AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - F. Erklärungen der derzeitigen Mitgliedstaaten - 36. Erklärung zur agrar- und umweltpolitischen Maßnahmen
Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0
36. Erklärung zu agrar- und umweltpolitischen Maßnahmen Die Union wird die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den neuen Mitgliedstaaten die rasche Durchführung der agrar- und umweltpolitischen Programme zugunsten ihrer Landwirte im Einklang mit der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 zu ermöglichen und die Mitfinanzierung dieser Programme im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sicherzustellen. Die Union nimmt zur Kenntnis, daß davon auszugehen ist, daß den neuen Mitgliedstaaten folgende Beträge zur Verfügung gestellt werden: >PLATZ FÜR EINE TABELLE>