31980D1040

80/1040/EWG: Entscheidung der Kommission vom 27. Oktober 1980 zur Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,P.M.S. - Classical Scattering Aerosol Spectrometer Probe, model CSASP-HC"

Amtsblatt Nr. L 305 vom 14/11/1980 S. 0071 - 0071


Entscheidung der Kommission

vom 27. Oktober 1980

zur Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "P.M.S. — Classical Scattering Aerosol Spectrometer Probe, model CSASP-HC"

(80/1040/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters [1], geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 [2],

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 [3], insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe :

Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 18. April 1980 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "P.M.S. — Classical Scattering Aerosol Spectrometer Probe, model CSASP-HC", das zu Forschungszwecken bei der Verwendung von Magnetfeldern zur Entfernung von industriellen Abgasen und insbesondere zur Messung der Größe, der Konzentration und der Menge von Partikeln an den Ein- und Ausgängen des Magnetfilters eingesetzt wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt und, wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichen Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Am 24. September 1980 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich bei dem Gerät um eine Spektrometersonde handelt.

Es besitzt nicht die objektiven Merkmale eines für die wissenschaftliche Forschung besonders geeigneten Geräts; außerdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung nichtwissenschaftlicher Arbeiten verwendet.

Die Verwendung die das Gerät in diesem speziellen Fall findet, allein kann ihm nicht den Charakter eines wissenschaftlichen Geräts verleihen, und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Gerät "P.M.S. — Classical Scattering Aerosol Spectrometer Probe, model CSASP-HC" ist nicht als wissenschaftliches Gerät anzusehen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 27. Oktober 1980

Für die Kommission

Étienne Davignon

Mitglied der Kommission

[1] AB1. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1.

[2] AB1. Nr. L 134 vom 31. 5. 1979, S. 1.

[3] AB1. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.

--------------------------------------------------