02020R2146 — DE — 11.01.2024 — 001.001
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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/2146 DER KOMMISSION vom 24. September 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich Ausnahmen von den Produktionsvorschriften für die ökologische/biologische Produktion (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 428 vom 18.12.2020, S. 5) |
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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2911 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2023 |
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22.12.2023 |
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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/2146 DER KOMMISSION
vom 24. September 2020
zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich Ausnahmen von den Produktionsvorschriften für die ökologische/biologische Produktion
(Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 1
Anerkennung von Katastrophenfällen
Artikel 2
Bedingungen für die Gewährung von Ausnahmen
Nach dem förmlichen Beschluss gemäß Artikel 1 können die zuständigen Behörden nach Ermittlung der in dem betreffenden Gebiet betroffenen Unternehmer oder auf Antrag des einzelnen betroffenen Unternehmers die einschlägigen Ausnahmen gemäß Artikel 3 gewähren und die damit verbundenen Bedingungen festlegen, sofern diese Ausnahmen und Bedingungen
für einen begrenzten Zeitraum, keinesfalls länger als 12 Monate, und nicht länger als notwendig gelten, um die ökologische/biologische Produktion fortzusetzen oder wieder aufzunehmen, wie sie vor der Anwendung dieser Ausnahmen ausgeübt wurde;
nur für konkret betroffene Erzeugungsarten oder gegebenenfalls Landparzellen gelten und
für alle in dem betreffenden Gebiet betroffenen ökologisch/biologisch produzierenden Unternehmen oder gegebenenfalls nur für den einzelnen betroffenen Unternehmer gelten.
Artikel 3
Spezifische Ausnahmen von der Verordnung (EU) 2018/848
Unterabsatz 1 gilt sinngemäß für die Erzeugung von Bienen und anderen Insekten.
Artikel 4
Überwachung und Berichterstattung
Artikel 5
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.