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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2446

31.10.2023

BESCHLUSS (EU) 2023/2446 DES RATES

vom 23. Oktober 2023

über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Volksrepublik Bangladesch über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 209 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 3 und 4,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Verhandlungen sollten im Hinblick auf den Abschluss eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit der Volksrepublik Bangladesch aufgenommen werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) werden ermächtigt, Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Volksrepublik Bangladesch (im Folgenden „Abkommen“) aufzunehmen.

(2)   Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.

Artikel 2

Die Kommission wird als Leiter des Verhandlungsteams der Union benannt.

Artikel 3

Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Arbeitsgruppe „Asien-Ozeanien“ geführt.

Der Ausschuss für Handelspolitik wird regelmäßig zu den handelsbezogenen Teilen des Abkommens konsultiert.

Artikel 4

Dieser Beschluss ist an die Kommission und den Hohen Vertreter gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 23. Oktober 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2446/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)