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23.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 435/63 |
BESCHLUSS (EU) 2020/2185 DES RATES
vom 18. Dezember 2020
über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Im Mai 2003 nahm die Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) — Vorschlag für einen EU-Aktionsplan“ an. In dem in jener Mitteilung dargelegten Aktionsplan (im Folgenden „FLEGT-Aktionsplan“) wurden Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags im Rahmen von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Holz erzeugenden Ländern gefordert. Im Oktober 2003 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu dem FLEGT-Aktionsplan an und am 11. Juli 2005 verabschiedete das Parlament eine diesbezügliche Entschließung. |
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(2) |
Am 5. Dezember 2005 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit Holz erzeugenden Ländern über Partnerschaftsabkommen zur Umsetzung des FLEGT-Aktionsplans. |
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(3) |
Am 20. Dezember 2005 erließ der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 (1), mit der ein FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren in die Union aus Ländern, mit denen die Union ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen geschlossen hat, eingerichtet wurde. |
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(4) |
Die Verhandlungen mit der Republik Honduras über ein Freiwilliges Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (im Folgenden „Abkommen“) wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 14. Juni 2018 erfolgreich abgeschlossen. |
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(5) |
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union genehmigt (2).
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2020.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. ROTH
(1) Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1).
(2) Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.