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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2024/854 |
12.3.2024 |
BESCHLUSS (EU) 2024/854 DES RATES
vom 7. März 2024
zur Verlängerung der Amtszeit des Stellvertretenden Exekutivdirektors des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (1), insbesondere auf Artikel 158 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Am 21. November 2023 hat der Verwaltungsrat des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nach Anhörung des Exekutivdirektors des EUIPO entschieden, dem Rat vorzuschlagen, die Amtszeit von Herrn Andrea DI CARLO als stellvertretender Exekutivdirektor des EUIPO ab dem 1. November 2024 um weitere fünf Jahre zu verlängern —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Amtszeit von Herrn Andrea DI CARLO als stellvertretender Exekutivdirektor des EUIPO wird hiermit ab dem 1. November 2024 um fünf Jahre verlängert und endet folglich am 31. Oktober 2029.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 7. März 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
D. CLARINVAL
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/854/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)