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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2023/2422 |
27.10.2023 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/2422 DES RATES
vom 26. Oktober 2023
zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP (1) angenommen. |
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(2) |
In Bezug auf Eintrag 84 in Abschnitt A und Eintrag 17 in Abschnitt B in der im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gelten die Maßnahmen in Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 des genannten Beschlusses bis zum 29. Oktober 2023. |
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(3) |
Eine Zwischenüberprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP hat ergeben, dass die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf diese beiden Einträge bis zum 30. April 2024 verlängert werden sollten. |
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(4) |
Auf der Grundlage der eingegangenen aktualisierten Informationen sollten diese beiden Einträge und der Eintrag zu einer weiteren Person im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP geändert werden. |
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(5) |
Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 12 erhält folgende Fassung: „Artikel 12 Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2024. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“ |
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2. |
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Oktober 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. NAVARRO RÍOS
(1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma (ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 75).
ANHANG
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP („Liste der in Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen“) wird wie folgt geändert:
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1. |
In Abschnitt „A. Natürliche Personen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1“ erhalten die Einträge 84 und 93 die folgende Fassung:
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2. |
In Abschnitt „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 1“ erhält Eintrag 17 folgende Fassung:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2422/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)