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11.5.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 125/23 |
BESCHLUSS (EU) 2023/940 DES RATES
vom 4. Mai 2023
über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Festlegung eines Standardformblatts für Rechtshilfeersuchen nach Artikel 635 Absatz 1 des genannten Abkommens
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 82 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2021/689 des Rates vom 29. April 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (1),
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (2) (im Folgenden „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2021/689 geschlossen. |
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(2) |
Teil Drei Titel VIII des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ergänzt die Bestimmungen des am 20. April 1959 in Straßburg unterzeichneten Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen, des am 17. März 1978 in Straßburg unterzeichneten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeabkommen und des am 8. November 2001 in Straßburg unterzeichneten Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen und erleichtert ihre Anwendung zwischen den Mitgliedstaaten einerseits und dem Vereinigten Königreich andererseits. |
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(3) |
Die Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen und der Rechtsakt des Rates vom 29. Mai 2000 über die Erstellung des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (4) werden gemäß den Verträgen angewandt. |
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(4) |
Nach Artikel 635 Absatz 1 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit übernimmt der Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit die Aufgabe, durch Annahme eines Anhangs dieses Abkommens ein Standardformblatt für Rechtshilfeersuchen festzulegen. Wenn der Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit einen Beschluss angenommen hat, der ein solches Standardformblatt festlegt, so ist nach Artikel 635 Absatz 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit dieses Standardformblatt für Rechtshilfeersuchen zu verwenden. |
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(5) |
Das Standardformblatt für Rechtshilfeersuchen wird die Rechtshilfe zwischen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten einerseits und dem Vereinigten Königreich andererseits dadurch erleichtern, dass darin alle notwendigen Informationen angegeben sind, die ein Rechtshilfeersuchen enthalten sollte. |
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(6) |
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu vertreten ist. |
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(7) |
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit ist aufgrund des Beschlusses (EU) 2021/689, der sich auf Artikel 217 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als materielle Rechtsgrundlage stützt, für alle Mitgliedstaaten verbindlich. |
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(8) |
Dänemark und Irland sind aufgrund des Beschlusses (EU) 2021/689 durch Teil Drei des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme und Anwendung des vorliegenden Beschlusses, mit dem das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit durchgeführt wird — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der im Namen der Union im Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zu vertretende Standpunkt zur Festlegung eines Standardformblatts für Rechtshilfeersuchen, ist in dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses dieses Sonderausschusses enthalten.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 4. Mai 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 2.
(2) ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10.
(3) Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (ABl. L 130 vom 1.5.2014, S. 1).
ENTWURF
BESCHLUSS Nr. … DES MIT ARTIKEL 8 ABSATZ 1 BUCHSTABE r DES ABKOMMENS ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINERSEITS UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ANDERERSEITS EINGESETZTEN SONDERAUSSCHUSSES
vom …
zur Festlegung eines Standardformblatts für Rechtshilfeersuchen (2023 (1)/…)
DER SONDERAUSSCHUSS FÜR DIE POLIZEILICHE UND JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT —
gestützt auf das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit“), insbesondere auf Artikel 635 Absatz 1 —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang 50 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zur Festlegung eines Standardformblatts für Rechtshilfeersuchen in Strafsachen wird entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss angenommen.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am ersten Tag des dritten Monats nach seiner Annahme wirksam.
Geschehen zu …
Im Namen des Sonderausschusses für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Die Ko-Vorsitzenden
(1) Nach Regel 9 Absatz 2 des Anhangs 1 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit registriert das Sekretariat alle Beschlüsse oder Empfehlungen unter einer laufenden Nummer und mit einem Verweis auf den Tag ihrer Annahme.
Anlage
ANHANG 50 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit
RECHTSHILFEERSUCHEN IN STRAFSACHEN
Dieses Formblatt ist von den zuständigen Behörden zu verwenden, für die es nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gilt.
Die bereitgestellten Informationen müssen relevant sein und dürfen nicht über das hinausgehen, was für die Erledigung dieses Ersuchens im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzanforderungen erforderlich ist.
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ABSCHNITT A Aktenzeichen: … Ersuchender Staat: … Ersuchende Behörde: … Ersuchter Staat: … Ersuchte Behörde (falls bekannt): … |
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ABSCHNITT B: Dringlichkeit Geben Sie bitte an, ob Dringlichkeit gegeben ist, weil
Führen Sie dies bitte aus: … Die Fristen für die Erledigung des Ersuchens sind in Artikel 640 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit festgelegt. Falls dieses Ersuchen jedoch dringend ist und/oder Maßnahmen bis zu/zu einem bestimmten Zeitpunkt erfordert, führen Sie dies bitte aus und geben Sie den Grund an: … … |
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ABSCHNITT C: Vertraulichkeit
Machen Sie ggf. bitte zusätzliche Angaben: … … |
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ABSCHNITT D: Verhältnis zu früheren oder gleichzeitigen Rechtshilfeersuchen Geben Sie ggf. bitte an, welche Maßnahmen in diesem Verfahren oder in damit zusammenhängenden Verfahren getroffen wurden, um dieses Beweismittel auf anderem Wege zu erlangen. Geben Sie bitte an, ob dieses Rechtshilfeersuchen frühere oder gleichzeitige Rechtshilfeersuchen an den ersuchten Staat und ggf. an einen weiteren Staat ergänzt. ☐ Frühere Kontakte zu Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälten oder sonstigen Behörden Machen Sie Angaben zu früheren Kontakten des ersuchenden Staates, einschließlich des Namens des Staates, der kontaktierten Behörde, der einschlägigen Kontaktdaten und etwaiger Aktenzeichen: … … … ☐ Frühere damit zusammenhängende oder gleichzeitige Rechtshilfeersuchen oder Europäische Ermittlungsanordnungen Machen Sie die für die Ermittlung der früheren Ersuchen relevante Angaben, einschließlich des Namens des Staates, der Behörde, der es übermittelt wurde, des Datums des Ersuchens und der Aktenzeichen der ersuchenden und der ersuchten Behörde: … … … ☐ Sonstiges Machen Sie ggf. Angaben zu diesem anderen Rechtshilfeersuchen: … … … |
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ABSCHNITT E: Gründe für das Ersuchen 1. Einstufung der Straftat(en) Um sicherzustellen, dass dieses Ersuchen an die zuständige Stelle gerichtet wird, Art und rechtliche Einstufung der Straftat(en), auf die sich das Ersuchen bezieht: … … … Geben Sie bitte die Höchststrafe, die Verjährungsfrist und ggf. den Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung einschließlich der einschlägigen Bestimmungen über Sanktionen an: … … 2. Zusammenfassung des Sachverhalts Beschreibung des Verhaltens, das die Straftat(en) darstellt, auf die sich das Rechtshilfeersuchen bezieht, und Zusammenfassung des zugrunde liegenden Sachverhalts: … … … Bei Ersuchen um Zustellung von Verfahrensschriftstücken und Gerichtsentscheidungen geben Sie bitte eine kurze Zusammenfassung der zuzustellenden Schriftstücke und/oder Entscheidungen, falls diese nicht in der Sprache des ersuchten Staates vorliegen: … … Bei anderen Ersuchen beschreiben Sie bitte, wie die Beweismittel/Maßnahmen, auf die sich das Ersuchen bezieht, zu den Ermittlungen und zur Verfolgung der Straftat(en) beitragen können: … … Stadium der Ermittlungen oder des Verfahrens:
Ggf. Beschreibung der mit der Erlangung dieses Beweismittels verbundenen Risiken: … … … Ggf. sonstige Informationen, die der ersuchende Staat als für die Vollstreckungsbehörde bei der Erledigung des Rechtshilfeersuchens für nützlich ansieht: … … … 3. Handelt es sich bei dieser Straftat um eine in Artikel 640 Absatz 6 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit genannte Verkehrsstraftat:
4. Art des Verfahrens, auf das sich das Ersuchen bezieht:
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ABSCHNITT F: Identität der betroffenen natürlichen oder juristischen Personen Machen Sie bitte nur Angaben, die relevant sind und nicht über das hinausgehen, was für dieses Ersuchen erforderlich ist. Wenn mehr als eine Person betroffen ist, machen Sie die Angaben bitte zu jeder Person.
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ABSCHNITT G: Erforderliche Maßnahmen
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ABSCHNITT H: Zusätzliche Anforderungen bei bestimmten Maßnahmen Füllen Sie die Abschnitte aus, die für die Ermittlungsmaßnahme(n), um die ersucht wird, relevant sind. |
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ABSCHNITT H1: Durchsuchung und Beschlagnahme Natürliche oder juristische Person, die mit der Durchsuchung in Verbindung steht. Wenn mehr als eine Person betroffen ist, machen Sie die Angaben bitte zu jeder Person: … … Zu durchsuchende Räume. Führen Sie bitte aus, wie die Person mit den Räumen in Verbindung steht. Wenn mehr als eine Person betroffen ist, machen Sie die Angaben bitte zu jeder Person: … … … Welche Beweismittel werden gesucht? Geben Sie das Material, nach dem gesucht werden soll, so genau wie möglich an: … … … Warum ist Ihres Erachtens zu erwarten, dass die Beweismittel an dem oben genannten Ort gefunden werden und für die Ermittlungen relevant und von erheblichem Wert sind: … … … Besteht die Gefahr, dass ausschließlich für den Adressaten bestimmte Informationen offengelegt werden? Falls ja, führen Sie dies bitte aus: … … … Müssen Beamte des ersuchenden Staates bei der Durchsuchung anwesend sein? (Falls ja, führen Sie dies bitte in Abschnitt I aus):
Informationen, die im Zusammenhang mit Ermittlungen in anderen Staaten, die Auswirkungen auf dieses Ersuchen um Durchsuchung und Beschlagnahme haben könnten, bekannt sind: … … … Sonstige relevante Informationen im Zusammenhang mit der Durchsuchung und Beschlagnahme: … |
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ABSCHNITT H2: Informationen über Bank- oder sonstige Finanzkonten Wenn mehr als ein Konto betroffen ist, machen Sie die Angaben bitte zu jedem Konto. Geben Sie bitte an, welche Informationen gesucht werden:
Falls verfügbar, bitte angeben:
Begründen Sie bitte zusätzlich, warum diese Beweismittel für die Ermittlungen relevant und von erheblichem Wert sein dürften, einschließlich der Verbindung zwischen dem Konto und der begangenen Straftat: … … … Falls notwendig, machen Sie bitte zusätzliche Angaben, die für die Erledigung dieses Ersuchens erforderlich sein könnten: … … |
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ABSCHNITT H3: Teilnehmer-, Verkehrs-, Standort- und Inhaltsdaten Art der erbetenen Daten:
Für alle Ersuchen um Teilnehmer-, Verkehrs- oder Standort- und Inhaltsdaten sind die folgenden Informationen erforderlich:
Machen Sie weitere Angaben, die zur Ermittlung der erbetenen Daten beitragen können:
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ABSCHNITT H4: Video- oder Telefonkonferenz oder sonstige audiovisuelle Übertragung Falls um Vernehmung per Videokonferenz oder Telefonkonferenz oder sonstige audiovisuelle Übertragung ersucht wird:
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ABSCHNITT H5: Vorläufige Maßnahmen Falls um eine vorläufige Maßnahme zur Sicherung von Beweismitteln, zur Aufrechterhaltung der bestehenden Lage oder zum Schutz bedrohter rechtlicher Interessen ersucht wird, geben Sie bitte an, ob:
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ABSCHNITT H6: Überstellung einer inhaftierten Person
Falls notwendig, machen Sie bitte zusätzliche Angaben: … |
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ABSCHNITT H7: Verdeckte Ermittlungen Geben Sie bitte an, warum die verdeckte Ermittlungsmaßnahme Ihres Erachtens für die Zwecke des Strafverfahrens relevant ist: … … … Machen Sie bitte die folgenden Angaben:
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ABSCHNITT I: Bei der Erledigung einzuhaltende Formalitäten und Verfahren
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ABSCHNITT J: Angaben zu der Behörde, die das Ersuchen gestellt hat
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ABSCHNITT K: Unterschrift Mit der Unterzeichnung dieses Formblatts bestätige ich, dass
Unterschrift der ersuchenden Behörde und/oder ihres Vertreters:
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