladimir Alexandrovich DAVYDOV |
Уладзiмiр Аляксандравiч ДАВЫДАЎ Владимир Александрович ДАВЫДОВ |
Funktion: Richter am Obersten Gerichtshof von Belarus Geburtsdatum: 11.4.1967 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Uladsimir Davydau ist ein belarussischer Richter, der am Obersten Gerichtshof von Belarus tätig ist. Er wurde 2014 von Aliaksandr Lukaschenka auf Lebenszeit ernannt. Als Richter entschied Davydau hauptsächlich über Rechtsmittel in Bezug auf Haftstrafen für politische Aktivisten und Journalisten. Dabei hielt er an den Urteilen fest. Eine solche Entscheidung fiel in Bezug auf den für den Fersehsender Belsat tätigen Journalisten Pavel Vinahradau. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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232. |
Viachaslau Uladzimiravich YELISEENKA Vyacheslav Vladimirovich ELISEENKO |
Вячаслаў Уладзiмiравiч ЕЛIСЕЕНКА Вячеслав Владимирович ЕЛИСЕЕНКО |
Funktion: Richter am Bezirksgericht Dokshitsy Geburtsdatum: 10.4.1979 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Viachaslau Yeliseenka ist ein belarussischer Richter, der bei einem Bezirksgericht in Dokshitsy tätig ist. Er hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Er hat zehn belarussische Bürger aus politischen Gründen verurteilt. Er hat seit 2018 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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233. |
Anton Uladzimiravich KALYAGA Anton Vladimirovich KOLYAGO |
Антон Уладзiмiравiч КАЛЯГА Антон Владимирович КОЛЯГО |
Funktion: Leitender Ermittler — Ermittler für besonders wichtige Fälle der Hauptdirektion für die Ermittlung von Straftaten in den Bereichen organisierte Kriminalität und Korruption des Zentralapparats des Ermittlungsausschusses, Justiziar Geburtsdatum: 2.10.1989 Geburtsort: Minsk, Republik Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Anton Kalyaga ist Ermittler der Hauptdirektion für die Ermittlung von Straftaten in den Bereichen organisierte Kriminalität und Korruption des Zentralbüros des Ermittlungsausschusses der Republik Belarus. Er führt Strafverfahren gegen Viasna-Mitglieder durch. Die Gerichtsverfahren gegen Ales Bialiatski, Valianstin Stefanovich und Uladsimir Labkovich weisen zahlreiche Unregelmäßigkeiten auf, und der Untersuchungszeitraum wurde von den Behörden zum Zweck der Beweiserhebung künstlich verlängert, wodurch die Frist überschritten wurde, die durch belarussisches Recht und internationale Standards zum Recht auf ein faires Verfahren festgelegt wurde. Bei den Ermittlungen und dem Gerichtsverfahren im Fall Viasna wurde gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
3.8.2023 |
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234. |
Andrii Valeriovich ANANENKO Andrei Valerievich ANANENKO |
Андрій Валерійович АНАНЕНКО Андрей Валерьевич АНАНЕНКО |
Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK) Geburtsdatum: 13.10.1977 Geburtsort: Minsk, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Andrii Ananenko ist Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK). GUBOPiK ist eines der wichtigsten Organe, die für politisch motivierte Verfolgung in Belarus verantwortlich sind, einschließlich willkürlicher und unrechtmäßiger Festnahmen und Misshandlungen, darunter Folter, von Aktivisten und Mitgliedern der Zivilgesellschaft. GUBOPiK hat Videos erzwungener Geständnisse belarussischer Aktivisten und Bürger veröffentlicht, die sie der belarussischen breiten Öffentlichkeit vor Augen führen und sie als Instrument für politischen Druck nutzen. In seiner Position ist Andrii Ananenko verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. Darüber hinaus unterstützt er das Lukaschenko-Regime. |
5.8.2024 |
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235. |
Mikhail Piatrovich BYADUNKEVICH Mikhail Petrovitch BEDUNKEVICH |
Міхаіл Пятровіч БЯДУНКЕВIЧ Михаил Петрович БЕДУНКЕВИЧ |
Stellvertretender Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK); Leiter der dritten Abteilung der GUBOPiK, die für die Bekämpfung von „Extremismus“ zuständig ist Geburtsdatum: 8.10.1977 Geburtsort: Minsk, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Mikhail Byadunkevich ist stellvertretender Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK) und Leiter der dritten Abteilung des GUBOPiK, die für die Bekämpfung von Extremismus zuständig ist. GUBOPiK ist eines der wichtigsten Organe, die für politisch motivierte Verfolgung in Belarus verantwortlich sind, einschließlich willkürlicher und unrechtmäßiger Festnahmen und Misshandlungen, darunter Folter, von Aktivisten und Mitgliedern der Zivilgesellschaft. GUBOPiK hat Videos erzwungener Geständnisse belarussischer Aktivisten und Bürger veröffentlicht, die sie der belarussischen breiten Öffentlichkeit vor Augen führen und sie als Instrument für politischen Druck nutzen. In seiner Position ist Mikhail Byadunkevich verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. Darüber hinaus unterstützt er das Lukaschenko-Regime. |
5.8.2024 |
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236. |
Zmitser Aliaksandrovich KOVACH Dimitri Aleksandrovich KOVACH |
Змiцер Аляксандравiч КОВАЧ Дмитрий Александрович КОВАЧ |
Stellvertretender Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK) Geburtsdatum: 14.1.1979 Geburtsort: Elisovo (Oblast Mogilev) Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Zmitser Kovach ist stellvertretender Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK). GUBOPiK ist eines der wichtigsten Organe, die für politisch motivierte Verfolgung in Belarus verantwortlich sind, einschließlich willkürlicher und unrechtmäßiger Festnahmen und Misshandlungen, darunter Folter, von Aktivisten und Mitgliedern der Zivilgesellschaft. GUBOPiK hat Videos erzwungener Geständnisse belarussischer Aktivisten und Bürger veröffentlicht, die sie der belarussischen breiten Öffentlichkeit vor Augen führen und sie als Instrument für politischen Druck nutzen. In seiner Position ist Zmitser Kovach verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. Darüber hinaus unterstützt er das Lukaschenko-Regime. |
5.8.2024 |
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237. |
Mikhail KAVALIOU Mikhail KOVALEV |
Міхаіл КАВАЛЁЎ Михаил КАВАЛЁВ |
Stellvertretender Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
In seiner Position als stellvertretender Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, ist Mikhail Kavaliou für zahlreiche politisch motivierte Strafverfahren gegen die belarussische politische Opposition verantwortlich. Er ist insbesondere beteiligt an der politisch motivierten Strafverfolgung von Svetlana Tsikhanouskaya, Pavel Latushko, Olga Kovalkova, Maria Moroz und Sergei Dilevsky, die alle Mitglieder des Koordinierungsrates, einer belarussischen Oppositionsgruppe, sind; er ist zudem an der Strafsache „Verschwörung zur Machtergreifung“ gegen Yuri Ziankovich, Alexander Fyaduta, Ryhor Kastusyov, Olga Halubovych und Dzianis Kravchuk beteiligt. Daher ist Mikhail Kavaliou verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
5.8.2024 |
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238. |
Viktar Aliaksandravich DUBROUKA Viktor Alexandrovich DUBROVKA |
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Funktion: Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für die Vollstreckung von Strafen in der Region Grodno; ehemaliger Leiter der Haftanstalt Strafkolonie Nr. 11; Oberst des internen Dienstes Staatsangehörigkeit: belarussisch Geburtsdatum: 19.6.1978 Geburtsort: Makhnachi, Slonim District, Grodno Region Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3190678K013PB2 |
Viktar Dubrouka ist der ehemalige Leiter der Haftanstalt Strafkolonie Nr. 11, in der Siarhei Ramanau eine Strafe von 20 Jahren und 11 Monaten und Vadzim Bobyrau eine elfjährige Strafe verbüßen. Ramanau und Bobyrau wurden beide mehrfach in die Strafzelle verlegt. Viktar Dubrouka ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für die Vollstreckung von Strafen in der Region Grodno. Viktar Dubrouka unterstützt daher das Lukaschenko-Regime und ist für schwere Menschenrechtsverletzungen in Belarus verantwortlich. |
5.8.2024 |
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239. |
Pavel Ivanavich KAZAKOU Pavel Ivanovich KAZAKOV |
Павел Iванавіч КАЗАКОЎ Павел Иванович КАЗАКОВ |
Leiter der Haftanstalt Gefängnis Nr. 1, Grodno; Oberst des internen Dienstes Geburtsdatum: 11.6.1977 Geburtsort: Russ, Bezirk Volkavysk, Region Grodno Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3110677K031PB5 |
Pavel Kazakou ist Leiter der Haftanstalt Gefängnis Nr. 1 in Grodno, in dem der politische Gefangene Ales Pushkin und der Künstler Ruslan Karchauli wegen unzureichender medizinischer Versorgung gestorben sind. Andere Gefangene, die in dieser Einrichtung inhaftiert sind, haben die unmenschlichen Bedingungen bezeugt. Pavel Kazakou ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen in Belarus verantwortlich. |
5.8.2024 |
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240. |
Dzianis Anatolievich TAUSTSIANKOU Denis Anatolievich TOLSTENKOV |
Дзяніс Анатольевіч ТАЎСЦЯНКОЎ Денис Анатольевич ТОЛСТЕНКОВ |
Leiter der Haftanstalt Strafkolonie Nr. 4; Oberstleutnant des internen Dienstes Staatsangehörigkeit: belarussisch Geburtsdatum: 17.8.1977 Geburtsort: Orsha, Region Vitebsk Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3170877M000PB9 |
Dzianis Taustsiankou ist der Leiter der Haftanstalt Strafkolonie Nr. 4, in der die Sozialaktivistin Polina Sharendo-Panasyuk inhaftiert ist. Der Ehemann von Sharendo, Andrei Sharendo, berichtete über die unmenschlichen Bedingungen und Foltermaßnahmen, denen seine Frau in dieser Kolonie ausgesetzt war. Dzianis Taustsiankou ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen in Belarus verantwortlich. |
5.8.2024 |
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241. |
Vasil Vasilevich KOLEDA Vasily Vasilyevich KOLEDA |
Васіль Васільевіч КОЛЕДА Василий Васильевич КОЛЕДА |
Stellvertretender Leiter des Gefängnisses Nr. 1 in Grodno; Oberstleutnant des internen Dienstes Geschlecht: männlich |
Vasil Koleda ist stellvertretender Leiter des Gefängnisses Nr. 1 in Grodno, in dem der politische Gefangene Ales Pushkin und der Künstler Ruslan Karchauli wegen unzureichender medizinischer Versorgung gestorben sind. Andere Gefangene, die in dieser Einrichtung inhaftiert sind, haben die unmenschlichen Bedingungen bezeugt. Vasil Koleda ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen in Belarus verantwortlich. |
5.8.2024 |
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242. |
Andrei Mikhailovich TSEDRYK Andrey Mikhailovich TSEDRIK |
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Position(en): Ehemaliger Leiter der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1; Oberst des internen Dienstes Staatsangehörigkeit: belarussisch Geburtsdatum: 20.4.1978 Geburtsort: Minsk Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3200478A058PB3 |
Andrei Tsedryk ist der ehemalige Leiter der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in Minsk, die auch als „Voldarka“ bekannt ist. Zahlreiche politische Gefangene, einschließlich Ales Pushkin, waren in dieser Haftanstalt und bezeugten, dass die Bedingungen in dem Zentrum unmenschlich sind. Ales Bialiatski befindet sich dort in Haft. Das Zentrum verfügt auch nicht über ein geeignetes Krankenhaus. Andrei Tsedryk ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen in Belarus verantwortlich. |
5.8.2024 |
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243. |
Iryna Barisauna AKULOVICH Irina Borisovna AKULOVICH |
Iрына Барысаўна АКУЛОВIЧ Ирина Борисовна АКУЛОВИЧ |
Generaldirektorin des republikanischen Einheitsunternehmens „Belarusian Telegraph Agency“ (BelTA) Geburtsdatum: 24.10.1974 Geburtsort: Mogilev, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich |
Iryna Akulovich ist eine langjährige Unterstützerin von Aliaksandr Lukaschenko. 2018 wurde sie von ihm zur Generaldirektorin der größten staatlichen Nachrichtenagentur, Belarusian Telegraph Agency (BelTA) ernannt und bekleidet diese Position weiterhin. Durch Veröffentlichungen und Aktivitäten wie Fotoausstellungen und öffentliche Veranstaltungen fördert BelTA Lukaschenko und sein Regime umfassend. Mit ihren öffentlichen Erklärungen und Aktivitäten hat Iryna Akulovich Unterstützung für Lukaschenko und seine Narrative in Bezug auf die demokratische Opposition gezeigt. Als Leiterin von BelTA legt sie den Ton und die Richtung der Nachrichtenagentur fest und sieht die Medien als Instrument zur Erhaltung des derzeitigen Regimes. Sie unterstützt daher das Lukaschenko-Regime. |
5.8.2024 |
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244. |
Mikita Sviatoslavovich RACHYLOUSKI Nikita Sviatoslavovich RACHILOVSKYI |
Мікіта Святаслававіч РАЧЫЛОЎСКI Никита Святославович РАЧИЛОВСКИЙ |
Moderator des „Senats“-Fernsehprogramms des Senders STV (СTВ); Vorsitzender des Jugendrates (Jugendparlament der Nationalversammlung der Republik Belarus); Mitglied des Ausschusses der Jugendkammer für Tourismus und Umwelt in der Parlamentarischen Versammlung des Unionsstaates Belarus und Russland; Vorsitzender des Jugend-Bürgerallianz „Vorwärts“ Geburtsdatum: 28.7.1997 Geburtsort: Minsk, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Mikita Rachylouski bekleidet Führungspositionen im staatlichen Jugendrat, in der GONGO Vorwärts und in den Medien (dem „Senats“-Fernsehprogramm). In diesen Positionen hat Mykyta Rachylouski sich gegen belarussische Bürger ausgesprochen, weil sie die Regierung kritisiert, 2020 an Protesten teilgenommen und abweichende Ansichten vertreten haben. Besonders intensiv bemühte er sich um Bestrafung und Verfolgung des Bloggers Kokobay sowie der Musikband Drozdy und anderer. Mit seinen Äußerungen ruft er zur Verfolgung auf und schürt Hass gegenüber Regimekritikern. Bei einem seiner zahlreichen Fernsehauftritte sprach er sich für eine Entfernung von Personal des Fachbereichs Geschichte an belarussischen Universitäten aus. Er hat bei zahlreichen Gelegenheiten seine Unterstützung für die belarussische Regierung und Aljaksandr Lukaschenka bekundet. Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime. |
5.8.2024 |
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245. |
Dzmitry Aliaksandrovich ZHUK Dmitrii Aleksandrovich ZHUK |
Дзмітрый Аляксандравіч ЖУК Дмитрий Александрович ЖУК |
Direktor und Chefredakteur des Verlags „Belarus Today“ Geburtsdatum: 7.7.1970 Geburtsort: Letkaushchyna, Region Minsk Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3070770A081PB7 |
Dzmitry Zhuk ist ein langjähriger Unterstützer von Aljaksandr Lukaschenka und seines Regimes. Er war früher Leiter des Pressedienstes von Lukaschenka und langjähriger Generaldirektor der größten staatlichen Nachrichtenagentur, Belarusian Telegraph Agency (BelTA). Seit 2018 ist er Direktor und Chefredakteur des Verlags Belarus Today. In dieser Position hat Dzmitry Zhuk der belarussischen Öffentlichkeit bereitwillig Falschinformationen über Repressionen durch die staatlichen Behörden präsentiert, Desinformationen sowohl der belarussischen als auch der russischen Regierung verbreitet und Hass gegenüber der demokratischen Opposition und der Zivilgesellschaft geschürt. Er ist unmittelbar verantwortlich dafür, wie „Belarus Today“ über die Lage im Land informiert, und unterstützt damit die Behörden, einschließlich Lukaschenka. Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime. |
5.8.2024 |
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246. |
Viachaslau Ivanavich TULEYKA Vyacheslav Ivanovich TULEYKO |
Вячаслаў Iванавіч ТУЛЕЙКА Вячеслав Иванович ТУЛЕЙКО |
Richter am Regionalgericht Minsk Geburtsdatum: 27.7.1977 Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Als Richter am Regionalgericht Minsk hat Viachaslau Tuleyka das Lukaschenka-Regime in zahlreichen politisch motivierten Verfahren vertreten und ist für die langjährigen Freiheitsstrafen gegen mehrere Medienschaffende verantwortlich: lryna Leushyna (BelaPAN), Dzmitry Navazhylau (Bela PAN), Andrey Alyaksandrau (BelaPAN), lryna Zlobina (Bela PAN), Stepan Putilo (Nexta), Yan Rudik (Nexta) und Roman Pratasevich (Nexta). Außerdem verurteilte er einen belarussischen Bürger wegen der Veröffentlichung regierungsfeindlicher Kommentare in den sozialen Medien. Diese Strafen sind Teil der systematischen Verweigerung des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch einen Teil der belarussischen Behörden und die systematische Bestrafung der Ausübung dieses Rechts. Daher ist Viachaslau Tuleyka verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
5.8.2024 |
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247. |
Alena Mikalayeuna ANANICH Elena Nikoayevna ANANICH |
Алена Мікалаеўна АНАНIЧ Елена Николаевна АНАНИЧ |
Richterin am Stadtgericht Minsk Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: belarussisch |
Alena Ananich ist eine von Aljaksandr Lukaschenka ernannte belarussische Richterin, die seit 2015 am Stadtgericht Minsk tätig ist. Sie erließ zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen die Gegner der belarussischen Behörden und verhängte unter anderem besonders hohe Freiheitsstrafen: Yauhen Yushkevich — 11 Jahre, Vital Brahiniets (Anwalt des Friedensnobelpreisträgers Alies Bialatski) — 8 Jahre, Viachaslau Kandyba — 7 Jahre und Siarhiei Nikitsin — 6 Jahre. Ferner verurteilte sie in Abwesenheit den im Ausland tätigen Oppositionsaktivisten und ehemaligen Offizier der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption (GUBOPiK), Stanislau Lupanosau, zu 18 Jahren Haft. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
5.8.2024 |
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248. |
Anatoliy Ryhoravich SOTNIKAU Anatoliy Grigorievich SOTNIKOV |
Анатолій Рыгоравіч СОТНIКАЎ Анатолий Григорьевич СОТНИКОВ |
Richter am Regionalgericht Homel Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Anatoliy Sotnikau ist ein von Aljaksandr Lukaschenka ernannter Richter, der seit 2019 am Regionalgericht Homel tätig ist. Er hat politisch motivierte Urteile gegen belarussische Bürger verhängt, die den groß angelegten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die Brutalität der belarussischen Strafverfolgungsbehörden angeprangert haben. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
5.8.2024 |
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249. |
Andrey Viktaravich MLECHKA Andrei Viktorovich MLECHKO |
Андрэй Віктаравіч МЛЕЧКА Андрей Викторович МЛЕЧКО |
Richter am Bezirksgericht Frunze der Stadt Minsk Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Andrey Mlechka ist ein von Aljaksandr Lukaschenka ernannter Richter, der seit 2021 am Bezirksgericht Frunze der Stadt Minsk tätig ist. Er verhängte hohe politisch motivierte Strafen gegen Bürger, die friedlich kritische Meinungen der Behörden auf der Straße und im Internet zum Ausdruck brachten. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
5.8.2024 |
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250. |
Ihar Aliaksandravich SHVEDAU Igor Alexandrovich SHVEDOV |
Iгар Аляксандравіч ШВЕДАЎ Игорь Александрович ШВЕДОВ |
Richter am Regionalgericht Mahiliou Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Ihar Shvedau ist ein von Aljaksandr Lukaschenka ernannter Richter, der seit 2020 am Regionalgericht Mahiliou tätig ist. Er verhängte politisch motivierte Strafen gegen Gegner des Lukaschenka-Regimes, darunter gegen den Journalisten Andrei Kuznechyk (6 Jahre Haft), den politischen Gefangenen Anton Shybut (5 Jahre Haft) und andere Kritiker der belarussischen Behörden. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
5.8.2024 |
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▼M43 ————— |
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252. |
Tatsiana Viktarauna SHOTSIK Tatiana Viktorovna SHOTIK |
Таццяна Віктараўна ШОЦIК Татьяна Викторовна ШОТИК |
Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk Geburtsdatum: 21.1.1992 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich Persönliche Kennnummer: 4210192A027PB8 |
Tatsiana Shotsik ist eine von Aljaksandr Lukaschenka ernannte Richterin, die seit 2021 am Bezirksgericht Leninsky in Minsk tätig ist. Sie hat politisch motivierte Strafen gegen belarussische Bürger verhängt, die den Präsidenten und die Brutalität der belarussischen Strafverfolgungsbehörden kritisiert haben. Igor Lednik, ein politischer Gefangener, der von Shotsik zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, ist am 20. Februar 2024 verstorben. Daher ist Tatsiana Shotsik verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
5.8.2024 |
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253. |
Vasil Uladzimiravich SKOK Vasily Vladimirovich SKOK |
Васіль Уладзіміравіч СКОК Василий Владимирович СКОК |
Richter am Regionalgericht Grodno Staatsangehörigkeit: belarussisch Geburtsdatum: 17.11.1959 Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3171159K025PB0 |
Vasil Skok ist ein von Aljaksandr Lukaschenka ernannter Richter, der seit 2003 am Regionalgericht Grodno tätig ist. Er hat politisch motivierte Strafen gegen belarussische Bürger verhängt, die den Präsidenten, das Regime und die Brutalität der belarussischen Strafverfolgungsbehörden kritisiert haben. Er verurteilte Andrey Sachewko zu sechs Jahren Freiheitsstrafe in einer Hochsicherheitsstrafkolonie. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
5.8.2024 |
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254. |
Stanislau Uladzimiravich IVANIUTSENKA Stanislav Vladimirovich IVANYUTENKO |
Станіслаў Уладзіміравіч IВАНЮЦЕНКА Станислав Владимирович ИВАНЮТЕНКО |
Richter am Bezirksgericht Rechitsa in der Region Gomel Geburtsdatum: 29.7.1982 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3290782H007PB3 |
Stanislau Ivaniutsenka ist ein von Aljaksandr Lukaschenka ernannter Richter, die seit 2019 am Bezirksgericht Rechitsa in der Region Gomel tätig ist. Er hat politisch motivierte Strafen gegen belarussische Bürger verhängt, die den Präsidenten und die Brutalität der belarussischen Strafverfolgungsbehörden kritisiert haben. Er entschied über den Fall von Polina Sharendo, einer Sozialaktivistin aus Belarus, die im Januar 2021 inhaftiert wurde. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
5.8.2024 |
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255. |
Aliaksey Anatolevich KHLYSZCZANKAU Alexey Anatolievich KHLYSHCHENKOV |
Аляксей Анатольевіч ХЛЫШЧАНКАЎ Алексей Анатольевич ХЛЫЩЕНКОВ |
Position(en): Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus; ehemaliger Richter am Regionalgericht Gomel Geburtsdatum: 27.8.1982 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3270882H007PB4 |
Aliaksey Klyshchankau ist ein von Alexander Lukaschenko ernannter Richter, der von 2019 bis 2023 am Regionalgericht Gomel tätig war. Er hat politisch motivierte Strafen gegen belarussische Bürger verhängt, die den Präsidenten und die Brutalität der belarussischen Strafverfolgungsbehörden kritisiert haben. Er verurteilte Yuri Vlasov, einen Vertrauten der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tikhanovskaya, zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe in einer Höchstsicherheitsstrafkolonie. Seit 2023 ist er Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus, wo er politisch motivierte Strafen bestätigt hat. Aliaksey Klyshchankau ist daher verantwortlich für die ernsthafte Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. |
5.8.2024 |
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256. |
Ihar Fiodaravich ZIAMTSAU Igor Fedorovich ZEMTSOV |
Iгар Фёдаравіч ЗЯМЦОЎ Игорь Федорович ЗЕМЦОВ |
Richter am Regionalgericht Mogilev Staatsangehörigkeit: belarussisch Geburtsdatum: 20.3.1975 Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3200375M061PB1 |
Ihar Ziamtsau ist ein von Aljaksandr Lukaschenka ernannter Richter, der seit 2017 am Regionalgericht Mogilev tätig ist. Er hat politisch motivierte Strafen gegen belarussische Bürger verhängt, die den Präsidenten und die Brutalität der belarussischen Strafverfolgungsbehörden kritisiert haben. Er ist daher verantwortlich für die ernsthafte Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit und die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Belarus. |
5.8.2024 |
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257. |
Aliaksei Iurievich KRIAKVIN Alexey Yurevich KRIAKVIN |
Аляксей Юр’евіч КРАКВIН Алексей Юрьевич КРЯКВИН |
Propagandist beim Fernsehsender All-National Television (ONT) Geburtsdatum: 9.11.1984 Geburtsort: Minsk, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Aliaksei Kriakvin ist ein Propagandist beim staatseigenen Fernsehsender ONT und produziert Propagandamaterial zur Unterstützung des Lukaschenka-Regimes. Er war insbesondere unmittelbar an den „Sonderermittlungen“ von ONT im Zusammenhang mit der Strafsache Viktor Babariko beteiligt, bei denen Daten aus der Vorphase der Ermittlungen offengelegt wurden. Er erscheint im Fernsehen, kritisiert dabei regelmäßig das Vorgehen der Gegner des Lukaschenko-Regimes und spricht über die Beteiligung des Westens an den Unruhen in der Bevölkerung in Belarus. Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime. |
5.8.2024 |
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258. |
Viktar Arkadzievich SHAUTSOU Viktor Arkadievich CHEVTSOV/ SHEVTSOV |
Вiктар Аркадзьевiч ШАЎЦОЎ Виктор Аркадьевич ШЕВЦОВ |
Position(en): Geschäftsmann, Investor Geburtsdatum: 5.12.1963 Geburtsort: Razumava village, Vitebsk region, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: MP4572331, ausgestellt am 12.2.2021 Persönliche Kennnummer: 3051263A036PB7 |
Viktar Shautsou ist ein Geschäftsmann mit Geschäftsinteressen in Belarus. In seiner Rolle als Honorarkonsul der Philippinen in Belarus und durch seine Beteiligung an der Vertretung der belarussischen Regierung unterstützt er das Lukaschenko-Regime. Darüber hinaus profitiert er vom Regime, und zwar durch sein Mitwirken an der Reshenie-Bank, die wiederum am Museumskomplex Dudutki beteiligt ist, das aus dem belarussischen Staatshaushalt finanziert wird. Daher unterstützt Viktar Shautsou das Lukaschenko-Regime und profitiert davon. |
5.8.2024 |
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259. |
Volha Anatoleuna DUBOVIK Olga Anatolievna DUBOVIK |
Вольга Анатольеўна ДУБОВIК Ольга Анатольевна ДУБОВИК |
Richterin am Bezirksgericht Maladzechna in der Region Minsk Staatsangehörigkeit: belarussisch Geburtsdatum: 26.8.1978 Geschlecht: weiblich Persönliche Kennnummer: 4260878B038PB7 |
Volha Dubovik ist eine belarussische Richterin, die am Bezirksgericht Maladzechna in der Region Minsk tätig ist. Sie wurde 2020 von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Sie verhängte politisch motivierte Urteile, unter anderem gegen belarussische Bürger, die gegen die manipulierten Präsidentschaftswahlen von 2020 protestiert hatten. Außerdem verurteilte sie einen Bürger, der sich in Selbstverteidigung gegen die Brutalität der Strafverfolgungsbehörden gewehrt hatte. Daher ist sie verantwortlich für die ernsthafte Untergrabung der Rechtstaatlichkeit und für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition. |
5.8.2024 |
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260. |
Anton Genadzevich DUDAL Anton Gennadievich DUDAL |
Антон Генадзевіч ДУДАЛЬ Антон Геннадьевич ДУДАЛЬ |
Position(en): ehemaliger Richter am Gericht der Region Bobruisk und der Stadt Bobruisk, Vorsitzender des Bezirksgerichts Kirovsky Staatsangehörigkeit: belarussisch Geburtsdatum: 11.8.1986 Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3110886M079PB3 |
Anton Dudal war als Richter am Gericht des Bezirks Bobruisk und der Stadt Bobruisk tätig. Er wurde 2019 von Alexander Lukaschenko ernannt. Er verhängte politisch motivierte Urteile, unter anderem gegen belarussische Bürger, die sich gegen den Präsidenten geäußert hatten. Außerdem verurteilte er einen Bürger, der sich in Selbstverteidigung gegen die Brutalität der Strafverfolgungsbehörden gewehrt hatte. Er verlegte Andrey Sachevko in das Gefängnis von Mahiljou. Daher ist er für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition verantwortlich. Als Vorsitzender des Bezirksgerichts Kirovsky ist er nach wie vor im Lukaschenko-Regime aktiv. |
5.8.2024 |
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261. |
Mikalai Vasilievich SIARHEEVICH Nikolai Vasilievich SERGEEVICH |
Мікалай Васільевіч СЯРГЕЕВIЧ Николай Васильевич СЕРГЕЕВИЧ |
Position(en): ehemaliger Richter am Bezirksgericht Zhlobin (Schlobin) der Region Gomel, Vorsitzender des Bezirksgerichts Chechersky Staatsangehörigkeit: belarussisch Geburtsdatum: 22.8.1983 Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3220883H026PB7 |
Mikalai Siarheevich war ein belarussischer Richter, der am Bezirksgericht Schlobin der Region Gomel tätig war. Er wurde von Alexander Lukaschenko ernannt. Er verhängte politisch motivierte Urteile gegen belarussische Bürger, die sich gegen die betrügerische Präsidentschaftswahl 2020 geäußert hatten, einschließlich Teilnehmern an den Protesten in Schlobin. Mikalai Siarheevich ist daher für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition verantwortlich. Als Vorsitzender des Bezirksgerichts Chechersky ist er nach wie vor im Lukaschenko-Regime aktiv. |
5.8.2024 |
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262. |
Vitali Viktaravich SINILA Vitaliy Viktorovich SINILO |
Віталій Віктаравіч СIНIЛА Виталий Викторович СИНИЛО |
Richter und Präsident des Bezirksgerichts Mostovsky in der Region Grodno Geburtsdatum: 15.5.1976 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3161180C038PB1 |
Vitali Sinila ist ein belarussischer Richter und Präsident des Bezirksgerichts Mostovsky in der Region Grodno. Er wurde von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Er verhängte Urteile gegen eine Reihe von belarussischen Bürgern, die den Präsidenten und die Behörden des Regimes kritisierten, z. B. gegen Viktor Tsarikevich und Sergei Burak, die in den sozialen Medien und offline verschiedene Widerspruch äußerten. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. |
16.12.2024 |
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263. |
Iryna Vasieuna PRADUN Irina Vasilevna PRADUN |
Iрына Васільеўна ПРАДУН Ирина Васильевна ПРАДУН |
Richterin und Präsidentin des Bezirksgericht Rogachev in der Region Gomel Geburtsdatum: 21.5.1974 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich Persönliche Kennnummer: 4210574H035PB4 |
Iryna Pradun ist eine belarussische Richterin und Präsidentin des Bezirksgericht Rogachev in der Region Gomel. Sie wurde von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Sie verhängte Urteile gegen zahlreiche belarussische Bürger, die den Präsidenten kritisiert haben. Sie verhängte auch Urteile gegen eine Reihe von Personen, denen die Teilnahme an Protesten und Widerstand gegen die Brutalität der belarussischen Strafverfolgungsbehörden vorgeworfen wurde, z. B. im Fall von Evgeny Kokhanovsky, der laut Menschenrechtsverteidigern gezwungen wurde, sich der Teilnahme an Protesten schuldig zu bekennen. Daher ist sie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
16.12.2024 |
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264. |
Vadzim Ivanavich MAZOL Vadim Ivanovich MOZOL |
Вадзім Iванавіч МАЗОЛЬ Вадим Иванович МОЗОЛЬ |
Richter am Bezirksgericht Pruzhany in der Region Brest Geburtsdatum: 13.4.1974 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3130474C031PB6 |
Vadzim Mazol ist ein belarussischer Richter am Bezirksgericht Pruzhany in der Region Brest. Er wurde von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Er verhängte Urteile gegen zahlreiche belarussische Bürger, die u. a. in den sozialen Medien den Präsidenten und die Strafverfolgungsbehörden des Regimes kritisiert hatten. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
16.12.2024 |
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265. |
Nina Uladzimirauna SHASTAK Nina Vladimirovna SHESTAK |
Ніна Уладзіміраўна ШАСТАК Нина Владимировна ШЕСТАК |
Richterin am Regionalgericht Brest Geburtsdatum: 1.5.1958 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich Persönliche Kennnummer: 4010558C080PB9 |
Nina Shastak ist eine belarussische Richterin am Regionalgericht Brest. Sie wurde von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Sie verhängte Urteile gegen eine Reihe belarussischer Bürger, die die Behörden des belarussischen Regimes kritisiert haben. Sie prüfte auch Rechtsmittel, die friedliche Demonstranten gegen die gegen sie ergangenen Urteile eingelegt hatten, und bestätigte diese Urteile. Daher ist sie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
16.12.2024 |
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266. |
Vera Viacheslavauna FILONIK Vera Vyacheslavovna FILONIK |
Вера Вячаславаўна ФIЛОНIК Вера Вячеславовна ФИЛОНИК |
Richterin am Regionalgericht Brest Geburtsdatum: 8.3.1990 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich Persönliche Kennnummer: 4080390K014PB5 |
Vera Filonik ist eine belarussische Richterin am Regionalgericht Brest. Sie wurde von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Sie verhängte Urteile gegen zahlreiche belarussische Bürger, die beschuldigt wurden, an den Protesten gegen das belarussische Regime im August 2020 teilgenommen zu haben. Daher ist sie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
16.12.2024 |
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267. |
Iryna Leanidauna MAIKO Irina Leonidovna MAIKO |
Iрына Леанідаўна МАЙКО Ирина Леонидовна МАЙКО |
Richterin am Regionalgericht Minsk Geburtsdatum: 25.11.1974 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich Persönliche Kennnummer: 4251174A007PB7 |
Iryna Maiko ist eine belarussische Richterin am Regionalgericht Minsk. Sie wurde von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Sie verhängte Urteile gegen Bürger, die den Präsidenten und die Behörden des Regimes kritisiert hatten, z. B. gegen Roman Yankouski und Mikhail Nemtsov, die in den sozialen Medien und offline Widerspruch äußerten. Daher ist sie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
16.12.2024 |
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268. |
Vasili Vasilievich BIAGUN Vasily Vasilyevich BEGUN |
Васілій Васільевіч БЯГУН Василий Васильевич БЕГУН |
Richter am Regionalgericht Gomel Geburtsdatum: 9.12.1960 Geburtsort: Kondopoga, Republik Karelien, Russland Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Vasily Biagun ist ein belarussischer Richter, der seit 2003 am Regionalgericht Gomel tätig ist. Er wurde von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Biagun erließ zahlreiche Urteile gegen Gegner der belarussischen Behörden, darunter Urteile gegen Personen wegen ihrer Aktivitäten in den sozialen Medien. Zudem verhängte er politisch motivierte Haftstrafen gegen Nikita Slepenka (3 Jahre) und Pavel Bobchenko (2 Jahre). Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
16.12.2024 |
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269. |
Yauheni Anatolevich BREGAN Evgeni Anatolevich BREGAN |
Яўгеній Анатольевіч БРЭГАН Евгений Анатольевич БРЕГАН |
Richter am Regionalgericht Brest Geburtsdatum: 26.3.1982 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3260382K020PB0 |
Yauheni Bregan ist ein belarussischer Richter am Regionalgericht Brest. Er wurde von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Zuvor war er Richter am Bezirksgericht Moskovsky in Brest und Richter der Stadt Baranovichi in der Region Brest. Er verhängte Urteile gegen zahlreiche belarussische Bürger, die unter anderem beschuldigt wurden, an den Protesten gegen das belarussische Regime im August 2020 teilgenommen zu haben. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
16.12.2024 |
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270. |
Aliaksandr Mikalaevich MOKHORAU Alexander Nikolaevich MOKHOREV |
Аляксандр Мікалаевіч МОХОРАЎ Александр Николаевич МОХОРЕВ |
Richter am Bezirksgericht Sovetsky der Stadt Gomel Geburtsdatum: 16.4.1986 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3160486H031PB9 |
Aliaksandr Mokhorau ist ein belarussischer Richter, der seit 2021 am Bezirksgericht Sovetsky der Stadt Gomel tätig ist. Er wurde von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Er verhängte Urteile gegen belarussische Bürger, die den Präsidenten, das Regime und die Brutalität der belarussischen Strafverfolgungsstrukturen kritisiert hatten. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
16.12.2024 |
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271. |
Alesya Uladzimiravna OSIPAVA Olesya Vladimirovna OSIPOVA |
Алеся Уладзіміраўна ОСIПАВА Олеся Владимировна ОСИПОВА |
Richterin am Zentralen Bezirksgericht der Stadt Gomel Geburtsdatum: 4.9.1979 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: weiblich Persönliche Kennnummer: 4040979H059PB4 |
Alesya Osipava ist eine belarussische Richterin, die seit 2019 am Zentralen Bezirksgericht der Stadt Gomel tätig ist. Sie wurde von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Sie verhängte Urteile gegen belarussische Bürger, die den Präsidenten, das Regime und die Brutalität der belarussischen Strafverfolgungsstrukturen kritisiert hatten. Daher ist sie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
16.12.2024 |
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272. |
Viktar Viktaravich NOVIK Viktor Viktorovich NOVIK |
Віктар Віктаравіч НОВIК Виктор Викторович НОВИК |
Richter, Präsident des Gerichts, Bezirk Zhabinka Geburtsdatum: 27.5.1963 Geburtsort: Beloye, Bezirk Mamlyutsky, Region Nord-Kasachstan, Kasachstan Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3270563K025PB7 |
Viktar Novik ist ein belarussischer Richter, der seit 2017 am Bezirksgericht Zhabinka tätig ist. Er wurde von Aljaksandr Lukaschenka ernannt. Novik hat zahlreiche Urteile gegen Gegner der belarussischen Behörden erlassen. Er verhängte politisch motivierte Haftstrafen gegen Vitali Ivanyukovich (2 Jahre), Natalia Letsko (1 Jahr), Andrei Vlasov und Yulia Suvalko (3 Jahre) und Valentin Shumik (2 Jahre). Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
16.12.2024 |
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273. |
►C9
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Вадзім Расціслававіч МУРАШКА Вадим Ростиславович МУРАШКО |
Leiter der Haftanstalt Strafkolonie Nr. 13 Geburtsdatum: 20.6.1979 Geburtsort: Bortniki, Bezirk Hlybokaye, Region Vitebsk, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3200679E065PB6 |
Vadzim Murashka ist belarussischer Staatsangehöriger und Leiter der Haftanstalt Strafkolonie Nr. 13, eines Höchstsicherheitsgefängnisses, in dem eine Reihe politischer Gefangener, darunter Nikolai Statkevich, Vitaly Melnik und Sergei Vereshkhagin, inhaftiert sind. Die Gefangenen der Kolonie Nr. 13 sind unmenschlichen Bedingungen ausgesetzt und Opfer von Misshandlungen. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft. |
16.12.2024 |
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274. |
Siarhei Uladzimiravich BIAREISHYK Sergey Vladimirovich BEREISHIK |
Сяргей Уладзіміравіч БЯРЭЙШЫК Сергей Владимирович БЕРЕЙШИК |
Stellvertretender Leiter der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 „Voldarka“ Geburtsdatum: 31.10.1976 Geburtsort: Minsk, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3311076A076PB6 |
Siarhei Biareishyk ist stellvertretender Leiter der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 „Voldarka“. In dieser Position ist er verantwortlich für die unmenschliche Behandlung der Inhaftierten, darunter Schläge, Überfüllung sowie das Fehlen einer angemessenen medizinischen Behandlung und sanitärer Ausstattung. Bei den meisten Häftlingen handelt es sich um politische Gefangene, wie z. B. den Menschenrechtsaktivisten, Gründer der belarussischen Menschenrechtsvereinigung Viasna und Friedensnobelpreisträger 2022, Ales Bialiatski, der bis Oktober 2024 in „Voldarka“ inhaftiert war. Siarhei Biareishyk ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft. |
16.12.2024 |
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275. |
Mikalai Mikalaevich MUSHKAROU Nikolai Nikolaevich MUSHKAROV |
Мікалай Мікалаевіч МУШКАРОЎ Николай Николаевич МУШКАРОВ |
Stellvertretender Leiter des Arbeitsdienstes in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 „Voldarka“ Geburtsdatum: 19.12.1980 Geburtsort: Minsk, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3191280A031PB0 |
Mikalai Mushkarou ist stellvertretender Leiter des Arbeitsdienstes in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 „Voldarka“. In dieser Position ist er verantwortlich für die unmenschliche Behandlung der größtenteils politischen Gefangenen, darunter Schläge, Überfüllung sowie das Fehlen einer angemessenen medizinischen Behandlung und sanitärer Ausstattung. Bei den meisten Häftlingen handelt es sich um politische Gefangene, wie z. B. den Menschenrechtsaktivisten, Gründer der belarussischen Menschenrechtsvereinigung Viasna und Friedensnobelpreisträger 2022, Ales Bialiatski, der bis Oktober 2024 in „Voldarka“ inhaftiert war. Mikalai Mushkarou ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft. |
16.12.2024 |
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276. |
Siarhei Mikalaevich PETRAKOVICH Sergey Nikolaevich PETRAKOVICH |
Сяргей Мікалаевіч ПЕТРАКОВIЧ Сергей Николаевич ПЕТРАКОВИЧ |
Leiter der Haftanstalt Strafkolonie Nr. 9 Geburtsdatum: 26.10.1976 Geburtsort: Stan, Bezirk Gorki, Region Mogilev, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3261076M062PB5 |
Siarhei Petrakovich ist Leiter der Strafkolonie Nr. 9. In dieser Position ist er verantwortlich für die unmenschliche Behandlung von Gefangenen, einschließlich Isolation und Schlägen. Die meisten Häftlinge sind politische Gefangene wie Mikola Dedok und der Friedensnobelpreisträger 2022, Ales Bialiatski. Siarhei Petrakovich ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft. |
16.12.2024 |
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277. |
Viktar Piatrovich LUTTSAU Viktor Petrovich LUTSEV |
Віктар Пятровіч ЛУТЦАЎ Виктор Петрович ЛУТЦЕВ |
Leiter der medizinischen Abteilung im Gefängnis Nr. 1 in Grodno Geburtsdatum: 24.12.1985 Geburtsort: Grodno, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3241285K026PB1 |
Viktar Luttsau ist Leiter der medizinischen Abteilung im Gefängnis Nr. 1 in Grodno. In dieser Position ist er für die unmenschliche Behandlung von Häftlingen und das Fehlen einer angemessenen und rechtzeitigen medizinischen Versorgung verantwortlich. Das Fehlen einer angemessenen medizinischen Behandlung führte zum Tod des politischen Gefangenen Ales Pushkin, der nicht rechtzeitig medizinische Hilfe erhielt. Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft. |
16.12.2024 |
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278. |
Ihar Tsimafeevich SUBOTSIN Igor Timofeyevich SUBBOTIN |
Iгар Цімафеевіч СУБОЦIН Игорь Тимофеевич СУББОТИН |
Unternehmer Geburtsdatum: 15.10.1951 Geburtsort: belarussisch Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Persönliche Kennnummer: 3151051A006PB8 |
Ihar Subotsin ist ein langjähriger enger Geschäftspartner von Alexander Shakutin. Ihar Subotsin arbeitet seit Anfang 1990er Jahre mit Alexander Shakutin zusammen und war auch sein Assistent, als Alexander Shakutin Mitglied des Rates der Republik der Nationalversammlung der Republik Belarus war; er war zudem sein Stellvertreter im belarussischen Tennisverband. Sowohl Alexander Shakutin als auch Ihar Subotsin sind Anteilseigner der folgenden Gesellschaften: SIA Anulatrans (Lettland), SV Maschinen GmbH (Deutschland), PMI Engineering LLC (Belarus), SALEO LLC (Belarus), UAB EM System (Litauen). Sie sind Mitbegründer und Miteigentümer von Prommedinvest, das mittlerweile SALEO LLC (Belarus) heißt. Dieses Unternehmen steht teilweise im Eigentum von EM System, PMI Engineering und SV Maschinen GmbH, an denen wiederum sowohl Shakutin als auch Subotsin beteiligt sind. Ihar Subotsin ist daher mit Alexander Shakutin verbunden. |
16.12.2024 |
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279. |
Aliaksei Ivanovich SHVAKAU Alexey Ivanovich SHVAKOV |
Аляксей Iванавіч ШВАКОЎ Алексей Иванович ШВАКОВ |
Vorsitzender der Anwaltskammer der Republik Belarus (seit 14. Februar 2022); ehemaliger Vorsitzender der Anwaltskammer Minsk (26. April 2012 – 20. Februar 2022) Geburtsdatum: 5.10.1964 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 3051064A050PB |
In seiner Funktion als Vorsitzender der Anwaltskammer der Republik Belarus leitet und gestaltet Aliaksei Shvakau die Politik der Anwaltskammer der Republik Belarus, die in systematischer Repression gegen Rechtsanwälte besteht, die Mandanten in politisch motivierten Fällen oder Mandanten, die Missbräuche des Lukaschenka-Regimes anprangern, vertreten. In seiner früheren Funktion als Vorsitzender der Anwaltskammer Minsk nahm er ebenfalls Rechtsanwälte ins Visier, die Mandanten in politisch motivierten Fällen vertraten. Er ist daher für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für Aktivitäten verantwortlich, die die Rechtsstaatlichkeit in Belarus untergraben. |
16.12.2024 |
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280. |
Aleh Genadzevich ARLOU Oleg Gennadievich ORLOV |
Алег Генадзевіч АРЛОЎ Олег Геннадьевич ОРЛОВ |
Geburtsdatum: 18.7.1969 Geburtsort: Aserbaidschan Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: MP3428828 |
Aleh Arlou ist ein in Belarus tätiger Geschäftsmann. Er ist seit dem 7. August 2023 Eigentümer von Ruzekspeditsiya LLC. Seit 2019 hat Aleh Arlous Unternehmen seinen Geschäftssitz in der Sonderwirtschaftszone (SWZ) Bremino-Orsha, die durch ein Präsidialdekret von Aliaksandr Lukaschenka geschaffen wurde und von Bremino Group LLC verwaltet wird. Unternehmen mit Sitz in der Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha profitieren von steuerlichen und anderen finanziellen Vorteilen. Die SWZ Bremino-Orsha beheimatet und gewährt daher diese Vorteile nur sechs Unternehmen, darunter Bremino Group LLC. Die Entscheidung darüber, wer durch Ansiedelung in der SWZ Bremino-Orsha von ihr profitieren darf, liegt allein bei der Bremino Group LLC als Verwaltungsgesellschaft der SWZ. Journalistischen Nachforschungen zufolge ist Ruzekspeditsiya an einem System zur Umgehung von Sanktionen bezüglich der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates beteiligt. Somit steht Arlou mit Organisationen in Verbindung, die in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführt sind; dabei handelt es sich um Ruzekspeditsiya LLC und Bremino Group. Durch seine Eigentümerschaft an dem Unternehmen profitiert er auch von den Vorteilen, die Ruzekspeditsiya LLC durch das Regime eingeräumt werden. Er beteiligt sich ferner an einem System, mit der die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates unterlaufen werden soll. |
16.12.2024 |
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281. |
Andrei Aliakseevich RYBAKOU Andrei Alekseevich RYBAKOV |
Андрэй Аляксеевіч РЫБАКОЎ Андрей Алексеевич РЫБАКОВ |
Generaldirektor von OAO Belaruskali Ehemaliger Vorsitzender des belarussischen Staatskonzerns für Öl und Chemie (Belneftekhim) Geburtsdatum: 11.7.1976 Geburtsort: Mohiliow (Mogilev), Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Andrei Rybakou ist Generaldirektor von OAO Belaruskali. Er wurde am 4. November 2024 von Aliaksandr Lukaschenka zum Nachfolger von Ivan Golovaty ernannt. Lukaschenka bezeichnete Belaruskali als ein „zentrales staatsbildendes Unternehmen“. Zuvor war Rybakou Vorsitzender des belarussischen Staatskonzerns für Öl und Chemie (Belneftekhim), der seit dem 3. August 2023 EU-Sanktionen unterliegt. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für die Produktion der belarussischen Ölraffinerien, einer wichtigen Tätigkeit für das Lukaschenka-Regime. Dmitri Krutoi, der Leiter der belarussischen Präsidialverwaltung, erklärte, dass Rybakou speziell aufgrund seiner „spezifischen Erfahrung“ bei der Führung der „am stärksten sanktionierten“ Organisation – Belneftekhim – ernannt worden sei. Somit profitiert Andrei Rybakou vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es durch die Führung staatseigener Unternehmen, die für das Regime von großer Bedeutung sind. Er steht ferner in Verbindung mit der mit Sanktionen belegten Organisation OAO Belaruskali, als dessen Generaldirektor. |
16.12.2024 |
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282. |
Aleh Fyedaravych BARABANAU Oleg Fedorovich BARABANOV |
Алег Федаровіч БАРАБАНАЎ Олег Федорович БАРАБАНОВ |
Geburtsdatum: 29.8.1956 Geburtsort: Region Grodno, Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr. KH2539329 Nationale Ausweis-Nr.: 3290856K010PB6 |
Aleh Barabanau ist Geschäftsführer und Miteigentümer von Vlate Logistik LLC, einem Transport- und Lagerunternehmen, das den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten hat. Durch diesen Status, der von staatlichen Behörden gewährt wird, genießt das Unternehmen erhebliche Steuervorteile. Durch die dem Unternehmen gewährten Vorrechte profitiert Barabanau vom Lukaschenka-Regime. |
16.12.2024 |
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283. |
Aleh Ramualdavych HERASIM Oleg Romualdovich GERASIM |
Алег Рамуальдавіч ГЕРАСIМ Олег Ромуальдович ГЕРАСИМ |
Geburtsdatum: 3.3.1962 Geburtsort: Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr. MP3293367 Nationale Ausweis-Nr.: 3030362A074PB6 |
Aleh Herasim ist Miteigentümer von Vlate Logistik LLC, einem Transport- und Lagerunternehmen, das den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten hat. Durch diesen Status, der von staatlichen Behörden gewährt wird, genießt das Unternehmen erhebliche Steuervorteile. Durch die dem Unternehmen gewährten Vorrechte profitiert Herasim vom Lukaschenka-Regime. |
16.12.2024 |
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284. |
Aleh Uladzimiravych PIATROU Oleg Vladimirovich PETROV |
Алег Уладзіміравіч ПЯТРОЎ Олег Владимирович ПЕТРОВ |
Geburtsdatum: 26.3.1962 Geburtsort: Russland Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: OI110473 |
Aleh Piatrou ist Miteigentümer von Vlate Logistik LLC, einem Transport- und Lagerunternehmen, das den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten hat. Durch diesen Status, der von staatlichen Behörden gewährt wird, genießt das Unternehmen erhebliche Steuervorteile. Durch die dem Unternehmen gewährten Vorrechte profitiert Piatrou vom Lukaschenka-Regime. |
16.12.2024 |
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285. |
Andrei Ryhoravich SVIRYDAU Andrei Grigoryevich SVIRIDOV |
Андрэй Рыгоравiч СВIРЫДАЎ Андрей Григорьевич СВИРИДОВ |
Finanzdirektor von Dimicandum Invest Holding LTD Geburtsdatum: 24.11.1983 Geburtsort: Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: KH 1801845 |
Andrei Svirydau ist Finanzdirektor der Dimicandum Invest Holding LTD, einer Gesellschaft mit Sitz in der EU. 2022 und 2023 erbrachte die Dimicandum Invest Holding LTD Transport- und Speditionsdienstleistungen für die Offene Aktiengesellschaft Belaruskali – die seit 2022 von der Union benannt ist – zu einem Preis, der fast doppelt so hoch war wie der Marktpreis. Als Finanzdirektor von Dimicandum unterzeichnete Svirydau Dokumente zur Bestätigung dieser Vereinbarung und erleichterte damit die Untergrabung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates. Somit hat Andrei Svirydau der Offenen Aktiengesellschaft Belaruskali unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt oder zugute kommen lassen und dadurch das Verbot der Umgehung gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates auf erhebliche Weise unterlaufen. Ferner profitiert Andrei Svirydau vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es, indem er die Ausfuhr der Kalidüngemitteln von Belaruskali erleichtert. |
16.12.2024 |
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286. |
Dzmitry Mihaylavych ZAMULEVICH Dmitriy Mikhailovich ZAMULEVICH |
Дзмітрьій Міхайлавіч ЗАМУЛЕВIЧ Дмитрий Михайлович ЗАМУЛЕВИЧ |
Teileigentümer von Vlate Logistik LLC Geburtsdatum: 7.5.1974 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Belarussische Reisepass-Nr.: BM2229283 Belarussische Personalausweis-Nr.: 3070574E057PB8 |
Dzmitry Zamulevich ist Teileigentümer von Vlate Logistik LLC, einem Transport- und Lagerunternehmen, das den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten hat. Durch diesen Status, der von staatlichen Behörden gewährt wird, genießt das Unternehmen erhebliche Steuervorteile. Durch die Eigentümerschaft an Vlate Logistik LLC steht Zamulevich mit einer Organisation Verbindung, die vom Lukaschenka-Regime profitiert. |
16.12.2024 |
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287. |
Uladzimir Mihaylavych ARKADZYEU Vladimir Mikhailovich ARKADIEV |
Уладзімір Міхайлавіч АРКАДЗЬЕЎ Владимир Михайлович АРКАДЬЕВ |
Teileigentümer von Vlate Logistik LLC Geburtsdatum: 23.4.1965 Geburtsort: Russland Staatsangehörigkeit: russisch und belarussisch Geschlecht: männlich Belarussische Reisepass-Nr.: KH2757270 Belarussische Personalausweis-Nr.: 3230465K000PB5 Russische Reisepass-Nr.: KH1935655 |
Uladzimir Arkadzyeu ist Teileigentümer von Vlate Logistik LLC, einem Transport- und Lagerunternehmen, das den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten hat. Durch diesen Status, der von staatlichen Behörden gewährt wird, genießt das Unternehmen erhebliche Steuervorteile. Durch die Eigentümerschaft an Vlate Logistik LLC steht Zamulevich mit einer Organisation Verbindung, die vom Lukaschenka-Regime profitiert. |
16.12.2024 |
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288. |
Aliaksei Uladzimiravich BASHAN Alexey Vladimirovich BASHAN |
Аляксей Уладзіміравіч БАШАН Алексей Владимирович БАШАН |
Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission Geburtsdatum: 28.2.1975 Reisepass-Nr.: 3280275A062PB3 Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Aliaksei Bashan ist der stellvertretende Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission von Belarus. Als stellvertretender Vorsitzender ist Aliaksei Bashan für die Veranstaltung der Präsidentschaftswahl im Jahr 2025 verantwortlich, die weder frei noch fair war. Die Wahl hat gegen grundlegende Gesetze und internationale Standards für Fairness und Transparenz verstoßen und ihre Ergebnisse wurden gefälscht. Aliaksei Bashan ist somit für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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289. |
Alena Anatolieuna BALDOUSKAYA Elena Anatolyevna BALDOVSKAYA |
Алена Анатольеўна БАЛДОЎСКАЯ Елена Анатольевна БАЛДОВСКАЯ |
Sekretärin der Zentralen Wahlkommission Geburtsdatum: 14.4.1980 Persönliche Kennnummer: 4140480B020PB4 |
Alena Baldouskaya ist die Sekretärin der Zentralen Wahlkommission von Belarus. Als Sekretärin ist Alena Baldouskaya für die Veranstaltung der Präsidentschaftswahl im Jahr 2025 verantwortlich, die weder frei noch fair waren. Die Wahl hat gegen grundlegende Gesetze und internationale Standards für Fairness und Transparenz verstoßen und ihre Ergebnisse wurden gefälscht. Alena Baldouskaya ist somit für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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290. |
Dzianis Uladzimiravich DUK Denis Vladimirovich DUK |
Дзяніс Уладзіміравіч ДУК Денис Владимирович ДУК |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission Geburtsdatum: 29.5.1977 Persönliche Kennnummer: 3290577E034PB4 |
Dzianis Duk ist Mitglied der Zentralen Wahlkommission von Belarus. Als Mitglied der Zentralen Wahlkommission ist Dzianis Duk für die Veranstaltung der Präsidentschaftswahl im Jahr 2025 verantwortlich, die weder frei noch fair war. Die Wahl hat gegen grundlegende Gesetze und internationale Standards für Fairness und Transparenz verstoßen und ihre Ergebnisse wurden gefälscht. Dzianis Duk ist somit für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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291. |
Alena Kanstantinauna KUNTSEVICH Elena Konstantinovna KUNTSEVICH |
Алена Канстанцінаўна КУНЦЭВIЧ Елена Константиновна КУНЦЕВИЧ |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission Geburtsdatum: 30.4.1971 Persönliche Kennnummer: 4300471C014PB0 |
Alena Kuntsevich ist Mitglied der Zentralen Wahlkommission von Belarus. Als Mitglied der Zentralen Wahlkommission ist Alena Kuntsevich für die Veranstaltung der Präsidentschaftswahl im Jahr 2025 verantwortlich, die weder frei noch fair war. Die Wahl hat gegen grundlegende Gesetze und internationale Standards für Fairness und Transparenz verstoßen und ihre Ergebnisse wurden gefälscht. Alena Kuntsevich ist somit für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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292. |
Aliaksandr Genadzevich TKACHOU Alexander Gennadievich TKACHEV |
Аляксандр Генадзьевіч ТКАЧОЎ Александр Геннадьевич ТКАЧЕВ |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission Geburtsdatum: 17.9.1977 Persönliche Kennnummer: 3170977H042PB1 |
Aliaksandr Tkachou ist Mitglied der Zentralen Wahlkommission von Belarus. Als Mitglied der Zentralen Wahlkommission ist Aliaksandr Tkachou für die Veranstaltung der Präsidentschaftswahl im Jahr 2025 verantwortlich, die weder frei noch fair war. Die Wahl hat gegen grundlegende Gesetze und internationale Standards für Fairness und Transparenz verstoßen und ihre Ergebnisse wurden gefälscht. Aliaksandr Tkachou ist somit für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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293. |
Katsiaryna Aliaksandrauna FEDASENKA Ekaterina Alexandrovna FEDOSENKO |
Кацярына Аляксандраўна ФЕДАСЕНКА Екатерина Александровна ФЕДОСЕНКО |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission Geburtsdatum: 20.12.1976 Persönliche Kennnummer: 4201276K012PB1 |
Katsiaryna Fedasenka ist Mitglied der Zentralen Wahlkommission von Belarus. Als Mitglied ist Katsiaryna Fedasenka für die Veranstaltung der Präsidentschaftswahl im Jahr 2025 verantwortlich, die weder frei noch fair war. Die Wahl hat gegen grundlegende Gesetze und internationale Standards für Fairness und Transparenz verstoßen und ihre Ergebnisse wurden gefälscht. Katsiaryna Fedasenka ist somit für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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294. |
Aliaksandr Uladzimiravich YUZHIK Alexander Vladimirovich YUZHIK |
Аляксандр Уладзіміравіч ЮЖЫК Александр Владимирович ЮЖИК |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission Geburtsdatum: 25.4.1975 Persönliche Kennnummer: 3250475K039PB6 |
Aliaksandr Yuzhik ist Mitglied der Zentralen Wahlkommission von Belarus. Als Mitglied der Zentralen Wahlkommission ist Aliaksandr Yuzhik für die Veranstaltung der Präsidentschaftswahl im Jahr 2025 verantwortlich, die weder frei noch fair war. Die Wahl hat gegen grundlegende Gesetze und internationale Standards für Fairness und Transparenz verstoßen und ihre Ergebnisse wurden gefälscht. Aliaksandr Yuzhik ist somit für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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295. |
Aleh Aliaksandravich RAMANAU Oleg Aleksandrovich ROMANOV |
Алег Аляксандравіч РАМАНАЎ Олег Александрович РОМАНОВ |
Vorsitzender der Partei „Belaya Rus“ Vorsitzender der republikanischen öffentlichen Vereinigung „Belaya Rus“ Geburtsdatum: 9.8.1975 Geburtsort: Grodno (Hrodna), Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich |
Aleh Ramanau ist ein langjähriger Unterstützer von Alexander Lukaschenko. Im Jahr 2022 wurde Aleh Ramanau zum Vorsitzenden der regimefreundlichen öffentlichen Vereinigung „Belaya Rus“ gewählt, die unter seiner Führung zur größten politischen Partei in Belarus wurde und über die Mehrheit der Sitze im Parlament verfügt. Im Jahr 2021 ernannte Alexander Lukaschenko Aleh Ramanau zum Rektor der staatlichen Universität von Polotsk; dieses Amt hatte er bis 2022 inne. Aleh Ramanau war ferner vom 6. Dezember 2019 bis zum 22. März 2024 Mitglied des Rates der Republik Belarus, Wahlkreis 7. Als Vorsitzender von „Belaya Rus“ unterstützt Aleh Ramanau das Lukaschenko-Regime. |
27.3.2025 |
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296. |
Nastassia Paulauna PAPKO Anastasia Pavlovna POPKO |
Настасся Паўлаўна ПАПКО Анастасия Павловна ПОПКО |
Richterin am Stadtgericht Minsk Geburtsdatum: 13.12.1984 Persönliche Kennnummer: 4131284A078PB8 |
Nastassia Papko ist Richterin am Stadtgericht Minsk. Spätestens seit August 2020 erlässt sie politisch motivierte Urteile gegen Vertreter der Zivilgesellschaft, mit in mindestens fünf Fällen verhängten Strafen von über zehn Jahren. Somit ist Nastassia Papko für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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297. |
Yury Viktaravich NAZARAU Yury Viktorovich NAZAROV |
Юрый Віктаравіч НАЗАРАЎ Юрий Викторович НАЗАРОВ |
Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung Geburtsdatum: 7.2.1962 Geburtsort: Belarus Reisepass-Nr.: MP4071150 (ausgestellt am 4.10.2017) Persönliche Kennnummer: 3070262M082PB4 |
Yury Nazarau ist Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Bei der Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung handelt es sich um eine belarussische Regierungsagentur, die unmittelbar Alexander Lukaschenko unterstellt ist. Die Direktion war zunächst eine kleine Abteilung zur Bestands-, Logistik- und Sozialdienstverwaltung für Regierungsagenturen, hat sich seitdem jedoch zum größten Akteur im Bereich der Nichtwohnimmobilien und der Lotterien in Belarus entwickelt. Somit erwirtschaftet sie Einnahmen für das Regime. Als Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung unterstützt Yury Nazarau das Lukaschenko-Regime. Er steht ferner in Verbindung mit Synesis LLC und den Tochterunternehmen der Direktion: GHU – Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung, Republikanisches Einheitsunternehmen „Tsentrkurort“ (jetzt zusammengeschlossen mit BelExpo), Republikanisches Einheitstochterunternehmen „Hotel Minsk“, Offene Aktiengesellschaft „Hotel Planeta“, Republikanisches Einheitsunternehmen Belorusskiye Loterei. |
27.3.2025 |
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298. |
Mikalai Uladzimiravich SHKRED Nikolai Vladimirovich SHKRED |
Мікалай Уладзіміравіч ШКРЭД Николай Владимирович ШКРЕД |
Erster stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung Ehemaliger stellvertretender Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten von Belarus. Geburtsdatum: 26.4.1981 Geburtsort: Belarus Reisepass-Nr.: MP4388698 (ausgestellt am 17.7.2019) Persönliche Kennnummer: 3260481A001PB5 |
Mikalai Shkred ist der erste stellvertretende Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung und ehemaliger stellvertretender Leiter des Sicherheitsdienstes von Alexander Lukaschenko. Bei der Direktion handelt es sich um eine belarussische Regierungsagentur, die unmittelbar Alexander Lukaschenko unterstellt ist. Die Direktion war zunächst eine kleine Abteilung zur Bestands-, Logistik- und Sozialdienstverwaltung für Regierungsagenturen, hat sich seitdem jedoch zum größten Akteur im Bereich der Nichtwohnimmobilien und der Lotterien in Belarus entwickelt. Somit erwirtschaftet sie Einnahmen für das Regime. Als erster stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung unterstützt Mikalai Shkred das Lukaschenko-Regime. Er steht ferner in Verbindung mit Synesis LLC und den Tochterunternehmen der Direktion: GHU — Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung, Republikanisches Einheitsunternehmen „Tsentrkurort“ (jetzt zusammengeschlossen mit BelExpo), Republikanisches Einheitstochterunternehmen „Hotel Minsk“, Offene Aktiengesellschaft „Hotel Planeta“, Republikanisches Einheitsunternehmen Belorusskiye Loterei. |
27.3.2025 |
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299. |
Anton Mikhailavich KRAEUSKY Anton Mikhailovich KRAEVSKY |
Антон Міхайлавіч КРАЕЎСКI Антон Михайлович КРАЕВСКИЙ |
Stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung Geburtsdatum: 22.8.1982 Reisepass-Nr.: MP4083089 (ausgestellt am 2.11.2017) Persönliche Kennnummer: 3220882A100PB8 |
Anton Kraeusky ist stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Bei der Direktion handelt es sich um eine belarussische Regierungsagentur, die unmittelbar Alexander Lukaschenko unterstellt ist. Die Direktion war zunächst eine kleine Abteilung zur Bestands-, Logistik- und Sozialdienstverwaltung für Regierungsagenturen, hat sich seitdem jedoch zum größten Akteur im Bereich der Nichtwohnimmobilien und der Lotterien in Belarus entwickelt. Somit erwirtschaftet sie Einnahmen für das Regime. Unternehmen, die der Direktion unterstellt sind, wie Belorusskiye Loterei, kommen zudem aufgrund ihrer Verbindung zum Regime in den Genuss von Vorzugsbedingungen. Das Regime wiederum profitiert von zusätzlichen Einnahmen. Als stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung unterstützt Anton Kraeusky das Lukaschenko-Regime. Er steht ferner in Verbindung mit Synesis LLC und den Tochterunternehmen der Direktion: GHU — Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung, Republikanisches Einheitsunternehmen „Tsentrkurort“ (jetzt zusammengeschlossen mit BelExpo), Republikanisches Einheitstochterunternehmen „Hotel Minsk“, Offene Aktiengesellschaft „Hotel Planeta“, Republikanisches Einheitsunternehmen Belorusskiye Loterei. |
27.3.2025 |
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300. |
Mikalai Mikhailavich RAHASHCHUK Nikolai Mikhailovich ROGASHCHUK |
Мікалай Міхайлавіч РАГАШЧУК Николай Михайлович РОГАЩУК |
Stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung Geburtsdatum: 22.4.1979 Geburtsort: Belarus Reisepass-Nr.: MP4274241 (ausgestellt am 29.11.2018) Persönliche Kennnummer: 3220479C043PB6 |
Mikalai Rahashchuk ist stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Bei der Direktion handelt es sich um eine belarussische Regierungsagentur, die unmittelbar Alexander Lukaschenko unterstellt ist. Die Direktion war zunächst eine kleine Abteilung zur Bestands-, Logistik- und Sozialdienstverwaltung für Regierungsagenturen, hat sich seitdem jedoch zum größten Akteur im Bereich der Nichtwohnimmobilien und der Lotterien in Belarus entwickelt. Somit erwirtschaftet sie Einnahmen für das Regime. Als stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung unterstützt Mikalai Rahashchuk das Lukaschenko-Regime. Er steht ferner in Verbindung mit Synesis LLC und den Tochterunternehmen der Direktion: GHU — Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung, Republikanisches Einheitsunternehmen „Tsentrkurort“ (jetzt zusammengeschlossen mit BelExpo), Republikanisches Einheitstochterunternehmen „Hotel Minsk“, Offene Aktiengesellschaft „Hotel Planeta“, Republikanisches Einheitsunternehmen Belorusskiye Loterei. |
27.3.2025 |
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301. |
Dzmitry Mikalaevich SHVEDKA Dmitry Nikolaevich SHVEDKO |
Дзмітрый Мікалаевіч ШВЕДКА Дмитрий Николаевич ШВЕДКO |
Geschäftsmann, Mehrheitsanteilseigner und Direktor von Ridotto LLC. Geburtsdatum: 17.1.1979 Geburtsort: Belarus Reisepass-Nr.: MP3615765 (ausgestellt am 19.2.2015) |
Dzmitry Shvedka ist ein belarussischer Geschäftsmann. Er ist Mehrheitsanteilseigner und Direktor von Ridotto LLC, eines belarussischen IT-Unternehmens, das auf die Entwicklung von Online-Glücksspielanwendungen spezialisiert ist. Ridotto LLC hat das Online-Kasino Belbet entwickelt und betreibt dieses für das staatseigene Republikanische Einheitsunternehmen Belorusskiye Loterei, das der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung unterstellt ist. Belorusskiye Loterei dient als wichtige Einnahmequelle für die Direktion, die unmittelbar Alexander Lukaschenko unterstellt ist. Alexander Shatrov, der vom Lukaschenko-Regime profitiert und es unterstützt und daher seit dem 21. Juni 2021 Sanktionen der Union unterliegt, besitzt 49,99 % der Anteile an Ridotto LLC. Dmitry Shvedka steht mit Alexander Shatrov, Ridotto LLC, der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung und dem Republikanischen Einheitsunternehmen Belorusskiye Loterei in Verbindung. Dmitry Shvedka profitiert auch vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es, indem er eine Dienstleistung anbietet, die erhebliche Einnahmen für die für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständige Direktion der Präsidialverwaltung erwirtschaftet, die unmittelbar Alexander Lukaschenko unterstellt ist. |
27.3.2025 |
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302. |
Mikhail Uladzimiravich DZENISENKA Mikhail Vladimirovich DENISENKO |
Міхаіл Уладзіміравіч ДЗЯНIСЕНКА Михаил Владимирович ДЕНИСЕНКО |
Geschäftsmann Geburtsdatum: 27.5.1974 Geburtsort: Belarus Reisepass-Nr.: MP3303172 (ausgestellt am 10.6.2013; möglicherweise abgelaufen) Persönliche Kennnummer: 3270574C044PB2 |
Mikhail Dzenisenka ist Direktor des Republikanischen Einheitsunternehmens Belorusskiye Loterei. Belorusskiye Loterei befindet sich im Eigentum der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung — einer Regierungsagentur, die Alexander Lukaschenko unterstellt ist. Belorusskiye Loterei ist eine von zwei staatlichen Einrichtungen, die in Belarus das Recht haben, Lotterien zu betreiben. Sie verwaltet das Online-Kasino Belbet, das hohe Einnahmen erwirtschaftet. Nach belarussischem Recht gilt Belbet als Online-Lotterie, wobei es de facto als Online-Kasino betrieben wird, was günstige Bedingungen für seine Arbeit schafft. Das Online-Kasino wurde von Ridotto LLC entwickelt und wird von diesem Unternehmen betrieben, das aus der Umstrukturierung von Synesis LLC entstanden und dessen Miteigentümer Alexander Shatrov ist, der vom Lukaschenko-Regime profitiert und es unterstützt und daher seit dem 21. Juni 2021 Sanktionen der Union unterliegt. Mikalai Dzenisenka steht in Verbindung mit Belorusskiye Loterei und der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Darüber hinaus unterstützt Mikalai Dzenisenka in seiner Funktion als Direktor von Belorusskiye Loterei das Lukaschenko-Regime durch die Erwirtschaftung erheblicher Gewinne durch Online-Glücksspiel. |
27.3.2025 |
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303. |
Siarhei Mirzaevich AVAKAU Sergey Mirzoevich AVAKOV |
Сяргей Мірзаевіч АВАКАЎ Сергей Мирзоевич АВАКОВ |
Geschäftsmann, Geschäftsführer von OJSC Planar Geburtsdatum: 1955 Geburtsort: Belarus |
Siarhei Avakau ist der Geschäftsführer von OJSC Planar. OJSC Planar ist ein staatliches Unternehmen, das auf die Entwicklung und Lieferung von Mikroelektronikkomponenten spezialisiert ist, die für die Herstellung militärischer Ausrüstung wie etwa unbemannter Luftfahrzeuge eingesetzt werden. Es ist Teil eines staatlich verwalteten Unternehmensclusters unter der Aufsicht des Rates für Strategische Projekte (Strategic Projects Council), der unmittelbar dem Präsidenten von Belarus unterstellt ist. Planar trägt auch zur technologischen und militärischen Zusammenarbeit zwischen Belarus und Russland bei. Als Geschäftsführer von OJSC Planar profitiert Siarhei Avakau daher vom belarussischen militärisch-industriellen Komplex und unterstützt diesen materiell. |
27.3.2025 |
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304. |
Yuri Mikalaevich TCHORNY Yuri Nikolaevich CHERNYI |
Юрый Мікалаевіч ЧОРНЫ Юрий Николаевич ЧЕРНЫЙ |
Direktor von Precise Electro-Mechanics Plant Geburtsdatum: 1979, 1980 oder 1981 Geburtsort: Belarus |
Yuri Tchorny ist Direktor von Precise Electro Mechanics, eines belarussischen staatlichen Unternehmens, das auf die Entwicklung und Herstellung militärischer Produkte spezialisiert und dem Staatlichen Komitee für Rüstungsindustrie (State Military-Industrial Committee) der Republik Belarus unterstellt ist. In dieser Eigenschaft stellt Precise Electro Mechanics Plant militärische Ausrüstung — insbesondere ballistische Flugkörper — her, die von den belarussischen Streitkräften eingesetzt wird, und erwirtschaftet Einnahmen für den belarussischen Staat. Daher unterstützt Yuri Tchorny das Lukaschenko-Regime und steht in Verbindung mit dem mit Sanktionen belegten Unternehmen Precise Electro Mechanics. |
27.3.2025 |
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305. |
Aleh KALIADA Oleg KALYADA |
Алег КАЛЯДА Олег КАЛЯДА |
Richter am Bezirksgericht Zawodski der Stadt Minsk Geburtsdatum: 1.1.1965 Reisepass-Nr.: 3010165A135PB5 |
Aleh Kaliada ist ein belarussischer Richter am Bezirksgericht Zawodski der Stadt Minsk. Er hat politisch motivierte Urteile, betreffend unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit, gegen Yana Barysovich, Andrei Asaula, Rastsislau Shavel, Aliaksandr Zialiutkin und Maksim Prazhenik erlassen. Daher ist Aleh Kaliada für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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306. |
Alena BUSHAVA Alena BUSHEVA |
Алена БУШАВА Алена БУШЕВА |
Richterin am Gericht des Stadtbezirks Frunsensky der Stadt Minsk Geburtsdatum: 23.8.1976 Persönliche Kennnummer: 4230876A016PB7 |
Alena Bushava ist eine belarussische Richterin am Gericht des Stadtbezirks Frunsensky der Stadt Minsk. Sie hat politisch motivierte Urteile, betreffend unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit, gegen Siarhei Karytanovich, Darya Lychkouskaya, Aliaksei Maltsau, Yahor Mikhailau, Yuliya Mudreuskaya, Andrei Sheshko, Siarhei Staravoitau, Ihar Kapanaika erlassen. Daher ist Alena Bushava für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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307. |
Andrei VASILIUK Andrei VASILYUK |
Андрэй ВАСIЛЮК Андрей ВАСИЛЮК |
Richter am Gericht der Region Brest Geburtsdatum: 20.7.1977 Persönliche Kennnummer: 3200777C039PB0 |
Andrei Vasiliuk ist ein belarussischer Richter am Gericht der Region Brest. Er hat politisch motivierte Urteile, betreffend unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit, gegen Aliaksandr Bazarau, Anastasiya Padhaiskaya, Aliaksandr Veliasnitski erlassen. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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308. |
Dzina KUCHUK Dina KUCHUK |
Дзіна КУЧУК Дина КУЧУК |
Richterin am Obersten Gerichtshof von Belarus, ehemalige Richterin am Stadtgericht Minsk Geburtsdatum: 11.2.1974 Persönliche Kennnummer: 4110274A107PB7 |
Dzina Kuchuk ist eine belarussische Richterin am Obersten Gerichtshof von Belarus. Dzina war bis Februar 2024 Richterin im Justizkollegium für Strafsachen am Stadtgericht Minsk. Als Richterin am Stadtgericht Minsk hat Dina Kuchuk politisch motivierte Urteile, betreffend unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit, unter anderem gegen Andrei Andreyeu, Aliaksandr Komar, Sviatlana Bychkouskaya, Maryna Dubrouskaya, Yury Hrabianiok, Valeryia Kastsiuhova, Tatsiana Kouzina, Aliaksei Khralovich, Uladzimir Lavor, Viachaslau Pantsiushenka, Dzianis Varozau, Volha Tserakh, und Katsiaryna Zaretskaya erlassen. Dina Kuchuk ist daher für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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309. |
Halina BONDAL Galina BONDAL |
Галіна БОНДАЛ Галина БОНДАЛ |
Richterin am Regionalgericht Vitebsk Geburtsdatum: 30.4.1962 Persönliche Kennnummer: 4300462E001PB6 |
Halina Bondal ist eine belarussische Richterin am Regionalgericht Vitebsk. Halina Bondal hat politisch motivierte Urteile, betreffend unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit, unter anderem gegen Volha Brytsikava, Siarhei Dalivelia, Maryia Famina, Tatsiana Frantskevich, Tsimafei Halubko, Yaraslau Kazakevich, Robert Kuzniatsou, Natallia Labatsevich, Anatol Mikhailau und Andrei Ruskikh erlassen. Daher ist Galina Bondal für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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310. |
Siarhei BUDREVICH Sergei BUDREVICH |
Сяргей БУДРЭВIЧ Сергей БУДРЕВИЧ |
Richter am Bezirksgericht Oktyabrsky von Minsk Geburtsdatum: 29.6.1986 |
Siarhei Budrevich ist ein belarussischer Richter am Bezirksgericht Oktyabrsky der Stadt Minsk. Er hat politisch motivierte Urteile, betreffend unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit, unter anderem gegen Yuliya Kashaverava, Siarhei Paspelau, Siarhei Belski, Aliaksandr Mikhailau, Andrei Hryva, Siarhei Yupatau, Artsiom Isakau und Aliaksandr Zhaliazousk verhängt Daher ist Siarhei Budrevich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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311. |
Zhanna BRYSINA Zhanna BRYSINA |
Жанна БРЫСIНА Жанна БРЫСИНА |
Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky der Stadt Minsk Geburtsdatum: 21.10.1961 |
Zhanna Brysnia ist eine belarussische Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky der Stadt Vitebsk. Zhanna Brysina hat politisch motivierte Urteile, betreffend unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit, unter anderem gegen Pavel Belavus, Siarhei Kreida, Tsimafei Shkuratovich, Maksim Hrechkayedau, Vadzim Baranau, Aliaksandr Loban, Dzmitry Maholin, Ihar Artsiukh, Aliaksandr Ziankou, Ruslan Zavadzich, Artsiom Ziankou, Andrei Velikaselets und Pavel Kharytonau erlassen. Daher ist Zhanna Brysnia für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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312. |
Ala SKURATOVICH Alla SKURATOVICH |
Ала СКУРАТОВIЧ Алла СКУРАТОВИЧ |
Richterin am Bezirksgericht Frunzensky der Stadt Minsk Geburtsdatum: 18.10.1980 Persönliche Kennnummer: 4181080A069PB5 |
Ala Skuratovich ist eine belarussische Richterin am Bezirksgericht Frunzensky der Stadt Minsk. Sie hat politisch motivierte Urteile, betreffend unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit, gegen Andrus Asmalouski, Ivan Charavaka, Dzmitry Lapets, Andrei Akushka, Dziana Charnushyna, Andrei Mirashnichenka und Artur Smaliakou erlassen. Daher ist Ala Skuratovich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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313. |
Ilya Valerievich IKAN |
Iлля Валер’евіч IКАН Илья Валерьевич ИКАН |
Funktion: Vorsitzender von Belneftekhim, Mitglied des Rates der Republik der Nationalversammlung der Republik Belarus Geburtsdatum: 10.1.1981 Geburtsort: Pchelnik, Bezirk Borisov, Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Verbundene Organisationen: Belneftekhim |
Ilya Ikan ist Vorsitzender des belarussischen Staatskonzerns für Öl und Chemie (Belneftekhim). Belneftekhim ist einer der größten Industriekomplexe der Republik Belarus und besteht aus mehreren anderen 1997 gegründeten staatseigenen Unternehmen. Für Alexander Lukaschenko ist Belneftekhim einer der wichtigsten und strategisch bedeutendsten Konzerne in Belarus. Belneftekhim ist insbesondere für die belarussische Wirtschaft und Außenpolitik von grundlegender Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Russland und Belarus beim Aufbau eines gemeinsamen Erdölmarkts. Zwischen dem Konzern und Präsident Lukaschenko finden regelmäßige Konsultationen statt. Belneftekhim profitiert von der Unterstützung des Lukaschenko-Regimes, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen von Sanktionen. Belneftekhim profitiert daher vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es. Als Vorsitzender von Belneftekhim profitiert Ilya Ikan vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es. |
23.10.2025 |
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314. |
Yuri Ivanovich PREDKO alias Yuriy Ivanovich PREDKO |
Юрий Иванович ПРЕДКО |
Funktion: Generaldirektor von OJSC Horizont Geburtsdatum: 1964 Geburtsort: Belarus Staatsangehörigkeit: belarussisch Geschlecht: männlich Verbundene Organisationen: Horizont Holding, ICT Horizont |
Yuri Predko ist Geschäftsführer von OJSC „Management Company of the Holding Horizont“, einem der größten Hersteller von Verbraucherelektronik und Haushaltsgeräten in der Republik Belarus. Sie ist die Verwaltungsgesellschaft von Horizont Holding. Horizont Holding ist eine der größten und sich am dynamischsten entwickelnden diversifizierten Holdinggesellschaften in der Republik Belarus mit einer Vielzahl von Geschäftsbereichen. Die Tätigkeiten von Horizont Holding werden gemäß den Anweisungen von Alexander Lukaschenko umgesetzt. ICT Horizont, Teil von Horizont Holding, ist einer der führenden Akteure bei der Entwicklung und Herstellung von Spezialelektronik in der Republik Belarus. Das Unternehmen entwickelt und produziert Spezialgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck, zum Beispiel Videoanzeigegeräte für gepanzerte Fahrzeuge. ICT Horizont arbeitet mit dem Verteidigungsministerium der Republik Belarus bei der Entwicklung und Modernisierung von Ausrüstungsmodellen für Übungsschießanlagen gemäß den Anforderungen an die Ausbildung von Verbänden und militärischen Einheiten der Streitkräfte zusammen. Darüber hinaus nimmt ICT Horizont am wissenschaftlich-technischen Programm „Intelavto“ des Unionsstaates (Russland und Belarus) teil. Das Programm wurde vom Ministerrat der Republik Belarus genehmigt. Daher steht Yuri Predko mit Organisationen in Verbindung, die zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex gehören, indem es an der Entwicklung von Militärtechnologie und -ausrüstung beteiligt ist. |
23.10.2025 |
Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1
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Namen (Transliteration der belarussischen Schreibweise) (Transliteration der russischen Schreibweise) |
Namen (belarussische Schreibweise) (russische Schreibweise) |
Angaben zur Identität |
Gründe für die Aufnahme in die Liste |
Datum der Aufnahme in die Liste |
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1. |
Beltechexport |
Белтехэкспорт |
Anschrift: Nezavisimosti Ave. 86-B, Minsk, Belarus Website: https://bte.by/ E-Mail: mail@bte.by Registrierungsnummer: 100138662 |
Beltechexport ist eine private Organisation, die von staatseigenen belarussischen Unternehmen hergestellte Waffen und Militärausrüstung in afrikanische, südamerikanische und asiatische Länder sowie Länder des Nahen und Mittleren Ostens exportiert. Beltechexport ist eng mit dem belarussischen Verteidigungsministerium verbunden. Beltechexport profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es, indem es Gewinne für die Präsidialverwaltung schafft. Darüber hinaus gehört Beltechexport zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex und ist an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Militärtechnologie und Militärgütern beteiligt. |
17.12.2020 |
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2. |
Dana Holdings |
ТАА „Дана Холдынгз“ ООО „Дана Холдингз“ |
Anschrift: Peter Mstislavets St. 9, pom. 3 (office 4), 220076 Minsk, Belarus Registrierungsnummer: 690611860 Websites: https://bir.by/; https://en.dana-holdings.com; https://dana-holdings.com/ E-Mail: info@bir.by Tel.: +375 (29) 636-23-91 |
Dana Holdings ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen und seine Tochterunternehmen erhielten Rechte für die Erschließung von Parzellen und betrieben die Entwicklung mehrerer großer Wohnkomplexe und Geschäftszentren. Personen, die Berichten zufolge Dana Holdings vertreten, unterhalten enge Beziehungen zu Präsident Lukashenka. Liliya Lukashenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position bei Dana Astra ein. Dana Holdings ist nach wie vor in Belarus wirtschaftlich tätig. Dana Holdings profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. |
17.12.2020 |
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3. |
Dana Astra |
ЗТАА „Дана Астра“ ИООО „Дана Астра“ |
Anschrift: Peter Mstislavets St. 9, pom. 9-13, 220076 Minsk, Belarus Registrierungsnummer: 191295361 Websites: https://bir.by/; https://en.dana-holdings.com; https://dana-holdings.com/ E-Mail-Adresse: PR@bir.by Tel.: +375 (17) 269-32-60; +375 (17) 269-32-51 |
Dana Astra, früher ein Tochterunternehmen von Dana Holdings, ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen erhielt Erschließungsrechte für Parzellen und entwickelt den Multifunktionskomplex „Minsk World“, der von dem Unternehmen als größte derartige Investition in Europa beworben wird. Personen, die Berichten zufolge Dana Astra vertreten, unterhalten enge Beziehungen zu Präsident Lukashenka. Liliya Lukashenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position in dem Unternehmen ein. Dana Astra profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. |
17.12.2020 |
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4. |
GHU – Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung |
Главное хозяйственное управление |
Anschrift: Miasnikov St. 37, Minsk, Belarus Website: http://ghu.by E-Mail: ghu@ghu.by |
Die Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung (GHU) ist der größte Akteur auf dem nicht wohnungsbezogenen Immobilienmarkt in der Republik Belarus und beaufsichtigt zahlreiche Unternehmen. Victor Sheiman, der als ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung die direkte Kontrolle über die GHU ausübte, wurde von Präsident Aliaksandr Lukashenka beauftragt, die Sicherheit der Präsidentschaftswahlen 2020 zu überwachen. Die GHU profitiert somit von ihrer Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es. |
17.12.2020 |
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5. |
SYNESIS LLC |
ООО „Синезис“ |
Anschrift: Platonova 20B; 220005 Minsk, Belarus; Mantulinskaya 24, 123100 Moskau, Russland Registrierungsnummer (УНН/ИНН): 190950894 (Belarus); 7704734000/ 770301001 (Russland) Website: https://synesis.partners; https://synesis-group.com/ Tel.: +375 (17) 240-36-50 E-Mail-Adresse: |
Synesis LLC hat den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform, Kipod, bereitgestellt, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann; damit ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch den Staatsapparat in Belarus. Das belarussische Staatssicherheitskomitee (KGB) und das Innenministerium werden als Nutzer des von Synesis entwickelten Systems aufgeführt. Eigenen Angaben zufolge stellt Synesis den belarussischen Behörden die Plattform Kipod inzwischen nicht mehr zur Verfügung, nach Berichten der Vereinigung belarussischer Sicherheitskräfte BYPOL wird Kipod jedoch nach wie vor von den staatlichen Sicherheitsorganen genutzt. Synesis gehört zu den Unternehmen, die in dem mit dem Dekret von Aliaksandr Lukashenka eingerichteten Hi-Tech-Park angesiedelt sind, und genießt daher zahlreiche Vergünstigungen, wie die Befreiung von der Einkommenssteuer, der MwSt., von Offshore-Gebühren, Zöllen u. dgl. Das Unternehmen profitiert somit vom Lukashenka-Regime und unterstützt es. |
17.12.2020 |
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6. |
AGAT electromechanical Plant OJSC |
Агат-электромеханический завод |
Anschrift: Nezavisimosti Ave. 115, 220114 Minsk, Belarus Website: https://agat-emz.by/ E-Mail: marketing@agat-emz.by Tel.: +375 (17) 272-01-32; +375 (17) 570-41-45 Registrierungsnummer: 100093400 |
Die Elektromechanikwerke AGAT electromechanical Plant OJSC sind Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. AGAT electromechanical Plant OJSC profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenko-Regime und unterstützt es. Das Unternehmen ist Hersteller von „Rubezh“, einem für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen konzipierten Barrieresystem, das gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurde; daher ist das Unternehmen verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. Das Unternehmen stellt auch Güter mit militärischer Endverwendung her, die vom belarussischen Militär, einschließlich der Luftwaffe, verwendet werden. Daher gehört AGAT electromechanical Plant OJSC zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex, indem es an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Militärtechnologie und Militärgütern beteiligt ist. |
17.12.2020 |
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7. |
140 Repair Plant |
140 ремонтный завод |
Anschrift: Borisov, 19 L. Chalovskaya St. Tel.: +375 (177) 74-64-64 +375 (177) 74-79-99 E-Mail: info@140zavod.by Website: 140zavod.org Registrierungsnummer: 600136102 |
140 Repair Plant ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. 140 Repair Plant profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenko-Regime und unterstützt es. Das Unternehmen ist Hersteller von Transportfahrzeugen und gepanzerten Fahrzeugen, die gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurden; daher ist das Unternehmen verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition. Darüber hinaus entwickelt, produziert und modernisiert das Unternehmen Militärfahrzeuge. Daher gehört 140 Repair Plant zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex, indem es an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Militärtechnologie und Militärgütern beteiligt ist. |
17.12.2020 |
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8. |
MZKT (alias VOLAT) |
МЗКТ - Минский завод колёсных тягачей |
Anschrift: 150 Partizansky Ave., 220021, Minsk, Republic of Belarus Tel.: +375 (17) 330-17-09 Fax: +375 (17) 291-31-92 E-Mail: link@mzkt.by Website: www.mzkt.by Registrierungsnummer: 100534485 |
MZKT (alias VOLAT) ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. MZKT (alias VOLAT) profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenko-Regime und unterstützt es. Beschäftigte von MZKT, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen 2020 während des Besuchs von Alexander Lukaschenko auf dem Werksgelände demonstrierten und sich dem Streik anschlossen, wurden entlassen; damit ist das Unternehmen verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen. Darüber hinaus entwickelt und produziert das Unternehmen Militärfahrzeuge. Daher gehört MZKT zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex, indem es an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Militärtechnologie und Militärgütern beteiligt ist. |
17.12.2020 |
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9. |
Sohra Group/Sohra LLC |
ООО Сохра |
Anschrift: Revolucyonnaya 17/19, office no. 22, 220030 Minsk, Belarus Registrierungsnummer: 192363182 Website: http://sohra.by/ E-Mail: info@sohra.by |
Das Unternehmen Sohra gehörte Aliaksandr Zaitsau, einem der einflussreichsten Geschäftsleute in Belarus, der eng mit dem dortigen politischen Establishment verbunden und ein enger Unterstützer von Lukashenkas ältestem Sohn Viktor ist. Sohra wirbt in Ländern in Afrika und in Ländern des Nahen Ostens für belarussische Industrieprodukte. Es ist Mitbegründer des im Verteidigungsbereich tätigen Unternehmens BSZT-New Technologies, das im Bereich der Waffenproduktion und der Modernisierung von Raketen tätig ist. Sohra nutzt seine bevorrechtigte Stellung und dient als Vermittler zwischen dem politischen Establishment und den staatseigenen Betrieben in Belarus und ausländischen Partnern in Afrika und im Nahen Osten. Außerdem ist das Unternehmen aufgrund von Konzessionen, die das Lukaschenka-Regime erhalten hat, im Goldabbau in afrikanischen Ländern tätig. Daher profitiert die Sohra-Gruppe vom Lukaschenka-Regime. |
21.6.2021 |
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10. |
Bremino Gruppe LLC |
ООО „Бремино групп“ |
Anschrift: Niamiha 40, 220004 Minsk, Belarus; Bolbasovo village, Zavodskaya 1k Orsha Region/Oblast, Belarus Registrierungsnummer: 691598938 Website: http://www.bremino.by E-Mail: office@bremino.by; marketing@bremino.by |
Die Bremino-Gruppe ist Initiator und Mitverwalter des Projekts Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret geschaffen wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Zone Bremino-Orsha sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Die Eigentümer der Bremino-Gruppe – Aliaksandr Zaitsau, Mikalai Varabei und Aliaksei Aleksin – gehören zum inneren Kreis von Geschäftsleuten mit Beziehungen zu Lukashenka und pflegen enge Beziehungen zu Lukashenka und seiner Familie. Daher profitiert die Bremino-Gruppe vom Lukaschenka-Regime. Die Bremino Gruppe ist Eigentümerin des Transport- und Logistikzentrums (TLC) „Bremino-Bruzgi“ an der Grenze zwischen Belarus und Polen, das vom Lukaschenka-Regime als Unterkunft für Migranten genutzt wurde, die mit dem Ziel an die Grenze zwischen Belarus und der Union befördert wurden, dass sie diese illegal überqueren. Bremino-Bruzgi TLC war auch ein Ort, an den sich Lukashenka im Rahmen seines Propagandabesuchs bei Migranten begeben hat. Die Bremino-Gruppe trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenzen der Union bei. |
21.6.2021 |
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11. |
Globalcustom Management LLC |
ООО „Глобалкастом-менеджмент“ |
Anschrift: Nemiga 40/301, Minsk, Belarus Registrierungsnummer: 193299162 Website: https://globalcustom.by/ E-Mail: info@globalcustom.by |
Globalcustom Management ist mit der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung verbunden, die früher von Victor Sheiman geleitet wurde, der bereits 2004 in die Sanktionsliste der Union aufgenommen wurde. Das Unternehmen ist am Schmuggel von Waren nach Russland beteiligt, der ohne die Billigung des Lukaschenka-Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Auch die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt. Globalcustom Management war der erste Eigentümer von GardService, dem einzigen Privatunternehmen, dem Lukaschenka den Gebrauch von Waffen erlaubte. Daher profitiert Globalcustom Management vom Lukaschenka-Regime. |
21.6.2021 |
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12. |
Belarusski Avtomobilnyi Zavod (BelAZ)/OJSC „BELAZ“ Offene Aktiengesellschaft „BELAZ“ – Verwaltungsgesellschaft der Holding „BELAZ-HOLDING“ |
ААТ „БЕЛАЗ“ ОАО „БЕЛАЗ“ |
Anschrift: 40 let Octyabrya St. 4, 222161 Zhodino, Region/Oblast Minsk, Belarus Website: https://belaz.by |
OJSC BelAZ gehört zu den führenden staatseigenen Unternehmen in Belarus und den größten Herstellern großer Lastwagen und Kipplaster weltweit. Das Unternehmen erwirtschaftet beträchtliche Einkünfte für das Lukaschenka-Regime. Lukashenka erklärte, dass die Regierung das Unternehmen immer unterstützen werde, und nannte es eine belarussische Marke und Teil des nationalen Erbes. OJSC BelAZ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Lukaschenka-Regimes zur Verfügung gestellt. Damit profitiert OJSC BelAZ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. Die Beschäftigten von OJSC BelAZ, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung mit Entlassung bedroht und eingeschüchtert. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC BelAZ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschließen. Ein Streik wurde von der Unternehmensleitung gegenüber den Medien als Personalversammlung ausgegeben. Daher ist OJSC BelAZ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime. |
21.6.2021 |
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13. |
Minskii Avtomobilnyi Zavod (MAZ) / OJSC „MAZ“ Open Joint Stock Company „Minsk Automobile Works“ – Management Company of „BELAVTOMAZ“ Holding |
ААТ „Мiнскi аўтамабiльны завод“ ОАО „Минский автомобильный завод“ |
Anschrift: Socialisticheskaya 2, 220021 Minsk, Belarus Website: http://maz.by/ Registrierungsdatum: 16.7.1944 Tel.: + 375 (17) 217-22-22; + 8000 217-22-22 |
Die Minsker Automobilfabrik OJSC (MAZ) gehört zu den größten staatseigenen Autoherstellern in Belarus. Lukaschenko bezeichnete sie als eines der wichtigsten Industrieunternehmen des Landes. Das Unternehmen erwirtschaftet Einkünfte für das Lukaschenko-Regime. OJSC MAZ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Regimes zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus beliefert MAZ im Rahmen der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine die russische Armee mit Militärfahrzeugen, die auch auf ukrainischem Hoheitsgebiet für militärische Handlungen eingesetzt werden. Daher profitiert OJSC MAZ vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es. Beschäftigte von OJSC MAZ, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC MAZ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschließen. Daher ist OJSC MAZ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenko-Regime. |
21.6.2021 |
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14. |
Logex |
ТАА „Лагекс“ ООО „Логекс“ |
Anschrift: Kommunisticheskaya St. 24, office 2, Minsk, Belarus Registrierungsnummer: 192695465 Website: http://logex.by/ E-Mail: info@logex.by |
Logex ist mit Aliaksandr Shakutsin verbunden, einem dem Lukaschenka-Regime nahestehenden Geschäftsmann, der von der Union bereits benannt wurde. Das Unternehmen ist am Export von Blumen in die Russische Föderation zu Dumpingpreisen beteiligt, der ohne die Billigung des Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt. Die wichtigsten belarussischen Schnittblumenlieferanten sind die der Staatsführung nahestehenden Unternehmen. Daher profitiert Logex vom Lukaschenka-Regime. |
21.6.2021 |
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15. |
JSC „NNK“ (Novaia naftavaia kampania)/New Oil Company |
ЗАТ „ННК“ (Новая нафтавая кампанiя) ЗАО „ННК“ (Новая нефтяная компания) |
Anschrift: Rakovska St. 14W room 7, 5th floor, Minsk, Belarus Registrierungsnummer: 193402282 |
„New Oil“, Novaya Neftnaya Kompaniya (NNK), ist eine im März 2020 gegründete Organisation. Sie ist das einzige private Unternehmen, das zur Ausfuhr von Erdölerzeugnissen aus Belarus berechtigt ist – ein Hinweis auf enge Verbindungen zu den Behörden und auf das höchste Niveau an staatlichen Privilegien. NNK ist Eigentum von Interservice, einem Unternehmen von Mikalai Varabei, der einer der führenden Geschäftsleute ist, die vom Lukaschenka-Regime profitieren und es unterstützen. NNK ist Berichten zufolge auch mit Aliaksei Aleksin verbunden, einem weiteren prominenten belarussischen Geschäftsmann, der vom Lukaschenka-Regime profitiert. Medienberichten zufolge war Aleksin neben Varabei Gründer der NNK. NNK wurde außerdem von den belarussischen Behörden dazu genutzt, die belarussische Wirtschaft an die von der Union eingeführten restriktiven Maßnahmen anzupassen. Daher profitiert NNK vom Lukaschenka-Regime. |
21.6.2021 |
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16. |
Belaeronavigatsia staatseigenes Unternehmen |
Белаэранавiгацыя Дзяржаўнае прадпрыемства Белаэронавигация Государственное предприятие |
Anschrift: Korotkevich St. 19, 220039 Minsk, Belarus Registrierungsdatum: 1996 Website: http://www.ban.by/ E-Mail: office@ban.by Tel.: +375 (17) 215-40-51 Fax: +375 (17) 213-41-63 |
Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist für die belarussische Luftverkehrskontrolle zuständig. Es trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss wurde mit dem Ziel der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega gefasst und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist daher für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. |
21.6.2021 |
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17. |
Offene Aktiengesellschaft „Belavia Belarusian Airlines“ |
ААТ ‘Авiякампанiя Белавiя’ ОАО ‘Авиакомпания Белавиа’ |
Anschrift: 14A Nemiga St., 220004 Minsk, Belarus Registrierungsdatum: 4.1.1996 Registrierungsnummer: 600390798 |
Bei der Offenen Aktiengesellschaft „Belavia Belarusian Airlines“ handelt es sich um das nationale Luftfahrtunternehmen im Staatseigentum. Außerdem besitzt und betreibt Belavia belarussische Regierungsflugzeuge, die von Präsident Aliaksandr Lukashenka genutzt werden. Aliaksandr Lukashenka hat versprochen, seine Regierung werde Belavia jede mögliche Unterstützung leisten, nachdem die Union beschlossen hat, für alle belarussischen Luftfahrunternehmen ein Verbot des Überflugs des Luftraums der Union und des Zugangs zu Flughäfen der Union zu verhängen. Zu diesem Zweck hat er mit dem russischen Präsidenten Vladimir Putin vereinbart, dass die Öffnung neuer Flugrouten für Belavia geplant wird. 2021 bestätigte der Vorstandsvorsitzende von Belavia, staatliche Unterstützung für die Wiederaufnahme von Flügen in die Russische Föderation zu erhalten. Das nationale Luftfahrtunternehmen wurde von der belarussischen Regierung auch von der Zahlung der Mehrwertsteuer für Luftfahrzeuge und Komponenten befreit, die in das Hoheitsgebiet der Republik Belarus eingeführt werden. Darüber hinaus erhielt Belavia im Jahr 2014 Darlehen von einer staatseigenen Bank für den Erwerb neuer Flugzeuge. Die Unternehmensführung von Belavia hat den Beschäftigten außerdem untersagt, gegen die Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen und die Massenverhaftungen in Belarus zu protestieren, angesichts der Tatsache, dass Belavia ein staatseigenes Unternehmen ist. Belavia profitiert somit vom Lukashenka-Regime und unterstützt es. |
2.12.2021 |
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18. |
Republikanisches Einheitsunternehmen „TSENTRKURORT“ |
Рэспублiканскае унiтарнае прадпрыемства „ЦЭНТРКУРОРТ“ Республиканское унитарное предприятие „ЦЕНТРКУРОРТ“ |
Anschrift: Myasnikova St. 39, 220030 Minsk, Belarus Registrierungsdatum: 12.8.2003 Registrierungsnummer: 100726604 |
Das staatseigene Tourismusunternehmen Tsentrkurort ist Teil der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Tsentrkurort ist Berichten zufolge eines der Unternehmen, die den Zustrom von Migranten koordinieren, die die Grenze zwischen Belarus und der Union überschreiten wollen. Tsentrkurort hat mindestens 51 irakischen Staatsangehörigen dabei geholfen, Besuchervisa für ihre Reise nach Belarus zu erhalten, und hat einen Vertrag für Beförderungsdienstleistungen mit dem belarussischen Unternehmen „Stroitur“, das das Mieten von Bussen mit Fahrern anbietet, unterzeichnet. Von Tsentrkurort gebuchte Busse beförderten Migranten, darunter auch Kinder, vom Flughafen Minsk zu Hotels. Tsentrkurort trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei. |
2.12.2021 |
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19. |
Oskartour LLC |
ООО Оскартур |
Anschrift: Karl Marx St. 25, room 1n, Minsk, Belarus Registrierungsdatum: 18.10.2016 Registrierungsnummer: 192721937 |
Oskartour ist ein Reiseveranstalter, der Migranten aus dem Irak dabei geholfen hat, Visa zu erlangen, und anschließend ihre Reise nach Belarus mit Flügen von Bagdad nach Minsk organisiert hat. Diese irakischen Migranten wurden später an die belarussische Grenze zur Union verbracht, damit sie dort rechtswidrig diese Grenze überschreiten. Dank Oskartour und seiner Kontakte zu irakischen Fluggesellschaften, belarussischen Behörden und zum staatseigenen Unternehmen Tsentrkurort hat das irakische Luftfahrtunternehmen regelmäßig Flüge von Bagdad nach Minsk durchgeführt, um mehr Personen nach Belarus zu bringen, damit diese die Außengrenze der Union rechtswidrig überschreiten. Oskartour war an diesem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das belarussische Sicherheitsdienste und staatseigene Unternehmen praktiziert haben, beteiligt. Oskartour trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei. |
2.12.2021 |
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20. |
Republikanisches Einheitstochterunternehmen „Hotel Minsk“ |
Гатэль „Мiнск“ Республиканское дочернее унитарное предприятие „Отель ‚Минск‘“ |
Anschrift: Nezavisimosti Ave. 11, Minsk, Belarus Registrierungsdatum: 26.12.2016/3.4.2017 Registrierungsnummer: 192750964 Website: http://hotelminsk.by/ E-Mail: hotelminsk@udp.gov.by; marketing@hotelminsk.by Tel.: +375 (17) 209-90-61 Fax: +375 (17) 200-00-72 |
Hotel Minsk ist ein Tochterunternehmen der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung, einer Regierungsagentur, die unmittelbar dem Präsidenten untersteht. Hotel Minsk war an dem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das von belarussischen Sicherheitsdiensten und staatseigenen Unternehmen praktiziert wurde, beteiligt. In dem Hotel wurden Migranten untergebracht, bevor sie an die Grenze zwischen Belarus und der Union verbracht wurden, damit sie die Grenze rechtswidrig überschreiten. Irakische Migranten hatten in ihren belarussischen Visaanträgen, die sie unmittelbar vor ihrer Ankunft in Belarus gestellt hatten, das Hotel Minsk als vorübergehenden Aufenthaltsort angegeben. Hotel Minsk trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenzen der Union bei. |
2.12.2021 |
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21. |
Offene Aktiengesellschaft „Hotel Planeta“ |
ААТ „Гасцiнiца Планета“ OAO „Гостиница Планета“ |
Anschrift: Pobediteley Ave. 31, Minsk, Belarus Registrierungsdatum: 1.2.1994/6.3.2000 Registrierungsnummer: 100135173 Website: https://hotelplaneta.by/ E-Mail: planeta@udp.gov.by Tel.: +375 (17) 226-78-53 Fax: +375 (17) 226-78-55 |
Die OJSC Hotel Planeta ist ein Tochterunternehmen der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung, einer Regierungsagentur, die unmittelbar dem Präsidenten untersteht. Hotel Planeta war an dem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das von belarussischen Sicherheitsdiensten und staatseigenen Unternehmen praktiziert wurde, beteiligt. In dem Hotel wurden Migranten untergebracht, bevor sie an die Grenze zwischen Belarus und der Union verbracht wurden, damit sie die Grenze rechtswidrig überschreiten. Sie hatten 1 000 US-Dollar an ein Reisebüro in Bagdad für den Flug, ein Touristenvisum und den Aufenthalt in dem Hotel gezahlt. Hotel Planeta trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenzen der Union bei. |
2.12.2021 |
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22. |
ASAM (Asobnaia sluzhba aktyunykh merapryemstvau) OSAM (Otdiel’naya sluzhba aktivnykh mieropriyatiy) |
Асобная служба актыўных мерапрыемстваў (АСАМ) Отдельная служба активных мероприятий (ОСАМ) |
Anschrift: State Border Committee of the Republic of Belarus, Volodarsky St. 24, 220050 Minsk, Belarus |
ASAM (Sondereinheit für Aktive Maßnahmen) ist eine belarussische Sondergrenzschutzeinheit, die von Viktar Lukashenka kontrolliert und von Ihar Kruchkou geleitet wird. Die ASAM-Kräfte organisieren im Rahmen der Sonderoperation „Tor“ rechtswidrige Grenzüberschreitungen durch Belarus hindurch in Mitgliedstaaten der Union und sind unmittelbar an der Beförderung von Migranten auf die andere Seite der Grenze beteiligt. ASAM verlangt außerdem von den beförderten Migranten eine Bezahlung für den Grenzübertritt. ASAM trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei. |
2.12.2021 |
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▼M33 ————— |
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24. |
VIP Grub |
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Anschrift: Büyükdere Cad. No:201, Istanbul, Türkei |
VIP Grub ist ein Pass- und Visadienst mit Sitz in Istanbul, Türkei, der Reisen nach Belarus mit der ausdrücklichen Absicht organisiert, die Migration in die Union zu erleichtern. VIP Grub wirbt aktiv mit der Migration in die Union. VIP Grub trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei. |
2.12.2021 |
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25. |
Open Joint Stock Company „Grodno Azot“ Einschließlich des Zweigunternehmens „Khimvolokno Plant“ JSC „Grodno Azot“ |
ААТ „Гродна Азот“ ОАО „Гродно Азот“ Фiлiял „Завод Хiмвалакно“ ААТ „Гродна Азот“ Филиал „Завод Химволокно“ ОАО „Гродно Азот“ |
Anschrift: 100 Kosmonavtov Ave., Grodno/Hrodna, Belarus Registrierungsdatum: 1965 Registrierungsnummer: 500036524 Website: https://azot.by/en/ Anschrift: 4 Slavinskogo St., 230026 Grodno/Hrodna, Belarus Registrierungsdatum: 12.5.2000 Registrierungsnummer: 590046884 Website: www.grodno-khim.by E-Mail: office@grodno-khim.by; market@grodno-khim.by; ppm@grodno-khim.by; tnp@grodno-khim.by Tel./Fax: +375 (152) 39-19-00; +375 (152) 39-19-44 |
Die OJSC Grodno Azot ist ein großer belarussischer staatseigener Hersteller von Stickstoffverbindungen mit Sitz in Grodno/Hrodna. Lukaschenko hat es als „ein sehr wichtiges, ein strategisches Unternehmen“ bezeichnet. Im Besitz von Grodno Azot befindet sich auch Khimvolokno Plant, ein großer Hersteller von Polyamid und Polyester sowie Verbundwerkstoffen. Grodno Azot und sein Khimvolokno Plant sind eine Quelle erheblicher Einnahmen für das Lukaschenko-Regime. Damit unterstützt Grodno Azot das Lukaschenko-Regime. Lukaschenko hat das Unternehmen besucht, ist mit seinen Vertretern zusammengetroffen und hat dabei die Modernisierung der Fabrik und verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung besprochen. Lukaschenko hat außerdem versprochen, für den Bau einer neuen Stickstoffanlage in Grodno/Hrodna werde ein Darlehen verwendet. Damit profitiert Grodno Azot vom Lukaschenko-Regime. Diejenigen Beschäftigten von Grodno Azot – einschließlich der Beschäftigten von Khimvolokno Plant –, die an friedlichen Protesten gegen das Regime teilgenommen und gestreikt hatten, wurden entlassen und von der Unternehmensführung von Grodno Azot und Vertretern des Regimes eingeschüchtert und bedroht. Daher ist Grodno Azot für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. Darüber hinaus ist Grodno Azot Teil des Konzerns Belneftekhim. Damit steht Grodno Azot in Verbindung mit Belneftekhim, das vom Lukaschenko-Regime profitiert und dieses unterstützt. |
2.12.2021 |
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26. |
Staatliche Produktionsvereinigung „Belorusneft“ |
Дзяржаўнае вытворчае аб’яднанне „Беларуснафта“ Государственное производственное объединение „Белоруснефть“ |
Anschrift: Rogachevskaya St. 9, 246003 Gomel/Homyel, Belarus Registrierungsdatum: 25.2.1966 Registrierungsnummer: 400051902 |
Belorusneft ist ein staatseigenes Unternehmen, das im petrochemischen Sektor tätig ist. Die Unternehmensführung entließ Arbeitnehmer, die gestreikt, an Protesten gegen das Regime teilgenommen oder diese Proteste öffentlich unterstützt haben. Daher ist Belorusneft für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. |
2.12.2021 |
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27. |
Open Joint Stock Company „Belshina“ |
AAT „Белшина“ ОАО „Белшина“ |
Anschrift: 4 Minskoe Shosse St., 213824 Bobruisk, Belarus Registrierungsdatum: 10.1.1994 Registrierungsnummer: 700016217 Website: http://www.belshinajsc.by/ |
OJSC Belshina ist eines der führenden staatseigenen Unternehmen in Belarus und ein großer Hersteller von Fahrzeugreifen. In den Jahren 2022 und 2023 lag seine Rentabilität bei 9 %, wie der stellvertretende Ministerpräsident von Belarus Petr Parkhomczyk bestätigte. Der belarussische Staat profitiert unmittelbar von den von Belshina erwirtschafteten Einkünften. Ferner beliefert Belshina das russische Militär mit Reifen, wodurch es die Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine unterstützt. Der Vertreiber für die Verkäufe von Belshina nach Russland wird von Dmitry Lukaschenko, dem Sohn von Alexander Lukaschenko, kontrolliert. Belshina unterstützt daher das Lukaschenko-Regime. Beschäftigte von Belshina, die nach den Präsidentschaftswahlen 2020 in Belarus protestierten und streikten, wurden unter dem Vorwand von Arbeitsversäumnis entlassen bzw. zum Rücktritt gezwungen. Zudem werden politische Gefangene vom Staat gezwungen, gefährliche Arbeiten zugunsten von Belshina zu verrichten. Des Weiteren empfängt Belshina Staatshilfen in Form von Schuldenbegleichung und von Zahlungsaufschub für die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr. Darüber hinaus gestattet die Regierung von Belarus staatlichen Einrichtungen, Produkte von Belshina ohne Ausschreibung zu kaufen. Daher profitiert Belshina vom Lukaschenko-Regime und ist für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
2.12.2021 |
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28. |
Open Joint Stock Company „Belaruskali“ |
Адкрытае акцыянернае таварыства „Беларуськалiй“ Открытое акционерное общество „Беларуськалий“ |
Anschrift: 5 Korzha St., Soligorsk, 223710 Minsk Region/Oblast, Belarus Registrierungsdatum: 23.12.1996 Registrierungsnummer: 600122610 |
Die OJSC Belaruskali ist ein staatseigenes Unternehmen und einer der größten Kali-Hersteller der Welt. Trotz des Rückgangs seines globalen Anteils am Kali-Weltmarkt von 20 % auf 9 % im Jahre 2022 ist Belaruskali weiterhin einer der wichtigsten Kali-Exporteure und damit eine wichtige Einnahmequelle für den belarussischen Staatshaushalt. Alexander Lukaschenko bezeichnete Belaruskali als „nationalen Schatz, Stolz, eine der Säulen der belarussischen Ausfuhren“. Es ist außerdem eine wichtige Devisenquelle für das Lukaschenko-Regime. Belaruskali ist direkt an der Umsiedlung ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten durch das Lukaschenko-Regime in Zusammenarbeit mit Russland beteiligt. Seit der groß angelegten rechtswidrigen und grundlosen Invasion der Ukraine werden in der Einrichtung „Dubrava“, die sich im Besitz der OJSC Belaruskali befindet, mehr als 2 050 ukrainische Kinder festgehalten. Daher unterstützt die OJSC „Belaruskali“ das Lukaschenko-Regime. Beschäftigte der OJSC „Belaruskali“, die nach den manipulierten belarussischen Präsidentschaftswahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und entlassen. Alexander Lukaschenko selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Im Jahr 2024 wurden mehrere Dutzend Mitarbeiter von OJSC „Belaruskali“ aufgrund ihrer Teilnahme an den Protesten vom Jahr 2020 entlassen. Daher ist „Belaruskali“ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenko-Regime. |
3.6.2022 |
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29. |
Offene Aktiengesellschaft Belarusian Potash Company |
ААТ „Беларуская калiйная кампанiя“ ОАО Белорусская калийная компания Anschrift: Masherova ave. |
Anschrift: Masherova ave. 35, 220002 Minsk, Belarus Registrierungsdatum: 13.9.2013 Registrierungsnummer: 192050251 Telefon: +375 (17) 3093010; +375 (17) 309-30-30 E-Mail-Adresse: info@belpc.by |
Die Offene Aktiengesellschaft Belarusian Potash Company ist der Ausfuhr-Arm des staatlichen belarussischen Kali-Herstellers Belaruskali. Belaruskali ist eine der größten Einkommensquellen für das Lukashenka-Regime. Die Lieferungen der Belarusian Potash Company machen 20 % der weltweiten Kali-Ausfuhren aus. Der Staat garantierte der Belarusian Potash Company das Monopol für die Ausfuhr von Kaliumdüngemitteln. Dank der Vorzugsbehandlung durch die belarussichen Behörden erwirtschaftet das Unternehmen erhebliche Einnahmen. Damit profitiert die Belarusian Potash Company vom Lukashenka-Regime und unterstützt dieses. |
3.6.2022 |
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30. |
„Inter Tobacco“ LLC |
Таварыства з абмежаванай адказнасцю „Iнтэр Табак“ Общество с ограниченной ответственностью „Интер Тобако“ |
Anschrift: 131 Novodvorskiy village, Novodvorskiy village council, Minsk District, 223016 Minsk Region/Oblast, Belarus (Freie Wirtschaftszone Minsk) Registrierungsdatum: 10.10.2002 Registrierungsnummer: 808000714 |
Inter Tobacco LLC ist Teil der Tabakindustrie von Belarus. Das Unternehmen hält einen wesentlichen Teil des profitablen inländischen Zigarettenmarkts von Belarus. Das Unternehmen erhielt auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Dekrets ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus. Darüber hinaus erließ Lukaschenka ein Präsidialdekret zur Neuziehung der Gebietsgrenzen der belarussischen Hauptstadt Minsk, um dem Werk von Inter Tobacco Land zuzuweisen – wahrscheinlich aus Gründen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung. Inter Tobacco gehört Alexei Oleksin und nahen Familienangehörigen von ihm (es befindet sich im Eigentum von Oleksins Unternehmen Energo-Oil). Daher profitiert Inter Tobacco vom Lukaschenka-Regime. |
3.6.2022 |
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31. |
Offene Aktiengesellschaft „Naftan“ |
Адкрытае акцыянернае таварыства „НАФТАН“ Открытое акционерное общество „НАФТАН“ |
Anschrift: Novopolotsk 1, 211440 Vitebsk Region/Oblast, Belarus, Registrierungsdatum: 1992 Registrierungsnummer: 300042199 |
Als staatseigenes Unternehmen ist die OJSC „Naftan“ eine wichtige Einnahme- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime. Daher profitiert die „Naftan“ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses. Beschäftigte der „Naftan“, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Daher ist die „Naftan“ verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenka-Regime. |
3.6.2022 |
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32. |
Offene Aktiengesellschaft „Grodno Tobacco Factory Neman“ |
Адкрытае акцыянернае таварыства „Гродзенская тытунёвая фабрыка ‚Нёман‘“ Oткрытое акционерное общество „Гродненская табачная фабрика Неман“ |
Anschrift: Ordzhonikidze street 18, 230771 Grodno/Hrodna, Belarus Registrierunsdatum 30.12.1996 Registrierungsnummer: 500047627 |
Die OJSC „Grodno Tobacco Factory Neman“ ist ein staatseigenes belarussisches Unternehmen und eine der wichtigen Einnahmequellen des Lukaschenka-Regimes. Das Unternehmen hält 70-80 % Marktanteile am belarussischen Tabakmarkt. Die „Grodno Tobacco Factory Neman“ profitiert daher vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses. Die in Belarus hergestellten Zigarettenmarken der „Grodno Tobacco Factory Neman“ gehören zu den Zigaretten, die im Rahmen des lukrativen Handels mit geschmuggelten Zigaretten am häufigsten in die Union geschmuggelt werden. Für den Schmuggelhandel werden Eisenbahnfahrzeuge der belarussischen Staatsunternehmen „Belaruskali“ und „Grodno Azot“ eingesetzt. Die „Grodno Tobacco Factory Neman“ trägt daher zur Erleichterung der illegalen Verbringung von Gütern, die Beschränkungen unterliegen, in das Hoheitsgebiet der Union bei. |
3.6.2022 |
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33. |
Beltamozhservice |
Рэспублiканскае унiтарнае прадпрыемства „БЕЛМЫТСЭРВIС“ Республиканское унитарное предприятие „БЕЛТАМОЖСЕРВИС“ |
Anschrift: 17th km, Minsk-Dzerzhinsk highway, administrative building, office 75, Shchomyslitsky s/s, 223049 Minsk Region/Oblast, Belarus Registrierungsdatum: 9.6.1999 Registrierungsnummer: 101561144 |
Beltamozhservice ist ein staatseigenes Unternehmen und eines der größten Logistikunternehmen in Belarus. Es steht in enger Verbindung zu den belarussischen Behörden und ist am Schmuggel und an der Wiederausfuhr von Gütern aus Belarus nach Russland beteiligt. Das Unternehmen profitiert von seinen Verbindungen zu den belarussischen Behörden und erwirtschaftet erhebliche Einnahmen für das Lukaschenka-Regime. Beltamozhservice profitiert damit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses. |
3.6.2022 |
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34. |
Offene Aktiengesellschaft „Managing Company of Holding ‚Belkommunmash‘“ |
Адкрытае акцыянернае таварыства „Кiруючая кампанiя холдынгу ‚Белкамунмаш‘“ Открытое акционерное общество „Управляющая компания холдинга ‚Белкоммунмаш‘“ |
Anschrift: 64B-2 Perekhodnaya St., 220070 Minsk, Belarus Registrierungsdatum: 13.8.1991 Registrierungsnummer: 100205408 |
Belkommunmash ist ein belarussischer Hersteller von Fahrzeugen für öffentliche Verkehrsbetriebe. Aliaksandr Lukaschenka fördert die Geschäfte der Belkommunmash, indem er Garantien dafür gibt, dass das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Partnern nachkommt, und indem er seinen Einfluss geltend macht, um dessen Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Daher profitiert Belkommunmash vom Lukaschenka-Regime. Belkommunmash entließ Arbeitnehmer im Rahmen von Repressalien infolge der Teilnahme der Arbeitnehmer an den Protesten gegen das gefälschte Ergebnis der Präsidentschaftswahlen 2020 und ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime. |
3.6.2022 |
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35. |
Belteleradio Company / Nationales staatliches Fernseh- und Hörfunkunternehmen der Republik Belarus |
Нацыянальная дзяржаўная тэлерадыёкампанiя Рэспублiкi Беларусь / Белтэлерадыёкампанiя Национальная государственная телерадиокомпания Республики Беларусь / Белтелерадиокомпания |
Anschrift: Makayonka St. 9, Minsk, Belarus Registrierungsdatum: 14.9.1994 Registrierungsnummer: 100717729 Website: tvr.by |
Belteleradio Company ist das staatliche Fernseh- und Hörfunkunternehmen und kontrolliert sieben Fernseh- und fünf Radiosender in Belarus. Nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen im August 2020 hat Belteleradio Company protestierende Mitarbeiter der von ihr kontrollierten Medienunternehmen entlassen und durch russische Medienmitarbeiter ersetzt. Daher ist Belteleradio Company für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich. Die von Belteleradio Company überwachten Fernseh- und Radiosender verbreiten aktiv Propaganda und unterstützen so das Lukaschenka-Regime. |
3.6.2022 |
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36. |
Offene Aktiengesellschaft „MINSK ELECTROTECHNICAL PLANT NAMED AFTER V. I. KOZLOV“ |
Адкрытае акцыянернае таварыства „МIНСКI ЭЛЕКТРАТЭХНIЧНЫ ЗАВОД IМЯ В.I.КАЗЛОВА“ Открытое акционерное общество „МИНСКИЙ ЭЛЕКТРОТЕХНИЧЕСКИЙ ЗАВОД ИМЕНИ В.И.КОЗЛОВА“/ОАО „МЭТЗ ИМ. В.И.КОЗЛОВА“ |
Anschrift: Room 502, 4, Uralskaya st., Minsk 220037, Republik Belarus Art des Unternehmens:Staatseigenes Unternehmen Registrierungsort:4, Uralskaya st., Minsk 220037, Republik Belarus Registrierungsdatum: 1.3.1994 Registrierungsnummer: 100211261(УНП) Hauptgeschäftssitz: Belarus Website: www.metz.by E-Mail: urist@metz.by Tel. 8017 230 11 22 |
Die offene Aktiengesellschaft „Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov“ ist ein staatseigenes Unternehmen, einer der größten Hersteller von elektrischen Geräten in Europa und einer der Industriegiganten von Belarus. Damit ist das Unternehmen eine wichtige Einkommensquelle für das Lukaschenka-Regime. Die Beschäftigten von „Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov“, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an friedlichen Protesten und Streiks teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung mit Entlassung bedroht und eingeschüchtert. Später wurden Arbeitnehmer wegen ihrer Teilnahme an den Streiks entlassen. Daher profitiert „Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov“ von dem Lukaschenka-Regime und unterstützt es. Darüber hinaus ist „Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov“ für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
3.8.2023 |
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37. |
Offene Aktiengesellschaft „Byelorussian Steel Works“ — management company of „Byelorussian Metallurgical Company“ holding‘ alias Offene Aktiengesellschaft „BSW (BMZ) — management company of ‚BMC‘ holding“ |
Адкрытае акцыянернае таварыства ‚Беларускi металургiчны завод — кiруючая кампанiя холдынгу „Беларуская металургiчная кампанiя“ a.k.a. ААТ „БМЗ — кiруючая кампанiя холдынгу ‚БМК‘“ Открытое акционерное общество ‚Белорусский металлургический завод- управляющая компания холдинга „Белорусская металлургическая компания“ alias ОАО „БМЗ- управляющая компания холдинга ‚БМК‘“ |
Anschrift: 37, Promyshlennaya Street, Zhlobin, Gomel region, Belarus, 247210 Art des Unternehmens: Offene Aktiengesellschaft Registrierungsort: Zhlobin, Region Gomel, Belarus Registrierungsdatum: 24.4.1991 als „БЕЛОРУССКИЙ МЕТАЛЛУРГИЧЕСКИЙ ЗАВОД“, 11.9.1996 als „Государственное предприятие — Белорусский металлургический завод“, 1.12.1997 als „Белорусский металлургический завод“, 3.11.1999 als „Республиканское унитарное предприятие ‚Белорусский металлургический завод‘“, 1.1.2012 als „Открытое акционерное общество ‚Белорусский металлургический завод‘“. Registrierungsnummer: 400074854 Hauptgeschäftssitz: Zhlobin, Region Gomel, Belarus |
Die offene Aktiengesellschaft BSW — management company of „BMC“ holding ist ein einzigartiges staatliches Unternehmen der metallurgischen Industrie in Belarus und gehört zu den größten Unternehmen des Landes. Das Unternehmen ist damit eine wichtige Einkommensquelle für das Lukaschenka-Regime. Der belarussische Staat profitiert unmittelbar von den Einkünften der BSW — management company of „BMC“ holding. Darüber hinaus erhält das Unternehmen umfangreiche staatliche Zuschüsse und politische Unterstützung vom Lukaschenka-Regime. Der Generaldirektor von BSW — management company of „BMC“ holding wurde von Präsident Lukaschenka persönlich ernannt. Mitarbeiter von BSW — management company of „BMC“ holding, die nach den Präsidentschaftswahlen 2020 in Belarus protestierten und streikten, wurden entlassen. Seitdem geht das Unternehmen gegen Beschäftigte, die Streiks organisieren wollen, weiterhin mit Drohungen und Entlassungen vor. Daher profitiert BSW — management company of „BMC“ holding vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. Ferner ist das Unternehmen für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich. |
3.8.2023 |
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38. |
Belneftekhim — Belarussischer Staatskonzern für Öl und Chemie |
Белнафтахiм — Беларускi дзяржаўны канцэрн па нафце i хiмii Белнефтехим, Белорусский государственный концерн по нефти и химии |
Anschrift: 73, Dzerzhinskogo Street, Minsk, 220116 Art des Unternehmens: Staatlicher Konzern Registrierungsort:73, Dzerzhinskogo Street, Minsk, 220116 Registrierungsdatum: 21.7.1997 Registrierungsnummer: 101272253 Hauptgeschäftssitz: Minsk, Belarus |
Der belarussische Staatskonzern für Öl und Chemie (Belneftekhim) ist einer der größten Industriekomplexe der Republik Belarus und besteht aus mehreren anderen 1997 gegründeten staatseigenen Unternehmen. Für Aliaksandr Lukaschenka ist Belneftekhim einer der wichtigsten und strategisch bedeutendsten Konzerne in Belarus. Belneftekhim ist insbesondere für die belarussische Wirtschaft und Außenpolitik von grundlegender Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Russland und Belarus beim Aufbau eines gemeinsamen Erdölmarkts. Zwischen dem Konzern und Präsident Lukaschenka finden regelmäßige Konsultationen statt. Belneftekhim profitiert von der Unterstützung des Lukaschenka-Regimes, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der westlichen Sanktionen. Belneftekhim profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. |
3.8.2023 |
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39. |
Ruzekspeditsiya LLC RUZSPEDITION LLC OOO RUDENSKI UDOBRENCHESKI ZAVOD OBSHCHESTVO S OGRANICHENNOI OTVETSTVENNOSTYU RUZEKSPEDITSIYA |
TAA „Рузэкспедыцыя“ OOO „Рузэкспедиция“ |
Anschrift: 1K Zavodzkaya St., room 36 Bolbasovo 211004 Belarus; 40 Nemiga St., room 304 Minsk 220004 Belarus Registrierungsdatum: 6.1.2016 Registrierungsnummer: 690664113 E-Mail: info@ruz.by Tel.: + 375296615929 +375172006232 Website: https://ruz.by/ |
Ruzekspeditsiya LLC betreibt hat seinen Geschäftssitz in der Sonderwirtschaftszone (SWZ) Bremino-Orsha, die durch ein Präsidialdekret von Aliaksandr Lukaschenka geschaffen wurde und von Bremino Group LLC verwaltet wird. Die Bremino Group LLC ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates aufgeführt. Unternehmen mit Sitz in der Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha profitieren von steuerlichen und anderen finanziellen Vorteilen. Die SWZ Bremino-Orsha beheimatet und gewährt daher diese Vorteile nur sechs Unternehmen, darunter Bremino Group LLC. Die Entscheidung darüber, wer durch Ansiedelung in der SWZ Bremino-Orsha von ihr profitieren darf, liegt allein bei der Bremino Group LLC als Verwaltungsgesellschaft der SWZ. Aus den oben dargelegten Gründen steht Ruzekspeditsiya in Verbindung mit Bremino Group LLC. Als Unternehmen mit Sitz in der SWZ Bremino-Orsha profitiert es vom Regime. Ruzekspeditsiya erleichtert ferner Verstöße gegen das Verbot der Umgehung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates durch die Beteiligung an der Lieferung von Fahrzeugen, deren Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr aus der Union nach Belarus verboten ist. |
16.12.2024 |
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40. |
Vlate Logistik LLC |
ТАА „ВЛАТЭ Лагістык“ ООО „ВЛАТЕ Логистик“ |
Anschrift: 48 Komarova St., Pogranichny, 231773, Belarus Registrierungsdatum: 16.4.2013 Registrierungsnummer: 192003422 |
Vlate Logistik LLC ist ein belarussisches Unternehmen mit zwei Grenzübergängen an der Grenze zwischen der EU und Belarus. Seit dem 10. August 2023 sind Aleh Herasim, Aleh Piatrou, Iryna Kalesnikava, Aleh Barabanau, Dzmitry Zamulevich, und Uladzimir Arkadzyeu zu gleichen Teilen an Vlate Logistik LLC beteiligt. Vlate Logistik LLC profitiert vom Regime durch seinen Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, der erhebliche Steuerbefreiungen ermöglicht und von staatlichen Behörden gewährt wird. |
16.12.2024 |
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41. |
Zentrale Wahlkommission der Republik Belarus (Central Election Commission of the Republic of Belarus — CEC) |
Цэнтральная выбарчая камісія Рэспублікі Беларусь Центральная избирательная комиссия Республики Беларусь |
Anschrift: 11 Sovyetska Str., Minsk, 220010, Republic of Belarus Gründungsdatum: 1989 |
Die Zentrale Wahlkommission der Republik Belarus (Central Election Commission of the Republic of Belarus — CEC) ist für die Organisation demokratischer Präsidentschaftswahlen in Belarus verantwortlich. Laut zahlreicher Berichte internationaler Beobachter und internationaler Organisationen war die Wahl in Belarus von 2025 weder frei noch fair. Daher ist die Zentrale Wahlkommission verantwortlich für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie in Belarus. |
27.3.2025 |
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42. |
JSC „INTEGRAL“ — die Verwaltungsgesellschaft der Holding „INTEGRAL“ |
ААТ „Iнтэграл“ — кіруючая кампанія холдынгу „Iнтэграл“ ОАО „Интеграл“ — управляющая компания холдинга „Интеграл“ |
Anschrift: Kazintsa I.P., 121A, room 327, Minsk, 220108, Republic of Belarus Registrierungsort: Minsk, Belarus Registrierungsdatum: 1.8.2013 Registrierungsnummer: 100386629 |
JSC Integral ist ein belarussischer staatseigener Hersteller von Halbleitern, integrierten Schaltkreisen und anderen Hochtechnologiegütern von besonderer Bedeutung für die belarussische Wirtschaft und den Verteidigungssektor. JSC Integral ist in der Freien Wirtschaftszone Minsk gelegen, die von der belarussischen Regierung eingerichtet wurde. Einrichtungen mit Sitz in der Freien Wirtschaftszone Minsk kommen in den Genuss verschiedener finanzieller Vorteile. Daher profitiert JSC Integral vom Lukaschenko-Regime. Darüber hinaus unterstützt JSC Integral das Lukaschenko-Regime durch seinen Fokus auf die Herstellung von Mikroelektronik, die für die Verteidigungsindustrie von entscheidender Bedeutung ist. |
27.3.2025 |
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43. |
Republikanisches Einheitsunternehmen Belorusskiye Loterei |
Беларускія Латарэі Белорусские Лотереи |
Registrierungsdatum: 1.9.1999 Registrierungsort: Belarus Anschrift: Budzyonnaha 10, Minsk, Belarus Telefonnummer: + 375173292103 E-Mail: info@belloto.by Registrierungsnummer: 190000087 |
Das Republikanische Einheitsunternehmen Belorusskiye Loterei (Republican unitary enterprise Belorusskiye Loterei) ist ein belarussisches Unternehmen im Eigentum der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung, einer Regierungsagentur, die unmittelbar Alexander Lukaschenko unterstellt ist. In Belarus hat der Staat das alleinige Recht, Lotterien zu betreiben. Belorusskiye Loterei ist eine von zwei staatlichen Einrichtungen, die in Belarus das Recht haben, Lotterien zu betreiben. Das Unternehmen betreibt 17 von 25 Lotterien in Belarus. Belbet ist ein Online-Kasino, das von Belorusskiye Loterei verwaltet wird und 99,8 % von dessen Einnahmen ausmacht. Belbet ist nach belarussischem Recht als Online-Lotterie eingestuft, agiert aber de facto als Online-Kasino, wodurch sich günstige Bedingungen für seine Tätigkeit ergeben. Das Online-Kasino wurde von Ridotto LLC entwickelt und wird von diesem betrieben. Ridotto LLC ist ein Unternehmen, das aus der Umstrukturierung von Synesis LLC (einem Unternehmen, das von seiner Verbindung zum Lukaschenko-Regime profitiert und dieses unterstützt und daher am 17. Dezember 2020 von der Union benannt wurde) hervorgegangen ist und dessen Miteigentümer Alexander Shatrov ist, der seit dem 21. Juni 2021 von der Union benannt ist, weil er vom Lukaschenko-Regime profitiert und dieses unterstützt. Belorusskiye Loterei ist der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung unterstellt, die von Alexander Lukaschenko kontrolliert wird. Das Unternehmen profitiert zudem vom Lukaschenko-Regime, da es unter günstigen Bedingungen tätig ist, und unterstützt das Regime durch die Erwirtschaftung von Einnahmen aus Glücksspiel. Ferner ist Belorusskiye Loterei mit Alexander Shatrov verbunden. |
27.3.2025 |
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44. |
Ridotto LLC |
ТАА „Рыдота“ ООО „Ридотто“ |
Registrierungsdatum: 13.2.2020 Registrierungsort: Minsk, Belarus Anschrift: Platonava 20b, Minsk, Belarus Telefonnummer: + 375 17 240-36-50 E-Mail: info@ridotto.by Registrierungsnummer: 193384228 |
Ridotto LLC ist ein belarussisches IT-Unternehmen, das auf die Entwicklung von Online-Glücksspiel-Anwendungen spezialisiert ist. Alexander Shatrov, der vom Lukaschenko-Regime profitiert und es unterstützt und daher seit dem 21. Juni 2021 Sanktionen der Union unterliegt, hält 49,99 % der Anteile an diesem Unternehmen. Ridotto LLC hat das Online-Kasino Belbet entwickelt und betreibt dieses derzeit für das staatseigene Republikanische Einheitsunternehmen Belorusskiye Loterei, einem Tochterunternehmen der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Belorusskiye Loterei dient als wichtige Einnahmequelle für die Direktion, die unmittelbar Alexander Lukaschenko unterstellt ist. Folglich steht Ridotto LLC mit Alexander Shatrov, der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung und dem Republikanischen Einheitsunternehmen Belorusskiye Loterei in Verbindung. Ferner profitiert Ridotto LLC vom Lukaschenko-Regime oder unterstützt es. |
27.3.2025 |
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45. |
OJSC Planar |
ААТ „Планар“ КБТЭМ ПЛАНАР |
Anschrift: Partizansky Ave., 2, building 2-31, Minsk, Belarus Telefon: + 375 17 297 37 09 E-Mail: office@kbtem-omo.by Website: planar.by Registrierungsnummer: 100104937 Registrierungsdatum: 15.3.1992 |
OJSC Planar ist ein staatliches Unternehmen, das auf die Entwicklung und Lieferung von Mikroelektronikkomponenten spezialisiert ist, die für die Herstellung militärischer Ausrüstung wie etwa unbemannter Luftfahrzeuge eingesetzt werden. Es ist Teil eines staatlich verwalteten Unternehmensclusters unter der Aufsicht des Rates für Strategische Projekte (Strategic Projects Council), der unmittelbar dem Präsidenten von Belarus unterstellt ist. OJSC Planar trägt auch zur technologischen und militärischen Zusammenarbeit zwischen Belarus und Russland bei. Daher ist OJSC Planar Teil des belarussischen militärisch-industriellen Komplexes. |
27.3.2025 |
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46. |
Precise Electro-Mechanics Plant |
РВУП „Завод дакладнай электрамеханікі“ РПУП „Завод точной электромеханики“ |
Anschrift: ul. Kulman 2, Minsk, 220013 Belarus Registrierungsnummer: 690653077 Registrierungsdatum: 27.5.2009 |
Precise Electro-Mechanics Plant ist ein belarussisches Staatsunternehmen, das auf die Entwicklung und Herstellung von Militärgütern spezialisiert ist und dem Staatlichen Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee) der Republik Belarus unterstellt ist. In dieser Eigenschaft stellt Precise Electro-Mechanics Plant militärische Ausrüstung her, die von den belarussischen Streitkräften verwendet wird, insbesondere ballistische Flugkörper, und verschafft dem belarussischen Staat Einnahmen. Daher ist Precise Electro-Mechanics Plant eine juristische Person, die das Lukaschenko-Regime unterstützt. |
27.3.2025 |
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47. |
Tsybulka Bel Zybulka Bel |
ТАА „ЦЫБУЛЬКА-БЕЛ“ ООО „ЦЫБУЛЬКА-БЕЛ“ |
Anschrift: st. Centralnaya, 4, ag. Gudy, Krupovsky village council, Lida district, Grodno region, Belarus Registrierungsnummer: 592000217 Registrierungsdatum: 1.10.2020 Telefon: +375 292 85-31-33 |
Tsybulka Bel LLC ist ein belarussisches Agrarunternehmen mit Sitz in Lida, dessen Eigentümer der deutsche Staatsbürger Jörg Dornau ist. In Absprache mit den staatlichen Behörden von Belarus setzte die Leitung von Tsybulka-Bel Häftlinge — einschließlich und insbesondere belarussische politische Gefangene — als Zwangsarbeiter bei Tsybulka-Bel für die Feldarbeit unter unmenschlichen Bedingungen ein, zu denen unter anderem das Vorenthalten von Nahrung und Wasser während langen Arbeitsschichten, gänzlich unzureichender Schutz vor extremen Wetterbedingungen und willkürliche Strafen gegen Gefangene, die um krankheitsbedingte Freistellung baten, gehörten. Tsybulka Bel LLC ist daher für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich. |
27.3.2025 |
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48. |
Staatseigenes Einheitsunternehmen für Außenhandel Belvneshpromservice |
Дзяржаўнае знешнегандлёвае ўнітарнае прадпрыемства Белзнешпрамсэрвіс Государственное внешнеторговое унитарное предприятие Белвнешпромсервис |
Anschrift: 2 Kazinets street, Minsk, 220099, Belarus Registrierungsdatum: 14.7.1992 Steuer-Identifikationsnummer: 100128724 Tel.: + 375 17 272 07 08 Fax: + 375 17 260 18 87 E-Mail: reception@bvpservice.com Website: https://www.bvpservice.by/ Verbundene Personen: Generaldirektor Aleksandr Yakovlevich Anischenko |
Das staatseigene Einheitsunternehmen für Außenhandel „Belvneshpromservice“ wurde gegründet, um den Vertrieb belarussischer Verteidigungsgüter auf ausländischen Märkten zu fördern. Das Unternehmen ist auf die Ausfuhr von Hightech-Produkten für militärische Zwecke spezialisiert und befugt, militärische Güter für die belarussische Luftabwehr und Luftwaffe sowie für die belarussischen Landstreitkräfte nachzurüsten, zu reparieren und zu liefern. Daher unterstützt das staatseigene Einheitsunternehmen für Außenhandel „Belvneshpromservice“ den belarussischen militärisch-industriellen Komplex. |
19.7.2025 |
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49. |
OKB TSP Scientific Production Limited Liability Company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) |
Науково-виробниче товариство з обмеженою відповідальністю „ОКБ ТСП“ Научно-производственное общество с ограниченной ответственностью „ОКБ ТСП“ |
Anschrift: Frantsiska Skoriny Street, building 1, unit 21, 220076 Minsk, Belarus Registrierungsdatum: 8.7.2002 Steuer-Identifikationsnummer: 190369982 Tel.: + 375173110569 E-Mail: tsp@tspbel.com Website: https://sdc.okbtsp.com |
OKB TSP Scientific Production Limited Liability Company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein Unternehmen der Verteidigungsindustrie, das im Bereich der Entwicklung, Konzeption und Herstellung von Waffen tätig ist. Das Unternehmen verfügt über Lizenzen im Bereich der Herstellung und des Außenhandels, die von der Staatlichen Behörde für Militärindustrie der Republik Belarus erteilt wurden. Es stellt Ausrüstung wie Militärfahrzeuge und Luftabwehrsysteme her. Daher ist OKB TSP Scientific Production Limited Liability Company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) eine Organisation, die zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex gehört. |
19.7.2025 |
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50. |
KB Unmanned Helicopters (UAVHeli) |
КБ Беспілотныя Верталёты ООО КБ Беспилотныйе вертолеты |
Anschrift: d. 47, korp. 14, ul. Yanki Mavra, Minsk, 220015, Belarus Registrierungsdatum: 27.4.2017 Registrierungsnummer: 192807396 |
KB Unmanned Helicopters (UAVHeli) ist ein belarussisches Unternehmen, das Luftfahrzeuge und Ausrüstungsteile für Luftfahrzeuge herstellt. Das Unternehmen stellt unbemannte Hubschrauber her, die speziell für den Einsatz im militärischen Kontext ausgerüstet und konzipiert sind. Daher ist KB Unmanned Helicopters (UAVHeli) eine Organisation, die zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex gehört, auch indem es an der Entwicklung und Herstellung von Militärtechnologie und -ausrüstung beteiligt ist. |
19.7.2025 |
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51. |
Legmash Plant OJSC alias ZAVOD SHVEINYKH MASHIN OAO alias OTKRYTOE AKTSIONERNOE OBSCHESTVO BELORUSSKIY METALLURGICHESKIY ZAVOD alias OTKRYTOE AKTSIONERNOE OBSCHESTVO ZAVOD LEGMASH |
Адкрытае акцыянернае таварыства Завод „Легмаш“ |
Anschrift: Vostochny Lane, 17, Orsha, 211390, Belarus Registrierungsdatum: 6.5.1994 Registrierungsnummer: 300228934 Tel.: +375 216 42-00-91 Website: https://legmash.by/ E-Mail: legmash@vitebsk.by |
Legmash Plant OJSC ist eine belarussische Fabrik, die 152-mm- und 122-mm-Geschosse für Kanonenartillerie (einschließlich Haubitzen vom Typ D-30, D-20, Msta-B, Giatsint-B und deren selbstfahrende Varianten) herstellt. Die Fabrik stellt auch ungelenkte 122-mm-Raketen vom Typ 9M22U-1 für den Mehrfachraketenwerfer 9K51 Grad MLRS her. Daher ist Legmash Plant OJSC eine Organisation, die zum militärischen und industriellen Komplex von Belarus gehört. Legmash Plant OJSC erhält umfangreiche Steuervorteile, die durch die Gesetzgebung des Präsidenten und die belarussische Regierung geregelt sind. Daher profitiert Legmash Plant OJSC auch vom Lukaschenka-Regime. |
19.7.2025 |
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52. |
Einheitsunternehmen für Forschung und Produktion „Scientific and Technical Center „LEMT“ BelOMO“ alias UP NTTS LEMT BELOMO |
Науково-виробниче унітарне підприємство „Науково-технічний центр „ЛЕМТ“ БєлОМО“ |
Anschrift: D. 23, korp. 1, Nezhiloe pomeshchenie, Makaenka street, Minsk, 220114, Belarus Art der Organisation: Staatseigenes Unternehmen Ort der Registrierung: Belarus Registrierungsdatum: 26.5.1992 Registrierungsnummer: 100230590 |
Das belarussische Unternehmen „Scientific and Technical Center „LEMT““ steht im Eigentum des staatlichen Unternehmens BelOMO. LEMT stellt optische Visiere und Lichtsysteme für konventionelle Waffen, Laser-Entfernungsmesser, auf Diodenlasern basierende Fernmessmodule und Laser-Feuerleitsysteme her. LEMT-Visiere werden in den automatischen Gewehren AK-12 des russischen Herstellers Kalashnikov verwendet. Daher gehört LEMT zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex, auch indem es an der Entwicklung und Herstellung von Militärtechnologie und -ausrüstung beteiligt ist. |
19.7.2025 |
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53. |
Laser Devices and Technologies alias Laser Devices and Technologies Limited Liability Company |
Общество с ограниченной ответственностью „Лазерные приборы и технологии“ Таварыства з абмежаванай адказнасцю „Лазерныя прыборы і тэхналогіі“ |
Anschrift: Tsentralnaya Street, House 2, Room 116, Demidovichsky Village Council, Yutski Village, Dzerzhinsky District, Minsk Region, Belarus Art der Organisation: Limited Liability Company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Ort der Registrierung: Belarus Registrierungsdatum: 10.2.2017 Registrierungsnummer: 691827047 Hauptgeschäftssitz: Minsk, Belarus |
LLC Laser Devices and Technologies, vormals LLC Laboratory of Additive Technologies, ist ein auf Dichtungen spezialisiertes belarussisches Unternehmen. Es liefert Komponenten an militärische Endnutzer wie Peleng und Uralvagonzavod. Das Unternehmen stellt auch Teile für die Herstellung von Panoramasichtgeräten (PKP) für russische T-72- und T-90-Panzer bereit. Somit stellt LLC Laser Devices and Technologies Komponenten für den militärisch-industriellen Sektor von Belarus bereit und unterstützt dabei den militärischen und technologischen Fortschritt des Landes sowie die Entwicklung von dessen Verteidigungs- und Sicherheitsfähigkeiten. |
19.7.2025 |
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54. |
JSC Vistan alias Offene Aktiengesellschaft „VISTAN“ |
Адкрытае акцыянернае таварыства „ВIСТАН“ Открытое акционерное общество „ВИСТАН“ |
Anschrift: Dimitrova street, 36/7, 210627, Vitebsk, Belarus Art der Organisation: Open Joint Stock Company (Offene Aktiengesellschaft) Ort der Registrierung: Vitebsk, Belarus Registrierungsdatum: 1.2.1994 Registrierungsnummer: 300029332 Hauptgeschäftssitz: Belarus Website: https://vistan.ru/index.html E-Mail: comintern@tut.by, info@vistan.ru |
JSC Vistan ist ein belarussischer Hersteller von Werkzeugmaschinen, einschließlich CNC-Bearbeitungszentren, Rundschleifmaschinen, spitzenloser Schleifmaschinen, Geräten zur Zahnradbearbeitung und Drehmaschinen. Dabei handelt es sich um Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die bei der Herstellung von Militärgütern verwendet werden. JSC Vistan führt mehr als 60 % seiner Produkte nach Russland aus und liefert Werkzeugmaschinen an russische Unternehmen im Verteidigungsbereich, einschließlich JSC „Krasny Oktyabr“. Das Unternehmen ist Teil eines Importsubstitutionsprogramms zwischen Belarus und Russland und erhält Mittel in Höhe von 15 000 000 USD, die über staatliche russische Finanzmittel abgesichert sind, um die Produktion von Geräten zur Zahnradbearbeitung auszuweiten. Darüber hinaus hat JSC Vistan Finanzmittel der russischen Regierung für die Entwicklung strategischer Luftfahrtprojekte erhalten, was seinen Beitrag zum russischen militärisch-industriellen Komplex aufzeigt. Daher gehört JSC Vistan zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex und trägt zur militärischen und technologischen Verbesserung von Belarus sowie zur Entwicklung von dessen Verteidigungs- und Sicherheitssektor bei. |
19.7.2025 |
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55. |
Rukhservomotor LLC alias OOO Ruchservomotor alias TAA Ruchservamator alias OOO Rukhservomotor alias Limited Liability Company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) „Rukhservomotor“ |
TAA Рухсерваматор OOO Рухсервомотор |
Anschrift: 5 Montazhnikov Street, 220019, Minsk, Belarus Art der Organisation: Limited Liability Company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Ort der Registrierung: Belarus Registrierungsdatum: 24.2.2000 Registrierungsnummer: 800002497 Hauptgeschäftssitz: Minsk, Belarus Website: https://eng.e-motors.tech/, https://lasercut.by/ Tel.: + 375 17 390 54 47, +375 17 390 30 76 Fax: + 375 17 390 54 48 E-Mail: info@e-motors.tech |
Rukhservomotor LLC ist ein belarussisches Unternehmen, das sich auf die Entwicklung und Herstellung von Präzisionskoordinatensystemen konzentriert. Es beliefert Unternehmen, die militärische Endnutzer sind, mit Gütern mit militärischer Endverwendung. Das Unternehmen ist auch an der Herstellung von Panoramasichtgeräten (PKP) für russische T-72- und T-90-Panzer beteiligt. Somit gehört Rukhservomotor LLC zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex und trägt zur militärischen und technologischen Verbesserung von Belarus sowie zur Entwicklung von dessen Verteidigungs- und Sicherheitssektor bei. |
19.7.2025 |
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56. |
JSC Holography Industry ZAT Galagrafichnaya Industryya ZAO Golograficheskaya Industriya |
Закрытае акцыянернае таварыства „ГАЛАГРАФIЧНАЯ IНДУСТРЫЯ“ Закрытое акционерное общество „ГОЛОГРАФИЧЕСКАЯ ИНДУСТРИЯ“ |
Anschrift: Kalinina 12, Minsk, Belarus Registrierungsnummer: 101482057 Registrierungsdatum: 7.5.1998 Telefon: +375 266 01 31, +375 266 34 17 E-Mail: info@holography.by Website: www.holography.by |
JSC Holography Industry ist der führende belarussische Hersteller von Schutzhologrammen und -kristallogrammen. Nach den belarussischen Rechtsvorschriften werden Schutzhologrammaufkleber auf Steuermarken angebracht, darunter Steuermarken für alkoholische Getränke, ein breites Spektrum an Konsumgütern, Registrierkassen und Geldspielautomaten. Dadurch entsteht eine erhebliche Nachfrage nach den Produkten von JSC Holography Industry. JSC Holography Industry unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu staatlichen Stellen, von denen einige Anteilseigner des Unternehmens sind. Diese enge Beziehung resultierte zum Teil aus der Schenkung von Anteilen an den Staat durch den früheren Geschäftspartner des Unternehmensgründers. Im Gegenzug hat der Staat Aufträge an das Unternehmen erteilt. Daher profitiert JSC Holography Industry vom Lukaschenko-Regime. |
23.10.2025 |
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57. |
ICT Horizont alias Research Unitary Enterprise „INSTITUTE OF DIGITAL TELEVISION HORIZONT“ alias DIGITAL TELEVISION INSTITUTE HORIZONT alias UE „Institute of Digital Television Horizon“ alias Chelyabinsk Institute of Digital television „Horizont“ |
Навукова-даследчае ўнітарнае прадпрыемства „IНСТЫТУТ ЛIЧБАВАГА ТЭЛЕБАЧАННЯ ГАРЫЗОНТ“ alias Унітарнае прадпрыемства „IЛТ ГАРЫЗОНТ“ Унитарное предприятие „ИЦТ ГОРИЗОНТ“ alias Научно-исследовательское унитарное предприятие „ИНСТИТУТ ЦИФРОВОГО ТЕЛЕВИДЕНИЯ ГОРИЗОНТ“ |
Anschrift: Kuibysheva 35-1, Minsk, 220029, Belarus Art des Unternehmens: Staatseigenes Unternehmen Registrierungsnummer: 100085149 OKPO-Nummer: 37406850 Registrierungsdatum: 26.11.1991 Registrierungsort: Belarus Telefon: 8 740 740 91 00, +375 740 740 91 00 Fax: +375 17 288 11 82 E-Mail: office@horizont-rnd.by, ict@dtv.horizont.by Website: https://h-rnd.by/ |
ICT Horizont ist ein belarussisches Unternehmen und eines der modernsten High-Tech-Zentren des Landes. ICT Horizont ist einer der führenden Akteure bei der Entwicklung und Herstellung von Spezialelektronik in der Republik Belarus. Das Unternehmen entwickelt und produziert Spezialgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck, z. B. Videogeräte für gepanzerte Fahrzeuge. ICT Horizont arbeitet mit dem Verteidigungsministerium der Republik Belarus bei der Entwicklung und Modernisierung von Ausrüstung für Schießanlagen gemäß den Anforderungen der Streitkräfte zusammen. Darüber hinaus nimmt ICT Horizont am wissenschaftlich-technischen Programm „Intelavto“ teil, das auf die Schaffung hochtechnologischer digitaler und elektronischer Komponenten und Systeme für Spezialfahrzeuge und Fahrzeuge mit doppeltem Verwendungszweck abzielt. Das Programm wurde vom Ministerrat der Republik Belarus genehmigt. Daher gehört ICT Horizont zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex, indem es an der Entwicklung von Militärtechnologie und -ausrüstung beteiligt ist. |
23.10.2025 |
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58. |
Horizont Holding alias Horizon Holding alias OJSC N Holding alias The Horizon Group of Companies |
Xолдынга „Гарызонт“ Холдинг „Горизонт“ alias ОАО „Н Холдинг“ alias Группа компаний „Горизонт“ |
Anschrift: S. Kovalevskaya Lane, 62, room 16, 220014, Minsk, Belarus Art des Unternehmens: Holdinggesellschaft Registrierungsnummer: 101050240 Registrierungsdatum: 2010 Registrierungsort: Belarus Hauptgeschäftssitz: Minsk, Belarus Telefon: +375 (17) 226 36 01 Fax: +375 (17) 303 76 07 E-Mail: info@h-tv.by Websites: https://h-tv.by/, https://h-holding.by/ Verbundene Organisationen: ICT Horizont Verbundene Personen: Yuri Ivanovich Predko |
Horizont Holding ist eine belarussische Holdinggesellschaft. Horizont Holding ist eine der größten und sich am dynamischsten entwickelnden diversifizierten Holdinggesellschaften in der Republik Belarus mit einer Vielzahl von Geschäftsbereichen. Sie wurde als eines der Vorzeigeunternehmen der Minsker Industrie beschrieben. Die Projekte von Horizont Holding werden gemäß den Anweisungen von Alexander Lukaschenko umgesetzt. ICT Horizont ist Teil der Horizont Holding. ICT Horizont ist einer der führenden Akteure bei der Entwicklung und Herstellung von Spezialelektronik in der Republik Belarus. Das Unternehmen entwickelt und produziert Spezialgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck, zum Beispiel Videoanzeigegeräte für gepanzerte Fahrzeuge. ICT Horizont arbeitet mit dem Verteidigungsministerium der Republik Belarus bei der Entwicklung und Modernisierung von Ausrüstungsmodellen für Schießanlagen gemäß den Anforderungen an die Ausbildung von Verbänden und militärischen Einheiten der Streitkräfte zusammen. Darüber hinaus nimmt ICT Horizont am wissenschaftlich-technischen Programm „Intelavto“ des Unionsstaates (Russland und Belarus) teil, das auf die Schaffung hochtechnologischer digitaler und elektronischer Komponenten und Systeme für Spezialfahrzeuge und Fahrzeuge mit doppeltem Verwendungszweck abzielt. Das Programm wurde vom Ministerrat der Republik Belarus genehmigt. Horizont Holding unterstützt daher das Lukaschenko-Regime. Darüber hinaus steht es in Verbindung mit ICT Horizont, das zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex gehört, auch indem es an der Entwicklung von Militärtechnologie und -ausrüstung beteiligt ist. |
23.10.2025 |
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59. |
Volat-Sanjiang Joint Limited Liability Company |
Совместное общество с ограниченной ответственностью „Волат-Санцзян“ |
Adresse: 220070 Republic of Belarus, Minsk, Budennogo Str. Budennogo, 1A/7, office 20 Art des Unternehmens: Gemeinschaftsunternehmen Registrierungsnummer: 191299395 Registrierungsdatum: 24.3.2010 |
Volat-Sanjiang Joint Venture Limited Liability Company ist ein belarussisches Gemeinschaftsunternehmen, das von Minsk Wheel Tractor Plant mitgegründet wurde. Es stellt Anhängerfahrgestelle für militärische Ausrüstung her, unter anderem für Mehrfachraketenwerfersysteme, die von Minsk Wheel Tractor Plant hergestellt werden. Daher gehört Volat-Sanjiang Joint Venture Limited Liability Company zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex und unterstützt diesen, indem es an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Militärtechnologie und -ausrüstung beteiligt ist. |
23.4.2026 |
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60. |
CJSC Belarusian Oil Company (BelOil) (BNK) |
ЗАО Белорусская нефтяная компания (БНК) |
Adresse: 4A-305, Leshchinsky Street, 220140, Minsk, Republic of Belarus Art des Unternehmens: Nicht öffentliche Aktiengesellschaft (Closed Joint Stock Company) Ort der Registrierung: Republik Belarus Registrierungsdatum: 17.5.2007 Registrierungsnummer: 190832326 Ort des Hauptgeschäftssitzes: Republik Belarus Verbundene Organisationen: Staatliche Produktionsvereinigung „Belorusneft“ Offene Aktiengesellschaft „Naftan“ |
Belarusian Oil Company (BNK) ist der führende Ausführer von Erdöl in Belarus und steht im Eigentum mehrerer der größten Ölförder- und -raffinationsunternehmen in der Republik Belarus, darunter Belorusneft und Naftan. Über seine Eigentumsstruktur wird BNK von der Regierung von Belarus kontrolliert. Die Ernennung des Generaldirektors erfolgt durch Alexander Lukaschenko, der auch die Richtung vorgibt, in die das Unternehmen gelenkt werden soll. Daher steht BNK in Verbindung mit, im Eigentum und unter der Kontrolle von Organisationen, die das Lukaschenko-Regime unterstützen und für Repressionen gegen die belarussische Zivilgesellschaft verantwortlich sind, und unterstützt das Lukaschenko-Regime. |
23.4.2026 |
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61. |
China Space Sanjiang Group |
Chinesisch: |
Adresse: No. 9 Jinshan Avenue, Dongxihu District, Wuhan City, Hubei Province, China |
China Space Sanjiang Group ist Mitgründer von Volat-Sanjiang Joint Venture Limited Liability Company und einer der beiden Hauptpartner des Gemeinschaftsunternehmens. Volat-Sanjiang Joint Venture Limited Liability Company stellt Anhängerfahrgestelle für militärische Ausrüstung her, unter anderem für Mehrfachraketenwerfersysteme, die von Minsk Wheel Tractor Plant hergestellt werden. Daher unterstützt China Space Sanjiang Group durch seine Beteiligung an der Entwicklung und Herstellung von Militärtechnologie und -ausrüstung den belarussischen militärisch-industriellen Komplex. |
23.4.2026 |
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62. |
European Trading Company LLC |
OOO Европейская Трейдинговая Компания (ETK) |
Anschrift: Room 1, 2; 4a Tenishevoy st., Smolensk, 21400, Russia Art des Unternehmens: Limited Liability Company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Ort der Registrierung: Russland Registrierungsdatum: 9.10.2012 OGRN: 1126733000063 KPP-Nr.: 673201001 INN: 6732050064 Ort des Hauptgeschäftssitzes: Russland E-Mail: info@etkoil.ru Tel. +7 (4812) 24 01 15 Website: https://www.etkoil.ru Verbundene Organisationen: OJSC Naftan; OJSC Mozyr Oil Refinery; Staatliche Produktionsvereinigung Belorusneft; Belarusian Oil Company (BNK) |
European Trading Company (ETK) ist eine Tochtergesellschaft der Belarusian Oil Company (BNK), des führenden Ausführers von Erdöl in Belarus. BNK steht im Eigentum der drei größten Ölförder- und -raffinationsunternehmen in der Republik Belarus: Belorusneft, Naftan und Mozyr Oil Refinery. Über seine Eigentumsstruktur wird BNK durch den Staat Belarus kontrolliert. Als Tochtergesellschaft von BNK steht ETK ebenfalls indirekt unter der Kontrolle und im Eigentum dieser Organisationen. Das Unternehmen ETK wurde gegründet, um von Naftan und Mozyr Oil Refinery hergestellte Erdölerzeugnisse im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation zu verkaufen. ETK führt BNK, Naftan, Belorusneft und Mozyr Oil Refinery als Partner auf. Daher steht ETK in Verbindung mit, im Eigentum und unter der Kontrolle von Organisationen, die das Lukaschenko-Regime unterstützen. |
23.7.2026 |
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63. |
OJSC Mozyr Oil Refinery OAO alias Mozyrskii Neftepererabatyvayushchii Zavod |
OAO Мозырский нефтеперерабатывающий завод |
Anschrift: Mikhalki v/c 18, Mozyr district, Gomel region, 247782, Republic of Belarus Art des Unternehmens: Offene Aktiengesellschaft, Ölraffinerie Ort der Registrierung: Belarus Registrierungsdatum: 26.12.1991 Registrierungsnummer: 400091131 Ort des Hauptgeschäftssitzes: Belarus Tel. +375 236 37 33 30 E-Mail: office@mnpz.by Website: https://mnpz.by Verbundene Organisationen: Belarus State Property Committee OJSC Naftan; Staatliche Produktionsvereinigung Belorusneft; OJSC Belarusian Oil Company (BNK) Belneftekhim; European Trading Company LLC (ETK) |
Mozyr Oil Refinery ist eine der beiden Ölraffinerien in Belarus. Sie ist Teil des Belneftekhim-Konzerns, der seit dem 3. August 2023 restriktiven Maßnahmen der Union unterliegt, und steht fast vollständig im Eigentum des Staates Belarus und Slavnefts. Die Raffinerie ist für das Lukaschenko-Regime von erheblicher Bedeutung. Die Mozyr Oil Refinery ist neben Belorusneft und Naftan auch Teileigentümerin der Belarusian Oil Company (BNK), des führenden Ausführers von Erdöl in Belarus. Daher steht Mozyr Oil Refinery unter der Kontrolle von und in Verbindung mit Organisationen, die das Lukaschenko-Regime unterstützen und von ihm profitieren. Aufgrund seiner Bedeutung für die belarussische Wirtschaft unterstützt Mozyr Oil Refinery auch das Lukaschenko-Regime und profitiert von ihm. |
23.7.2026 |
ANHANG II
LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN ODER EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 2c ABSATZ 7, ARTIKEL 2d ABSATZ 7 UND ARTIKEL 2da
Belarussisches Verteidigungsministerium
140 Repair Plant JSC
558 Aircraft Repair Plant JSC
2566 Radioelectronic Armament Repair Plant JSC
AGAT - Control Systems - Managing Company of Geoinformation Control Systems Holding, JSC
AGAT - Electromechanical Plant OJSC
AGAT - SYSTEM
ATE - Engineering LLC
BelOMO Holding
Belspetsvneshtechnika SFTUE
Beltechexport CJSC
BSVT-New Technologies
Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region Gomel
Truppen des Innenministeriums der Republik Belarus
KGB Alpha
Kidma Tech OJSC
Minotor-Service
Minsk Wheeled Tractor Plant
Oboronnye Initsiativy LLC
OJS KB Radar Managing Company
Peleng JSC
Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus
Staatssicherheitskomitee der Republik Belarus
Transaviaexport Airlines, JSC
Volatavto OJSC
Legmash Plant OJSC
CHIP AND DIP LLC
OJSC Rogachev Plant Diaprojector
DISPLAY DESIGN BUREAU JSC
CJSC „Hull Products Plant“
ANHANG III
LISTE DER GRÖSSEREN KREDITINSTITUTE NACH DEN ARTIKELN 2h UND 2i
▼M10 —————
ANHANG IV
LISTE DER PARTNERLÄNDER NACH ARTIKEL 2c ABSATZ 9
ANHANG IVa
Liste der Länder gemäß Artikel 2n, 2u und 5d
NORWEGEN
SCHWEIZ
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
JAPAN
VEREINIGTES KÖNIGREICH
SÜDKOREA
AUSTRALIEN
KANADA
NEUSEELAND
LIECHTENSTEIN
ISLAND
ANHANG V
LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 2y
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Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung |
Geltungsbeginn |
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Belagroprombank |
20. März 2022 |
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Bank Dabrabyt |
20. März 2022 |
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Entwicklungsbank der Republik Belarus |
20. März 2022 |
|
Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau) |
14. Juni 2022 |
ANHANG VI
Liste der Feuerwaffen und anderen Waffen gemäß Artikel 1a
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KN-Code |
Warenbezeichnung |
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9303 |
Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird |
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ex 9304 |
Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen), ausgenommen Waffen der Position 9307 |
ANHANG VII
Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen gemäß Artikel 2za“
ANHANG VIII
Liste der Kryptowerte und digitalen Zentralbankwährungen nach Artikel 2zb
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Kryptowerte oder digitale Zentralbankwährungen |
Inkrafttreten |
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Digitaler Belarus-Rubel |
25. Mai 2026 |
( 1 ) Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 1).
( 2 ) Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1).
( 3 ) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
( 4 ) Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj).
( 5 ) Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2015/2366/oj).
( 6 ) Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG (ABl. L 267 vom 10.10.2009, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/110/oj).
( 7 ) Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1).
( 8 ) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1).
( 9 ) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).
( *1 ) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/575/oj).
( *2 ) Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2015/849/oj).
( *3 ) Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/65/oj).