|
23.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 81/17 |
BESCHLUSS (EU) 2018/487 DES RATES
vom 20. März 2018
zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,
gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 26. Januar 2018 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank (EZB/2018/1) (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden. |
|
(2) |
Nach § 37 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Oesterreichische Nationalbank hat die Generalversammlung der Oesterreichischen Nationalbank einen externen Rechnungsprüfer und einen externen Ersatzrechnungsprüfer für die Dauer von bis zu fünf Jahren zu wählen. Der externe Ersatzrechnungsprüfer wird nur beauftragt, wenn der externe Rechnungsprüfer verhindert ist, die Rechnungsprüfung durchzuführen. |
|
(3) |
Die Mandate des derzeitigen externen Rechnungsprüfers und des derzeitigen externen Ersatzrechnungsprüfers der Oesterreichischen Nationalbank endeten nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2017. Deshalb müssen ab dem Geschäftsjahr 2018 externe Rechnungsprüfer bestellt werden. |
|
(4) |
Die Oesterreichische Nationalbank hat Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. als externen Rechnungsprüfer und Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH als externen Ersatzrechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 ausgewählt. |
|
(5) |
Der EZB-Rat hat empfohlen, Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. als externen Rechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank und Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH als externen Ersatzrechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 zu bestellen. |
|
(6) |
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG (2) des Rates entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 1 Absatz 9 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:
„(9) Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. wird als der externe Rechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 anerkannt.
Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH wird als der externe Ersatzrechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 anerkannt.“
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 20. März 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
E. ZAHARIEVA
(1) ABl. C 37 vom 1.2.2018, S. 1.
(2) Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).