11994N/AFI/DCL/07

AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - II. ERKLÄRUNGEN DER BEVOLLMÄCHTIGTEN - 7. Gemeinsame Erklärung zu den Artikeln 32, 69, 84 und 112 der Beitrittsakte

Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0383


7. Gemeinsame Erklärung zu den Artikeln 32, 69, 84 und 112 der Beitrittsakte

Die Vertragsparteien erinnern daran, daß die Konferenzen anläßlich des Treffens auf Ministerebene vom 21. Dezember 1993 festgestellt haben, daß

- es das Ziel der vereinbarten Lösung ist, Beschlüsse vor Ende der Übergangszeit zu treffen;

- die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands unbeschadet des Ergebnisses erfolgt;

- die Union bei der Vornahme der Überprüfung auch die in Artikel 130 r Absatz 3 des EG-Vertrags niedergelegten Kriterien berücksichtigt.