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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1481 |
18.7.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/1481 DES RATES
vom 18. Juli 2025
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 9. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2135 (1) angenommen. |
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(2) |
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 27. November 2023 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der die Union und ihre Mitgliedstaaten die anhaltenden Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces — SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) sowie den jeweils angeschlossenen Milizen erneut aufs Schärfste verurteilt haben. In der Erklärung werden ferner die dramatische Eskalation der Gewalt und die nicht wiedergutzumachenden Verluste an Menschenleben in Darfur und im ganzen Land sowie die Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht beklagt. |
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(3) |
Angesichts der sehr ernsten Lage sollten zwei Personen und zwei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden. |
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(4) |
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. BJERRE
(1) Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2023/2135, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2135/oj).
ANHANG
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 wird wie folgt geändert:
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1. |
Unter Abschnitt „A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1“ werden die folgenden Einträge angefügt:
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2. |
Unter Abschnitt „B. Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2 Absatz 1“ werden die folgenden Einträge angefügt:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1481/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)