8.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 94/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 31. März 2011

über den Standpunkt der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat zur Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992

(2011/223/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992, das vom Rat mit dem Beschluss 92/580/EWG (1) im Namen der Gemeinschaft geschlossen wurde, galt zunächst bis zum 31. Dezember 1995. Es ist seitdem regelmäßig um jeweils zwei Jahre verlängert worden. Zuletzt wurde es durch Beschluss des Internationalen Zuckerrates vom 28. Mai 2009 verlängert und gilt nun bis 31. Dezember 2011. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Union. Daher sollte die Kommission, die die Union im Internationalen Zuckerrat vertritt, ermächtigt werden, für eine solche Verlängerung zu stimmen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt der Union im Internationalen Zuckerrat besteht darin, dass sie für eine Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren stimmt.

Die Kommission wird ermächtigt, diesen Standpunkt im Internationalen Zuckerrat zum Ausdruck zu bringen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 31. März 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

VÖLNER P.


(1)   ABl. L 379 vom 23.12.1992, S. 15.