79/286/EWG: Entscheidung der Kommission vom 28. Februar 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Orion-Ionised Calcium Analyser, model SS-20"
Amtsblatt Nr. L 069 vom 20/03/1979 S. 0020 - 0020
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 7 S. 0077
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Februar 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "Orion-Ionised Calcium Analyser, model SS-20" (79/286/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 29. August 1978 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Orion-Ionised Calcium Analyser, model SS-20", das zur Messung des Gehalts an ionisiertem Kalzium in Blutserum- und Fruchtwasserproben verwendet wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 6. Februar 1979 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein gewöhnliches Analysegerät handelt, das keine objektiven Beschaffenheitsmerkmale aufweist, die es für die reine wissenschaftliche Forschung besonders geeignet machen. Ausserdem wird dieses Gerät hauptsächlich für Routineanalysen verwendet, und zwar insbesondere im Bereich therapeutischer Behandlungen. Der Verwendungszweck, dem dieses Gerät im vorliegenden Falle zugeführt wird, kann dem Gerät allein nicht den Charakter eines für die reine wissenschaftliche Forschung besonders geeigneten Geräts verleihen, so daß es nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden kann - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "Orion-Ionised Calcium Analyser, model SS-20" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 28. Februar 1979 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.