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23.2.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 50/9 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 18. Januar 2005
zur Ernennung der Mitglieder des in Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes vorgesehenen Ausschusses
(2005/151/EG, Euratom)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
gestützt auf das Protokoll über die Satzung des Gerichtshofes, in der durch den Beschluss 2004/752/EG, Euratom des Rates vom 2. November 2004 zur Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (1) geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I,
gestützt auf den Beschluss 2005/49/EG, Euratom des Rates vom 18. Januar 2005 zur Arbeitsweise des in Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes vorgesehenen Ausschusses (2), insbesondere auf Nummer 3 des Anhangs,
gestützt auf die Empfehlung des Präsidenten des Gerichtshofes vom 2. Dezember 2004,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes sieht die Einrichtung eines Ausschusses vor, der sich aus sieben Persönlichkeiten zusammensetzt, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz sowie unter Juristen von anerkannter Befähigung ausgewählt werden. Nach diesem Absatz ernennt der Rat die Mitglieder dieses Ausschusses mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung des Präsidenten des Gerichtshofes. |
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(2) |
In Nummer 3 des Anhangs des Beschlusses 2005/49/EG, Euratom ist außerdem vorgesehen, dass der Rat den Vorsitzenden dieses Ausschusses ernennt. |
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(3) |
Diese Bestimmungen sollten angewandt werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Folgende Persönlichkeiten werden für die Dauer von vier Jahren ab dem 10. November 2004 zu Mitgliedern des in Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes vorgesehenen Ausschusses ernannt:
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Herr Leif SEVÓN, Vorsitzender |
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Sir Christopher BELLAMY |
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Herr Yves GALMOT |
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Herr Peter GRILC |
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Frau Gabriele KUCSKO-STADLMAYER |
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Herr Giuseppe TESAURO |
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Herr Miroslaw WYRZYKOWSKI |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Januar 2005.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-C. JUNCKER