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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2023/2610 |
17.11.2023 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/2610 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 15. November 2023
zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/661 (EUNAVFOR ATALANTA/3/2023)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Operation“) zu fassen. |
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(2) |
Das PSK hat am 20. April 2021 den Beschluss (GASP) 2021/661 (2) angenommen, mit dem Vizeadmiral José M. NÚÑEZ TORRENTE mit Wirkung vom 21. April 2021 zum Befehlshaber der EU-Operation ernannt wurde. |
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(3) |
Die spanischen Militärbehörden haben am 22. September 2023 vorgeschlagen, dass Konteradmiral Ignacio VILLANUEVA SERRANO mit Wirkung vom 23. November 2023 die Nachfolge von Vizeadmiral José M. NÚÑEZ TORRENTE als Befehlshaber der EU-Operation antritt. |
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(4) |
Der EU-Militärausschuss hat am 28. September 2023 den Vorschlag Konteradmiral Ignacio VILLANUEVA SERRANO zum Befehlshaber der EU-Operation zu ernennen, unterstützt. |
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(5) |
Am 30. Oktober 2023 wurde Konteradmiral Ignacio VILLANUEVA SERRANO zum Vizeadmiral befördert. |
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(6) |
Der Beschluss (GASP) 2021/661 sollte daher aufgehoben werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Vizeadmiral Ignacio VILLANUEVA SERRANO wird mit Wirkung vom 23. November 2023 zum Befehlshaber der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) ernannt.
Artikel 2
Der Beschluss (GASP) 2021/661 wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Er gilt ab dem 23. November 2023.
Geschehen zu Brüssel am 15. November 2023.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
D. PRONK
(1) ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33.
(2) Beschluss (GASP) 2021/661 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 20. April 2021 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/87 (ATALANTA/3/2021) (ABl. L 140 vom 23.4.2021, S. 12).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2610/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)