31985D0636

85/636/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1985 zur Änderung der Entscheidung 84/520/EWG betreffend im Gemeinschaftsinteresse liegende Sondermaßnahmen auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 379 vom 31/12/1985 S. 0052 - 0053


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Dezember 1985 zur Änderung der Entscheidung 84/520/EWG betreffend im Gemeinschaftsinteresse liegende Sondermaßnahmen auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (85/636/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1889/84 des Rates vom 26. Juni 1984 betreffend die Sondermaßnahmen auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur (1), insbesondere auf Artikel 4, nach Stellungnahme des in Artikel 7 der obengenannten Verordnung erwähnten Ausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Anwendung der Begrenzung der gemeinschaftlichen Beihilfe auf maximal 60 % der Ausgaben benötigt für bestimmte Vorhaben eine Anpassung der für diese Vorhaben durch Entscheidung 84/520/EWG der Kommission (2) gebilligten Beihilfen. Der Gesamtbetrag der Beihilfe bleibt unverändert. Die in der nämlichen Verordnung genannten Voraussetzungen für die Gewährung einer Finanzhilfe sind erfuellt - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang zur Entscheidung 84/520/EWG wird durch den Anhang dieser Entscheidung ersetzt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Brüssel, den 20. Dezember 1985 Für die Kommission Stanley CLINTON DAVIS Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 177 vom 4. 7. 1984, S. 4.

(2) ABl. Nr. L 290 vom 7. 11. 1984, S. 25.