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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/1934

11.8.2026

BESCHLUSS (EU) 2026/1934 DES RATES

vom 13. Juli 2026

über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2026-2030)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (1) (im Folgenden „Abkommen“) und das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026) (2) (im Folgenden „Protokoll von 2020“) wurden mit dem Beschluss (EU) 2020/2000 des Rates (3) genehmigt. Das Protokoll von 2020 ist am 23. Februar 2026 ausgelaufen.

(2)

Am 23. Juni 2025 hat der Rat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit der Regierung der Seychellen (im Folgenden „Seychellen“) über ein neues Protokoll zur Durchführung des Abkommens aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2026-2030) (im Folgenden „Protokoll“) erfolgreich abgeschlossen.

(3)

Ziel des Protokolls ist es, den Fischereifahrzeugen der Union zu ermöglichen, in der Fischereizone der Seychellen zu fischen, und die Union und die Seychellen in die Lage zu versetzen, enger zusammenzuarbeiten, um eine nachhaltige Fischereipolitik zu entwickeln, eine verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone der Seychellen und im Indischen Ozean zu fördern und zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in der Fischereiwirtschaft beizutragen.

(4)

Das Protokoll sollte daher unterzeichnet werden.

(5)

Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in der Fischereizone der Seychellen und der Notwendigkeit, die Dauer einer Unterbrechung dieser Tätigkeiten zu verkürzen, sollte das Protokoll bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt werden.

(6)

Da das Protokoll mehr als ein Haushaltsjahr abdeckt, können die entsprechenden Mittelbindungen gemäß Artikel 112 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) für die Laufzeit des Protokolls in Jahrestranchen aufgeteilt werden.

(7)

Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde nach Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) angehört und hat am 3. Juli 2026 seine Stellungnahme (6) abgegeben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2026-2030) im Namen der Union wird vorbehaltlich des Abschlusses dieses Protokolls genehmigt (7).

Artikel 2

Das Protokoll wird gemäß Artikel 19 des Protokolls ab dem 27. Juli 2026 bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2026.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. HEYDON


(1)  Partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (ABl. L 60 vom 28.2.2020, S. 5, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2020/272/oj).

(2)  Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026) (ABl. L 60 vom 28.2.2020, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2020/272/oj).

(3)  Beschluss (EU) 2020/2000 des Rates vom 27. November 2020 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2020-2026) im Namen der Europäischen Union (ABl. L 413 vom 8.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/2000/oj).

(4)  Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj).

(5)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).

(6)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(7)  Der Wortlaut des Protokolls wurde im ABl. L, 2026/1935, 11.8.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_prot/2026/1935/oj veröffentlicht.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1934/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)