32003D0374

2003/374/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 2003 zur Anwendung der Entscheidung Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1598)

Amtsblatt Nr. L 128 vom 24/05/2003 S. 0020 - 0028


Entscheidung der Kommission

vom 21. Mai 2003

zur Anwendung der Entscheidung Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom)

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1598)

(2003/374/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom)(1), insbesondere auf Artikel 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Entscheidung Nr. 507/2001/EG wird der Bezugsrahmen eines Informationsnetzes für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs festgelegt und die Kommission mit der Umsetzung beauftragt.

(2) Die in der vorliegenden Entscheidung angeführten Maßnahmen entsprechen den in der Entscheidung Nr. 507/2001/EG festgelegten Zielen und Bedingungen; sie können daher in den Genuss einer Finanzierung durch die Gemeinschaft kommen.

(3) Um die in der Entscheidung Nr. 507/2001/EG festgelegten Ziele zu erreichen, wird ein Teil der Mittel direkt in Form von Beihilfen bewilligt, und zwar ausschließlich an nationale Behörden und Organe, die direkt in die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs einbezogen sind.

(4) Die Kommission billigt daher das jährliche Arbeitsprogramm einschließlich der Aufteilung der jährlichen Ausgaben.

(5) Die in der vorliegenden Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Statistik des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und des Ausschusses für die Statistik des Warenverkehrs mit den Drittländern, die aufgrund der Verordnungen (EWG) Nr. 3330/91 des Rates(2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1624/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates(3), und (EG) Nr. 1172/95 des Rates(4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 374/98(5), eingesetzt wurden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gemäß dem Arbeitsprogramm für das Jahr 2003 sind die Maßnahmen, die bis zur Höhe der im Anhang II dieses Beschlusses angegebenen Beträge in den Genuss einer Finanzierung durch die Gemeinschaft kommen können, in Anhang I angeführt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 21. Mai 2003

Für die Kommission

Pedro Solbes Mira

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 76 vom 16.3.2001, S. 1.

(2) ABl. L 316 vom 16.11.1991, S. 1.

(3) ABl. L 187 vom 26.7.2000, S. 1.

(4) ABl. L 118 vom 25.5.1995, S. 10.

(5) ABl. L 48 vom 19.2.1998, S. 6.

ANHANG I

Edicom Maßnahmen - Allgemeines Arbeitsprogramm

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines qualitativ höherwertigen, kostengünstigeren und rascher verfügbaren Informationsnetzes entsprechend den Erfordernissen der Gemeinschaftspolitiken

Das Arbeitsprogramm für 2003 verfolgt nachstehende Ziele:

1. Erstellung fortschrittlicher Schätzfunktionen

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, erste Ergebnisse auf europäischer Ebene (EU und Eurozone) vorzulegen, die den minimalen Qualitätsanforderungen auf ihrer Aggregationsebene gerecht werden. Bei einem Vergleich der (ursprünglich veröffentlichten und nach späteren Überprüfungen erstellten) monatlichen Statistiken können die endgültigen Werte der regelmäßig überprüften Daten mittels einer aussagefähigen ökonometrischen Modellierung oder anderer geeigneter Verfahren projiziert werden. Den Auswirkungen der Erweiterung muss bereits im Vorfeld Rechnung getragen werden, insbesondere damit der Zeitplan der Veröffentlichung der Ergebnisse der Europäischen Union soweit wie möglich beibehalten werden kann.

2. Verbesserung der Qualität der Basisstatistiken des Außenhandels

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Qualität der Statistiken durch angepasste und harmonisierte Verfahren zu verbessern, um so die von den Unternehmen gelieferten und von den Mitgliedstaaten an Eurostat übermittelten Daten prüfen zu können.

3. Verbesserung von Messung und Kontrolle der Qualität der Außenhandelsstatistik

Von jeher fällt die Messung der Außenhandelsströme in den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung, die über entsprechendes Know-how verfügt. Da sie Teil der Finanzverwaltung ist, nimmt sie buchungstechnisch grundsätzlich eine offensichtlich klare Trennung zwischen den tatsächlichen Werten und den Fehlern vor. Etliche Mitgliedstaaten können nämlich bezüglich Qualitätskontrolle, Fehlermessung und Erteilung von Auskünften über die Verlässlichkeit statistischer Daten über den Außenhandel keine Erfahrung vorweisen.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll die eingangs beschriebene unbefriedigende Situation bereinigt werden, indem die Verbesserung der Qualitätsmessung, Qualitätskontrolle und Gewährleistung von Qualität fortgesetzt wird.

4. Verbesserung des Prozesses der Aktualisierung statistischer Ergebnisse

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dazu dienen, ein harmonisiertes Aktualisierungsverfahren zu definieren, mit dessen Hilfe die Auswirkungen von Faktoren abgefedert werden sollen, die die Qualität der statistischen Daten mindern. Da bei der Aktualisierung der monatlichen Daten ganz unterschiedliche Verfahren angewandt werden, lässt die Kohärenz der Außenhandelsstatistik zu wünschen übrig. Nach Ermittlung der am besten geeigneten Verfahren anhand einer Prüfung der von jedem Mitgliedstaat derzeit angewandten Aktualisierungsverfahrens wird ein harmonisierteres Verfahren/Vorgehen auf Ebene der EU vorgeschlagen.

5. Verbesserung der Verfahren für die Anpassung der statistischen Ergebnisse

Sowohl im Rahmen von Intrastat als auch von Extrastat setzen die Mitgliedstaaten Schwellen für die Erhebung der Daten fest, um die Belastung der Wirtschaftsteilnehmer möglichst gering zu halten. Bisher sind weder die Verfahren noch die Instrumente harmonisiert worden, die bei den durch die Anwendung der Schwellen notwendig gewordenen Anpassungen angewandt werden bzw. die den bei eventuellen Nichtantworten erforderlichen Ausgleich schaffen. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Berichtigung der Statistiken auf der Grundlage der geeignetsten Verfahren und die allgemeine Einführung dieser Verfahren in den Mitgliedstaaten.

6. Behandlung der Asymmetrien in Intrastat und Abstimmung von Daten

Das statistische Erhebungssystem des Intra-EU-Handels - Intrastat - erzeugt inkohärente statistische Gesamtheiten. Die Hauptgründe sind bekannt. Die Asymmetrien stellen ein äußerst gravierendes Problem dar, da sie Auswirkungen auf die Verlässlichkeit der Handelsbilanz der Eurozone, der Zahlungsbilanz und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung haben. Die Asymmetrien treten nicht nur im Intra-EU-Handel, sondern möglicherweise auch im Extra-EU-Handel auf.

Um das vorstehende Problem in den Griff zu bekommen und die Nutzer auf europäischer Ebene (EU, Eurozone) besser bedienen zu können, zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen darauf ab, spezielle Modelle zu vergleichen und anzuwenden. Dadurch sollen die abweichenden Daten auf der Grundlage mehrerer Methoden einander angenähert werden. Gleichzeitig werden von einigen Mitgliedstaaten Spiegelvergleichsprüfungen auf einer niedrigen Gliederungsstufe fortgeführt, um mögliche Anomalien zu korrigieren.

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines Netzes von sachdienlichen, den Entwicklungen des Bedarfs der Verbraucher angepassten Informationen im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion und des internationalen wirtschaftlichen Umfelds

Das Arbeitsprogramm für 2003 verfolgt nachstehende Ziele:

1. Kompetenterer Umgang mit den Geheimhaltungsverfahren für die Außenhandelsstatistik

Die Daten der Außenhandelsstatistik werden auf einer hohen Untergliederungsebene erhoben und verbreitet. In zahlreichen Fällen ist eine solche Untergliederungstiefe mit den Vertraulichkeitsregeln, die die von den Unternehmen gelieferten Einzeldaten schützen, nicht zu vereinbaren. Falls erforderlich, wenden die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene ihre eigenen Verschleierungsregeln an und übermitteln der Kommission (Eurostat) die ursprünglichen Daten sowie die für diese Daten zugelassenen Veröffentlichungsniveaus.

Im Rahmen dieser Maßnahme sollen zum einen kohärentere Geheimhaltungsverfahren vorgeschlagen werden und zum anderen soll geprüft werden, inwieweit sich die Auswirkung der Verschleierung auf der Ebene der aggregierten Ergebnisse über den Handel in der EU und in der Eurozone beseitigen bzw. verringern lassen.

2. Analyse der Qualität der Saisonbereinigung

Eurostat erstellt monatliche saisonbereinigte und arbeitstäglich bereinigte Indikatoren des Außenhandels und veröffentlicht sie.

Allerdings bestehen verschiedene Verfahren zur Saisonbereinigung und zur Bereinigung der Arbeitstage sowie zahlreiche Möglichkeiten, die Modelle zu spezifizieren. Die Qualität der erstellten Indikatoren muss in Abhängigkeit der wichtigsten, die Qualität betreffenden Parameter bemessen werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen verfolgen daher gemeinsam die Ziele:

- Definition und Bewertung von Qualitätsindikatoren für saisonbereinigte Daten, wobei zwischen allgemeinen Indikatoren und Indikatoren, die spezifisch für die Außenhandelsdaten sein können, unterschieden wird;

- Testen und Bewerten der Auswirkung der wichtigsten, bei der Berechnung der Saisonbereinigung verwendeten Hypothesen auf die vorgenannten Qualitätsindikatoren anhand echter Daten;

- Ausarbeitung eines ausführlichen Berichts und von Empfehlungen.

3. Bessere Angaben über die Außenhandelsindikatoren

Eurostat und die meisten Mitgliedstaaten veröffentlichen Durchschnittswertindizes. Eurostat hat eine Anwendung für die "Neuen Außenhandelsindikatoren" (NICE) entwickelt, mit der sich jeden Monat die Durchschnittswertindizes berechnen lassen. Außerdem erstellen einige Mitgliedstaaten spezifische Indizes der Außenhandelspreise.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab,

- die DV-technische Entwicklung der NICE-Anwendung zu gewährleisten;

- die verfügbaren Werte durch die Aufnahme rückgerechneter und gegebenenfalls saisonbereinigter Daten zu verbessern;

- in einigen Mitgliedstaaten die Vergleichsanalyse der Durchschnittswertindizes und der Preisindizes weiterzutreiben;

- die methodischen Vorgaben festzustellen, die einzuhalten sind, um die Indizes der Außenhandelspreise zu erstellen, die eine Aggregation auf der Ebene der EU und der Eurozone ermöglichen;

- die allmähliche Einführung von Indizes der Außenhandelspreise in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, die diese Indizes nicht erstellen.

4. Bessere Angaben über die Handelswerte

Die Statistik des Warenverkehrs wird für die Ausfuhren/Versendungen auf fob-Basis und für die Einfuhren/Eingänge auf cif-Basis bewertet. Die Veröffentlichung von Statistiken auf fob-Basis für die Eingänge und Einfuhren, zumindest für die aggregierten Ergebnisse, würde den Nutzern wertvolle Angaben liefern. Dieses Konzept wird im Übrigen im Bereich der Zahlungsbilanz verwendet und die Erstellung von Daten auf der Grundlage beider Angaben, fob und cif, wird von den Vereinten Nationen empfohlen. In einigen Mitgliedstaaten werden Pilotversuche durchgeführt mit dem Ziel, diese Angaben verfügbar zu machen.

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines Netzes von Informationen, die besser in das allgemeine statistische System integriert und an die Entwicklungen ihres administrativen Umfeldes angepasst sind

Das Arbeitsprogramm für 2003 verfolgt nachstehende Ziele:

1. Aufbau der Handelsregister und Berücksichtigung der Globalisierung des Handels

Für die freien Marktwirtschaften in der EU stellt die Außenhandelsstatistik eine wertvolle Informationsquelle dar, von der Volkswirtschafter, politische Entscheidungsträger und Unternehmensverbände ausgiebig Gebrauch machen. Damit diese Daten optimal genutzt werden können, müssen sie für den Bedarf der meisten Nutzer mit der Unternehmensstatistik vernetzt sein, für die es auf Gemeinschaftsebene bereits eine vollständige Gesamtheit von Variablen gibt. Zudem ist es wichtig, dass den Nutzern ergänzende Daten zur Verfügung gestellt werden, die die Auswirkungen der internationalen Konzerne auf die Handelsstatistik messen. Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Maßnahmenkatalog mit den beiden Schwerpunktthemen - die Handelsregister und die Globalisierung des Handels - vorgeschlagen.

- Handelsregister

Das Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen, die Handelsregister und die Unternehmensregister zu vernetzen, würde es möglich machen, eine Reihe neuer Analysen der Statistik des Außenhandels durchzuführen. Auf diese Weise könnte der Anteil des Handels jedes Wirtschaftsbereichs gemessen werden; die Verbindungen zwischen den Daten der Handels- und der Strukturstatistik über die Unternehmen ließen sich ebenfalls analysieren.

- Globalisierung des Handels

Die Globalisierung des Handels bringt es zwangsläufig mit sich, dass die Tätigkeiten der Unternehmen sowohl im nationalen als auch im weltweiten Kontext analysiert und gemessen werden müssen. Die statistischen Daten haben seit jeher schwerpunktmäßig den internationalen Handel zum Gegenstand gehabt, während anderen wichtigen grenzüberschreitenden Beziehungen wie z. B. den Tätigkeiten der multinationalen Unternehmen und den konzerninternen Warenströmen weniger Bedeutung beigemessen wird. Dies führt dazu, dass die einschlägigen statistischen Daten u. U. nicht alle grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeiten abdecken.

Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es zu prüfen, inwieweit die vorhandenen Daten der Außenhandelsstatistik für die Erhebung dieser Informationen herangezogen werden können und welche diese Erhebung erleichternden technischen Änderungen an den derzeitigen Systemen möglich sind.

2. Verbesserter Zugang der Nutzer zu den Zollstatistiken

Die neuentwickelte Anwendung Taristat von Eurostat gibt Zugang zu bestimmten Daten der Zolldatenbank TARIC. Diese Anwendung kann bereits für das Anzeigen spezifischer Einzelangaben benutzt werden. Vorstellbar ist eine Verknüpfung der Außenhandelsdaten mit den Zolldaten sowie die Nutzung der Zolldaten als Referenz für die Bearbeitung der Außenhandelsdaten. Diese Angaben sind für diejenigen, die die Statistiken zu Analysezwecken heranziehen, insbesondere im Rahmen von Handelsgesprächen, sehr relevant.

Diese Maßnahme zielt daher darauf ab, den Nutzern der Comext-Datenbank leichten Zugang zu den Basisdaten über zolltarifliche Maßnahmen und Zollabgaben zu geben.

3. Anpassung der Intrastat- und Extrastat-Rechtsvorschriften

Zurzeit wird ein Projekt zur Anpassung des Intrastat-Systems (Statistik des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten) durchgeführt. Durch diese Anpassungen sollen die Regeln transparenter und verständlicher gestaltet, die Entwicklung der einzelstaatlichen Praktiken in bestimmten Bereichen (Anpassung, Fristen, Qualität usw.) stärker berücksichtigt und Systemparameter ausgearbeitet werden, um so Ergebnisse liefern zu können, die dem Gemeinschaftsbedarf entsprechen und die den Qualitätsanforderungen in Bezug auf Erfassung, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit gerecht werden.

Ein neues Projekt zur Anpassung von Extrastat (Statistik des Warenverkehrs mit Drittländern) soll 2003 anlaufen. Anhand des 1999 von Eurostat verabschiedeten Strategieplans wurden die folgenden Projektziele festgelegt:

- Verbesserung des Inhalts der Rechtsverordnungen in Hinblick auf eine bessere Verständlichkeit und erhöhte Transparenz;

- stärkere Berücksichtigung der Erfordernisse der Wirtschafts- und Währungsunion (insbesondere schnelle Verfügbarkeit aggregierter Daten über den Handel in der Eurozone);

- Prüfung der denkbaren oder erforderlichen Anpassungen im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Vereinten Nationen (Konzepte und Definitionen - vgl. Unterlagen);

- Prüfung der denkbaren oder erforderlichen Anpassungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Zollrechts (Zollkodex);

- stärkere Berücksichtigung des Bedarfs der Nutzer (Tarifstatistik, Globalisierung, sektorbezogene Statistiken usw.).

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind auf die Durchführung der für die Verwirklichung des Projekts erforderlichen Analysen sowie auf die Unterstützung von Eurostat bei der Überarbeitung der Rechtsvorschriften und der Ausarbeitung von Empfehlungen im Hinblick auf deren Anwendung ausgerichtet.

4. Bessere Verbindung zwischen den für die Statistik zuständigen Behörden und dem Zoll

Die Primärdaten für Extrastat werden auf der Grundlage der Zollerklärungen erhoben. Die Erhebungsmodalitäten und der Umfang der Zusammenarbeit zwischen der Zollbehörde und der für die Statistik zuständigen Behörde unterscheiden sich in der EU von Land zu Land. Die Stärkung dieser Zusammenarbeit sowie die Anpassung bzw. Modernisierung der Modalitäten für die Erhebung und Übertragung der Zolldaten dürften sich günstig auf die Qualität der Statistiken auswirken und die Daten schneller verfügbar machen. Die Mitgliedstaaten haben mehrere Maßnahmen zu diesem Punkt vorgeschlagen.

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines Netzes, das den Verwaltungen sowie den Datennutzern und -lieferanten einen besseren statistischen Dienst bietet

Das Arbeitsprogramm für 2003 verfolgt nachstehende Ziele:

1. Erweiterung des Informationsangebots

Die Nutzer der Außenhandelsstatistiken fordern einen schnellen Zugang zu arbeitsrelevanten Daten. Die rasche Verbreitung möglichst aktueller, dem Bedarf verschiedener Nutzer gerecht werdender Daten wird bewirken, dass sich das europäische statistische System zum bevorzugten Lieferanten von Daten über den Extra- und Intra-Handel der EU und der Eurozone entwickelt. Im Hinblick auf dieses Ziel werden mehrere Projekte weiterverfolgt bzw. noch auf den Weg gebracht.

2. Verbesserung der Dienste im Zusammenhang mit den Produktsystematiken

Die Produktsystematik ist eine wesentliche Informationsquelle für die Nutzer der Statistik über den Warenverkehr. Allerdings bringt sie für die Unternehmen, die ihre Waren anhand der zahlreichen Positionen der Kombinierten Nomenklatur klassieren müssen, und für die nationalen Verwaltungen, die für die Kontakte mit den Auskunftgebenden zuständig sind, Schwierigkeiten mit sich.

Vorgesehen sind mehrere Maßnahmen, die auf eine Modernisierung der Kombinierten Nomenklatur ausgerichtet sind; dabei müssen allerdings präzise und sachdienliche Angaben über die gehandelten Waren weiterhin verfügbar sein und der Zugang zu den in der Systematik enthaltenen Angaben muss erleichtert werden.

3. Anpassung der Modalitäten für die Übertragung der Daten an Eurostat

Die Revision der Intrastat- und Extrastat-Vorschriften soll sich u. a. enger am Nutzerbedarf ausrichten. Insbesondere hat sich gezeigt, dass die Wirtschafts- und Währungsunion eine schnelle Erstellung aggregierter Daten zum Handel in der Eurozone erforderlich macht, während sich der Inhalt der detaillierten Daten auf eine bessere Erfuellung vorhandener Erfordernisse und die Befriedigung künftiger Erfordernisse hinentwickeln könnte.

In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, die Modalitäten für die Übermittlung der Daten an Eurostat gleichzeitig mit der geplanten Überarbeitung der einschlägigen Verordnungen nochmals zu überprüfen.

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines auf Datenerfassungsinstrumenten basierenden Netzes unter Berücksichtigung des aktuellen technologischen Fortschritts zwecks Verbesserung der den Datenlieferanten angebotenen Funktionalitäten

Mit dem Arbeitsprogramm 2003 sollen die Instrumente für die Erhebung statistischer Daten weiterentwickelt werden.

Die Erhebung der Daten bei den Unternehmen und ihre Verarbeitung ist ein wichtiger Baustein des statistischen Systems für den Außenhandel. Einer der Erfolge des Programms Edicom I waren Entwicklung und Einsatz von Erhebungsinstrumenten für das von einer großen Zahl von Unternehmen verwendete Intrastat-System (elektronische Formulare IDEP/CN8 und IRIS, Web-Formular). In Anbetracht der Änderungen des technologischen und methodischen Umfeldes und im Licht der gemachten Erfahrungen werden mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nachstehende Ziele verfolgt:

- Gewährleistung der Kontinuität und Entwicklung dieser Instrumente durch die notwendigen technologischen und funktionellen Anpassungen;

- Berücksichtigung der neuen methodischen Erfordernisse;

- Berücksichtigung der Entwicklungen bei der Normung der Nachrichten;

- Förderung des Einsatzes der modernen Erhebungsinstrumente, insbesondere die Internet-Formulare.

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines integrierten und interoperablen Netzes

Das Arbeitsprogramm für 2003 verfolgt nachstehende Ziele:

Das Programm Edicom umfasst methodische, organisatorische, gesetzliche und DV-Aspekte, die eines kohärenten, integrierten und synergetischen Vorgehens bedürfen. In diesem Rahmen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

1. Modernisierung des Netzes

Mit den Maßnahmen sollen die verschiedenen Elemente des transeuropäischen Netzes für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs modernisiert werden. Diese Maßnahmen betreffen vor allem Instrumente und Methoden für:

- Verarbeitung und Validierung von Daten;

- die Mittel für die Kommunikation zwischen den einzelstaatlichen Verwaltungen und Eurostat;

- den Zugriff durch die Nutzer auf statistische Daten und Metadaten einschließlich einer stärkeren Nutzung des Internets und die funktionale Verbesserung der Software für die Verbreitung der Statistik des Warenverkehrs (Comext).

2. Entwickeln eines Informationssystems über die Methodik

Sämtliche vorgeschlagenen methodischen Maßnahmen bedürfen der Koordinierung, damit deren Kohärenz gewährleistet ist und eine bessere Integration der statistischen Daten über den Warenverkehr in das europäische statistische System erreicht werden kann. Diese Maßnahmen müssen auch mit der vorhandenen Methodik (einschließlich des gemeinschaftlichen Besitzstandes) verbunden und durch didaktische Leitfäden ergänzt werden.

In diesem allgemeinen Rahmen wird vorgeschlagen, die Entwicklung einer vollständigen und kohärenten Dokumentationsdatenbank weiterzuführen, auf die sich das gesamte Vorhaben stützen soll und die es in der Folge ermöglichen wird, die methodischen Informationen mit modernsten Mitteln auf eine benutzerfreundliche, interaktive Art und Weise zu verbreiten.

ANHANG II

MASSNAHMEN IM RAHMEN VON EDICOM - INDIKATIVE KOSTENAUFTEILUNG

2003

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