|
22.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 349/5 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 15. Dezember 2010
zur Änderung des Beschlusses 2007/320/EG der Kommission vom 22. März 2007 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung (1) im Hinblick auf die Verlängerung seiner Geltungsdauer
2010/C 349/04
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Die Arbeiten der Expertengruppe mit der Bezeichnung Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung sollten ungehindert bis Ende 2013 unter den in dem Beschluss festgelegten Bedingungen fortgeführt werden. |
|
(2) |
Der Beschluss 2007/320/EG sollte daher entsprechend geändert werden — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
In Artikel 7 „Gültigkeit“ des Beschlusses 2007/320/EG wird die Jahreszahl „2010“ durch „2013“ ersetzt.
Brüssel, den 15. Dezember 2010
Für die Kommission
Neelie KROES
Vizepräsidentin
(1) ABl. L 119 vom 9.5.2007, S. 45.