11994N/AFI/DCL/48

AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - K. Erklärungen verschiedener neuer Mitgliedstaaten - 48. Gemeinsame Erklärung des Königreichs Norwegen und des Königreichs Schweden betreffend Fischerei

Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0398


K. Erklärungen verschiedener neuer Mitgliedstaaten

48. Gemeinsame Erklärung des Königreichs Norwegen und des Königreichs Schweden betreffend Fischerei

In einem Briefwechsel zwischen dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden ist vereinbart worden, daß Norwegen Schweden weiterhin gleiche Rechte gewähren wird, wie sie in dem zweiseitigen Fischereiabkommen von 1977 vorgesehen sind. Mengen und Arten werden im Einklang mit der Praxis des zweiseitigen Abkommens auf jährlicher Grundlage nach bilateralen Konsultationen in Übereinstimmung mit Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 des Rates übertragen.