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15.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 111/83 |
BESCHLUSS 2014/213/GASP DES RATES
vom 14. April 2014
zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 25. Oktober 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (1) angenommen. |
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(2) |
In Anbetracht der Entwicklungen in der Republik Guinea sollten das Waffenembargo und das Embargo für zur internen Repression verwendbare Ausrüstung aufgehoben werden. |
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(3) |
Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In dem Beschluss 2010/638/GASP werden die Artikel 1 und 2 gestrichen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 14. April 2014.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON