31992D0602

92/602/EWG: Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1992 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Lettland über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit

Amtsblatt Nr. L 403 vom 31/12/1992 S. 0010 - 0010
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 20 S. 0107
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 20 S. 0107


BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 1992 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Lettland über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit (92/602/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 113 und 235,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Lettland über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit ist notwendig, um die Ziele der Gemeinschaft im Bereich der Aussenwirtschaftsbeziehungen zu erreichen.

Einige der in dem Abkommen vorgesehenen Maßnahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit gehen über die im Vertrag verankerten Handlungsbefugnisse hinaus; das gilt insbesondere für Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Lettland über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 21 des Abkommens (2) vorgesehene Notifizierung im Namen der Gemeinschaft vor.

Artikel 3

Die Gemeinschaft wird in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuß durch die Kommission vertreten, die von den Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt wird.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 1992.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. HURD

(1) Stellungnahme vom 18. Dezember 1992 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2) Siehe Seite 16 dieses Amtsblatts.