|
1.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 176/5 |
BESCHLUSS (GASP) 2019/1114 DES RATES
vom 28. Juni 2019
zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Am 3. Juli 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/354/GASP (1) erlassen, mit dem die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) über den 1. Juli 2013 hinaus verlängert wurde. |
|
(2) |
Am 29. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/942 (2) zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP und zur Verlängerung der EUPOL COPPS vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 angenommen. |
|
(3) |
Nach der strategischen Überprüfung der EUPOL COPPS sollte die EUPOL COPPS um weitere zwölf Monate bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden. |
|
(4) |
Der Beschluss 2013/354/GASP sollte daher entsprechend geändert werden. |
|
(5) |
Die EUPOL COPPS wird in einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union im Sinne des Artikels 21 des Vertrags behindern könnte — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2013/354/GASP wird wie folgt geändert:
|
1. |
In Artikel 12 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 beläuft sich auf 12 430 000 EUR.“ |
|
2. |
Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. Juni 2020.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Juli 2019.
Geschehen zu Brüssel am 28. Juni 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. CIAMBA
(1) Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12).
(2) Beschluss (GASP) 2018/942 des Rates vom 29. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 166 vom 3.7.2018, S. 17).