Beschluß über die Vergütungen für die Personen, die gemäß einem besonderen Statut zur Teilnahme an den Arbeiten des Beratenden Ausschusses hinzugezogen werden
Amtsblatt Nr. 001 vom 10/02/1953 S. 0015 - 0015
BESCHLUSS über die Vergütungen für die Personen, die gemäß einem besonderen Statut zur Teilnahme an den Arbeiten des Beratenden Ausschusses hinzugezogen werden. Auf Grund des Artikels 18 des Vertrages hat DER RAT auf seiner vierten Tagung in Luxemburg am 15. und 16. Januar 1953 BESCHLOSSEN, den Personen, die gemäß einem besonderen Statut zur Teilnahme an den Arbeiten des Beratenden Ausschusses hinzugezogen werden, dieselben Vergütungen und Reisekosten wie den Mitgliedern des Ausschusses zu gewähren.