22.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 349/5


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 15. Dezember 2010

zur Änderung des Beschlusses 2007/320/EG der Kommission vom 22. März 2007 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung (1) im Hinblick auf die Verlängerung seiner Geltungsdauer

2010/C 349/04

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Arbeiten der Expertengruppe mit der Bezeichnung Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung sollten ungehindert bis Ende 2013 unter den in dem Beschluss festgelegten Bedingungen fortgeführt werden.

(2)

Der Beschluss 2007/320/EG sollte daher entsprechend geändert werden —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

In Artikel 7 „Gültigkeit“ des Beschlusses 2007/320/EG wird die Jahreszahl „2010“ durch „2013“ ersetzt.

Brüssel, den 15. Dezember 2010

Für die Kommission

Neelie KROES

Vizepräsidentin


(1)  ABl. L 119 vom 9.5.2007, S. 45.