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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/2179

29.9.2026

BESCHLUSS (GASP) 2026/2179 DES RATES

vom 28. September 2026

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1455 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 21. Mai 2024 den Beschluss (GASP) 2024/1455 (1) angenommen, mit dem eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte eingerichtet wurde.

(2)

Der Durchführungszeitraum des Beschlusses (GASP) 2024/1455 muss um acht Monate, vom 21. November 2026 bis zum 21. Juli 2027, verlängert werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2024/1455 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1455

Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses (GASP) 2024/1455 erhält folgende Fassung:

„(4)   Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 38 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. September 2026.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)  Beschluss (GASP) 2024/1455 des Rates vom 21. Mai 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte (ABl. L, 2024/1455, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1455/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2179/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)