02024D0254 — DE — 13.01.2026 — 004.001
Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich
|
BESCHLUSS (GASP) 2024/254 DES RATES vom 12. Januar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala (ABl. L 254 vom 15.1.2024, S. 1) |
Geändert durch:
|
|
|
Amtsblatt |
||
|
Nr. |
Seite |
Datum |
||
|
L 457 |
1 |
2.2.2024 |
||
|
L 3198 |
1 |
17.12.2024 |
||
|
L 1199 |
1 |
12.6.2025 |
||
|
L 88 |
1 |
12.1.2026 |
||
BESCHLUSS (GASP) 2024/254 DES RATES
vom 12. Januar 2024
über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala
Artikel 1
Der Anhang umfasst natürliche Personen, die
für Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit oder den friedlichen Machtwechsel in Guatemala untergraben, verantwortlich sind, oder die solche Handlungen begehen, unterstützen oder davon profitieren, einschließlich:
der Verfolgung oder Einschüchterung von am Wahlprozess beteiligten oder diesen unterstützenden öffentlichen Bediensteten oder öffentlichen Einrichtungen, von demokratisch gewählten Instanzen oder der demokratischen Opposition in Guatemala,
der Unterdrückung, Verfolgung oder Einschüchterung von Vertretern der Zivilgesellschaft oder der Medien oder von Richtern, Rechtsanwälten oder Staatsanwälten,
die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Guatemala durch schweres finanzielles Fehlverhalten im Zusammenhang mit öffentlichen Geldern oder unerlaubter Kapitalausfuhr untergraben,
mit den unter den Buchstaben a und b benannten natürlichen Personen in Verbindung stehen,
Absatz 1 lässt die Fälle unberührt, in denen für einen Mitgliedstaat eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, und zwar:
als Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation,
als Gastland einer internationalen Konferenz, die von den Vereinten Nationen (VN) einberufen wurde oder unter deren Schirmherrschaft steht,
im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Befreiungen verleiht, oder
im Rahmen des 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien geschlossenen Lateranvertrags.
Artikel 2
Der Anhang umfasst natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit oder den friedlichen Machtwechsel in Guatemala untergraben, verantwortlich sind, oder die solche Handlungen begehen, unterstützen oder davon profitieren, einschließlich:
der Verfolgung oder Einschüchterung von am Wahlprozess beteiligten oder diesen unterstützenden öffentlichen Bediensteten oder öffentlichen Einrichtungen, von demokratisch gewählten Instanzen oder der demokratischen Opposition in Guatemala,
der Unterdrückung, Verfolgung oder Einschüchterung von Vertretern der Zivilgesellschaft oder der Medien oder von Richtern, Rechtsanwälten oder Staatsanwälten,
die die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Guatemala durch schweres finanzielles Fehlverhalten im Zusammenhang mit öffentlichen Geldern oder unerlaubter Kapitalausfuhr untergraben,
die mit den unter den Buchstaben a und b benannten natürlichen Personen in Verbindung stehen.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter den ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen
zur Deckung der Grundbedürfnisse der im Anhang aufgeführten Personen und ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, einschließlich für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, notwendig sind,
ausschließlich für die Bezahlung angemessener Honorare oder die Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung juristischer Dienstleistungen bestimmt sind,
ausschließlich für die Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen bestimmt sind,
zur Deckung außerordentlicher Ausgaben notwendig sind, sofern die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine bestimmte Genehmigung erteilt werden sollte, oder
auf Konten oder von Konten einer diplomatischen Vertretung oder Konsularstelle oder einer internationalen Organisation überwiesen werden sollen, die Immunität nach dem Völkerrecht genießt, soweit diese Zahlungen für amtliche Zwecke der diplomatischen Vertretung oder Konsularstelle oder der internationalen Organisation bestimmt sind.
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Absatz erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Tag der Aufnahme der in Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung in die Liste in den Anhang ergangen ist, oder Gegenstand einer vor oder nach diesem Datum in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer im betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung,
die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung bestätigt wird,
die Entscheidung begünstigt nicht eine im Anhang aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, und
die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Absatz erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
Absatz 2 gilt nicht für eine auf eingefrorenen Konten erfolgte Gutschrift von
Zinsen und sonstige Erträge dieser Konten,
Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Zeitpunkt entstanden sind, ab dem diese Konten den Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 unterliegen, oder
Zahlungen aufgrund von in der Union ergangenen oder in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen, behördlichen oder schiedsgerichtlichen Entscheidungen, sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin den Maßnahmen nach Absatz 1 unterliegen.
Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die Bereitstellung, den Einsatz oder die Zahlung von Geldern, anderen finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen oder die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die notwendig sind, um die rasche Erbringung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen, wenn diese Hilfe bzw. diese anderen Tätigkeiten durchgeführt werden von
den VN, einschließlich ihrer Programme, Fonds und sonstigen Einrichtungen und Stellen, sowie ihren Sonderorganisationen und verwandten Organisationen,
internationalen Organisationen,
humanitären Organisationen mit Beobachterstatus in der Generalversammlung der VN und Mitgliedern dieser humanitären Organisationen,
bilateral oder multilateral finanzierten nichtstaatlichen Organisationen, die sich an den Plänen der VN für humanitäre Maßnahmen, den Plänen der VN für Flüchtlingshilfemaßnahmen und anderen Appellen der VN oder an vom Amt der VN für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten koordinierten humanitären „Clustern“ beteiligen,
Organisationen und Agenturen, denen die Union das Zertifikat für humanitäre Partnerschaft erteilt hat oder die von einem Mitgliedstaat nach nationalen Verfahren zertifiziert oder anerkannt sind,
spezialisierten Agenturen der Mitgliedstaaten oder
den Beschäftigten, Zuschussempfängern, Tochtergesellschaften oder Durchführungspartnern der unter den Buchstaben a bis f genannten Einrichtungen, während und soweit sie in dieser Eigenschaft tätig sind.
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Der Rat und der Hohe Vertreter verarbeiten personenbezogene Daten, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss zu erfüllen, insbesondere
im Falle des Rates für die Ausarbeitung und Durchführung von Änderungen des Anhangs;
im Falle des Hohen Vertreters für die Ausarbeitung von Änderungen des Anhangs.
Artikel 6
Ansprüche in Verbindung mit einem Vertrag oder einer Transaktion, dessen Erfüllung bzw. deren Durchführung von den mit diesem Beschluss verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise betroffen ist, darunter Schadensersatzansprüche oder ähnliche Ansprüche, wie Entschädigungs- oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer Garantie oder Gegengarantie, insbesondere einer finanziellen Garantie oder Gegengarantie, in jeglicher Form, werden nicht erfüllt, wenn sie geltend gemacht werden von
den im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die über eine der unter Buchstabe a genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder in deren Namen handeln.
Artikel 7
Es ist verboten, sich wissentlich oder vorsätzlich an Aktivitäten zu beteiligen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß diesem Beschluss bezweckt oder bewirkt wird.
Artikel 8
Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die den in diesem Beschluss vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vergleichbar sind.
Artikel 9
Dieser Beschluss gilt bis zum ►M4 13. Januar 2027 ◄ .
Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.
Bei der Überprüfung restriktiver Maßnahmen nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b berücksichtigt der Rat gegebenenfalls, ob gegen die betreffenden Personen im Zusammenhang mit den Gründen für ihre Aufnahme in die Liste ein Gerichtsverfahren anhängig ist oder nicht.
Die in Artikel 2 Absätze 8, 9 und 10 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 2 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle 12 Monate, oder infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission überprüft.
Artikel 10
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
ANHANG
LISTE DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN GEMÄẞ DEN ARTIKELN 1 UND 2
A. Natürliche Personen
|
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe für die Aufnahme in die Liste |
Datum der Aufnahme in die Liste |
|
1. |
María Consuelo PORRAS ARGUETA DE PORRES |
Funktion(en): Generalstaatsanwältin Guatemalas, Leiterin des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas Geburtsdatum: 23.8.1953 Staatsangehörigkeit: Guatemaltekin Nationale Identifikationsnummer: 242159605 (Reisepass) Geschlecht: weiblich |
In ihrer Funktion als Generalstaatsanwältin Guatemalas ist María Consuelo Porras Argueta De Porres (alias „Porras“) als höchste Beamtin des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas, welches der Staatsanwaltschaft entspricht, an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der ersten und der zweiten Runde der im Juni und August 2023 abgehaltenen Wahlen aufzuheben, auch durch fadenscheinige strafrechtliche Ermittlungen gegen das Oberste Wahlgericht, die politische Partei Movimiento Semilla und den Präsidenten Arévalo. Darüber hinaus hat die Generalstaatsanwaltschaft unter ihrer Führung willkürliche Verfahren gegen unabhängige Journalisten, Staatsanwälte, Richter und Aktivisten der Zivilgesellschaft, einschließlich indigener Führungspersönlichkeiten und Studierender, angestrengt. María Consuelo Porras Argueta De Porres ist daher für Handlungen verantwortlich, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und den friedlichen Machtwechsel in Guatemala untergraben. |
2.2.2024 |
|
2. |
Ángel Arnoldo PINEDA ÁVILA |
Funktion(en): Generalsekretär des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas Geburtsdatum: 10.5.1975 Staatsangehörigkeit: Guatemalteke Nationale Identifikationsnummer: 238937186 (Reisepass) Geschlecht: männlich |
Ángel Pineda Ávila ist Generalsekretär des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas, welches der Staatsanwaltschaft entspricht. Er ist nach der Generalstaatsanwältin der ranghöchste Beamte der Generalstaatsanwaltschaft und Leiter des Generalsekretariats dieser Institution. In dieser Funktion ist Ángel Pineda Ávila an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der ersten und der zweiten Runde der im Juni und August 2023 abgehaltenen Wahlen aufzuheben, unter anderem durch fadenscheinige strafrechtliche Ermittlungen gegen das Oberste Wahlgericht (TSE), die politische Partei Movimiento Semilla und den Präsidenten Arévalo. Er nahm im Dezember 2023 an einer Pressekonferenz teil, in der die Generalstaatsanwaltschaft Behauptungen vorlegte, wonach das Ergebnis der ersten Runde der Wahlen von Juni 2023 ungültig sei. Im Jahr 2025 beteiligte sich Ángel Pineda Ávila an den fadenscheinigen Ermittlungen gegen indigene Führungspersönlichkeiten, die des Terrorismus beschuldigt wurden, weil sie die Wahlergebnisse von 2023 verteidigt hatten. Ángel Pineda Ávila ist daher an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und den friedlichen Machtwechsel in Guatemala untergraben. |
2.2.2024 |
|
3. |
José Rafael CURRUCHICHE CUCUL |
Funktion(en): Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit, öffentliches Ministerium (Ministerio Público) Guatemalas Geburtsdatum: 28.7.1970 Staatsangehörigkeit: Guatemalteke Nationale Identifikationsnummer: 229488307 (Reisepass) Geschlecht: männlich |
José Curruchiche Cucul ist Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit (FECI), die dem öffentlichen Ministerium (Ministerio Público) Guatemalas (entspricht der Staatsanwaltschaft) untersteht. Unter seiner Leitung führte die FECI die laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gründung der politischen Partei Movimiento Semilla des Präsidenten Arévalo. Er nahm persönlich an der Razzia der Generalstaatsanwaltschaft in den Räumlichkeiten des Obersten Wahlgerichts Guatemalas teil, bei der versiegelte Wahlurnen geöffnet wurden. Außerdem war er im Juli 2023 an dem Antrag auf Aussetzung der Rechtspersönlichkeit von Movimiento Semilla beteiligt. Ferner nahm er im Dezember 2023 an einer Pressekonferenz teil, in der die Generalstaatsanwaltschaft behauptete, das Ergebnis der ersten Runde der Wahlen von Juni 2023 sei ungültig. Er ist persönlich an den fadenscheinigen Ermittlungen und der ungerechtfertigten strafrechtlichen Verfolgung im Zusammenhang mit demokratisch gewählten Instanzen, ehemaligen Medienvertretern (wie dem Journalisten José Rubén Zamora) sowie Vertretern der Justiz beteiligt, insbesondere den fadenscheinigen Ermittlungen und der ungerechtfertigten strafrechtlichen Verfolgung im Zusammenhang mit denjenigen, die bei der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) gegen Korruption und Straflosigkeit gekämpft haben. Durch diese Handlungen ist José Curruchiche Cucul an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der Wahlen von 2023 in Guatemala aufzuheben. Er ist daher für Handlungen verantwortlich, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und den friedlichen Machtwechsel in Guatemala untergraben. |
2.2.2024 |
|
4. |
Leonor Eugenia MORALES LAZO DE SÁNCHEZ |
Funktion(en): Staatsanwältin in der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit, öffentliches Ministerium (Ministerio Público) Guatemalas Geburtsdatum: 19.9.1979 Staatsangehörigkeit: Guatemaltekin Nationale Identifikationsnummer: 2227901800101 Geschlecht: weiblich |
Leonor Morales Lazo De Sánchez ist Staatsanwältin in der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit (FECI), die dem öffentlichen Ministerium (Ministerio Público) Guatemalas (entspricht der Staatsanwaltschaft) untersteht. Sie ist unmittelbar an den laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gründung der politischen Partei Movimiento Semilla des Präsidenten Arévalo beteiligt. Sie nahm im Anschluss an die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen von August 2023 an der Razzia der Generalstaatsanwaltschaft in den Räumlichkeiten des Obersten Wahlgerichts teil, bei der versiegelte Wahlurnen geöffnet wurden. Ferner nahm sie im Dezember 2023 an einer Pressekonferenz teil, in der die Generalstaatsanwaltschaft behauptete, das Ergebnis der ersten Runde der Wahlen von Juni 2023 sei ungültig. Durch diese Handlungen ist Leonor Morales Lazo De Sanchez an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der Wahlen von 2023 in Guatemala aufzuheben. Sie ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Machtwechsels in Guatemala. |
2.2.2024 |
|
5. |
Fredy Raúl ORELLANA LETONA |
Funktion(en): erstinstanzlicher Strafrichter an der Siebten Strafkammer Geburtsdatum: 4.11.1982 Staatsangehörigkeit: Guatemalteke Nationale Identifikationsnummer: 253127548 (Reisepass) Geschlecht: männlich |
Als erstinstanzlicher Strafrichter an der Siebten Strafkammer ist Fredy Orellana Letona verantwortlich für die Beaufsichtigung und die Genehmigung der Maßnahmen der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit (FECI), die dem öffentlichen Ministerium (Ministerio Público) Guatemalas (entspricht der Staatsanwaltschaft) untersteht und die wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Gründung der politischen Partei Movimiento Semilla ermittelt, deren Kandidat die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen in Guatemala im August 2023 gewonnen hat. Als Richter mit Aufsichtsbefugnis hat Fredy Orellana Letona Razzien im Hauptquartier von Movimiento Semilla im Juli 2023 und in den Räumlichkeiten des Obersten Wahlgerichts im Juli und September 2023 genehmigt. Er hat außerdem die vorläufige Aussetzung der Rechtspersönlichkeit von Movimiento Semilla angeordnet und der Verteidigung die Einsicht in die Verfahrensakte verweigert. Er hat es der FECI ermöglicht, gewählte Organe und die Richter des Obersten Wahlgerichts strafrechtlich zu verfolgen. Durch diese Handlungen ist Fredy Orellana Letona an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der Wahlen von 2023 in Guatemala aufzuheben. Er ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Machtwechsels in Guatemala. |
2.2.2024 |
|
6. |
Jimi Rodolfo BREMER RAMÍREZ |
Funktion(en): erstinstanzlicher Strafrichter, Zehnte Strafkammer, Guatemala Geburtsdatum: 25.9.1978 Staatsangehörigkeit: Guatemalteke Nationale Identifikationsnummer: 1913604570920 Geschlecht: männlich |
Jimi Bremer Ramírez ist erstinstanzlicher Strafrichter an der Zehnten Strafkammer in Guatemala. In dieser Funktion hat er Haftbefehle erlassen und Ermittlungen auf der Grundlage fingierter Anschuldigungen genehmigt und in diesen Fällen Anhörungen ausgesetzt, wodurch das Recht auf eine öffentliche Anhörung, der Zugang zu den Gerichten und das Recht auf ein unabhängiges Gericht der Angeklagten eingeschränkt wurden. Im Februar 2023 hat Jimi Bremer Ramírez als Richter mit Aufsichtsbefugnis den Antrag der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit (FECI), die dem öffentlichen Ministerium (Ministerio Público) Guatemalas (entspricht der Staatsanwaltschaft) untersteht, auf Ermittlungen gegen mehrere Journalisten der Zeitungen El Periódico und Prensa Comunitaria nach deren Berichterstattung über große Korruptionsfälle in Guatemala genehmigt. Die Gerichtsverhandlungen des Gründers von El Periódico, José Rubén Zamora, wurden in einer der Strafsachen gegen ihn von Jimi Bremer Ramírez mindestens sechsmal ausgesetzt und verschoben. Ferner verzögerte Jimi Bremer Ramírez die Verfahren in den Strafsachen gegen die ehemaligen Staatsanwälte Stuardo Campo und Eduardo Pantaleón und gegen die Rechtsanwältin der nicht mehr aktiven Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG), Claudia González Orellana. Durch diese Handlungen hat sich Jimi Bremer Ramírez an Aktivitäten beteiligt, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Guatemala untergraben, einschließlich der Verfolgung und Einschüchterung von Medienvertretern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten in Guatemala, und diese unterstützt. |
12.6.2025 |
|
7. |
Ricardo Rafael MÉNDEZ-RUIZ VALDÉS |
Funktion(en): Präsident der Foundation against Terrorism (Fundación contra el Terrorismo), FCT Geburtsdatum: 9.10.1959 Staatsangehörigkeit: Guatemalteke Nationale Identifikationsnummer: 268287872 (Reisepass) Geschlecht: männlich Verbundene Personen: Raúl Amílcar Falla Ovalle Verbundene Organisationen: Foundation against Terrorism (Fundación contra el Terrorismo), FCT Soziale Medien: https://x.com/rmendezruiz |
Ricardo Méndez-Ruiz Valdés ist Präsident der Foundation Against Terrorism (Fundación contra el Terrorismo), FCT. Die FCT ist in eine Kampagne von politisch motivierten Strafverfolgungen involviert, die von der Generalstaatsanwaltschaft Guatemalas gegen Journalisten, indigene Führungspersönlichkeiten, Staatsanwälte und Richter, die an der Aufdeckung von Korruption und Straflosigkeit in Guatemala beteiligt waren, sowie gegen die demokratisch gewählte Regierung Guatemalas, einschließlich des Präsidenten Bernardo Arévalo, geführt wird. Die FCT hat zahlreiche strafrechtliche Ermittlungen gegen Vertreter der Justiz, Journalisten und Vertreter der Regierung angestoßen, indem sie Strafanzeigen einreichte und als Drittpartei in Strafverfahren, die die Grundrechte der Angeklagten nicht berücksichtigen, auftrat. Durch diese Handlungen ist Ricardo Méndez-Ruiz Valdés an Aktivitäten beteiligt, die die Rechtsstaatlichkeit in Guatemala untergraben, einschließlich der Verfolgung und Einschüchterung von Medienvertretern, Vertretern der Zivilgesellschaft sowie von Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten. |
12.6.2025 |
|
8. |
Raúl Amílcar FALLA OVALLE |
Funktion(en): Gesetzlicher Vertreter der Foundation against Terrorism (Fundación contra el Terrorismo), FCT Geburtsdatum: 9.11.1971 Staatsangehörigkeit: Guatemalteke Nationale Identifikationsnummer: 179421166 (Reisepass) Geschlecht: männlich Verbundene Personen: Ricardo Méndez-Ruiz Valdés Verbundene Organisationen: Foundation against Terrorism (Fundación contra el Terrorismo), FCT Soziale Medien: https://x.com/RaulFalla31 |
Raúl Falla Ovalle ist der gesetzliche Vertreter der Foundation Against Terrorism (Fundación contra el Terrorismo), FCT. Die FCT ist in eine Kampagne von politisch motivierten Strafverfolgungen involviert, die von der Generalstaatsanwaltschaft Guatemalas gegen Journalisten, indigene Führungspersönlichkeiten, Staatsanwälte und Richter, die an der Aufdeckung von Korruption und Straflosigkeit in Guatemala beteiligt waren, sowie gegen die demokratisch gewählte Regierung Guatemalas, einschließlich des Präsidenten Bernardo Arévalo, geführt wird. Die FCT hat zahlreiche strafrechtliche Ermittlungen gegen Vertreter der Justiz, Journalisten und Vertreter der Regierung angestoßen, indem sie Strafanzeigen einreichte und als Drittpartei in Strafverfahren, die die Grundrechte der Angeklagten nicht berücksichtigen, auftrat. Durch diese Handlungen ist Raúl Falla Ovalle an Aktivitäten beteiligt, die die Rechtsstaatlichkeit in Guatemala untergraben, einschließlich der Verfolgung und Einschüchterung von Medienvertretern, Vertretern der Zivilgesellschaft sowie von Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten. |
12.6.2025 |
B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen
|
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe für die Aufnahme in die Liste |
Datum der Aufnahme in die Liste |
|
1. |
Foundation against Terrorism (Fundación Contra el Terrorismo), FCT |
Datum der Registrierung: 5.7.2013 Verbundene Personen: Ricardo Méndez-Ruiz Valdés Raúl Amílcar Falla Ovalle |
Die Foundation Against Terrorism (Fundación contra el Terrorismo), FCT, ist in eine Kampagne von politisch motivierten Strafverfolgungen involviert, die von der Generalstaatsanwaltschaft Guatemalas gegen Journalisten, Staatsanwälte und Richter, die an der Aufdeckung von Korruption und Straflosigkeit in Guatemala beteiligt waren, sowie gegen die demokratisch gewählte Regierung Guatemalas, einschließlich des Präsidenten Bernardo Arévalo, geführt wird. Die FCT hat zahlreiche strafrechtliche Ermittlungen gegen Vertreter der Justiz, Journalisten und Vertreter der Regierung angestoßen, indem sie Strafanzeigen einreichte und als Drittpartei in Strafverfahren, die die Grundrechte der Angeklagten nicht berücksichtigen, auftrat. Durch diese Handlungen ist die FCT an Aktivitäten beteiligt, die die Rechtsstaatlichkeit in Guatemala untergraben, einschließlich der Verfolgung und Einschüchterung von Medienvertretern, Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten. |
12.6.2025 |
( 1 ) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).