8.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 263/6


BESCHLUSS (EU) 2015/1795 DES RATES

vom 1. Oktober 2015

über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 186 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a und Absatz 8 Unterabsatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) (im Folgenden „Abkommen“) wurde vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 17. Dezember 2014 im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2015/209 des Rates (1) im Namen der Union unterzeichnet.

(2)

Das Abkommen sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) wird im Namen der Union genehmigt (2).

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor (3).

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 1. Oktober 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

É. SCHNEIDER


(1)  Beschluss (EU) 2015/209 des Rates vom 10. November 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) (ABl. L 35 vom 11.2.2015, S. 1).

(2)  Das Abkommen wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung im ABl. L 35 vom 11.2.2015 veröffentlicht.

(3)  Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.