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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2023/2446 |
31.10.2023 |
BESCHLUSS (EU) 2023/2446 DES RATES
vom 23. Oktober 2023
über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Volksrepublik Bangladesch über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 209 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 3 und 4,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Verhandlungen sollten im Hinblick auf den Abschluss eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit der Volksrepublik Bangladesch aufgenommen werden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) werden ermächtigt, Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Volksrepublik Bangladesch (im Folgenden „Abkommen“) aufzunehmen.
(2) Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Artikel 2
Die Kommission wird als Leiter des Verhandlungsteams der Union benannt.
Artikel 3
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Arbeitsgruppe „Asien-Ozeanien“ geführt.
Der Ausschuss für Handelspolitik wird regelmäßig zu den handelsbezogenen Teilen des Abkommens konsultiert.
Artikel 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission und den Hohen Vertreter gerichtet.
Geschehen zu Luxemburg am 23. Oktober 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2446/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)