77/63/EWG: Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1976 zur Änderung des Beschlusses 71/306/EWG zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge
Amtsblatt Nr. L 013 vom 15/01/1977 S. 0015 - 0015
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BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 1976 zur Änderung des Beschlusses 71/306/EWG zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge (77/63/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Bei der Anwendung der vom Rat auf dem Gebiet der öffentlichen Lieferaufträge beschlossenen Maßnahmen können sich Probleme ergeben, die im gleichen Rahmen wie die im Bereich der öffentlichen Bauaufträge auftretenden Probleme geprüft werden sollten. Es empfiehlt sich, zu diesem Zweck die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Bauaufträge zu ändern - BESCHLIESST: Artikel 1 Der Beschluß 71/306/EWG wird wie folgt geändert: a) in Artikel 1 wird das Wort "Bau-" gestrichen; b) in Artikel 2 wird das Wort "Bauaufträge" durch "Bau- und Lieferaufträge" ersetzt; c) in Artikel 3 Absatz 2 werden die Worte "einen Stellvertreter" durch "einen oder zwei Stellvertreter" ersetzt. Artikel 2 Vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Beschlusses an erhält der Ausschuß die Bezeichnung "Beratender Ausschuß für öffentliche Aufträge". Artikel 3 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Er wird zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wirksam. Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 1976. Im Namen des Rates Der Präsident A.P.L.M.M. van der STEE