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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2582

30.9.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/2582 DES RATES

vom 27. September 2024

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/963 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Golfregion

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 33 und Artikel 31 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat ist am 15. Mai 2023 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für die Golfregion zu ernennen, und hat den Beschluss (GASP) 2023/963 (1) angenommen, mit dem Herr Luigi DI MAIO zum Sonderbeauftragten für die Golfregion für den Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 28. Februar 2025 ernannt wurde.

(2)

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für diesen Zeitraum sollte aktualisiert werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2023/963 sollte entsprechend geändert werden.

(4)

Der Sonderbeauftragte wird das Mandat in einer Situation ausüben, die sich verschlechtern und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/963 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 28. Februar 2025 beläuft sich auf 1 980 000,00 EUR.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 27. September 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

BÓKA J.


(1)  Beschluss (GASP) 2023/963 des Rates vom 15. Mai 2023 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Golfregion (ABl. L 129 vom 16.5.2023, S. 12).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2582/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)