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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1451 |
16.7.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/1451 DES RATES
vom 15. Juli 2025
zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent — Phase III
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In der Strategie der EU von 2018 gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“, im Folgenden „EU-SALW-Strategie“) sind die Leitlinien für das Handeln der Union im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen („SALW“) festgelegt. |
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(2) |
Auf regionaler Ebene verpflichtet die EU-SALW-Strategie die Union und ihre Mitgliedstaaten dazu, andere Länder bei der Verbesserung der Verwaltung und der Sicherung der staatlichen Lagerbestände zu unterstützen, indem sie die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Einrichtungen stärken, die die rechtmäßige Lieferung und Verwaltung der Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition für die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte regulieren. |
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(3) |
In der EU-SALW-Strategie wird festgehalten, dass die Union sich um Synergien mit den einschlägigen amerikanischen Staaten und Regionalorganisationen bemüht, um die unerlaubte Verbreitung von SALW und den unerlaubten Handel damit im Hinblick auf die Eindämmung von bewaffneter Gewalt und Kriminalität einzuschränken. |
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(4) |
Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ist das Sekretariat für das Interamerikanische Übereinkommen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den unerlaubten Handel damit (Convención Interamericana contra la Fabricación y el Tráfico Ilícito de Armas de Fuego, Municiones, Explosivos y Otros Materiales Relacionados — CIFTA) und ist verantwortlich für die Koordinierung und Umsetzung regionaler Initiativen zur Bekämpfung unerlaubter SALW auf dem amerikanischen Kontinent. |
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(5) |
Zuvor hat die Union die OAS mit den Beschlüssen (GASP) 2018/2010 (1) und (GASP) 2022/847 (2) des Rates zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit sowie ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik unterstützt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-SALW-Strategie besteht der Zweck dieses Beschlusses darin, die bewaffnete Gewalt auf dem amerikanischen Kontinent zu bekämpfen. Zu diesem Zweck finanziert die Union das im Anhang beschriebene Projekt, dessen Ziel es ist, die unerlaubte Verbreitung von Schusswaffen und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit zu bekämpfen und den Gebrauch von Schusswaffen in stark betroffenen Gemeinschaften zu verhindern.
(2) Mit diesem Beschluss werden die folgenden Ziele verfolgt:
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a) |
Stärkung der Rechtsrahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen auf dem amerikanischen Kontinent, |
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b) |
Verbesserung des Wissens- und Informationsaustauschs über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und die unerlaubte Verbreitung von SALW auf dem amerikanischen Kontinent, |
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c) |
Verbesserung der staatlichen Kapazitäten für die Verwaltung des Lebenszyklus von SALW und Munition, um das Risiko der Umlenkung von Waffen auf den illegalen Markt zu verringern, |
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d) |
Stärkung der nationalen Systeme für die systematische Rückverfolgung unerlaubter SALW, |
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e) |
Verringerung der Risikofaktoren im Zusammenhang mit Waffengewalt auf der Ebene der Gemeinschaft und |
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f) |
Stärkung der subregionalen Zusammenarbeit durch die Ausarbeitung und Umsetzung des subregionalen Fahrplans zur Eindämmung von Feuerwaffen. |
(3) Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten.
Artikel 2
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
(2) Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt die OAS.
(3) Die OAS nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der OAS.
Artikel 3
(1) Der als finanzielle Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts beläuft sich auf 4 055 956 EUR.
(2) Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche Finanzierungsvereinbarung mit der OAS. In der Finanzierungsvereinbarung wird festgehalten, dass die OAS zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
(4) Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzierungsvereinbarung geschlossen wird.
Artikel 4
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat über die Durchführung dieses Beschlusses auf der Grundlage regelmäßig erstellter, ausführlicher Berichte der OAS. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.
(2) Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.
Artikel 5
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.
Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(1) Beschluss (GASP) 2018/2010 des Rates vom 17. Dezember 2018 zur Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“) (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 27, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/2010/oj).
(2) Beschluss (GASP) 2022/847 des Rates vom 30. Mai 2022 zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent (ABl. L 148 vom 31.5.2022, S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/847/oj).
ANHANG
Projekt zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent –
Phase III
1. Hintergrund
Der amerikanische Kontinent ist nach wie vor die Region der Welt, die am stärksten von Gewalt betroffen ist, mit hohen wirtschaftlichen, sozialen und menschlichen Kosten, von denen insbesondere die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen betroffen sind. Laut der letzten Globalen Studie über Tötungsdelikte wurde 2021 in der Region mit 15 Tötungsdelikten pro 100 000 Einwohner die höchste regionale Rate verzeichnet, im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt von 5,8 Tötungsdelikten pro 100 000 Einwohner. (1) Obwohl Fortschritte bei der Senkung der Rate der Tötungsdelikte zu verzeichnen sind – von 17,2 Tötungsdelikten pro 100 000 Einwohner im Jahr 2017 (2) –, geschieht noch immer jedes dritte Tötungsdelikt der Welt auf dem amerikanischen Kontinent. Zudem werden fast 70 % dieser Tötungsdelikte mit einer Feuerwaffe begangen. (3) Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Kapazitäten der Länder Lateinamerikas und der Karibik zur Bekämpfung bewaffneter Gewalt zu stärken.
Mehrere Faktoren tragen zur bewaffneten Gewalt in der Region bei. Die unerlaubte Verbreitung von Waffen und Munition, insbesondere vor dem Hintergrund hoher Ungleichheit, sozialer Ausgrenzung und mangelndem Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen sowie des Mangels an friedlichen Konfliktlösungsmethoden, gefährdet die Sicherheit der Gemeinschaften. Außerdem bedrohen organisierte kriminelle Vereinigungen die Stabilität der Länder Lateinamerikas und der Karibik, indem sie den Markt für unerlaubte Waffen über illegale Routen beliefern, die durchlässige Grenzen und eine unzureichende Überwachung der legalen Kette von Feuerwaffen und Munition ausnutzen. Um die bewaffnete Gewalt auf dem amerikanischen Kontinent wirksam zu bekämpfen, müssen umfassende Maßnahmen die Kontrolle illegaler Ströme von Feuerwaffen und Munition und die Bekämpfung von Risikofaktoren auf Gemeinschaftsebene durch einen doppelten Ansatz priorisieren, der sowohl auf das Angebot als auch auf die Nachfrage nach unerlaubten Feuerwaffen und Munition abzielt.
Die Region verfügt bereits über einen Rahmen zur Verstärkung der Kontrollen des Lebenszyklus von Feuerwaffen und Munition. Das CIFTA-Übereinkommen, das 1997 unterzeichnet und von 31 Ländern des amerikanischen Kontinents ratifiziert wurde, ist nach wie vor ein wichtiger Mechanismus für die regionale Zusammenarbeit bei der Verhütung, Bekämpfung Ausrottung der unerlaubten Herstellung von Schusswaffen, Munition und Sprengstoffen sowie des unerlaubten Handels damit. Mit dem CIFTA werden rechtsverbindliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Feuerwaffen und Munition über deren gesamte Lebensdauer festgelegt, um die Umlenkung von rechtmäßigen Nutzern zu verringern und den illegalen Handel mit Feuerwaffen zu bekämpfen. Es ist jedoch notwendig, die Anstrengungen zur Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens zu intensivieren. Trotz der Bemühungen der Regierungen steht die Region nach wie vor vor zahlreichen Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nur zugelassene Nutzer Zugang zu Feuerwaffen und Munition haben.
Zunächst besteht die Herausforderung, dass es an Daten mangelt, um die Nuancen des Phänomens in den einzelnen Ländern zu verstehen und Lücken bei den institutionellen Kapazitäten zu ermitteln. Außerdem fehlen in den Ländern die Rechtsvorschriften, die personellen Ressourcen und die Ausrüstung, um den legalen Handel mit Feuerwaffen und Munition und deren rechtmäßige Verwendung zu kontrollieren. Obwohl die Kennzeichnung von Feuerwaffen zugenommen hat, sind die Kapazitäten der Registrierungssysteme begrenzt. Die meisten Systeme arbeiten nach wie vor mit Papier oder sind bruchstückhaft, ohne Datenintegration. Wenn eine Zivilperson oder ein privates Sicherheitsunternehmen eine Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe erhält, gibt es keine Stelle oder Fachkraft zu Überprüfung der Einhaltung der Genehmigungsbedingungen. Die Aufsicht über staatseigene Arsenale ist ebenfalls locker. Militär- und Sicherheitskräfte setzen Protokolle zur Verwaltung von Lagerbeständen nicht systematisch um, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit einer Umlenkung von Feuerwaffen und Munition auf den illegalen Markt und das Risiko unbeabsichtigter Explosionen in Lagereinrichtungen erhöhen.
Es ist außerdem relativ einfach, Feuerwaffen und Munition bei internationalen Verbringungen umzulenken. Die für Genehmigungen zuständigen Behörden, der Zoll und die Grenzbehörden verfügen nicht über die Kanäle, die für Echtzeitkommunikation und für die Verfolgung der tatsächlichen Beförderung der Waren nötig sind. Das Fehlen von Ausrüstung, einschließlich Röntgengeräte, und das Fehlen von Schulungen für das Grenzpersonal behindern die Überprüfungsverfahren und das Abfangen versteckter Feuerwaffen und Munition.
Auch das strafrechtliche Vorgehen ist unzureichend. In einigen Ländern gibt es nach wie vor keine Spezialeinheiten, um den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Das Fehlen von Protokollen und Ressourcen für die Untersuchung eingezogener Feuerwaffen führt dazu, dass strafrechtliche Ermittlungen ins Stocken geraten, mit denen die Herkunft der Feuerwaffen zurückverfolgt, diese mit unterschiedlichen Tatorten in Verbindung gebracht und Netze des unerlaubten Handels aufgedeckt werden könnten.
Den Ländern mangelt es nicht nur an Kapazitäten, um das Angebot an Feuerwaffen und Munition zu verwalten, damit sichergestellt wird, dass nur autorisierte Nutzer Zugang dazu haben. Auch die institutionellen Kapazitäten, mit denen die unerlaubte Nachfrage nach Feuerwaffen und Munition sowie Risikofaktoren, die eine Kultur des Friedens auf Gemeinschaftsebene behindern, angegangen werden können, sind begrenzt.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, leistet die Abteilung für öffentliche Sicherheit der Organisation Amerikanischer Staaten (Department of Public Security of the Organization of American States – „DPS/OAS“) den Ländern Lateinamerikas und der Karibik seit 2019 im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Kontrolle von Waffen und Munition (PACAM) mit Mitteln der Europäischen Union (Beschluss (GASP) 2018/2010 des Rates und Beschluss (GASP) 2022/847 des Rates) umfassende technische Hilfe, um ihre Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und Munition zu stärken. PACAM ist der operative Mechanismus der Organisation Amerikanischer Staaten (Organization of American States – OAS), mit dem die OAS-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung bewaffneter Gewalt unterstützt werden, indem ihre Kapazität zur Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften internationaler Instrumente wie des Interamerikanischen Übereinkommens gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den Handel damit (CIFTA), des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und leichte Waffen (Kleinwaffenaktionsprogramm) und des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) gestärkt werden. PACAM unterstützt die OAS-Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen durch einen mehrschichtigen Ansatz:
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Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Verbesserung des Rechtsrahmens für Feuerwaffen; |
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maßgeschneiderte, bedarfsorientierte und nachhaltige technische Hilfe sowie maßgeschneiderter, bedarfsorientierter und nachhaltiger Kapazitätsaufbau in verschiedenen Aspekten der Verwaltung von Feuerwaffen und Munition über deren gesamte Lebensdauer; |
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Förderung präventiver Initiativen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften gegen bewaffnete Gewalt durch die OASIS-Methodik und zur Verringerung des unbefugten Zugangs zu Feuerwaffen. |
Von Januar 2019 bis Juli 2024 hat die Umsetzung der beiden GASP-Beschlüsse des Rates zu bedeutsamen Ergebnissen in der Region geführt, von denen 28 Länder in Lateinamerika und der Karibik über verschiedene Komponenten profitieren:
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Entwicklung des Fahrplans für Zentralamerika zur Verhütung der unerlaubten Verbreitung von Feuerwaffen und Munition sowie des unerlaubten Handels damit, der im Februar 2025 von den Ländern Zentralamerikas angenommen wurde; |
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Unterstützung für sieben Länder bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Stärkung ihres Rechtsrahmens für Feuerwaffen; |
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Schulung von mehr als 3 400 nationalen Fachkräften aus 28 Ländern in Bezug auf bewährte Verfahren und Standards für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), die Kennzeichnung und Registrierung von Feuerwaffen und die Vernichtung von Feuerwaffen und Munition; |
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Unterstützung von 16 Ländern bei der Kennzeichnung von Feuerwaffen, unter anderem durch Spende von Kennzeichnungsmaschinen; |
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Vernichtung von mehr als 219 Tonnen Munition und 85 000 beschlagnahmten, veralteten oder überschüssigen Kleinwaffen und leichten Waffen (small arms and light weapons – SALW) in sechs Ländern; |
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Verbesserung der Sicherheit von 16 Lagerbereichen von Feuerwaffen und Munition in acht Ländern; |
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Entwicklung einer Bestandskontrollsoftware für Feuerwaffen und Munition aus institutionellen Lagerbeständen, die von 15 Einrichtungen in neun Ländern genutzt wird; |
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Entwicklung eines regionalen Kommunikationsmechanismus für den erlaubten Transfer von Schusswaffen und Munition, einschließlich einer nationalen Lösung für Länder, deren Systeme nach wie vor papierbasiert arbeiten, um ihre Genehmigungsverfahren zu verwalten; |
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Stärkung der Lebenskompetenzen für 2 600 gefährdete Jugendliche aus Honduras und Peru durch Schulorchester und Chorunterricht nach der Schule; |
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Einrichtung eines Referenzzentrums für Opfer von Waffengewalt in Honduras, das psychosoziale Unterstützung für mehr als 160 Menschen und Outreach-Maßnahmen zur Sensibilisierung organisiert hat; |
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Schulung von mehr als 300 Interessenträgern der Gemeinschaften aus El Salvador, Honduras und Peru in den Bereichen Gewaltprävention und Unterstützung von Opfern; |
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Teilnahme von mehr als 2 800 Bürgerinnen und Bürgern aus Honduras und Peru an Outreach-Maßnahmen und Veranstaltungen zur Gewaltprävention zur Förderung einer Kultur des Friedens. |
Durch die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union wurden erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen in der Region erzielt. Einige Länder haben sich an den regionalen Komponenten des Projekts beteiligt, wie Koordinierungsmechanismen und Workshops, während eine Kerngruppe von Ländern umfassend eingebunden war.
Trotz dieser Fortschritte ist es nach wie vor notwendig, die Länder weiterhin langfristig zu unterstützen, um bewährte Verfahren aufrechtzuerhalten. Die Erfahrungen der DPS/OAS haben gezeigt, dass eine kontinuierliche, maßgeschneiderte, bedarfsorientierte technische und operative Unterstützung langfristig von wesentlicher Bedeutung ist, um eine systematische Umsetzung und nationale Eigenverantwortung für komplexe politische Maßnahmen wie die Kontrolle von Feuerwaffen zu erreichen. In dieser neuen Phase wird der Bedeutung langfristiger Strategien bei der Herbeiführung eines sinnvollen und nachhaltigen Wandels der Sicherheitspolitik und der Sicherheitsbedingungen Rechnung getragen.
Phase III wird neue Elemente einbinden, die auf den Fortschritten der Phasen I und II aufbauen, z. B. gezielte Unterstützung zur Verbesserung der Rückverfolgungsverfahren und zur Verhinderung des Einsatzes von Feuerwaffen sowie von Vorfällen mit Feuerwaffen in Schulen. In diesen fünf Jahren haben wir die Voraussetzungen für die Einführung dieser neuen Elemente geschaffen, die eine direkte und enge Beziehung zu den Regierungsbehörden und einen offenen Dialog über deren Herausforderungen und Bedürfnisse erfordern. Phase III wird daher nicht nur zur Nachhaltigkeit der in den letzten fünf Jahren angebotenen Hilfe beitragen, sondern auch einen weiteren Schritt zur Bekämpfung bewaffneter Gewalt auf dem amerikanischen Kontinent darstellen.
2. Technischer Ansatz
In dieser Phase wird DPS/OAS weiterhin in einen ganzheitlichen Ansatz investieren, bei dem Strategien zur Verhütung bewaffneter Gewalt und zur Kontrolle von Feuerwaffen kombiniert werden, um sowohl das unerlaubte Angebot an Feuerwaffen und Munition als auch die unerlaubte Nachfrage danach anzugehen, indem fünf spezifische Ziele verfolgt werden:
1. Stärkung der Rechtsrahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen auf dem amerikanischen Kontinent
Eine Komponente der Maßnahme konzentriert sich auf die Stärkung der nationalen Rechtsrahmen, um sicherzustellen, dass sie die operativen Tätigkeiten der Kontrolle von Feuerwaffen unterstützen und alle verbindlichen Bestimmungen internationaler Vorschriften umfassen. Dazu gehört es, die Verfügbarkeit von Normen und Leitlinien zu zentralen Aspekten der Verhütung bewaffneter Gewalt und der Verwaltung von Feuerwaffen und Munition über deren gesamte Lebensdauer zu erhöhen und den Zugang für nationale Behörden und technische Fachkräfte zu erleichtern.
In der vorangegangenen Phase hat DPS/OAS drei neue Leitlinien (über die Vernichtung von SALW, die PSSM von SALW und über die Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Feuerwaffen) ausgearbeitet, die vom Beratenden Ausschuss des CIFTA gebilligt und in die ergänzende Dokumentation aufgenommen wurden, um die Anwendung des Übereinkommens zu unterstützen. In dieser Phase wird DPS/OAS diese Bemühungen durch die Entwicklung von CIFTA-Leitlinien zu Programmen zur freiwilligen Aufgabe von Waffen sowie von Schutz- und Sicherheitsstandards für private Sicherheitsunternehmen fortsetzen. Diese Themen sind für die Region von großer Bedeutung. Erhebliche Mengen an Feuerwaffen sind in stark betroffenen Gemeinschaften im Umlauf, was eine Sensibilisierung für die davon ausgehenden Risiken und die Förderung ihrer Aufgabe erforderlich macht, um eine Kultur des Friedens und friedliche Konfliktlösungen zu fördern. Darüber hinaus expandieren private Sicherheitsunternehmen nach wie vor in Lateinamerika und der Karibik; Millionen bewaffneter Wachleute erbringen verschiedene Sicherheitsdienste. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Verwendung von Feuerwaffen und Munition durch private Sicherheitsunternehmen zu regulieren, um die Umlenkung und den Missbrauch von in ihrem Besitz befindlichen Feuerwaffen zu verringern.
Wir werden zudem die in Phase II entwickelte Wissensplattform zum Thema Feuerwaffen für die gesamte Hemisphäre erweitern und weiter verbreiten. Diese Plattform ist ein zentraler Speicher für Informationen und Daten über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen auf dem amerikanischen Kontinent. Sie hat einen öffentlichen Bereich mit einer Sammlung verwandter Veröffentlichungen und einer Suchfunktion, die es den Nutzern ermöglicht, Normen nach Interesse zu filtern (z. B. Anwendungsbereich, Empfehlungsebene usw.). Sie hat auch einen privaten Bereich für registrierte Nutzer der Länder, in dem es ein Forum für den Informationsaustausch, ein Behördenverzeichnis und ein Instrument, das die elektronische Übermittlung ihrer Zweijahresberichte über die Umsetzung des CIFTA ermöglicht, gibt. Diese Informationen sind dann auf Übersichtsseiten verfügbar, um die staatlichen Kapazitäten und Lücken bei der Umsetzung des Übereinkommens zu bewerten.
2. Verbesserung des Wissens- und Informationsaustauschs über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und die unerlaubte Verbreitung von SALW auf dem amerikanischen Kontinent
In Anerkennung der Notwendigkeit, kontinuierlich Daten zu generieren, um die Merkmale des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen in der Region besser zu verstehen und die größten Lücken bei den institutionellen Kapazitäten zu ermitteln, hat DPS/OAS das Ziel, die Verfügbarkeit wissensgenerierender Instrumente innerhalb des CIFTA-Rahmens zu verbessern. Im Rahmen von drei subregionalen Seminaren werden wir nationalen Fachkräften Schulungen zur Erhebung und Systematisierung von Daten über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen anbieten. Darüber hinaus werden die Länder individuelle Unterstützung erhalten, um ihnen dabei zu helfen, den CIFTA-Umsetzungsfragebogen, der spezifische Variablen zur Bewertung der staatlichen Kapazitäten auf der Grundlage verfügbarer Vergleichswerte (einschließlich CIFTA, MOSAIC, IATG und anderer Standards) enthält, auszufüllen und zu übermitteln.
In Partnerschaft mit dem Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) werden wir eine eingehende Analyse der staatlichen Kapazitäten für die Verwaltung des Lebenszyklus von SALW und Munition unter Anwendung der Methodik des UNIDIR durchführen. Diese Analyse wird es den Ländern ermöglichen, gezielte Strategien umzusetzen, um festgestellte Lücken zu schließen.
3. Verbesserung der staatlichen Kapazitäten für die Verwaltung des Lebenszyklus von SALW und Munition, um das Risiko der Umlenkung auf den illegalen Markt zu verringern
Auf operativer Ebene wird DPS/OAS die nationalen Kapazitäten für die Verwaltung der institutionellen Lagerbestände weiter ausbauen und das Risiko des Verlusts, des Diebstahls und der Umlenkung von Waffen und Munition verringern. Dazu gehören Schulungen und gezielte Unterstützung im Bereich PSSM, worunter Sicherheit, Sicherung, Bestandserfassung, Lagerung, Beförderung und Handhabung von Waffen und Munition sowie Vernichtung beschlagnahmter, überschüssiger oder veralteter Feuerwaffen und Munition fallen. Bezüglich PSSM werden wir weiterhin die in den vorangegangenen Phasen entwickelte Methodik anwenden, um nationale Betreiber darin zu schulen, den Zustand von Lagerbereichen zu bewerten. Auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs werden wir kleinere Verbesserungen der Infrastruktur und der Sicherung dieser Lagerbereiche vornehmen. Darüber hinaus werden wir weiterhin umfassende Unterstützung bei den Vernichtungsprozessen leisten und Ausrüstung, Mentoring, Schulung und Zertifizierung anbieten, um die Einhaltung internationaler Normen sicherzustellen. Diese technische Hilfe wird in Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau (Schulungen, Seminare, Workshops) integriert, um die Verwaltung von Waffen und Munition über deren Lebenslauf hinweg immer nachhaltiger zu gestalten.
4. Stärkung der nationalen Systeme für die systematische Rückverfolgung unerlaubter SALW
Durch die Unterstützung in früheren Phasen, insbesondere bei der Kennzeichnung und Registrierung, wurden erhebliche Lücken bei systematischen Rückverfolgungsverfahren und Informationsmanagementsystemen festgestellt. Diese Lücken behindern die Fähigkeit der Strafverfolgungsbeamten, Muster des unerlaubten Handels aufzudecken, Umlenkungen zu verhindern und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu stärken. Um dieses Problem zu beheben und unter Verwendung der aufgebauten Beziehungen zu den Behörden führt DPS/OAS eine neue Komponente in Phase III ein, mit der die nationalen Systeme für die systematische Rückverfolgung unerlaubter SALW gestärkt werden sollen. Diese Initiative wird in Partnerschaft mit Interpol durchgeführt, da Interpol bei diesem Thema mit Strafverfolgungsbehörden umfassende Erfahrungen gesammelt hat. Diese Komponente umfasst ein regionales Seminar zur Förderung des Informationsaustauschs zwischen den Ländern Lateinamerikas und der Karibik zum Thema systematische Rückverfolgung. Darüber hinaus werden wir einem ausgewählten Land als Pilotinitiative umfassende technische Hilfe leisten, einschließlich in Form der Entwicklung eines Protokolls über die Sicherstellung von Feuerwaffen mit Standardarbeitsanweisungen, Arbeitsabläufen und Prozessen, mit denen sichergestellt werden soll, dass sichergestellte Feuerwaffen (unter Berücksichtigung von Prioritätskriterien für die Rückverfolgung und Untersuchung) in Prioritätsstufen eingeteilt, rückverfolgt und untersucht werden, und durch die Entsendung einer Taskforce zur Unterstützung der nationalen Fachkräfte bei der Umsetzung des Protokolls und bei der Rückverfolgung von Feuerwaffen aus einer ausgewählten Stichprobe. Dazu gehört auch die Erzeugung nachrichtendienstlicher Informationen zur Unterstützung der Polizeiarbeit.
5. Verringerung der Risikofaktoren im Zusammenhang mit bewaffneter Gewalt auf der Ebene der Gemeinschaft
DPS/OAS wird weiterhin einen ganzheitlichen Ansatz zur Verhütung von Waffengewalt auf der Ebene der Gemeinschaft verfolgen, der fokussierte politische Maßnahmen enthält, im Rahmen derer besonders gefährdete Gruppen sowohl als Opfer als auch als Täter bewaffneter Gewalt betrachtet werden. Dazu gehören unter anderem die Umsetzung der OASIS-Methodik von DPS/OAS in einem Land, die auch Musikunterricht nach der Schule zur Entwicklung von Lebenskompetenzen gefährdeter Jugendlicher umfasst, die Bereitstellung psychosozialer Unterstützung und Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gemeinschaften durch ein Referenzzentrum für Opfer bewaffneter Gewalt und die Schulung von Interessenträgern der Gemeinschaften in der Verhütung bewaffneter Gewalt. Darüber hinaus wird ein weiterer Schwerpunkt der Phase III die Verhütung von Waffengewalt in Schulen sein, indem Lehrkräfte und Schulpersonal in Präventionsstrategien, Intervention und Unterstützung für Opfer von Waffengewalt geschult werden. Ergänzt wird dies durch Workshops, die auf Journalisten und Influencer abzielen, um die Berichterstattung über Waffengewalt zu verbessern, mit dem Ziel, die weiterführende Beteiligung an solchen Fällen und eine Wiederholung solcher Fälle zu verhindern. Wir werden auch weiterhin auf den Fortschritten der Phase II aufbauen, indem wir Ausbildungen der Ausbilder anbieten, um Wissen und bewährte Verfahren zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt mit Feuerwaffen zu verbreiten. Schließlich werden wir auf Grundlage der ersten Schritte von Phase II technische Hilfe für Sensibilisierungskampagnen und Programme zur freiwilligen Abgabe von Waffen anbieten, um den illegalen Umlauf von Feuerwaffen in stark betroffenen Gemeinschaften zu verringern.
6. Stärkung der subregionalen Zusammenarbeit durch die Ausarbeitung und Umsetzung des subregionalen Fahrplans zur Eindämmung von Feuerwaffen
In Phase II der Zusammenarbeit hat DPS/OAS in Abstimmung mit dem Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik (UNLIREC) und dem zentralamerikanischen Integrationssystem (Sistema de Integración Centroamericana – SICA) erfolgreich den Fahrplan für Zentralamerika zur Verhütung der unerlaubten Verbreitung von Feuerwaffen und Munition sowie des unerlaubten Handels damit ausgearbeitet. In Phase III wird DPS/OAS gemäß dem Auftrag der Generalversammlung der Organisation Amerikanischer Staaten (4) einen Folgemechanismus einrichten, um die Umsetzung des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen zu unterstützen. Die Struktur des Folgemechanismus wird gemeinsam mit den teilnehmenden Staaten festgelegt, wobei die gewonnenen Erkenntnisse und bewährten Verfahren aus den anderen Fahrplänen zu berücksichtigen sind, darunter:
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Ausarbeitung eines Rahmens für die Überwachung und Bewertung des Fahrplans, einschließlich der Benennung von Kontaktstellen für die Überwachung und Bewertung und der Entwicklung einer webbasierten Plattform, auf der die Staaten über die Fortschritte bei der Umsetzung des Fahrplans Bericht erstatten können, |
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Unterstützung der Staaten bei der Erhebung der grundlegenden Beurteilungen, einschließlich technischer Hilfe bei der Schulung von Staaten bei der Nutzung des Rahmens für die Überwachung und Bewertung und einschließlich der Unterstützung bei der Erhebung der erforderlichen Daten, |
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Organisation jährlicher Tagungen der Staaten im Anschluss an die Annahme des Fahrplans, |
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Regelmäßige Treffen von Durchführungspartnern, Regierungsbehörden und Gebern (getrennt und gemeinsam), |
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Nationale Workshops und technische Hilfe für Länder bei der Ausarbeitung nationaler Aktionspläne unter Berücksichtigung der allgemeinen Ziele des Fahrplans, einschließlich Schulungen, Sensibilisierungsschulungen und 1:1-Mentoring für Länder. |
Durch Phase III wird DPS/OAS Schlüsselelemente des Folgemechanismus voranbringen, wie die Organisation einer jährlichen Tagung, die Schaffung des Rahmens für die Überwachung und Bewertung und die Unterstützung einiger Länder bei grundlegenden Beurteilungen und nationalen Aktionsplänen. DPS/OAS wird auch zusätzliche Geberbeiträge anstreben, um den Rahmen für die Umsetzung des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen zu stärken.
Darüber hinaus wird DPS/OAS angesichts des Interesses der Andenstaaten (Bolivien, Kolumbien, Ecuador und Peru), das Problem des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen mit einem kohärenteren und integrierteren Ansatz anzugehen, sowie angesichts der besonderen Bedürfnisse der Subregion (die von lokalen Dynamiken von Banden, Drogenströmen und illegalem Bergbau betroffen ist) in Phase III mit der Ausarbeitung eines Fahrplans für die Andenregion zur Eindämmung von Feuerwaffen beginnen. In dieser Anfangsphase werden wir die Bedürfnisse und Prioritäten der Länder erfassen und im Rahmen nationaler und regionaler Workshops mit Regierungsvertretern einen Entwurf des Fahrplans ausarbeiten. Wir werden auch darauf hinarbeiten, andere Finanzierungsquellen zu finden, um die Mittel der Europäischen Union zu ergänzen und die Annahme des Fahrplans in Phase III zu erreichen.
Zusammenfassung und Umsetzungsansatz
Durch die Befassung mit diesen zahlreichen Bereichen zielt die Maßnahme darauf ab, gleichzeitig den Bedürfnissen der Länder gerecht zu werden und langfristige, nachhaltige Veränderungen zu fördern. Maßnahmen zur Stärkung der Kontrolle von Feuerwaffen und zur Verringerung des Angebots an Feuerwaffen werden durch Präventivmaßnahmen ergänzt, um die Nachfrage in stark von bewaffneter Gewalt betroffenen Gemeinschaften zu verringern.
DPS/OAS wird die Maßnahme durch PACAM in Zusammenarbeit mit anderen Agenturen und nationalen Behörden koordinieren und durchführen. Unter Nutzung der politischen Foren und Kommunikationskanäle der OAS wird DPS/OAS Länder ermitteln, die Unterstützung benötigen, und mit ihnen zusammenarbeiten, um maßgeschneiderte Unterstützungsplänen zu erstellen. Im Rahmen dieses Projekts wird für jedes Land ein spezifischer und maßgeschneiderter Ansatz verfolgt, der den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lücken Rechnung trägt. Nicht alle Länder werden im Rahmen aller Projektkomponenten Unterstützung erhalten. Stattdessen wird DPS/OAS weiterhin die erfolgreiche Methodik des PACAM verwenden: Bestandsaufnahme der Bedürfnisse, Einbeziehung der Behörden, Erstellung von Unterstützungsplänen und Entsendung der Missionen. DPS/OAS wird sich auch an Koordinierungsmechanismen beteiligen, um eine Dopplung der Arbeit zu vermeiden, etwa bei der Unterstützung der Länder der Karibik durch den Fahrplan für die Karibik-Region zur Eindämmung von Feuerwaffen.
Geschlechts- und menschenrechtsspezifische Perspektive
Angesichts der unterschiedlichen Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf schutzbedürftige Personen wird in Phase III eine geschlechts- und menschenrechtsspezifische Perspektive beibehalten. Dazu gehört die Einbeziehung von Frauen auf allen Ebenen der Projektdurchführung und die Förderung der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen an Projektaktivitäten. Die Maßnahmen zur Gewaltprävention werden sich auf die Sicherheits- und Schutzbedürfnisse von Frauen und Mädchen innerhalb ihrer Gemeinschaften und auf ihre Beteiligung an der Suche nach Lösungen für diese Herausforderungen konzentrieren. Darüber hinaus werden sich die Komponenten ausschließlich auf die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt konzentrieren.
7. Allgemeines Ziel
Stärkung der Kapazitäten der Länder Lateinamerikas und der Karibik zur Bekämpfung bewaffneter Gewalt in der Region durch Kontrolle der Verbreitung von Feuerwaffen und zugehöriger Munition und des unerlaubten Handels damit und zur Verhinderung des Gebrauchs von Feuerwaffen in stark betroffenen Gemeinschaften.
8. Beschreibung der Interventionsstrategien der Projekte
Ziel 1: Stärkung der Rechtsrahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen auf dem amerikanischen Kontinent
Maßnahmen
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technische Unterstützung für Länder bei der Überprüfung der Rechtsvorschriften und des normativen Rahmens unter Berücksichtigung internationaler Normen, interne Vereinheitlichung der Aufgaben und Einbeziehung einer geschlechtsspezifischen Perspektive; |
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Entwicklung von CIFTA-Leitlinien zur Entwicklung, Planung, Umsetzung und Evaluierung von Programmen zur freiwilligen Abgabe von Waffen; |
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Entwicklung von CIFTA-Leitlinien mit Empfehlungen für Schutz- und Sicherheitsstandards, die private Sicherheitsunternehmen einhalten müssen, um die Umlenkung von SALW und Munition auf den illegalen Markt zu verhindern; |
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Verbreitung der Wissensplattform zum Thema Feuerwaffen für die gesamte Hemisphäre, einschließlich eines optimierten Suchinstruments zur Erleichterung des Zugangs zu (den in Phase II entwickelten) CIFTA-Normen und -Leitlinien. |
Ergebnisse
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Unterstützung für mindestens drei Länder der Region bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Verbesserung des nationalen Rechtsrahmens für Feuerwaffen unter Berücksichtigung internationaler Normen und einer geschlechtsspezifischen Perspektive; |
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höhere Verfügbarkeit regionaler Instrumente zur Unterstützung der Länder bei allen Aspekten der Feuerwaffenkontrolle (sowohl auf Angebots- als auch auf Nachfrageebene) durch Entwicklung und Bereitstellung von: i) CIFTA-Leitlinien zur Entwicklung, Planung, Umsetzung und Evaluierung von Programmen zur freiwilligen Abgabe von Waffen und ii) CIFTA-Leitlinien zu Schutz- und Sicherheitsverfahren für private Sicherheitsunternehmen, die Feuerwaffen verwenden; |
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Erweiterung und Verbreitung der Wissensplattform zum Thema Feuerwaffen für die gesamte Hemisphäre für Interessenträger in der Region. |
Ziel 2: Verbesserung des Wissens- und Informationsaustauschs über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und die unerlaubte Verbreitung von SALW auf dem amerikanischen Kontinent
Maßnahmen
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umfassende Bewertung der staatlichen Kapazitäten zur Verwaltung des Lebenszyklus von SALW und Munition (unter Berücksichtigung der UNIDIR-Methodik für die Ausgangsbewertung der Verwaltung von Waffen und Munition); |
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Umsetzung des CIFTA-Fragebogens zur Feststellung der staatlichen Kapazitäten für die Verwaltung, Verhütung, Kontrolle und Verfolgung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen; |
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Schulung des nationalen Personals in der Erhebung und Systematisierung von Daten über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und die unerlaubte Verbreitung von SALW unter Berücksichtigung einer geschlechtsspezifischen Perspektive. |
Ergebnisse
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UNIDIR-Ausgangsbewertung der Verwaltung von Waffen und Munition in einem Land der Region; |
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Einsatz des CIFTA-Fragebogens in der Region; mindestens 60 % der CIFTA-Vertragsparteien haben ihre Antworten übermittelt; |
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Ausarbeitung, Veröffentlichung und Verbreitung eines Berichts mit der wichtigsten Ergebnisse der Anwendung des CIFTA-Fragebogens; |
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drei virtuelle subregionale Seminare (Mesoamerika, Südamerika und Karibik) mit jeweils mindestens 20 Teilnehmern zur Sensibilisierung des hochrangigen nationalen Personals für Instrumente zur Datenerhebung in Bezug auf den unerlaubten Handel mit und die unerlaubte Verbreitung von Feuerwaffen sowie für Techniken und Strategien zur Verbesserung der Datenerhebung und -systematisierung. |
Ziel 3: Verbesserung der staatlichen Kapazitäten für die Verwaltung des Lebenszyklus von SALW und Munition, um das Risiko der Umlenkung auf den illegalen Markt zu verringern
Maßnahmen
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Entwicklung und Durchführung spezieller Schulungen für nationale Fachkräfte in Waffen- und Munitionsverwaltung, einschließlich der Bereiche physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, Kennzeichnung und Aufzeichnung, Kampagnen zur freiwilligen Abgabe von Waffen, und Vernichtung von SALW und Munition, unter Berücksichtigung internationaler Normen und bewährter Verfahren; |
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internationale Zertifizierung in weiterführenden Schulungen zur Kampfmittelbeseitigung (EOD-3) für nationale Fachkräfte, in Zusammenarbeit mit dem spanischen Verteidigungsministerium; |
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technische und materielle Unterstützung sowie Zertifizierung der nationalen Vernichtungsverfahren für beschlagnahmte, veraltete oder überschüssige SALW und Munition; |
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technische und materielle Unterstützung bei der Bewertung und Verbesserung der Infrastruktur der nationalen Lager für SALW und Munition gemäß den CIFTA-Standards, MOSAIC und IATG. |
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Durchführung eines Workshops für Nutzer der Inventarkontrollsoftware für Waffen und Munition (Software for Arms and Munition, SAM), die in Phase I entwickelt und in Phase II erweitert wurde, um Herausforderungen und Anforderungen für verbesserte Versionen festzustellen; |
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Bereitstellung von SAM an nationale Einrichtungen der OAS-Mitgliedstaaten, die sie benötigen, einschließlich Schulungen und Helpdesk-Unterstützung der Nutzer; |
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Erprobung des ersten Konzepts der elektronischen Lösung des regionalen Kommunikationsmechanismus für den erlaubten Transfer von Waffen und Munition (MCTA), die in Phase II entwickelt wurde; |
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Entwicklung der optionalen Module des regionalen Kommunikationsmechanismus für den erlaubten Transfer von Waffen und Munition (MCTA) und der zusätzlichen Funktionen unter Berücksichtigung von Rückmeldungen der Pilotländer; |
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Unterstützung der Einführung des nationalen Genehmigungssystems für die Ausfuhr-/Einfuhrkontrolle in Ländern, das in Phase II entwickelt wurde, einschließlich der Anpassung an nationale Normen und Verfahren. |
Ergebnisse
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Vernichtung von mindestens 50 000 SALW und 100 Tonnen Munition, die überschüssig, veraltet und/oder beschlagnahmt waren, mittels der Unterstützung und/oder Zertifizierung des Projekts; |
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Schulung von mindestens 400 nationalen Fachkräften aus zehn Ländern und Verbesserung ihrer Kenntnisse in Bezug auf die Anwendung bewährter Verfahren der Verwaltung von Waffen und Munition; |
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Zertifizierung mindestens 30 nationaler Fachkräfte aus zehn OAS-Mitgliedstaaten in EOD-3, in Partnerschaft mit dem spanischen Verteidigungsministerium; |
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Verbesserung der Sicherheit der institutionellen Lagerbestände in mindestens fünf nationalen Lagern/Magazinen für SALW und Munition in der Region; |
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erhöhte Kapazität für die Bestandsaufnahme und Rechenschaftspflicht für SALW und Munition in den Lagerbeständen der nationalen Institutionen durch Verbesserung und Verbreitung von SAM; |
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Ausbau der Kapazitäten von mindestens drei OAS-Mitgliedstaaten zur Kontrolle internationaler Transfers von SALW und Munition durch die Einrichtung des nationalen Genehmigungssystems; |
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vollständige Entwicklung und Erprobung des regionalen Kommunikationsmechanismus für den erlaubten Transfer von Waffen und Munition (MCTA) durch die OAS-Mitgliedstaaten. |
Ziel 4: Einrichtung oder Stärkung der nationalen Systeme für die systematische Rückverfolgung unerlaubter SALW
Maßnahmen
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Durchführung subregionaler Workshops für den Austausch von Informationen über bewährte Verfahren zur Rückverfolgung unerlaubter SALW; |
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Entwicklung nationaler Protokolle für die Sicherstellung von Feuerwaffen, um in Partnerschaft mit Interpol eine systematische Nachverfolgung und Untersuchung sichergestellter Feuerwaffen zu ermöglichen; |
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technische Unterstützung der nationalen Behörden bei der Identifizierung und Rückverfolgung sichergestellter Feuerwaffen und bei der Gewinnung nachrichtendienstlicher Informationen für die zuständigen Ermittlungseinheiten; |
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Bewertung der größten Lücken in den Aufzeichnungssystemen und der Datenerhebung, die die nationale und internationale Rückverfolgung sichergestellter Feuerwaffen behindern, sowie Bereitstellung von technischer Unterstützung und Ressourcen zur Stärkung oder Einrichtung dieser nationalen Systeme/Datenbanken unter Berücksichtigung der festgestellten Lücken; |
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technische und materielle Unterstützung bei der Kennzeichnung und Führung von Aufzeichnungen, insbesondere für die Mitgliedstaaten, die in früheren Phasen der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union unterstützt wurden. |
Ergebnisse
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Ausbau der Kapazitäten in einem OAS-Mitgliedstaat für die Rückverfolgung sichergestellter SALW durch die Entwicklung eines Protokolls über die Sicherstellung von Feuerwaffen; Angebot technischer Hilfe für die Rückverfolgung von Feuerwaffen; und Verbesserung der Systeme und Ausrüstungen, die für die heimische und internationale Rückverfolgung erforderlich sind; |
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ein regionales Seminar mit mindestens 20 Teilnehmern zur Verbreitung bewährter Verfahren; CIFTA-Rückverfolgungsrahmen (einschließlich der Benennung von Kontaktstellen für die Rückverfolgung); und Informationsaustausch; |
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Unterstützung fünf nationaler Einrichtungen von OAS-Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer Kennzeichnungs- und Aufzeichnungskapazitäten. |
Ziel 5: Verringerung der Risikofaktoren im Zusammenhang mit Waffengewalt auf der Ebene der Gemeinschaft
Maßnahmen
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Bereitstellung täglicher außerschulischer Aktivitäten zur Verbesserung der Lebenskompetenzen gefährdeter Jugendlicher durch die OASIS-Methodik in einem OAS-Mitgliedstaat; |
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Einrichtung eines Referenzzentrums für psychosoziale Unterstützung von Opfern bewaffneter Gewalt in mindestens einer Brennpunkt-Gemeinschaft eines OAS-Mitgliedstaats; |
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Schulung von politischen Entscheidungsträgern auf lokaler Ebene, Regierungsbeamten, Dienstleistern, Lehrkräften, Eltern und Vertretern der Zivilgesellschaft zur Verhütung von Gewalt mit Feuerwaffen; |
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Entwicklung und Angebot eines regionalen Aus- und Fortbildungsprogramms (durch einen offenen Online-Kurs und einen Ausbildungskurs für Ausbilder) für Lehrkräfte, Schulbedienstete und andere Behörden über die Bekämpfung und Verhütung des Feuerwaffengebrauchs in Schulen; |
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Schulung nationaler öffentlicher Bediensteter (durch einen hybriden Ansatz mit Präsenzmodulen und einem offenen Online-Kurs) zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt mit Feuerwaffen; |
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Durchführung von Workshops mit Journalisten und digitalen Influencern, um für die Risikofaktoren der Waffengewalt zu sensibilisieren und zu Maßnahmen zur Unterbrechung und Verhütung von Gewalt aufzurufen; |
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technische und materielle Unterstützung eines OAS-Mitgliedstaats bei der Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Sensibilisierung für Risiken und zur freiwilligen Abgabe von Waffen in ausgewählten Gemeinschaften. |
Ergebnisse
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Verbesserung der Lebenskompetenzen von mindestens 300 gefährdeten Jugendlichen (einschließlich Jugendlicher, die mit dem Gesetz in Konflikt stehen) aus begünstigten Gemeinschaften durch Schulungen und tägliche Aktivitäten nach der Schule; |
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Einrichtung eines Referenzzentrums für psychosoziale Unterstützung für Opfer von Waffengewalt in einer Gemeinschaft, das i) individuelle psychosoziale Unterstützung für mindestens 100 Überlebende von Gewalt und/oder Personen, die gefährdet sind, sich an bewaffneter Gewalt zu beteiligen oder sie zu erleben, und ii) thematische Workshops zur Gewaltprävention sowie Tätigkeiten der Öffentlichkeitsarbeit in der Schulgemeinschaft und an lokalen Teilhabeorten anbietet; |
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Schulung von mindestens 200 politischen Entscheidungsträgern auf lokaler Ebene, Regierungsbeamten, Dienstleistern, Lehrkräften, Eltern und Vertretern der Zivilgesellschaft in der Verhütung bewaffneter Gewalt; |
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Schulung von mindestens 150 Lehrkräften, Schulbediensteten und anderen einschlägigen nationalen Behörden in der Bekämpfung und Verhütung des Feuerwaffengebrauchs in Schulen; |
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Schulung von mindestens 150 Regierungsbeamten und Vertretern der Zivilgesellschaft in der Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt unter Missbrauch von Feuerwaffen, darunter 15 Personen als Wissensmultiplikatoren im Rahmen des Ausbildungskurses für Ausbilder; |
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Sensibilisierung von mindestens 25 Journalisten und digitalen Influencern für Risikofaktoren im Zusammenhang mit Waffengewalt durch ihre Teilnahme am Workshop zur Verhütung von Waffengewalt. |
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Kampagnen zur Aufklärung über Risiken und zur freiwilligen Abgabe von Waffen in begünstigten Gemeinschaften eines Landes, die zur Verringerung der Nachfrage nach und der Verfügbarkeit von Feuerwaffen beitragen. |
Ziel 6: Stärkung der subregionalen Zusammenarbeit durch die Ausarbeitung und Umsetzung des subregionalen Fahrplans zur Eindämmung von Feuerwaffen
Maßnahmen
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Schaffung eines Rahmens für die Überwachung und Evaluierung des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen, einschließlich der Entwicklung elektronischer Instrumente zur Unterstützung der Datenerhebung und -analyse; |
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technische Unterstützung für zentralamerikanische Länder im Hinblick auf die Überwachung und Evaluierung des Fahrplans, einschließlich Unterstützung bei der Durchführung von Ausgangsbewertungen, Schulung nationaler Fachkräfte in der Nutzung des Rahmens für die Überwachung und Evaluierung und laufende Unterstützung bei der Erhebung der erforderlichen Daten; |
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Durchführung einer jährlichen Präsenztagung von Staaten, Gebern und Durchführungspartnern des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen; |
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Durchführung halbjährlicher virtueller Treffen von Durchführungspartnern, Regierungsbehörden und Gebern (getrennt und gemeinsam); |
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Durchführung nationaler Workshops und technische Unterstützung für zentralamerikanische Länder bei der Ausarbeitung nationaler Aktionspläne unter Berücksichtigung der allgemeinen Ziele des Fahrplans, einschließlich Schulungen und 1:1-Mentoring für Länder. |
Ergebnisse
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Ausarbeitung und Billigung des Überwachungs- und Evaluierungsrahmens für den Fahrplan für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen durch die teilnehmenden Länder; |
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Durchführung der Ausgangsbewertung in mindestens 50 % der zentralamerikanischen Teilnehmerländer; |
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eine jährliche Präsenztagung zum Fahrplan für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen; |
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Durchführung sechs virtueller Treffen mit Durchführungspartnern, Regierungsbehörden und Gebern zum Fahrplan für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen; |
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Ausarbeitung und Billigung von mindestens 40 % der am Fahrplan für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen teilnehmenden Länder, mit nationalen Aktionsplänen; |
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Ausarbeitung und Vereinbarung eines Entwurfs des Fahrplans für die Andenregion zur Eindämmung von Feuerwaffen mit den Andenländern. |
9. Dauer
Die Dauer der umfassenden regionalen Projektphase III wird auf insgesamt 36 Monate veranschlagt.
10. Für die technische Durchführung zuständige Stelle
Mit der technischen Durchführung dieses Programms wird die Abteilung Öffentliche Sicherheit (DPS) des Generalsekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) („DPS/OAS“) betraut. Die DPS/OAS befindet sich angesichts ihrer doppelten Funktion als das Technische Co-Sekretariat des CIFTA und als das für diesen Bereich zuständige technische und operative Gremium der OAS hinsichtlich der Unterstützung der Länder des amerikanischen Kontinents in einer einzigartigen Position. In dieser Eigenschaft verfügt die DPS/OAS über eine Erfolgsbilanz bei der Durchführung von Projekten und Programmen zur Unterstützung der OAS-Mitgliedstaaten, ihren Verpflichtungen zur Sicherung nationaler Feuerwaffenbestände, zum Erlass von Rechtsvorschriften, um die unerlaubte Herstellung von und den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen unter Strafe zu stellen, zum Vorschreiben der Kennzeichnung von Feuerwaffen und zum Austausch von Informationen über die Rückverfolgung und Muster des unerlaubten Handels mit anderen CIFTA-Unterzeichnern nachzukommen. Keine andere regionale oder subregionale Organisation, die den gesamten amerikanischen Kontinent abdeckt, verfügt über den politischen Einfluss, das Fachwissen und die geografische Reichweite, die erforderlich sind, um alle amerikanischen Staaten unterstützen zu können.
Während der Phase III wird die DPS/OAS sich weiterhin mit anderen Institutionen und Organisationen abstimmen und zusammenarbeiten. Seit der Phase I sind strategische Partnerschaften mit Einrichtungen eingerichtet worden, die die Länder Lateinamerikas und der Karibik dabei unterstützen, Doppelarbeit zu vermeiden und die Wirksamkeit der Aktion zu maximieren. Zu diesen Partnern gehören das UNLIREC, das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), das UNIDIR, die Durchführungsagentur gegen Kriminalität und für Sicherheit der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM IMPACS), der Interamerikanische Verteidigungsrat (Inter-American Defence Board), das Beratungsteam für Munitionsverwaltung des Genfer Internationalen Zentrums für Humanitäre Minenräumung (AMAT-GICHD) und Interpol.
11. Relevanz
— Regionale Relevanz
Trotz erheblicher Fortschritte bei der Konsolidierung der Demokratie und bei der sozioökonomischen Entwicklung stehen die Länder Lateinamerikas und der Karibik weiterhin vor enormen Herausforderungen bei der Förderung der Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger und Gemeinschaften. Die öffentliche Sicherheit, beziehungsweise ihr Fehlen, ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Regierungsbehörden in der Region von hoher Bedeutung. Der amerikanische Kontinent gehört nach wie vor zu den gewalttätigsten Regionen der Welt, wobei Experten die Verfügbarkeit von Feuerwaffen und den uneingeschränkten Zugang zu ihnen als Hauptrisikofaktoren ansehen, die zu hohen Zahlen tödlicher Gewalt beitragen. Hinzu kommt, dass organisierte kriminelle Vereinigungen immer ausgereifter und komplexer werden, ihre Tätigkeiten ausgeweitet haben und inzwischen den Markt für unerlaubten Waffenhandel dominieren. Diese Gruppen haben einen Übergang von vertikalen Strukturen zu vernetzten Organisationen vollzogen, was zu mehr Effizienz und Rentabilität bei ihren unerlaubten Aktivitäten geführt hat und es schwieriger macht, Straftäter zu ermitteln und zu verfolgen.
Es liegt auf der Hand, dass der unerlaubte Handel mit Feuerwaffen und ihre Verfügbarkeit erhebliche Auswirkungen auf die Region haben und eine der größten Herausforderungen für die regionale und globale Sicherheit darstellen. Das spiegelt sich in mehreren politischen und rechtlichen Verpflichtungen wider, die die Länder in der Region eingegangen sind, einschließlich:
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Ratifizierung des CIFTA-Übereinkommens und anderer internationaler Instrumente, etwa des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) und des Feuerwaffen-Protokolls; |
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aktive Beteiligung an freiwilligen Rahmen, etwa dem Kleinwaffenaktionsprogramm und dem Globalen Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer; |
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Annahme des Fahrplans für die Karibik und Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen. |
CIFTA enthält mehrere Verpflichtungen für die Vertragsstaaten, so auch zur Begründung der gerichtlichen Zuständigkeit bei Straftaten, zur obligatorischen Kennzeichnung von Feuerwaffen, zum Führen von Registern zum Zwecke der Rückverfolgung, zur Verbesserung der Kontrolle von Transfers, zu Maßnahmen zur Verhütung der Umlenkung und zur länderübergreifenden Zusammenarbeit. Die zweite CIFTA-Handlungsvorgabe stärkt die Ziele der CIFTA-Vertragsstaaten in diesen Bereichen entsprechend dem Kleinwaffenaktionsprogramm und dem Feuerwaffen-Protokoll. Dieses Projekt nutzt diesen Rahmen, um den Ländern technische Unterstützung bei der Umsetzung der Verpflichtungen und Bestimmungen dieser Verträge, insbesondere des CIFTA-Übereinkommens, zu leisten.
— Angleichung an die Prioritäten der Europäischen Union
Die Ziele, Tätigkeiten und erwarteten Ergebnisse dieses Projekts entsprechen den Zielen und dem Ansatz der EU-Strategie „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ (5) unter Berücksichtigung einer multilateralen Perspektive zur Förderung des Engagements in allen Regionen der Welt. Durch die Zusammenarbeit mit der OAS wird diese Aktion weiterhin Synergien zwischen der EU und der OAS und damit auch zwischen Europa und dem amerikanischen Kontinent fördern, um Waffengewalt und kriminelle Aktivitäten zu verringern. Insbesondere wird diese Aktion die Arbeit der Europäischen Union in der Region durch gezielte Unterstützung von Ländern fördern, die von der Verbreitung, der übermäßigen Anhäufung und dem unerlaubten Handel mit SALW schwer betroffen sind.
Projektphase III spiegelt insbesondere folgende Prioritäten der Strategie wider:
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2.1 |
Stärkung des Rechtsrahmens: Mit den im Rahmen der Verwirklichung des Ziels 1 der Aktion durchgeführten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Länder ihre Rechtsvorschriften an die internationalen Standards angleichen und über Instrumente für eine Förderung der Umsetzung der internationalen Verträge und Übereinkommen verfügen; |
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2.2.2 |
Kontrollen der Ausfuhr von Feuerwaffen und zugehöriger Munition: Durch die Förderung des nationalen Genehmigungssystems und des regionalen Kommunikationsmechanismus für den erlaubten Transfer von Feuerwaffen und Munition gemäß dem Ziel 3 wird der Bedeutung der Überwachung des legalen Handels, die dazu dient, die Umlenkung auf den illegalen Markt zu verhindern, Rechnung getragen; |
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2.2.3 |
Sichere Verwaltung von Lagerbeständen von SALW und Munition: Zur Verwirklichung von Ziel 3 ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, bei denen PSSM, einschließlich der Schulung von Beamten, sowie technische und materielle Unterstützung zur Verbesserung der Verfahren und zur Aufrüstung von Anlagen gemäß den internationalen Standard MOSAIC und IATG im Mittelpunkt stehen; |
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2.2.4 |
Verantwortungsvolle Entsorgung von SALW und zugehöriger Munition: Zu den zur Verwirklichung von Ziel 3 vorgesehenen Maßnahmen gehören Ausbildungsmaßnahmen, materielle Unterstützung sowie die Überwachung und Zertifizierung im Zusammenhang mit der Vernichtung von Feuerwaffen und Munition in Ländern mit entsprechendem Bedarf. |
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2.2.5 |
Querschnittsthemen: Im Rahmen aller Ziele der Aktion werden wir Lösungen und Strategien zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen durch einen umfassenden Ansatz fördern, der Querschnittsthemen wie Geschlechtergerechtigkeit und die Nutzung von Informationstechnologie umfasst. |
Darüber hinaus entspricht diese Aktion auch dem EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) und den vier darin festgelegten Prioritäten:
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Priorität 1: Schutz des legalen Marktes und Eindämmung der Umlenkung |
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Priorität 2: Verbesserung der Erkenntnisgewinnung |
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Priorität 3: Erhöhung des Drucks auf kriminelle Märkte |
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Priorität 4: Ausbau der internationalen Zusammenarbeit |
Viele der Tätigkeiten und erwarteten Ergebnisse dieser Aktion werden dazu beitragen, die Umlenkung von staatlichen und nichtstaatlichen autorisierten Nutzern zu verringern (etwa das Angebot technischer Hilfe in den Bereichen PSSM, Kennzeichnung und Vernichtung) und die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen durch die Förderung einer umfassenden Rückverfolgungsstrategie für Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen. Darüber hinaus verstärkt die Europäische Union im Rahmen der Aktion die Unterstützung für den amerikanischen Kontinent und den Umfang ihrer Agenda für die internationale Zusammenarbeit. Wie bereits erwähnt, ist der amerikanische Kontinent die Region, die am stärksten von Waffengewalt betroffen ist, was nicht nur die Sicherheit in der Region gefährdet, sondern auch nachteilige Folgen in anderen Teilen der Welt hat, einschließlich Europa, wie etwa regionenübergreifende Routen für den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und irreguläre Migration aufgrund der Instabilität des amerikanischen Kontinents.
Die Ziele, Tätigkeiten und erwarteten Ergebnisse dieses Projekts entsprechen unmittelbar den Zielen und dem Ansatz der EU-Strategie „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ (6) unter Betonung einer multilateralen Perspektive zur Förderung des regionenübergreifenden Engagements. Durch die Zusammenarbeit mit der OAS wird diese Initiative weiterhin Synergien zwischen der EU und der OAS und damit auch zwischen Europa und dem amerikanischen Kontinent schaffen, um Waffengewalt und kriminelle Aktivitäten zu verringern. Insbesondere wird dieses Projekt die Aufmerksamkeit auf die Arbeit der Europäischen Union in der Region lenken, indem Ländern, die von der Verbreitung, der übermäßigen Anhäufung und dem unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) schwer betroffen sind, gezielte Unterstützung geleistet wird.
Projektphase III spiegelt folgende Prioritäten der EU-Strategie wider:
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Stärkung des Rechtsrahmens: Mit Ziel-1-Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Länder ihre Rechtsvorschriften mit internationalen Normen harmonisieren und über die erforderlichen Instrumente zur Umsetzung internationaler Verträge und Übereinkommen verfügen. |
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Kontrollen der Ausfuhr von Feuerwaffen und Munition: Mit dem Ziel 3 werden nationale Genehmigungssysteme und regionale Kommunikationsmechanismen für den erlaubten Transfer von Feuerwaffen und Munition gefördert und so der Bedeutung der Überwachung des legalen Handels, die dazu dient, die Umlenkung auf den illegalen Markt zu verhindern, Rechnung getragen. |
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Sichere Verwaltung von Lagerbeständen von SALW und Munition: Die Verwirklichung von Ziel 3 umfasst Maßnahmen, bei denen PSSM, einschließlich Schulung von Beamten, sowie die Bereitstellung technischer und materieller Unterstützung zur Verbesserung der Verfahren und zur Aufrüstung von Anlagen gemäß den internationalen Standards, etwa MOSAIC und IATG, im Mittelpunkt stehen. |
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Verantwortungsvolle Entsorgung von SALW und Munition: Zu den zur Verwirklichung von Ziel 3 vorgesehenen Maßnahmen gehören außerdem Schulung, materielle Unterstützung, Überwachung und Zertifizierung der Vernichtungsverfahren für Feuerwaffen und Munition in Ländern mit entsprechendem Bedarf. |
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Querschnittsthemen: Im Rahmen aller Ziele der Aktion werden umfassende Lösungen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen gefördert, die Querschnittsthemen wie Geschlechtergerechtigkeit und die Nutzung von Informationstechnologie umfasst. |
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Diese Aktion entspricht auch dem EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025), in dem vier Prioritäten festgelegt werden: |
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Schutz des legalen Marktes und Eindämmung der Umlenkung: Mit den Maßnahmen und erwarteten Ergebnissen sollen Umlenkungen von staatlichen und nichtstaatlichen autorisierten Nutzern durch technische Unterstützung bei PSSM, Kennzeichnung und Vernichtung verringert werden. |
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Verbesserung der Erkenntnisgewinnung: Die mit dieser Aktion geförderte umfassende Rückverfolgungsstrategie wird die Wirksamkeit von Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen verbessern. |
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Erhöhung des Drucks auf kriminelle Märkte: Durch die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden trägt diese Aktion dazu bei, den Druck auf die kriminellen Märkte zu erhöhen. |
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Ausbau der internationalen Zusammenarbeit: Mit dieser Aktion wird die Unterstützung für den amerikanischen Kontinent verstärkt und die Agenda der EU für die internationale Zusammenarbeit ausgeweitet. Die Region des amerikanischen Kontinents ist erheblich von Waffengewalt betroffen, was die Sicherheit gefährdet und weltweit nachteilige Folgen hat, einschließlich regionenübergreifender Routen für den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und irregulärer Migration aufgrund regionaler Instabilität. |
Durch die Arbeit an diesen Prioritäten trägt das Projekt zur Verringerung der Gewalt im Zusammenhang mit Feuerwaffen auf dem amerikanischen Kontinent bei und verbessert die regionale und internationale Sicherheit. Damit wird das Engagement der EU für die Förderung von Stabilität und Sicherheit in allen Regionen unter Beweis gestellt.
12. Berichterstattung
Die DPS/OAS wird im Einklang mit der ausgehandelten Beitragsvereinbarung regelmäßige Berichte erstellen.
(1) UNODC, Globale Studie zu Tötungsdelikten. 2023. https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/gsh/2023/GSH23_ExSum.pdf
(2) UNODC, Globale Studie zu Tötungsdelikten. 2019. https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/global-study-on-homicide.html
(3) UNODC, Globale Studie zu Tötungsdelikten. 2023. https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/gsh/2023/GSH23_ExSum.pdf
(4) „27. Das Sekretariat für multidimensionale Sicherheit zu ersuchen, durch das DPS und im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Kontrolle von Waffen und Munition (PACAM), eines freiwilligen Programms: a) die Ausarbeitung und Umsetzung des Fahrplans für Zentralamerika zur Verhütung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und Munition sowie der unerlaubten Verbreitung davon in Koordination mit dem SICA und dem Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC), einschließlich der Einrichtung eines Folgemechanismus zur Überwachung des Fortschritts und zur Förderung einer wirksamen Koordination zwischen den Regierungen, Durchführungspartnern und Gebern, zu unterstützen,“ (AG/RES. 3009 – LIII-O/23, angenommen am 23. Juni 2023)
(5) „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“: Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition (vom Rat am 19. November 2018 angenommen).
(6) „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“: Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition (vom Europäischen Rat am 19. November 2018 angenommen).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1451/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)