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20.6.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 163/62 |
BESCHLUSS (EU) 2019/1002 DES RATES
vom 14. Juni 2019
zur Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 4,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Im Juni 2017 und im Juni 2018 hat der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags festgestellt, dass 2016 beziehungsweise 2017 eine erhebliche Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel Rumäniens beziehungsweise vom Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel vorlag. Angesichts dieser festgestellten erheblichen Abweichungen richtete der Rat Empfehlungen vom 16. Juni 2017 (2) und vom 22. Juni 2018 (3) an Rumänien, die erforderlichen politischen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Abweichungen zu beheben. |
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(2) |
Am 4. Dezember 2018 hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2018/2020 (4) festgestellt, dass Rumänien keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte, um der Empfehlung vom 22. Juni 2018 nachzukommen. Daraufhin forderte der Rat am 4. Dezember 2018 Rumänien in einer überarbeiteten Empfehlung (5) auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 4,5 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung um 1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht. Er empfahl Rumänien zudem, etwaige unerwartete Mehreinnahmen zum Defizitabbau zu nutzen, und stellte fest, dass Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Saldos in einer wachstumsfreundlichen Weise gewährleisten sollten. Der Rat setzte Rumänien eine Frist bis zum 15. April 2019, um einen Bericht über die auf die Empfehlung vom 4. Dezember 2018 hin ergriffenen Maßnahmen vorzulegen. |
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(3) |
Am 14. und 15. März 2019 führte die Kommission zum Zweck der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter Überwachung in Rumänien durch. Nachdem die Kommission den rumänischen Behörden ihre vorläufigen Feststellungen zur Stellungnahme vorgelegt hatte, erstattete sie dem Rat am 5. Juni 2019 über ihre Feststellungen Bericht. Diese Feststellungen wurden anschließend veröffentlicht. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass die rumänischen Behörden nicht die Absicht hätten, die Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 zu befolgen. Die Behörden bestätigten der Kommission gegenüber, dass die Regierung nicht die Absicht habe, die empfohlene strukturelle Anpassung umzusetzen. Sie konzentrieren sich weiterhin darauf, das Gesamtdefizit unter der im Vertrag festgelegten Schwelle von 3 % des BIP zu halten, um zu vermeiden, dass das Land der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterworfen wird. Der Haushaltsplan für 2019 enthält das Ziel eines Defizits (auf Periodenabgrenzungsbasis) von 2,8 % des BIP. Nach eigenen Schätzungen der Regierung zum Zeitpunkt der Mission würde dieses Gesamtdefizit eine strukturelle Anpassung um rund 0,1 % gegenüber 2018 erfordern, die damit deutlich hinter der Empfehlung des Rates zurückbliebe. |
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(4) |
Am 20. April 2018, nach der vom Rat gesetzten Frist, legten die rumänischen Behörden einen Bericht über aufgrund der Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 ergriffene Maßnahmen vor. In diesem Bericht bekräftigten die Behörden, dass sie für 2019 ein Gesamtdefizit von 2,8 % des BIP und lediglich einen marginalen Rückgang des strukturellen Defizits anstreben. Die Auswirkungen der gemeldeten Maßnahmen auf den Haushalt bleiben deutlich hinter den Anforderungen der Empfehlung vom 4. Dezember 2018 zurück. |
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(5) |
Im Jahr 2019 wird das Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission zufolge 11,6 % betragen und damit deutlich über dem Ausgabenrichtwert von 4,5 % liegen. Der strukturelle Saldo wird sich im Jahr 2019 voraussichtlich um 0,7 % des BIP verschlechtern, sodass sich ein Defizit von 3,6 % des BIP ergibt. Das ist das Gegenteil der empfohlenen strukturellen Verbesserung um 1 % des BIP gegenüber 2018. Beide Werte deuten also auf eine Abweichung von der empfohlenen Anpassung hin. Der Ausgabenrichtwert deutet auf eine Abweichung um 2,1 % des BIP hin. Der strukturelle Saldo, der eine etwas geringere Abweichung um 1,7 % des BIP anzeigt, bestätigt diese Deutung. Die durch den strukturellen Saldo angezeigte Abweichung fällt aufgrund unerwarteter Mehreinnahmen und eines höheren BIP-Deflators geringer aus. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren bestätigt die Gesamtbewertung eine Abweichung von der empfohlenen Anpassung. |
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(6) |
Der prognostizierte Anstieg des Defizits gegenüber 2018 ist wie in den Vorjahren weitgehend auf steigende Ausgaben für Arbeitnehmerentgelte im öffentlichen Sektor zurückzuführen. Seit der Herbstprognose 2018 der Kommission, die als Grundlage für die Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 diente, haben die Behörden neue Steuern im Telekommunikations-, Energie- und Bankensektor eingeführt. Jedoch beschlossen die Behörden eine steuerliche Entlastung der Bauwirtschaft und erhöhten einige Sozialleistungen. |
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(7) |
Daraus lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 ergriffen hat, unzureichend waren. Die Konsolidierungsanstrengung bleibt erheblich hinter der jährlichen strukturellen Anpassung um 1 % des BIP im Jahr 2019 zurück, die einer nominalen Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben von höchstens 4,5 % im Jahr 2019 entspricht — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Rumänien hat auf die Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 hin keine wirksamen Maßnahmen ergriffen.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
Geschehen zu Luxemburg am 14. Juni 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E.O. TEODOROVICI
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 im Hinblick auf die Behebung der festgestellten erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel in Rumänien (ABl. C 216 vom 6.7.2017, S. 1).
(3) Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 im Hinblick auf die Behebung der festgestellten erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel in Rumänien (ABl. C 223 vom 27.6.2018, S. 3).
(4) Beschluss (EU) 2018/2020 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat (ABl. L 323 vom 19.12.2018, S. 16).
(5) Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Behebung der festgestellten erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel in Rumänien (ABl. C 460 vom 21.12.2018, S. 1).