02010D0413 — DE — 01.08.2026 — 044.001


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►B

▼C1

BESCHLUSS 2010/413/GASP DES RATES

vom 26. Juli 2010

über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP

▼B

(ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

BESCHLUSS 2010/644/GASP DES RATES  vom 25. Oktober 2010

  L 281

81

27.10.2010

►M2

BESCHLUSS 2011/299/GASP DES RATES  vom 23. Mai 2011

  L 136

65

24.5.2011

►M3

BESCHLUSS 2011/783/GASP DES RATES  vom 1. Dezember 2011

  L 319

71

2.12.2011

►M4

BESCHLUSS 2012/35/GASP DES RATES  vom 23. Januar 2012

  L 19

22

24.1.2012

►M5

BESCHLUSS 2012/152/GASP DES RATES  vom 15. März 2012

  L 77

18

16.3.2012

►M6

BESCHLUSS 2012/169/GASP DES RATES  vom 23. März 2012

  L 87

90

24.3.2012

►M7

BESCHLUSS 2012/205/GASP DES RATES  vom 23. April 2012

  L 110

35

24.4.2012

►M8

BESCHLUSS 2012/457/GASP DES RATES  vom 2. August 2012

  L 208

18

3.8.2012

►M9

BESCHLUSS 2012/635/GASP DES RATES  vom 15. Oktober 2012

  L 282

58

16.10.2012

 M10

BESCHLUSS 2012/687/GASP DES RATES  vom 6. November 2012

  L 307

82

7.11.2012

►M11

BESCHLUSS 2012/829/GASP DES RATES  vom 21. Dezember 2012

  L 356

71

22.12.2012

►M12

BESCHLUSS 2013/270/GASP DES RATES  vom 6. Juni 2013

  L 156

10

8.6.2013

►M13

BESCHLUSS 2013/497/GASP DES RATES  vom 10. Oktober 2013

  L 272

46

12.10.2013

►M14

BESCHLUSS 2013/661/GASP DES RATES  vom 15. November 2013

  L 306

18

16.11.2013

 M15

BESCHLUSS 2013/685/GASP DES RATES  vom 26. November 2013

  L 316

46

27.11.2013

 M16

BESCHLUSS 2014/21/GASP DES RATES  vom 20. Januar 2014

  L 15

22

20.1.2014

►M17

BESCHLUSS 2014/222/GASP DES RATES  vom 16. April 2014

  L 119

65

23.4.2014

 M18

BESCHLUSS 2014/480/GASP DES RATES  vom 21. Juli 2014

  L 215

4

21.7.2014

►M19

BESCHLUSS 2014/776/GASP DES RATES  vom 7. November 2014

  L 325

19

8.11.2014

 M20

BESCHLUSS 2014/829/GASP DES RATES  vom 25. November 2014

  L 338

1

25.11.2014

 M21

BESCHLUSS (GASP) 2015/236 DES RATES  vom 12. Februar 2015

  L 39

18

14.2.2015

 M22

BESCHLUSS (GASP) 2015/556 DES RATES  vom 7. April 2015

  L 92

101

8.4.2015

►M23

BESCHLUSS (GASP) 2015/1008 DES RATES  vom 25. Juni 2015

  L 161

19

26.6.2015

 M24

BESCHLUSS (GASP) 2015/1050 DES RATES  vom 30. Juni 2015

  L 170

2

1.7.2015

 M25

BESCHLUSS (GASP) 2015/1099 DES RATES  vom 7. Juli 2015

  L 180

4

8.7.2015

 M26

BESCHLUSS (GASP) 2015/1130 DES RATES  vom 10. Juli 2015

  L 184

18

11.7.2015

 M27

BESCHLUSS (GASP) 2015/1148 DES RATES  vom 14. Juli 2015

  L 186

2

14.7.2015

 M28

BESCHLUSS (GASP) 2015/1336 DES RATES  vom 31. Juli 2015

  L 206

66

1.8.2015

 M29

BESCHLUSS (GASP) 2015/1337 DES RATES  vom 31. Juli 2015

  L 206

68

1.8.2015

►M30

BESCHLUSS (GASP) 2015/1863 DES RATES  vom 18. Oktober 2015

  L 274

174

18.10.2015

 M31

BESCHLUSS (GASP) 2015/2216 DES RATES  vom 30. November 2015

  L 314

58

1.12.2015

 M32

BESCHLUSS (GASP) 2016/35 DES RATES  vom 14. Januar 2016

  L 10

15

15.1.2016

►M33

BESCHLUSS (GASP) 2016/36 DES RATES  vom 14. Januar 2016

  L 10

17

15.1.2016

 M34

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/78 DES RATES  vom 22. Januar 2016

  L 16

25

23.1.2016

►M35

BESCHLUSS (GASP) 2016/609 DES RATES  vom 18. April 2016

  L 104

19

20.4.2016

►M36

BESCHLUSS (GASP) 2017/83 DES RATES  vom 16. Januar 2017

  L 12

92

17.1.2017

 M37

BESCHLUSS (GASP) 2017/974 DES RATES  vom 8. Juni 2017

  L 146

143

9.6.2017

 M38

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/1127 DES RATES  vom 23. Juni 2017

  L 163

16

24.6.2017

►M39

BESCHLUSS (GASP) 2018/833 DES RATES  vom 4. Juni 2018

  L 140

87

6.6.2018

►M40

BESCHLUSS (GASP) 2019/870 DES RATES  vom 27. Mai 2019

  L 140

90

28.5.2019

 M41

BESCHLUSS (GASP) 2020/849 DES RATES  vom 18. Juni 2020

  L 196

8

19.6.2020

►M42

BESCHLUSS (GASP) 2020/1699 DES RATES  vom 12. November 2020

  L 381

22

13.11.2020

►M43

BESCHLUSS (GASP) 2021/1252 DES RATES  vom 29. Juli 2021

  L 272

73

30.7.2021

►M44

BESCHLUSS (GASP) 2022/1019 DES RATES  vom 27. Juni 2022

  L 170

78

28.6.2022

►M45

BESCHLUSS (GASP) 2023/726 DES RATES  vom 31. März 2023

  L 94

48

3.4.2023

►M46

BESCHLUSS (GASP) 2023/854 DES RATES  vom 24. April 2023

  L 110

28

25.4.2023

 M47

BESCHLUSS (GASP) 2023/2126 DES RATES  vom 9. Oktober 2023

  L 2126

1

10.10.2023

►M48

BESCHLUSS (GASP) 2023/2195 DES RATES  vom 16. Oktober 2023

  L 2195

1

17.10.2023

►M49

BESCHLUSS (GASP) 2024/2075 DES RATES  vom 26. Juli 2024

  L 2075

1

29.7.2024

►M50

BESCHLUSS (GASP) 2025/1558 DES RATES  vom 25. Juli 2025

  L 1558

1

28.7.2025

►M51

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2025/1971 DES RATES  vom 29. September 2025

  L 1971

1

29.9.2025

►M52

BESCHLUSS (GASP) 2025/1972 DES RATES  vom 29. September 2025

  L 1972

1

29.9.2025

►M53

BESCHLUSS (GASP) 2025/1978 DES RATES  vom 29. September 2025

  L 1978

1

29.9.2025

►M54

BESCHLUSS (GASP) 2026/762 DDES RATES  vom 30. März 2026

  L 762

1

31.3.2026

►M55

BESCHLUSS (GASP) 2026/774 DES RATES  vom 30. März 2026

  L 774

1

31.3.2026

►M56

BESCHLUSS (GASP) 2026/1836 DES RATES  vom 24. Juli 2026

  L 1836

1

27.7.2026

►M57

BESCHLUSS (GASP) 2026/1885 DES RATES  vom 30. Juli 2026

  L 1885

1

30.7.2026

►M58

BESCHLUSS (GASP) 2026/1866 DES RATES  vom 30. Juli 2026

  L 1866

1

31.7.2026


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 197 vom 29.7.2010, S.  19  (413/2010)

►C2

Berichtigung, ABl. L 265 vom 8.10.2010, S.  18 (2010/413/GASP)

 C3

Berichtigung, ABl. L 164 vom 24.6.2011, S.  19 (2011/299/GASP)

 C4

Berichtigung, ABl. L 031 vom 3.2.2012, S.  7 (2012/35/GASP)

 C5

Berichtigung, ABl. L 041 vom 12.2.2013, S.  13 (2012/457/GASP)

 C6

Berichtigung, ABl. L 268 vom 10.10.2013, S.  19 (2012/829/GASP)

 C7

Berichtigung, ABl. L 297 vom 18.11.2019, S.  7 (2011/299/GASP)

►C8

Berichtigung, ABl. L 90061 vom 2.2.2026, S.  1 (2025/1978)


Aus Gründen des Schutzes personenbezogener bzw. vertraulicher Daten können einige in dieser Ausgabe enthaltene Informationen nicht mehr öffentlich gemacht werden. Daher wurde eine neue Fassung veröffentlicht.




▼B

▼C1

BESCHLUSS 2010/413/GASP DES RATES

vom 26. Juli 2010

über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP

▼B



KAPITEL 1

EIN- UND AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN

Artikel 1

(1)  

Die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, folgender Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, einschließlich Software, durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen an Iran oder zur Nutzung in Iran oder zugunsten von Iran, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, ist verboten:

a) 

Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die in den Listen der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) und des Trägertechnologie-Kontrollregimes (MTCR) aufgeführt sind;

b) 

vom Sicherheitsrat oder vom Ausschuss festgelegte weitere Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die zu mit Anreicherung, Wiederaufbereitung oder Schwerwasser zusammenhängenden Tätigkeiten oder zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beitragen könnten;

▼M6

c) 

Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und Ersatzteile für diese Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial. Von diesem Verbot ausgenommen sind nicht zum Kampfeinsatz bestimmte Fahrzeuge, die mit Werkstoffen hergestellt oder ausgerüstet wurden, welche einen ballistischen Schutz bewirken, und die nur zum Schutz des Personals der EU und ihrer Mitgliedstaaten in Iran bestimmt sind;

▼B

d) 

bestimmte sonstige Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die zu mit Anreicherung, Wiederaufbereitung oder Schwerwasser zusammenhängenden Tätigkeiten, zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen oder zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Fragen, die der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) Anlass zur Besorgnis geben oder von ihr als noch offen bezeichnet werden, beitragen könnten. Die Union ergreift die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden;

▼M54

e) 

sonstige Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) aufgeführt sind und nicht unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes erfasst sind, mit Ausnahme einiger Güter, die in Anhang I Teil VII der genannten Verordnung in Kategorie 5 Teile 1 und 2 aufgeführt sind.

▼M52

(2)  
Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für die Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, von in Nummer 3 Buchstabe b Ziffern i und ii der Resolution 1737 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aufgeführten Artikeln für Leichtwasserreaktoren, die vor Dezember 2006 in Betrieb genommen wurden, über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten an Iran, zur Nutzung durch Iran oder zu dessen Gunsten.

▼B

(3)  

Es ist ferner verboten,

a) 

technische Hilfe oder Ausbildung, Investitionen oder Maklerdienste im Zusammenhang mit Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern und Technologien gemäß Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar an Personen, Einrichtungen oder Organisationen in Iran oder zur Verwendung in Iran zu erbringen;

b) 

Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Artikeln und Technologien gemäß Artikel 1, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Artikel und Technologien oder für die Bereitstellung damit verbundener technischer Ausbildung, Dienste oder Hilfe bereitzustellen, wenn diese Leistungen unmittelbar oder mittelbar für Personen, Einrichtungen oder Organisationen in Iran oder zur Verwendung in Iran bestimmt sind;

c) 

wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der unter den Buchstaben a und b genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.

(4)  
Die Beschaffung der Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien gemäß Absatz 1 aus Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Irans haben oder nicht, verboten.

Artikel 2

(1)  
Die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen an Iran oder zur Nutzung in Iran oder zugunsten von Iran, von nicht von Artikel 1 erfassten Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern und Technologien, einschließlich Software, die zu mit Anreicherung, Wiederaufbereitung oder Schwerwasser zusammenhängenden Tätigkeiten oder zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen oder zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Fragen, die der IAEO Anlass zur Besorgnis geben oder von ihr als noch offen bezeichnet werden, beitragen könnten, unterliegen der Genehmigung im Einzelfall durch die zuständigen Behörden des Ausfuhrmitgliedstaats. Die Union ergreift die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2)  

Ferner unterliegt die Bereitstellung von

a) 

technischer Hilfe oder Ausbildung, Investitionen oder Maklerdiensten im Zusammenhang mit Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern und Technologien gemäß Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Gegenstände unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran,

b) 

Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Artikeln und Technologien gemäß Absatz 1, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Artikel oder für die Bereitstellung damit verbundener technischer Ausbildung, Dienste oder Hilfe, wenn diese Leistungen unmittelbar oder mittelbar für Personen, Einrichtungen oder Organisationen in Iran oder zur Verwendung in Iran bestimmt sind,

einer Genehmigung durch die zuständige Behörde des Ausfuhrmitgliedstaats.

(3)  
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilen keine Genehmigung für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien gemäß Absatz 1, wenn sie feststellen, dass der betreffende Verkauf, die betreffende Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr oder die Erbringung der betreffenden Dienstleistung zu den Tätigkeiten gemäß Absatz 1 beitragen würde.

Artikel 3

▼M58

(1)  

Die mit Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a, b, und c und Artikel 1 Absatz 3 verhängten Maßnahmen gelten gegebenenfalls nicht, wenn der Ausschuss im Voraus und im Einzelfall feststellt, dass die Lieferung, der Verkauf, die Weitergabe oder die Bereitstellung der betreffenden Artikel oder Hilfe eindeutig nicht zur Entwicklung der Technologien Irans zur Unterstützung seiner proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten und zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beitragen würde, einschließlich wenn solche Artikel oder Hilfe für Ernährungs-, landwirtschaftliche, medizinische oder sonstige humanitäre Zwecke bestimmt sind, Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates ( 2 ) betreffen oder die Bereitstellung von technischer Hilfe oder von Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in diesem Anhang aufgeführten Gütern und Technologien betreffen sowie unbeschadet der Genehmigungspflichten nach der Verordnung (EU) 2021/821 für amtliche Zwecke der diplomatischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Iran, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, erforderlich sind, sofern:

a) 

die Verträge über die Lieferung solcher Gegenstände oder die Gewährung solcher Hilfe angemessene Endverwendungsgarantien enthalten, und

b) 

Iran sich verpflichtet hat, diese Gegenstände nicht für proliferationsrelevante nukleare Tätigkeiten oder zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen zu verwenden.

▼B

(2)  

Die mit Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 1 Absatz 3 verhängten Maßnahmen gelten nicht, wenn die zuständige Behörde in dem betreffenden Mitgliedstaat im Voraus und im Einzelfall feststellt, dass die Lieferung, der Verkauf, die Weitergabe oder die Bereitstellung der betreffenden Artikel oder Hilfe eindeutig nicht zur Entwicklung der Technologien Irans zur Unterstützung seiner proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten und zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beitragen würde, einschließlich wenn solche Artikel oder Hilfe für medizinische oder sonstige humanitäre Zwecke bestimmt sind, sofern

a) 

die Verträge über die Lieferung solcher Gegenstände oder die Gewährung solcher Hilfe angemessene Endverwendungsgarantien enthalten, und

b) 

Iran sich verpflichtet hat, diese Gegenstände nicht für proliferationsrelevante nukleare Tätigkeiten oder zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen zu verwenden.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die übrigen Mitgliedstaaten über jede ablehnende Entscheidung.

▼M58

(3)  
Die mit Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 1 Absatz 3 verhängten Maßnahmen gelten nicht, wenn die zuständige Behörde in dem betreffenden Mitgliedstaat im Voraus und im Einzelfall feststellt, dass die Lieferung, der Verkauf, die Weitergabe oder die Bereitstellung der betreffenden Artikel oder Hilfe Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates betreffen oder die Bereitstellung von technischer Hilfe oder von Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in diesem Anhang aufgeführten Gütern und Technologien betreffen sowie unbeschadet der Genehmigungspflichten nach der Verordnung (EU) 2021/821 für bestimmte Zwecke der diplomatischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Iran, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, erforderlich sind.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission innerhalb von vier Wochen über jede nach diesem Absatz gewährte Ausnahme.

▼M4

Artikel 3a

(1)  
Es ist verboten, iranische Rohöl und Erdölerzeugnisse einzuführen, zu erwerben oder zu befördern.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

(2)  
Es ist verboten, hinsichtlich der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung von iranischen Rohöl und Erdölerzeugnissen unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder finanzielle Unterstützung, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.

Artikel 3b

(1)  
Es ist verboten, iranische petrochemische Erzeugnisse einzuführen, zu erwerben oder zu befördern.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

(2)  
Es ist verboten, hinsichtlich der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung von iranischen petrochemischen Erzeugnissen unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder finanzielle Unterstützung oder Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.

▼M52

Artikel 3c

(1)  
Die Verbote gemäß Artikel 3a gelten unbeschadet der Erfüllung bis zum 1. Januar 2026 von vor dem 30. September 2025 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind und bis spätestens 1. Januar 2026 zu schließen und zu erfüllen sind.
(2)  
Die Verbote gemäß Artikel 3a gelten unbeschadet der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von vor dem 30. September 2025 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verpflichtungen erforderlich sind, sofern die Lieferung von iranischem Rohöl und iranischen Erdölerzeugnissen oder die Erlöse aus der Lieferung von iranischem Rohöl und iranischen Erdölerzeugnissen der Rückerstattung von ausstehenden Beträgen in Bezug auf vor dem 30. September 2025 geschlossene Verträge an im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässige oder deren Hoheitsgewalt unterstehende Personen oder Einrichtungen dient, sofern diese Rückerstattung in diesen Verträgen ausdrücklich vorgesehen ist.

Artikel 3d

(1)  
Die Verbote gemäß Artikel 3b gelten unbeschadet der Erfüllung bis zum 1. Januar 2026 von vor dem 30. September 2025 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind und bis spätestens 1. Januar 2026 zu schließen und zu erfüllen sind.
(2)  
Die Verbote gemäß Artikel 3b gelten unbeschadet der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von vor dem 30. September 2025 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verpflichtungen erforderlich sind, sofern die Lieferung von petrochemischen Erzeugnissen oder die Erlöse aus der Lieferung dieser Erzeugnisse der Rückerstattung von ausstehenden Beträgen in Bezug auf vor dem 30. September 2025 geschlossene Verträge an im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässige oder deren Hoheitsgewalt unterstehende Personen oder Einrichtungen dient, sofern diese Rückerstattung in diesen Verträgen ausdrücklich vorgesehen ist.

▼M9

Artikel 3e

(1)  
Die Einfuhr, der Erwerb oder die Beförderung von iranischem Erdgas ist verboten.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

(2)  
Es ist verboten, hinsichtlich der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung von iranischem Erdgas unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen und Maklerdienste in Bezug auf Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.
(3)  
Das Verbot gemäß Absatz 1 berührt nicht die Durchführung von Verträgen zur Lieferung von Erdgas durch einen anderen Staat als Iran an einen Mitgliedstaat der EU.

▼B

Artikel 4

(1)  

Der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe ►C2  von Schlüsselausrüstungen und -technologien ◄ durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten, wenn sie für die folgenden Schlüsselbranchen der Öl- und Erdgasindustrie in Iran oder für iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen, die außerhalb Irans in diesen Branchen tätig sind, bestimmt sind:

a) 

Raffination

b) 

Flüssigerdgas

c) 

Exploration

d) 

Produktion.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

(2)  

Es ist verboten, für Unternehmen in Iran, die in den in Absatz 1 genannten Schlüsselbranchen der iranischen Öl- und Erdgasindustrie tätig sind, oder für iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen, die außerhalb Irans in diesen Branchen tätig sind, Folgendes bereitzustellen:

a) 

technische Hilfe oder Ausbildung und andere Dienstleistungen ►C2  in Bezug auf Schlüsselausrüstungen und -technologien ◄ gemäß Absatz 1;

b) 

Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder ►C2  die Ausfuhr von Schlüsselausrüstungen und -technologien ◄ gemäß Absatz 1 oder für die Erbringung damit verbundener technischer Hilfe oder Ausbildung.

(3)  
Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.

▼M4

Artikel 4a

(1)  
Der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von wesentlichen Ausrüstungen und Technologien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten, wenn sie für die petrochemische Industrie in Iran oder für iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen, die außerhalb Irans in diesem Industriezweig tätig sind, bestimmt sind.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

(2)  

Es ist verboten, für in der iranischen petrochemischen Industrie tätige Unternehmen in Iran oder für iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen, die außerhalb Irans in diesem Industriezweig tätig sind, Folgendes bereitzustellen:

a) 

technische Hilfe oder Ausbildung und andere Dienstleistungen in Bezug auf wesentliche Ausrüstungen und Technologien gemäß Absatz 1;

b) 

Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr wesentlicher Ausrüstungen und Technologien gemäß Absatz 1 oder für die Erbringung damit verbundener technischer Hilfe oder Ausbildung.

(3)  
Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.

▼M9

Artikel 4b

▼M52

(1)  
Die Erfüllung einer Verpflichtung im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren aufgrund von Verträgen, die vor dem 30. September 2025 geschlossen wurden, bleibt bis zum 1. Januar 2026 von dem Verbot gemäß Artikel 4 Absatz 1 unberührt.
(2)  
Die Erfüllung einer Verpflichtung aufgrund von vor dem 30. September 2025 geschlossenen Verträgen im Zusammenhang mit Investitionen in Iran, die von Unternehmen mit Sitz in den Mitgliedstaaten vor dem ersteren dieser Zeitpunkte getätigt wurden, bleibt bis zum 1. Januar 2026 von den Verboten gemäß Artikel 4 unberührt.
(3)  
Die Erfüllung einer Verpflichtung im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren aufgrund von Verträgen, die vor dem 30. September 2025 geschlossen wurden, bleibt bis zum 1. Januar 2026 von dem Verbot gemäß Artikel 4a Absatz 1 unberührt.
(4)  
Die Erfüllung einer Verpflichtung aufgrund von vor dem 30. September 2025 geschlossenen Verträgen im Zusammenhang mit Investitionen in Iran, die von Unternehmen mit Sitz in den Mitgliedstaaten vor diesen Zeitpunkten getätigt wurden, bleibt bis zum 1. Januar 2026 von den Verboten gemäß Artikel 4a unberührt.

▼M9

(5)  
Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der Erfüllung von in Artikel 3c Absatz 2 genannten Verpflichtungen, sofern diese Verpflichtungen sich aus Dienstleistungsverträgen oder aus Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, ergeben, und sofern die Erfüllung dieser Verpflichtungen im Voraus von dem entsprechenden Mitgliedstaat genehmigt worden ist. Der entsprechende Mitgliedstaat informiert die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von seiner Absicht, eine Genehmigung zu erteilen.
(6)  
Die Absätze 3 und 4 gelten unbeschadet der Erfüllung von in Artikel 3d Absatz 2 genannten Verpflichtungen, sofern diese Verpflichtungen sich aus Dienstleistungsverträgen oder aus Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, ergeben, und sofern die Erfüllung dieser Verpflichtungen im Voraus von dem entsprechenden Mitgliedstaat genehmigt worden ist. Der entsprechende Mitgliedstaat informiert die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von seiner Absicht, eine Genehmigung zu erteilen.

▼M4

Artikel 4c

Es ist verboten, mit der Regierung Irans, ihren öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen, der Zentralbank Irans sowie Personen und Einrichtungen, die in deren Namen oder auf deren Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen, mittelbar oder unmittelbar folgende Geschäfte zu tätigen: Verkauf, Kauf, Beförderung oder Vermittlung von Gold, Edelmetallen und Diamanten.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

Artikel 4d

Die Lieferung von auf die iranische Landeswährung lautenden neu gedruckten bzw. geprägten bzw. nicht herausgegebenen Banknoten und Münzen an die bzw. zugunsten der Zentralbank Irans ist verboten.

▼M9

Artikel 4e

(1)  
Der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von Grafit, Rohmetallen oder Metallhalberzeugnissen wie Aluminium oder Stahl, die für mittelbar oder unmittelbar vom Korps der Iranischen Revolutionsgarde kontrollierte Industrieunternehmen bzw. für das iranische Nuklearprogramm, das militärische Programm Irans oder das iranische Programm für ballistische Flugkörper relevant sind, an Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob die Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

(2)  

Es ist ebenfalls verboten,

a) 

Iran technische Hilfe oder Ausbildung und andere Dienste in Bezug auf die in Absatz 1 genannten Güter zu leisten;

b) 

Iran Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe der in Absatz 1 genannten Güter oder für die Bereitstellung damit verbundener technischer Hilfe oder Ausbildung, bereitzustellen.

(3)  
Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote nach den Absätzen 1 und 2 bezweckt oder bewirkt wird.

▼M52

Artikel 4f

Die Erfüllung von vor dem 30. September 2025 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bleibt bis zum 1. Januar 2026 von den Verboten gemäß Artikel 4e unberührt.

▼M9

Artikel 4g

(1)  
Der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von wesentlicher Schiffsausrüstung und -technologie für den Bau, die Instandhaltung oder die Umrüstung von Schiffen durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob die Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten, wenn sie für Iran oder in diesem Sektor tätige iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen bestimmt sind.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

(2)  
Die Lieferung von wesentlicher Schiffsausrüstung und Technologie an ein Schiff, das nicht im Eigentum Irans steht und nicht von Iran kontrolliert wird, aber aufgrund höherer Gewalt einen iranischen Hafen anlaufen oder in iranische Hoheitsgewässer einlaufen musste, bleibt von dem Verbot nach Absatz 1 unberührt.
(3)  

Es ist ebenfalls verboten,

a) 

Iran technische Hilfe oder Ausbildung und andere Dienste in Bezug auf die in Absatz 1 genannten Güter zu leisten;

b) 

Iran Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe der in Absatz 1 genannten Güter oder für die Bereitstellung damit verbundener technischer Hilfe oder Ausbildung, bereitzustellen.

(4)  
Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote nach den Absätzen 1 und 3 bezweckt oder bewirkt wird.

▼M52

Artikel 4h

Die Erfüllung von vor dem 30. September 2025 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bleibt bis zum 1. Januar 2026 von den Verboten gemäß Artikel 4g unberührt.

▼M9

Artikel 4i

(1)  
Der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von Software für industrielle Prozesse, die für mittelbar oder unmittelbar vom Korps der Iranischen Revolutionsgarde kontrollierte Industrieunternehmen bzw. für das iranische Nuklearprogramm, das militärische Programm Irans oder das iranische Programm für ballistische Flugkörper relevant ist, an Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten hat oder nicht, verboten.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

(2)  

Es ist ebenfalls verboten,

a) 

Iran technische Hilfe oder Ausbildung und andere Dienste in Bezug auf die in Absatz 1 genannten Güter zu leisten;

b) 

Iran Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe der in Absatz 1 genannten Güter oder für die Bereitstellung damit verbundener technischer Hilfe oder Ausbildung, bereitzustellen.

(3)  
Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.

▼M52

Artikel 4j

Die Erfüllung von vor dem 30. September 2025 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bleibt bis zum 1. Januar 2026 von den Verboten gemäß Artikel 4i unberührt.

▼B

FINANZIERUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMTE UNTERNEHMEN

Artikel 5

Jede Investition in kommerzielle Tätigkeiten in der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Gebieten, die mit dem Abbau von Uran oder der Herstellung oder Verwendung von Kernmaterial und -technologie zu tun hat, insbesondere Urananreicherungs- und Wiederaufbereitungstätigkeiten, alle mit Schwerwasser zusammenhängende Tätigkeiten oder Technologien im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern, die als Träger für Kernwaffen dienen können, durch Iran, seine Staatsangehörigen und in Iran eingetragene oder seiner Hoheitsgewalt unterstehende Einrichtungen oder durch in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen oder Einrichtungen oder durch in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehende Einrichtungen ist verboten. Die Union ergreift die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von diesem Artikel erfasst werden.

Artikel 6

Folgendes ist verboten:

a) 

die Gewährung von Darlehen oder Krediten an Unternehmen in Iran, die in den Branchen der iranischen Öl- und Erdgasindustrie gemäß Artikel 4 Absatz 1 tätig sind, oder an iranische oder in iranischem Eigentum stehende Unternehmen, die außerhalb Irans in diesen Branchen tätig sind;

b) 

der Erwerb oder die Ausweitung einer Beteiligung an Unternehmen in Iran, die in den Branchen der iranischen Öl- und Erdgasindustrie gemäß Artikel 4 Absatz 1 tätig sind, oder an iranische oder in iranischem Eigentum stehende Unternehmen, die außerhalb Irans in diesen Branchen tätig sind, einschließlich des vollständigen Erwerbs solcher Unternehmen und des Erwerbs von Anteilen und Wertpapieren mit Beteiligungscharakter;

c) 

die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit Unternehmen in Iran, die in den Branchen der Öl- und Erdgasindustrie gemäß Artikel 4 Absatz 1 tätig sind, sowie mit Tochterunternehmen oder Zweigunternehmen, die von diesen Unternehmen kontrolliert werden.

▼M4

Artikel 6a

Folgendes ist verboten:

a) 

die Gewährung von Darlehen oder Krediten an in der iranischen petrochemischen Industrie tätige Unternehmen in Iran oder an iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen, die außerhalb Irans in diesem Industriezweig tätig sind;

b) 

der Erwerb oder die Ausweitung einer Beteiligung an in der iranischen petrochemischen Industrie tätigen Unternehmen in Iran oder an iranischen oder im Eigentum Irans stehenden Unternehmen, die außerhalb Irans in diesem Industriezweig tätig sind, einschließlich des vollständigen Erwerbs solcher Unternehmen und des Erwerbs von Anteilen und Wertpapieren mit Beteiligungscharakter;

c) 

die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit Unternehmen in Iran, die in der iranischen petrochemischen Industrie tätig sind, sowie mit Tochterunternehmen oder Zweigunternehmen, die von diesen Unternehmen kontrolliert werden.

▼M52

Artikel 7

(1)  

Die Verbote gemäß Artikel 6 Buchstabe a bzw. b

a) 

gelten unbeschadet der Erfüllung einer Verpflichtung aufgrund von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 30. September 2025 geschlossen wurden;

b) 

stehen der Ausweitung einer Beteiligung nicht entgegen, sofern diese Ausweitung eine Verpflichtung aus einer Vereinbarung ist, die vor dem 30. September 2025 geschlossen wurde.

(2)  

Die Verbote gemäß Artikel 6a Buchstabe a bzw. b

a) 

gelten unbeschadet der Erfüllung einer Verpflichtung aufgrund von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 30. September 2025 geschlossen wurden;

b) 

stehen der Ausweitung einer Beteiligung nicht entgegen, sofern diese Ausweitung eine Verpflichtung aus einer Vereinbarung ist, die vor dem 30. September 2025 geschlossen wurde.

▼B

BESCHRÄNKUNGEN DER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR DEN HANDEL

Artikel 8

▼M9

(1)  
Die Mitgliedstaaten gehen keine neuen kurz-, mittel- oder langfristigen Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung des Handels mit Iran, einschließlich der Gewährung von Ausfuhrkrediten, -garantien oder -versicherungen für ihre an derartigen Handelsgeschäften beteiligten Staatsangehörigen oder Einrichtungen, ein und sie gewähren auch keine Garantien oder Rückversicherung für solche Verpflichtungen.

▼B

(2)  
Absatz 1 berührt nicht Verpflichtungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses eingegangen worden sind.
(3)  
Absatz 1 berührt nicht den Handel für Ernährung, landwirtschaftliche, medizinische oder sonstige humanitäre Zwecke.

▼M9

BAU VON ÖLTANKSCHIFFEN

Artikel 8a

(1)  
Unbeschadet des Artikels 4g ist der Bau oder die Beteiligung am Bau neuer Öltankschiffe für Iran oder für iranische Personen oder Einrichtungen verboten.
(2)  
Es ist verboten, technische Hilfe oder Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Bau neuer Öltankschiffe für Iran oder für iranische Personen oder Einrichtungen bereitzustellen.

▼B

KAPITEL 2

FINANZBEREICH

Artikel 9

Die Mitgliedstaaten gehen gegenüber der iranischen Regierung keine neuen Verpflichtungen in Bezug auf Zuschüsse, Finanzhilfen und Vorzugsdarlehen ein, und zwar auch nicht über ihre Beteiligung in internationalen Finanzinstituten, es sei denn für humanitäre oder Entwicklungszwecke.

▼M9

Artikel 10

(1)  

Um die den Transfer finanzieller oder anderer Vermögenswerte oder Ressourcen, die zu proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans oder zur Entwicklung von iranischen Trägersystemen für Kernwaffen beitragen könnten, in oder durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder ausgehend von ihrem Hoheitsgebiet oder an oder durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder nach ihrem Recht gegründete Einrichtungen (einschließlich Niederlassungen im Ausland) oder Personen oder Finanzinstituten in ihrem Hoheitsgebiet zu verhindern, gehen die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Finanzinstitute mit folgenden Einrichtungen keine Transaktionen ein bzw. beteiligen sich nicht länger an solchen Transaktionen:

a) 

Banken mit Sitz in Iran, einschließlich der Zentralbank Irans,

b) 

der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehende Zweigstellen und Tochterunternehmen von Banken mit Sitz in Iran,

c) 

nicht der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehende Zweigstellen und Tochterunternehmen von Banken mit Sitz in Iran,

d) 

Finanzunternehmen, die nicht in Iran ansässig sind, die aber von Personen oder Einrichtungen mit Sitz in Iran kontrolliert werden,

es sei denn, solche Transaktionen wurden von dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß den Absätzen 2 und 3 im voraus genehmigt.

(2)  

Für die Zwecke des Absatzes 1 können die folgenden Transaktionen von dem betreffenden Mitgliedstaat genehmigt werden:

a) 

Transaktionen betreffend Lebensmittel, Gesundheitsleistungen und medizinische Ausrüstung sowie Transaktionen für landwirtschaftliche oder humanitäre Zwecke;

b) 

Transaktionen betreffend Überweisungen persönlicher Gelder/Heimatüberweisungen;

c) 

Transaktionen betreffend die Ausführung der in diesem Beschluss vorgesehenen Ausnahmeregelungen;

d) 

Transaktionen in Verbindung mit einem bestimmten Handelsvertrag, die nicht gemäß diesem Beschluss verboten sind;

e) 

Transaktionen in Verbindung mit einer diplomatischen oder konsularischen Mission oder einer internationalen Organisation, die nach dem Völkerrecht Immunität genießt, sofern diese Transaktionen der amtlichen Tätigkeit dieser diplomatischen oder konsularischen Mission oder internationalen Organisation dienen;

f) 

im Einzelfall Transaktionen in Verbindung mit Zahlungen zur Erfüllung von Forderungen gegen Iran, iranische Personen und Einrichtungen, wenn 10 Tage vor der Genehmigung eine Mitteilung erfolgt ist, sowie vergleichbare Transaktionen, die nicht zu nach diesem Beschluss verbotenen Tätigkeiten beitragen.

Bei Transaktionen im Sinne der Buchstaben a bis e ist unterhalb eines Betrags von 10 000  EUR keine Genehmigung und keine Mitteilung erforderlich.

(3)  

Geldtransfers von und nach Iran über eine iranische Bank oder über ein iranisches Finanzinstitut für die in Absatz 2 genannten Transaktionen werden folgendermaßen vorgenommen:

a) 

Transfers im Zusammenhang mit Transaktionen betreffend Lebensmittel, Gesundheitsleistungen und medizinische Ausrüstung sowie mit Transaktionen für landwirtschaftliche oder humanitäre Zwecke unterhalb eines Betrags von 100 000  EUR und Transfers betreffend Überweisungen persönlicher Gelder/Heimatüberweisungen unterhalb eines Betrags von 40 000  EUR werden ohne vorherige Genehmigung ausgeführt; ein Transfer wird der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats gemeldet, wenn er einen Betrag von 10 000  EUR übersteigt;

b) 

Transfers im Zusammenhang mit Transaktionen betreffend Lebensmittel, Gesundheitsleistungen und medizinische Ausrüstung sowie mit Transaktionen für landwirtschaftliche oder humanitäre Zwecke oberhalb eines Betrags von 100 000  EUR und Transfers betreffend Überweisungen persönlicher Gelder/Heimatüberweisungen oberhalb eines Betrags von 40 000  EUR bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten über jede erteilte Genehmigung;

c) 

alle anderen Transfers oberhalb eines Betrags von 10 000  EUR erfordern die vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten über jede erteilte Genehmigung.

▼M11

(3a)  

Die Finanzinstitute sind in ihren Geschäften mit Banken und Finanzinstitutionen nach Absatz 1 gehalten,

a) 

ständige Wachsamkeit in Bezug auf Kontobewegungen zu üben, auch im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;

b) 

darauf zu bestehen, dass alle Felder von Zahlungsanweisungen, in denen Angaben zum Absender und Empfänger der betreffenden Transaktion zu machen sind, ausgefüllt werden, und bei Fehlen dieser Angaben die Ausführung der Transaktion abzulehnen;

c) 

alle Aufzeichnungen von Transaktionen über einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren und sie den nationalen Behörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen;

d) 

der FIU oder einer anderen vom betreffenden Mitgliedstaat benannten zuständigen Behörde von ihrem Verdacht unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn sie den Verdacht oder berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass Gelder einen Bezug zur Finanzierung von Proliferationsaktivitäten aufweisen. Die FIU oder die sonst zuständige Behörde erhält rechtzeitig unmittelbar oder mittelbar Zugang zu den Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsdaten, die sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt; dazu gehören auch Auswertungen verdächtiger Transaktionsmeldungen.

▼M9

(4)  

Geldtransfers von und nach Iran, die nicht von Absatz 3 erfasst werden, werden folgendermaßen vorgenommen:

a) 

Transfers im Zusammenhang mit Transaktionen betreffend Lebensmittel, Gesundheitsleistungen und medizinische Ausrüstung sowie mit Transaktionen für landwirtschaftliche oder humanitäre Zwecke werden ohne vorherige Genehmigung ausgeführt; ein Transfer wird der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats gemeldet, wenn er einen Betrag von 10 000  EUR übersteigt;

b) 

sonstige Transfers unterhalb eines Betrags von 40 000  EUR werden ohne vorherige Genehmigung ausgeführt; ein Transfer wird der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats gemeldet, wenn er einen Betrag von 10 000  EUR übersteigt;

c) 

alle anderen Transfers oberhalb eines Betrags von 40 000  EUR erfordern die vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats. Die Genehmigung gilt binnen vier Wochen als erteilt, sofern nicht die zuständige Behörde innerhalb dieser Frist Einspruch erhoben hat. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die übrigen Mitgliedstaaten über jede verweigerte Genehmigung.

(5)  
Die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Zweigstellen und Tochterunternehmen von Banken mit Sitz in Iran sind ferner verpflichtet, der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, alle von ihnen ausgeführten oder bei ihnen eingegangenen Geldtransfers innerhalb von fünf Arbeitstagen ab deren Ausführung oder Eingang zu melden.

Vorbehaltlich der Regelungen für den Informationsaustausch übermitteln die zuständigen Behörden, die eine Meldung erhalten haben, die entsprechende Information über die Meldung falls erforderlich unverzüglich den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten, in denen die anderen an solchen Transaktionen Beteiligten niedergelassen sind.

▼B

Artikel 11

(1)  
Iranischen Banken, einschließlich der Zentralbank Irans, Niederlassungen und Tochterunternehmen sowie anderen Finanzunternehmen gemäß Artikel 10 Absatz 1 ist es untersagt, neue Niederlassungen, Tochterunternehmen oder Vertretungen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu eröffnen und mit der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Banken neue Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, Beteiligungen an diesen Banken zu erwerben oder neue Korrespondenzbankbeziehungen zu diesen Banken herzustellen.
(2)  
Im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässigen oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Finanzinstituten ist die Eröffnung von Vertretungen, Tochterunternehmen oder Bankkonten in Iran untersagt.

Artikel 12

(1)  
Die Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen an die Regierung Irans, an in Iran eingetragene oder seiner Hoheitsgewalt unterstehende Einrichtungen oder an in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen oder Einrichtungen oder an in ihrem Eigentum stehende oder von ihnen – auch durch unerlaubte Mittel – kontrollierte Einrichtungen ist verboten.
(2)  
Absatz 1 ist nicht auf die Bereitstellung von Kranken- und Reiseversicherung an Personen anwendbar.
(3)  
Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung des Verbots gemäß Absatz 1 bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 13

Es ist verboten, mit der Regierung Irans, der Zentralbank Irans oder Banken mit Sitz in Iran oder der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden beziehungsweise nicht unterstehenden Zweigstellen und Tochterunternehmen von Banken mit Sitz in Iran oder Finanzunternehmen, die weder in Iran ansässig sind noch der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, aber von Personen oder Einrichtungen mit Sitz in Iran kontrolliert werden, sowie Personen und Einrichtungen, die in deren Namen und auf deren Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die unter deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen, unmittelbar oder mittelbar folgende Geschäfte zu tätigen: Verkauf, Kauf, Vermittlung oder Hilfe bei der Begebung staatlicher oder staatlich garantierter Anleihen, die nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses ausgegeben werden.

Artikel 14

Die Mitgliedstaaten verpflichten ihre Staatsangehörigen, ihrer Gerichtsbarkeit unterstehende Personen und Unternehmen, die in ihrem Hoheitsgebiet eingetragen sind oder ihrer Gerichtsbarkeit unterstehen, bei Geschäften mit Einrichtungen, die in Iran eingetragen sind oder der iranischen Gerichtsbarkeit unterstehen, einschließlich des Korps der Islamischen Revolutionsgarden und der Islamic Republic of Iran Shipping Line, sowie mit Personen und Einrichtungen, die in deren Namen oder auf deren Anweisung handeln, und Einrichtungen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen – auch mit unerlaubten Mitteln –, Wachsamkeit walten zu lassen, um sicherzustellen, dass diese Geschäfte nicht zu proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans, zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen oder zu Verstößen gegen die Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) oder 1929 (2010) beitragen.

KAPITEL 3

VERKEHRSSEKTOR

Artikel 15

▼M52

(1)  
Die Mitgliedstaaten überprüfen nach Maßgabe ihrer nationalen Befugnisse und Rechtsvorschriften und im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere dem Seerecht und den einschlägigen völkerrechtlichen Übereinkünften auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt, in ihrem Hoheitsgebiet, einschließlich See- und Flughäfen, alle Ladungen auf dem Weg nach oder aus Iran, falls sie über Informationen verfügen, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass eine solche Ladung Artikel enthält, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach diesem Beschluss verboten ist.
(2)  
Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere dem Seerecht, mit Zustimmung des Flaggenstaates die Überprüfung von Schiffen auf hoher See verlangen, wenn sie über Informationen verfügen, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass die Schiffe Artikel befördern, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach diesem Beschluss verboten ist.

▼B

(3)  
Die Mitgliedstaaten arbeiten nach Maßgabe ihrer nationalen Rechtsvorschriften bei Überprüfungen, die nach Absatz 2 durchgeführt werden, zusammen.
(4)  
Flugzeuge und Schiffe, die Ladungen aus oder nach Iran befördern, unterliegen der Pflicht einer zusätzlichen Vorabmeldung aller Güter, die in einen Mitgliedstaat verbracht werden oder diesen verlassen.

▼M52

(5)  
Bei Überprüfungen nach den Absätzen 1 oder 2 beschlagnahmen und entsorgen die Mitgliedstaaten, sei es durch Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Lagerung oder Weitergabe an einen anderen Staat als die Herkunfts- oder Zielstaaten zum Zwecke der Entsorgung, Artikel, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr gemäß Nummer 16 der Resolution 1929 (2010) des VN-Sicherheitsrates nach diesem Beschluss verboten ist. Die durch die Beschlagnahme und Entsorgung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Einführers; ist es nicht möglich, diese Kosten beim Einführer einzutreiben, so können sie nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften von jeder anderen Person oder Einrichtung, die für die versuchte illegale Lieferung, den versuchten illegalen Verkauf oder die versuchte illegale Weitergabe oder Ausfuhr verantwortlich ist, eingetrieben werden.
(6)  
Die Bereitstellung von Bunkerdiensten oder Schiffsversorgungsdiensten oder anderen Wartungsdiensten durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder von den Gebieten aus, die der Gerichtsbarkeit von Mitgliedstaaten unterstehen, für iranische oder von Iran unter Vertrag genommene Schiffe, einschließlich gecharterter Schiffe, ist verboten, sofern Informationen vorliegen, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass die Schiffe Artikel befördern, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach diesem Beschluss verboten ist, es sei denn, die Bereitstellung dieser Dienste ist notwendig für humanitäre Zwecke oder bis die Ladung gemäß der Absätze 1, 2 und 5 überprüft und erforderlichenfalls beschlagnahmt oder entsorgt wird.

▼B

Artikel 16

Die Mitgliedstaaten übermitteln dem Ausschuss alle verfügbaren Informationen über Übertragungen von Tätigkeiten der Frachtabteilung von Iran Air oder von Schiffen, die im Eigentum der Islamic Republic of Iran Shipping Lines stehen oder von dieser betrieben werden, an andere Unternehmen, die möglicherweise vorgenommen wurden, um die in den Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) oder 1929 (2010) verhängten Sanktionen zu umgehen oder gegen die Bestimmungen dieser Resolutionen zu verstoßen, einschließlich der Umbenennung oder Umregistrierung von Flugzeugen oder Schiffen.

Artikel 17

Die Mitgliedstaaten ergreifen nach Maßgabe ihrer nationalen Befugnisse und Rechtsvorschriften und im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere den einschlägigen internationalen Übereinkünften auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt, alle erforderlichen Maßnahmen, um die ihrer Gerichtsbarkeit unterstehenden Flughäfen für alle von iranischen Luftverkehrsunternehmen durchgeführten Frachtflüge oder alle aus Iran kommenden Frachtflüge mit Ausnahme gemischter Passagier- und Frachtflüge zu sperren.

▼M52

Artikel 18

Die Bereitstellung von technischen Diensten und Wartungsdiensten durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus für iranische Frachtflugzeuge ist verboten, sofern Informationen vorliegen, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass die Frachtflugzeuge Artikel befördern, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach diesem Beschluss verboten ist, es sei denn, die Bereitstellung dieser Dienste ist notwendig für humanitäre Zwecke oder Sicherheitszwecke oder bis die Ladung gemäß Artikel 15 Absätze 1 und 5 überprüft und erforderlichenfalls beschlagnahmt oder entsorgt wird.

▼M9

Artikel 18a

Die Erbringung von Einflaggungs- und Klassifikationsdiensten, einschließlich Registrierungs- und Identifizierungsnummern jeglicher Art, für iranische Öltank- und Frachtschiffe durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Gebieten aus, ist ab dem 15. Januar 2013 verboten.

Artikel 18b

(1)  
Es ist verboten, Schiffe, die für die Beförderung oder Lagerung von Öl und petrochemischen Erzeugnissen bestimmt sind, an iranische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu liefern.
(2)  
Es ist verboten, Schiffe, die für die Beförderung oder Lagerung von iranischem Öl und iranischen petrochemischen Erzeugnissen bestimmt sind, an eine sonstige Person, Organisation oder Einrichtung zu liefern.
(3)  
Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote nach den Absätzen 1 und 2 bezweckt oder bewirkt wird.

▼B

KAPITEL 4

EINREISEBESCHRÄNKUNGEN

Artikel 19

(1)  

Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Einreise oder Durchreise in ihr beziehungsweise durch ihr Hoheitsgebiet

a) 

von in der Anlage zur Resolution 1737 (2006) aufgeführten Personen und weiteren vom Sicherheitsrat oder vom Ausschuss im Einklang mit Nummer 10 der Resolution 1737 (2006) benannten Personen sowie vom Sicherheitsrat oder vom Ausschuss benannten Angehörigen des Korps der Islamischen Revolutionsgarden gemäß der Auflistung in Anhang I;

▼M13

b) 

von weiteren, nicht in Anhang I erfassten Personen, die an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans oder der Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beteiligt sind oder direkt damit in Verbindung stehen oder die Unterstützung für die Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen bereitstellen, auch durch die Beteiligung an der Beschaffung der verbotenen Artikel, Güter, Ausrüstungen, Materialien und Technologien, von Personen, die in deren Namen und auf deren Anweisung handeln, oder von Personen, die den benannten Personen oder Einrichtungen bei der Umgehung der Bestimmungen der Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1929 (2010) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder dieses Beschlusses oder dem Verstoß gegen diese Bestimmungen behilflich waren oder die selbst eine solche Umgehung oder einen solchen Verstoß begangen haben, sowie von weiteren Mitgliedern des Korps der Islamischen Revolutionsgarden und von Personen, die im Namen der Islamischen Revolutionsgarde oder der Islamic Republic of Iran Shipping Lines handeln, sowie von Personen, die Versicherungsdienstleistungen oder sonstige wesentliche Dienstleistungen zugunsten der Islamischen Revolutionsgarde oder der Islamic Republic of Iran Shipping Lines oder zugunsten von in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehenden bzw. in deren Namen handelnden Einrichtungen, bereitstellen; diese sind in Anhang II aufgeführt;

▼M4

c) 

von weiteren, nicht in Anhang I erfassten Personen, die die Regierung Irans unterstützen, und mit ihnen verbundene Personen gemäß der Auflistung in Anhang II.

▼M52 —————

▼M52

(2)  
Das Verbot nach Absatz 1 ist nicht anwendbar auf die Durchreise/Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zum Zwecke von Tätigkeiten, die unmittelbar mit den in Unterabsatz 3 Buchstabe b Ziffern i und ii der Resolution 1737 (2006) des VN-Sicherheitsrats spezifizierten, für Leichtwasserreaktoren, die vor Dezember 2006 in Betrieb genommen wurden, bestimmten Artikeln in Zusammenhang stehen.

▼B

(3)  
Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, ihren eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.
(4)  

Absatz 1 berührt nicht die Fälle, in denen ein Mitgliedstaat durch eine völkerrechtliche Verpflichtung gebunden ist, und zwar:

i) 

wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,

ii) 

wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen worden ist oder unter deren Schirmherrschaft steht,

iii) 

im Rahmen eines multilateralen Abkommens, das Vorrechte verleiht und Befreiungen vorsieht,

iv) 

im Rahmen des 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien geschlossenen Lateranvertrags.

(5)  
Absatz 4 ist auch in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gastland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist, als anwendbar anzusehen.
(6)  
In allen Fällen, in denen ein Mitgliedstaat eine Ausnahme aufgrund der Absätze 4 oder 5 gewährt, ist der Rat ordnungsgemäß zu unterrichten.
(7)  

Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Maßnahmen nach Absatz 1 in den Fällen zulassen, in denen sie feststellen, dass die Reise gerechtfertigt ist

i) 

aufgrund einer humanitären Notlage, einschließlich religiöser Verpflichtungen,

▼M52

ii) 

aufgrund der Notwendigkeit, die Ziele der Resolutionen 1737 (2006) und 1929 (2010) des VN-Sicherheitsrats zu erreichen, einschließlich wenn Artikel XV der Satzung der IAEO zur Anwendung kommt,

▼B

iii) 

aufgrund der Teilnahme an Tagungen auf zwischenstaatlicher Ebene, einschließlich solcher, die von der Union unterstützt werden oder von einem Mitgliedstaat, der zu dem Zeitpunkt den OSZE-Vorsitz innehat, ausgerichtet werden, wenn dort ein politischer Dialog geführt wird, durch den Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Iran unmittelbar gefördert werden.

(8)  
Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen nach Absatz 7 zulassen möchte, unterrichtet den Rat schriftlich hiervon. Die Ausnahme gilt als gewährt, wenn nicht von einem oder mehreren der Mitglieder des Rates innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die vorgeschlagene Ausnahme schriftlich Einwand erhoben wird. Sollte von einem oder von mehreren Mitgliedern des Rates Einwand erhoben werden, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die vorgeschlagene Ausnahme zu gewähren.

▼M52

(9)  
In den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat nach den Absätzen 4, 5 und 7 in Anhang I oder II aufgeführten Personen die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet genehmigt, gilt die Genehmigung nur für den Zweck, für den sie erteilt wurde, und nur für die Personen, die sie betrifft.
(10)  
Die Mitgliedstaaten teilen dem Ausschuss die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet von den in Anhang I geführten Personen mit, wenn eine Ausnahme gewährt wurde.

▼B

KAPITEL 5

EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN

Artikel 20

(1)  

Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die sich im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter direkter oder indirekter Kontrolle folgender Personen oder Einrichtungen befinden, werden eingefroren:

a) 

Personen und Einrichtungen, die in der Anlage der Resolution 1737 (2006) aufgeführt sind, die vom Sicherheitsrat oder vom Ausschuss im Einklang mit Nummer 12 der Resolution 1737 (2006) und Nummer 7 der Resolution 1803 (2008) benannten weiteren Personen und Einrichtungen sowie die vom Sicherheitsrat oder vom Ausschuss benannten Angehörigen und Einrichtungen des Korps der Islamischen Revolutionsgarden und Einrichtungen der Islamic Republic of Iran Shipping Line, wie in Anhang I aufgeführt;

▼M13

b) 

nicht in Anhang I erfasste Personen und Einrichtungen, die an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans oder der Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beteiligt sind oder direkt damit in Verbindung stehen oder Unterstützung für die Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen bereitstellen, auch durch die Beteiligung an der Beschaffung der verbotenen Artikel, Güter, Ausrüstungen, Materialien und Technologien, oder Personen und Einrichtungen, die in deren Namen und auf deren Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen – auch mit unerlaubten Mitteln –, oder Personen und Einrichtungen, die den benannten Personen oder Einrichtungen bei der Umgehung der Bestimmungen der Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1929 (2010) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder dieses Beschlusses oder bei dem Verstoß gegen diese Bestimmungen behilflich waren oder die selbst eine solche Umgehung oder einen solchen Verstoß begangen haben, sowie weitere Mitglieder und Einrichtungen des Korps der Islamischen Revolutionsgarden und der Islamic Republic of Iran Shipping Lines und von Einrichtungen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen oder Personen und Einrichtungen, die im Namen von Personen und Einrichtungen handeln oder Personen und Einrichtungen, die Versicherungsdienstleistungen oder sonstige wesentliche Dienstleistungen für den Korps der Islamischen Revolutionsgarden und die Islamic Republic of Iran Shipping Lines oder für Einrichtungen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen bzw. in deren Namen handeln, erbringen; diese sind in Anhang II aufgeführt;

▼M9

c) 

andere Personen und Einrichtungen, die nicht unter Anhang I fallen, die die Regierung des Iran unterstützen, und Einrichtungen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen oder Personen und Einrichtungen, die mit ihnen in Verbindung stehen; diese sind in Anhang II aufgeführt.

▼M52 —————

▼B

(2)  
Den in Absatz 1 genannten Personen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.
(3)  

Ausnahmen sind zulässig für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die

a) 

zur Erfüllung des Grundbedarfs, einschließlich für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, notwendig sind,

b) 

ausschließlich zur Bezahlung angemessener Honorare und zur Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen,

c) 

ausschließlich zur Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften dienen,

▼M52

nachdem der betreffende Mitgliedstaat dem Ausschuss seine Absicht mitgeteilt hat, gegebenenfalls den Zugang zu diesen Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen zu genehmigen, und der Ausschuss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Mitteilung keine ablehnende Entscheidung getroffen hat.

(4)  

Ausnahmen sind auch zulässig für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die

a) 

zur Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, der betreffende Mitgliedstaat teilt dies dem Ausschuss zuvor mit und dieser ist damit einverstanden,

b) 

Gegenstand eines Pfandrechts oder einer Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts sind; in diesem Fall können die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen für die Erfüllung von Forderungen aus diesem Pfandrecht oder dieser Entscheidung verwendet werden, sofern das Pfandrecht oder die Entscheidung vor dem Datum der Resolution 1737 (2006) des VN-Sicherheitsrats eingetreten ist und nicht eine Person oder Einrichtung nach Absatz 1 begünstigt, und wenn der betreffende Mitgliedstaat dies dem Ausschuss zuvor mitgeteilt hat,

c) 

für Tätigkeiten notwendig sind, die unmittelbar mit den in Unterabsatz 3 Buchstabe b Ziffern i und ii der Resolution 1737 (2006) des VN-Sicherheitsrats spezifizierten, für Leichtwasserreaktoren, die vor Dezember 2006 in Betrieb genommen wurden, bestimmten Artikeln in Zusammenhang stehen.

▼M4

(4a)  
In Bezug auf in Anhang II erfasste Personen und Einrichtungen sind Ausnahmen auch zulässig für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die auf Konten oder von Konten einer diplomatischen oder konsularischen Mission oder einer internationalen Organisation überwiesen werden, die nach dem Völkerrecht Immunität genießt, sofern diese Zahlungen der amtlichen Tätigkeit dieser diplomatischen oder konsularischen Mission oder internationalen Organisation dienen.

▼B

(5)  

Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift auf eingefrorene Konten von

a) 

Zinsen oder sonstigen Erträgen dieser Konten oder

b) 

Zahlungen auf eingefrorene Konten aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Zeitpunkt, an dem diese Konten Gegenstand restriktiver Maßnahmen wurden, geschlossen oder eingegangen wurden,

vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Absatz 1 fallen.

▼M52

(6)  

Absatz 1 schließt nicht aus, dass eine benannte Person oder Einrichtung Zahlungen aufgrund eines Vertrags leisten kann, der vor der Aufnahme der betreffenden Person oder Einrichtung in die Liste geschlossen wurde, sofern der jeweilige Mitgliedstaat festgestellt hat, dass

a) 

der Vertrag nicht mit der oder den in Artikel 1 genannten verbotenen Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern, Technologien, Hilfe, Ausbildung, Finanzhilfen, Investitionen, Makler- oder anderen Dienstleistungen im Zusammenhang steht;

b) 

die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar von einer der Personen oder Einrichtungen nach Absatz 1 entgegengenommen wird,

und nachdem der betreffende Mitgliedstaat dem Ausschuss seine Absicht mitgeteilt hat, solche Zahlungen zu leisten oder entgegenzunehmen oder gegebenenfalls die Aufhebung des Einfrierens von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen zu diesem Zweck zu genehmigen, wobei diese Mitteilung zehn Arbeitstage vor einer solchen Genehmigung zu erfolgen hat.

▼M9

(7)  

Absatz 1 gilt nicht für

a) 

einen Transfer von eingefrorenen Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen durch oder über die Zentralbank Irans, wenn dieser Transfer dazu dient, der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehende Finanzinstitute mit liquiden Mitteln für die Finanzierung von Handelsgeschäften zu versorgen,

b) 

die Rückzahlung durch oder über die Zentralbank Irans von fälligen Forderungen aufgrund von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor der Annahme dieses Beschlusses von öffentlichen oder privaten iranischen Einrichtungen geschlossen wurden,

vorausgesetzt, der Transfer oder die Rückzahlung wurde von dem betreffenden Mitgliedstaat genehmigt.

▼M9 —————

▼M9

(11)  
Absatz 7 gilt unbeschadet der Absätze 3, 4, 4a, 5 und 6 sowie des Artikels 10 Absatz 3 und 4.

▼M5

(12)  
Unbeschadet der in diesem Artikel vorgesehenen Ausnahmeregelungen ist es verboten, den in Absatz 1 genannten Personen und Einrichtungen gegenüber spezielle Zahlungsverkehrsdienste zu erbringen, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden.

▼M9

(13)  
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Handlungen und Transaktionen, die in Bezug auf die in Anhang II aufgeführte Einrichtungen ausgeführt werden, die Inhaber von Rechten sind, die auf ein ursprünglich vor dem 27. Oktober 2010 von einem anderen souveränen Staat als Iran vergebenes Produktionsbeteiligungsabkommen über Erdgas zurückgehen, soweit diese Handlungen und Transaktionen in Bezug zu der Beteiligung dieser Einrichtungen an dem genannten Abkommen stehen.

▼M33

(14)  
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Handlungen und Transaktionen, die in Bezug auf die in Anhang II aufgeführten Einrichtungen ausgeführt werden, soweit dies für die Erfüllung der in Artikel 3c Absatz 2 genannten Verpflichtungen bis zum 28. Januar 2016 notwendig ist, sofern diese Handlungen und Transaktionen im Einzelfall von dem betreffenden Mitgliedstaat im Voraus genehmigt worden sind. Der betreffende Mitgliedstaat informiert die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von seiner Absicht, eine Genehmigung zu erteilen.

▼M45

(15)  

Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die Bereitstellung, den Einsatz oder die Zahlung von Geldern, anderen finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen oder die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die notwendig sind, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen, wenn die Hilfe bzw. die anderen Tätigkeiten durchgeführt werden von

a) 

den Vereinten Nationen, einschließlich ihrer Programme, Fonds und sonstigen Einrichtungen und Stellen, sowie ihren Sonderorganisationen und verwandten Organisationen,

b) 

internationalen Organisationen,

c) 

humanitäre Hilfe leistenden Organisationen mit Beobachterstatus in der Generalversammlung der Vereinten Nationen und Mitgliedern dieser Organisationen,

d) 

bilateral oder multilateral finanzierten nichtstaatlichen Organisationen, die sich an den Plänen der Vereinten Nationen für humanitäre Maßnahmen, den Plänen für Flüchtlingshilfemaßnahmen oder anderen Appellen der Vereinten Nationen oder an vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) koordinierten humanitären „Clustern“ beteiligen,

e) 

den Beschäftigten, Zuschussempfängern, Tochtergesellschaften oder Durchführungspartnern der unter den Buchstaben a bis d genannten Einrichtungen, während und soweit sie in dieser Eigenschaft tätig sind, oder

f) 

geeigneten sonstigen Akteuren, wie vom Ausschuss in Bezug auf Absatz 1 Buchstaben a und d und – soweit Personen und Einrichtungen betroffen sind, die unter Absatz 1 Buchstaben a und d fallen – auf Absatz 2 sowie vom Rat in Bezug auf Absatz 1 Buchstaben b, c und e und – soweit Personen und Einrichtungen betroffen sind, die unter Absatz 1 Buchstaben b, c und e fallen – auf Absatz 2 bestimmt.

▼B

KAPITEL 6

SONSTIGE RESTRIKTIVE MASSNAHMEN

Artikel 21

Die Mitgliedstaaten ergreifen gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften die erforderlichen Maßnahmen, um zu verhindern, dass iranische Staatsangehörige in ihrem Hoheitsgebiet oder durch ihre Staatsangehörigen Fachunterricht oder Fachausbildung in Disziplinen erhalten, die zu den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans und zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beitragen würden.

KAPITEL 7

ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

▼M52

Artikel 22

Im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen, deren Erfüllung unmittelbar oder mittelbar, insgesamt oder teilweise beeinträchtigt wurde durch Maßnahmen, die aufgrund der Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) oder 1929 (2010) des VN-Sicherheitsrats beschlossen wurden – einschließlich der Maßnahmen der Union oder der Mitgliedstaaten, die im Einklang mit den relevanten Beschlüssen des Sicherheitsrats, zu deren Umsetzung oder in Verbindung damit getroffen wurden, oder der unter diesen Beschluss fallenden Maßnahmen –, werden keine Forderungen, einschließlich solche nach Schadensersatz, und keine andere derartige Forderung wie etwa ein Aufrechnungsanspruch oder ein Garantieanspruch zugelassen, sofern sie von den in Anhang I oder II aufgeführten benannten Personen oder Einrichtungen oder einer anderen Person oder Einrichtung in Iran, einschließlich der Regierung Irans, oder aber einer Person oder Einrichtung, die über eine solche Person oder Einrichtung oder zu deren Gunsten tätig wird, geltend gemacht werden.

Artikel 23

(1)  
Der Rat ändert Anhang I entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrats oder des Ausschusses.
(2)  
Der Rat erstellt und ändert einstimmig auf Vorschlag der Mitgliedstaaten oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Liste in Anhang II.

▼B

Artikel 24

▼M52

(1)  
Nimmt der Sicherheitsrat oder der Ausschuss eine Person oder Einrichtung in die Liste auf, so nimmt der Rat diese Person oder Einrichtung in Anhang I auf.
(2)  
Beschließt der Rat, die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben b und c und in Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Maßnahmen auf eine Person oder Einrichtung anzuwenden, so ändert er den Anhang II entsprechend.

▼B

(3)  
Der Rat setzt die Person oder Einrichtung, auf die in den Absätzen 1 und 2 Bezug genommen wird, entweder auf direktem Weg, sofern die Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung unter Angabe der Gründe für die Aufnahme in die Liste von seinem Beschluss in Kenntnis und gibt dabei dieser Person oder Einrichtung Gelegenheit zur Stellungnahme.
(4)  
Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person oder Einrichtung entsprechend.

▼M52

Artikel 25

(1)  
Die Anhänge I und II enthalten die vom Sicherheitsrat oder vom Ausschuss in Bezug auf Anhang I angegebenen Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen und Einrichtungen in die Liste.
(2)  
Die Anhänge I und II enthalten, soweit verfügbar, auch die zur Identifizierung der betreffenden Personen oder Einrichtungen erforderlichen Angaben, wie sie vom Sicherheitsrat oder dem Ausschuss in Bezug auf Anhang I angegeben werden. In Bezug auf Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf Einrichtungen können diese Informationen Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen. Die Anhänge I und II enthalten auch den Tag der Benennung.

▼B

Artikel 26

(1)  
Dieser Beschluss wird insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Beschlüsse des Sicherheitsrats gegebenenfalls überprüft, geändert oder aufgehoben.

▼M4

(2)  
Die Maßnahmen betreffend das Verbot der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung von iranischem Rohöl und iranischen Erdölerzeugnissen gemäß Artikel 3a werden spätestens bis zum 1. Mai 2012 insbesondere unter gebührender Berücksichtigung der Verfügbarkeit und der finanziellen Bedingungen für die Lieferung von Rohöl und Erdölerzeugnissen aus anderen Ländern als Iran überprüft, damit die Kontinuität der Energieversorgung der Mitgliedstaaten sichergestellt werden kann.
(3)  
Die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie in Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle zwölf Monate überprüft. Ihre Gültigkeit für die betreffenden Personen und Einrichtungen erlischt, wenn der Rat nach dem in Artikel 24 genannten Verfahren bestimmt, dass die Bedingungen für ihre Anwendung nicht länger gegeben sind.

▼M52

(4)  
Die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen werden gegenüber Herrn Ali Akbar Salehi ausgesetzt.

▼M52 —————

▼M45

(6)  
Die in Artikel 20 Absatz 15 genannte Ausnahme in Bezug auf Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b, c und e sowie auf Artikel 20 Absatz 2, insofern er sich auf von Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b, c und e erfasste Personen und Einrichtungen bezieht, wird in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Monate, überprüft.

▼M52 —————

▼M30

Artikel 26e

(1)  
Die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen an Iran oder zur Nutzung in Iran oder zugunsten von Iran von in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes erfassten Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern oder Technologien oder von jeden weiteren Artikeln, die zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen dienen könnten, ist verboten, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht.

Die Union ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Festlegung der Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

(2)  

Es ist ferner verboten,

a) 

technische Hilfe oder Ausbildung, Investitionen oder Maklerdienste im Zusammenhang mit Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern oder Technologien gemäß Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter oder Technologien unmittelbar oder mittelbar an oder für Personen, Einrichtungen oder Organisationen in Iran oder zur Verwendung in Iran zu erbringen;

b) 

Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Artikeln und Technologien gemäß Absatz 1, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für die Lieferung, den Verkauf, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Artikel und Technologien oder für die Bereitstellung damit verbundener technischer Hilfe, Ausbildung, Dienste oder Unterstützung unmittelbar oder mittelbar für Personen, Einrichtungen oder Organisationen in Iran oder zur Verwendung in Iran bereitzustellen;

c) 

wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der unter den Buchstaben a und b genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird;

d) 

dass Investitionen in kommerzielle Tätigkeiten im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Technologien in der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Gebieten durch Iran, seine Staatsangehörigen und in Iran eingetragene oder seiner Hoheitsgewalt unterstehende Einrichtungen oder durch in deren Namen oder auf deren Anweisung handelnde Personen oder Einrichtungen oder durch in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehende Einrichtungen getätigt werden.

(3)  
Die Beschaffung der Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter oder Technologien gemäß Absatz 1 aus Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Irans haben oder nicht, verboten.

▼M52 —————

▼B

Artikel 27

Der Gemeinsame Standpunkt 2007/140/GASP wird aufgehoben.

Artikel 28

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.




ANHANG I

Liste der Personen nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a und der Personen und Einrichtungen nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a

A.    Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind

Natürliche Personen

▼M48 —————

▼M51

1. Fereidoun Abbasi-Davani. Funktion: hochrangiger Wissenschaftler des Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics). Geburtsdatum: a) 1958 b) 1959. Geburtsort: Abadan, Iran (Islamische Republik). Weitere Informationen: Hat‚„Verbindungen zum Institut für angewandte Physik (Institute of Applied Physics). Arbeitet eng mit Mohsen Fakhrizadeh-Mahabadi zusammen.“

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

2. Dawood Agha-Jani. Funktion: Leiter der Versuchsanlage für Brennstoffanreicherung in Natanz. Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

3. Ali Akbar Ahmadian. Titel: Vizeadmiral. Funktion: Leiter des Gemeinsamen Stabes des Korps der Iranischen Revolutionsgarden. Geburtsdatum: 1961. Geburtsort: Kerman, Iran (Islamische Republik). Alias: Ali Akbar Ahmedian. Weitere Informationen: Position geändert.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

4. Amir Moayyed Alai. Weitere Informationen: Leitungsfunktion bei der Montage und dem Bau von Zentrifugen.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008).

5. Behman Asgarpour. Funktion: Betriebsleiter (Arak). Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

6. Mohammad Fedai Ashiani. Weitere Informationen: an der Herstellung von Ammoniumuranylkarbonat und an der Leitung der Anreicherungsanlage in Natanz beteiligt.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008).

7. Abbas Rezaee Ashtiani. Weitere Informationen: leitender Beamter im Büro für Exploration und Bergbau der Atomenergie-Organisation Irans.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

8. Bahmanyar Morteza Bahmanyar. Funktion: Leiter der Abteilung Finanzen und Haushalt der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI). Geburtsdatum: 31.12.1952. Staatsangehörigkeit: iranisch. Reisepass-Nr.: a) I0005159, ausgestellt in Iran b) 10005159, ausgestellt in Iran.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

9. Haleh Bakhtiar. Weitere Informationen: an der Herstellung von Magnesium mit einer Konzentration von 99,9  % beteiligt.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008).

10. Morteza Behzad. Weitere Informationen: an der Herstellung von Zentrifugenkomponenten beteiligt.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008).

11. Ahmad Vahid Dastjerdi. Funktion: Leiter der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI). Geburtsdatum: 15.1.1954. Reisepass-Nr.: A0002987, ausgestellt in Iran. Weitere Informationen: Diente als Stellvertretender Verteidigungsminister.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

12. Ahmad Derakhshandeh. Funktion: Vorsitzender und geschäftsführender Direktor der Bank Sepah, die Unterstützungsdienste für die OLI und deren untergeordnete Einrichtungen, einschließlich der in Resolution 1737 (2006) bezeichneten Industriegruppen SHIG und SBIG, leistet. Geburtsdatum: 11.8.1956. Anschrift: 33 Hormozan Building, Pirozan St., Sharaj Ghods, Tehran, Iran (Islamic Republic of).

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

13. Mohammad Eslami. Titel: Dr. Weitere Informationen: Leiter des Ausbildungs- und Forschungsinstituts der Verteidigungsindustrien. Alias: Mohammad Islami; Mohamed Islami; Mohammed Islami. Weitere Informationen: stellvertretender Verteidigungsminister von 2012 bis 2013.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

14. Reza-Gholi Esmaeli. Funktion: Leiter der Abteilung Handel und internationale Angelegenheiten der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI). Geburtsdatum: 3.4.1961. Alias: Reza-Gholi Ismaili. Reisepass-Nr.: A0002302, ausgestellt in Iran (Islamische Republik).

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

15. Mohsen Fakhrizadeh-Mahabadi. Funktion: Hochrangiger Wissenschaftler im MODAFL und ehemaliger Leiter des Forschungszentrums für Physik. Reisepass-Nr.: a) A0009228 (nicht bestätigt, wahrscheinlich Iran) b) 4229533 (nicht bestätigt, wahrscheinlich Iran). Weitere Informationen: Die IAEO hat darum ersucht, ihn über die Aktivitäten des Forschungszentrums während seiner Zeit als Leiter zu befragen, was von Iran jedoch abgelehnt wurde.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

16. Mohammad Hejazi. Titel: Brigadegeneral. Funktion: Kommandeur der Bassidsch-Widerstandstruppe. Geburtsdatum: 1959. Geburtsort: Isfahan, Iran (Islamische Republik). Alias: Mohammed Hijazi.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

17. Mohsen Hojati. Funktion: Leiter der Fajr-Industriegruppe, die aufgrund ihrer Rolle in dem Programm für ballistische Flugkörper in Resolution 1737 (2006) aufgeführt wurde. Geburtsdatum: 28.9.1955. Reisepass-Nr.: G4506013, ausgestellt in Iran (Islamische Republik).

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

18. Seyyed Hussein Hosseini. Weitere Informationen: an dem Projekt für den Schwerwasserforschungsreaktor in Arak beteiligter Beamter der AEOI.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008).

19. M. Javad Karimi Sabet. Weitere Informationen: Vorsitzender der in der Resolution 1747 (2007) benannten Novin Energy Company.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008).

20. Mehrdada Akhlaghi Ketabachi. Funktion: Leiter der Shahid-Bagheri-Industriegruppe (SBIG), die aufgrund ihrer Rolle in dem Programm für ballistische Flugkörper in Resolution 1737 (2006) aufgeführt wurde. Geburtsdatum: 10.9.1958. Reisepass-Nr.: A0030940, ausgestellt in Iran (Islamische Republik).

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

21. Ali Hajinia Leilabadi. Funktion: Generaldirektor der Mesbah Energy Company. Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

22. Naser Maleki. Funktion: Leiter der Shahid-Hemmat-Industriegruppe (SHIG), die aufgrund ihrer Rolle in Irans Programm für ballistische Flugkörper in Resolution 1737 (2006) aufgeführt wurde. Geburtsdatum: 1960. Reisepass-Nr.: A0003039, ausgestellt in Iran (Islamische Republik). Nationale Kennziffer: Iran (Islamische Republik) 0035-11785, ausgestellt in Iran (Islamische Republik). Weitere Informationen: Naser Maleki ist darüber hinaus Beamter im MODAFL, der die Arbeiten an dem Programm für den ballistischen Flugkörper Shahab-3 beaufsichtigt. Shahab-3 ist der in Nutzung befindliche ballistische Langstreckenflugkörper Irans.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

23. Hamid-Reza Mohajerani. Weitere Informationen: an der Produktionsleitung in der Anlage für Uranumwandlung in Isfahan beteiligt.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008).

24. Jafar Mohammadi. Funktion: Technischer Berater der Atomenergie-Organisation Irans (AEOI) (Produktionsleiter für in Zentrifugen verwendete Ventile). Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

25. Ehsan Monajemi. Funktion: Bauleiter (Natanz). Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

26. Mohammad Reza Naqdi. Titel: Brigadegeneral. Geburtsdatum: a) 11.2.1949 b) 11.2.1952 c) 11.2.1953 d) 11.2.1961. Geburtsort: a) Najaf, Irak b) Teheran, Iran (Islamische Republik). Weitere Informationen: ehemaliger Stellvertretender Leiter des Generalstabs der Streitkräfte, zuständig für Logistik und Industrieforschung. Leiter der staatlichen Zentralstelle zur Bekämpfung des Schmuggels und an den Anstrengungen zur Umgehung der mit den Resolutionen 1737 (2006) und 1747 (2007) verhängten Sanktionen beteiligt.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

27. Houshang Nobari. Weitere Informationen: Leitungsfunktion in der Anreicherungsanlage in Natanz.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008).

28. Mohammad Mehdi Nejad Nouri. Titel: Generalleutnant. Funktion: Rektor der Malek-Ashtar-Universität für Verteidigungstechnologie. Weitere Informationen: Der Fachbereich Chemie der Ashtar-Universität für Verteidigungstechnologie, der dem Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte angeschlossen ist, hat Beryllium-Experimente durchgeführt. Stellvertretender Minister für Wissenschaft, Forschung und Technologie.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

29. Mohammad Qannadi. Funktion: Vizepräsident für Forschung und Entwicklung der Atomenergie-Organisation Irans (AEOI). Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

30. Amir Rahimi. Funktion: Leiter des Isfahan-Forschungs- und Produktionszentrums für Kernbrennstoff. Weitere Informationen: Das Isfahan-Forschungs- und Produktionszentrums für Kernbrennstoff ist Teil des zur Atomenergie-Organisation Irans (AEOI) gehörenden Unternehmens für die Erzeugung und Beschaffung von Kernbrennstoff, das an mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten beteiligt ist.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

31. Javad Rahiqi: Funktion: Leiter des Isfahan-Zentrums für Kerntechnik der Atomenergie-Organisation Irans (weitere Informationen: Geburtsdatum: 24.4.1954. Geburtsort: Marshad).

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010 (EU: 24.4.2007).

32. Abbas Rashidi. Weitere Informationen: an den Anreicherungstätigkeiten in Natanz beteiligt.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008).

33. Morteza Rezaie. Titel: Brigadegeneral. Funktion: stellvertretender Kommandeur des Korps der Iranischen Revolutionsgarden. Geburtsdatum: 1956. Alias: Mortaza Rezaie; Mortaza Rezai; Morteza Rezai.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

34. Morteza Safari. Titel: Konteradmiral. Funktion: Kommandeur der Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarden. Alias: Mortaza Safari; Morteza Saferi; Murtaza Saferi; Murtaza Safari.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

35. Yahya Rahim Safavi. Titel: Generalmajor. Funktion: Kommandeur des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (Pasdaran). Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Isfahan, Iran (Islamische Republik). Alias: Yahya Raheem Safavi.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

36. Seyed Jaber Safdari. Weitere Informationen: Leiter der Anreicherungsanlage in Natanz.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

37. Hosein Salimi. Titel: General. Funktion: Kommandeur der Luftstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (Pasdaran). Weitere Informationen: Person, die am Programm Irans für ballistische Flugkörper beteiligt ist.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006

38. Qasem Soleimani. Titel: Brigadegeneral. Funktion: Kommandeur der Quds-Truppe. Geburtsdatum: 11.3.1957. Geburtsort: Qom (Ghom), Iran (Islamische Republik). Alias: Qasim Soleimani; Qasem Sulaimani; Qasim Sulaimani; Qasim Sulaymani; Qasem Sulaymani; Kasim Soleimani; Kasim Sulaimani; Kasim Sulaymani; Haj Qasem; Haji Qassem; Sarder Soleimani. Reisepass-Nr.: 008827, ausgestellt in Iran. Weitere Informationen: Zum Generalmajor befördert, behält seine Position als Kommandeur der Quds-Truppe.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

39. Ghasem Soleymani. Weitere Informationen: Direktor des Uranabbaubetriebs im Uranbergwerk Saghand.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

40. Mohammad Reza Zahedi. Titel: Brigadegeneral. Funktion: Kommandeur der Landstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarden. Geburtsdatum: 1944. Geburtsort: Isfahan, Iran (Islamische Republik). Alias: Mohammad Reza Zahidi; Mohammad Raza Zahedi.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

41. Mohammad Baqer Zolqadr. Funktion: General, Offizier des Korps der Iranischen Revolutionsgarden, für Sicherheitsangelegenheiten zuständiger Stellvertretender Innenminister. Alias: Mohammad Bakr Zolqadr; Mohammad Bakr Zolkadr; Mohammad Baqer Zolqadir; Mohammad Baqer Zolqader.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

42. Azim Aghajani. Funktion: Mitglied der Quds-Truppe im Korps der Islamischen Revolutionsgarden; ist dem Kommandeur der Quds-Truppe, Generalmajor Qasem Soleimani, unterstellt, der durch den VN-Sicherheitsrat in der Resolution 1747 (2007) benannt wurde. Alias: Azim Adhajani; Azim Agha-Jani. Staatsangehörigkeit: iranisch (Islamische Republik). Reisepass-Nr.: a) 6620505, ausgestellt in Iran (Islamische Republik) b) 9003213, ausgestellt in Iran (Islamische Republik). Weitere Informationen: hat einen Verstoß gegen Ziffer 5 der Resolution 1747 (2007) erleichtert, die die Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial aus Iran untersagt.

Datum der Benennung durch die VN: 18.4. 2012

43. Ali Akbar Tabatabaei. Funktion: Mitglied der Quds-Truppe im Korps der Islamischen Revolutionsgarden; ist dem Kommandeur der Quds-Truppe, Generalmajor Qasem Soleimani, unterstellt, der durch den VN-Sicherheitsrat in der Resolution 1747 (2007) benannt wurde. Geburtsdatum: 1967. Alias: a) Sayed Akbar Tahmaesebi; Syed Akber Tahmaesebi b) Ali Akber Tabatabaei; Ali Akber Tahmaesebi; Ali Akbar Tahmaesebi. Staatsangehörigkeit: iranisch (Islamische Republik). Reisepass-Nr.: a) 9003213 ausgestellt in Iran/unbekannt b) 6620505 ausgestellt in Iran/unbekannt. Weitere Informationen: hat einen Verstoß gegen Ziffer 5 der Resolution 1747 (2007) erleichtert, die die Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial aus Iran untersagt.

Datum der Benennung durch die VN: 18.4.2012.

▼B

Einrichtungen

▼M48 —————

▼M51

1. Abzar Boresh Kaveh Co. (alias BK Co.). Weitere Informationen: an der Herstellung von Zentrifugenkomponenten beteiligt.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

2. Amin Industrial Complex. Amin Industrial Complex suchte Temperaturregler, die in der Kernforschung und in Betriebs-/Produktionsanlagen verwendet werden könnten. Amin Industrial Complex steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO), die in der Resolution 1737 (2006) benannt wurde.

Adresse: P.O. Box 91735-549, Mashad, Iran; Amin Industrial Estate, Khalage Rd., Seyedi District, Mashad, Iran; Kaveh Complex, Khalaj Rd., Seyedi St., Mashad, Iran

Alias: Amin Industrial Compound and Amin Industrial Company.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

3. Ammunition and Metallurgy Industries Group (AMIG) Alias Ammunition Industries Group. Weitere Informationen: a) AMIG kontrolliert die Einrichtung 7th of Tir, die aufgrund ihrer Rolle im Zentrifugenprogramm Irans in der Resolution 1737 (2006) aufgeführt wurde. AMIG steht wiederum im Eigentum und unter der Kontrolle der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO), die in Resolution 1737 (2006) aufgeführt wurde.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

4. Armament Industries Group. Armament Industries Group (AIG) produziert und wartet eine Reihe von Kleinwaffen und leichten Waffen, einschließlich groß- und mittelkalibriger Rohrwaffen und dazugehöriger Technologie. AIG führt einen Großteil seiner Beschaffungstätigkeit über den Hadid Industries Complex durch.

Adresse: Sepah Islam Road, Karaj Special Road Km 10, Iran; Pasdaran Ave., P.O. Box 19585/777, Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 9.6.2010).

5. Atomic Energy Organisation of Iran (AEOI). Weitere Informationen: am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

6. Bank Sepah and Bank Sepah International. Weitere Informationen: Bank Sepah leistet Unterstützungsdienste für die Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) und deren untergeordnete Einrichtungen, einschließlich der Shahid-Hemmat-Industriegruppe (SHIG) und Shahid-Bagheri-Industriegruppe (SBIG).

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

7. Barzagani Tejarat Tavanmad Saccal companies. Weitere Informationen: a) Tochtergesellschaft der Saccal System companies, b) dieses Unternehmen hat versucht, relevante Güter für eine in der Resolution 1737 (2006) aufgeführte Einrichtung zu erwerben.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

8. Cruise Missile Industry Group. Alias: Naval Defense Missile Industry Group. Weitere Informationen: Produktion und Entwicklung von Marschflugkörpern. Verantwortlich für Marineflugkörper einschließlich Marschflugkörpern.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

9. Defence Industries Organisation (DIO) (Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO)). Weitere Informationen: Übergeordnete Einrichtung unter Aufsicht des Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte; einige der ihr unterstehenden Einrichtungen waren und sind als Hersteller von Bauteilen an dem Zentrifugenprogramm sowie an dem Flugkörperprogramm beteiligt.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

10. Defense Technology and Science Research Center. Das Forschungszentrum für Verteidigungstechnologie und -wissenschaft (Defense Technology and Science Research Center – DTSRC) steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des iranischen Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL), das die Forschung und Entwicklung, die Produktion, die Wartung, die Ausfuhren und das Beschaffungswesen Irans im Verteidigungssektor beaufsichtigt.

Adresse: Pasdaran Ave, PO Box 19585/777, Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 9.6.2010).

11. Doostan International Company. Doostan International Company (DICO) liefert Elemente für das Programm Irans für ballistische Flugkörper.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

12. Electro Sanam Company (alias (a) E. S. Co., (b) E. X. Co.). Weitere Informationen: am Programm für ballistische Flugkörper beteiligte Tarnfirma der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI).

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

13. Esfahan Nuclear Fuel Research and Production Centre (NFRPC) and Esfahan Nuclear Technology Centre (ENTC). Weitere Informationen: Sie sind Teile des zur Atomenergie-Organisation Irans gehörenden Unternehmens für die Erzeugung und Beschaffung von Kernbrennstoff.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

14. Ettehad Technical Group. Weitere Informationen: am Programm für ballistische Flugkörper beteiligte Tarnfirma der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

15. Fajr Industrial Group. Weitere Informationen: a) ehemals Instrumentation Factory Plant, b) der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) unterstehende Einrichtung, c) an Irans Programm für ballistische Flugkörper beteiligt.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

16. Farasakht Industries. Farasakht Industries steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der Iran Aircraft Manufacturing Company, die ihrerseits im Eigentum oder unter der Kontrolle des MODAFL steht.

Adresse: P.O. Box 83145-311, Kilometer 28, Esfahan-Tehran Freeway, Shahin Shahr, Esfahan, Iran.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

17. Farayand Technique. Weitere Informationen: a) am Nuklearprogramm (Zentrifugenprogramm) Irans beteiligt, b) in IAEO-Berichten genannt.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

18. First East Export Bank, P.L.C. First East Export Bank, PLC, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der Bank Mellat. In den vergangenen sieben Jahren hat die Bank Mellat Transaktionen im Wert von Hunderten Millionen Dollar für iranische Einrichtungen im Nuklear-, Flugkörper- und Verteidigungsbereich ermöglicht.

Adresse: Unit Level 10 (B1), Main Office Tower, Financial Park Labuan, Jalan Merdeka, 87000 WP Labuan, Malaysia; Firmenregistrierungsnummer LL06889 (Malaysia).

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

19. Industrial Factories of Precision (IFP) Machinery (alias Instrumentation Factories Plant). Weitere Informationen: von der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien für einige Erwerbsversuche eingesetzt.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

20. Jabber Ibn Hayan. Weitere Informationen: an Brennstoffkreislaufaktivitäten beteiligtes Labor der Atomenergie-Organisation Irans.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008 (EU: 24.4.2007).

21. Joza Industrial Co. Weitere Informationen: am Programm für ballistische Flugkörper beteiligte Tarnfirma der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

22. Kala-Electric. Alias Kalaye Electric. Weitere Informationen: Beschaffer für die Versuchsanlage für Brennstoffanreicherung in Natanz.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

23. Karaj Nuclear Research Centre. Weitere Informationen: Teil des Forschungszweigs der Atomenergie-Organisation Irans.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

24. Kaveh Cutting Tools Company. Kaveh Cutting Tools Company steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO).

Adresse: 3rd Km of Khalaj Road, Seyyedi Street, Mashad 91638, Iran; Km 4 of Khalaj Road, End of Seyedi Street, Mashad, Iran; P.O. Box 91735-549, Mashad, Iran; Khalaj Rd., End of Seyyedi Alley, Mashad, Iran; Moqan St., Pasdaran St., Pasdaran Cross Rd., Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

25. Kavoshyar Company. Weitere Informationen: Tochterfirma der Atomenergie-Organisation Irans.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

26. Khorasan Metallurgy Industries. Weitere Informationen: a) Tochtergesellschaft der Ammunition Industries Group (AMIG), die von der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO) abhängig ist, b) an der Herstellung von Zentrifugenkomponenten beteiligt.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

27. M. Babaie Industries: M. Babaie Industries untersteht der Shahid Ahmad Kazemi Industries Group (Formal Air Defense Missile Industries Group) der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien Irans. Die Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien kontrolliert die Flugkörperunternehmen Shahid Hemmat Industrial Group (SHIG) und Shahid Bakeri Industrial Group (SBIG), die beide in der Resolution 1737 (2006) benannt wurden.

Adresse: P.O. Box 16535-76, Tehran, 16548, Iran.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

28. Malek Ashtar University. Sie untersteht dem Forschungszentrum für Verteidigungstechnologie und -wissenschaft im MODAFL. Dazu gehören Forschungsgruppen, die früher dem Forschungszentrum für Physik unterstanden. Den Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation wurde es nicht gestattet, Gespräche mit den Mitarbeitern zu führen oder Dokumente unter der Kontrolle dieser Organisation einzusehen, um die noch offene Frage der möglichen militärischen Dimension des Nuklearprogramms Irans zu lösen.

Adresse: Corner of Imam Ali Highway and Babaei Highway, Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die EU: 24.6.2008 (VN: 9.6.2010).

29. Mesbah Energy Company. Weitere Informationen: a) Beschaffer für den Forschungsreaktor A40 in Arak, b) am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

30. Ministry of Defense Logistics Export. Ministry of Defense Logistics Export (MODLEX) verkauft in Iran hergestellte Rüstungsgüter an Kunden in aller Welt, unter Verstoß gegen Resolution 1747 (2007), die Iran den Verkauf von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial verbietet.

Adresse: PO Box 16315-189, Tehran, Iran; located on the west side of Dabestan Street, Abbas Abad District, Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die EU: 24.6.2008 (VN: 9.6.2010).

31. Mizan Machinery Manufacturing. Mizan Machinery Manufacturing (3M) steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der SHIG.

Adresse: P.O. Box 16595-365, Tehran, Iran

Alias: 3MG

Datum der Benennung durch die EU: 24.6.2008 (VN: 9.6.2010).

32. Modern Industries Technique Company. Modern Industries Technique Company (MITEC) ist für die Planung und den Bau des Schwerwasserreaktors IR-40 in Arak zuständig. MITEC war führend an den Beschaffungen für den Bau des Schwerwasserreaktors IR-40 beteiligt.

Adresse: Arak, Iran

Alias: Rahkar Company, Rahkar Industries, Rahkar Sanaye Company, Rahkar Sanaye Novin

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

33. Nuclear Research Center for Agriculture and Medicine (Kernforschungszentrum für Landwirtschaft und Medizin). Das Kernforschungszentrum für Landwirtschaft und Medizin ist eine große Forschungskomponente der Atomenergie-Organisation Irans, die in der Resolution 1737 (2006) benannt wurde. Es ist das Zentrum der Atomenergie-Organisation Irans für die Entwicklung von Kernbrennstoff und ist an mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten beteiligt.

Adresse: P.O. Box 31585-4395, Karaj, Iran

Alias: Center for Agricultural Research and Nuclear Medicine; Karaji Agricultural and Medical Research Center

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

34. Niru Battery Manufacturing Company. Weitere Informationen: a) Tochtergesellschaft der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO), b) ihre Rolle besteht in der Fertigung von Aggregaten für das iranische Militär, darunter für Flugkörpersysteme.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

35. Novin Energy Company (alias Pars Novin). Weitere Informationen: operiert im Rahmen der Atomenergie-Organisation Irans.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

36. Parchin Chemical Industries. Weitere Informationen: ein Zweig der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO), der Munition und Sprengstoffe sowie Festtreibstoffe für Raketen und Flugkörper herstellt.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

37. Pars Aviation Services Company. Weitere Informationen: wartet unterschiedliche Luftfahrzeuge, darunter MI-171, die von der Luftwaffe des Korps der Iranischen Revolutionsgarden eingesetzt werden.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

38. Pars Trash Company. Weitere Informationen: a) am Nuklearprogramm (Zentrifugenprogramm) Irans beteiligt, b) in IAEO-Berichten genannt.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

39. Pejman Industrial Services Corporation. Pejman Industrial Services Corporation steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der SBIG.

Adresse: P.O. Box 16785-195, Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

40. Pishgam (Pioneer) Energy Industries. Weitere Informationen: war am Bau der Uranumwandlungsanlage Isfahan beteiligt.

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

41. Qods Aeronautics Industries. Weitere Informationen: Erzeugt unbemannte Luftfahrzeuge, Fallschirme, Gleitschirme, Paramotoren usw. Das Korps der Iranischen Revolutionsgarden rühmt sich, diese Produkte im Rahmen seiner Doktrin der asymmetrischen Kriegführung zu verwenden.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

42. Sabalan Company. Sabalan ist ein Deckname für die SHIG.

Adresse: Damavand Tehran Highway, Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

43. Sanam Industrial Group. Weitere Informationen: untersteht der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) und hat in deren Namen Ausrüstungen für das Flugkörperprogramm gekauft.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

44. Safety Equipment Procurement (SEP). Weitere Informationen: am Programm für ballistische Flugkörper beteiligte Tarnfirma der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI).

Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008.

45. 7th of Tir. Weitere Informationen: Der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO) unterstehende Einrichtung, die weithin als unmittelbar am Nuklearprogramm Irans beteiligt angesehen wird.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

46. Sahand Aluminum Parts Industrial Company (SAPICO). SAPICO ist ein Deckname für die SHIG.

Adresse: Damavand Tehran Highway, Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

47. Shahid Bagheri Industrial Group (SBIG). Weitere Informationen: der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) unterstehende Einrichtung.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

48. Shahid Hemmat Industrial Group (SHIG). Weitere Informationen: der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) unterstehende Einrichtung.

Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.

49. Shahid Karrazi Industries. Shahid Karrazi Industries steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der SBIG.

Adresse: Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

50. Shahid Satarri Industries. Shahid Sattari Industries steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der SBIG.

Adresse: Southeast Tehran, Iran

Alias: Shahid Sattari Group Equipment Industries.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

51. Shahid Sayyade Shirazi Industries. Shahid Sayyade Shirazi Industries (SSSI) steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO).

Adresse: Next To Nirou Battery Mfg. Co, Shahid Babaii Expressway, Nobonyad Square, Tehran, Iran; Pasdaran St., P.O. Box 16765, Tehran 1835, Iran; Babaei Highway – Next to Niru M.F.G, Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

52. Sho'a' Aviation. Weitere Informationen: produziert Ultraleichtflugzeuge, welche das Korps der Iranischen Revolutionsgarden behauptet, im Rahmen seiner Doktrin der asymmetrischen Kriegsführung zu verwenden.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

53. Special Industries Group. Special Industries Group (SIG) untersteht der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO).

Adresse: Pasdaran Avenue, PO Box 19585/777, Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die EU: 24.7.2007 (VN: 9.6.2010).

54. TAMAS Company. Weitere Informationen: a) an mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten beteiligt, b) TAMAS ist ein Dachunternehmen mit vier Tochterfirmen, von denen eine Firma Urangewinnung für Urankonzentration betreibt und eine weitere für Uranaufbereitung, -anreicherung und -abfälle zuständig ist.

Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008).

55. Tiz Pars. Tiz Pars ist ein Deckname für die SHIG. Zwischen April und Juli 2007 versuchte Tiz Pars, für die SHIG eine Fünf-Achs-Laserschweiß- und -schneidmaschine zu beschaffen, womit ein wesentlicher Beitrag zum Flugkörperprogramm Irans geleistet werden könnte.

Adresse: Damavand Tehran Highway, Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

56. Ya Mahdi Industries Group. Weitere Informationen: untersteht der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) und ist an internationalen Käufen von Ausrüstungen für Flugkörper beteiligt.

Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.

57. Yazd Metallurgy Industries. Yazd Metallurgy Industries (YMI) untersteht der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO).

Adresse: Pasdaran Avenue, Next To Telecommunication Industry, Tehran 16588, Iran; Postal Box 89195/878, Yazd, Iran; P.O. Box 89195-678, Yazd, Iran; Km 5 of Taft Road, Yazd, Iran.

Alias: Yazd Ammunition Manufacturing and Metallurgy Industries, Directorate of Yazd Ammunition and Metallurgy Industries

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

58. Behineh Trading Co.

Weitere Informationen: Iranisches Unternehmen, das eine Schlüsselrolle bei der illegalen Weitergabe von Rüstungsgütern durch Iran nach Westafrika spielte und als Verlader der Rüstungsgüter im Auftrag der Quds-Truppe im Korps der Islamischen Revolutionsgarden handelte, deren Kommandeur Generalmajor Qasem Soleimani ist, der durch den VN-Sicherheitsrat in der Resolution 1747 (2007) benannt wurde.

Zusätzliche Angaben: Adresse: Tavakoli Building, Opposite of 15th Alley, Emam-Jomeh Street, Tehran, Iran. Tel.: +98 919 538 2305. Website: http://www.behinehco.ir

Datum der Benennung durch die VN: 18.4.2012

59. Yas Air. Yas Air ist der neue Name für Pars Air, eine Gesellschaft, die im Eigentum der Pars Aviation Services Company stand, die ihrerseits vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 1747 (2007) benannt wurde. Yas Air hat die Pars Aviation Services Company, eine von den Vereinten Nationen benannte Einrichtung, dabei unterstützt, gegen Ziffer 5 der Resolution 1747 (2007) zu verstoßen.

Adresse: Mehrabad International Airport, Next to Terminal No. 6, Tehran, Iran.

Datum der Benennung durch die VN: 10.12.2012.

60. SAD Import Export Company. SAD Import Export Company hat die Parchin Chemical Industries und die 7th of Tir Industries, eine von den Vereinten Nationen benannte Einrichtung, dabei unterstützt, gegen Ziffer 5 der Resolution 1747 (2007) zu verstoßen.

Adresse: Haftom Tir Square, South Mofte Avenue, Tour Line No 3/1, Tehran, Iran. (2) P.O. Box 1584864813.

Datum der Benennung durch die VN: 10.12.2012.

▼B

B.    Einrichtungen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle des Korps der Islamischen Revolutionsgarden stehen oder in ihrem Namen handeln

▼M48 —————

▼M51

1. Fater (oder Faater) Institute: Tochtergesellschaft von Khatam al-Anbiya (KAA). Fater hat mit ausländischen Lieferanten, wahrscheinlich im Namen anderer KAA-Unternehmen, an Projekten des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in Iran gearbeitet.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

2. Gharagahe Sazandegi Ghaem: Gharagahe Sazandegi Ghaem steht im Eigentum oder unter der Kontrolle des KAA.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

3. Ghorb Karbala: Ghorb Karbala steht im Eigentum oder unter der Kontrolle des KAA.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

4. Ghorb Nooh: Ghorb Nooh steht im Eigentum oder unter der Kontrolle des KAA.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

5. Hara Company: Hara Company steht im Eigentum oder unter der Kontrolle von Ghorb Nooh.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

6. Imensazan Consultant Engineers Institute: Imensazan Consultant Engineers Institute steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

7. Khatam al-Anbiya Construction Headquarters: Khatam al-Anbiya Construction Headquarters (KAA) ist ein Unternehmen im Eigentum des Korps der Iranischen Revolutionsgarde, das an großen zivilen und militärischen Bauprojekten und anderen technischen Aktivitäten beteiligt ist. Das Unternehmen wirkt in erheblichem Umfang an Projekten der Organisation für passive Verteidigung mit. Tochtergesellschaften von KAA waren insbesondere am Bau der Urananreicherungsanlage in Qom (Ghom)/Fordow (Fordo) stark beteiligt.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

8. Makin: Makin steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA und ist eine Tochtergesellschaft des KAA.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

9. Omran Sahel: Omran Sahel steht im Eigentum oder unter der Kontrolle von Ghorb Nooh.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

10. Oriental Oil Kish: Oriental Oil Kish steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

11. Rah Sahel: Rah Sahel steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

12. Rahab Engineering Institute: Rahab steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA und ist eine Tochtergesellschaft des KAA.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

13. Sahel Consultant Engineers: Sahel Consultant Engineers steht im Eigentum oder unter der Kontrolle von Ghorb Nooh.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

14. Sepanir: Sepanir steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

15. Sepasad Engineering Company: Sepasad Engineering Company steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA.

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

▼B

C.    Einrichtungen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) stehen oder in ihrem Namen handeln

▼M48 —————

▼M51

1. Irano Hind Shipping Company: Adresse: 18 Mehrshad Street, Sadaghat Street, Opposite of Park Mellat, Vali-e-Asr Ave., Tehran, Iran; 265, Next to Mehrshad, Sedaghat St., Opposite of Mellat Park, Vali Asr Ave., Tehran 1A001, Iran

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

2. IRISL Benelux NV: Adresse: Noorderlaan 139, B-2030, Antwerp, Belgium; V.A.T. Number BE480224531 (Belgium)

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

3. South Shipping Line Iran (SSL): Adresse: Apt. No. 7, 3rd Floor, No. 2, 4th Alley, Gandi Ave., Tehran, Iran; Qaem Magham Farahani St., Tehran, Iran

Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010.

▼M1




ANHANG II

Liste der Personen nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b und der Personen und Einrichtungen nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b

I.    ►M9  Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen ◄



A.  Personen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

▼M53

1.

Reza AGHAZADEH

Geburtsdatum: 14.3.1949

Geburtsort: Khoy, Islamische Republik Iran

Geschlecht: männlich

Reza Aghazadeh ist iranischer Staatsangehöriger und Mitglied des Schlichtungsrates (Expediency Discernment Council). Von 1997 bis 2009 war er Leiter der Atomenergieorganisation (Atomic Energy Organization — AEOI). Aufgrund seiner Positionen stand er bei der Entwicklung des iranischen Nuklearprogramms an vorderster Front. Er wird nach wie vor von seinen AEOI-Kollegen zu Nuklearfragen konsultiert. Reza Aghazadeh ist daher verantwortlich für die direkte Teilnahme am iranischen Nuklearprogramm und an der nuklearen Eskalation verantwortlich.

29.9.2025

(23.4.2007, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M8 —————

▼M55 —————

▼M1

4.

Ingenieur Mojtaba HAERI

 

Stellvertretender Minister für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte, zuständig für Industrie. Aufsichtsfunktion für die Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (AIO) und die Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO).

23.6.2008

▼M23 —————

▼M55 —————

▼M55

7.

Ali Reza KHANCHI

Anschrift des Kernforschungszentrums (NRC): AEOI-NRC P.O. Box: 11365-8486 Teheran/Iran;

Fax (+9821) 8021412

Geschlecht: männlich

Ali Reza Khanchi ist ein Nuklearwissenschaftler, der mit dem Iranian Nuclear Science and Technology Research Institute (NSTRI) verbunden ist.

Das NSTRI ist eine in der EU-Liste geführte Forschungseinrichtung, die offiziell mit der Atomenergie-Organisation Irans (AEOI) verbunden ist.

Daher ist Ali Reza Khanchi an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt und unterstützt diese.

29.9.2025

(23.4.2007, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M50

8.

Ebrahim MAHMUDZADEH

Geburtsdatum: 2.4.1955

Funktion: Professor an der Malek Ashtar University Verwaltungsratsvorsitzender der Iran Telecommunication Company

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Ebrahim Mahmudzadeh ist ein Professor an der in der EU-Liste geführten Malek Ashtar University, die dem in der EU-Liste geführten Defense Technology and Science Research Centre (DTSRC) untersteht und das iranische Ministerium für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics) mit Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung unterstützt.

Mitglieder des Lehrkörpers der Malek Ashtar University beteiligen sich an der Forschung im Bereich Raketen und Kernkraft und unterstützen so die Regierung Irans bei Forschung und Entwicklung.

Ebrahim Mahmudzadeh ist zudem Vorstandsvorsitzender der Iran Telecommunication Company, die teilweise von dem in der EU-Liste geführten Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC, Islamic Revolutionary Guard Corps) kontrolliert wird.

Daher leistet Ebrahim Mahmudzadeh Unterstützung für die Regierung Irans.

23.6.2008

▼M1

9.

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██████ () ██████ () █ ()

██████ ()

██████ ()

10.

Beik MOHAMMADLU, Brigadegeneral

 

Stellvertretender Minister für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte, zuständig für Versorgung und Logistik (siehe Teil B Nummer 29).

23.6.2008

▼M9 —————

▼M49

12.

Mohammad Reza MOVASAGHNIA

 

Seit August 2023 stellvertretender Minister für Industrie und Präsident von IMIDRO, der iranischen Organisation für die Entwicklung und Modernisierung der Minen und Mineralindustrien. Ehemaliger Leiter der von der EU benannten Naval Defense Missile Industry Group, auch bekannt als Samen Al A’Emmeh Industries Group (SAIG) und Cruise Missile Industry Group.

26.7.2010

▼M49 —————

▼M53

15.

Ali Akbar SALEHI

 

Ehemaliger Minister für auswärtige Angelegenheiten. Ehemaliger Leiter der Atomenergieorganisation Irans (AEOI). Er ist nach wie vor an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik tätig und hat bei öffentlichen Auftritten in jüngster Zeit die iranische Nuklearindustrie verteidigt und gefördert. Er unterstützt daher die Regierung Irans und die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans.

29.9.2025

(17.11.2009, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M43

16.

Konteradmiral Mohammad SHAFI’I RUDSARI (Aliasnamen: ROODSARI, Mohammad, Hossein, Shafiei; ROODSARI, Mohammad, Shafi’I; ROODSARI, Mohammad, Shafiei; RUDSARI, Mohammad, Hossein, Shafiei; RUDSARI, Mohammad, Shafi’I; RUDSARI, Mohammad, Shafiei)

 

Ehemaliger stellvertretender Minister für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte, zuständig für Koordinierung (siehe Teil B Nummer 29).

23.6.2008

17.

Abdollah SOLAT SANA (Aliasnamen: Solatsana Solat Sanna; Sowlat Senna; Sovlat Thana)

 

Geschäftsführender Direktor der Anlage für Uranumwandlung in Isfahan. In dieser Anlage wird das Prozessmedium (UF6) für die Anreicherungsanlagen in Natanz hergestellt. Am 27. August 2006 erhielt Solat Sana eine besondere Auszeichnung von Präsident Ahmadinejad für seinen Einsatz.

23.4.2007

▼M53 —————

▼M53

19.

Ingenieur Naser RASTKHAH

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Ehemaliger stellvertretender Leiter der AEOI. Die AEOI überwacht das Nuklearprogramm Irans und ist in der Resolution 1737 (2006) des VN-Sicherheitsrats benannt. Rastkhah ist derzeit Mitglied des Vorstands der Iranian Radiation Protection Society, einer staatlichen Einrichtung, die mit der AEOI verbunden ist und das Nuklearprogramm Irans überwacht. Rastkhah ist daher am Nuklearprogramm Irans beteiligt und leistet dafür Unterstützung.

29.9.2025

(23.5.2011, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M55 —————

▼M53 —————

▼M8 —————

▼M43

23.

Davoud BABAEI

 

Derzeitiger Sicherheitschef des dem Verteidigungsministerium unterstehenden Logistik-Forschungsinstituts der Streitkräfte Organisation of Defensive Innovation and Research (SPND), das unter der Leitung des von den VN benannten Mohsen Fakhrizadeh-Mahabadi stand. Die IAEO bringt das SPND mit einer eventuellen militärischen Dimension des iranischen Nuklearprogramms, bei dem Iran nicht zu einer Zusammenarbeit bereit ist, in Verbindung. In seiner Eigenschaft als Sicherheitschef ist Babaei für die Verhinderung der Offenlegung von Informationen auch gegenüber der IAEO verantwortlich.

1.12.2011

▼M9 —————

▼M43 —————

▼M9 —————

▼M50

27.

Kamran DANESHJOO (alias DANESHJOU)

Funktion: Professor an der Iran University of Science and Technology (iranische Universität für Wissenschaft und Technologie)

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Professor an der Iran University of Science and Technology. Ehemaliger Minister für Wissenschaft, Forschung und Technologie. Als Projektmanager von Abschnitt 111 des AMAD-Projekts hat er Unterstützung für proliferationsrelevante nukleare Tätigkeiten Irans geleistet.

1.12.2011

▼M8 —————

▼M50

29.

Milad JAFARI (Milad JAFERI)

Geburtsdatum: 20.9.1974

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Verbundene Einrichtungen: Shahid Hemmat Industries Group (SHIG); MACPAR Makina San Ve Tic; Multimat lc ve Dis Ticaret Pazarlama Limited Sirketi; STEP Standart Teknik Parca San ve TIC A.S.

Iranischer Staatsangehöriger, der für Scheinfirmen der von der EU benannten Shahid Hemmat Industries Group (SHIG) Güter, hauptsächlich Metalle, beschafft.

1.12.2011

▼M9 —————

▼M49

31.

Ali KARIMIAN

 

Iranischer Staatsangehöriger, der für SHIG und SBIG, beide von den VN benannt, Güter, hauptsächlich Carbonfaser, beschafft.

1.12.2011

▼M50

32.

Majid KHANSARI

Geburtsdatum: 1972

Geburtsort: Khomeini Shahr, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Majid Khansari spielt eine einflussreiche Rolle im iranischen Nuklearprogramm. Er ist ehemaliger Geschäftsführer der Nuklearanlage Natanz sowie des in der EU-Liste geführten Zentrifugenherstellers Kalaye Electric Company (KEC).

Als Experte auf dem Gebiet des Nuklearmanagements teilt er weiterhin seine Meinung zum iranischen Nuklearprogramm mit und beeinflusst er weiterhin die nationale Debatte um dieses Programm.

Majid Khansari ist daher an den nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen Irans beteiligt.

1.12.2011

▼M9 —————

▼M8 —————

▼M3

35.

Mohammad MOHAMMADI

 

Geschäftsführer von MATSA

1.12.2011

▼M9 —————

▼M3

37.

Mohammad Sadegh NASERI

 

Leiter des physikalischen Forschungsinstituts (Physics Research Institute) (früher als Institut für angewandte Physik (Institute of Applied Physics) bekannt)

1.12.2011

▼M53

38.

Mohammad Reza REZVANIANZADEH

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Mohammad Reza Rezvanianzadeh ist mit der Atomenergie-Organisation Irans und der staatlichen Einrichtung Geology and Mineral Exploration Organization of Iran verbunden. Daher ist er mit Einrichtungen verbunden, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellen.

29.9.2025

(1.12.2011, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M7 —————

▼M50

40.

Hamid SOLTANI

Funktion: Geschäftsführer der Management Company for Nuclear Power Plant Construction (MASNA)

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Hamid Soltani ist Geschäftsführer der Management Company for Nuclear Power Plant Construction (MASNA).

In dieser Funktion war er an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans bzw. der Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen in Iran beteiligt.

1.12.2011

▼M9 —————

▼M50

42.

Javad AL YASIN

Funktion: Leiter der Forschungsstelle für Explosion und Einschlag

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Leiter der Forschungsstelle für Explosion und Einschlag, auch als METFAZ bekannt.

1.12.2011

▼M8 —————

▼M53 —————

▼M51 —————

▼M57

57.

Ali ANSARI

alias Ali Akbar ANSARI

Funktion: Geschäftsmann

Geburtsdatum: 26.12.1968

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Ali Ansari ist ein iranischer Geschäftsmann und ehemaliger Eigentümer der Bank Ayandeh und der Iran Mall.

Über ein Netzwerk von Unternehmen nutzt Ali Ansari ausländische Bankkanäle, um Gelder ins Ausland zu transferieren. Diese Gelder stammen zum Teil aus iranischen Ölverkäufen. Der iranische Ölsektor stellt eine wichtige Finanzierungsquelle für das iranische Militär und das Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) dar.

Darüber hinaus erwirbt Ali Ansari über ein Netzwerk von Unternehmen erhebliche Vermögenswerte, einschließlich Immobilien in der EU und im Vereinigten Königreich, im Namen von Personen, die mit der iranischen Führung verbunden sind, darunter auch der Oberste Führer Mojtaba Khamenei.

Daher unterstützt Ali Ansari die iranische Regierung.

30.7.2026

▼M1



B.  Einrichtungen

▼M35 —————

▼M1

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

▼M50

1.

Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (AIO, Aerospace Industries Organisation)

Anschrift 1: AIO, 28 Shian 5, Lavizan, Tehran, Iran

Anschrift 2: Langare Street, Nobonyad Square,Tehran, Iran

Verbundene Einrichtungen: Ministerium für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics)

Die Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (AIO) ist eine Tochtergesellschaft des in der EU-Liste geführten iranischen Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics) und für die Überwachung des iranischen Programms für ballistische Raketen zuständig.

Sie beaufsichtigt mehrere Tochtergesellschaften, die mit der Herstellung oder Beschaffung verschiedener Komponenten für das Programm für ballistische Raketen beauftragt sind.

Die Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien leistet daher Unterstützung für die Regierung Irans.

23.4.2007

▼M43

2.

Armed Forces Geographical Organisation

 

Eine Tochtergesellschaft des Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL), die Erkenntnissen zufolge weltraumgestützte geografische Daten für das Programm für ballistische Flugkörper liefert.

23.6.2008

▼M53

3.

Azarab Industries

Anschrift: Hauptverwaltung: No.15, MollaSadra Ave., Vanak sq., Tehran (Postal Code: 1991913981), Iran; Factory: Sanaat Sq., Arak-Iran, Postal Code: 3818997873

Azarab Industries ist im Bereich der Stromerzeugung durch Kernenergie tätig und unterhält enge Verbindungen zur Atomenergieorganisation Irans (AEOI). Darüber hinaus ist Azarab Industries mit Khatam-al Anbiya verbunden, einem Maschinenbauunternehmen unter der Kontrolle des IRGC.

Daher ist Azarab Industries an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt und stellt Unterstützung dafür bereit.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

4.

Bank Mellat

Anschrift: Head Office Building, 327 Takeghani (Taleghani) Avenue, Tehran 15817, Iran; P.O. Box 11365-5964, Tehran 15817, Iran

Die Bank Mellat stellt finanzielle Unterstützung für die iranischen Regierung bereit, insbesondere durch Darlehen zur Unterstützung unrentabler Regierungsunternehmen. Die iranische Regierung ist auch der größte Anteilseigner der Bank Mellat. Die Bank Mellat stellt daher Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M1

 

a)  Mellat Bank SB CJSC

P.O. Box 24, Eriwan 0010, Republik Armenien

zu 100 % im Eigentum der Bank Mellat

26.7.2010

▼M53

5.

Bank Melli,

Bank Melli Iran (einschließlich aller Niederlassungen) und Tochterunternehmen:

Ferdowsi Avenue, PO Box 11365-171, Tehran, Iran

Registrierungsnummer: 60FC005874HRB10813

Die Bank Melli ist die größte Bank Irans und steht im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans und erbringt Dienstleistungen für das Ministerium für Verteidigung (MODAFL). Daher steht die Bank Melli unter der Kontrolle der Regierung Irans und stellt Unterstützung für sie bereit.

29.9.2025

(23.6.2008, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

5. a)

Arian Bank

(alias Aryan Bank)

Anschrift: House 2, Street Number 13, Wazir Akbar Khan, Kabul, Afghanistan

Die Arian Bank ist ein afghanisches Gemeinschaftsunternehmen der Bank Melli und der Bank Saderat. Die Bank Melli ist die größte Bank Irans, steht im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans und erbringt Dienstleistungen für das Ministerium für Verteidigung (MODAFL).

Die Bank Saderat ist eine der größten Banken Irans; die Regierung Irans ist einer ihrer größten Anteilseigner. Sie stellt Einrichtungen, die dem IRGC nahestehen, und Stellvertretern der Regierung Irans finanzielle Unterstützung bereit.

Daher ist die Arian Bank eine Einrichtung, die im Eigentum und unter der Kontrolle von Einrichtungen steht, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellen.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M55 —————

▼M53

5. d)

Bank Kargoshaie

(alias Kargoshaee, alias Kargosai Bank, alias Kargosa’i Bank)

Anschrift: 587 Mohammadiye Square, Mowlavi St., Tehran 11986, Iran

Die Bank Kargoshaiae ist eine Tochtergesellschaft der Bank Melli. Die Bank Kargoshaie erbringt Finanzdienstleistungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Die Bank Melli wiederum ist die größte Bank Irans, die im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans steht und Dienstleistungen für das Ministerium für Verteidigung (MODAFL) erbringt. Daher steht die Bank Kargoshaie im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

5. e)

Bank Melli Iran Investment Company (BMIIC)

Anschrift: No.2, Nader Alley, Vali-Asr Str., Tehran, Iran, P.O. Box 3898-15875

Anschrift: Bldg 2, Nader Alley after Beheshi Forked Road, P.O. Box 15875-3898, Tehran, Iran 15116

Anschrift: Rafiee Alley, Nader Alley, 2 After Serahi Shahid Beheshti, Vali E Asr Avenue, Teheran, Iran

Registrierungsnummer: 89584

Die Bank Melli Iran Investment Company ist eine iranische Investitionsbank. Die Bank Melli Iran Investment Company steht im Eigentum und unter der Kontrolle der Bank Melli, der größten Bank Irans, die im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans steht und Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Die Bank Melli Iran Investment Company steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

5. f)

Bank Melli Iran ZAO

(alias Mir Business Bank)

Anschrift: Number 9/1, Ulitsa Mashkova, Moscow, 130064, Russia Address: Mashkova st. 9/1 Moscow 105062 Russia

Fax: +7 (495) 9286286, (007495) 6286286

E-Mail: mbbmos@mbbru.com

Mellimos@BMIRU.com

Mellimos@Rex400.ru

Website der Einrichtung: www.mbbru.com www.bmiru.com

Die Bank Melli Iran ZAO ist eine iranische Bank mit Sitz in Russland. Die Bank Melli Iran ZAO steht im Eigentum und unter der Kontrolle der Bank Melli, der größten Bank Irans, die sich im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans befindet und diese unterstützt. Daher steht die Bank Melli Iran ZAO im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die die Regierung Irans unterstützt.

29.9.2025

(23.6.2008, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

5. g)

Bank Melli Printing and Publishing Company

alias BMPPC

Anschrift: 18th Km Karaj Special Road, 1398185611 Tehran, Iran, P.O. Box 37515-183

Anschrift: Km 16 Karaj Special Road, Tehran, Iran

Anschrift: P.O. Box 37515-183, Tehran, Iran

Registrierungsnummer: 382231

Die Bank Melli Printing and Publishing Company ist ein iranisches Druck- und Verlagsunternehmen. Die Bank Melli Printing and Publishing Company steht im Eigentum und unter der Kontrolle der Bank Melli, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Die Bank Melli Printing and Publishing Company steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

5. h)

Cement Investment and Development Company

alias CIDCO

alias: Cement Industry Investment and Development Company

alias CIDCO Cement Holding

Anschrift: No 20, West Nahid Blvd. Vali Asr Ave., Tehran, Iran, 1967757451

Anschrift: No. 241, Mirdamad Street, Tehran, Iran

Cement Investment and Development Company ist ein iranisches Unternehmen, das im Eigentum und unter der Kontrolle der Bank Melli Iran Investment Company (BMIIC) steht. BMIIC steht im Eigentum und unter der Kontrolle der Bank Melli, die wiederum im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans steht und die Regierung Irans unterstützt. Cement Investment and Development Company steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

5. i)

First Persian Equity Fund

Anschrift: Walker House, 87 Mary Street, George Town, Grand Cayman, KY1-9002, Cayman Islands

Anschrift: Clifton House, 7z5 Fort Street, P.O. Box 190, Grand Cayman, KY1-1104; Cayman Islands

Anschrift: Rafi Alley, Vali Asr Avenue, Nader Alley, Tehran, 15116, Iran, P.O.Box 15875-3898

Der First Persian Equity Fund ist ein 2007 von der Bank Melli ins Leben gerufener Investmentfonds. Die Bank Melli ist die größte Bank Irans, die im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans steht. Daher steht der First Persian Equity Fund im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

5. j)

Mazandaran Cement Company

Anschrift: 51 Africa Street, Shaheed Sattari Avenue, between Zafar & Mirdamad, 1968856911 Tehran, Iran

Registrierungsnummer: IR40014GN

Datum der Registrierung: 1975

Mazandaran Cement Company ist ein iranisches Unternehmen, das unter der Kontrolle der Bank Melli und der Regierung Irans steht. Sie dient als Instrument für die Interessen der Bank Melli in der Zementindustrie. Mazandaran Cement Company steht daher unter der Kontrolle der Regierung Irans und einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Zudem stellt sie Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M53 —————

▼M53

5. m)

Melli Bank plc

Anschrift: 98A Kensington High Street, W8 4SG London, United Kingdom

Registrierungsnummer: GB04152338

Die Melli Bank PLC ist ein hunderprozentiges Tochterunternehmen der Bank Melli Iran, die im Eigentum der Regierung Irans steht. Die Melli Bank PLC steht daher im Eigentum einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(23.6.2008, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M53 —————

▼M53

5. o)

Shemal Cement Company

alias Siman Shomal

alias Shomal Cement Company

Anschrift: No 269 Dr Beheshti Ave. P.O. Box 15875/4571 Tehran — 15146, Iran

Anschrift: Dr Beheshti Ave No. 289, Tehran, 151446, Iran

Anschrift: 289 Shahid Baheshti Ave., P.O. Box 15146, Teeran, Iran

Shemal Cement Company ist ein Zementunternehmen, das unter der Kontrolle der Bank Melli Iran steht, die im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans steht und Unterstützung für sie bereitstellt. Der Hauptanteilseigner der Shemal Cement Company ist die Cement Industries Investment and Development Company, die mehrheitlich im Besitz der National Development Group Investment steht, deren Hauptanteilseigner die Bank Melli Iran ist.

Shemal Cement Company steht daher unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M1

6.

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▼M53

7.

Bank Saderat

Anschrift: Bank Saderat Tower, 43 Somayeh Ave, Tehran, Iran

Die Bank Saderat ist eine der größten Banken Irans. Die Regierung Irans ist einer ihrer größten Anteilseigner.

Die Bank Saderat leistet finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen an Einrichtungen, die dem IRGC nahestehen. Sie ermöglicht auch die Weiterleitung von Finanzmitteln an Stellvertreter der Regierung Irans in der Region, die für destabilisierende Aktivitäten verantwortlich sind.

Daher stellt die Bank Saderat sowohl für die Regierung Irans als auch für die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans Unterstützung bereit.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

8.

Sina Bank

187 Mothari Avenue, Tehran, Iran

Registrierungsnummer: IRFEB54525

Die Sina Bank steht unter der Kontrolle der Islamic Revolution Mostazafan Foundation, einer großen iranischen halbstaatlichen Einrichtung, die dem Obersten Führer Khamenei untersteht und als beherrschender Aktionär an der die Sina Bank beteiligt ist. Sie stellt der Mostazafan Foundation und ihrer Gruppe von Tochtereinrichtungen und -unternehmen Finanzdienste bereit. Somit stellt die Sina Bank der Regierung Irans über die Mostazafan Foundation finanzielle Unterstützung bereit.

29.9.2025

(8.11.2014, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M49

9.

ESNICO (Equipment Supplier for Nuclear Industries Corporation)

No. 1, 37th Avenue, Asadabadi Street, Teheran, Iran

Liefert Industriegüter speziell für Tätigkeiten von AEOI, Novin Energy und der von der EU benannten Kalaye Electric Company im Rahmen des Nuklearprogramms. Direktor der ESNICO ist Haleh Bakhtiar.

26.7.2010

▼M40 —————

▼M1

11.

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▼M53

11. a)

EDBI Exchange Company

alias Export Development Exchange Broker Co.

Anschrift: No 20, 13th St., Vozara Ave., Tehran, Iran 1513753411, P.O. Box: 15875-6353

Anschrift: Tose’e Tower, Corner of 15th St., Ahmad Qasir Ave.; Argentine Square, Tehran, Iran

EDBI Exchange Company ist eine Tochtergesellschaft der Export Development Bank of Iran (EDBI).Sie stellt Devisendienstleistungen für ihre Kunden bereit. EDBI ist eine im staatlichen Besitz befindliche Bank, die finanzielle Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. EDBI Exchange Company steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

11. b)

EDBI Stock Brokerage Company

Anschrift: Tose’e Tower, Corner of 15th St., Ahmad Qasir Ave.; Argentine Square, Tehran, Iran

EDBI Stock Brokerage Company ist eine Tochtergesellschaft der Export Development Bank of Iran (EDBI). Sie stellt Börsenmaklerdienstleistungen für ihre Kunden bereit. EDBI ist eine im staatlichen Besitz befindliche Bank, die finanzielle Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. EDBI Stock Brokerage Company steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

11. c)

Banco Internacional De Desarrollo CA

Anschrift: Urb. El Rosal, Avenida Francesco de Miranda, Edificio Dozsa, Piso 8, Caracas C.P. 1060, Venezuela

Ort der Registrierung: Caracas, Venezuela

Datum der Registrierung: 2007 oder 2008

Registrierungsnummer: J294640109

Banco Internacional de Desarrollo (BID) ist eine venezolanische Einrichtung im Eigentum der Export Development Bank of Iran (EDBI), einer iranischen Einrichtung, deren Ziel es ist, die Regierung Irans zu unterstützen. BID steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M46

12.

Fajr Aviation Composite Industries

Mehrabad Airport, PO Box 13445-885, Teheran, Iran

Eine Tochtergesellschaft der Luftfahrtindustrie-Organisation Irans (IAIO) innerhalb des Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL), die beide von der EU benannt wurden; diese Tochtergesellschaft stellt in erster Linie Verbundwerkstoffe für die Luftfahrtindustrie her.

Fajr Aviation Composite Industries stellt auch Drohnen her, die vorgeblich zur regionalen Destabilisierung eingesetzt werden.

26.7.2010

▼M1

13.

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▼M19 —————

▼M53

14.

Future Bank BSC

Anschrift: Block 304. City Centre Building. Building 199, Government Avenue, Road 383, Manama, Bahrain. PO Box 785

Firmenregistrierungsdokument: 54514-1 (Bahrain), gültig bis 9.6.2009; Nummer de Handelslizenz: 13388 (Bahrain)

Future Bank BSC ist eine iranische Bank mit Sitz in Bahrain. Die Future Bank BSC wurde als Gemeinschaftsunternehmen zwischen der Bank Saderat und der Bank Melli, zwei der größten Banken Irans, die im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans stehen und Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellen, gegründet. Die Future Bank BSC steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle von Einrichtungen, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellen.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

15.

Industrial Development & Renovation Organization

alias IDRO

Anschrift: 78/1 Atefi Street and Africa Avenue, Tehran, Iran

Anschrift: P.O. Box 55958, Arbift Tower 1508, Dubai, United Arab Emirates

Anschrift: P.O. Box 16820, Jebel Ali, Dubai, United Arab Emirates

Anschrift: Vali e Asr Building, Vali Asr St, Jam e Jam Ave, Tehran, Iran

Anschrift: P.O.Box 19395-1855, Tehran, Iran

Anschrift: No.2 Vali-Asr Building, Vali-Asr Street, Jam-e-Jam Ave, Tehran, Iran

Datum der Registrierung: 1967

Die Industrial Development and Renovation Organization ist eine Regierungsorganisation, die für die Beschleunigung der iranischen Industrialisierung zuständig ist. Sie ist am Nuklear- und am Flugkörperprogramm beteiligt und stellt Unterstützung für den iranischen Industriesektor bereit. Daher steht die Industrial Development and Renovation Organization im Eigentum oder unter der Kontrolle der Regierung Irans und unterstützt sie.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt))

▼M1

16.

Iran Aircraft Industries (IACI)

 

Eine Tochtergesellschaft der Luftfahrtindustrie-Organisation Irans (IAIO) innerhalb des Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL) (siehe Nummer 29). Produziert, repariert und überholt Flugzeuge und Flugzeugtriebwerke und beschafft – in der Regel über ausländische Vermittler – Bauteile für den Luftfahrtsektor, die oft aus den Vereinigten Staaten stammen. Ferner wurde entdeckt, dass die IACI und ihre Tochterunternehmen ein weltweites Vermittlernetz nutzen, um luftfahrtbezogene Güter zu beschaffen.

26.7.2010

17.

Iran Aircraft Manufacturing Company (alias HESA, HESA Trade Center, HTC, IAMCO, IAMI, Iran Aircraft Manufacturing Company, Iran Aircraft Manufacturing Industries, Karkhanejate Sanaye Havapaymaie Iran, Hava Peyma Sazi-e Iran, Havapeyma Sazhran, Havapeyma Sazi Iran, Hevapeimasazi)

P.O. Box 83145-311, 28 km Isfahan – Teheran Freeway, Shahin Shahr, Isfahan, Iran;

P.O. Box 14155-5568, No. 27 Ahahamat Ave., Vallie Asr Square, Teheran 15946, Iran;

P.O. Box 81465-935, Isfahan, Iran;

Shahih Shar Industrial Zone, Isfahan, Iran; P.O. Box 8140, No. 107 Sepahbod Gharany Ave., Teheran, Iran

Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle des Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL) (siehe Nummer 29) oder handelt in dessen Auftrag.

26.7.2010

▼M49

18.

Iran Centrifuge Technology Company (auch bekannt als TSA; TESA; Farayand Technique; Technology of Centrifuge of Iran Company)

Anschrift 1: 156 Golestan Street, Saradr-e Jangal, Teheran

Anschrift 2: Khalij-e Fars Boulevard, Kilometre 10 of Atomic Energy Road, Rowshan Shahr, Third Moshtaq Street, Isfahan, Iran

Anschrift 3: Yousef Abad District, No. 1, 37th Street, Teheran, Iran

Iran Centrifuge Technology Company stellt Teile für Zentrifugen zur Urananreicherung her und unterstützt direkt die proliferationsrelevanten Tätigkeiten Iran.

26.7.2010

▼M40 —————

▼M49

20.

Iran Electronic Industries und die folgenden Tochterunternehmen:

P.O. Box 18575-365, Teheran, Iran

Zu hundert Prozent im Eigentum des Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL) (und somit Schwesterfirma von AIO, AvIO und DIO). Aufgabe des Unternehmens ist die Fertigung elektronischer Komponenten für iranische Waffensysteme. Es ist daher eine Einrichtung, die an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt ist.

23.6.2008

 

a)  Isfahan Optics

P.O. Box 81465-313 Kaveh Ave., Isfahan, Iran

P.O. Box 81465-117, Isfahan, Iran

Steht im Eigentum oder unter Kontrolle oder handelt im Auftrag von Iran Electronics Industries, einer Einrichtung, die an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt ist. Isfahan Optics ist ebenfalls an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt.

26.7.2010

▼M1

21.

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██████ ()

22.

Iranian Aviation Industries Organization (IAIO)

Ave. Sepahbod Gharani P.O. Box 15815/1775 Teheran, Iran

Ave. Sepahbod Gharani P.O. Box 15815/3446 Teheran, Iran

107 Sepahbod Gharani Avenue, Teheran, Iran

Eine Organisation des Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL) (siehe Nummer 29), die für die Planung und Verwaltung der militärischen Luftfahrtindustrie Irans verantwortlich ist.

26.7.2010

23.

Javedan Mehr Toos

 

Ingenieurbüro, das als Beschaffer für die in der Resolution 1737 (2006) bezeichnete Atomenergieorganisation Irans tätig ist.

26.7.2010

▼M53

24.

Kala Naft

Kala Naft Tehran Trading Building, Sepahbod Gharani Street, Karim Khan Zand Avenue, 15988 Tehran, Iran

Registrierungsnummer: IR0000047040

Kala Naft ist ein Fertigungs-, Unterstützungs- und Beschaffungsunternehmen und eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC). NIOC ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen der NIOC generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC.

Daher steht Kala Naft im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

25.

Machine Sazi Arak

P.O. Box: 148, KM 4, Tehran Alley, 3818997888 Arak, Iran

Registrierungsnummer: IR30177GN

Datum der Registrierung: 1967

Machine Sazi Arak ist ein iranisches Unternehmen zur Herstellung von Industriemaschinen und -ausrüstung. Es stellt Ausrüstung für proliferationsrelevante Tätigkeiten her und führt die Atomenergie-Organisation Irans (AEOI) sowie das Ministerium für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL) als Kunden auf. Es ist auch mit IDRO verbunden, das Produktionsunterstützung für das Nuklearprogramm leistet. Machine Sazi Arak war zudem am Bau des Schwerwasserreaktors in Arak beteiligt. Darüber hinaus unterstützt sie Öl- und Erdgasexplorationstätigkeiten unter der Aufsicht des Ministeriums für Erdöl sowie der NIOC und ihrer Tochtergesellschaften. Daher ist Machine Sazi Arak am Programm für nukleare Flugkörper beteiligt und stellt Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M50

26.

Marine Industries (alias Marine Industries Organization (MIO), Marine Industries Group (MIG))

Anschrift: Pasdaran Ave., PO Box 19585/ 777, Tehran, Iran

Ort der Registrierung: Teheran, Iran

Datum der Registrierung: 1996

Hauptgeschäftssitz: Iran

Verbundene Einrichtungen: Defense Industries Organization (DIO), Ministerium für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics)

Marine Industries ist eine Tochtergesellschaft der in der EU-Liste geführten Defense Industries Organization (DIO), die dem in der EU-Liste geführten Ministerium für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics) untersteht.

Marine Industries ist an der maritimen Dimension des iranischen Raketenprogramms beteiligt, unter anderem durch den Bau von Schiffen, die Raketen für offensive Zwecke tragen und abfeuern können.

Marine Industries ist daher eine Einrichtung, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt ist, und eine Einrichtung, die die Regierung Irans unterstützt.

23.4.2007

▼M53

27.

Power Plants’ Equipment Manufacturing Company

alias Saakhte Tajhizate Niroogahi

Anschrift: No. 10, Jahanara Alley, after Hemmat Bridge, Abbaspour St. (previously called Tavanir), Tehran, Post Code 1435733161, Iran

Power Plants’ Equipment Manufacturing Company (SATNA) untersteht der Atomenergie-Organisation (AEOI) und Novin Energy (beide in der Resolution 1737 des VN-Sicherheitsrates benannt). Sie ist an der Entwicklung von Kernreaktoren beteiligt.

Daher stellt die Power Plants’ Equipment Manufacturing Company Unterstützung für die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans bereit.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M43

28.

Mechanic Industries Group

(auch bekannt als: Mechanic Industries Organisation; Mechanical Industries Complex; Mechanical Industries Group; Sanaye Mechanic)

 

War an der Herstellung von Komponenten für das Programm für ballistische Flugkörper beteiligt.

23.6.2008

▼M49

29.

Ministerium für Verteidigung und Unterstützung für die Logistik der Streitkräfte (auch bekannt als Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte; auch bekannt als MODAFL; auch bekannt als MODSAF)

Anschrift Nr. 1: Ferdowsi Avenue, Sarhang Sakhaei Street, Teheran, Iran

Anschrift Nr. 2: PO Box 11365-8439, Iran

Anschrift Nr. 3: Sarhang Sakhaei Street, Ferdowsi Avenue, Teheran, Iran

Anschrift Nr. 4: PO Box 11365-8439, Iran

Anschrift Nr. 5: Pasdaran Ave., Teheran, Iran

Anschrift Nr. 6: PO Box 16315-189, Teheran, Iran

Anschrift Nr. 7: West side of Dabestan Street, Abbas Abad District, Teheran, Iran

Anschrift Nr. 8: PO Box 19315-189, Pasdaran Street, South Noubonyand Square, Teheran, Iran

Das Ministerium für Verteidigung und Unterstützung für die Logistik der Streitkräfte, zu dem auch das MODLEX-Export Center (auch als Ministry of Defense Logistics Export – MODLEX bezeichnet) gehört, ist für Irans Forschungs-, Entwicklungs-, Fertigungs- und Ausfuhrprogramme im Verteidigungsbereich, auch für die Unterstützung des Flugkörper- und des Nuklearprogramms, zuständig.

23.6.2008

▼M53

30.

Nuclear Power Production and Procurement Company (NPPD)

No. 8, Tandis St., Africa Ave., Tehran (headquarter), Iran

Nuclear Power Production & Development Company (NPPD) ist eine Tochtergesellschaft der AEOI und ist an der Entwicklung von Kernkraftwerken beteiligt. Die NPPD ist somit an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt.

29.9.2025

(23.4.2007, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M49

31.

Parchin Chemical Industries (PCI)

صنایع شیمیایی پارچین

(auch bekannt als Parchin Chemical Factories Chemical Industries Group;

PCF Chemical Industries Group;

Parchin Chemical Factories;

Parchin Chemical Industry Group;

PCI Group;

Parchin Chemical Ind (PCF);

Parchin Chemical Factories;

Para Chemical Industries;

PCF;

PCI;

Parchin-Militärbasis)

Anschrift Nr. 1: Khavaran Road Km 30-35, Parchin Special Road, Varamin, Parchin

Anschrift Nr. 2: Nobonyad Square, Teheran 15765-358

Anschrift Nr. 3: Parchin Forked Rd., 35th km. Khavaran Rd., Pakdasht, Teheran, Iran (Werk)

Anschrift Nr. 4: 2nd Floor, Sanam Bldg., Nobonyad Sq., Teheran, Iran (Hauptverwaltung)

Anschrift Nr. 5: Pasdaran Square, P.O. Box 16765/358, Teheran, Iran

Anschrift Nr. 6: 2nd Floor, Sanam Bldg., 3rd Floor, Sanam Bldg., P.O. Box 16765/358, Nobonyad Square, Teheran, Iran

Parchin Chemical Industries (PCI) stellt Munition, Sprengstoffe und Feststofftreibstoffe für Raketen und Flugkörper her. Anlagen von Parchin wurden für die Herstellung und Erprobung von Kernwaffen genutzt. Parchin Chemical Industries ist daher verantwortlich für die Bereitstellung von Unterstützung für die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans.

Parchin Chemical Industries ist Teil der Chemical Industries and Development of Material Group (CIDMG), einem Zweig der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO) Irans, die ihrerseits dem Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL) unterfällt, und steht somit im Eigentum der Regierung Irans. Parchin Chemical Industries ist daher eine Einrichtung, die die Regierung Irans unterstützt, und sie wird von Einrichtungen kontrolliert und steht mit Einrichtungen in Verbindung, die die Regierung Irans unterstützen.

23.6.2008 (VN: 24.3.2007)

 

 

Tel.: + 98 21 2258929; + 98 21 35243153; + 98 21 3130626

Website: http://icig.ir/

Registriernummer: Cooperative Company Registration No 892

Verbundene Einrichtungen: Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL); Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO); Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (AIO); Iran Electronics Industries (IEI)

 

 

▼M50

32.

Parto Sanat Co (alias Parto Sanaat Co.; Parto Sanat Company; Partonsanat; Partosanat Co.; Partosanat PJSC; Yakan Parto; Bargh Va Electronic Partosanat)

Anschrift: No. 2417 Valiasr St., corner of 14th St., PO Box 15178 43316, Tehran, Iran

Hersteller von Frequenzumformern; ist in der Lage, eingeführte ausländische Frequenzumformer in einer Weise weiterzuentwickeln und zu verändern, dass sie bei der Gaszentrifugenanreicherung verwendet werden können. Soll an proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten beteiligt sein.

26.7.2010

▼M1

33.

Organisation für passive Verteidigung

 

Zuständig für die Auswahl und den Bau von strategischen Einrichtungen, einschließlich – gemäß iranischen Aussagen – der Urananreicherungsanlage in Fordo (Ghom), die entgegen den Verpflichtungen Irans ohne Benachrichtigung der IAEO errichtet wurde (bestätigt in einer Entschließung des Gouverneursrats der IAEO). Brigadegeneral Gholam-Reza Jalali, ehemals im Korps der Islamischen Revolutionsgarden, ist Vorsitzender der Organisation für passive Verteidigung.

26.7.2010

34.

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▼M50

35.

Raka

Verbundene Einrichtungen: Kalaye Electric Company (KEC)

Eine Abteilung der von der EU benannten Kalaye Electric Company. Das Unternehmen wurde Ende 2006 gegründet und war zuständig für den Bau der Urananreicherungsanlage in Fordo (Ghom).

26.7.2010

▼M53

36.

Iranian Nuclear Science and Technology Research Institute

alias Research Institute of Nuclear Science and Technology

alias Nuclear Science and Technology Research Institute

AEOI, PO Box 14395-836, Tehran, Iran

Iranian Nuclear Science and Technology Research Institute steht offiziell mit der Atomenergie-Organisation Irans (AEOI) in Verbindung, die das iranische Nuklearprogramm überwacht. Daher ist das Iranian Nuclear Science and Technology Research Institute an proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt und unterstützt diese.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M43

37.

Schiller Novin

(auch bekannt als: Schiler Novin Co.; Schiller Novin Co.; Shiller Novin)

Gheytariyeh Avenue - No 153 - 3rd Floor - P.O. BOX 17665/153 6 19389 Teheran

Handelt im Namen der Organisation der Verteidigungsindustrien (Defense Industries Organisation – DIO).

26.7.2010

38.

Shahid Ahmad Kazemi Industrial Group (SAKIG)

 

Der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) des Iran unterstehende Einrichtung. SAKIG entwickelt und produziert Boden-Luft-Raketensysteme für das iranische Militär. Unterhält Militär-, Raketen- und Luftverteidigungsprojekte und bezieht Waren aus Russland, Belarus und Nordkorea.

26.7.2010

▼M1

39.

Shakhese Behbud Sanat

 

Beteiligt an der Herstellung von Einrichtungen und Teilen für den Kernbrennstoffkreislauf.

26.7.2010

▼M43

40.

State Purchasing Organisation (SPO, auch bekannt als State Purchasing Office; State Purchasing Organization)

 

Die SPO vermittelt Erkenntnissen zufolge die Einfuhr kompletter Waffen. Offenbar Tochterunternehmen des MODAFL.

23.6.2008

▼M50

41.

Amt für technologische Zusammenarbeit (TCO, Technology Cooperation Office) des Amts des iranischen Präsidenten (alias Center for Innovation and Technology (CITC); Presidential Center for Cooperation on Transformation and Progress)

Ort der Registrierung: Teheran, Iran

Das Amt für technologische Zusammenarbeit (TCO) des Amts des iranischen Präsidenten ist in den Bereichen Forschung, Biotechnologie, Nanotechnologie, erneuerbare Energien und Informationstechnologie tätig.

Sein Wirken geht auf das Jahr 2001 zurück, als es mit der strategischen Planung und der Koordination der Entwicklungstätigkeiten Irans im Bereich der Nanotechnologie beauftragt wurde. Es ist dem Amt des Präsidenten angegliedert und wird von diesem beaufsichtigt. Es spielt eine zentrale Rolle im genannten Bereich und hilft bei der Koordinierung und Vermittlung von Kontakten und Kooperationen. Es unterhält Verbindungen zur internationalen Gemeinschaft, vernetzt nationale Laboratorien, finanziert iranische Wissenschaftler und ist in der Lehre tätig.

Unter seinem Aliasnamen Center for Innovation and Technology (CITC) ist es zudem Teil eines behördenübergreifenden Systems, das aus dem CITC, dem iranischen Informationsministerium und dem Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC, Islamic Revolutionary Guard Corps) unter dem direkten Kommando des iranischen Präsidenten besteht. Mit dem CITC verbundene Personen, die als offizielle iranische Vertreter im Ausland fungierten, führten als wissenschaftliche und technische Geheimdienstoffiziere auch verdeckte Aufträge aus.

Aufgrund seiner Zuständigkeit für den technologischen Fortschritt Irans durch entsprechende Beschaffungen im Ausland und Verbindungen für Schulungsmaßnahmen unterstützt es die Regierung Irans.

26.7.2010

42.

Yeganeh Energy Sazan Atrak Part (ehemals Yasa Part) und die folgenden Tochtergesellschaften:

Anschrift: Ground Floor - Building 0 – Maharat 3 Alley - Maharat Street - Bidak Industrial Area - Badranlu Rural District - Central District - Bojnord City - Northern Khorasan Province, Iran Postal Code: 9418156318

Art der Einrichtung: private Aktiengesellschaft

Ort der Registrierung: Bojnord – Provinz Nord-Chorasan, Iran

Registriernummer: 5219

Unternehmen, das sich mit Beschaffungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ankauf von Material und Technologie für die Nuklear- und Raketenprogramme befasst.

26.7.2010

 

a)  Arfa Paint Company (alias ARFA; Arfa Company)

Anschrift 1: Unit 5, 9th floor, Sarve Tower, Saadat Abad, Tehran, Iran

Anschrift 2: 16th km Karaj Special Road, Tehran, Iran

Handelt im Namen von Yasa Part.

26.7.2010

 

b)  Arfeh Company

Anschrift: West Lavasani, Tehran, Iran

Handelt im Namen von Yasa Part.

26.7.2010

 

d)  Hosseini Nejad Trading Co. (alias Hosseini Nejad Trading Company)

 

Handelt im Namen von Yasa Part.

26.7.2010

 

e)  Iran Saffron Company (alias Iransaffron Co.; Iran Safron; Iran Saffron; Iran Saffron Co.)

 

Handelt im Namen von Yasa Part.

26.7.2010

▼M53

43.

Europäisch-Iranische Handelsbank (EIH)

Anschrift: Sitz der Bank: Depenau 2, D-20095 Hamburg; Kish branch, Sanaee Avenue, PO Box 79415/148, Kish Island 79415

Anschrift: Tehran branch, No. 1655/1, Valiasr Avenue, PO Box 19656 43 511, Tehran, Iran

Die Europäisch-Iranische Handelsbank (EIH) steht im Eigentum und unter der Kontrolle des iranischen Staates und der Bank of Industry and Mines.

Daher ist die EIH eine Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Regierung des Iran steht.

29.9.2025

(23.5.2011, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M53 —————

▼M2

45.

Aras Farayande

Unit 12, No. 35 Kooshesh Street, Teheran

Ist an der Beschaffung von Gütern für die mit Sanktionen der EU belegte Iran Centrifuge Technology Company beteiligt.

23.5.2011

▼M55

46.

EMKA Company

Anschrift: P.O. Box 14155-1339, Tehran, Iran

EMKA Company ist in der iranischen Nuklearindustrie tätig. EMKA Company ist ein Tochterunternehmen der TAMAS Company, einem auf die Herstellung von Rohstoffen und Kernbrennstoff in Iran spezialisierten Unternehmen. EMKA Company ist insbesondere für die Exploration, den Abbau und die Mineralaufbereitung innerhalb des Kernbrennstoffkreislaufs verantwortlich.

Darüber hinaus hat EMKA 2023 eine Kooperationsvereinbarung unter anderem mit der Atomenergie-Organisation Irans (AEOI) über den Bau eines Beschleunigers unterzeichnet.

EMKA Company ist somit an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt und unterstützt diese.

29.9.2025

(23.5.2011, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M42 —————

▼M36 —————

▼M39

49.

Noavaran Pooyamoj (alias Noavaran Tejarat Paya, Bastan Tejerat Mabna, Behdis Tejarat (oder Bazarganis Behdis Tejarat Alborz Company oder Behdis Tejarat General Trading Company), Fanavaran Mojpooya, Faramoj Company (oder Tosee Danesh Fanavari Faramoj), Green Emirate Paya, Mehbang Sana, Mohandesi Hedayat Control Paya, Pooya Wave Company, Towsee Fanavari Boshra)

 

Ist beteiligt an der Beschaffung von Material, das der Kontrolle unterliegt und unmittelbar bei der Herstellung von Zentrifugen für das Urananreicherungsprogramm Irans verwendet wird.

23.5.2011

▼M53 —————

▼M9 —————

▼M44

52.

Raad Iran (auch bekannt als Raad Automation Company; Middle East Raad Automation; RAAD Automation Co.; Raad Iran Automation Co.; RAADIRAN; Middle East RAAD Automation Co.; Automasion RAAD Khavar Mianeh; Automation Raad Khavar Mianeh Nabbet Co)

Unit 1, No 35, Bouali Sina Sharghi, Chehel Sotoun Street, Fatemi Square, Teheran

Firma, die an der Beschaffung von Wechselrichtern für das verbotene Anreicherungsprogramm Irans beteiligt ist. Raad Iran wurde gegründet, um Steuersysteme herzustellen und zu konzipieren, und beschafft und installiert Wechselrichter und speicherprogrammierbare Steuerungen.

23.5.2011

▼M53

53.

Isfahan Nuclear Reactor Fuel Company

alias Sureh Nuclear Reactors Fuel Company

alias Nuclear Fuel Reactor Company; Sookht Atomi Reactorhaye Iran; Soukht Atomi Reactorha-ye Iran

Hauptverwaltung: 61 Shahid Abtahi St, Karegar e Shomali, Tehran, Iran

Standort: Standort: Persian Gulf Boulevard, Km20 SW Esfahan Road, Isfahan; Iran

Vormals bekannt als Sureh Nuclear Reactors Fuel Company; es handelt sich um ein Unternehmen, das der Atomenergieorganisation Irans (AEOI) untersteht und aus der Anlage für Uranumwandlung, der Anlage für Brennstoffherstellung und der Anlage für die Herstellung von Zirkonium besteht.

Daher ist Isfahan Nuclear Reactor Fuel Company an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt.

29.9.2025

(23.5.2011, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M2

54.

Sun Middle East FZ Company

 

Unternehmen, das für die Nuclear Reactors Fuel Company (SUREH) sensible Güter beschafft. Sun Middle East greift auf Vermittler außerhalb Irans zurück, um Güter zu beschaffen, die die SUREH benötigt. Sun Middle East macht gegenüber diesen Vermittlern im Hinblick auf die Lieferung nach Iran falsche Angaben über die Endnutzer und versucht auf diese Weise, die Zollvorschriften des betreffenden Landes zu umgehen.

23.5.2011

▼M39

55.

Ashtian Tablo

Ashtian Tablo — No 67, Ghods mirheydari St, Yoosefabad, Teheran

Ist beteiligt an der Herstellung und Lieferung elektrischer Spezialausrüstungen und -materialien, die unmittelbar im iranischen Nuklearbereich verwendet werden.

23.5.2011

▼M2

56.

Bals Alman

 

Hersteller elektrischer Ausrüstungen (Schaltanlagen); ist gegenwärtig am Bau der Anlage in Fordo (Ghom) beteiligt, deren Bau der IAEO nicht gemeldet wurde.

23.5.2011

▼M50

57.

Hirbod Co (alias HIRBOD Company)

Anschrift 1: Hirbod Co – Flat 2, 3 Second Street, Asad Abadi Avenue, Tehran 14316, Iran

Anschrift 2 (Fabrik): Tehran-Saveh Highway, km 80, Mamounieh Industrial Town, at the end of 8th Street, Asad Abadi Tehran, Iran

Datum der Registrierung: 1995

Hauptgeschäftssitz: Teheran, Iran

Verbundene Einrichtungen: Kalaye Electric Company (KEC)

Hirbod Co ist eines der führenden Unternehmen für Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl. Es liefert Stahlerzeugnisse auch innerhalb des Sicherheits- und Militärapparats, an zahlreiche iranische Einrichtungen, insbesondere an Arthesh, die iranische Armee.

Daher unterstützt Hirbod Co die Regierung Irans und leistet Unterstützung für die Entwicklung von Kernwaffen und Trägersystemen der Kernwaffen durch Iran.

23.5.2011

▼M2

58.

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▼M49 —————

▼M50

60.

Paya Parto (alias Paya Partov; National Centre for Laser Science and Technology)

 

Paya Parto ist eine Einrichtung, die im Rahmen des iranischen Nuklearprogramms die Trennung stabiler Isotope, ein Schlüsselparameter für die Fertigung von Zentrifugenkomponenten, erforscht. Sie unterhält enge Beziehungen zur Atomenergieorganisation Irans (AEOI, Atomic Energy Organisation of Iran), die das iranische Nuklearprogramm betreibt und einzelne Projekte betreut. Paya Parto ist daher verantwortlich für die Bereitstellung von Unterstützung für die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans.

23.5.2011

▼M17 —————

▼M50

62.

Taghtiran (alias Taghtiran Kashan Company)

Anschrift: Unit 2, No. 3, 2nd Alley, Asad Abadi St., Vali-e asr St., 14316 Tehran, Iran

Ort der Registrierung: Teheran, Iran

Hauptgeschäftssitz: Teheran, Iran

Verbundene Einrichtungen: Defense Industries Organization (DIO)

Taghtiran stellt Teile aus rostfreiem Stahl und Kohlenstoffstahl für verschiedene Einrichtungen her, unter anderem aus der Sicherheits und Verteidigungsindustrie, wie die Defense Industries Organization (DIO) und Nuklearanlagen (z. B. Uranumwandlungsanlagen).

23.5.2011

▼M53 —————

▼M36 —————

▼M2

66.

MAAA Synergy

Malaysia

Ist an der Beschaffung von Komponenten für iranische Kampfflugzeuge beteiligt.

23.5.2011

67.

Modern Technologies FZC (MTFZC)

PO Box 8032, Sharjah, Vereinigte Arabische Emirate

Ist an der Beschaffung von Komponenten für das iranische Nuklearprogramm beteiligt.

23.5.2011

68.

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▼M53

69.

Bonab Research Center (BRC)

Anschrift: Jade ye Tabriz (km 7), East Azerbaijan, Iran

Bonab Research Center betreibt Forschung zur Entwicklung und Herstellung von Nuklearkomponenten und Ausrüstungen durch iranische Organisationen an. Bonab Research Center stellt daher Unterstützung für die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans bereit.

29.9.2025

(23.5.2011, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M2

70.

Tajhiz Sanat Shayan (TSS)

Unit 7, No. 40, Yazdanpanah, Afriqa Blvd., Teheran, Iran

Ist an der Beschaffung von Komponenten für das iranische Nuklearprogramm beteiligt.

23.5.2011

▼M50

71.

Institute of Applied Physics (IAP)

Verbundene Einrichtungen: Organisation of Defensive Innovation and Research (SPND); Ministerium für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics).

Das Institute of Applied Physics betreibt Forschung und Entwicklung für das iranische Nuklearprogramm. Es unterhält Projektpartnerschaften mit der in der EU-Liste geführten Organisation of Defensive Innovation and Research (SPND), die eine Tochtergesellschaft des in der EU-Liste geführten Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics) ist und an der Waffenfähigkeit des Nuklearprogramms arbeitet, das unter der Aufsicht des Generalstabs der Streitkräfte steht.

Das Institute of Applied Physics ist daher am iranischen Nuklearprogramm und an den Tätigkeiten Irans im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt.

23.5.2011

▼M2

72.

Aran Modern Devices (AMD)

 

Ist dem MTFZC-Netz angeschlossen.

23.5.2011

73.

██████ ()

██████ ()

██████ ()

██████ ()

74.

Electronic Components Industries (ECI)

Hossain Abad Avenue, Shiraz, Iran

Tochterunternehmen der Iran Electronics Industries.

23.5.2011

75.

Shiraz Electronics Industries

Mirzaie Shirazi, P.O. Box 71365-1589, Shiraz, Iran

Tochterunternehmen der Iran Electronics Industries.

23.5.2011

▼M49

76.

Iran Marine Industrial Company (SADRA)

Sadra Building No. 3, Shafagh St., Poonak Khavari Blvd., Shahrak Ghods, P.O. Box 14669-56491, Teheran, Iran

Wird in Wirklichkeit von der von der EU benannten Khatam al-Anbiya Construction Headquarters (KAA) kontrolliert, die als Unternehmen des Korps der Iranischen Revolutionsgarden benannt ist. Unterstützt die Regierung Irans durch ihre Beteiligung am Energiesektor Irans, unter anderem im Gasfeld South Pars.

23.5.2011

▼M50

77.

Shahid Beheshti University

Anschrift 1: Daneshju Blvd., Yaman St., Chamran Blvd., P.O. Box 19839-63113, Tehran, Iran

Anschrift 2: Shahid Shahriari Square, Evin, P.O. Box 19839-6311369411, Tehran, Iran

Die Shahid Beheshti University ist eine öffentliche Einrichtung, die unter der Aufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Technologie steht. Sie betreibt wissenschaftliche Forschung, die für die Entwicklung von Kernwaffen relevant ist.

23.5.2011

▼M3

78.

Aria Nikan (auch bekannt als Pergas Aria Movalled Ltd)

Suite 1, 59 Azadi Ali North Sohrevardi Avenue, Teheran, 1576935561

Nimmt Beschaffungsaufgaben für die Handelsabteilung der von der EU benannten Iran Centrifuge Technology Company (TESA) wahr. Hat Bemühungen unternommen, mit Sanktionen belegte Materialien zu beschaffen, unter anderem auch Güter aus der EU, die im Rahmen des iranischen Nuklearprogramms Anwendung finden.

1.12.2011

79.

Bargh Azaraksh (auch bekannt als Barghe Azerakhsh Sakht)

No. 599, Stage 3, Ata Al Malek Blvd, Emam Khomeini Street, Esfahan.

Unternehmen, das mit Arbeiten an den Elektroinstallationen und Rohrleitungen in den Anlagen zur Urananreicherung in Natanz and Qom/Fordow betraut wurde. Das Unternehmen war 2010 mit der Auslegung, Beschaffung und Installation der elektrischen Steuerung in der AnIage in Natanz beauftragt.

1.12.2011

▼M8 —————

▼M50

81.

Eyvaz Technic (alias Azarsam Instrument Company)

Anschrift 1: No. 3, Building 3, Shahid Hamid Sadigh Alley, Shariati Street, Tehran, Iran

Anschrift 2: Tehran Province, Tehran, Kooy-e-Mehrzad, Kooy-e-Mehrzad,, M78Q+V2R, Iran

Verbundene Einrichtungen: Kalaye Electric Company (KEC)

Hersteller von Vakuumausrüstungen, der die Urananreicherungsanlagen in Natanz und Qom/Fordo beliefert hat. 2011 hat das Unternehmen Druckgeber an die von der EU benannte Kalaye Electric Company (KEC) geliefert.

1.12.2011

▼M53

82.

Uranium Processing Nuclear Fuel Production Company of Iran

alias FATSA

alias Uranium Processing and Nuclear Fuel Production Company of Iran

alias Uranium Processing and Production Company Esfahan Nuclear Fuel

alias Iran Uranium Processing and Nuclear Fuel Production Company

Anschrift: Atomic Energy Organization of Iran, No. 1995, North Karegar St., West Shahid Seyyed Abbas Abtahi Street 20, Amirabad, Tehran, Iran.

Datum der Registrierung: 11.7.2007

Registrierungsnummer: 300525

Uranium Processing Nuclear Fuel Production Company of Iran (FATSA) ist in den Bereichen Uranumwandlung und zugehörige Komponenten, tätig, verwaltet und beaufsichtigt den Bau, die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Stilllegung von Uranumwandlungsanlagen und -fabriken, die Herstellung von Brennelementen und damit verbundenen Industriezweigen und führt alle relevanten in- und ausländischen Transaktionen in diesem Bereich durch und importiert oder exportiert umgewandelte Brennelemente und -erzeugnisse. Sie ist daher an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt, steht direkt damit in Verbindung oder leistet dafür Unterstützung.

Darüber hinaus wird es von der Atomenergie-Organisation Irans kontrolliert und leistet der Regierung Irans materielle, logistische oder finanzielle Unterstützung.

FATSA ist daher an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt und stellt Unterstützung dafür bereit.

Zudem stellt es Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

(1.12.2011, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M50

83.

Ghani Sazi Uranium Company (alias Iran Uranium Enrichment Company; Sherkat-e Ghanisazi-ye Uranium)

Anschrift: 3, Qarqavol Close, 20th Street, Tehran, Iran

Verbundene Einrichtungen: Kalaye Electric Company (KEC); Iran Centrifuge Technology Company

Ghani Sazi Uranium Company hat Herstellungsverträge mit der von der EU benannten Kalaye Electric Company (KEC) und der von der EU benannten Iran Centrifuge Technology Company.

1.12.2011

▼M49

84.

Iran Pooya (auch bekannt als Iran Pouya)

 

Unternehmen in Regierungsbesitz, das die größte Aluminium-Strangpresse in Iran betrieben hat und Material für die Herstellung der Gehäuse für die IR-1- und IR-2-Zentrifugen geliefert hat. Einer der größeren Hersteller von Aluminiumzylindern für Zentrifugen, zu dessen Kunde die AEOI und die von der EU benannte TESA zählen.

1.12.2011

▼M3

85.

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██████ ()

██████ ()

▼M50

86.

Karanir (alias Karanir Sanat, Moaser; Tajhiz Sanat; Karanir Sanat Co; Moshever Sanat Moaser; TSI; Tajis Sanat; Tajhis Sanat Industries)

Anschrift 1: 1139/1 Unit 104 Gol Building, Gol Alley, North Side of Sae, Vali Asr Avenue. PO Box 19395-6439, Tehran, Iran

Anschrift 2: Beheshti St., Sabonuchi St., Adaee Alley, No. 2,Unit 301, Tehran, Iran

Karanir war an der Beschaffung von Ausrüstungen und Materialien, die direkt im iranischen Nuklearprogramm eingesetzt werden, beteiligt.

1.12.2011

87.

Khala Afarin Pars (alias PISHRO KHALA AFARIN COMPANY; Vacuum Afarin, Pars Vacuum Company)

Anschrift 1: Unit 5, 2nd Floor, No 75, Mehran Afrand St, Sattarkhan St, Tehran.

Anschrift 2: No. 94, 4th Floor, Unit 16, Bagherkhan St., Sattarkhan St., Tehran, Iran

Beteiligt an der Beschaffung von Ausrüstungen und Materialien, die direkt im iranischen Nuklearprogramm eingesetzt werden.

1.12.2011

88.

MACPAR Makina San Ve Tic

Anschrift: Istasyon MH, Sehitler cad, Guldeniz Sit, Number 79/2, Tuzla 34930, Istanbul, Türkei

Verbundene Person: Milad Jafari

Unternehmen, das von Milad Jafari, der von der EU benannt wurde, geleitet wird und der über Scheinfirmen Güter, hauptsächlich Metalle, an den von der EU benannten Konzern Shahid Hemmat Industries Group (SHIG) geliefert hat.

1.12.2011

89.

MATSA (Mohandesi Toseh Sokht Atomi Company (alias Mohandesi Toseh Sanayeh Atomi (METSA))

Anschrift: 90, Fathi Shaghaghi Street, Tehran, Iran

Registriernummer: 2833278

Nationale ID-Nr.: 10103191030

Verbundene Person: Mohammad Mohammadi (Geschäftsführer)

Verbundene Einrichtung: Kalaye Electric Company (KEC)

MATSA (Mohandesi Toseh Sokht Atomi Company ist ein iranisches Unternehmen, das bei der von der EU benannten Kalaye Electric Company (KEC) für die Erbringung von Design- und Engineering-Leistungen zum gesamten Kernbrennstoff-Zyklus unter Vertrag steht. Es hat Ausrüstung für die Urananreicherungsanlage in Natanz beschafft.

1.12.2011

90.

Mobin Sanjesh (alias Fakoor International Tehran Engineering Company (FITCO))

Anschrift: Entry 3, No 11, 12th Street, Miremad Alley, Abbas Abad, Tehran, Iran

Mobin Sanjesh , das unmittelbar an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt ist. Es liefert Güter und Dienstleistungen für magnetische Systeme, die in der im Bereich des nuklearen Brennstoffkreislaufs tätigen iranischen Industrie direkt eingesetzt werden (z. B. bei der Kalibrierung von Massenspektrometern).

1.12.2011

91.

Multimat lc ve Dis Ticaret Pazarlama Limited Sirketi (alias MULTIMAT IC VE DIS TIC. PAZ. LTD. STI.; MULTIMAT IC VE DIS TICARET PAZARLAMA LIMITED SIRKETI; MULTIMAT IMPORT AND EXPORT; MULTIMAT LTD.; MULTIMAT TEHRAN; MULTIMAT TRADING COMPANY)

Anschrift: Guvendik Mahallesi 132/1 Sokak, Izmir, Türkiye

Ort der Registrierung: Izmir, Türkei

Datum der Registrierung: 30.12.1996

Verbundene Person: Milad Jafari

Verbundene Einrichtung: Shahid Hemmat Industries Group (SHIG)

Unternehmen, das von Milad Jafari, der von der EU benannt wurde, geleitet wird und über Scheinfirmen Güter, hauptsächlich Metalle, an den von der EU benannten Konzern Shahid Hemmat Industries Group (SHIG) geliefert hat.

1.12.2011

▼M56

92.

Research Centre for Explosion and Impact — Forschungsstelle für Explosion und Einschlag (alias METFAZ)

44, 180th Street West, Tehran, 16539-75751

Das Research Centre for Explosion and Impact (Forschungsstelle für Explosion und Einschlag -METFAZ) ist eine Tochtergesellschaft der in der EU-Liste geführten Organisation of Defensive Innovation and Research (SPND), die Teil des Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL) ist. Die Tätigkeiten von METFAZ konzentrieren sich auf Detonationstechnologie und unterstützen damit die Entwicklung nuklearer Gefechtsköpfe.

Daher ist METFAZ an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt und stellt Unterstützung dafür bereit.

1.12.2011

▼M3

93.

Saman Nasb Zayendeh Rood; Saman Nasbzainde Rood

Unit 7, 3rd Floor Mehdi Building, Kahorz Blvd, Esfahan, Iran.

Bauunternehmen, das die Rohrleitungen und zugehörige Ausrüstung in der Urananreicherungsanlage in Natanz installiert hat. Hat insbesondere die Zentrifugen-Rohrleitungen installiert.

1.12.2011

▼M50

94.

Saman Tose'e Asia (SATA)

Anschrift: 4th Unit, 51 Sane'e St., N.W. of Jahan Kudak, Africa Blvd., Tehran, Iran 19699-35145

Ingenieurbüro, das eine Reihe industrieller Großprojekte unterstützt, zu denen auch das iranische Urananreicherungsprogramm zählt, was nicht gemeldete Arbeiten an der Urananreicherungsanlage in Qom/Fordo einschließt.

1.12.2011

▼M49 —————

▼M11 —————

▼M50

97.

STEP Standart Teknik Parca San ve TIC A.S. (alias SSTP, Step Standard Technical Components Industry and Trading Corporation, Step Corporation, Step Standart Teknik Parca Sanayi Ve Ticaret A.S., Step AS, Step Company, Stap Standart Tek Par San Tic AS, Step Standart Teknyk, Parca San. Ve Tyc. A.S., STEP Standart Teknik Parca San. ve Tic. A.S., Step Standart Teknik Parca Sanayi ve Ticaret Anonim Sirketi, Step A.S., Step S.A., Step Istanbul, Standart Teknik Parca San Ve Tic A.S., Standart Teknik Parca San. Ve Ticaret A.S., Standard Technical Component Industry and Trade Company, Step Standart Teknik Parca San Ve Tic As, Step Istanbul/Standart Teknik Parca San. Ve Tic. A.S.)

Anschrift: 79/2 Tuzla, 34940, Istanbul, Türkiye

Verbundene Person: Milad Jafari

Verbundene Einrichtung: Shahid Hemmat Industries Group (SHIG)

Von Milad Jafari geleitetes Unternehmen, das über Scheinfirmen Güter, hauptsächlich Metalle, an den von der EU benannten Konzern Shahid Hemmat Industries Group (SHIG) geliefert hat.

1.12.2011

▼M49 —————

▼M43

99.

TABA (Iran Cutting Tools Manufacturing company — Taba Towlid Abzar Boreshi Iran; auch bekannt als Iran Centrifuge Technology Co.; Iran’s Centrifuge Technology Company; Sherkate Technology Centrifuge Iran, TESA, TSA)

12 Ferdowsi, Avenue Sakhaee, avenue 30 Tir (sud), nr 66 — Teheran

Unternehmen im Besitz oder unter der Kontrolle der von der Europäischen Union mit Sanktionen belegten TESA. Wirkt bei der Herstellung von Ausrüstungen und Materialien mit, die direkt im iranischen Nuklearprogramm eingesetzt werden.

1.12.2011

▼M3

100.

Test Tafsir

No 11, Tawhid 6 Street, Moj Street, Darya Blvd, Shahrak Gharb, Teheran, Iran.

Unternehmen, das Spezial-Container für UF6 herstellt und an die Urananreicherungsanlagen in Natanz und Qom/Fordow geliefert hat.

1.12.2011

▼M50

101.

Tosse Silooha (alias Tosseh Jahad E Silo; Tosee Siloha)

Anschrift: NO.3. 50th st., Kalantari sq., Seyed Jamaleddin Asadabadi Ave. (Yousefabad), Tehran, Iran

Tosse Silooha ist ein Unternehmen, das an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt ist. Das Unternehmen befasst sich mit der Herstellung von Komponenten für Kernkraftwerke, wie z. B. Kühltürme und Industrieschornsteine. Das Unternehmen unterstützt auch die iranische Regierung.

1.12.2011

102.

Yarsanat (alias Yar Sanat; Yarestan Vacuumi; Zist Yar Sanat; Yar Sanat Co)

Anschrift 1: No. 101, West Zardosht Street, 3rd Floor, 14157 Tehran, Iran;

Anschrift 2: No. 139 Hoveyzeh Street, 15337, Tehran, Iran

Anschrift 3: 15, Fatemi Eshragi Alley, Gerda Afrid Building, science and Technology Park, Tarbiat Modares University, S.S 2 – Development Center, 4th Floor, Tehran, Iran

Hauptgeschäftssitz: Iran

Verbundene Einrichtung: Kalaye Electric Company (KEC)

Beschaffungsunternehmen für die in der EU-Liste geführte Kalaye Electric Company (KEC). Beteiligt an der Beschaffung von Ausrüstungen und Materialien, die direkt im iranischen Nuklearprogramm eingesetzt werden, wie z. B. von Instrumenten zur Urananreicherung).

1.12.2011

▼M3

103.

██████ ()

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██████ ()

██████ ()

▼M55

104.

Central Bank of Iran

(alias Central Bank of the Islamic Republic of Iran, alias Bank Markazi Jomhouri Islami Iran)

Anschrift: 213 Ferdowsi Avenue, 11365 Tehran, Iran; Mirdamad Blvd, 144 — P.O. Box 15875/7/77, Tehran, Iran; PO Box 15875/7177, 144 Mirdamad Blvd, Tehran, Iran

P.O. Box: 15875/7177

Ort der Registrierung: Iran

Datum der Registrierung: 1960

Registrierungsnummer: 4296905415

SWIFT/BIC: BMJIIRT1

Website: http://www.cbi.ir

E-Mail-Adresse: G.SecDept@cbi.ir

Die Central Bank of Iran leistet finanzielle Unterstützung für das IRGC, das am Nuklear- und Flugkörperprogramm Irans beteiligt ist. Darüber hinaus erbringt sie in ihrer Eigenschaft als Zentralbank Finanzdienstleistungen für die Regierung Irans, die zu ihren Kunden gehört.

Die Central Bank of Iran unterstützt daher die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans und die Regierung Irans.

29.9.2025

(23.1.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M53

105.

Tejarat Bank

Anschrift: Taleghani Br. 130, Taleghani Ave. P.O. Box: 11365 -5416, Tehran

Tel.: 88826690

Fax: 8890028

Die Tejarat Bank ist eine iranische Bank, die für die Industrie-, Energie- und Wirtschaftsinfrastruktur Irans, einschließlich des petrochemischen Sektors und des Energiesektors, Unterstützung bereitstellt.

Die Tejarat Bank spielt eine herausragende Rolle bei der Unterstützung der vom Energieministerium geleiteten Regierungsprojekte. Außerdem leistet sie finanzielle Unterstützung für die Entwicklung von nationalen petrochemischen Projekten und von Erdölförderungsprojekten.

Sie steht teilweise im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans, die den Vorsitz der ordentlichen Hauptversammlung der Tejarat Bank innehat. Daher stellt die Tejarat Bank für die Regierung Irans und für die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans Unterstützung bereit.

29.9.2025

(8.4.2015, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M50

106.

Tidewater (alias Tidewater Middle East Co; Tide Water Khavarmianeh)

Postanschrift: No. 84, Vozara St., Tehran, Iran

Art der Einrichtung: Öffentliche Aktiengesellschaft

Ort der Registrierung: Teheran, Iran

Registriernummer: 12341

Hauptgeschäftssitz: Teheran, Iran

Befindet sich im Eigentum oder steht unter der Kontrolle des Korps der Islamischen Revolutionsgarde.

23.1.2012

▼M4

107.

Turbine Engineering Manufacturing (TEM) (alias T.E.M. Co.)

Postanschrift: Shishesh Mina Street, Karaj Special Road, Teheran, Iran

Von Iran Aircraft Industries (IACI – bereits benannt) genutzte Scheinfirma für verdeckte Beschaffungsaktivitäten

23.1.2012

▼M12 —————

▼M4

109.

Rosmachin

Postanschrift: Haftom Tir Square, South Mofte Avernue, Tour Line No; 3/1, Teheran, Iran;

P.O. Box 1584864813 Teheran, Iran

Scheinfirma der Sad Export Import Company. An den illegalen Waffenlieferungen an Bord der MS „Monchegorsk“ beteiligt

23.1.2012

▼M53

110.

Ministerium für Energie

persische Schreibweise: وزارت نیرو

Anschrift: Tehran Province, Tehran, District 3, Kordestan Expy, QCF4+FRR, 19968 32611, Iran

Anschrift: Tehran, Vali Asr Street, the beginning of Ayatollah Hashemi Rafsanjani Highway (Niyaish), Block 4 - Ministry of Energy Building, Postal code: 199683393, Iran

Das iranische Ministerium für Energie (Ministry of Energy — MOE) ist für die Politik im Energiesektor und die Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern verantwortlich. MAPNA Group, ein wichtiger Akteur im iranischen Energie-, Öl- und Gasgeschäft, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle des MOE. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Erdöl ist die MAPNA Group an der Exploration von Gas- und Ölfeldern beteiligt und trägt daher zu den Öleinnahmen Irans bei. Ein erheblicher Teil dieser Einnahmen wird den Streitkräften und der SPND zugewiesen. Durch seine Verbindung zur MAPNA Group unterstützt das iranische Ministerium für Energie die nuklearen Tätigkeiten Irans.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

111.

Ministerium für Erdöl

Anschrift: Taleghani Avenue, next to Hafez Bridge, Iran

Registrierungsnummer: IR0022770444

Das iranische Ministerium für Erdöl ist für die Politik im Erdölsektor verantwortlich, einem Sektor, der erhebliche Mittel für die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans bereitstellt. Das iranische Ministerium für Erdöl unterstützt daher die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

112.

National Iranian Oil Company

alias NIOC

NIOC HQ, National Iranian Oil Company Hafez Crossing, Taleghani Avenue Tehran - Iran/First Central Building, Taleghan St., Tehran, Postal Code: 1593657919, P.O. Box 1863 and 2501, Iran

Registrierungsnummer: IR0000047087

Datum der Registrierung: 6.12.1955

National Iranian Oil Company (NIOC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen von NIOC generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. Der Minister für Öl ist Vorstandsvorsitzender der NIOC, und der stellvertretende Minister für Öl ist geschäftsführender Direktor der NIOC. NIOC stellt daher Unterstützung für die Regierung Irans bereit und befindet sich in ihrem Eigentum. Darüber hinaus erbringt sie wesentliche Dienstleistungen für das IRGC.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

113.

National Iranian Oil Company (NIOC) PTE LTD

7 Temasek Boulevard #07-02, Suntec Tower One 038987, Singapore

Registrierungsnummer: SG199004388C (Singapur)

Datum der Registrierung: 5.9.1990 (Singapur)

National Iranian Oil Company PTE LTD ist eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der im staatlichen Eigentum befindlichen und vom Staat betriebenen National Iranian Oil Company (NIOC). Die National Iranian Oil Company (NIOC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen von NIOC generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. National Iranian Oil Company PTE LTD steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Sie erbringt ferner wesentliche Dienstleistungen für das IRGC.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

114.

National Iranian Oil Company International Affairs Limited

alias NIOC International Affairs Limited

24 Grosvenor Gardens, SW1W 0DH, London, United Kingdom

Unternehmensnummer: 02772297 (Vereinigtes Königreich)

National Iranian Oil Company International Affairs Limited ist eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der im staatlichen Eigentum befindlichen und vom Staat betriebenen National Iranian Oil Company (NIOC). Die National Iranian Oil Company (NIOC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. National Iranian Oil Company International Affairs Limited steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Darüber hinaus erbringt sie wesentliche Dienstleistungen für das IRGC.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

115.

Iran Fuel Conservation Organization

alias IFCO

Anschrift: No. 23 East Daneshvar St.North Shiraz St.Molasadra St.Vanak Sq. Tehran, Iran

Tel.: +98 2188604760-6

Iran Fuel Conservation Organization ist eine iranische Einrichtung, die im Bereich des Kraftstoffverbrauchs tätig ist, und eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der National Iranian Oil Company (NIOC), einer im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt.

Iran Fuel Conservation Organization steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

116.

Karoon Oil & Gas Production Company

Industrial Zone, Ahwaz, Khouzestan, Iran

Registrierungsnummer: IR915378759

Andere verbundene Einrichtungen (Tochtergesellschaften):

— Kala Naft

— Karoon Oil & Gas Production Company

— Khazar Expl & Prod Co (KEPCO)

— Masjed-soleyman Oil & Gas Company (MOGC)

— Maroun Oil & Gas Company

— Naftiran Intertrade Company (alias: Naftiran Trade Company) (NICO)

— National Iranian Central Oilfield Company (ICOFC)

— National Iranian Oil Company International Affairs Limited

— Petroleum Engineering & Development Company

— Petropars International FZE (PPI FZE)

— Petropars Iran Company (PPI)

— Petropars Ltd

— Petropars Oilfield Services Company (POSCO)

— Petropars Resources Engineering LTD (PRDE)

— Petropars UK Limited

— South Zagros Oil & Gas Production Company

— West Oil & Gas Production Company

Karoon Oil & Gas Production Company ist das größte Ölförderunternehmen Irans und eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC). Die National Iranian Oil Company (NIOC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen von NIOC generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC.

Karoon Oil & Gas Production Company steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

117.

Petroleum Engineering & Development Company

alias PEDEC

No. 61 Shahid Kalantari St., Sepahbod Qarani Ave., Tehran, Iran

Registrierungsnummer: IR0000054377

Datum der Registrierung: 27.8.1980

Petroleum Engineering & Development Company (PEDEC) ist eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC) und ihres entwicklungs- und ingenieurstechnischen Arms. Die NIOC ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. PEDEC steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

118.

North Drilling Company (NDC)

Anschrift: No. 2127 Valiasr St., Corner of Del Afrooz St., Tehran, Iran

Registrierungsnummer: IR30068GN/ 10101920830

Datum der Registrierung: 1999 (2009 privatisiert)

North Drilling Company ist ein führendes Unternehmen im Öl- und Gasbohrsektor. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Sina Energy Holding, die eine Tochtergesellschaft der Mostazafan Foundation ist. Die Mostazafan Foundation ist eine große iranische halbstaatliche Einrichtung, die von der Familie des Obersten Führers, dem IRGC und der Regierung Irans kontrolliert wird.

Außerdem arbeitete die North Drilling Company mit der National Iranian South Oil Company und der National Iranian Oil Company zusammen.

Daher unterstützt die North Drilling Company die Regierung Irans und steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der Regierung Irans. Darüber hinaus steht sie direkt mit Einrichtungen in Verbindung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Regierung Irans stehen und für die Regierung Irans Unterstützung bereitstellen.

29.9.2025

(23.4.2014, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

119.

Khazar Expl & Prod Co

alias KEPCO

No. 19 11th St.Khaled Eslamboli St., Tehran, Iran

Tel.: +98 2188722430

Khazar Exploration and Production Company (KEPCO) ist eines der fünf Öl- und Gasförderungs- und Explorationsunternehmen der National Iranian Oil Company (NIOC) und somit deren Tochtergesellschaft. Die National Iranian Oil Company (NIOC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen von NIOC generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC.

KEPCO steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

120.

National Iranian Drilling Company

alias NIDC

Anschrift: Airport Sq. Pasdaran Blvd., Ahwaz, Khouzestan, Iran

Registrierungsnummer: IR0000368792

National Iranian Drilling Company (NIDC) ist eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der im staatlichen Eigentum befindlichen und vom Staat betriebenen National Iranian Oil Company (NIOC). Die National Iranian Oil Company (NIOC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen der NIOC generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. Die NIDC steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Darüber hinaus erbringt sie wesentliche Dienstleistungen für das IRGC.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

121.

South Zagros Oil & Gas Production Company

persische Schreibweise: شرکت بهره بردارى نفت و گاز زاگرس جنوبی

Anschrift: Parvaneh St., Karimkhan Zand Blvd., Shiraz, Iran

Registrierungsnummer: IR0052586382

Tel.: +98 7112138204

South Zagros Oil & Gas Production Company ist ein Öl- und Gasförderungsunternehmen und eine Tochtergesellschaft der National Iranian Central Oilfield Company (ICOFC), die wiederum eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC) ist. Die NIOC ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen der NIOC generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. South Zagros Oil & Gas Production Company steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

122.

Maroun Oil & Gas Company

alias Maroun Oil and Gas Operations

alias Maround Oil and Gas Production Co.

alias MOGPC

Teheran, Iran

Registrierungsnummer: IR0052586388

Datum der Registrierung: 2.12.1998

Maroun Oil & Gas Company ist eine Tochtergesellschaft der National Iranian South Oil Company (NISOC), die wiederum eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC) ist. Maroun Oil & Gas Company ist für die Förderung, Verarbeitung und Weitergabe von Öl, Gas und Kondensaten aus größeren Ölfeldern verantwortlich. Die Ölförderung und der Ölverkauf spielen eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. Maroun Oil & Gas Company steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Darüber hinaus erbringt sie wesentliche Dienstleistungen für das IRGC und unterstützt die Regierung Irans.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

123.

Masjed-soleyman Oil & Gas Company

(MOGC)

Anschrift: Khuzestan, Iran

Registrierungsnummer: IR915378790

Masjed-soleyman Oil & Gas Company (MOGC) ist eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der National Iranian Oil Company (NIOC). Die NIOC ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt.

MOGC steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

124.

Gachsaran Oil & Gas Company

persische Schreibweise: شرکت بهرهبردارى نفت و گاز گچساران

alias Gacharsan Oil Gas Co.

Anschrift: Gachsaran, Kohkiluye-va-Boyer, Ahmad, Iran

Tel.: +98 7422222581

Gachsaran Oil & Gas Company wird über die National Iranian South Oil Company (NISOC) verwaltet und ist eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der im staatlichen Eigentum befindlichen National Iranian Oil Company (NIOC). Die NIOC wiederum stellt Unterstützung für die Regierung Irans bereit und befindet sich in ihrem Eigentum. Gachsaran Oil & Gas Company wird daher von einer Einrichtung kontrolliert, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt und sich in ihrem Eigentum befindet.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

125.

Aghajari Oil & Gas Production Company

(AOGPC)

Anschrift: Naft Blvd., Omidieh, Khouzestan, Iran;

Anschrift: Khuzestan, Omidieh, Oil Boulevard, Iran

Website: aogpc.nisoc.ir

Aghajari Oil & Gas Production Company (AOGPC), auch bekannt als Aghajari Oil and Gas Exploitation Company, ist eine im Energiebereich tätige iranische Einrichtung und eine Tochtergesellschaft der National Iranian South Oil Company (NISOC). NISOC ist eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC), die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt und sich in ihrem Eigentum befindet. AOGPC steht daher unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

126.

Arvandan Oil & Gas Company

alias AOGC

Anschrift: Khamenei Ave., Khoramshar, Iran

Tel.: +98 6324214021

Arvandan Oil & Gas Company ist eine iranische Öl- und Gaseinrichtung und Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC). Sie betreibt wichtige Öl- und Gasfelder in der Region West-Karoun. Ihre Tätigkeiten tragen zu den nationalen Produktionszielen der NIOC bei.

Die National Iranian Oil Company (NIOC) ist ein im staatlichen Eigentum befindliches und vom Staat betriebenes Energieunternehmen, das erhebliche Finanzmittel und Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

Arvandan Oil & Gas Company steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

127.

West Oil & Gas Production Company

Anschrift: No. 42 Zan Blvd, Naft Sq., Kermanshah, Iran

Registrierungsnummer: IR915378784

West Oil & Gas Production Company ist eine Tochtergesellschaft der Iranian Central Oil Fields Company, die eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC) ist. NIOC ist ein Unternehmen, das im staatlichen Eigentum und unter staatlicher Kontrolle steht, das Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen der NIOC erzielten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle bei der Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC.

Daher ist steht die West Oil & Gas Production Company im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

128.

East Oil & Gas Production Company

alias EOGPC

Anschrift: No. 18 Payam 6 St, Payam Ave, Sheshsad Dastga, Mashha, Iran

Tel.: +98 5117633011

East Oil & Gas Production Company (EOGPC) ist eine Tochtergesellschaft der Iranian Central Oil Fields Company (ICOFC), die wiederum eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC) ist. Die National Iranian Oil Company (NIOC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel und Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. EOGPC steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

129.

Iranian Oil Terminals Company

alias IOTC

Anschrift: No. 11 Hojjat Souri Street (7th Street), Pasdaran Ave., Tehran, Iran

Tel.: +98 2188732221

Iranian Oil Terminals Company ist ein iranisches Unternehmen, eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der National Iranian Oil Company (NIOC). Die National Iranian Oil Company (NIOC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel und Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Sie erhält, lagert, exportiert und importiert Rohöl, Erdölerzeugnisse und Gaskondensat und erbringt Dienstleistungen, darunter auch Dienstleistungen im Seeverkehr. Sie ist ein wichtiger Unterstützer der Öl- und Gasförderung und -ausfuhr des Landes und stellt daher der Regierung Irans Einnahmen bereit. Iranian Oil Terminals Company steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Darüber hinaus stellt Iranian Oil Terminals Company selbst Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

130.

Pars Special Economic Energy Zone

persische Schreibweise:image

alias PSEEZ

Anschrift: Pars Special Economic Energy Zone Org., Assaluyeh, Boushehr, Iran

Anschrift: Bushehr Province, Assaluyeh, Pars Special Economic Energy Zone Organization, P.O. Box: 7511946484, Iran

Registrierungsnummer: IR916378778

Pars Special Economic Energy Zone (PSEEZ) ist eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der National Iranian Oil Company (NIOC). Die National Iranian Oil Company (NIOC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel und Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Darüber hinaus erbringt der Hafen Assaluyeh von PSEEZ mit dem Hafenbetrieb verbundene Dienste für IRISL.

PSEEZ steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Darüber hinaus erbringt sie wesentliche Dienstleistungen für IRISL.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

131.

Iran Liquefied Natural Gas Co.

Anschrift: No. 20, Alvand St, Argentina Sq, Tehran, 1514938111, Iran

Iran Liquefied Natural Gas Co. verwaltet iranische LNG-Projekte. Sie ist eine Tochtergesellschaft der National Iranian Gas Export Company, die ihrerseits eine Tochtergesellschaft der im staatlichen Eigentum befindlichen National Iranian Oil Company (NIOC) ist. Die National Iranian Oil Company (NIOC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel und Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Hauptanteilseigner der Iran Liquefied Natural Gas Co. ist die Regierung Irans. Daher steht Iran Liquefied Natural Gas Co. im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

132.

Naftiran Intertrade Company (NICO)

persische Schreibweise: شرکت بازرگانی نفت ایران

alias Naftiran Trade Company

alias NICO

alias Naftiran Intertrade Co. (NICO) Limited

Anschrift: 5th Floor, Petropars Building, No. 35 Farhang Boulevard, Snadat Abad Avenue, Teheran, Iran

Anschrift: No. 35, Farhang Blvd (Erfan St Corner), Saadat Abad, Tehran, Iran

Anschrift: Level 5(I), Main Office Tower, Financial Park Complex, Jalan Merdeka, 87000 Federal Territory of Labuan, Malaysia

Anschrift: Suite 17, Burlington House, St. Saviours Road, St. Helier, Jersey, United Kingdom

Registrierungsnummer: IRL0000000024809

Tel.: +98 21 22372486; +98 21 22374681; +98 21 22374678;

Fax: +98 21 22374678; +98 21 22372481

E-Mail: info@naftiran.com

Naftiran Intertrade Company ist eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der National Iranian Oil Company (NIOC). Die National Iranian Oil Company (NIOC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen der NIOC erzielten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle bei der Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. Naftiran Intertrade Company steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Sie erbringt ferner wesentliche Dienstleistungen für das IRGC.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

133.

Naftiran Intertrade Company Srl

persische Schreibweise: شرکت بازرگانی نفت ایران

Anschrift: Avenue de la Tour-Haldimand, 6, 1009 Pully, Switzerland

Registrierungsnummer: CH-550.1.031.089-0

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CHE-109.711.148

Tel.: +41 21 3106565

Fax: +41 21 3106566/67/72

E-Mail: nico.finance@naftiran.ch

Naftiran Intertrade Company SRL (NICO SRL) ist eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der Naftiran Intertrade Company, die wiederum eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC) ist. NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen der NIOC erzielten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle bei der Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. NICO SRL steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Darüber hinaus erbringt sie wesentliche Dienstleistungen für das IRGC.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

134.

Petroiran Development Company (PEDCO) Ltd

(alias PetroIran; alias „PEDCO“)

Anschrift: PEDCO, P.O. Box 2965, Al Bathaa Tower,9th Floor, Apt. 905, Al Buhaira Corniche, Sharjah,United Arab Emirates; P.O. Box 15875-6731, Tehran, Iran; 41,1st Floor, International House, The Parade, St. Helier JE2 3QQ,Jersey; No. 22, 7th Lane, Khalid Eslamboli Street, Shahid Beheshti Avenue, Tehran, Iran; No. 102, Next to Shahid Amir Soheil Tabrizian Alley, Shahid Dastgerdi (Ex Zafar) Street, Shariati Street, Tehran 19199/45111, Iran

Petroiran Development Company Ltd. (PEDCO) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Naftiran Intertrade Company Ltd (NICO), die wiederum eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC) ist, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. NIOC ist nicht nur indirekt Eigentümer von PEDCO, sondern nimmt auch direkte Ernennungen für die Führung des Unternehmens vor. PEDCO ist ein Förder- und Explorationsunternehmen, das für die Erschließung von Öl- und Gasfeldern zuständig ist. Die aus den Ölverkäufen der NIOC erzielten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle bei der Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC.

PEDCO steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

135.

Petropars Ltd.

(alias Petropasr Limited; alias „PPL“)

Anschrift: North Naft Street 10, Mirdawad Boulevard, Tehran, Iran

Registrierungsnummer: IR0000102447

Petropars Ltd (PPL) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Naftiran Intertrade Company Ltd (NICO), die wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der im staatlichen Eigentum befindlichen National Iranian Oil Company (NIOC) ist, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Petropars Ltd (PPL) vertritt NIOC bei bestimmten Vereinbarungen mit internationalen Partnern und fungiert als ihr ausführendes Organ.

Petropars Ltd steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

136.

Petropars International FZE

alias PPI FZE

Anschrift: P.O. Box 72146 ,Dubai, United Arab Emirates

Anschrift: Anschrift Kish: 79 to 82 Plates, 6 Sanat Tree, Derakhte Sabs Tree, Kish Island, Iran

Anschrift: 3rd Floor, Petropars Limited, Farhang Blvd, Farhang Square, Sa’adat Abad, Tehran, Iran

Petropars International FZE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Petropars Ltd (PPL), die wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Naftiran Intertrade Company Ltd (NICO) ist. NICO gehört der National Iranian Oil Company (NIOC) an, die eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt, ist.

Petropars Ltd (PPL) vertritt NIOC bei bestimmten Vereinbarungen mit internationalen Partnern und fungiert als ihr ausführendes Organ. Petropars International FZE erbringt Transport-, Logistik- und Handelsdienstleistungen in der Region des Persischen Golfs.

Petropars International FZE steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

137.

Petropars UK Limited

Anschrift: 47 Queen Anne Street, London W1G 9JG, United Kingdom

Anschrift: 4 Dancastle Court, 14 Arcadia Avenue, London, N3 2JU

Registrierungsnummer: 03503060 (Vereinigtes Königreich)

Petropars UK Ltd. ist eine Tochtergesellschaft von Petropars Ltd (PPL). Petropars Ltd (PPL) ist alleiniges Eigentum der Naftiran Intertrade Company Ltd (NICO), die der National Iranian Oil Company (NIOC) angehört, einem im staatlichen Eigentum Irans befindlichen Unternehmen, das Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Petropars UK Ltd steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

138.

National Iranian Gas Company

persische Schreibweise: ایران گاز ملی رشکت

alias NIGC

Anschrift: National Iranian Gas Company Building, South Aban Street, Karimkhan Boulevard, Tehran, Iran

Anschrift (2): P.O. Box 15875, Teheran, Iran

Die National Iranian GAS Company (NIGC) ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die an der Förderung und Verteilung von Gas im Land und an der Ausfuhr in Drittländer beteiligt ist. Der Minister für Öl ist Vorstandsvorsitzender der NIGC, und der stellvertretende Minister für Öl ist geschäftsführender Direktor und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der NIGC. Daher stellt die NIGC Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

139.

National Iranian Oil Refining and Distribution Company

persische Schreibweise: شرکت ملی پالایش و پخش فرآورده هاى نفتی ایران

alias NIORDC

Anschrift: 4 Varsho Street, Tehran 1598666611, P.O. Box 15815/3499, Tehran, Iran

Registrierungsnummer: IR0000365670

National Iranian Oil Refining and Distribution Company (NIORDC) ist eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der im staatlichen Eigentum befindlichen und vom Staat betriebenen National Iranian Oil Company (NIOC), die für die Entwicklung und den Bau von Raffinerien, Rohrleitungen und Kommunikationsnetzen zuständig ist. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen der NIOC erzielten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle bei der Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. Darüber hinaus ist der Erdölminister für die Ernennung des Geschäftsführers von NIORDC zuständig. Daher steht NIORDC unter der Kontrolle der Regierung Irans und der NIOC, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt und im Eigentum der Regierung Irans steht.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

140.

National Iranian Tanker Company (NITC)

35 East Shahid Atefi Street, Africa Ave., 19177 Tehran, P.O. Box: 19395-4833

Tel.: +98 21 23801

E-Mail: info@nitc-tankers.com; alle Büros weltweit

Die National Iranian Tanker Company stellt finanzielle Unterstützung für die Regierung Irans bereit durch ihre Aktionäre, einschließlich der staatlichen iranischen Pensionskasse. Die NITC ist darüber hinaus weltweit einer der größten Betreiber von Öltankern und einer der wichtigsten Transporteure von iranischem Rohöl. Dementsprechend gibt die NITC der Regierung Irans durch die Beförderung von iranischem Erdöl logistische Unterstützung. Die Ölausfuhren Irans sind eine wichtige Einnahmequelle für seinen Haushalt und seine Militärausgaben.

Daher stellt die National Iranian Tanker Company Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

141.

Trade Capital Bank

220035 Belarus

Timiriazeva str. 65A

Tel.: +375 (17) 3121012

Fax: +375 (17) 3121008

E-Mail: info@tcbank.by

Trade Capital Bank ist eine Tochtergesellschaft (zu 99 %) der Tejarat Bank. Tejarat Bank steht teilweise im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans. Darüber hinaus ist sie über ihre Tochtergesellschaften an der Umgehung restriktiver Maßnahmen beteiligt, indem sie Dienstleistungen für Scheinfirmen erbringt, die von Iran genutzt werden. Daher unterstützt die Tejarat Bank sowohl die Regierung Irans als auch benannte Einrichtungen bei der Umgehung restriktiver Maßnahmen.

Trade Capital Bank steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

142.

Bank of Industry and Mine

Anschrift: Hafez Avenue, P.O. Box 11365/4978, Tehran, Iran

Anschrift: PO Box 15875-4456, Firouzeh Tower, No 1655 Vali-Asr Ave after Chamran Crossroads, Tehran 1965643511, Iran

Anschrift: No. 491, Opposite to Saman Building, past of Shahid Beheshti Crossroad, Imam Khomeyni St, Iran.

Tel.: +98 21 22029811-19, 22029837

Fax: +98 21 22029894, 0451-7724202

Email: info@bim.ir

Die Bank of Industry and Mine ist eine im staatlichen Eigentum befindliche Bank, die in den Bereichen Industrie und Bergbau in Iran tätig ist. Daher ist die Bank of Industry and Mine eine Einrichtung, die im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans steht.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

143.

Cooperative Development Bank

alias Tose’e Ta’avon Bank

Anschrift: Bozorgmehr Street, Block 271, P.O.Box 14155-6569, Tehran, Iran

Anschrift: Mirdamad Blvd., Northeast Corner of Mirdamad Bridge, No. 271, Tehran No. 271, 4th Floor, Mirdamad Blvd, Northeast of Mirdamad Bridge, Tehran, Iran

Die Cooperative Development Bank ist eine im iranischen Staatseigentum befindliche Bank, die finanzielle Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.10.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M53 —————

▼M53

145.

National Iranian Oil Products Distribution Company (NIOPDC)

Anschrift: No.1, Tehran, Iranshahr Ave.Shadab.St, P.O.Box: 79145/3184; Iran

Tel.: +98-21-77606030

Registrierungsnummer: 4000000128233

Website: www.niopdc.ir

Die National Iranian Oil Products Distribution Company (NIOPDC) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Refining and Distribution Company (NIORDC), die wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC) ist. Die NIOC ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. Die NIOPDC ist mit der Bereitstellung von Kraftstoff im ganzen Land betraut. Die NIOPDC steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Darüber hinaus erbringt sie wesentliche Dienstleistungen für das IRGC.

29.9.2025

(22.12.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

146.

Iranian Oil Pipelines and Telecommunications Company (IOPTC)

Anschrift: No.194, Sepahbod Gharani Ave., Tehran, Iran

Tel.: +98-21-88801960 / +98-21-66152223

Fax: +98-21-66154351

Website: www.ioptc.com

Die Iranian Oil Pipelines and Telecommunications Company (IOPTC) ist eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Refining and Distribution Company (NIORDC), die sich wiederum unter der Kontrolle der Regierung Irans und der National Iranian Oil Company (NIOC) befindet, einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt und von ihr kontrolliert wird. Daher wird die IOPTC von Einrichtungen kontrolliert, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellen und sich in ihrem Eigentum befinden.

29.9.2025

(22.12.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

147.

National Iranian Oil Engineering and Construction Company (NIOEC)

alias شرکت ملی مهندسی و ساختمان نفت ایران

No.263, Ostad Nejatollahi Ave., Tehran, Iran

Registrierungsnummer: IR0000047088

Registrierungsnummer: 18.3.1992

Die National Iranian Oil Engineering and Construction Company (NIOEC) ist eine Tochtergesellschaft (100 %) der im staatlichen Eigentum befindlichen und vom Staat betriebenen National Iranian Oil Company (NIOC);sie ist für die Entwicklung und den Bau von Raffinerien, Rohrleitungen und Kommunikationsnetzen zuständig. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. Die NIOEC steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. Darüber hinaus erbringt sie wesentliche Dienstleistungen für das IRGC.

29.9.2025

(22.12.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M50

148.

Iran Composites Institute (alias Composites Research Laboratory (CRL))

Iran Composites Institute, Iranian University of Science and Technology, 16845-188, Teheran, Iran

Tel.: 98 217 3912858

Fax: 98 217 7491206

E-Mail: mailto:ici@iust.ac.ir

Website: http://www.irancomposites.org

Verbundene Einrichtungen: Malek Ashtar University; Iran Centrifuge Technology Company (alias TESA)

Das Iran Composites Institute ist ein Zentrum für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Verbundwerkstoffe und -strukturen.

Es wurde in Kooperation mit der iranischen Universität für Wissenschaft und Technologie (IUST, Iran University of Science and Technology) gegründet und ist bis heute ein Teil davon. Die IUST ist durch ihre Forschung am iranischen Nuklearprogramm beteiligt. Sie ist mit mehreren iranischen akademischen Einrichtungen verbunden, darunter der in der EU-Liste geführten Malek Ashtar University, die mit dem in der EU-Liste geführten Ministerium für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics) verbunden ist.

In der Vergangenheit hat das Iran Composites Institute einen Auftrag zur Lieferung von IR-2M-Zentrifugenrotoren an die in der EU-Liste geführte Iran Centrifuge Technology Company (alias TESA) erhalten.

Das Iran Composites Institute unterstützt daher die Regierung Irans und Einrichtungen, die sich in ihrem Eigentum befinden oder unter ihrer Kontrolle stehen.

22.12.2012

▼M49

149.

Jelvesazan Company

22 Bahman St., Bozorgmehr Ave, 84155666, Isfahan, Iran

Tel.: + 98 0311 2658311 15

Fax: + 98 0311 2679097

Jelvesazan Company hat benannten Einrichtungen bei Verstößen gegen die Bestimmungen von VN- und EU-Sanktionen gegen Iran geholfen und unterstützt unmittelbar die proliferationsrelevanten Nukleartätigkeiten Irans. Anfang 2012 plante Jelvesazan die Lieferung kontrollierter Vakuumpumpen an die von der EU benannte Iran Centrifuge Technology Company (TESA).

22.12.2012

▼M11

150.

██████ ()

██████ ()

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▼M50

151.

Simatec Development Company

 

Die Simatec Development Company hat benannten Einrichtungen bei Verstößen gegen die Bestimmungen von VN- und EU-Sanktionen gegen Iran geholfen und unterstützt unmittelbar die proliferationsrelevanten Nukleartätigkeiten Irans.

22.12.2012

▼M49

152.

Aluminat

1.  Parcham St, 13th Km of Qom Rd 38135 Arak (Fabrik)

2.  Unit 38, 5th Fl, Bldg No 60, Golfam St, Jordan, 19395-5716, Teheran

Tel.: + 98 212 2049216/ 22049928 / 22045237

Fax: + 98 21 22057127

Website: www.aluminat.com

Aluminat hat benannten Einrichtungen bei Verstößen gegen die Bestimmungen von EU-Sanktionen gegen Iran geholfen und unterstützt unmittelbar die proliferationsrelevanten Nukleartätigkeiten Irans. Anfang 2012 hatte Aluminat einen Vertrag zur Lieferung von 6061-T6-Aluminium an die von der EU benannte Iran Centrifuge Technology Company (TESA).

22.12.2012

▼M50

153.

Organisation of Defensive Innovation and Research (SPND)

Anschrift: Negarestan 3, off Pasdaran Street, Tehran, Iran

Hauptgeschäftssitz: Teheran, Iran

Verbundene Einrichtungen: Ministerium für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics).

Die Organisation of Defensive Innovation and Research (SPND) unterstützt unmittelbar die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans. Die IAEO bringt die SPND mit ihrer Besorgnis einer eventuellen militärischen Dimension des iranischen Nuklearprogramms in Verbindung. Die SPND stand unter der Leitung des von den VN benannten Mohsen Fakhrizadeh-Mahabadi und ist Teil des von der EU benannten Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics).

22.12.2012

▼M53

154.

First Islamic Investment Bank (FIIB)

Anschrift: Main Office Tower, Financial Park Labuan Complex, Jalan Merdeka Federal Territory of Labuan, Labuan 87000, Malaysia

Anschrift: 19A-31-3A, Level 31, Business Suite, Wisma UOA, No. 19 Jalan Pinang, Kuala Lumpur, 50450, Malaysia

Anschrift: Menara Prima 17th floor Jalan Lingkar Mega Kuningan Blok 6.2 Jakarta 12950, Indonesia

Anschrift: Zweigstelle: 19A-31-3A, Level 31 Business Suite, Wisma UOA, Jalan Pinang 50450, Kuala Lumpur, Kuala Lumpur, Wilayah Persekutuan, 50450, Malaysia

Anschrift: Unit 13 (C), Main Office Tower, Financial Park Labuan Complex, Jalan Merdeka, 87000 Federal Territory of Labuan, Labuan F.T, 87000, Malaysia

Die First Islamic Investment Bank (FIIB) ist eine südasiatische Bank, die Teil der Sorinet-Gruppe ist und im Eigentum des iranischen Geschäftsmanns Babak Zanjani steht. Die Tätigkeiten der FIIB umfassen verschiedene Maßnahmen, die die Politik der iranischen Regierung mit dem Ziel der Umgehung restriktiver Maßnahmen unterstützen. Daher stellt die FIIB Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

(22.12.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

155.

International Safe Oil

Anschrift: Labuan Federal Territory, Malaysia

International Safe Oil (ISO) verkauft iranisches Erdöl in Malaysia. Das Unternehmen hilft benannten Einrichtungen bei Verstößen gegen internationale restriktive Maßnahmen gegen Iran und stellt der iranischen Regierung finanzielle Unterstützung bereit. Es stellt der National Iranian Oil Company (NIOC) und der Nafitran Intertrade Company Ltd (NICO), die beide in der EU-Liste geführt sind, Unterstützung, einschließlich finanzieller Unterstützung, bereit.

International Safe Oil ist daher für die Bereitstellung von Unterstützung für die in der EU-Liste geführte Einrichtungen und die Regierung Irans verantwortlich.

29.9.2025

(22.12.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

156.

Sorinet Commercial Trust Bankers Ltd. (SCT)

(alias: SCT Bankers; SCT Bankers Kish Company (PJS); SCT Bankers Company Branch; Sorinet Commercial Trust)

Anschrift: Sorinet Commercial Trust Bankers, Sadaf Tower, 3rd Floor, Suite No. 301, Kish Island, Iran
Anschrift: Sorinet Commercial Trust Bankers, No.1808, 18th Floor, Grosvenor House Commercial Tower, Sheikh Zayed Road, Dubai, UAE, P.O. Box 31988 ►C8  
Anschrift: Zweigniederlassung Teheran: Reahi Aiiey, First of Karaj, Maksous Road 9, Tehran, Iran. SWIFT-Codes: SCERIRTHKSH (Zweigniederlassung Kish Island), SCTSAEA1 (Zweigniederlassung Dubai), SCERIRTH (Zweigniederlassung Teheran)  ◄
Anschrift: Kish Banking Fin Activities Centre, No 42, 4th floor, VC25
Anschrift: SCT Bankers Kish Company (PJS), Head Office, Kish Island, Sadaf Tower, 3rd floor, Suite 301, P.O. Box 87. Anschrift: Sheykh Admad, Sheykh Zayed Road, 31988, Dubai, Port
Tel: 09347695504 (Kish Island branch) 09347695504/97-143257022-99 (Dubai branch) 09347695504 (Tehran branch)
Email: info@sctbankers.com zanjani@sctbankers.com

Das Unternehmen Sorinet Commercial Trust (SCT) ist an einem Netz von „Treuhandgesellschaften“ und Banken beteiligt, die von der Regierung Irans genutzt werden, um restriktive Maßnahmen zu umgehen und insbesondere den Verkauf von iranischem Öl auf dem Ölschwarzmarkt zu ermöglichen.

Daher stellt Sorinet Commercial Trust Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

(8.11.2014, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

157.

HK Intertrade Company Ltd

alias HK Intertrade

Anschrift: 21st Floor, Tai Yau Building, 181 Johnston Road, Wanchai, Hong Kong

Die HK Intertrade Company ist ein Unternehmen, von dem die Regierung Irans profitiert hat, da sie an einem System beteiligt war, mit Hilfe dessen Einnahmen aus iranischem Öl gewaschen wurden. Es wird davon ausgegangen, dass HK Intertrade als Scheinfirma für die National Iranian Oil Company (NIOC) fungiert.

Die NIOC ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die der Regierung Irans erhebliche Finanzmittel bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen von NIOC generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC.

Daher stellt HK Intertrade Company Ltd der Regierung Irans Unterstützung bereit und steht im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(22.12.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

158.

Petro Suisse

Petro Suisse Avenue De la Tour- Haldimand 6, 1009 Pully, Schweiz

Petro Suisse ist ein im iranischen Öl- und Gassektor tätiges Unternehmen, das von Beamten der National Iranian Oil Company (NIOC) geführt wird. Die NIOC stellt wiederum finanzielle Unterstützung für die Regierung Irans bereit. Außerdem ist Petro Suisse mit der Naftiran Intertrade Company (NICO) verbunden, die eine Tochtergesellschaft (zu 100 %) der National Iranian Oil Company (NIOC) ist. Daher steht Petro Suisse unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt und steht mit einer Einrichtung in Verbindung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(22.12.2012, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M36 —————

▼M23 —————

▼M50

161.

Sharif University of Technology

Letzte bekannte Anschrift: Azadi Ave/Street, PO Box 11365-11155, Tehran, Iran,

Tel. + 98 21 66 161

E-Mail: info@sharif.ir

Verbundene Einrichtungen: Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (AIO, Aerospace Industries Organization) Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC, Islamic Revolutionary Guard Corps)

Die Sharif University of Technology ist eine in Teheran ansässige Universität und beherbergt den zentralen iranischen Datenspeicher für die Nuklearforschung.

In den Bereichen der Forschung zu ballistischen Raketen und der Herstellung dieser Raketen kooperiert die Universität mit der in der EU-Liste geführten Aerospace Industries Organisation (AIO), die im Auftrag des Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics) das iranische Raketenprogramm betreut. Zudem arbeitet sie mit dem Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) zusammen und unterstützt dieses unter anderem bei seinen Beschaffungsbemühungen.

Zusammengenommen ergibt sich daraus ein umfangreiches Engagement für die iranischen Regierung in militärischen und militärisch relevanten Bereichen, das eine Unterstützung der iranischen Regierung bildet.

8.11.2014

▼M11

162.

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▼M53

163.

Petropars Iran Company

alias PPI

Anschrift: No. 9, Maaref Street, Farhang Blvd, Saadet Abad, Tehran, Iran.

Anschrift: No. 33, Farhang Blvd, Sa’adat-Abad, Tehran, Iran

Tel.: +98 21 22372340

Petropars Iran Company (PPI) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Petropars Ltd (PPL), die wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Naftiran Intertrade Company Ltd (NICO) ist. NICO steht im Eigentum der National Iranian Oil Company (NIOC). NIOC ist eine im staatlichen Eigentum befindliche Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

Petropars Iran Company (PPI) ist für die Durchführung von Projekten in der Erdöl- und Erdgas- sowie in der petrochemischen Industrie zuständig und fungiert als Auftragnehmer im Namen der Petropars Ltd in den Bereichen Ingenieurwesen, Auftragsvergabe, Management und Bau.

Petropars Iran Company steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

164.

Petropars Oilfield Services Company

(alias POSCO)

Anschrift: Kish harbor, PPI Bldg,

Petropars Oilfield Services Company (POSCO) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Petropars Iran, die wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Petropars Ltd (PPL) ist. PPL ist alleiniges Eigentum der Naftiran Intertrade Company Ltd (NICO), die zur National Iranian Oil Company (NIOC) gehört. NIOC ist ein im staatlichen Eigentum befindliches Unternehmen, das Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

POSCO ist für die Verwaltung der Bohrarbeiten der Petropars Ltd zuständig und hat auch Beratungsleistungen für NIOC und NISOC erbracht.

POSCO steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(8.6.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M12

165.

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▼M53

166.

Petropars Resources Engineering Ltd

Anschrift: 4th Floor, No. 19, 5th St., Gandi Ave.,Tehran, 1517646113, Iran

Petropars Resources Engineering Ltd (PRE) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Petropars Ltd (PPL), die wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Petropars Ltd (PPL) ist. PPL ist alleiniges Eigentum der Naftiran Intertrade Company Ltd (NICO), die im Eigentum der National Iranian Oil Company (NIOC) steht, einem im staatlichen Eigentum befindlichen Unternehmen, das Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt. PRE ist zuständig für Management- und Ingenieurdienstleistungen und für die Bereitstellung von Personal für Öl- und Gasprojekte sowie für den damit verbundenen Bedarf in den Bereichen Elektrizität, Mechanik und Instrumente.

PRE steht daher im Eigentum und unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

▼M53 —————

▼M53

168.

Post Bank of Iran

alias Post Bank Iran

alias Post Bank

237, Motahari Ave., Tehran, 1587618118, Iran

Registrierungsnummer: IRFEB57517

Website: www.postbank.ir

Post Bank of Iran ist eine iranische Bank, die mehrheitlich im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans steht.

Post Bank of Iran stellt somit Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

(16.11.2013,seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

169.

Iran Insurance Company

alias Bimeh Iran

Anschrift: No. 51, South Shiraz Street, South Brazil Street, Vanak Square, Tehran, Iran

Anschrift: 21st Floor, City Tower 2 Opposite Future Museum Sheikh Zayed Road, Dubai

Anschrift: PO Box 2004, Dubai, UAE

Anschrift: 2nd Floor, Al Awtad Building Near Al Maha Petrol Station, Watt Ayah PO Box 417, Postal Code 100, Muscat, Oman

Anschrift: 2nd Floor, Gumran Butti Suweidi Al Dhahi Building Opposite Hamdan Center, Hamdan Street PO Box 3281, Abu Dhabi, UAE

Iran Insurance Company ist eine öffentliche iranische Einrichtung, die im Versicherungsbereich tätig ist undsich vollständig im Eigentum der iranischen Regierung befindet.. Die Iran Insurance Company hält einen erheblichen Anteil am nationalen iranischen Versicherungsmarkt. Sie erbringt Rückversicherungsdienstleistungen für Unternehmen des Öl- und Gassektors. Daher steht die Iran Insurance Company im Eigentum oder unter der Kontrolle der Regierung Irans.

29.9.2025

(16.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

170.

Export Development Bank of Iran (EDBI)

Anschrift: Export Development Building, 21st floor, Tose’e tower, 15th st, Ahmad Qasir Ave, Tehran, Iran

Anschrift: 15138-35711 next to the 15th Alley, Bokharest Street, Argentina Square, Tehran, Iran

Anschrift: Tose’e Tower, corner of 15th St, Ahmad Qasir Ave., Argentine Square, Tehran, Iran

Anschrift: No. 129, 21 ’s Khaled Eslamboli, No. 1 Building, Tehran, Iran; Handelsregisternummer: 86936

Export Development Bank of Iran (EDBI) ist eine iranische in staatlichem Eigentum befindliche Bank.

EDBI stellt daher Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

(16.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

171.

Persia International Bank Plc

6 Lothbury, London Post Code: EC2R 7HH, United Kingdom

Die Persia International Bank PLC ist eine Einrichtung, die im Eigentum und unter der Kontrolle der Bank Mellat und der Bank Tejarat steht.

Die Tejarat Bank die Bank Mellat stehen (teilweise) im Eigentum und unter der Kontrolle der Regierung Irans. Darüber hinaus leisten sie finanzielle Unterstützung an die Regierung Irans und an Einrichtungen unter der Kontrolle der Regierung Irans.

Die Persia International Bank steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle von Einrichtungen, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellen.

29.9.2025

(16.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

172.

Iranian Offshore Engineering & Construction Co

alias IOEC

Anschrift: 18 Shahid Dehghani Street, Qarani Street, Tehran 19395-5999, Iran

Anschrift: No.52 North Kheradmand Avenue (Corner of 6th Alley) Tehran, Iran

Web: http://www.ioec.com/

Iranian Offshore Engineering & Construction Company ist eine Tochtergesellschaft der National Iranian Oil Company (NIOC). Die NIOC ist eine im staatlichen Eigentum befindliche und vom Staat betriebene Einrichtung, die erhebliche Finanzmittel für die Regierung Irans bereitstellt. Die NIOC hat das Förder-, Verkaufs- und Ausfuhrmonopol für iranisches Öl inne. Die aus den Ölverkäufen von NIOC generierten Einnahmen spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung des iranischen Militärs und des IRGC. Die Iranian Offshore Engineering & Construction Company steht daher im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Einrichtung, die Unterstützung für die Regierung Irans bereitstellt.

29.9.2025

(16.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

173.

Bank Refah Kargaran

(alias Bank Refah)

Anschrift: Moffettah No. 125, P.O. Box 15815-1866, Tehran, Iran
Anschrift: No.125 — Mofatteh Cross- Taleghani Ave. — Tehran, Iran
Anschrift: 40, North Shiraz Street, Mollasadra Ave., Vanak Sq., Tehran, Iran
Anschrift: No.186 — North Shiraz St — Mollasadra Ave — Vanak Sq — Tehran, 1991756783, Iran
Anschrift: Shahid Mofatteh Building, 125, Moffateh Crossroad, Talleghani Ave., Tehran, Iran ►C8  
Swift: REFAIRTH  ◄

Bank Refah Kargaran ist eine iranische Bank, mit Verbindungen zur Regierung Irans. Sie arbeitet unter anderem mit dem Ministerium für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL) zusammen, indem sie unter anderem den Erwerb von Waffen erleichtert. Außerdem arbeitet sie mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium und dem Gesundheitsministerium zusammen.

Die Bank Refah Kargaran steht im Eigentum der iranischen Regierung.

Daher steht die Bank Refah Kargaran unter der Kontrolle der Regierung Irans und stellt Unterstützung für sie bereit.

29.9.2025

(16.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

▼M51 —————

▼M49 —————

▼M51 —————

▼M57

204.

MAPNA Group

Anschrift: No. 231, Mirdamad Blvd., 1918953651, Tehran, Iran

Registrierungsnummer: 99134

Nationale ID-Nr.: 10101431259

Wirtschaftscode: 411111477788

Website:www.mapnagroup.com

Die MAPNA Group ist ein wichtiger Akteur im iranischen Energie-, Öl- und Gassektor. Sie steht im Eigentum oder unter der Kontrolle des in der EU-Liste geführten iranischen Ministeriums für Energie (Ministry of Energy — MOE).

In Zusammenarbeit mit staatlichen Akteuren und staatseigenen Einrichtungen wie dem Ministerium für Erdöl und der National Iranian Oil Company ist die MAPNA Group an der Exploration von Gas- und Ölfeldern beteiligt und trägt somit zu den Öleinnahmen Irans bei. Ein erheblicher Teil dieser Einnahmen wird den Streitkräften, einschließlich des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC), und der Organisation of Defensive Innovation and Research (SPND) zugewiesen.

Daher unterstützt die MAPNA Group die Regierung Irans. Darüber hinaus unterstützt MAPNA Group die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans.

30.7.2026

▼M1

II.    Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC)



A.  Personen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

▼M44

1.

Javad DARVISH-VAND, Brigadegeneral im Korps der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC)

 

Ehemaliger stellvertretender Verteidigungsminister und Generalinspekteur im Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL).

23.6.2008

▼M50

2.

Ali FADAVI

Geburtsdatum: 13.3.1961

Geburtsort: Ardestan, Iran

Funktion: Stellvertretender Kommandeur des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC, Islamic Revolutionary Guard Corps).

Dienstgrad: Konteradmiral

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Konteradmiral Ali Fadavi ist stellvertretender Kommandeur des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC, Islamic Revolutionary Guard Corps) und war zeitweise kommissarischer Kommandeur des IRGC. Er ist ehemaliger Kommandeur der Marine des IRGC.

26.7.2010

3.

Parviz FATAH

Geburtsdatum: 1961

Geburtsort: Anzal, Provinz West-Aserbaidschan, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 6379886494

Parviz Fatah ist Leiter der Execution of Imam Khomeini’s Order (EIKO) und ehemaliges Mitglied des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC).

EIKO ist ein Wirtschaftskonglomerat, das direkt vom Obersten Führer beaufsichtigt wird. Es wird geschätzt, dass EIKO zusammen mit zwei anderen Organisationen mehr als die Hälfte der iranischen Wirtschaft kontrolliert.

Parviz Fatah leistet daher Unterstützung für die Regierung Irans.

26.7.2010

▼M49

4.

Seyyed Mahdi FARAHI, Brigadegeneral im Korps der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC)

 

Seit 2021 stellvertretender Minister für Verteidigung und Unterstützung der Streitkräfte. Davor stellvertretender Minister für Verteidigung und Industrie des Verteidigungsministeriums, Leiter der Organisationen der Verteidigungsindustrie und der Luft- und Raumfahrt des Verteidigungsministeriums sowie Befehlshaber des Ausbildungscamps für Personal der Streitkräfte. Ehemaliger Leiter der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (AIO) Irans und ehemaliger Geschäftsführer der von der EU benannten Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO). Mitglied des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC).

23.6.2008

▼M50

5.

Ali HOSEYNITASH

Dienstgrad: Brigadegeneral

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Brigadegeneral des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) Ali Hoseynitash ist seit seiner Ernennung im Jahr 2013 Leiter des strategischen Direktorats des Obersten Nationalen Sicherheitsrats.

Der Oberste Nationale Sicherheitsrat gestaltet und koordiniert die Verteidigungs- und Sicherheitspolitik Irans, einschließlich wichtiger Entscheidungen über das iranische Nuklearprogramm.

Ali Hoseynitash ist an nuklearen Tätigkeiten und Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt und unterstützt die Regierung Irans.

23.6.2008

▼M44

6.

Mohammad Ali JAFARI

 

Ehemaliger Kommandeur des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC). Derzeit Leiter der Kultur- und Sozialabteilung Hazrat Baqiatollah al-Azam.

23.6.2008

▼M50

7.

Mostafa Mohammad NAJJAR

Geburtsdatum: 2.12.1956

Geburtsort: Teheran, Iran

Dienstgrad: Brigadegeneral

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Brigadegeneral Mostafa Najjar war seit September 2013 leitender Berater des Generalstabschefs der Streitkräfte im Bereich Wissens- und Technologieindustrie. Er ist ehemaliger Innenminister (2009-2013) und ehemaliger Minister des Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics) (2005-2009), zuständig für sämtliche Militärprogramme, einschließlich der Programme für ballistische Raketen. Mitglied des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC).

23.6.2008

▼M48

8.

Mohammad Reza NAQDI

(محمد رضا نقدﻯ)

(alias: Mohammad-Reza NAQDI;

Mohammad Reza NAGDI;

Gholamreza NAQDI)

Geburtsort: Teheran, Iran

Funktion: Stellvertretender Kommandeur des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC)

Rang: Brigadegeneral

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Mohammad Reza Naqdi ist stellvertretender Kommandeur und Brigadegeneral im Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) und ist daher Mitglied des iranischen IRGC.

26.7.2010

(VN: 3.3.2008)

▼M56 —————

▼M46 —————

▼M56 —————

▼M50

12.

Ali SHAMSHIRI

Funktion: Stellvertretender Assistent und Berater des Obersten Führers

Dienstgrad: Brigadegeneral

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Der Brigadegeneral des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) Ali Shamshiri ist stellvertretender Assistent und Berater des Obersten Führers in dessen Eigenschaft als Oberbefehlshaber. Darüber hinaus bekleidete er als Leiter der Geheimdienst-Schutzorganisation des Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics) Führungspositionen in diesem Ministerium.

23.6.2008

13.

Ahmad VAHIDI

Geburtsdatum: 27.6.1958

Geburtsort: Shiraz, Iran

Dienstgrad: Brigadegeneral

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Brigadegeneral Ahmad Vahidi ist seit 1979 ein wichtiges Mitglied des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC). Er wurde 1981 zum stellvertretenden Leiter des Geheimdienstes ernannt, trug zur Organisation des Ministeriums für Nachrichtenwesen bei und wurde 1988 der erste Kommandeur der Quds-Truppe des IRGC und war für die Geheimdiensteinheit des IRGC verantwortlich. Er hat ferner eine Reihe von IRGC-Garnisonen eingerichtet, die für die Organisation terroristischer Aktivitäten verantwortlich sind. Im Jahr 1997 wurde er ins Verteidigungsministerium versetzt. Er wurde 2009 zum Verteidigungsminister ernannt und hatte dieses Amt bis 2013 inne. Er ist immer noch eine hochrangige Persönlichkeit innerhalb des IRGC.

23.6.2008

▼M8 —————

▼M40

15.

Abolghassem Mozaffari SHAMS

 

Ehemaliger Leiter der Zentrale von Khatam al-Anbiya Construction.

1.12.2011

▼M8 —————

▼M44

17.

Ali Ashraf NOURI

 

Leiter des Basij Islamic Revolution Art Educational and Research Complex. Davor stellvertretender Kommandeur des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC), Leiter des Politbüros des IRGC.

23.1.2012

18.

Hojatoleslam Ali SAIDI (auch bekannt als Hojjat-al-Eslam Ali Saidi oder Saeedi)

 

Seit März 2017 Leiter des ideologischen und politischen Büros des Staatsoberhaupts in der Position des Oberbefehlshabers. Davor Vertreter des Staatsoberhaupts beim IRGC.

23.1.2012

▼M56 —————

▼M51 —————

▼M1



B.  Einrichtungen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC)

Teheran, Iran

Verantwortlich für das iranische Nuklearprogramm. Übt die operative Kontrolle über das Programm für ballistische Flugkörper Irans aus. Hat Beschaffungsversuche zur Unterstützung des Programms für ballistische Flugkörper und des Nuklearprogramms Irans unternommen.

26.7.2010

▼M49

2.

Luftstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarden

 

Verwaltet Irans Bestände an ballistischen Kurz- und Mittelstreckenflugkörpern.

23.6.2008

3.

Luftstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarden – Raketenkommando Al Ghadir

 

Das Raketenkommando Al Ghadir der Luftstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarden ist ein besonderes Element innerhalb der IRGC-Luftstreitkräfte und hat mit der von der EU benannten Shahid-Bagheri-Industriegruppe bei der ballistischen Kurzstreckenrakete FATEH 110 sowie bei der ballistischen Mittelstreckenrakete Ashura zusammengearbeitet. Das Kommando ist offenbar die Einrichtung, die tatsächlich die operative Kontrolle über die Raketen innehat.

26.7.2010

▼M1

4.

Naserin Vahid

 

Naserin Vahid stellt im Auftrag des Korps der Islamischen Revolutionsgarden Waffenteile her. Es handelt sich um eine IRGC-Scheinfirma.

26.7.2010

▼M49

5.

Quds-Truppe im Korps der Islamischen Revolutionsgarden

Teheran, Iran

Die Quds-Truppe im Korps der Islamischen Revolutionsgarden Irans ist für Operationen außerhalb Irans verantwortlich und ist Teherans wichtigstes außenpolitisches Instrument für Sondereinsätze und die Unterstützung von Terroristen und militanten Islamisten im Ausland. Presseberichten zufolge setzte die Hisbollah im Konflikt mit Israel im Jahr 2006 von der Quds-Truppe bereitgestellte Raketen, Spezialflugkörper, tragbare Luftabwehrsysteme und unbemannte Flugkörper ein und wurde von der Quds-Truppe dafür geschult. Es liegen zahlreiche Berichte vor, dass die Quds-Truppe der Hisbollah auch weiterhin moderne Waffensysteme, Flugabwehrraketen und Langstreckenraketen liefert und sie entsprechend schult. In begrenztem Umfang unterstützt die Quds-Truppe auch weiterhin die Taliban in Süd- und Westafghanistan bei Kampfeinsätzen sowie finanziell und durch Schulungen; dies schließt Kleinwaffen, Munition, Mörser und Kurzstreckenraketen ein.

26.7.2010

▼M48

6.

Sepanir Oil and Gas Energy Engineering Company

(alias: Sepah Nir;

SEPANIR;

SepanirCompany;

Sepanir Oil & Gas Energy Eng. Co.;

Sepanir Oil and Gas Energy Eng. Co SSK)

Anschrift Nr. 1: No 216 (ehemals 319) Bahonar Avenue (Niavaran), Teheran, Iran

Anschrift Nr. 2: PO Box 19575/657, Teheran, Iran

Telefonnummern:

+98 21 22 833960

+98 22 833960 (10 Anschlüsse)

Faxnummer:

+98 21 22 833970

Webseite: www.sepanir.com

Art der Einrichtung: öffentliches Unternehmen

Ort der Registrierung: Iran

Datum der Registrierung: 2006

Ort des Hauptgeschäftssitzes: Iran

Verbundene Einrichtungen: Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC);

Khatam al-Anbiya Construction Headquarters (KAA)

Sepanir Oil and Gas Energy Engineering Company ist ein Öl- und Gasunternehmen und eine Tochtergesellschaft der Khatam al-Anbiya Construction Headquarters (KAA) und wird daher vom Korps der Islamischen Revolutionsgarde kontrolliert.

26.7.2010

(VN: 9.6.2010)

▼M50

7.

Bonyad Taavon Sepah (alias IRGC Cooperative Foundation; Bonyad-e Ta'avon-Sepah; Sepah Cooperative Foundation)

Anschrift: Niayes Highway, Seoul Street, Tehran, Iran

Die Bonyad Taavon Sepah, alias IRGC Cooperative Foundation, wurde von den Kommandeuren des in der EU-Liste geführten Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) gegründet, um die Investitionen des IRGC zu strukturieren und das feste Personal des IRGC mit Finanzkrediten, Hypotheken, Geschäftskrediten sowie Grundstücken und Baumaterialien zu versorgen.

Sie wird vom IRGC kontrolliert. Der Treuhandrat der Bonyad Taavon Sepah setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, von denen acht dem IRGC angehören. Dazu gehören der leitende Kommandeur des IRGC, der Vorsitzender des Treuhandrats ist, der Vertreter des obersten Führers beim IRGC, der Kommandeur der Bassidsch, der Kommandeur der Landstreitkräfte des IRGC, der Kommandeur der Luftstreitkräfte des IRGC, der Kommandeur der Marine des IRGC, der Leiter der Informationssicherheitsorganisation des IRGC, ein hoher IRGC-Offizier des Generalstabs der Luftstreitkräfte und ein hoher IRGC-Offizier des Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics).

23.5.2011

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8.

Ansar Bank (auch bekannt als Ansar Finance and Credit Fund; Ansar Financial and Credit Institute; Ansae Institute; Ansar al-Mojahedin No-Interest Loan Institute; Ansar Saving and Interest Free-Loans Fund)

No. 539, North Pasdaran Avenue, Teheran; Ansar Building, North Khaje Nasir Street, Teheran, Iran

Bonyad Taavon Sepah gründete die Ansar Bank, damit sie für Personal der IRGC Finanz- und Kreditdienstleistungen erbringt. Ursprünglich fungierte die Ansar Bank als Kreditunion, bis sie Mitte 2009 in eine voll funktionsfähige Bank umgewandelt wurde, nachdem sie die Genehmigung der Zentralbank Irans erhalten hatte. Die Ansar Bank, zuvor bekannt als Ansar al Mojahedin, ist seit mehr als 20 Jahren mit den IRGC verbunden. Die Mitglieder der IRGC erhielten ihre Gehälter über die Ansar Bank.

Darüber hinaus erhielt das Personal der IRGC über die Ansar Bank besondere Vergünstigungen, einschließlich verringerter Sätze für Wohnungseinrichtungen und kostenlose oder kostengünstige Gesundheitsfürsorge.

23.5.2011

▼M44

9.

Mehr Bank (auch bekannt als Mehr Finance and Credit Institute; Mehr Interest-Free Bank)

No. 182, Shahid Tohidi St, 4th Golsetan, Pasdaran Ave, Teheran 1666943, Iran

Die Mehr Bank steht unter der Kontrolle der Bonyas Taavon Sepah und der IRGC. Die Mehr Bank erbringt Finanzdienstleistungen für die IRGC. Laut einem öffentlichen Interview mit dem damaligen Leiter der Bonyad Taavon Sepah, Parviz Fatah, hat Bonyad Taavon Sepah die Mehr Bank gegründet', damit sie Dienstleistungen für die Bassidsch (paramilitärischer Arm der IRGC) erbringt.

23.05.2011

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11.

Behnam Sahriyari Trading Company

Postanschrift: Ziba Building, 10th Floor, Northern Sohrevardi Street, Tehran, Iran

Die Behnam Sahriyari Trading Company gehört Behnam Sahriyari, dem Leiter der Quds-Einheit 190 des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC), die Waffen schmuggelt. Er benutzt seine Firma als Deckmantel für Waffenlieferungen des IRGC. Daher ist die Behnam Sahriyari Trading Company an der Beförderung von Waffen im Auftrag des IRGC beteiligt.

23.1.2012

▼M44

12.

Etemad Amin Invest Co Mobin

(auch bekannt als Etemad Amin Investment Company Mobin; Etemad-e Mobin; Etemad Amin Invest Company Mobin; Etemad Mobin Co.; Etemad Mobin Trust Co.; Etemade Mobin Company; Mobin Trust Consortium; Etemad-e Mobin Consortium)

Pasadaran Av. Teheran, Iran

Ein Unternehmen, das sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) befindet und zur Finanzierung der strategischen Interessen des Regimes beiträgt.

26.7.2010

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III.    Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL)

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A.  Personen

 

Name

Identifizierungs- informationen

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B.  Einrichtungen

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Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

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1. c)

Hanseatic Trade Trust & Shipping (HTTS) GmbH

Postanschrift: Schottweg 7, 22087 Hamburg, Germany; Opp 7th Alley, Zarafshan St, Eivanak St, Qods Township; HTTS GmbH, Iran

Die Hanseatic Trade Trust & Shipping GmbH (HTTS) ist ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg, das im Eigentum von IRISL Europe steht, das seinerseits ein Unternehmen im Eigentum von IRISL ist. HTTS spielt eine wichtige Rolle bei der Erleichterung von Operationen für das im iranischen Staatseigentum befindliche Schifffahrtskonglomerat, die Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL), spielt. Daher steht HTTS im Eigentum und unter der Kontrolle von IRISL und erbringt wesentliche Dienstleistungen für IRISL oder für Einrichtungen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen oder in deren Namen handeln.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

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1. k)

IRITAL Shipping SRL

Via Gerolamo Morone 6, 20121 Milan, Italy

Registrierungsnummer: IT03329300101

Datum der Registrierung: 12.3.1992

IRITAL Shipping SRL steht im Eigentum und unter der Kontrolle der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL). Das Unternehmen ist an den Proliferationsaktivitäten Irans beteiligt, indem es Komponenten für sein Programm für ballistische Flugkörper befördert.

IRITAL Shipping SRL steht daher im Eigentum von IRISL und ist an den nuklearen Proliferationsaktivitäten Irans beteiligt.

29.9.2025

(26.7.2010, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

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36.

E-Sail

alias E-Sail Shipping Company

alias Rice Shipping

alias Santex Lines Limited

Anschrift: Suite 1501, Shanghai Zhong Rong Plaza, 1088 Pudong South Road, Shanghai, China

Registrierungsnummer: 1429927

E-Sail, alias IRISL Shipping Company Limited ist ein Unternehmen, das im Namen von IRISL handelt und aktiv an der Beförderung von sensibler Fracht im Zusammenhang mit dem Atomprogramm Irans und dem Programm für ballistische Flugkörper Irans beteiligt ist.

29.9.2025

(1.12.2011, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

37.

IRISL Maritime Training Institute

No 115, Ghaem Magham Farahani St. P.O. Box 15896-53313, Tehran, Iran

IRISL Maritime Training Institute ist ein führendes Institut zur Ausbildung von Seeleuten und eine Tochtergesellschaft der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL). Daher steht es im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL.

29.9.2025

(8.4.2015, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

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39.

Kheibar Company

alias Khaybar Company

Anschrift: 16th Kilometre Old Karaj Road, 13861 Tehran, Iran

Kheibar Company ist eine Tochtergesellschaft der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL). Kheibar Company liefert Ersatzteile für Schiffe und liefert Bergbau- und Baumaschinen. Daher steht Kheibar Company im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL.

29.9.2025

(8.4.2015, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

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43.

Good Luck Shipping Company

Anschrift: Office 206/207 Malik Saeed, Ahmad Ghabbash, Bur Dubai, Dubai, United Arab Emirates

Anschrift: P.O. Box 5562, Dubai, United Arab Emirates

Anschrift: P.O. Box: 8486, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

Anschrift: P.O. Box 8486, Office 206/207, Ahmad Ghubash Building, Oud Mehta, Bur Dubai, United Arab Emirates

Good Luck Shipping erbringt Versand- und Logistikdienstleistungen für Hafiz Darya Shipping Lines (HDSL), eine benannte Einrichtung, die mit Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) verbunden ist, sowie für die Petrochemical Commercial Company (PCC), ein Unternehmen im Eigentum des iranischen Ministeriums für Erdöl.

29.9.2025

(1.12.2011, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

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Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL)

Anschrift: Pasadaran Street/Shahid Lavasani, Asman Tower, No. 523, P.O. Box 1311-19395, Tehran, Iran

Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) ist ein öffentliches Schifffahrtsunternehmen, das im Miteigentum der Regierung Irans steht und an der Beförderung militärischer Fracht von Iran in mehrere andere Länder beteiligt war. Es unterstützt Marineoperationen des IRGC durch die Bereitstellung von Schiffen, die auch für Aufklärungsmissionen eingesetzt werden. IRISL ist an den Proliferationsaktivitäten Irans beteiligt, indem sie Komponenten für sein Programm für ballistische Flugkörper befördert.

Daher stellen die IRISL Unterstützung für die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans bereit. Darüber hinaus stellen sie Unterstützung für die Regierung Irans bereit.

29.9.2025

(27.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

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158.

Hafiz Darya Shipping Lines (HDSL)

(alias HDS Lines)

Anschrift: No. 60, Ehteshamiyeh Square, 7th Neyestan Street, Pasdaran Avenue, Teheran, Iran

Firmenregistrierungsdokument Nr. 5478431, ausgestellt im März 2009

IMO-Nummer: 5878431; 2009 gegründet

Hafiz Darya Shipping Lines (HDSL) fungiert als Briefkastenfirma für IRISL. HDSL ist Eigentümer oder Betreiber von Schiffen, deren wirtschaftlicher Eigentümer Islamic Republic of Iran Shipping Line (IRISL) ist. Daher handelt HDSL im Namen von IRISL.

29.9.2025

(27.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt).

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159.

Irano Misr Shipping Company

(alias Nefertiti Shipping)

Anschrift: 6, El Horeya Rd., El Attarein, Alexandria, Egypt

Anschrift: Inside Damietta Port, New Damietta City, Damietta, Egypt

Anschrift: 403, El NahdaSt., Port Said, Port Said, Egypt

Irano MISR Shipping Company ist eine Tochtergesellschaft der in der EU-Liste geführten IRISL in Ägypten, die Dienstleistungen in ägyptischen Häfen erbringt.

Daher ist Irano MISR Shipping Company eine Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von IRISL steht.

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(27.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

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162.

IRISL Europe GmbH (Hamburg)

Anschrift: Schottweg 5, 22087 Hamburg, Germany

Registrierungsnummer: HRB 81573

IRISL Europe GmbH (Hamburg) steht im Eigentum der IRISL.

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163.

IRISL Marine Services and Engineering Company

Anschrift: No. 221, Northern Iranshahr St., Karimkhan Ave., Tehran, Iran

Anschrift: Sarbandar Gas Station, PO Box 199, Bandar Imam Khomeini, Iran

Anschrift: Karim Khan Zand Avenue (oder: Karimkhan Avenue), Iran Shahr Shomai (oder: Northern Iranshahr Street), No 221, Tehran, Iran

Anschrift: Shahaid Rajaee Port Road, Kilometer of 8, Before Tavanir Power Station, Bandar Abbas, Iran

IRISL Marine Services and Engineering Company ist ein Tochterunternehmen und von IRISL steht unter der Kontrolle von IRISL.

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(27.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

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167.

Safiran Payam Darya (SAPID) Shipping Company

(alias Safiran Payam Darya Shipping Lines, alias SAPID Shipping Company, alias SAFID Shipping)

Asseman Tower, Pasdaran Street, Shahid Sayyade Shirazee Square, Tehran, Iran

Registrierungsnummer: IR0015973950

Datum der Registrierung: 2009

Safiran Payam Darya Shipping Company (Sapid Shipping Company) ist ein iranisches Schifffahrtsunternehmen, das im Eigentum und unter der Kontrolle der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) steht und verschiedene Dienstleistungen für die Einrichtung erbringt.

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169.

Soroush Saramin Asatir (SSA)

(alias Soroush Sarzamin Asatir Ship Management Company, Rabbaran Omid Darya Ship Management Company, Sealeaders)

No 14 (alt. 5), Shabnam Alley, Fajr Street, Shahid Motahhari Avenue, PO Box 196365-1114, Tehran, Iran

Soroush Saramin Asatir (SSA) betreibt und verwaltet eine Reihe von Schiffen der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL). Daher handelt sie im Namen der IRISL und erbringt ihr wesentliche Dienstleistungen.

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(27.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

170.

South Way Shipping Agency Co. Ltd

alias South Shipping Line Iran

alias Hoopad Darya Shipping Agent

Anschrift: Qaem Magham Farahani St., Tehran, Iran

Registrierungsnummer: IR968053464

South Way Shipping Agency Co. Ltd steht im Miteigentum der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) und ist für IRISL in iranischen Häfen tätig, wobei sie Aufgaben wie das Be- und Entladen beaufsichtigt. Sie steht auch im Miteigentum der Regierung Irans.

Daher ist die South Way Shipping Agency Co. Ltd eine Einrichtung, die im Eigentum und unter der Kontrolle von IRISL und der Regierung Irans steht.

29.9.2025

(27.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)

171.

Valfajr 8th Shipping Line

(alias Valjafr 8th Shipping Line, Valfajr)

No 119, Corner Shabnam Alley, Shoaa Square, Ghaem Magam Farahani, Tehran, Iran P.O. Box 15875/4155

Abyar Alley, Corner of Shahid Azodi St. & Karim Khan Zand Ave., Tehran, Iran

Shahid Azodi St., Karim Khan Zand Ave., Abiar Alley, PO Box 4155, Tehran, Iran

Registrierungsnummer: IR30813GN

Valfajr 8th Shipping Line steht im Eigentum und unter der Kontrolle der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL).

29.9.2025

(27.11.2013, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt).

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( 1 ) Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/821/oj).

( 2 ) Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 (ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/267/oj).