|
Amtsblatt |
DE Reihe L |
|
2026/2179 |
29.9.2026 |
BESCHLUSS (GASP) 2026/2179 DES RATES
vom 28. September 2026
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1455 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Der Rat hat am 21. Mai 2024 den Beschluss (GASP) 2024/1455 (1) angenommen, mit dem eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte eingerichtet wurde. |
|
(2) |
Der Durchführungszeitraum des Beschlusses (GASP) 2024/1455 muss um acht Monate, vom 21. November 2026 bis zum 21. Juli 2027, verlängert werden. |
|
(3) |
Der Beschluss (GASP) 2024/1455 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1455
Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses (GASP) 2024/1455 erhält folgende Fassung:
„(4) Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 38 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. September 2026.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(1) Beschluss (GASP) 2024/1455 des Rates vom 21. Mai 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte (ABl. L, 2024/1455, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1455/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2179/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)