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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4522

16.7.2024

BESCHLUSS DES PRÄSIDIUMS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 15. Juli 2024

zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Präsidiums des Europäischen Parlaments zur Aktualisierung der Verweise auf die Geschäftsordnung und die Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

(C/2024/4522)

DAS PRÄSIDIUM DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS,

gestützt auf Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Europäische Parlament hat seine Geschäftsordnung mit seinen Beschlüssen vom 13. September 2023 (1), 10. April 2024 (2) und 24. April 2024 (3) geändert, um die Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht zu stärken und die Parlamentsreform „Parlament 2024“ umzusetzen, was unter anderem zu einer Anpassung der Nummerierung der meisten Bestimmungen seiner Geschäftsordnung geführt hat.

(2)

Darüber hinaus hat sich der geltende Rechtsrahmen, auf den in einer Reihe von Beschlüssen des Präsidiums Bezug genommen wird, in den letzten Jahren weiterentwickelt, weshalb einige Verweise offensichtlich überholt sind oder aktualisiert werden müssen, insbesondere die Verweise auf den Beschluss des Präsidiums mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (4) („DBAS“).

(3)

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf einen aktuellen und zuverlässigen Rechtsrahmen sollten die einschlägigen Bestimmungen der folgenden Beschlüsse des Präsidiums geändert werden, damit sie aktualisierte Verweise auf die Geschäftsordnung und die DBAS enthalten:

—

des Beschlusses des Präsidiums vom 28. November 2001 über die Regelung über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments (5),

—

des Beschlusses des Präsidiums vom 23. März 2011 über die Regelung über das Rauchverbot in den Gebäuden des Europäischen Parlaments (6),

—

des Beschlusses des Präsidiums vom 15. April 2013 über die Regeln zur Behandlung vertraulicher Informationen durch das Europäische Parlament (7),

—

des Beschlusses des Präsidiums vom 15. Januar 2018 über die Regelung über Sicherheit und Gefahrenabwehr im Europäischen Parlament (8),

—

des Beschlusses des Präsidiums vom 17. Juni 2019 über die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (9),

—

des Beschlusses des Präsidiums vom 1. Juli 2019 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (10),

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 28. November 2001 über die Regelung über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments wird wie folgt geändert:

(1)

Bezugsvermerk 3 erhält folgende Fassung:

„Gestützt auf Artikel 25 Absätze 2 und 12, Artikel 124 Absatz 1 und Artikel 125 der Geschäftsordnung,“

(2)

Erwägung 3 erhält folgende Fassung:

„in der Erwägung, dass gemäß Artikel 125 Absätze 2, 3 und 4 der Geschäftsordnung des Parlaments das Präsidium die Aufgabe hat, die Bestimmungen zur Einrichtung des Registers der Dokumente zu erlassen, die Modalitäten des Zugangs festzulegen und die Gremien zu bestimmen, die für die Behandlung von Anträgen auf Zugang zuständig sind,“;

(3)

Artikel 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„2.   Hierzu werden die in Artikel 125 Absatz 2 der Geschäftsordnung genannten Dokumente des Europäischen Parlaments unter der Verantwortung des Gremiums oder der Dienststelle, das bzw. die das Dokument verfasst hat, in das EBR aufgenommen.“

(4)

Artikel 12 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„1.   Die an das Europäische Parlament gerichteten Erstanträge werden vom Generalsekretär auf Weisung des für die Aufsicht über die Behandlung von Anträgen auf Zugang zu den Dokumenten zuständigen Vizepräsidenten gemäß Artikel 125 Absatz 4 und 5 der Geschäftsordnung behandelt.“

.

Artikel 2

Bezugsvermerk 1 des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 23. März 2011 über die Regelung über das Rauchverbot in den Gebäuden des Europäischen Parlaments erhält folgende Fassung:

„gestützt auf Artikel 25 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments,“;

Artikel 3

Der Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. April 2013 über die Regeln zur Behandlung vertraulicher Informationen durch das Europäische Parlament wird wie folgt geändert:

(1)

Der Bezugsvermerk erhält folgende Fassung:

„gestützt auf Artikel 25 Absatz 12 der Geschäftsordnung,“

(2)

Anlage II Sicherheitshinweis 6 Absatz 9 erhält folgende Fassung:

„9.

Unbeschadet eines weiteren gerichtlichen Vorgehens wird bei von Mitgliedern des Europäischen Parlaments begangenen Verstößen nach Artikel 10 Absatz 5 sowie Artikel 182, 183 und 184 der Geschäftsordnung des Parlaments verfahren.“.

Artikel 4

Der Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2018 über die Regelung über Sicherheit und Gefahrenabwehr im Europäischen Parlament wird wie folgt geändert:

(1)

Erwägung 10 erhält folgende Fassung:

„(10)

Angelegenheiten im Zusammenhang mit Zugangsausweisen werden durch einen gesonderten Beschluss des Präsidiums geregelt, der auf der Grundlage des Artikels 126 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Parlaments angenommen wird.“;

(2)

Artikel 3 Absatz 8 erhält folgende Fassung:

„8.   Dieser Beschluss findet keine Anwendung auf die Bestimmungen über Zugangsausweise im Sinne des Artikels 126 der Geschäftsordnung des Parlaments.“

;

(3)

Artikel 6 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„4.   Stört ein Mitglied den ordnungsgemäßen Ablauf der Verfahren im Plenum, so kann der Generalsekretär bei der Durchführung von Maßnahmen im Sinne von Artikel 182 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Unterstützung durch die GD SAFE anfordern.“

;

(4)

Artikel 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„3.   Die Nichteinhaltung dieses Beschlusses, seiner Durchführungsbestimmungen sowie der zu ihrer Anwendung ergriffenen Maßnahmen kann Disziplinarmaßnahmen gemäß den Verträgen, den Artikeln 10 und 183 der Geschäftsordnung des Parlaments und dem Statut sowie vertragliche Sanktionen oder Gerichtsverfahren nach den nationalen Gesetzen und Vorschriften nach sich ziehen.“

;

(5)

Der erste Spiegelstrich in Artikel 28 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„–

eine Untersuchung, die vom Präsidenten gegen ein Mitglied nach Artikel 183 der Geschäftsordnung des Parlaments eingeleitet wurde, unterstützen oder fördern;“.

Artikel 5

Fußnote 7 des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2019 über die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG erhält folgende Fassung:

„(7)

Beschluss des Präsidiums vom 11. September 2023 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments und zur Aufhebung des Beschlusses des Präsidiums vom 19. Mai und 9. Juli 2008 (ABl. C, C/2024/2814, 26.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2814/oj).“.

Artikel 6

Der Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 1. Juli 2019 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen wird wie folgt geändert:

(1)

Bezugsvermerk 6 erhält folgende Fassung:

„gestützt auf die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (‚Geschäftsordnung‘), insbesondere auf Artikel 25 Absatz 11 und Artikel 241,“

(2)

Artikel 8 Absatz 9 erhält folgende Fassung:

„9.   Die gemäß diesem Artikel gefassten Beschlüsse werden dem Empfänger im Einklang mit Artikel 241 Absatz 1 der Geschäftsordnung im Rahmen eines einheitlichen Beschlusses übermittelt.“

(3)

Artikel 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„2.   Artikel 241 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Geschäftsordnung gilt für die vom Präsidium nach dem vorliegenden Artikel gefassten Beschlüsse.“

(4)

Artikel 10 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„2.   Artikel 241 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Geschäftsordnung gilt für die vom Präsidium nach dem vorliegenden Artikel gefassten Beschlüsse.“

(5)

Artikel 11 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„2.   Artikel 241 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Geschäftsordnung gilt für die vom Präsidium nach dem vorliegenden Artikel gefassten Beschlüsse.“

Artikel 7

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Dieser Beschluss gilt ab dem 16. Juli 2024.


(1)  Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. September 2023 über Änderungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zur Stärkung von Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht (2023/2095(REG), ABl. C, C/2024/1770, 22.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1770/oj).

(2)  Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. April 2024 über Änderungen der Geschäftsordnung des Parlaments zur Umsetzung der Parlamentsreform „Parlament 2024“ (2024/2000(REG), noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(3)  Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 über Änderungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments bezüglich der Schulungen zur Prävention von Konflikten und Belästigung am Arbeitsplatz und zur guten Büroverwaltung (2024/2006(REG), noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(4)  Beschluss des Präsidiums vom 11. September 2023 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments und zur Aufhebung des Beschlusses des Präsidiums vom 19. Mai und 9. Juli 2008 (ABl. C, C/2024/2814, 26.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2814/oj).

(5)   ABl. C 216 vom 22.7.2011, S. 19.

(6)   ABl. C 102 vom 2.4.2011, S. 8.

(7)   ABl. C 96 vom 1.4.2014, S. 1.

(8)   ABl. C 79 vom 2.3.2018, S. 3.

(9)   ABl. C 259 vom 2.8.2019, S. 2.

(10)   ABl. C 249 vom 25.7.2019, S. 2.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4522/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)