02024D1334 — DE — 17.05.2024 — 000.001
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►C1 BESCHLUSS (EU) 2024/1334 DES RATES vom 22. April 2024 ◄ (ABl. L 1334 vom 17.5.2024, S. 1) |
Berichtigt durch:
BESCHLUSS (EU) 2024/1334 DES RATES
vom 22. April 2024
über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Artikel 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird im Namen der Union genehmigt ( 1 ).
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die in dem Abkommen vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
( ) Der Wortlaut des Abkommens ist in ABl. L, 2024/1326, 17.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/agree_internal/2024/1326/oj, veröffentlicht.